Rechtsradikalismus und Internet


Dossier / Travail, 2001

13 Pages


Extrait


Gliederung

A Einleitende Gedanken

-Vorwort zum Thema

-Eingrenzung des Themas und allgemeine Bemerkungen

B Hauptteil
1.Rechtliche Grundlagen
1.1 Das Strafgesetzbuch (StGB)
1.2 gesetzlicher Jugendmedienschutz
1.3 Informations- und Telekommunikationsdienste Gesetz
2.Technische Grundlagen
2.1 Das World Wide Web, ein Teil des Internet
2.1.1Was ist Internet
2.1.2Was ist World Wide Web
2.1.3Die Internationale Struktur des www
2.2 Anonymes World Wide Web?
2.2.1 Anonyme Webseiten
2.2.2 Anonymes Surfen
2.3Was sind Filterprogramme
3.Probleme bei der Strafverfolgung im World Wide Web
3.1 Schlupfloch Sprache
3.2 verschiedene Rechtssysteme
3.3 Filterprogramme
3.4 Verbot von Anonymisierern
4.Rechtsradikale Sites im World Wide Web
4.1 Eigene Erfahrungen
4.2 Test von Caroline Welzel
4.3 Zugänge zu rechtsradikalen Webseiten
4.4 Inhalte rechtsradikaler Webseiten

C Anhänge

-Ausblicke und Anregungen zur Diskussion ñLiteraturverzeichnis

-Erklährung

Vorwort

Wenige Dinge in der Modernen Gesellschaft sind so umstritten und gleichzeitig so umjubelt wie das Internet. Die einen loben die demokratischen Strukturen dieses weltweiten Computernetzwerkes, die anderen verurteilen es als Satans Werk oder wenigstens als rechtsfreien Raum, in dem sich hauptsächlich Liebhaber von Kinderpornographie, Faschisten oder bomben bauende Terroristen herumtreiben.

Vor allem das Thema rechtsradikale und Internet ist in der jüngsten Zeit, vor dem Hintergrund immer neuer faschistischer Übergriffe und deren Folgen in der Politik, diskutiert worden, wie schon lange nicht mehr - vor allem durch Printmedien und das Fernsehen angestachelt.

So kontrovers wie in den Medien, der Politik und in der Bevölkerung diskutiert wurde, so viele Fehler wurden auch gemacht. Dies lag zum einen daran, das neben rechtlichen Grundlagen zu diesem Thema auch eine Hülle von technischem Fachwissen zur fundierten Reflexion über dieses Thema notwendig ist - über dieses verfügen breite Schichten der Bevölkerung und leider auch viele Politiker jedoch nicht.

Ich möchte versuchen, mit dieser Arbeit ein wenig Licht in dieses Thema zu bringen, auch wenn mir durch aus bewusst ist, das es im Rahmen einer Studienarbeit lediglich angerissen werden kann.

Thematische Eingrenzung des Themas und allgemeine Bemerkungen

Aufgrund des heutigen Entwicklungsstandes des Internets, der Tatsache, das das World Wide Web (www ) der mit Abstand wichtigste, ja fast der einzig relevante Teil des Internets geworden ist, soll sich die hier vorliegende Arbeit hauptsächlich mit diesem beschäftigen. Das soll nicht bedeuten, das beispielsweise die T-Netze keine Bedeutung mehr haben, vor allem als Medium der Rechten Szenen. Jedoch sind Zugriffe hierauf von der breiten Bevölkerung nicht ohne weiteres möglich, deshalb der Diskussionsbedarf ein geringerer (z.B. Jugendschutz, etc...).

Die Vorliegende Arbeit verzichtet der Einfachheit halber auf die neudeutsche Form des „Innen“. Begriffe wie „Rechtsradikale“ oder „Politiker“ beinhalten also auch weibliche Rechtsradikale und weibliche Politiker.

Weiterhin als unsinnig betrachtet der Autor eine Einteilung der Gesinnungsstile in rechtsradikal, rechtsextrem, etc...; alle Menschen dieser und ähnlicher Einstellungen werden im folgenden „in einen Topf geworfen“.1

Rechtliche Grundlagen

Um sich dem Thema „Rechtsradikalismus und www“ nähern zu können, muss man sich zunächst mit den rechtlichen Grundlagen vertraut machen. Diese ermöglichen gegebenenfalls demokratische Maßnahmen gegen Rechte Inhalte.

Strafgesetzbuch

Das Strafgesetzbuch (StGB) bietet die wichtigsten rechtlichen Grundlagen zum Thema.

Im folgenden werden die 5 wichtigsten „einschlägigen Tatbestände“ genannt, gegen die Rechtsradikale am ehesten verstoßen.2

- 86 StGB3 (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger

Organisationen) stellt das verbreiten, herstellen und zugänglich machen von Flugblättern etc. unter Strafe, wenn diese der freiheitlich demokratischen Grundordnung oder dem Gedanken der Völkerverständigung wiedersprechen.

- 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger

Organisationen) stellt die Verwendung von Fahnen, Abzeichen,... , Parolen und Grußformen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe, wie z.B. des Hakenkreuzes, der Sigrune oder der Wolfsangel.4

- 130 StGB(Volksverhetzung) bedroht ausländerfeindliche Hetze, etc.

- 189 StGB (Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener) bestraft die

Verleumdung der im Faschismus ermordeter Juden.

- Nach §84 StGB (bei verbotenen Parteien) und § 85 (bei anderen Organisationen) wird die Unterstützung einer verbotenen Vereinigung verfolgt.

Diese Paragraphen ermöglichen zwar eine Verfolgung von rechtsradikalen Straftaten, jedoch gestaltet sich dies bereits in der realen Gesellschaft nach dem Grundsatz „Wo kein Kläger, da kein Angeklagter“ schwierig5. Wesentlich problematischer wird die Verfolgung im www, wie in Kapitel 3 beschrieben.

Gesetzlicher Jugendmedienschutz

Neben dem StGB bietet auch der gesetzliche Jugendmedienschutz (Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften - GjS) mit Hilfe seiner Institution, der Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Schriften (BPjS) rechtliche Grundlagen zum Thema Rechtsradikalismus und www. Oft hört man davon, das eine bestimmte CD, ein Videofilm oder ein OnlineAngebot von der Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Schriften indiziert worden ist. Dies wird in der Bevölkerung oft mit einem Verbot gleichgesetzt, bedeutet allerdings etwas ganz anderes.

Auf Antrag eines Jugendamtes, Landesjugendamtes oder Jugendministeriums beginnt die BPjS mit einem Indizierungsverfahren. Entschließt sich das Gremium für eine Indizierung, wird das betroffene Medium in die Liste der

Jugendgefährdenden Schriften eingetragen und die Eintragung wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Damit tritt das Verbot nach den §§ 3-5 GjS in Kraft. Verbot bedeutet in diesem Fall aber lediglich Abgabe-, Präsentations-, Verbreitungs-, und Werbebeschränkung.6 Konkret heißt das, Erwachsene können diese Medien weiter beziehen, sie dürfen aber Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden (z.B. auch bestimmte Vertriebsbedingungen, Werbeverbot). Wer dies doch tut, macht sich strafbar, jedoch nicht die Erziehungsberechtigten, die nach Vorrang des Elternrechts (Artikel 6 Grundgesetz) straffrei bleiben. Wird allerdings durch den fortwährenden Missbrauch das Kindeswohl gefährdet, so kann der Erziehungsberechtigte nach §1666 BGB verurteilt werden.

Nach dem GjS gelten all diejenigen Medien als jugendgefährdend, die „geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich zu gefährden“7 Darunter fallen auch „Verherrlichung der NS-Ideologie“ und „Aufstachelung zum Rassenhass“.8 Wieder stellt sich allerdings hier die Frage, wie die Gesetze im Bezug auf das www umgesetzt werden sollen. Damit befasst sich Kapitel 3.

Informations- und Teledienste Gesetz

Das am 1. August 1997 in Kraft getretene Informations- und Teledienste Gesetz9 (im umgangssprachlichem Gebrauch Multi-Media-Gesetz) macht, trotz seiner Aktualität, wenig Aussagen zum Thema Rechtsradikalismus und www. Es verweist lediglich auf die bereits genannten Gesetze und legitimiert eine Bestrafung des Providers, der Webseiten mit illegalen Inhalten hostet. Hier liegt der Haken wiederum bei der beschränkten Gültigkeit des Gesetzes auf den deutschen Rechtsraum: rechtsradikale Seiten werden zwar von deutschen Servern verbannt, finden aber auf ausländischen Servern Platz, was für den www-user keinerlei Unterschied macht. Das Kapitel 3 erörtert diese Problematik genauer.

Technische Grundlagen

Ebenso wichtig für die Behandlung des Themas Rechtsradikalismus und www

sind technische Grundlagen. Ohne diese, kann es schnell zu völlig falschen Aussagen kommen, die auch die thematischen Inhalte der Diskussion über Rechtsradikalismus und www verfälschen.

Das World Wide Web, ein Teil des Internets

Im umgangssprachlichen Gebrauch, aber auch in den Medien wird Internet heute sehr oft mit www gleichgesetzt. Dies ist so auf gar keinen Fall richtig,

das www ist vielmehr nur ein Teil des Internets. Das Internet an sich bezeichnet das größte Computernetzwerk der Welt; genauer noch einen Zusammenschluss verschiedenster, voneinander unabhängiger Netzwerke (kommerzielle Firmennetzwerke, Hochschulnetze, Netzwerke von Behörden, private Netzwerke) und Einzelrechner. Diese sind alle direkt (Standleitungen, Satellitenverbindungen, Telefonleitungen) oder indirekt (Rechner A ist mit Netzwerk B verbunden, der über Rechner C mit Netzwerk D verbunden ist -> damit ist auch Rechner A mit Netzwerk D verbunden) miteinander verbunden.10 Durch sogenannte Protokolle (Transmission Control Protocol / Internet Protocol = TCP/IP) können all diese verschiedenen Rechner „miteinander reden“.

Im Internet gibt es verschiedene Dienste, die unterschiedliche Aufgaben im Internet übernehmen. Zu diesen gehört neben ftp11, telnet12, chat13 und e- mail14 auch das World Wide Web. Dieses zeichnet sich dadurch aus, Informationen in Form von sogenannten Webseiten abrufbar zu machen, welche im Gegensatz zu Webseiten der pre-www Generation mehr für´s Auge tun: Verschiedene Schriftarten, viele Farben, die Einbettung von Grafiken, Bildern und Tönen sowie die Möglichkeit, Seiten mit sogenannten Hyperlinks direkt zu verbinden charakterisieren das www.

Zwar wird sich der eine oder andere wundern, warum chat oder e-mail heute auch unter www-adressen zu finden sind, dies liegt einfach daran, dass moderne Browser15 mehrere, verschiedene Internet Dienste verarbeiten können.

Wie das ganze Internet ist auch das www von internationaler Struktur. Das bedeutet, die indirekte Vernetzung, zum Teil aber auch die direkte macht nicht wie die Gesetze es tun, vor den Grenzen halt. Surft man mit dem eigenen Rechner im www, dann ist man mit der ganzen Welt verbunden, oft kann man als User auch nicht mehr nachvollziehen, wo man sich befindet. Viele Webseiten liegen auf Servern irgendwo in der Welt, selbst eine Adresse mit „de“ hinten kann dank sogenannter Frames irgendwo am anderen Ende der Welt auf einem Server liegen.

Anonymes Internet?

„Illegale Machenschaften unter dem anonymen Deckmantel des Internets“. Solche und ähnliche Sätze liest man ständig. Um den Wahrheitsgehalt solcher Aussagen zu überprüfen, muss man zwei Dinge unterscheiden. Auf der einen Seite das „ins Netz stellen“ eigener Seiten, auf der anderen das surfen im www.

Wer eine eigene Seite „ins Netz“ stellt, kann dies im www nicht anonym tun.

Es gibt keinen Provider, der einem ohne eine Anmeldung mit vollständigem Namen, meist auch der vollständigen Adresse, Web-Space16 zur Verfügung stellt. Auf welchem Server, beziehungsweise bei welchem Provider eine Seite liegt, lässt sich über die IP-Nummern17 herausfinden.

Anders sieht es da beim surfen aus. Gebräuchlich, leicht zwecks Download im Netz zu finden und auch einfach für den Laien anwendbar sind sogenannte Anonymizer und anonyme Remailer (z.B.Pretty Good Privacy - PGP18 ) . Diese Programme nutzen kryptographische Verfahren, die die IP-Adresse des benutzten Rechners unkenntlich machen. Damit ist seine Datenspur nicht mehr verfolgbar19.

Was sind Filter?

Filter sind Programme, die auf sogenannten Proxy-Servern installiert sind. Proxys sind im Grunde Rechner, die irgendwo zwischen dem heimischen Rechner und der Welt des www liegen. Die Filterprogramme auf dem Proxy verhindern, dass bestimmte Informationen oder Quellen transportiert oder angezeigt werden; ein Zugang zu diesen Informationen wird dem Endverbraucher also unmöglich gemacht.20

Nach dem die technischen Grundlagen nun erklärt sind, können nun endlich die Probleme bei der Strafverfolgung rechter Kriminalität im www beleuchtet werden.

Probleme bei der Strafverfolgung im World Wide Web Schlupfloch Sprache

Die Probleme der Strafverfolgung rechter Seiten im www beginnt bereits bei einer Begebenheit, die sich nicht nur auf das www bezieht. Personen rechter Gesinnung, die ihre Seiten auf deutschen Servern ablegen, werden in der Regel so formuliert, dass die rechtsextremistische Grundhaltung zwar klar erkennbar bleibt, jedoch eine möglichst kleine Angriffsfläche für eine strafrechtliche Verfolgung geboten wird.21 Leider handelt es sich bei den Betreibern dieser Seiten nicht um „rechte Chaoten“, sondern um Menschen, die sowohl brillante sprachliche Fähigkeiten besitzen, als auch technischen und vor allem rechtlichen Sachverstand. Damit ist es in diesem Fall zwar ohne weiteres technisch möglich, die besagten Webseiten sperren zu lassen, hier fehlt aber die rechtliche Handhabe.

Verschiedene Rechtssysteme

Genau umgekehrt sieht es aus, wenn rechte Seiten auf ausländischen Servern liegen beziehungsweise von ausländischen Providern gehostet werden. Das StGB hat dann keine rechtliche Handhabe mehr. Vor allem die USA, deren Rechtssystem auf einer recht weit ausgelegten Meinungsfreiheit basiert, ist zur Spielwiese für rechte Umtriebe im www geworden. Zwar ist es technisch möglich, zu bestimmen, welcher Deutsche hier eine Seite hat, im Gegensatz zu deutschen Providern sind die US-amerikanischen jedoch nicht verpflichtet, der deutschen Justiz darüber Auskunft zu geben, welche Person für die Inhalte der betreffenden Webseite verantwortlich ist. Selbstverständlich wäre es möglich, diese Angaben freiwillig zu machen. Daran haben aber viele Provider gar kein Interesse, da sie zum Teil selbst rechte Gesinnungen vertreten. Das beste Beispiel hierfür ist der amerikanische Provider Front14. Surft man durch die Seiten der rechten Szene, stellt man bei einem Blick auf die wahre Internetadresse immer wieder fest, das man sich auf einem Unterverzeichnis des Front14 Servers befindet.

Völlig vorbei ist es mit der rechtlichen Wirkung des deutschen StGB wenn Nicht-deutsche (im rechtlichen Sinne) Webseiten auf nicht-deutschen Servern betreiben.

Die einzige Möglichkeit, diese Probleme zu bekämpfen wäre die Einführung internationaler strafrechtlicher Mindeststandards. Dies ist aber völlig utopisch. Mal abgesehen davon, das man jeden einzelnen Staat dieser Erde zu gemeinsamen Gesprächen heranziehen müsste, zu einem gemeinsamen Kontext würden sie wohl, allein aufgrund ihrer kulturellen Verschiedenheit, niemals finden. Allein die Tatsache, dass die einzig übrig gebliebene Weltmacht USA, gleichzeitig das größte Internet- und www-land, völlig andere Vorstellungen von Meinungsfreiheit haben, lässt eine weltweite Einigung zu diesem Thema völlig unrealistisch erscheinen.

Weiterhin bin ich persönlich der Meinung, eine solche internationale Gesetzgebung würde Gefahr laufen, evtl. auch weitere politisch Andersdenkende zu diskriminieren.

Filterprogramme

Wird in der Bevölkerung mal wieder der Ruf nach Maßnahmen gegen rechtsradikale Seiten im www laut, benutzen manche Politiker gerne das Zauberwort „Filterprogramme“. Hier sieht man mal wieder, wie wenig Ahnung manche Politiker von der Technik des Internets haben.

Das Problem beginnt bereits damit, dass es unzählige, verschiedene Möglichkeiten des filterns gibt. Manche Filter prüfen lediglich den Namen des Dokuments, andere bestimmte Zeilen im Head das Quelltextes, wieder andere überprüfen das ganze Dokument. Doch selbst im letzten Fall, gibt es Probleme: nach welchen Wörtern soll gefiltert werden, das Programm kann z.B. nicht erkennen, ob der Text von „Ausschwitz-Lüge“ spricht oder eine wissenschaftliche Arbeit ist, in der das Wort vorkommt.

Weiterhin gilt immer der Grundsatz der Computerwelt: „Es gibt nichts, was nicht möglich ist“. Dies bedeutet, das es nur eine Frage der Zeit ist, bis ein Code, ein Kopierschutz oder eben ein Filtersystem geknackt ist, oder umgangen werden kann.

Zusätzlich zu den technischen Problemen mit Filtern kommen datenschutzrechtliche hinzu. Es besteht z.B. für die Administratoren22 der Proxy-Server die Möglichkeit, die Aktivitäten der Benutzer zu ermitteln und so datenrechtlich bedenkliche Profile zu erstellen.23

Damit wiedersprechen Filterprogramme auch der Philosophie des Internets: Jeder soll freien Zugang zu allen Informationen haben, die er haben will. Zum Beispiel wäre diese Studienarbeit nicht möglich gewesen, wenn Filter verhindert hätten, Infos über rechte Webseiten aus dem Internet24 einzusehen. Fazit: Lokale Filter (auf dem heimischen PC installierte) können durchaus von nutzen sein, um z.B. Kinder, die unbeaufsichtigt surfen, vor dem schlimmsten zu bewahren. Globale Filter hingegen sind genauso nutzlos wie überflüssig.

Verbot von Anonymisierern

Hier gilt analog zu den Filterprogrammen: ein Verbot von Anonymisierern ist nicht nur gegen die Philosophie des Internets, sondern auch ein Schlag gegen das demokratisch-freiheitliche Grundprinzip unserer Gesellschaft. Ganz davon abgesehen stellt sich die Frage, was ein Verbot konkret in der Praxis bringen würde. Welche Behörde sollte denn alle Seiten mit illegalem Inhalt 24 Stunden bewachen, um herauszubekommen, wer bei ihnen „vorbeisurft“, geschweige denn alle diese Surfer verfolgen oder nur herausfinden, ob sie nicht durch Zufall hier gelandet sind, Informationen für eine Hausarbeit benötigten oder die Lapalie begehen wollten, sich ein Hakenkreuzbildchen für den heimischen Desktop herunterzuladen? Und noch ein Bild zur Unsinnigkeit eines Verbotes solcher Programme: Nach der Ankündigung des Verbotes von Napster dauerte es keine 3 Tage, bis unzählige Portale mit der gleichen Funktion im www auftauchten.

Rechtsradikale Sites im World Wide Web

Natürlich muss sich eine solche Arbeit auch damit beschäftigen, wie es im www nun wirklich mit rechtsradikalen Seiten aussieht. Damit beschäftigt sich dieses Kapitel.

Eigene Erfahrungen

Seit Beginn meines Studiums, also seit ca. 3,5 Jahren surfe ich im www, zum Spaß oder um mir Informationen zu besorgen. In dieser ganzen Zeit bin ich lediglich zweimal durch Zufall auf einer augenscheinlich rechtsradikalen Webseite gelandet25. Im Vergleich dazu stößt man wesentlich häufiger auf Seiten mit sexuellem Inhalt26, der zweiten großen Geisel des www. Im Zuge der Informationssuche zur vorliegenden Studienarbeit habe ich rechtsradikale Webseiten regelrecht gesucht. Allerdings führten bei normalen Suchmaschienen wie Google, Yahoo oder Metager Suchbegriffe wie „Goebbels“, „White Power“ oder ähnliches nur ganz selten zu den gewünschten Ergebnissen.

Ähnlich sah es mit direkt eingegebenen Adressen aus: www.hitler.de, www.thulenet.de oder ähnliches führten meist zu Seiten des Verfassungsschutzes, Antifaschistischer Gruppen und Organisationen oder Auschwitz-Opfer- Vereinigungen, die bewusst über das Thema aufklären oder Nazis einen Ausstieg aus der Szene ermöglichen wollen. Neben dem Verfassungs chutz kaufen z.B. auch Privatpersonen wie Markus Rabanus einschlägige Domains, um sie nicht in Hände von Rechten fallen zu lassen und statt dessen Informationen unter ihnen zu hosten.

Bei diesen Recherchen stieß ich auch auf viele detailierte Informationen zum Thema. Unter anderem fand ich so den Test von Caroline Welzel, der meine eigenen Erfahrungen bestätigt.

Test von Caroline Welzel27

In diesem Test wurden in 5 Suchmaschienen (Yahoo, Web.de, Google, Altavista und Fireball) je 12 gängige Propagandabegriffe eingegeben. Lediglich

6 mal fanden sich rechtsradikale Sites unter den ersten 20 Plätzen der Suche. Dies ist vor allem dann verwunderlich, wenn man bedenkt, das der Verfassungsschutz von 660 rechtsextremen Seiten spricht, das Wiesenthal Center gar von 2000 „problematischen Seiten“.28

Wo verstecken sich diese Seiten, wenn man „Unter www.hitleradolf.de (...) auf eine Datenbank mit Unfallfahrzeugen“ und „unter dem Namen des Propagandaministers Goebbels (...) mit Bären- und Diddel-Bildchen

überrascht“29 wird?

Dies soll nun erörtert werden

Zugänge zu rechtsradikalen Webseiten

Die Erkenntnis liegt nahe, das Webseiten mit rechtsradikalen Inhalten im Web versteckt sind.

Um zu diesen Seiten zu gelangen muss man entweder Ausdrücke aus der Szene (z.B. 88 für Heil Hitler oder 18 für Adolf Hitler30 ) kennen oder bestimmte

Schlüsselseiten (z.B. www.Thulenets.com).

Ist man einmal auf einer solchen Seite gelandet, kommt man auch zu anderen, da sie alle untereinander verlinkt sind oder ganze Linklisten anbieten. Eine andere Möglichkeit, auf entsprechende Seiten zu gelangen bieten die Linklisten Antifaschistischer Gruppen und Vereinigungen, oder Beispielsweise die (kommentierte) Linkliste auf der Seite des freien Journalisten Burkhard Schröder (www.burks.de/nazis.html).

Inhalte rechtsradikaler Webseiten

Ein paar Worte zu den Inhalten rechtsradikaler Webseiten. Die Bandbreite der Seiten geht von den Seiten rechter Parteien (REP, DVU, NPD) über Seiten von Gruppen und „Kamaradschaften“ bis hin zu Radiosendern, Verlagen und Büchern oder den Seiten des Ku Klux Klan. Dementsprechend weit gefächert sind auch die Inhalte: Manche Seiten bieten nur Informationen, andere rufen mehr oder weniger direkt zu Gewalt auf, einige wollen Merchandising Produkte (z.B. Caps mit Hakenkreuzen, Bücher, etc.) an den Mann bringen, wieder andere bieten Downloads rechter Musik oder Bilder an.

Gemeinsam ist allen, das sie sich gegenseitig verlinken, um unabhängig von Suchmaschinen erreichbar zu sein.

Viele von ihnen bieten Foren oder Gästebücher, in denen man seine Meinung kundtun kann.

Den Inhalt genauer zu untersuchen oder seine Tragweite zu beleuchten, würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Dem interessierten Leser wird geraten, sich einmal etwas Zeit zu nehmen und sich selbst umzuschauen.

Ausblicke und Anregungen zur Diskussion

Aufgrund all dieser Aspekte kann man sich darüber streiten, was der richtige Umgang mit all diesen Seiten ist: Verbieten, Unterwandern, Diskutieren oder Totschweigen.

Meiner Meinung nach wird das Thema von Bevölkerung und Medien als zu schwerwiegend betrachtet. Zwar gibt es einige, nach deren Betrachtung man sich nur noch an den Kopf fassen kann oder die eine gewisse Wut im Bauch hochsteigen lassen, dennoch kann man dem existieren rechter Seiten auch etwas gutes abgewinnen: Mit ihren Webauftritten stellen sich die Rechten der Öffentlichkeit. Jeder kann somit teilweise beobachten, was in den Szenen geschieht und durch Foren und Gästebücher seine Meinung dazu kund tun.

Dazu möchte ich im Übrigen auch aufrufen: wer zufällig auf eine entsprechende Seite kommt, nicht gleich vor Schreck den Browser schließen, sondern die Informationen aufnehmen und kommentieren.

Außerdem: Wem ist es nicht lieber, wenn ein gewaltbereiter, jugendlicher Rechter zuhause an seiner Webpage bastelt, anstatt mit seinen Freunden loszuziehen um „Türken klatschen“ zu gehen?

Noch ein Wort zum Thema Jugendschutz: Die Ergebnisse der Rezipientenforschung belegen eindeutig, das die von einigen Politikern gezeichneten Horrorszenarios „Kind besucht rechtsradikale Seite - Kind wird später rechtsradikal“ völlig neben der Realität liegen.

Auch bei Jugendlichen kann es meiner Meinung nach nichts schaden, sich relativ früh mit diesem Thema zu befassen.

Literaturverzeichnis

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, Amtliches Mitteilungsblatt, Forum

Verlag Godesberg GmbH, Mönchengladbach,2000.

Hissen, Alexandra, Rechte Links, downloadbar unter http://www.politik-digital.de ,

Zugriff am 25.05.01.

Monssen-Engberding und Dr. B. Brockhorst, Info zum Jugendmedienschutz, Drei-W-Verlag, Essen, 2000.

Multi-Media-Gesetz, downloadbar unter http://www.digi-info.de/recht/mm/, Zugriff am

25.05.01.

Raab, Jürgen, Recht gegen Rechts - Was jeder gegen Nazis tun kann, Jugendinformation Nürnberg, Nürnberg, 1994.

Rieger, Nadine, Rechtsradikalismus: Anarchie im Internet?, downloadbar unter http://www.politik-digital.de, Zugriff am 25.05.01.

Schröder, Burkhard, Rechtsextremismus im Internet, aus: Aus Politik und Zeitgeschichte, Ausgabe 39/2000.

Sterzing, Guido, Systemhandbuch, Verlag Der Computerclub, Idstein 1999. Strafgesetzbuch, 32. Auflage, Verlag C. H. Beck, München, 1998. Welzel, Carolin, Auf den Spuren der Nazis im Internet - ein Selbstversuch, downloadbar unter

http://www.zum.de/ZUM/Faecher/Gk/RP/Po...tsextremismus/Unbenannt/ unbenannt.html, Zugriff am 28.05.01.

Erklährung

Hiermit bestätige ich, dass ich die vorliegende Arbeit ohne fremde Hilfe, nur unter Verwendung der angegebenen Literatur, erstellt habe.

[...]


1 Vgl. Diskussion in der Lehrveranstaltung Bildung und Politik an der GSO-FH Nürnberg, 29.05.2001

2 Nach Raab 1994, Seite 4

3 Nach StGB, Seiten 57, 58, 76, 97

4 Nach Raab 1994, Seite 16/17

5 Ebd. Seite 4

6 Monssen-Engberding und Dr. Brockhorst, Seite 6

7 Ebd. Seite 2

8 Ebd. Seite2/3

9 Multi-Media -Gesetz, publiziert von digitale Informationssysteme

10 Vgl. z.B. Sterzing Seite 217 ff.

11 Ftp=file transfair protocol; dient zum austausch von Daten zwischen verschiedenen Rechnern

12 dient dem Arbeiten auf rechnern über einen anderen Rechner

13 Realtime Informationsaustausch

14 Austausch von elektronischer Post

15 Programme, die die Quellcodes (html) einer Webseite interpretieren und darstellen

16 Platz für die eigene Webseite auf einem Server

17 Jedem Rechner wird im www eine Nummer zugeteilt, die ihn eindeutig identifiziert

18 Vgl. Rieger 2000, Seite 2

19 Vgl. Schröder 2000, Seite 54

20 Vgl. Rieger 2000, Seite 2/3

21 Ebd. Seite 1/2

22 Personen, die sich darum zu kümmern haben, das Rechner problemlos laufen

23 Vgl. Rieger 2000, Seite 3

24 Hier ist wirklich das Internet und nicht das w ww gemeint...

25 z.B. durch Suchergebnisse von Suchmaschienen zu verschiedensten Themen

26 z.B. direkte Weiterleitung zu Sponsoren des SMSDienstes bei www.web.de oder Eingabe von www.whitehouse.com statt www.whitehouse.gov

27 Vgl. Welzel Seiten 1-3

28 Vgl. Hissen Seite 1

29 Zitiert nach Welzel Seite 1

30 Abgeleitet von den Anfangsbuchstaben der Ausdrücke und ihrer Position im Alphabet

Fin de l'extrait de 13 pages

Résumé des informations

Titre
Rechtsradikalismus und Internet
Université
University of Applied Sciences Nuremberg
Cours
Fach Bildung und Politik
Auteur
Année
2001
Pages
13
N° de catalogue
V102942
ISBN (ebook)
9783640013227
Taille d'un fichier
359 KB
Langue
allemand
Mots clés
Rechtsradikalismus, Internet, Fach, Bildung, Politik
Citation du texte
Peter Petzold (Auteur), 2001, Rechtsradikalismus und Internet, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/102942

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