Lotst Lust des Mannes Raubschiff? - Die Vergewaltigung der Lucretia in der Literatur vom Mittelalter bis zur frühen Neuzeit.


Dossier / Travail de Séminaire, 2000

75 Pages


Extrait


INHALTSVERZEICHNIS

EINLEITUNG

I. DIE JURISTISCHE TRADITION

II. DIE STILISIERUNG DER GESCHLECHTER- ROLLEN
1a) Die Gesellschaftsrolle der Frau
1b) Die Entwicklung der Gesellschaftsrolle der Frau
2) Die Rolle der Haus- und Ehefrau
3) Die Rolle des Gesellschafts- und Ehemannes
4) Die Rolle des untugendhaften Mannes

III. DIE DOMINANZ DER ROLLE DER HAUS- UND EHEFRAU

IV. EINFLUSS DER ROLLENBILDER AUF DIE VERGEWALTIGUNG

V. FOLGEN DER VERGEWALTIGUNG
a) Die Zuweisung der Schuld
b) Die Verurteilung der Vergewaltigung

VI. SCHLUSSWORT

LITERATURVERZEICHNIS

BILDVERZEICHNIS

EINLEITUNG

Eine eingehende Analyse von Texten, die den Lucretiastoff verarbeiten, muß letztlich auf die Frage eingehen, die Michel Foucault als eine seiner Grundfragestellungen in seinem Werk ‚Sexualität und Wahrheit’ aufwirft:

Es schien mir unvermeidlich, „eine zugleich sehr einfache und sehr allgemeine Fra- ge zu stellen: warum ist das sexuelle Verhalten, warum sind die dazugehörigen Be- tätigungen und Genüsse Gegenstand moralischer Sorge und Beunruhigung?“1 Diese Frage soll an dieser Stelle spezifischer gestellt werden: Warum sind die Keuschheit und die Tugendhaftigkeit der Frau Gegenstand morali- scher Sorge und Beunruhigung? Inwiefern ändert sich die ethische und moralische Problematisierung dieser Aspekte in dem zeitlichen Übergang vom Mittelalter zur frühen Neuzeit? Und wie spiegelt sich diese in den lite- rarischen Verarbeitungen der Lucretiageschichte wieder? Zahlreichen Bearbeitungen des Lucretiastoffes in der abendländischen Literatur dienen die antiken Fassungen2 der Geschichte als Vorlage. In den einzelnen Werken werden dabei je nach Entstehungszeit und kulturell- geographischer Lage unterschiedliche Schwerpunktsetzungen vorgenom- men. Für das 16. Jahrhundert stellt beispielsweise Hartmann in bezug auf die Lucretiadramen von Hans Sachs und Heinrich Bullinger fest:

“Während also in Deutschland das Drama vor allem ein moralisches und nach der Reformation auch theologisch gebundenes ideologisches Erziehungsmittel gewe- sen ist, ist es in der Schweiz in erster Linie ein politisches Kampfmittel [...].”3 Trotz der unterschiedlichen Akzente und Intentionen der Lucretiatexte, die einen direkten Vergleich auf vielen Ebenen erschweren, so auf der po- litischen oder der theologischen, läßt sich die Geschlechterideologie in al- len freilegen und vergleichen. Durch die Auswahl von Texten aus dem hohen Mittelalter und der frühen Neuzeit lassen sich somit die Verschie- bungen in der Problematisierung der weiblichen und der männlichen Rolle nachzeichnen. Der Vergleich dieser Texte mit antiken Quellen ermöglicht weitere Aufschlüsse, wird das Augenmerk der Betrachtung auf die Teile gerichtet, welche aus den Quellen unverändert übernommen, weggelassen oder ihnen hinzugefügt werden.

Untersucht werden in dieser Arbeit die Strukturen des gesellschaftlich „Normalen“4, welche die Grundlagen für die Handlungsspielräume der li- terarischen Figuren beider Geschlechter bilden. Diese Strukturen werden in den Texten zwar nicht explizit benannt, doch sie liegen ihnen zugrunde. Sie bilden eine Art Matrize im kollektiven Bewußtsein des rezipierenden Publikums, auf der die Handlungen und Dialoge der Texte ablaufen und einen nachvollziehbaren Sinn ergeben.5 Im Zentrum der Arbeit steht dabei die Vergewaltigung der Lucretia, deren psychologische Bewältigung des Verbrechens durch sie selbst, sowie die juristische durch die Gesell- schaft. Diese drei Aspekte veranschaulichen deutlich die gesellschaftli- chen Determinanten, die die Geschlechterrollen in den Texten bestimmen und damit die Handlungsspielraume der Figuren festlegen. Es ist also konkret erstens zu fragen, welche weiblichen und männlichen Rollen- merkmale sich anhand der Gesellschaftsstrukturen, die den Texten zug- rundeliegen, nachzeichnen lassen. Zweitens, welche Funktionen aus die- sen Strukturen bezüglich des Verhältnisses der Geschlechter zueinander abgeleitet werden können. Und drittens, inwieweit diese Funktionen Erklä- rungshilfen für die Verhaltensweisen der literarischen Figuren geben, ins- besondere in bezug auf die Vergewaltigung der Lucretia.

Als Textgrundlage für die vorliegende Untersuchung dient ein Werk aus dem hohen Mittelalter, sowie drei Werke aus der frühen Neuzeit: · Die „Deutsche Kaiserchronic eines Regensburger Geistlichen“ aus dem 12.Jhdt., deren Verfasser namentlich nicht bekannt ist. · Die „Tragedia. Von der Lucretia“ von Hans Sachs aus Nürnberg aus dem Jahre 1527 (in diesem Jahr abgeschlossen und aufgeführt, 1561 erstmals gedruckt). Sachs war der bedeutendste deutsche Fast- nachtspieldichter des 16. Jahrhunderts.6

- „Ein schoen spil von der geschicht der Edlen Römerin Lucretiae“ von Heinrich Bullinger. Dieser stand in enger Verbindung zu Zwingli und wirkte selbst als schweizer Reformator und Moraldidaktiker. Sein

Drama schrieb er in der Klosterschule von Kappel und veröffentlichte es 1533.[6]

- “Die Schändung der Lucretia” von dem britischen Literaten Willi- am Shakespeare aus dem Jahre 1594. Erweitert wird die Quellenliteratur durch zwei antike Werke:

- „RÖMISCHE GESCHICHTE“ (OHNE ORT, OHNE JAHR) DES

T. LIVIUS (59 V. U. Z. - 17 N. U. Z.) UND

- „Festkalender“ (ohne Ort, ohne Jahr) von P. Ovidius Naso (43 v. u.

Z. - 17 n. u. Z.).

William Shakespeares Versepos kommt bei der Auswahl der Quellen eine Sonderstellung zu, da es nicht im deutschsprachigen Raum entstan- den ist. Es wurde aus zwei Gründen in diese Arbeit mit aufgenommen. Zum einen füllt es Leerstellen aus, die die deutschsprachigen Dramen von Sachs und Bullinger offen lassen. Einige der zu entschlüsselnden gesell- schaftlichen Strukturen, die durch die Analyse in den deutschen Dramen freigelegt werden, finden sich explizit in Shakespeares analytischen Re- flektionen seiner Figuren wieder. In diesem Sinne wird die Lucetiabearbei- tung Shakespeares zu Verdeutlichungen herangezogen. Zweitens zeigt sie in bemerkenswerter Weise, wie geläufig gewisse Denkweisen nicht nur im kollektiven Bewußtsein des deutschsprachigen, sondern auch des eng- lischsprachigen Raumes als selbstverständlich verankert waren. Margarete Goldmans Analyse von Lucretiabearbeitungen aus dem gesamten europä- ischen Raum stützt die These, daß das abendländische, christlich gepräg- te Rollenbild der Geschlechter in weiten Teilen Europas übereinstimmte.7

In dieser Arbeit wird zuerst die juristische Tradition dargelegt, wie sie sich hinsichtlich des Tatbestandes der Vergewaltigung nachzeichnen läßt. Es wird ein Hintergrund gegeben, auf den zurückgehend die Vergewalti- gung von den Dichtern als Verbrechen dargestellt wird und mit dessen Hilfe sie interpretiert werden kann. Als zweites werden die vier wichtigsten weiblichen und männlichen Geschlechterrollen herausgearbeitet und die Entwicklung der beiden weiblichen Rollen in einem geschichtlichen Dis- kurs nachgezeichnet. Es werden die Parallelen ihrer Entwicklung in Ge- sellschaft und Literatur, sowie die fortschreitende Dominanz der Rolle der Haus- und Ehefrau gezeigt. Diese beiden ersten Teile bilden die Grundla- ge für die weitere Interpretation, in der der Einfluß der Rollenbilder auf die Vergewaltigung und schließlich die für Männer und Frauen unterschiedli- chen Folgen der Vergewaltigung verdeutlicht werden. In bezug auf die Folgen treten vor allem zwei Aspekte in den Vordergrund: einerseits die gesellschaftliche Ahndung des Verbrechens, andererseits die damit ver- bundene Frage der Schuld. Abgeschlossen wird die Arbeit mit dem Auf- greifen der zentralen Eingangsfragen: Warum sind die Keuschheit und die

Tugendhaftigkeit der Frau Gegenstand moralischer Sorge und Beunruhigung? Inwiefern und warum ändert sich die ethische und moralische Problematisierung dieser Aspekte in dem zeitlichen Übergang vom Mittelalter zur frühen Neuzeit?

I. DIE JURISTISCHE TRADITION

Jedem gesetzlichen Kodex liegen gesellschaftliche Normen zugrunde, de- ren Einhaltung durch einzelne Gesetze geregelt werden soll8. Gesetzliche Regelungen geben somit Aufschluß über die herrschenden Normen einer Gesellschaft. Dabei regeln gesetzliche Festlegungen im Einzelnen erstens, welchen Mitgliedern einer Gesellschaft Rechte zugesprochen werden, die es durch Gesetze zu schützen gilt. Zweitens, welche Verhaltensweisen in dieser Gesellschaft geduldet sind und welche nicht. Drittens die Schwere einer den Gesetzen zuwiderlaufenden Handlung und die Größe des Scha- dens für den durch diese Handlung Betroffenen. Hieraus wird das Maß der Strafe abgeleitet. Und viertens, wer der Betroffene ist, wem also der entstandene Schaden beglichen wird. Dies kann neben dem betroffenen Individuum auch die Gesellschaft als Ganzes sein.

Die Kenntnis der Normen einer Gesellschaft gibt Verständnishilfen für Texte, in denen solche problematisiert werden. Im Fall der Vergewalti- gung der Lucretia wird eine Norm gebrochen und zur grundlegenden Problemstellung, wobei je nach Bearbeitung die Vergewaltigung selbst oder die Handlungen, die die Ahndung des Normbruchs betreffen, im Zentrum der Texte stehen. Dabei wird die Vergewaltigung sowohl im mo- ralischen, wie auch im juristischen Sinne problematisiert. Durch die kurze Darstellung der juristischen Tradition, das Verbrechen Vergewaltigung betreffend, soll gezeigt werden, auf welche gesellschaftlichen Normvor- stellungen die Dichter zurückgegriffen haben, bis zu welchem Punkt sich deren Ursprung zurückverfolgen läßt und wie diese Normvorstellungen bis in die Zeit des Mittelalters und in den deutschsprachigen Raum tra- diert wurden.

Die früheste, durch ihre weitreichende Tradierung für das christliche Abendland relevante Erfassung des Tatbestandes der Vergewaltigung, findet sich in dem etwa 4000 Jahre alten ‘Kodex des Hammurabi’.9 In ihm ist festgelegt, daß für die Vergewaltigung einer verlobten Jungfrau der Tä- ter hingerichtet wurde, es sei denn, daß es der Patriarch selbst war, der sich der Blutschande mit seiner eigenen Tochter schuldig gemacht hatte. In diesem Falle wurde er lediglich der Stadt verwiesen. Das Opfer wurde in beiden Fällen von jeder Schuld freigesprochen und ging straffrei aus. Anders verhielt es sich, wenn die betroffene Frau bereits verheiratet war. In diesem Fall wurde sie des Ehebruchs bezichtigt, und hatte die gleiche Strafe wie ihr Vergewaltiger zu erleiden: Beide wurden gefesselt in den Fluß geworfen. Der Ehemann erhielt jedoch das Recht, seine Frau heraus- zuziehen, sowie der König den verbrecherischen männlichen Untertan be- gnadigen konnte.

Ebenso wurde bei den alten Hebräern gerichtet, sichtlich von der Ge- setzgebung des Hammurabi beeinflußt: Eine vergewaltigte Ehefrau wurde des Ehebruchs für schuldig befunden, war damit auf immer entehrt und wurde mit ihrem Vergewaltiger zusammen zu Tode gesteinigt. Eine Be- gnadigung einer der beiden Angeklagten gab es im Gegensatz zum baby- lonischen Recht nicht. Sie wurde erst später eingeführt und fand im Jo- hannesevangelium das erste mal in den Worten Jesu ihre Erwähnung: “Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein”.10

Neue Komponenten in der Rechtsprechung wurden im alten Israel eingeführt. Dabei orientierten sich die Ältesten zwar ebenfalls an dem ‘Kodex des Hammurabi’, doch zeichnet sich das israelische Gesetzes- werk durch eine größere Genauigkeit aus. So wurde eine vergewaltigte Jungfrau ebenfalls zum Tode verurteilt, wenn sich die Vergewaltigung in- nerhalb der Stadtmauern zugetragen hatte. Die Ältesten machten in diesem Fall geltend, daß sie hätte schreien können und jemand sie somit hätte hö- ren müssen. Anders verhielt es sich, wenn sie vor der Stadt, fernab von allen Menschen, die Zeugen der Untat hätten sein können, überwältigt worden war. In diesem Fall mußte der Vergewaltiger, sofern er verurteilt wurde, die als Brautpreis11 festgesetzten 50 Silberlinge bezahlen und sein Opfer heiraten. War das Mädchen jedoch bereits verlobt, wurde der Mann hingerichtet.12

Im altassyrischen Recht wurde es dem Vater einer geschändeten Jungfrau desweiteren gestattet, sich an dem Vergewaltiger zu rächen, indem er seinerseits dessen Frau vergewaltigte.

Wie die Geschichten der Dina13 und die der Vergewaltigung einer Ne- benfrau eines Leviten14 deutlich machen, galten solche Gesetze lediglich für die eigene Volksgruppe bzw. den eigenen Stamm, und darüberhinaus nur für gesellschaftlich höher gestellte Frauen. Geregelt wurde nicht mehr als der zivilisierte Umgang untereinander, um Konflikte und Streitigkeiten zu vermeiden. Gegenüber Frauen anderer Stämme stellte Vergewaltigung kein Verbrechen dar. Im Gegenteil, es war höchst üblich, nach einem Kriegszug die Frauen der Besiegten zu rauben und zu sogenannten Ne- benfrauen zu machen. So wurde das eigene Volk und auch dessen Skla- ven zahlreicher und zudem der eigene Wohlstand gemehrt.

Aus dieser Art der Rechtsprechung ist zu folgern, daß sie nicht den vergewaltigten Frauen, sondern deren Vormündern zu ihrem Recht verhelfen sollte. Die Art der Urteile zeigt im besonderen, daß die Opfer einer Vergewaltigung mit keinen Vorteilen durch die Rechtsprechung bedacht wurden. Wiedergutmachung gab es einzig für den Patriarchen, so als sei sein Familienbesitz geschädigt worden.

Bis zum Mittelalter änderte sich nur wenig an der jüdischen Recht- sprechung, die als Grundlage für die christliche gedient hatte. Doch wur- de im Zuge einer Steigerung der Eigenständigkeit der Frauen die Geldstra- fe, die ein Vergewaltiger zu zahlen hatte, der Frau selbst zugestanden.

“Mit der Zeit begann man die Geldstrafe als Schadenersatz für die Verletzung des Körpers einer Frau anzusehen, wie auch als Preis für Geschlechtsverkehr mit einer Jungfrau. Für die Frauen war das ein hart erkämpfter, aber echter Fort- schritt.”15

Wie die Rechtslage im einzelnen im ‘Heiligen Römischen Reich deut- scher Nationen’ im hohen Mittelalter und der frühen Neuzeit aussah, wird an dieser Stelle nicht im einzelnen nachgezeichnet. Die Analyse der litera- rischen Texte legt jedoch nahe, daß sich die christliche Rechtstradition sehr stark an den bisher referierten Quellen orientiert hat. Ein Vergleich mit der englischen Rechtssprechung des 11. bis 13. Jahrhunderts16 bestä- tigt dies ebenfalls.

II. DIE STILISIERUNG DER GESCHLECHTERROLLEN

In den Verarbeitungen des Lucretiastoffes wird dem Publikum nicht nur eine unterhaltende Handlung präsentiert, sondern darüberhinaus wird in den Texten das Verhalten der literarischen Figuren moralisch diskutiert und beurteilt. Die Autoren vermitteln über die Literatur ihre Anschauungen dessen, was als tugendhaftes und was als verwerfliches Verhalten zu bewerten sei. Dies gilt in besonderem Maße für die Rollenzuweisung der Geschlechter. Es ist gerade für die Werke der neuzeitlichen Reformatoren zu bedenken, daß im 16. Jahrhundert

“Lesepraxis [...] in hohem Maße Einübung in ein Sprach- und damit auch Sozial- verhalten [ist]. Sie geht häufig auf eine die Vorbilder imitierende Sprechpraxis aus, die wiederum als sozial signifikant erscheint und das gesellschaftliche Ordnungs- modell im ganzen wie auch in der Verteilung und Hierarchisierung der Geschlech- terrollen ins Spiel bringt.”17

Dabei ist sowohl in der Kaiserchronic, als auch in den Schauspielen von Sachs und Bullinger eine starke Typisierung der Figuren festzustel- len.18 Exemplarisch werden unter anderem die Vertreter und Vertreterin- nen der beiden Geschlechter dargestellt. Sie werden zu Repräsentationsfi- guren, die als positives Vorbild zur Nacheiferung Anlaß geben, oder aber als Negativvorbilder abschreckend wirken sollen. In bezug auf die Frau- enrolle sind im wesentlichen zwei Rollentypen zu unterscheiden: die Rolle der Frau, die in der Gesellschaft nach außen erscheint, und die Rolle der Ehefrau im Innern des Hauses. Für den Mann ergibt sich die Unterschei- dung in die Rolle des Gesellschafts- und Ehemannes und die des untu- gendhaften Mannes.

1a) Die Gesellschaftsrolle der Frau

Zwei Frauenfiguren sind der Lucretiageschichte, wie sie aus den römischen Quelltexten zu entnehmen ist, von den mittelalterlichen Autoren hinzugefügt worden. In der Kaiserchronic finden sich neben der Lucretia noch zwei weitere weibliche Figuren, die Königin und die Almenia. Die Königin von Rom sieht sich selbst nicht nur in der Rolle der Haus- und Ehefrau, die ihrem Mann fraglos zu dienen hat, sondern entgegnet ihm, als er solches mitten in der Nacht von ihr verlangt:

“’ woltest û iz h ê rre ’ , sprah si, ’ bedenken:

ih enpin weder truhs æ se noh schenke, kamer â re noh koch

uber allen disen hof.

ih enwaiz waz d û mir w î zest:

ih enruoch ob d û iemer ihtes enb î zest ’” . 19

Sie ist die Königin des Reiches, die Herrscherin. Als solche führt sie in der Abwesenheit des Königs alle Staatsgeschäfte und hat gerade deshalb kein Verständnis für die schlafraubenden Eskapaden ihres Mannes. Für sie gehört es nicht zu ihrer Rolle als Königin, häusliche Tätigkeiten auszuüben, für die am Hof zahlreiche Bedienstete bereitstehen. Sie gibt sich in dieser Situation ihrem Mann gleichgestellt. Auf Einschränkungen wird in Kapitel III noch einzugehen sein.

Die Frau Almenia wird als eine redegewandte („ain paltsprâchiu“20 ) und selbstsichere Frau stilisiert. Sie verhandelt allein mit Tôtilâ, dem Führer des feindlichen Römerheeres, obwohl sie diesem schutzlos ausgelie- fert ist und damit rechnen muß, daß die auf ‘Minne’ aussinnenden römi- schen Soldaten nicht nur an den ideellen Werten der Frauen ihrer Feinde interessiert sind. Zudem ist sie in der Verhandlung dem römischen Heer- führer gleichberechtigt, und ihm sogar rhetorisch überlegen. Tôtilâ muß schließlich einräumen:

“ d û fr â gest mih ze verre: ih pin ain tump man,

d î ner rede ih niht wol geantwurten kan ” . 21

Sie übernimmt in der Verhandlung nicht nur die Verantwortung für die sie begleitenden Frauen der Stadt, sondern setzt sich für das Wohlergehen der gesamten Zivilbevölkerung ein. Nur ihrer rhetorischen Fähigkeit und der Schärfe ihres Geistes ist es zu verdanken, daß ein Friedensvertrag ge- schlossen wird und die Stadtbevölkerung der Mißhandlung durch das Heer der Belagerer entgeht. Sogar der Senat von Rom stimmt dem von Almenia und den übrigen Frauen vorgebrachten Friedensvertrag in der Folge zu.

1b) Die Entwicklung der Gesellschaftsrolle der Frau

Für diesen literarischen Typus einer Frauenrolle, die durch zeitweise Gleichberechtigung mit dem Mann gekennzeichnet ist, scheint es in der mittelalterlichen Realität durchaus Entsprechungen zu geben. In den mit- telalterlichen Städten nehmen die bürgerlichen Frauen, im Vergleich zu den Bürgerinnen der frühen Neuzeit, einen größeren Raum im öffentlichen Leben ein. Für die Bürgerinnen Lübecks stellt Barbara Kroemer in einer Untersuchung fest:

“Frauen hatten Anteil an der stadtbürgerlichen Freiheit. Sie waren als Neubürgerinnen willkommen, leisteten den Bürgereid und wurden in Bürgerbücher eingetragen.[...] Für die Frauen galt außerdem wie für die Männer der Wegfall der herrschaftlichen Heirats- und erbrechtlichen Beschränkungen in der Stadt, die Gleichheit vor dem Stadtgericht, die Freizügigkeit.”22

Noch weiter gehen die Rechte der Frauen in Köln. Hier werden sie „grundsätzlich zu Eidesleistungen herangezogen, [fungieren] als Treuhänder, Vormünder, Bürgen und Zeugen.“23 Frauen betreiben häufig auf eigene Rechnung Kaufhandel, bestätigen Eigentumsrechte an Handelsgütern und ernennen Bevollmächtigte zur Ausführung eigener Geschäfte, zur Erhebung der Nachlässe von Ehemännern, Söhnen und anderen Verwandten. Sie treten auch als Pächterinnen und Mieterinnen auf.

Dieser Betätigungsraum im öffentlichen Leben steht jedoch nicht für alle Frauen gleichermaßen offen. Er erschließt sich vornehmlich für einige Frauen des Adels, sowie für Frauen aus der bürgerlichen Schicht in den großen Handelsstädten. Die Ausbildungschancen für Frauen sind hier besser. Diese hängen zum einen von der Schichtzugehörigkeit der Eltern, deren Beruf, Vermögen, deren Einstellungen und der Anzahl ihrer Kinder ab. Zum andern hat die Frau der bürgerlichen Handwerks- oder Handels- familie mit der Expansion der mittelalterlichen Städte eine zunehmende wirtschaftliche Bedeutung gewonnen. Insbesondere in der geschäftlichen Abwesenheit des Mannes muß sie eigenständig handlungsfähig sein, auch juristisch.24

Dieser beruflichen Annäherung an die Gleichberechtigung von Frau und Mann entspricht ein geringes Bedeutungs- oder Hierarchiegefälle in der ehelichen Beziehung. Die Herrschaft des Mannes über die Frau relativiert sich im Alltag, und zwar umso mehr, “je wichtiger die Frau für den Mann durch Vermögen, soziale Herkunft und ihre beruflichen Fähigkeiten [wird].”25 Ratschläge theologischer Erzieher, die die Frau am liebsten aus dem öffentlichen Leben verbannen würden, finden dementsprechend weniger Gehör als in der folgenden Neuzeit.

“Eine solche Aufgabenverteilung, bei der die Frau dafür zuständig war, den Mann sorgsam zu pflegen, auf seine Behaglichkeit zu achten und gute Laune um ihn zu verbreiten, war [in den Städten des Mittelalters] allerdings die Ausnahme, nicht die Regel.”26

Zu Beginn der Neuzeit schwinden die beruflichen Betätigungsmög- lichkeiten der Frauen. “Die mit dem ausgehenden Mittelalter einsetzenden Umstrukturierungsprozesse im Wirtschafts- und Sozialgefüge [verdrän- gen] die Frauen aus dem Handel [...].”27 Diese Zurückdrängung der Frau aus den Bereichen des Erwerbslebens, die ihre weitgehende Verhäusli- chung für die folgenden Jahrhunderte zur Folge hat, ist mitbedingt durch den schon im Mittelalter herrschenden Ausschluß der Frauen von öffent- lichen Ämtern, als dessen Folge sie ihre Interessen politisch nicht direkt vertreten können. Ausgenommen hiervon sind lediglich die Positionen ei- niger Herrscherinnen und Frauen des höheren Adels.28 Doch auch sie sind seit dem hohen Mittelalter von den Umstrukturierungsprozessen be- troffen.

“Während nämlich noch unter den Saliern und Ottonen der Frau des Herrschers als Mitregentin und potentieller Nachfolgerin ein wichtiger Stellenwert zukam

(“consors-regni”-Konzeption), wurden diese Machtbefugnisse im 12. und 13. Jahrhundert parallel zur systematischen Heranbildung einer Beamtenelite mehr und mehr reduziert.”29

Weiterhin bedingt wird der Prozess der Zurückdrängung durch den Ausschluß der Frauen aus den Institutionen der Bildung, deren Besuch für eine qualifizierte Tätigkeit mehr und mehr Voraussetzung wird. Allge- meiner: durch den geminderten Rechtsstatus der Frauen insgesamt.

Ebenso wesentlich für diesen Pro- zess ist die tiefe Verwurzelung der weitgehend von der Kirche geprägten Entwürfe für die Rolle und das Wesen der Frau. Anders- lautende Erfahrungen mehrerer Generationen reichen nicht aus, einen tiefgreifenden Wandel der Wertvorstellungen zu bewirken. Die Vorstellung von der morali- schen und geistigen Minderwer- tigkeit der Frau besteht weiter fort, äußert sich in der Predigt, in Satiren, in Gemälden und Plasti- ken in den Kirchen und schließ- lich mit großer Deutlichkeit im

Hexenhammer.30 Nicht zuletzt wird diese Vorstellung in der Verarbeitung des Lucretiastoffes durch die theologischen Didakti- ker der frühen Neuzeit weiter transportiert. In den Werken von Sachs, Bullinger und auch von Shakespeare entfällt folgerichtig die Rolle der in der Öffentlichkeit erscheinenden Frau. Es bleibt le- diglich die Rolle der unterwürfi- gen Magd und die der Lucretia, der vom Mann in allen Belangen abhängigen Ehegattin.

2) Die Rolle der Haus- und Ehefrau

Dieser zweite Typus der Frauenrolle wird jeweils exemplarisch an der Fi- gur der Lucretia entfaltet. Er ist in den hier behandelten Werken der vor- rangige Frauentypus, was schon durch die Namensnennung im Titel der Werke deutlich wird. Die wesentlichen Charakteristika dieser Figur sind in allen Texten von auffallender Ähnlichkeit, lediglich die Ausarbeitung vari- iert durch eine mehr oder weniger wortreiche Ausschmückung. Dies legt die Vermutung nahe, daß dieser idealisierte Frauentypus zumindest zwi- schen dem 12. und 16. nachchristlichen Jahrhundert eine in Mitteleuropa weit verbreitete literarische und religiöse Figur ist, sowie in der römischen Antike.

Lucretia wird als die tugendhafte Idealfrau stilisiert. In ihr spiegelt sich der christliche Tugendkanon für das weibliche Geschlecht der theologischen Erzieher wieder.31 Sie ist äußerlich von vollkommener Schönheit, doch scheint diese unerreichbar, fernab der sinnlichen Welt. Lucretias Äußeres wirkt wie von ihren inneren Tugenden ummantelt, und erst aus dieser Abschirmung der Sinnlichkeit ergibt sich ihre wahre Schönheit. So ist sie in erster Linie keusch, körperlich wie seelisch rein und züchtig, und sie ist fromm.

“ Luretiam, die frouwe myn, Welche do ist ein spiegel gsyn

Der wyber, mit scham, eer, zucht vnd gbaerd. Man findt jrßglychen nit vyl vff erd. “ 32

Sie erfreut des Mannes Gemüt, spendet ihm Trost und ist ihm mit Treue und Unterwürfigkeit ergeben. Dies geht so weit, daß sie ihr leibliches Wohlergehen unter die Ehre ihres Mannes stellt.

Deutlich wird die Abhängigkeit der Lucretia von ihrem Ehemann. Ähnlich der literarischen Frauenfigur der Penelope, welche 20 Jahre zu Hause auf die Rückkehr des Odysseus wartet, webend und an ihren Gat- ten denkend, erwartet Lucretia in ihrer Webstube die Rückkehr ihres Mannes von einem längeren Kriegszug.33 Wie in den antiken Vorlagen wird sie in der Nacht, in der ihr Mann Collatinus und der König34 Tarqui- nius überraschend heimkehren, um die Tugendhaftigkeit ihrer Ehefrauen zu beweisen, auch bei Bullinger beim Weben im Kreise ihrer ‚junckfro- wen’ angetroffen. Dies wird als eindeutiges Merkmal ihrer Tugendhaftig- keit gewertet. Auch in den anderen Texten ist sie die treu Wartende, die ihren Gatten mit keuscher Zier und voll Demut empfängt. Sie verhält sich passiv, sowohl in der An- als auch in der Abwesenheit ihres Mannes.35 Deutlich kommt dieser Aspekt auch in der Tugendlehre der theologischen Didaktiker zum Ausdruck. Spangenberg schreibt 1563 in seiner 14. Pre- digt: “[...] das Weib ist vmb des Mannes willen da / gleich wie der Knecht vmb seines Herren willen / [...].36. Ähnlich formuliert es Luther 1531: „ Und ir Weiber seid underthan den Mennern / Gott wils von euch “.37 In einer weiteren Passage aus Luthers ‚Ein Sermon von dem ehe- lichen Stand’ von 1519 wird die Abhängigkeit der Frau vom Mann durch die Kopplung mit dem positiven Moment der ehelichen Liebe verklärt:

Aberüber die alle geht die eheliche Liebe, das ist eine Brautliebe, die brennt wie das Feuer und sucht nicht mehr denn das eheliche Gemahl [...].”38

Diese Abhängigkeit der Frau vom Mann spiegelt sich ebenfalls in der Asymmetrie der Kommunikation wieder.39

“Im Geschlechtersymbolismus des 16. Jahrhunderts entspricht dem Gegensatz weiblich/männlich ja nicht nur das Gegensatzpaar drinnen/draußen bzw. häuslich/öffentlich oder unten/oben, Untertan/Regierer, Knecht/Herr, Leib/Kopf, Gehilfin/Meister etc., sondern auch die grundsätzliche Asymmetrie der Kommunikation: still/beredt bzw. hörend-gehorchend/sprechend-befehlend.”40

Die Quelle hierfür liegt bereits in der Bibel in den Briefen des Paulus: “Ei- nem Weibe gestatte ich nicht / das sie lehre / auch nicht / das sie des Mannes Herre sey / sondern stile sey [...].41 Entsprechend finden sich in den Dramen der frühen Neuzeit auch nur wenige Frauenrollen. Schmidlin schätzt ihre Zahl auf ca. ein Achtel, wobei nur ein Zehntel wirkliche Spre- cherinnenrollen sind. Zudem stellt er fest: “Wo Frauen trotzdem erschei- nen, werden sie durchweg in bezug auf den Mann gesetzt.”42 Diese weni- gen weiblichen Rollen dürfen auch nicht von Frauen selbst gespielt wer- den. Die öffentliche Bühne ist ausschließlich männlichen Darstellern vor- behalten.

In ihrer Abhängigkeit weilt Lucretia im Haus ihres Gatten, ihr Raum ist der private. Sie hat keinen Anteil am öffentlichen Leben der römischen Gesellschaft, im Gegensatz zur Königin oder der Almenia.43 Diese Spal- tung der Wirkungsbereiche der Geschlechter in einen Innen- und einen Außenraum findet sein Äquivalent in der theologisch didaktischen Litera- tur in der psychologischen Spaltung des Individuums selbst. Außen das gesellschaftliche Moment, getrennt davon die in das Innen abgespaltenen Affekte. Je mehr die Grenzen der Peinlichkeit und Schamhaftigkeit von den Moraldidaktikern vorgeschoben werden, desto mehr distanziert sich das Individuum von sich selbst. In der Konsequenz führt dieser psycho- soziale Prozess in ein Gesellschaftsbild, daß die „triebhafte“ Frau in den Innenraum drängt, “wirkend im Innern des Hauses [...], als Grenze zur

Welt des übrigen Fleisches [...].”44 In diesem Prozess der Spaltung wird der Frau die christliche Untugend der Triebhaftigkeit untergeschoben.45 Folgerichtig wird sie im Haus eingesperrt und das Aufhalten im Innen- raum als ein für sie tugendhaftes Verhalten erklärt. Ihre Untugend wird zwar auch im Innenraum abgelehnt, doch ist sie dort vor der Öffentlich- keit verborgen. Gänzlich könnte sie sich dem Vorwurf der Untugendhaf- tigkeit nur entziehen, wenn sie einen Zustand der Fleischlosigkeit annäh- me. Zu diesem Punkt wird auch die Lucretiafigur geführt, die sich konse- quenterweise von ihrem Leib ‚befreit’.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten46

3) Die Rolle des Gesellschafts- und Ehemannes

Entgegengesetzt zu der Rolle der Haus- und Ehefrau wird in allen Werken die Rolle des tugendhaften Mannes entworfen und ist in allen Texten in großer Übereinstimmung zu finden. Auch diese Rolle findet sich in den Tugendlehren der christlichen Didaktiker wieder.47 Er ist ehrenhaft, tapfer, züchtig, fromm und ernst. Er tritt für die Gerechtigkeit ein, was vor allem den Schutz seiner eigenen Besitzrechte betrifft, worauf im Kapitel V aus- führlicher einzugehen sein wird. Sein Wirkungsbereich liegt im wesentli- chen in der gesellschaftlichen Öffentlichkeit, in der er seine Familie reprä- sentiert. Seine Rolle im Haus wird nur insofern thematisiert, als daß er dort der uneingeschränkte Herr ist. Präsentiert wird diese Rolle vor allem durch die Figuren des Collantinus und des Brutus, wobei sich dies in den Werken von Sachs und Bullinger zunehmend auf die des Brutus be- schränkt. Damit stehen sich Brutus und Lucretia als komplementäres Paar gegenüber:

“ Die idealisierten und auf den Hauptcha- rakterzug (Ehrbarkeit bzw. Standhaftigkeit) festgelegten Geschlechtsvertreter ergänzen sich zum typischen reformatorischen Paar. Sie decken in ihrem Wirkungskreis (Haus- halt bzw. Staat) die wesentlichen Hand- lungsspielräume des herrschenden Bürger- tums ab und leben in ihrer Beziehung jene eingeschränkte Sinnlichkeit vor, die Bullin- ger als neue Moral für alle verbindlich ma- chen will. ” 48

4) Die Rolle des untugendhaften Mannes

Diese Rolle wird durch Tarquini- us verkörpert. Er macht sich einer ganzen Reihe von moralischen und gesetzlichen Vergehen schul- dig, wobei im Zentrum die Ver- gewaltigung der Lucretia steht. Hier besteht seine Schuld jedoch nicht primär darin, daß er mit der Vergewaltigung ein Verbrechen an einer Frau begeht, sondern in zwei anderen Punkten: Zum ers- ten verletzt er durch die Verge- waltigung einer verheirateten Frau das Besitzrecht ihres Ehe- mannes und verstößt somit gegen geltendes Recht und christliche Moralvorstellungen. Zum zwei- ten hat er seine Spaltung in ein gesellschaftliches Außen und ein affektives Innen, wie es von den theologischen Didaktikern gefor- dert wird, nicht konsequent voll- zogen. In der Lucretialiteratur wird die Vergewaltigung immer wieder auf die Affekte des Tarquinius zurückgeführt, die dieser nicht beherrschen könne und sich deshalb zu dem Verbrechen ‚hin- reißen’ ließe. Tarquinius ist in diesem Sinne nicht entsexualisiert genug, um vor den gesellschaftli- chen Normen für den öffentli- chen Raum zu bestehen. Seine Affekte dringen in die ihnen ver- botene Öffentlichkeit ein. Als weitere Untugend des Mannes wird in der Kaiserchronic Tar- quinius Schwäche gegenüber sei- ner Ehefrau dargestellt. Tarqui- nius handelt in der Schlafzimmer- szene nach den Ratschlägen seiner Frau, der Königin:

„ Der kunic sprach ir uber lanc zuo :

‚ waz r â test d û daz ich dar umbe tuo ? ’

si sprach : ‚ h ê rre, will d û behalten m î nen list, ich r â te dir, daz d û daz selbe w î p erwirvist ’ . “ 49

Durch die daraus folgende Ver- gewaltigung der Lucretia gerät

Tarquinius in sein Verderben. Er konnte seine Frau nicht vollends beherrschen und büßt damit seine männliche Führungsrolle ein. Die Struktur trägt die Züge des biblischen Sündenfalls, in dem Adam, nachdem er Eva nicht an dem Genuß des Apfels der Er- kenntnis hindern konnte, mit ihr

aus dem Paradies vertrieben wird.

„ Und zum Menschen sprach er [Gott]: Weil du auf deines Weibes Stimme gehört und von dem Baume gegessen hast, [...], so ist um deinetwillen der Erdboden verflucht. [...] So schickte ihn Gott der Herr fort aus dem Garten Eden [...]. “ 50

Ebenso werden Tarquinius und sein Geschlecht aus ihrem Reich vertrieben. Durch die Struktur des Sündenfalls wird die Schuld an dem Verbrechen auf die Frau zurückgeführt, der Vergewalti- ger, als Opfer einer weiblichen Verführung, erfährt hingegen mildernde Umstände.

Zu den bisher genannten Untugen- den werden weitere in der Szene hinzugefügt, in der Brutus und die anderen Männer die Rache an Tarquinius schwören. Dessen Verwerflichkeit wird untermau- ert und sein Sturz durch weitere Gründe gerechtfertigt. Die alte Geschichte des Thronraubes, des- sen sich Tarquinius Geschlecht schuldig gemacht hat, wird in die Erinnerung gerufen, seine Herr- schaft als tyrannisches Regiment, in dem er das Recht gebeugt hat, gebrandmarkt.51

III. DIE DOMINANZ DER ROLLE DER HAUS- UND EHEFRAU

Der Rolle der Haus- und Ehefrau wird in allen vier Werken eine vorrangi- ge Stellung eingeräumt52, auch in der Kaiserchronic des Mittelalters, in der noch die beiden bereits skizzierten Frauenrollen der Königin und der Al- menia vertreten sind. Sie findet in der zentralen Figur der Lucretia ihren Ausdruck. Der Vorrang läßt sich in zwei Dimensionen erfassen: Erstens sind alle Frauen äußerlich in der Hierarchie den Männern unter- und zuge- ordnet. Selbst die Königin in der Kaiserchronic ist grundsätzlich in der Rolle der Ehefrau. Die Rolle der Herrscherin nimmt sie nur in Abwesen- heit ihres Mannes ein. In dieser Situation ist es ihr zwar selbstverständlich, die Regierungsgeschäfte zu führen, doch ebenso selbstverständlich tritt sie später, sobald der König am Hofe ist, hinter diesen zurück. Das Band der Abhängigkeit vom Mann wird nur vorrübergehend gelockert.

Zudem trägt sie durch die Wette der Männer um die tugendhafteste Frau die Charakteristika eines Objektes, das der König besitzt und dessen er sich rühmen kann. Sie wird zum Gegenstand seiner männlichen Selbst- darstellung. Wer die schönste Frau zu Hause hat, ist zugleich der kühnste Mann53, der von allen anderen um sein ‚Kleinod’ beneidet wird:

“ Duo sprach der ellende man,

der von Triere dar kom: “ sam mir m î n l î p! ih h â n daz aller frumigste w î p die der dehain man û f r ô misker erde gewan ” . ” 54

“ ...Verriet er diesem, wie sein glück so reich sei; Der Himmel hab ein Kleinod ihm verliehn In einer Gattin, welcher keine gleich sei; ” 55

Die Ehefrau wird nicht mehr als eigenständiges Individuum wahrgenom- men, sondern nur noch reduziert in den Parametern der weiblichen Tu- genden erfaßt, die von Männern festgelegt werden. Sie wird in dieser Rol- le von persönlichen, gesellschaftlichen und sozialen Voraussetzungen los- gelöst wahrgenommen und so, ohne Rücksicht auf individuelle Unter- schiede, mit allen anderen Frauen vergleichbar. Dadurch ist es möglich, daß sich die Königin im Wettbewerb der Männer einem Vergleich mit der Frau eines einfachen Heerführers stellen lassen muß und in diesem unter- liegen kann. Einziger Bewertungsmaßstab ist hier der Grad der Unterwür- figkeit der Frau gegenüber ihrem Mann, die den Grad ihrer Abhängigkeit angibt.

In der zweiten Dimension erkennen die Frauen innerlich, als Folge ei- nes langen Unterdrückungsprozesses, die Wünsche und Erwartungen der Männer als über ihren eigenen stehend an. In der nächtlichen Szene zur Prüfung ihrer Tugendhaftigkeit sieht sich die Königin als Herrscherin, doch sie steht vor ihrem Mann und sich selbst unter Rechtfertigungsdruck. Anstatt zu sagen, daß sie die Königin sei und damit die Erwartungen des Königs an sie wie selbstverständlich abzuweisen, drückt sie ihre Rolle über Negationen aus. Sie zählt auf, was sie alles nicht ist und erklärt damit, warum sie das vom König geforderte nicht tun wird.

Später erkennt die Königin sogar die ihr erwachsene Schmach aus der verlorenen Tugendwette an, obwohl diese aus der Nichterfüllung ihrer Rolle als Haus- und Ehefrau und nicht aus ihrer Rolle als Herrscherin resultiert. Damit gesteht die Königin selbst ein, daß es ihr Fehler gewesen sei, die Rolle der Herrscherin in Anwesenheit ihres Mannes einzunehmen und so ihrem Ruf als tugendhafte Ehefrau, und damit seinem Ruf, zu schaden. Um die den beiden widerfahrene Schmach auszugleichen, rät sie daraufhin Tarquinius, Lucretia zu schänden:

“ si sprah: “ h ê rre, wil d û behalten m î nen list, ih r â te dir, daz d û daz selbe w î p erwirvist ” . ” 56

Die Königin läßt Lucretia auf der Rollenebene der Haus- und Ehefrau an- greifen. Sie unternimmt hingegen nicht den Versuch, sich Lucretia in der Rolle als Herrscherin überlegen zu erweisen. Damit ordnet selbst die Kö- nigin dem von den Männern geforderten Rollenbild der Haus- und Ehe- frau den höchsten Stellenwert zu und unterwirft sich diesem.57 Letztlich bleibt ihr nur diese Möglichkeit, um dem König zu gefallen und damit in ihrer Position zu bleiben. Auch sie ist von ihrem Mann abhängig.

Vordergründig ist hier ein Widerspruch zu der Schlafzimmerszene von der Königin und dem König auszumachen. In dieser scheint sie die Entscheidungen zu treffen und ihren Mann über den Entzug ihres Körpers zu der Vergewaltigung der Lucretia zu zwingen:

“ Diu kuniginne begunde wainen, si sprah: ” der tr î wen s î n wir iemer m ê r gescaiden. d û h â st mih verl ô rn,

ih enwil niemer m ê r in d î n bette komen ” . Der kunic sprach ir uber lanc zuo:... ” 58

In der Folge ist der König bereit, das von ihm verlangte zu tun, und die Ausführung des Ratschlages der Königin wird ihm hernach gelohnt:

“ si l ô netes im iemer mit guoten minnen. er h ê te wol gefrumet ir willen. ” 59

Doch diese Szene beruht auf einem Muster, das der Frau nur vordergründig eine Entscheidungsgewalt zuspricht. Erasmus Alber beschreibt es in seinem Ehebüchlein:

„ Du hast nu mein liebe Barb / genugsam von mir geho e ret / wie du dich hal- ten solt / Bedenk / und hab acht darauff / das es fein reynlich im Haußstehe / damit der Man unlustes halben / nicht ursach habe / außde Haußzu ge- hen. “ 60

Unterstellt wird hier, die Frau könne durch ordentliche und fürsorgliche Verhaltensweisen, oder auch durch ihre sexuelle Verfügbarkeit, den Mann lenken, wie Alber beispielsweise weiter ausführt, ihn davon abbringen, außer Haus zu gehen und dort sein Geld zu verspielen, zu versaufen und zu verhuren. Ihr wird suggeriert, daß sie Entscheidungsgewalt hätte, doch muß sie sich hierfür erst in die Rolle der tugendhaften Haus- und Ehefrau begeben. Für ein Minimum an vordergründiger Mitbestimmung gerät sie in die Abhängigkeit des Mannes. Ihre Machtlosigkeit wird durch diese Konstruktion lediglich verdeckt.

IV. EINFLUSS DER ROLLENBILDER AUF DIE VERGEWAL- TIGUNG

Die Lucretiafigur verkörpert die Rolle der passiven und unterwürfigen Haus- und Ehefrau. Durch das Befolgen der ihr auferlegten Tugenden ist sie den Männern ausgeliefert. Da es ihre Pflicht ist, die Ehre des Eheman- nes unter allen Umständen zu wahren, ebenso wie die Ehre des Vaters, wird sie letztlich erpressbar. Sie kann sich Tarquinius Drohung, sie zu ermorden und hernach mit einem toten, zu ihr gelegten Sklaven zusammen öffentlich des Ehebruchs zu bezichtigen, nicht erwehren. Sie kann nicht den schnellen Tod wählen, den der Königssohn ihr androht, sondern sie muß sich aufgrund ihrer Rolle vergewaltigen lassen, um die Ehre ihres Mannes vor dem Vorwurf des Ehebruchs zu schützen.61 In der Kaiser- chronic hätte sie sogar die Möglichkeit, völlig unversehrt und mit dem Leben davonzukommen. Tarquinius droht hier nicht, anders als in den anderen Werken, Lucretia mit dem Diener zusammen umzubringen, son- dern einen Ritter in ihr Gemach zu stoßen und dann den Vorwurf des Ehebruchs zu erheben. Doch muß Lucretia auch das unversehrte Leben um der Familienehre willen ausschlagen und stattdessen die Vergewaltigung wählen.

Das vom Mann definierte Rollenideal der Frau begünstigt somit deren potentielle Vergewaltigung. Nimmt sie durch ihre Erziehung, und damit auch durch die der Erziehung dienenden Literatur, die Rolle der Haus- und Ehefrau an, so wird sie zum potentiellen Vergewaltigungsopfer kondi- tioniert. Das vorgeschriebene unterwürfig-demutsvolle Verhalten schützt sie gerade nicht vor einer Vergewaltigung, sondern begünstigt eine solche. Bezeichnenderweise sind es in allen Texten weder die Königin, noch die Almenia, die einer Vergewaltigung zum Opfer fallen. Diese Frauenfiguren verhalten sich weniger passiv und fügen sich nicht vollständig in die de- mutsvolle Rolle. Sie sind nicht so leicht erpressbar und geben daher we- niger leichte Opfer ab, als dies bei Lucretia der Fall ist.

Der Objektstatus der Frau in diesem Rollenbild, in dem der Mann die Frau besitzt, vereinfacht es noch, daß der Mann über die Frau frei verfü- gen kann. Durch diesen Status wird es ermöglicht, daß ein Mann durch die Vergewaltigung der Ehefrau eines anderen Mannes dessen Selbstwert- gefühl und Ehre verletzen kann. Die Frau ist in dieser Rolle lediglich das geschändete Objekt, dessen sich ihr Ehemann als Besitzter schämen soll. Sie ist hier das leidtragende Medium, über welches Männer ihren Macht- kampf um die größere Ehre austragen. Dies mündet in den Lucretiatexten in der Vergewaltigung der Frau und gibt für eine solche eine weitere Moti- vation.62

Für die Rolle des Mannes gelten keine so weitreichenden Einschrän- kungen durch die männlichen Tugenden Ehrenhaftigkeit und Züchtigkeit, wie dies für Frauen der Fall ist. An keiner Stelle des Textes wird erwähnt, ein Mann habe sich tugendhaft zu verhalten, um die Ehre seiner Frau oder seiner Mutter zu schützen. Vielmehr werden Männer durch ihre machtvol- le Rolle zu potentiellen Vergewaltigern erzogen. Ihre Rolle ist komplemen- tär zu der unterwürfigen Rolle der Frau entworfen. Vergewaltigung stellt hierbei den Mißbrauch der christlich reformatorischen Rollenverteilung dar, in der der Mann mittels seines überlegenen Verstandes das Weib er- ziehen und leiten soll.63 Würde er diese Rolle vorbildlich erfüllen, so wä- ren Vergewaltigung und Ehebruch nicht denkbar. Das Ideal der klar defi- nierten Tugenden des Mannes bricht sich an der ins literarische Werk ein- gedrungenen Realität der Vergewaltigung. Diese ist so alltäglich und damit selbstverständlich, daß der Bruch kaum auffällt. So wird er von den Autoren auch einfach übergangen. Die Vergewaltigung erhält den Status des ‘Normalen’. Männer vergewaltigen, ganz gleich, ob dies im Widerspruch zu ihrem Tugendideal stehen mag oder nicht.64

Zudem vergewaltigen Männer, der Kaiserchronic folgend, nicht, ohne eine gewisse Freude daran zu haben. Als der König zur Vergewaltigung der Lucretia aufgefordert wird, heißt es: “ ...vil fr ô l î ch er dar rait.65 Dies ist ein weiteres Indiz dafür, daß dem Mann weniger Auflagen durch seinen Tugendkanon gemacht werden. Er darf sich offiziell auf die Vergewaltigung freuen, wohingegen sie nach Sichtweise der kirchlichen Didaktiker in bezug auf die Frauen einem Ehebruch gleichkommt und damit ein moralisches und juristisches Vergehen darstellt.

Der Mißbrauch des männlichen Tugendideals in der Form von Ver- gewaltigung läßt sich erklären, wenn die Vergewaltigung unter instrumen- tellen Gesichtspunkten betrachtet wird. Der Mann kann sie einerseits als „erzieherische“ Maßnahme gegenüber Frauen einsetzen, die noch un- gebrochen sind und die männliche Autorität nicht voll anerkennen66, oder um seine männliche Überlegenheit gegenüber unterwürfigen Frauen nochmals zu bestätigen. Weiter ist die Vergewaltigung ein Mittel, seine ei- gene Unzulänglichkeit zu überdecken. Der Mann muß sich keiner kriti- schen Reflektion über sich selbst stellen, sondern kann sich über das Ausüben seiner Macht gegenüber einer passiven Frau als unanfechtbarer Herrscher etablieren. Beides wird durch die Forderung der christlichen Didaktiker, die Ehefrau solle vom Ehemann geformt werden, gedeckt und forciert.

Diese Interpretation dient dazu, den sich auf den ersten Blick erge- benden Widerspruch zwischen Vergewaltigung und männlichen Tugenden wie Ehrbarkeit und Züchtigkeit verstehbar zu machen. Sie geht dabei über die Texte hinaus, denn in ihnen werden nicht die ungefügige Königin oder die Almenia vergewaltigt, sondern die ohnehin unterwürfige Lucretia. Als Repräsentantin der Haus- und Ehefrau befindet sie sich bereits in der pas- siven Rolle, ist schon gebrochen und beherrschbar. Mit ihrer Vergewalti- gung wird ihre Rolle einerseits bestätigt, andererseits wird sie zum Spiel- ball im Machtkampf zwischen ihrem Ehemann und dessen Gegenpart, dem König.

V. FOLGEN DER VERGEWALTIGUNG

a) Die Zuweisung der Schuld

Aus einer objektiven Sichtweise macht sich ein Mensch, der einen ande- ren körperlich unterwirft, physische Schmerzen zufügt und psychisch bricht, eindeutig eines Verbrechens schuldig. Im Falle der Vergewaltigung der Lucretia wird diese Annahme jedoch relativiert. Die Schuld wird nicht dem Täter Tarquinius allein zugewiesen, sondern Lucretia selbst wird in die Schuldfrage mit einbezogen. Der Frau als Opfer wird unterstellt, den Mann entweder durch ihre Erscheinung zu dem Verbrechen gereizt, oder ihm erst die Gelegenheit zu der Vergewaltigung eröffnet zu haben. In der Einleitung zu Bullingers Stück heißt es:

„ So e lliche scho e ne zucht Lucretiae / hat des küngs Sun S. Tarquinu also ver- wundt / das er nach wenig tagen widerumb khart / in gasts wyß/ vn also die from Lucretiam / die sich solchs nit versach /überwalltiget / “ 67 Bei Shakespeare klagt Lucretia:

“ Ja, deine Schuld, Gelegenheit, ist groß;

Denn du nur hilfst Verrätern zum Verrat,

Du stellst das Lamm dem Zahn des Wolfes bloß, Du machst des Sünders Absicht erst zur Tat, ... ” 68

Damit stellen sich die Literaten der frühen Neuzeit in eine Tradition, die sich an der christlichen Lehre des Augustinus orientiert. Dieser nimmt im ersten Buch des Gottesstaates zur Vergewaltigung im allgemeinen, wie auch zur Lucretia im besonderen Stellung:

“Prüfet treulich eure Seelen, ob ihr euch nicht des Gutes der Unberührtheit, Ent- haltsamkeit und Keuschheit selbstgefällig überhoben und begierig nach menschli- chen Lobsprüchen auf andere, denen sie zuteil geworden, scheel geblickt habt. Ich klage nicht an, denn ich weiß es nicht ... Doch kann’s auch sein, daß Frauen, die hinsichtlich ihrer Keuschheit sich der Selbstüberhebung nicht schuldig fühlen, ... eine geheime Schwachheit an sich trugen, die einmal als eitler Stolz ans Tages- licht hätte durchbrechen können, wenn ihnen bei jener Plünderung die Demütigung erspart geblieben wäre.”69

Ähnlich argumentiert auch Marquardt von Stein in seinem Ritter von Thurn, der ebenfalls eine Bearbeitung des Lucretiastoffes aus dem 16. Jhdt. darstellt:

“ Darumb lieben Tochter/seyt nicht zu gar furwitzig/alle ding der Welt zu schawen/denn es ist sich halb feyl gebotten/wenn denn einer ein thorheit widerfehret/so spricht man bald/sie ist darumb dar gangen/ ” 70

Durch die Zuweisung der Mitschuld an ihrer Vergewaltigung sind die Frauen gleich doppelt betroffen: Zum einen liefert sie ein weiteres Argu- ment, mit dem die Frauen aus den Bereichen des öffentlichen Lebens in die Privatsphäre des Hauses zurückgedrängt werden. Dort, so die Argumentation, fernab von allen lüsternen Blicken der Männer, sei die Frau besser geschützt und könne auch selbst keine Übergriffe mehr provozie- ren. Zum anderen verbirgt sich hier ein weiterer Mechanismus, Macht- strukturen zu verdecken.71 Die Dichter umschreiben Tarquinius Motivati- on zur Vergewaltigung mit Worten wie Liebe und Minne, mit der sexuel- len Lust und der unstillbaren Begierde des Mannes. „ Lust, lotse du mein Raubschiff... ” 72 Im Dunkeln bleibt der Zug des reinen Machtverhaltens, welches als solches mit Begrifflichkeiten aus dem Bereich der Sexualität nicht adäquat beschrieben werden kann. Vergewaltigung ist ein brutales Instrument, um ein Opfer psychisch zu brechen, zu unterwerfen und zu beherrschen, und so die männliche Machtposition zu bestätigen. In den Lucretiatexten trifft die Vergewaltigung ausschließlich Frauen. Die Macht- komponente wird durch die Liebesmetaphorik nicht nur verschleiert, son- dern die Vergewaltigung wird zudem moralisch aufgewertet und verharm- lost.

Durch die Verknüpfung der Vergewaltigung mit Sexualität, läßt sie sich auch als Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe betrachten. In der Konsequenz führt dies zu dem Vorwurf an die Frau, Ehebruch begangen zu haben. Bei Bullinger wird der Auslegung von Vergewaltigung als Ehebruch noch dadurch Vorschub geleistet, daß Lucretia unterstellt wird, potentiell etwas für ihren Vergewaltiger empfinden zu können:73

“ Domit ich also noch myn end

Wurd offengklich / eebrüchig gschendt Was kundt ich th û n / dann truren das Das ich nütt dann ein wybs bild was

A) ON WEER / EIN SCHOOF / DEM WOLFF ERLOUBT VII. DER HATT ALLEIN MYN LYB BEROUBT

Dann ich nimßvff myn letstes end

Das ich myn gmu e t nie zu o jhm wendt ” 74

Mit den konstruierten Annahmen, daß die Frau den Vergewaltiger entweder aufgereizt, ihm die Gelegenheit eröffnet oder ihn sogar begehrt hätte, erhält das Wort Schändung als Synonym für Vergewaltigung erst seinen Sinn. Das Opfer ist durch ihre Mitschuld plötzlich die Schande der Familie, die Schande des Mannes. Damit die potentielle Schande für die Familie möglichst gering gehalten wird, müssen nach dieser Logik die Frauen, somit die Opfer, ihr Verhalten ändern, und nicht die männlichen

Täter. Dies führt sie direkt in die Rolle der Haus- und Ehefrau. Parado- xerweise werden, wie bereits gesehen, in dieser durch Abhängigkeit ge- kennzeichneten Rolle die Möglichkeiten, als Frau vergewaltigt zu werden, noch erhöht. Der männliche Täter erfährt hingegen im allgemeinen Sprachgebrauch keine Schändung durch sein verübtes Verbrechen, auch wenn sich sein Verhalten nicht mit den genannten Tugenden wie Züchtig- keit, Gerechtigkeit und Ehrenhaftigkeit deckt. Primär besudelt bleibt die Ehre des weiblichen Opfers und ihrer Familie. In keinem der Werke fiele Tarquinius ein, er müsse sich umbringen, da er Ehebruch begangen und damit seine Frau und seine Mutter entehrt habe. Auch leidet er nicht dar- unter, daß sein schlechtes Beispiel später anderen Männern als Vorbild dienen könnte, so wie Lucretia dies tut.

b) Die Verurteilung des Verbrechens

Tarquinius wird vordergründig für die Vergewaltigung der Lucretia gerichtet. Diesen Vorwurf überhaupt zur Anklage zu bringen und ihm Glaubhaftigkeit zu verleihen, ist für Lucretia äußerst schwierig. Es gibt für das Verbrechen keine namhaften Zeugen. Ihr Wort allein steht gegen das Wort Tarquins, was konkret bedeutet: das Wort der Gattin eines Heerfüh- rers gegen das Wort des Königs. Daß dessen Wort Gewicht hat, wird in allen Texten durch die Schwere seiner Drohung vor der Vergewaltigung angezeigt. Sein Wort allein hätte gereicht, um Lucretia glaubhaft des Ehe- bruchs zu beschuldigen. Seine Bezichtigung hätte mehr als der Widerruf der Lucretia gewogen, für welchen sie zumindest in der Kaiserchronic, in der sie den Dienermord überleben würde, die Möglichkeit gehabt hätte. Auch ihre Bekanntheit als tugendhafteste Frau des Reiches scheint an der Gewichtung der Aussagen nichts ändern zu können. Lucretia ist in der Rolle der Haus- und Ehefrau in einer Position, in der das Wort des Man- nes prinzipiell über dem ihren steht. Dieser befindet sich immer in einer gesellschaftlich höheren Position, als Vater, Ehemann oder Herrscher. Hierin liegt ein weiterer Aspekt, durch den sie erpressbar wird und sie sich Tarquins Drohung beugen muß.75

Weiter illustriert wird ihre geringe Glaubwürdigkeit als Frau in der auf das Verbrechen folgenden Szene. Lucretia kann den Vergewaltiger nicht allein vor ihrem Gatten anklagen, sondern sie lädt dafür eine Reihe weite- rer Zeugen ein, ihren Vater und die männlichen Freunde des Hauses. Dies deckt sich mit den Empfehlungen des Ruprecht von Freising in seinem Rechtsbuch von 1328:

Wird eine Frau vergewaltigt, ..., hört jemand den Ruf, es sei Frau oder Mann, damit kann sie die Notzucht wohl beweisen. Hört es jedoch niemand, so soll sie mit klagender Stimmeüber den Vergewaltiger Wehrufe ausbringen, bis daßsie demnächst unter Leute kommt; da soll sie ihn verrufen. So soll sie auch vor dem Richter tun;... ” 76

Aber auch die Anklage vor Zeugen ist immer noch nicht ausreichend. Lucretia muß einen letzten Beweis für die Glaubhaftigkeit ihrer Worte liefern, die Besieglung ihrer Anklage mit ihrem Tod:

“ Seit ich aber kein zeugnußhan

Die mir die wahrheit thut vergwisn So will ich durch mein Blutvergisn Anzeigen das ich schand und spot Geflohen hab und nicht den Tod ” 77

Mit

ihrem Selbstmord sichert sie zugleich die Verfolgung und die Verurteilung des Täters. Erstens überzeugt sie eine Gruppe von Männern von der Wahrheit ihrer Anklage. Diese Männer sind in der Position, das ihr angetane Verbrechen zu ahnden, was ihr allein nicht möglich wäre. Dies entspricht der gängigen Praxis des Mittelalters, nach der Frauen durch die Vormundschaft eines Mannes vor Gericht vertreten

werden.78 Zweitens verstärkt sie das Verbrechen und stellt damit die Bestrafung des Tarquinius si- cher. Dieser wird in der Folge primär wegen des Verschuldens des Selbstmordes der Lucretia verfolgt, und nur sekundär we- gen der Vergewaltigung selbst. Collatinus ahndet den Verlust seiner Ehefrau, seines Besitzes. Insofern sind Brutus oder Colla- tinus nicht, wie Hartmann es noch von Livius übernimmt “Rä- cher verletzter Frauenehre”79, sondern Rächer verletzter Besitz- rechte. Auch Goldman stellt schon für Dionysios Lucretiabe-

arbeitung fest:

“There were other implicit reasons for her death. Her suicide would seal the vendetts between her kinsmen and the Tarquins; there is no appeal from this act. Suicide is a way of reaching those who are oth-

erwise beyond attack. Since there was no physical violence in her case, Lucretia had to create an assured reason for revenge.”80

Desweiteren wird die Rache an Tarquinius in allen Texten bei dem blutigen Dolch des Selbst- mordes beschworen. Und auch die folgenden Textstellen lassen auf diese Gewichtung der

Verbrechen schließen:

„ Als ô si daz jungiste wort volsprach,

mit dem mezzer si durh sich selben stach, diu frowe viel nider t ô t.

d â wart michel clage und n ô t “ 81

“ Verfluchet sey das Regiment

Des Tyrannen Tarquinium...

Der diesen Mord hat zugericht. ” 82

“ Ich morde mich - du sollst Tarquin ermorden. ” 83

Ge-

stützt wird diese These noch durch die Tatsache, daß in allen vier

Texten vehement auf die Tyran- nei des Königs hingewiesen wird. Er wird zum Verbrecher stilisiert.

Diesem Faktum kommt ein be- trächtliches Gewicht bei dem Schwur der Rache zu, die dann zum Sturz des Königshauses und dem Tod des Tarquinius führt. Der Vergewaltigung der Lucretia kommt lediglich der Status des Anlasses zu. Die Gründe der Ab- urteilung des Königssohnes sind andere: er ist ein Tyrann und in-

direkt ein Mörder.

Der Selbstmord der Lucretia hat in den Texten noch eine weitere Komponente. Er ergibt sich auch aus dem Vorwurf des Ehebruchs, der ihr durch die erlittene Vergewaltigung anhaftet. Ihr Tod ist aus dieser Sicht als die Strafe für ihr ehebrecherisches Vergehen und der damit verbundenen Entehrung des Mannes zu sehen. In Bullingers Drama findet dies in den Worten Ausdruck:

“ Ee so e lt jhr sterben / dann verlieren Dem man syn eer / [...] ” 84

Und er stellt weiterhin in einem privatem Brief fest:

“ in der Lucretia/ die mit gwallt in der Eeüberrungen/ do sy schon ghein/ schuld hat/ denocht wollt sy nitt la e ben/ dorumb dz sy formeint sidmal und die eelich trüw verseert/ were es ghein rechte Ee mee ” 85

Die eheliche Treue ist versehrt und damit die Ehre des Mannes. Der Ehe- bruch ist unterstellt und der Tod folgt in den Texten als konsequente Strafe. Er muß nicht einmal verhängt werden, sondern Lucretia hat sich auch hier soweit den gesellschaftlichen Rollenerwartungen untergeordnet, daß sie ihn selbst wählt. Die harte Bestrafung des Ehebruchs mit dem Tod läßt sich besser verstehen, wenn er durch die Augen der kirchlichen Didaktiker des späten Mittelalters betrachtet wird. Von Staegen folgert nach der Analyse von Hexenprozessen des 15. Jahrhunderts: „Der Satan

wird im Abendland den üblen Ruf nicht los, Komplize des Ehebruchs [...] zu sein.“86 Unter diesem Verdacht, mit dem Teufel paktiert zu haben, hat Lucretia mit einem Schlag ihre christlichen Tugenden verloren. Sie kann als die nun untugendhafte Lucretia nicht weiterleben und muß sterben, da es für sie einen anderen Platz, eine andere Rolle als die der Haus- und E- hefrau, in der patriarchal geprägten Gesellschaft nicht gibt.

Augustinus wendet sich im Gottesstaat gegen Lucretias Selbstmord als eine in der christlichen Ethik noch größeren Sünde als die ihr widerfahrene Vergewaltigung, da sie reinen Geistes aus ihr gegangen ist.87

“Prägen wir es uns von nun an fest ein, daß die Heiligkeit des Leibes auch bei sei- ner Vergewaltigung nicht verloren geht, wenn die Heiligkeit des Geistes gewahrt bleibt. [...] Wenn sie [Lucretia] sich also, obwohl selbst keine Ehebrecherin, das

Leben nahm, weil sie sich des Ehebrechers nicht erwehren konnte, so tat sie es nicht aus Liebe zur Keuschheit, sondern aus schwächlichem Schamgefühl.”88 Er hebt den Vorwurf des Ehebruchs bei einer Vergewaltigung auf. Eben-so scheinen dies auch Collatinus, Lucretias Vater und die anderen Zeugen ihrer Klagerede zu tun, die sie von aller Schuld freisprechen. Trotzdem empfindet Lucretia die Schmach. Sie will die Heiligkeit ihrer Ehe retten und nicht als schlechtes Beispiel für andere Frauen dienen können, indem sie weiterlebte. Sie tötet sich, nimmt gewissermaßen die Erbschuld auf sich, womit gezeigt wird, daß diese Position des Augustinus, in der Ver-gewaltigung nicht zwangsläufig mit Ehebruch verknüpft ist, im späten Mit-telalter und der frühen Neuzeit ihre Bedeutung verloren hat.

VI. SCHLUSSWORT

In der Verarbeitung des Lucretiastoffes wird das Verhalten der literari- schen Figuren unter moralischen Gesichtspunkten diskutiert und beurteilt. Am Beispiel der Vergewaltigung rückt die Tugendhaftigkeit Lucretias in das Zentrum der literarischen Texte. Insbesondere ihre Keuschheit und die mit diesem Thema verwobene Sünde der Unzucht werden problemati- siert. Letzterer kommt nicht nur in der Lucretiathematik eine große Bedeu- tung zu, sondern auch die zahlreichen Bearbeitungen des Lucretiastoffes seit der römischen Antike bis weit in die Neuzeit belegen ihre zentrale Rol- le in der Ethik des christlichen Abendlandes. Hierfür gibt es mehrere Gründe:

Der erste entstammt der christlichen Ethik. Nach dem christlichen Theoretiker Johannes Cassianus besteht eine kausale Verkettung der acht Hauptsünden. “Es beginnt mit der Völlerei, die im Körper entsteht und die Unzucht entzündet; dieses erste Paar bringt dann die Habsucht her- vor, [...]; daraus entstehen Rivalitäten, Streitigkeiten und Zorn.”89 Das Sündenpaar Unzucht und Völlerei steht damit am Ursprung aller anderen Sünden. Ihrer Tilgung gilt es die größte Aufmerksamkeit zu widmen. Sei- en Völlerei und Unzucht ersteinmal von der Menschheit genommen, ver- schwänden auch alle ihr folgenden Sünden. Cassianus Abhandlung stammt aus dem 19. Jahrhundert, doch greift er auf eine biblische Quelle, die Briefe des Paulus, zurück.90 Dieser ordnet die Sünden n ähnlicher Weise. Es ist daher anzunehmen, daß die von Cassianus dargelegte Sün- densystematik ebenso für die kirchlichen Moralreformer des 16. Jahrhun- derts, wie auch für viele Generationen von christlichen Didaktikern vor ih- nen, Grundlage gewesen ist.

Ein weiterer Grund für die Problematisierung der weiblichen Tu- genden ergibt sich aus den ökonomischen und gesellschaftlichen Um- strukturierungsprozessen im hohen und späten Mittelalter bis zur frühen Neuzeit. Auf die zunehmende Komplexität der Gesellschaft suchen die theologischen Didaktiker des 16. Jahrhunderts stärker noch eine Antwort, als ihre Vorgänger. Die Städte expandieren im Mittelalter und das Bürger- tum entsteht, während sich der Adel im Niedergang befindet. Im Zuge von wirtschaftlichen und damit verbundenen gesellschaftlichen Neuord- nungen ändern sich für Generationen die Geschlechterrollen. Altherge- brachte Normen brechen auf, die damit verbundenen Verpflichtungen und Verbote verlieren an Geltung. Herrschaftsstrukturen ändern sich, was sich ebenfalls im Verhältnis der Geschlechter niederschlägt. Für die Ehemoral ergibt sich damit aus Sicht der kirchlichen Didaktiker ein großer Rege-

lungsbedarf: „Die moralische Beunruhigung [wird] dort intensiv, wo es gerade keine Verpflichtung und kein Verbot gibt.“91 Als Gegenbewegung zu einer gesellschaftlichen Liberalisierung beginnen die Reformatoren in mannigfaltigen Schriften die alte kirchlich-patriachale Moral, den veränderten Verhältnissen angepaßt, als neue bürgerliche Moral zu propagieren. Erörterungsgegenstand dieser Schriften ist „das patriarchalisch verfasste Geschlechterverhältnis selbst.”92

„Es ist eine Männermoral, die von Männern gedacht, geschrieben, gelehrt wird und an Männer [...] gerichtet ist. Folglich eine männliche Moral, in der die Frauen nur als Objekte oder bestenfalls als Partner vorkommen, die es zu formen, zu er- ziehen und zu überwachen gilt, wenn sie in der Macht eines anderen (Vater, Gat- te, Vormund) sind. [...]: sie ist eine Ausarbeitung des männlichen Verhaltens vom Standpunkt der Männer aus und mit dem Ziel, ihrer Lebensführung Form zu ge- ben.“93

Die Hauptattribute dieser Moral sind Triebverzicht und Arbeit. Entspre- chend sind die Hauptfiguren Brutus und Lucretia durch Härte, auch ge- genüber sich selbst, Lustfeindlichkeit und Lebensverneinung gekenn- zeichnet.94 Diese Negativeigenschaften verwandeln sich unter der Feder der christlichen Autoren in positive Tugenden, wie Standhaftigkeit und Ehrbarkeit. Um diese Ehemoral mit ihren patriarchalen Machtverhältnissen erneut zu verbreiten, und ihrem Aufbrechen durch die Umwälzungspro- zesse des Mittelalters entgegenzuwirken, bietet sich, wie diese Arbeit zeigt, das Thema der Unzucht in Vereinigung mit der Erbsünde geradezu an. Dabei ist die von den Theologen beeinflußte Literatur auch immer ge- gen den Strich zu lesen, als eine in der Realität nicht vorhandene Ehemo- ral, die mit ihren Schriften wieder durchgesetzt werden soll.95

Die Linien dieser Ehemoral setzen sich bis in unsere Zeit fort. Sie werden unter anderem in der Sekundärliteratur zum Lucretiastoff in der unreflektierten Übernahme veralteter Begrifflichkeiten zur Charakterisie- rung der Vergewaltigung sichtbar: Hartmann bezeichnet die Vergewalti- gungsszene als “Entehrungskomplex”.96 Durch diese Wortwahl wird die der Frau angetane Vergewaltigung immer noch auf den Verlust ihrer und ihres Mannes Ehre reduziert. Weiterhin wird die Vergewaltigung noch in sexuellen Kategorien erfaßt. Ohly spricht vom “Liebesbrand des Man- nes”97, Schmidlin von “geschlechtlicher Begegnung” sowie “sexuell”98

und Mohr von “Liebraserei” und “Leidenschaft”99 Diese Sichtweise ist sehr nah mit jener verwandt, die Vergewaltigung mit außerehelichem Geschlechtsverkehr und damit Ehebruch gleichsetzt.

Doch es lotst eben nicht Lust des Mannes Raubschiff, wie es Shakespeare in Tarquinius Mund legt. Vielmehr ist Vergewaltigung ein in- strumentelles Machtverhalten, das der Aufrechterhaltung patriarchaler Strukturen dient. Zu diesem Zweck werden die Themen Ehe, Keuschheit und Unzucht immer wieder in Literatur, bildender Kunst und moralischen Abhandlungen bearbeitet und problematisiert. Durch sie wird das hierar- chische Abhängigkeitsverhältnis der Geschlechter in der christlichen E- hemoral veranschaulicht, normalisiert und weitertransportiert. Auf diese Funktion wird in der Sekundärliteratur meist nur oberflächlich eingegan- gen. Die der Lucretiageschichte zugrundeliegenden gesellschaftlichen Strukturen, deren Auswirkungen auf die Geschlechterrollen und deren Zusammenhang mit dem Verbrechen Vergewaltigung, werden kaum ana- lysiert.

Diese Arbeit macht deutlich, daß die aufgezeigte Geschlechterordnung die Vergewaltigung notwendigerweise aus sich folgen läßt. Dabei werden die Rollen der Geschlechter von Männern definiert und dominiert. Es er- folgt die Zuweisung eines in der Öffentlichkeit wirkenden Mannes und ei- ner in die Privatheit des Hauses zurückgezogenen Frau. Die Abhängigkeit der Frau vom Mann wird konstruiert, und damit auch ihre potentielle Op- ferrolle. In unserem heutigen Alltag sind diese in der Lucretialiteratur ge- zeichneten Strukturen immer noch erkennbar. Wir sind alltäglich von ih- nen betroffen, unabhängig davon, ob wir in irgendeiner Weise an einer physischen Vergewaltigung beteiligt sind, oder nicht. Die Folgen der männlich dominierten Ordnung auf den Umgang der Geschlechter mitein- ander mögen subtiler geworden und in ihren einzelnen Funktionsmecha- nismen kaum wahrnehmbar und nur schwer durchschaubar sein. Doch sie sind gesellschaftliche Normalität.

EINLEITUNG

Eine eingehende Analyse von Texten, die den Lucretiastoff verarbeiten, muß letztlich auf die Frage eingehen, die Michel Foucault als eine seiner Grundfragestellungen in seinem Werk ‚Sexualität und Wahrheit’ aufwirft:

Es schien mir unvermeidlich, „eine zugleich sehr einfache und sehr allgemeine Fra- ge zu stellen: warum ist das sexuelle Verhalten, warum sind die dazugehörigen Be- tätigungen und Genüsse Gegenstand moralischer Sorge und Beunruhigung?“100 Diese Frage soll an dieser Stelle spezifischer gestellt werden: Warum sind die Keuschheit und die Tugendhaftigkeit der Frau Gegenstand morali-

scher Sorge und Beunruhigung? Inwiefern ändert sich die ethische und moralische Problematisierung dieser Aspekte in dem zeitlichen Übergang vom Mittelalter zur frühen Neuzeit? Und wie spiegelt sich diese in den literarischen Verarbeitungen der Lucretiageschichte wieder?

Zahlreichen Bearbeitungen des Lucretiastoffes in der abendländischen Literatur dienen die antiken Fassungen101 der Geschichte als Vorlage. In den einzelnen Werken werden dabei je nach Entstehungszeit und kulturell- geographischer Lage unterschiedliche Schwerpunktsetzungen vorgenom- men. Für das 16. Jahrhundert stellt beispielsweise Hartmann in bezug auf die Lucretiadramen von Hans Sachs und Heinrich Bullinger fest:

“Während also in Deutschland das Drama vor allem ein moralisches und nach der Reformation auch theologisch gebundenes ideologisches Erziehungsmittel gewe- sen ist, ist es in der Schweiz in erster Linie ein politisches Kampfmittel [...].”102 Trotz der unterschiedlichen Akzente und Intentionen der Lucretiatexte, die einen direkten Vergleich auf vielen Ebenen erschweren, so auf der po-litischen oder der theologischen, läßt sich die Geschlechterideologie in al-len freilegen und vergleichen. Durch die Auswahl von Texten aus dem hohen Mittelalter und der frühen Neuzeit lassen sich somit die Verschie-bungen in der Problematisierung der weiblichen und der männlichen Rolle nachzeichnen. Der Vergleich dieser Texte mit antiken Quellen ermöglicht weitere Aufschlüsse, wird das Augenmerk der Betrachtung auf die Teile gerichtet, welche aus den Quellen unverändert übernommen, weggelassen oder ihnen hinzugefügt werden.

Untersucht werden in dieser Arbeit die Strukturen des gesellschaftlich „Normalen“103, welche die Grundlagen für die Handlungsspielräume der literarischen Figuren beider Geschlechter bilden. Diese Strukturen werden in den Texten zwar nicht explizit benannt, doch sie liegen ihnen zugrunde. Sie bilden eine Art Matrize im kollektiven Bewußtsein des rezipierenden Publikums, auf der die Handlungen und Dialoge der Texte ablaufen und

einen nachvollziehbaren Sinn ergeben.104 Im Zentrum der Arbeit steht da- bei die Vergewaltigung der Lucretia, deren psychologische Bewältigung des Verbrechens durch sie selbst, sowie die juristische durch die Gesell- schaft. Diese drei Aspekte veranschaulichen deutlich die gesellschaftli- chen Determinanten, die die Geschlechterrollen in den Texten bestimmen und damit die Handlungsspielraume der Figuren festlegen. Es ist also konkret erstens zu fragen, welche weiblichen und männlichen Rollen- merkmale sich anhand der Gesellschaftsstrukturen, die den Texten zug- rundeliegen, nachzeichnen lassen. Zweitens, welche Funktionen aus die- sen Strukturen bezüglich des Verhältnisses der Geschlechter zueinander abgeleitet werden können. Und drittens, inwieweit diese Funktionen Erklä- rungshilfen für die Verhaltensweisen der literarischen Figuren geben, ins- besondere in bezug auf die Vergewaltigung der Lucretia.

Als Textgrundlage für die vorliegende Untersuchung dient ein Werk aus dem hohen Mittelalter, sowie drei Werke aus der frühen Neuzeit: · Die „Deutsche Kaiserchronic eines Regensburger Geistlichen“ aus dem 12.Jhdt., deren Verfasser namentlich nicht bekannt ist. · Die „Tragedia. Von der Lucretia“ von Hans Sachs aus Nürnberg aus dem Jahre 1527 (in diesem Jahr abgeschlossen und aufgeführt, 1561 erstmals gedruckt). Sachs war der bedeutendste deutsche Fast- nachtspieldichter des 16. Jahrhunderts.105

- „Ein schoen spil von der geschicht der Edlen Römerin Lucretiae“

von Heinrich Bullinger. Dieser stand in enger Verbindung zu Zwingli und wirkte selbst als schweizer Reformator und Moraldidaktiker. Sein Drama schrieb er in der Klosterschule von Kappel und veröffentlichte es 1533.[6]

- “Die Schändung der Lucretia” von dem britischen Literaten William Shakespeare aus dem Jahre 1594.

Erweitert wird die Quellenliteratur durch zwei antike Werke:

- „RÖMISCHE GESCHICHTE“ (OHNE ORT, OHNE JAHR) DES

T. LIVIUS (59 V. U. Z. - 17 N. U. Z.) UND

- „Festkalender“ (ohne Ort, ohne Jahr) von P. Ovidius Naso (43 v. u.

Z. - 17 n. u. Z.).

William Shakespeares Versepos kommt bei der Auswahl der Quellen eine Sonderstellung zu, da es nicht im deutschsprachigen Raum entstan-

den ist. Es wurde aus zwei Gründen in diese Arbeit mit aufgenommen. Zum einen füllt es Leerstellen aus, die die deutschsprachigen Dramen von Sachs und Bullinger offen lassen. Einige der zu entschlüsselnden gesell- schaftlichen Strukturen, die durch die Analyse in den deutschen Dramen freigelegt werden, finden sich explizit in Shakespeares analytischen Re- flektionen seiner Figuren wieder. In diesem Sinne wird die Lucetiabearbei- tung Shakespeares zu Verdeutlichungen herangezogen. Zweitens zeigt sie in bemerkenswerter Weise, wie geläufig gewisse Denkweisen nicht nur im kollektiven Bewußtsein des deutschsprachigen, sondern auch des eng- lischsprachigen Raumes als selbstverständlich verankert waren. Margarete Goldmans Analyse von Lucretiabearbeitungen aus dem gesamten europä- ischen Raum stützt die These, daß das abendländische, christlich gepräg- te Rollenbild der Geschlechter in weiten Teilen Europas übereinstimm- te.106

In dieser Arbeit wird zuerst die juristische Tradition dargelegt, wie sie sich hinsichtlich des Tatbestandes der Vergewaltigung nachzeichnen läßt. Es wird ein Hintergrund gegeben, auf den zurückgehend die Vergewalti- gung von den Dichtern als Verbrechen dargestellt wird und mit dessen Hilfe sie interpretiert werden kann. Als zweites werden die vier wichtigsten weiblichen und männlichen Geschlechterrollen herausgearbeitet und die Entwicklung der beiden weiblichen Rollen in einem geschichtlichen Dis- kurs nachgezeichnet. Es werden die Parallelen ihrer Entwicklung in Ge- sellschaft und Literatur, sowie die fortschreitende Dominanz der Rolle der Haus- und Ehefrau gezeigt. Diese beiden ersten Teile bilden die Grundla- ge für die weitere Interpretation, in der der Einfluß der Rollenbilder auf die Vergewaltigung und schließlich die für Männer und Frauen unterschiedli- chen Folgen der Vergewaltigung verdeutlicht werden. In bezug auf die Folgen treten vor allem zwei Aspekte in den Vordergrund: einerseits die gesellschaftliche Ahndung des Verbrechens, andererseits die damit ver- bundene Frage der Schuld. Abgeschlossen wird die Arbeit mit dem Auf- greifen der zentralen Eingangsfragen: Warum sind die Keuschheit und die Tugendhaftigkeit der Frau Gegenstand moralischer Sorge und Beunruhi- gung? Inwiefern und warum ändert sich die ethische und moralische Problematisierung dieser Aspekte in dem zeitlichen Übergang vom Mittel- alter zur frühen Neuzeit?

VII. DIE JURISTISCHE TRADITION 107

Jedem gesetzlichen Kodex liegen gesellschaftliche Normen zugrunde, de- ren Einhaltung durch einzelne Gesetze geregelt werden soll. Gesetzliche Regelungen geben somit Aufschluß über die herrschenden Normen einer Gesellschaft. Dabei regeln gesetzliche Festlegungen im Einzelnen erstens, welchen Mitgliedern einer Gesellschaft Rechte zugesprochen werden, die es durch Gesetze zu schützen gilt. Zweitens, welche Verhaltensweisen in dieser Gesellschaft geduldet sind und welche nicht. Drittens die Schwere einer den Gesetzen zuwiderlaufenden Handlung und die Größe des Scha- dens für den durch diese Handlung Betroffenen. Hieraus wird das Maß der Strafe abgeleitet. Und viertens, wer der Betroffene ist, wem also der entstandene Schaden beglichen wird. Dies kann neben dem betroffenen Individuum auch die Gesellschaft als Ganzes sein.

Die Kenntnis der Normen einer Gesellschaft gibt Verständnishilfen für Texte, in denen solche problematisiert werden. Im Fall der Vergewalti- gung der Lucretia wird eine Norm gebrochen und zur grundlegenden Problemstellung, wobei je nach Bearbeitung die Vergewaltigung selbst oder die Handlungen, die die Ahndung des Normbruchs betreffen, im Zentrum der Texte stehen. Dabei wird die Vergewaltigung sowohl im mo- ralischen, wie auch im juristischen Sinne problematisiert. Durch die kurze Darstellung der juristischen Tradition, das Verbrechen Vergewaltigung betreffend, soll gezeigt werden, auf welche gesellschaftlichen Normvor- stellungen die Dichter zurückgegriffen haben, bis zu welchem Punkt sich deren Ursprung zurückverfolgen läßt und wie diese Normvorstellungen bis in die Zeit des Mittelalters und in den deutschsprachigen Raum tra- diert wurden.

Die früheste, durch ihre weitreichende Tradierung für das christliche Abendland relevante Erfassung des Tatbestandes der Vergewaltigung, findet sich in dem etwa 4000 Jahre alten ‘Kodex des Hammurabi’.108 In ihm

ist festgelegt, daß für die Vergewaltigung einer verlobten Jungfrau der Tä- ter hingerichtet wurde, es sei denn, daß es der Patriarch selbst war, der sich der Blutschande mit seiner eigenen Tochter schuldig gemacht hatte. In diesem Falle wurde er lediglich der Stadt verwiesen. Das Opfer wurde in beiden Fällen von jeder Schuld freigesprochen und ging straffrei aus.

Anders verhielt es sich, wenn die betroffene Frau bereits verheiratet war. In diesem Fall wurde sie des Ehebruchs bezichtigt, und hatte die gleiche Strafe wie ihr Vergewaltiger zu erleiden: Beide wurden gefesselt in den Fluß geworfen. Der Ehemann erhielt jedoch das Recht, seine Frau heraus- zuziehen, sowie der König den verbrecherischen männlichen Untertan be- gnadigen konnte.

Ebenso wurde bei den alten Hebräern gerichtet, sichtlich von der Ge- setzgebung des Hammurabi beeinflußt: Eine vergewaltigte Ehefrau wurde des Ehebruchs für schuldig befunden, war damit auf immer entehrt und wurde mit ihrem Vergewaltiger zusammen zu Tode gesteinigt. Eine Be- gnadigung einer der beiden Angeklagten gab es im Gegensatz zum baby- lonischen Recht nicht. Sie wurde erst später eingeführt und fand im Jo- hannesevangelium das erste mal in den Worten Jesu ihre Erwähnung: “Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein”.109

Neue Komponenten in der Rechtsprechung wurden im alten Israel eingeführt. Dabei orientierten sich die Ältesten zwar ebenfalls an dem ‘Kodex des Hammurabi’, doch zeichnet sich das israelische Gesetzes- werk durch eine größere Genauigkeit aus. So wurde eine vergewaltigte Jungfrau ebenfalls zum Tode verurteilt, wenn sich die Vergewaltigung in- nerhalb der Stadtmauern zugetragen hatte. Die Ältesten machten in diesem Fall geltend, daß sie hätte schreien können und jemand sie somit hätte hö- ren müssen. Anders verhielt es sich, wenn sie vor der Stadt, fernab von allen Menschen, die Zeugen der Untat hätten sein können, überwältigt worden war. In diesem Fall mußte der Vergewaltiger, sofern er verurteilt wurde, die als Brautpreis110 festgesetzten 50 Silberlinge bezahlen und sein Opfer heiraten. War das Mädchen jedoch bereits verlobt, wurde der Mann hingerichtet.111

Im altassyrischen Recht wurde es dem Vater einer geschändeten Jungfrau desweiteren gestattet, sich an dem Vergewaltiger zu rächen, indem er seinerseits dessen Frau vergewaltigte.

Wie die Geschichten der Dina112 und die der Vergewaltigung einer Nebenfrau eines Leviten113 deutlich machen, galten solche Gesetze ledig- lich für die eigene Volksgruppe bzw. den eigenen Stamm, und darüberhi- naus nur für gesellschaftlich höher gestellte Frauen. Geregelt wurde nicht mehr als der zivilisierte Umgang untereinander, um Konflikte und Streitig- keiten zu vermeiden. Gegenüber Frauen anderer Stämme stellte Vergewal-

tigung kein Verbrechen dar. Im Gegenteil, es war höchst üblich, nach einem Kriegszug die Frauen der Besiegten zu rauben und zu sogenannten Nebenfrauen zu machen. So wurde das eigene Volk und auch dessen Sklaven zahlreicher und zudem der eigene Wohlstand gemehrt.

Aus dieser Art der Rechtsprechung ist zu folgern, daß sie nicht den vergewaltigten Frauen, sondern deren Vormündern zu ihrem Recht verhelfen sollte. Die Art der Urteile zeigt im besonderen, daß die Opfer einer Vergewaltigung mit keinen Vorteilen durch die Rechtsprechung bedacht wurden. Wiedergutmachung gab es einzig für den Patriarchen, so als sei sein Familienbesitz geschädigt worden.

Bis zum Mittelalter änderte sich nur wenig an der jüdischen Recht- sprechung, die als Grundlage für die christliche gedient hatte. Doch wur- de im Zuge einer Steigerung der Eigenständigkeit der Frauen die Geldstra- fe, die ein Vergewaltiger zu zahlen hatte, der Frau selbst zugestanden.

“Mit der Zeit begann man die Geldstrafe als Schadenersatz für die Verletzung des Körpers einer Frau anzusehen, wie auch als Preis für Geschlechtsverkehr mit einer Jungfrau. Für die Frauen war das ein hart erkämpfter, aber echter Fort- schritt.”114

Wie die Rechtslage im einzelnen im ‘Heiligen Römischen Reich deut- scher Nationen’ im hohen Mittelalter und der frühen Neuzeit aussah, wird an dieser Stelle nicht im einzelnen nachgezeichnet. Die Analyse der litera- rischen Texte legt jedoch nahe, daß sich die christliche Rechtstradition sehr stark an den bisher referierten Quellen orientiert hat. Ein Vergleich mit der englischen Rechtssprechung des 11. bis 13. Jahrhunderts115 bes- tätigt dies ebenfalls.

VIII. DIE STILISIERUNG DER GESCHLECHTERROLLEN

In den Verarbeitungen des Lucretiastoffes wird dem Publikum nicht nur eine unterhaltende Handlung präsentiert, sondern darüberhinaus wird in den Texten das Verhalten der literarischen Figuren moralisch diskutiert und beurteilt. Die Autoren vermitteln über die Literatur ihre Anschauungen dessen, was als tugendhaftes und was als verwerfliches Verhalten zu bewerten sei. Dies gilt in besonderem Maße für die Rollenzuweisung der Geschlechter. Es ist gerade für die Werke der neuzeitlichen Reformatoren zu bedenken, daß im 16. Jahrhundert

“Lesepraxis [...] in hohem Maße Einübung in ein Sprach- und damit auch Sozial- verhalten [ist]. Sie geht häufig auf eine die Vorbilder imitierende Sprechpraxis aus, die wiederum als sozial signifikant erscheint und das gesellschaftliche Ordnungs-

modell im ganzen wie auch in der Verteilung und Hierarchisierung der Geschlechterrollen ins Spiel bringt.”116

Dabei ist sowohl in der Kaiserchronic, als auch in den Schauspielen von Sachs und Bullinger eine starke Typisierung der Figuren festzustel- len.117 Exemplarisch werden unter anderem die Vertreter und Vertreterin- nen der beiden Geschlechter dargestellt. Sie werden zu Repräsentationsfi- guren, die als positives Vorbild zur Nacheiferung Anlaß geben, oder aber als Negativvorbilder abschreckend wirken sollen. In bezug auf die Frau- enrolle sind im wesentlichen zwei Rollentypen zu unterscheiden: die Rolle der Frau, die in der Gesellschaft nach außen erscheint, und die Rolle der Ehefrau im Innern des Hauses. Für den Mann ergibt sich die Unterschei- dung in die Rolle des Gesellschafts- und Ehemannes und die des untu- gendhaften Mannes.

1a) Die Gesellschaftsrolle der Frau

Zwei Frauenfiguren sind der Lucretiageschichte, wie sie aus den römischen Quelltexten zu entnehmen ist, von den mittelalterlichen Autoren hinzugefügt worden. In der Kaiserchronic finden sich neben der Lucretia noch zwei weitere weibliche Figuren, die Königin und die Almenia. Die Königin von Rom sieht sich selbst nicht nur in der Rolle der Haus- und Ehefrau, die ihrem Mann fraglos zu dienen hat, sondern entgegnet ihm, als er solches mitten in der Nacht von ihr verlangt:

“’ woltest û iz h ê rre ’ , sprah si, ’ bedenken:

ih enpin weder truhs æ se noh schenke, kamer â re noh koch

uber allen disen hof.

ih enwaiz waz d û mir w î zest:

ih enruoch ob d û iemer ihtes enb î zest ’” . 118

Sie ist die Königin des Reiches, die Herrscherin. Als solche führt sie in der Abwesenheit des Königs alle Staatsgeschäfte und hat gerade deshalb kein Verständnis für die schlafraubenden Eskapaden ihres Mannes. Für sie gehört es nicht zu ihrer Rolle als Königin, häusliche Tätigkeiten auszuüben, für die am Hof zahlreiche Bedienstete bereitstehen. Sie gibt sich in dieser Situation ihrem Mann gleichgestellt. Auf Einschränkungen wird in Kapitel III noch einzugehen sein.

Die Frau Almenia wird als eine redegewandte („ain paltsprâchiu“119 ) und selbstsichere Frau stilisiert. Sie verhandelt allein mit Tôtilâ, dem Füh- rer des feindlichen Römerheeres, obwohl sie diesem schutzlos ausgelie- fert ist und damit rechnen muß, daß die auf ‘Minne’ aussinnenden römi-

schen Soldaten nicht nur an den ideellen Werten der Frauen ihrer Feinde interessiert sind. Zudem ist sie in der Verhandlung dem römischen Heerführer gleichberechtigt, und ihm sogar rhetorisch überlegen. Tôtilâ muß schließlich einräumen:

“ d û fr â gest mih ze verre: ih pin ain tump man,

d î ner rede ih niht wol geantwurten kan ” . 120

Sie übernimmt in der Verhandlung nicht nur die Verantwortung für die sie begleitenden Frauen der Stadt, sondern setzt sich für das Wohlergehen der gesamten Zivilbevölkerung ein. Nur ihrer rhetorischen Fähigkeit und der Schärfe ihres Geistes ist es zu verdanken, daß ein Friedensvertrag ge- schlossen wird und die Stadtbevölkerung der Mißhandlung durch das Heer der Belagerer entgeht. Sogar der Senat von Rom stimmt dem von Almenia und den übrigen Frauen vorgebrachten Friedensvertrag in der Folge zu.

1b) Die Entwicklung der Gesellschaftsrolle der Frau

Für diesen literarischen Typus einer Frauenrolle, die durch zeitweise Gleichberechtigung mit dem Mann gekennzeichnet ist, scheint es in der mittelalterlichen Realität durchaus Entsprechungen zu geben. In den mit- telalterlichen Städten nehmen die bürgerlichen Frauen, im Vergleich zu den Bürgerinnen der frühen Neuzeit, einen größeren Raum im öffentlichen Leben ein. Für die Bürgerinnen Lübecks stellt Barbara Kroemer in einer Untersuchung fest:

“Frauen hatten Anteil an der stadtbürgerlichen Freiheit. Sie waren als Neubürgerinnen willkommen, leisteten den Bürgereid und wurden in Bürgerbücher eingetragen.[...] Für die Frauen galt außerdem wie für die Männer der Wegfall der herrschaftlichen Heirats- und erbrechtlichen Beschränkungen in der Stadt, die Gleichheit vor dem Stadtgericht, die Freizügigkeit.”121

Noch weiter gehen die Rechte der Frauen in Köln. Hier werden sie „grundsätzlich zu Eidesleistungen herangezogen, [fungieren] als Treuhänder, Vormünder, Bürgen und Zeugen.“122 Frauen betreiben häufig auf eigene Rechnung Kaufhandel, bestätigen Eigentumsrechte an Handelsgütern und ernennen Bevollmächtigte zur Ausführung eigener Geschäfte, zur Erhebung der Nachlässe von Ehemännern, Söhnen und anderen Verwandten. Sie treten auch als Pächterinnen und Mieterinnen auf.

Dieser Betätigungsraum im öffentlichen Leben steht jedoch nicht für alle Frauen gleichermaßen offen. Er erschließt sich vornehmlich für einige Frauen des Adels, sowie für Frauen aus der bürgerlichen Schicht in den großen Handelsstädten. Die Ausbildungschancen für Frauen sind hier

besser. Diese hängen zum einen von der Schichtzugehörigkeit der Eltern, deren Beruf, Vermögen, deren Einstellungen und der Anzahl ihrer Kinder ab. Zum andern hat die Frau der bürgerlichen Handwerks- oder Handels- familie mit der Expansion der mittelalterlichen Städte eine zunehmende wirtschaftliche Bedeutung gewonnen. Insbesondere in der geschäftlichen Abwesenheit des Mannes muß sie eigenständig handlungsfähig sein, auch juristisch.123

Dieser beruflichen Annäherung an die Gleichberechtigung von Frau und Mann entspricht ein geringes Bedeutungs- oder Hierarchiegefälle in der ehelichen Beziehung. Die Herrschaft des Mannes über die Frau relativiert sich im Alltag, und zwar umso mehr, “je wichtiger die Frau für den Mann durch Vermögen, soziale Herkunft und ihre beruflichen Fähigkeiten [wird].”124 Ratschläge theologischer Erzieher, die die Frau am liebsten aus dem öffentlichen Leben verbannen würden, finden dementsprechend weniger Gehör als in der folgenden Neuzeit.

“Eine solche Aufgabenverteilung, bei der die Frau dafür zuständig war, den Mann sorgsam zu pflegen, auf seine Behaglichkeit zu achten und gute Laune um ihn zu verbreiten, war [in den Städten des Mittelalters] allerdings die Ausnahme, nicht die Regel.”125

Zu Beginn der Neuzeit schwinden die beruflichen Betätigungsmög- lichkeiten der Frauen. “Die mit dem ausgehenden Mittelalter einsetzenden Umstrukturierungsprozesse im Wirtschafts- und Sozialgefüge [verdrän- gen] die Frauen aus dem Handel [...].”126 Diese Zurückdrängung der Frau aus den Bereichen des Erwerbslebens, die ihre weitgehende Verhäusli- chung für die folgenden Jahrhunderte zur Folge hat, ist mitbedingt durch den schon im Mittelalter herrschenden Ausschluß der Frauen von öffent- lichen Ämtern, als dessen Folge sie ihre Interessen politisch nicht direkt vertreten können. Ausgenommen hiervon sind lediglich die Positionen ei- niger Herrscherinnen und Frauen des höheren Adels.127 Doch auch sie sind seit dem hohen Mittelalter von den Umstrukturierungsprozessen be- troffen.

“Während nämlich noch unter den Saliern und Ottonen der Frau des Herrschers als Mitregentin und potentieller Nachfolgerin ein wichtiger Stellenwert zukam (“consors-regni”-Konzeption), wurden diese Machtbefugnisse im 12. und 13.

Jahrhundert parallel zur systematischen Heranbildung einer Beamtenelite mehr und mehr reduziert.”128

Weiterhin bedingt wird der Prozess der Zurückdrängung durch den Ausschluß der Frauen aus den Institutionen der Bildung, deren Besuch für eine qualifizierte Tätigkeit mehr und mehr Voraussetzung wird. Allge- meiner: durch den geminderten Rechtsstatus der Frauen insgesamt.

E-

benso wesentlich für diesen Pro- zess ist die tiefe Verwurzelung der weitgehend von der Kirche geprägten Entwürfe für die Rolle und das Wesen der Frau. Anders- lautende Erfahrungen mehrerer Generationen reichen nicht aus, einen tiefgreifenden Wandel der Wertvorstellungen zu bewirken. Die Vorstellung von der morali- schen und geistigen Minderwer- tigkeit der Frau besteht weiter fort, äußert sich in der Predigt, in Satiren, in Gemälden und Plasti- ken in den Kirchen und schließ- lich mit großer Deutlichkeit im

Hexenhammer.129 Nicht zuletzt wird diese Vorstellung in der Verarbeitung des Lucretiastoffes durch die theologischen Didakti- ker der frühen Neuzeit weiter transportiert. In den Werken von Sachs, Bullinger und auch von Shakespeare entfällt folgerichtig die Rolle der in der Öffentlichkeit erscheinenden Frau. Es bleibt le- diglich die Rolle der unterwürfi- gen Magd und die der Lucretia, der vom Mann in allen Belangen abhängigen Ehegattin.

2) Die Rolle der Haus- und Ehefrau

Dieser zweite Typus der Frauenrolle wird jeweils exemplarisch an der Fi- gur der Lucretia entfaltet. Er ist in den hier behandelten Werken der vor- rangige Frauentypus, was schon durch die Namensnennung im Titel der Werke deutlich wird. Die wesentlichen Charakteristika dieser Figur sind in allen Texten von auffallender Ähnlichkeit, lediglich die Ausarbeitung vari- iert durch eine mehr oder weniger wortreiche Ausschmückung. Dies legt die Vermutung nahe, daß dieser idealisierte Frauentypus zumindest zwi- schen dem 12. und 16. nachchristlichen Jahrhundert eine in Mitteleuropa weit verbreitete literarische und religiöse Figur ist, sowie in der römischen Antike.

Lucretia wird als die tugendhafte Idealfrau stilisiert. In ihr spiegelt sich der christliche Tugendkanon für das weibliche Geschlecht der theologi-

schen Erzieher wieder.130 Sie ist äußerlich von vollkommener Schönheit, doch scheint diese unerreichbar, fernab der sinnlichen Welt. Lucretias Äußeres wirkt wie von ihren inneren Tugenden ummantelt, und erst aus dieser Abschirmung der Sinnlichkeit ergibt sich ihre wahre Schönheit. So ist sie in erster Linie keusch, körperlich wie seelisch rein und züchtig, und sie ist fromm.

“ Luretiam, die frouwe myn, Welche do ist ein spiegel gsyn

Der wyber, mit scham, eer, zucht vnd gbaerd. Man findt jrßglychen nit vyl vff erd. “ 131

Sie erfreut des Mannes Gemüt, spendet ihm Trost und ist ihm mit Treue und Unterwürfigkeit ergeben. Dies geht so weit, daß sie ihr leibliches Wohlergehen unter die Ehre ihres Mannes stellt.

Deutlich wird die Abhängigkeit der Lucretia von ihrem Ehemann. Ähnlich der literarischen Frauenfigur der Penelope, welche 20 Jahre zu Hause auf die Rückkehr des Odysseus wartet, webend und an ihren Gat- ten denkend, erwartet Lucretia in ihrer Webstube die Rückkehr ihres Mannes von einem längeren Kriegszug.132 Wie in den antiken Vorlagen wird sie in der Nacht, in der ihr Mann Collatinus und der König133 Tar- quinius überraschend heimkehren, um die Tugendhaftigkeit ihrer Ehefrau- en zu beweisen, auch bei Bullinger beim Weben im Kreise ihrer ‚junckfrowen’ angetroffen. Dies wird als eindeutiges Merkmal ihrer Tu- gendhaftigkeit gewertet. Auch in den anderen Texten ist sie die treu War- tende, die ihren Gatten mit keuscher Zier und voll Demut empfängt. Sie verhält sich passiv, sowohl in der An- als auch in der Abwesenheit ihres Mannes.134 Deutlich kommt dieser Aspekt auch in der Tugendlehre der theologischen Didaktiker zum Ausdruck. Spangenberg schreibt 1563 in seiner 14. Predigt: “[...] das Weib ist vmb des Mannes willen da / gleich wie der Knecht vmb seines Herren willen / [...].135. Ähnlich formuliert es Luther 1531: „ Und ir Weiber seid underthan den Mennern / Gott wils von euch “.136 In einer weiteren Passage aus Luthers ‚Ein Sermon von dem ehelichen Stand’ von 1519 wird die Abhängigkeit der Frau vom Mann durch die Kopplung mit dem positiven Moment der ehelichen Liebe

verklärt: “Aberüber die alle geht die eheliche Liebe, das ist eine Braut liebe, die brennt wie das Feuer und sucht nicht mehr denn das eheliche Gemahl [...].”137

Diese Abhängigkeit der Frau vom Mann spiegelt sich ebenfalls in der Asymmetrie der Kommunikation wieder.138

“Im Geschlechtersymbolismus des 16. Jahrhunderts entspricht dem Gegensatz weiblich/männlich ja nicht nur das Gegensatzpaar drinnen/draußen bzw. häuslich/öffentlich oder unten/oben, Untertan/Regierer, Knecht/Herr, Leib/Kopf, Gehilfin/Meister etc., sondern auch die grundsätzliche Asymmetrie der Kommunikation: still/beredt bzw. hörend-gehorchend/sprechend-befehlend.”139

Die Quelle hierfür liegt bereits in der Bibel in den Briefen des Paulus: “Ei- nem Weibe gestatte ich nicht / das sie lehre / auch nicht / das sie des Mannes Herre sey / sondern stile sey [...].140 Entsprechend finden sich in den Dramen der frühen Neuzeit auch nur wenige Frauenrollen. Schmid- lin schätzt ihre Zahl auf ca. ein Achtel, wobei nur ein Zehntel wirkliche Sprecherinnenrollen sind. Zudem stellt er fest: “Wo Frauen trotzdem er- scheinen, werden sie durchweg in bezug auf den Mann gesetzt.”141 Diese wenigen weiblichen Rollen dürfen auch nicht von Frauen selbst gespielt werden. Die öffentliche Bühne ist ausschließlich männlichen Darstellern vorbehalten.

In ihrer Abhängigkeit weilt Lucretia im Haus ihres Gatten, ihr Raum ist der private. Sie hat keinen Anteil am öffentlichen Leben der römischen Gesellschaft, im Gegensatz zur Königin oder der Almenia.142 Diese Spal- tung der Wirkungsbereiche der Geschlechter in einen Innen- und einen Außenraum findet sein Äquivalent in der theologisch didaktischen Litera- tur in der psychologischen Spaltung des Individuums selbst. Außen das gesellschaftliche Moment, getrennt davon die in das Innen abgespaltenen Affekte. Je mehr die Grenzen der Peinlichkeit und Schamhaftigkeit von den Moraldidaktikern vorgeschoben werden, desto mehr distanziert sich das Individuum von sich selbst. In der Konsequenz führt dieser psycho- soziale Prozess in ein Gesellschaftsbild, daß die „triebhafte“ Frau in den Innenraum drängt, “wirkend im Innern des Hauses [...], als Grenze zur

Welt des übrigen Fleisches [...].”143 In diesem Prozess der Spaltung wird der Frau die christliche Untugend der Triebhaftigkeit untergeschoben.144 Folgerichtig wird sie im Haus eingesperrt und das Aufhalten im Innen- raum als ein für sie tugendhaftes Verhalten erklärt. Ihre Untugend wird zwar auch im Innenraum abgelehnt, doch ist sie dort vor der Öffentlich- keit verborgen. Gänzlich könnte sie sich dem Vorwurf der Untugendhaf- tigkeit nur entziehen, wenn sie einen Zustand der Fleischlosigkeit annäh- me. Zu diesem Punkt wird auch die Lucretiafigur geführt, die sich konse- quenterweise von ihrem Leib ‚befreit’.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten145

3) Die Rolle des Gesellschafts- und Ehemannes

Entgegengesetzt zu der Rolle der Haus- und Ehefrau wird in allen Werken die Rolle des tugendhaften Mannes entworfen und ist in allen Texten in großer Übereinstimmung zu finden. Auch diese Rolle findet sich in den Tugendlehren der christlichen Didaktiker wieder.146 Er ist ehrenhaft, tap- fer, züchtig, fromm und ernst. Er tritt für die Gerechtigkeit ein, was vor al- lem den Schutz seiner eigenen Besitzrechte betrifft, worauf im Kapitel V ausführlicher einzugehen sein wird. Sein Wirkungsbereich liegt im wesent- lichen in der gesellschaftlichen Öffentlichkeit, in der er seine Familie rep- räsentiert. Seine Rolle im Haus wird nur insofern thematisiert, als daß er dort der uneingeschränkte Herr ist. Präsentiert wird diese Rolle vor allem durch die Figuren des Collantinus und des Brutus, wobei sich dies in den Werken von Sachs und Bullinger zunehmend auf die des Brutus be- schränkt. Damit stehen sich Brutus und Lucretia als komplementäres Paar gegenüber:

“ Die idealisierten und auf den Hauptcha- rakterzug (Ehrbarkeit bzw. Standhaftigkeit) festgelegten Geschlechtsvertreter ergänzen sich zum typischen reformatorischen Paar. Sie decken in ihrem Wirkungskreis (Haus- halt bzw. Staat) die wesentlichen Hand- lungsspielräume des herrschenden Bürger- tums ab und leben in ihrer Beziehung jene eingeschränkte Sinnlichkeit vor, die Bullin- ger als neue Moral für alle verbindlich ma- chen will. ” 147

4) Die Rolle des untugendhaften Mannes

Diese Rolle wird durch Tarquini- us verkörpert. Er macht sich einer ganzen Reihe von moralischen

und gesetzlichen Vergehen schul- dig, wobei im Zentrum die Ver- gewaltigung der Lucretia steht. Hier besteht seine Schuld jedoch nicht primär darin, daß er mit der Vergewaltigung ein Verbrechen an einer Frau begeht, sondern in zwei anderen Punkten: Zum ers- ten verletzt er durch die Verge- waltigung einer verheirateten Frau das Besitzrecht ihres Ehe- mannes und verstößt somit gegen geltendes Recht und christliche Moralvorstellungen. Zum zwei- ten hat er seine Spaltung in ein gesellschaftliches Außen und ein affektives Innen, wie es von den theologischen Didaktikern gefor- dert wird, nicht konsequent voll- zogen. In der Lucretialiteratur wird die Vergewaltigung immer wieder auf die Affekte des Tar-

quinius zurückgeführt, die dieser nicht beherrschen könne und sich deshalb zu dem Verbrechen ‚hin- reißen’ ließe. Tarquinius ist in diesem Sinne nicht entsexualisiert genug, um vor den gesellschaftli- chen Normen für den öffentli- chen Raum zu bestehen. Seine Affekte dringen in die ihnen ver- botene Öffentlichkeit ein.

Als

weitere Untugend des Mannes wird in der Kaiserchronic Tar- quinius Schwäche gegenüber sei- ner Ehefrau dargestellt. Tarqui- nius handelt in der Schlafzimmer- szene nach den Ratschlägen sei-

ner Frau, der Königin:

„ Der kunic sprach ir uber lanc zuo :

‚ waz r â test d û daz ich dar umbe tuo ? ’

si sprach : ‚ h ê rre, will d û behalten m î nen list, ich r â te dir, daz d û daz selbe w î p erwirvist ’ . “ 148

Durch die daraus folgende Ver- gewaltigung der Lucretia gerät

Tarquinius in sein Verderben. Er konnte seine Frau nicht vollends beherrschen und büßt damit seine männliche Führungsrolle ein. Die Struktur trägt die Züge des biblischen Sündenfalls, in dem Adam, nachdem er Eva nicht an dem Genuß des Apfels der Er- kenntnis hindern konnte, mit ihr

aus dem Paradies vertrieben wird.

„ Und zum Menschen sprach er [Gott]: Weil du auf deines Weibes Stimme gehört und von dem Baume gegessen hast, [...], so ist um deinetwillen der Erdboden verflucht. [...] So schickte ihn Gott der Herr fort aus dem Garten Eden [...]. “ 149

Ebenso werden Tarquinius und sein Geschlecht aus ihrem Reich vertrieben. Durch die Struktur des Sündenfalls wird die Schuld an dem Verbrechen auf die Frau zurückgeführt, der Vergewalti- ger, als Opfer einer weiblichen Verführung, erfährt hingegen mildernde Umstände.

Zu

den bisher genannten Untugen- den werden weitere in der Szene hinzugefügt, in der Brutus und die anderen Männer die Rache an Tarquinius schwören. Dessen Verwerflichkeit wird untermau- ert und sein Sturz durch weitere Gründe gerechtfertigt. Die alte Geschichte des Thronraubes, des- sen sich Tarquinius Geschlecht schuldig gemacht hat, wird in die Erinnerung gerufen, seine Herr- schaft als tyrannisches Regiment, in dem er das Recht gebeugt hat, gebrandmarkt.150

IX. DIE DOMINANZ DER ROLLE DER HAUS- UND EHEFRAU

Der Rolle der Haus- und Ehefrau wird in allen vier Werken eine vorrangi- ge Stellung eingeräumt151, auch in der Kaiserchronic des Mittelalters, in

der noch die beiden bereits skizzierten Frauenrollen der Königin und der Almenia vertreten sind. Sie findet in der zentralen Figur der Lucretia ihren Ausdruck. Der Vorrang läßt sich in zwei Dimensionen erfassen: Erstens sind alle Frauen äußerlich in der Hierarchie den Männern unter- und zuge- ordnet. Selbst die Königin in der Kaiserchronic ist grundsätzlich in der Rolle der Ehefrau. Die Rolle der Herrscherin nimmt sie nur in Abwesen- heit ihres Mannes ein. In dieser Situation ist es ihr zwar selbstverständlich, die Regierungsgeschäfte zu führen, doch ebenso selbstverständlich tritt sie später, sobald der König am Hofe ist, hinter diesen zurück. Das Band der Abhängigkeit vom Mann wird nur vorrübergehend gelockert.

Zudem trägt sie durch die Wette der Männer um die tugendhafteste Frau die Charakteristika eines Objektes, das der König besitzt und dessen er sich rühmen kann. Sie wird zum Gegenstand seiner männlichen Selbst- darstellung. Wer die schönste Frau zu Hause hat, ist zugleich der kühnste Mann152, der von allen anderen um sein ‚Kleinod’ beneidet wird:

“ Duo sprach der ellende man,

der von Triere dar kom: “ sam mir m î n l î p!

ih h â n daz aller frumigste w î p die der dehain man

û f r ô misker erde gewan ” . ” 153

“ ...Verriet er diesem, wie sein glück so reich sei; Der Himmel hab ein Kleinod ihm verliehn In einer Gattin, welcher keine gleich sei; ” 154

Die Ehefrau wird nicht mehr als eigenständiges Individuum wahrgenom- men, sondern nur noch reduziert in den Parametern der weiblichen Tu- genden erfaßt, die von Männern festgelegt werden. Sie wird in dieser Rol- le von persönlichen, gesellschaftlichen und sozialen Voraussetzungen los- gelöst wahrgenommen und so, ohne Rücksicht auf individuelle Unter- schiede, mit allen anderen Frauen vergleichbar. Dadurch ist es möglich, daß sich die Königin im Wettbewerb der Männer einem Vergleich mit der Frau eines einfachen Heerführers stellen lassen muß und in diesem unter- liegen kann. Einziger Bewertungsmaßstab ist hier der Grad der Unterwür- figkeit der Frau gegenüber ihrem Mann, die den Grad ihrer Abhängigkeit angibt.

In der zweiten Dimension erkennen die Frauen innerlich, als Folge ei- nes langen Unterdrückungsprozesses, die Wünsche und Erwartungen der Männer als über ihren eigenen stehend an. In der nächtlichen Szene zur Prüfung ihrer Tugendhaftigkeit sieht sich die Königin als Herrscherin,

doch sie steht vor ihrem Mann und sich selbst unter Rechtfertigungsdruck. Anstatt zu sagen, daß sie die Königin sei und damit die Erwartungen des Königs an sie wie selbstverständlich abzuweisen, drückt sie ihre Rolle über Negationen aus. Sie zählt auf, was sie alles nicht ist und erklärt damit, warum sie das vom König geforderte nicht tun wird.

Später erkennt die Königin sogar die ihr erwachsene Schmach aus der verlorenen Tugendwette an, obwohl diese aus der Nichterfüllung ihrer Rolle als Haus- und Ehefrau und nicht aus ihrer Rolle als Herrscherin resultiert. Damit gesteht die Königin selbst ein, daß es ihr Fehler gewesen sei, die Rolle der Herrscherin in Anwesenheit ihres Mannes einzunehmen und so ihrem Ruf als tugendhafte Ehefrau, und damit seinem Ruf, zu schaden. Um die den beiden widerfahrene Schmach auszugleichen, rät sie daraufhin Tarquinius, Lucretia zu schänden:

“ si sprah: “ h ê rre, wil d û behalten m î nen list, ih r â te dir, daz d û daz selbe w î p erwirvist ” . ” 155

Die Königin läßt Lucretia auf der Rollenebene der Haus- und Ehefrau an- greifen. Sie unternimmt hingegen nicht den Versuch, sich Lucretia in der Rolle als Herrscherin überlegen zu erweisen. Damit ordnet selbst die Kö- nigin dem von den Männern geforderten Rollenbild der Haus- und Ehe- frau den höchsten Stellenwert zu und unterwirft sich diesem.156 Letztlich bleibt ihr nur diese Möglichkeit, um dem König zu gefallen und damit in ihrer Position zu bleiben. Auch sie ist von ihrem Mann abhängig.

Vordergründig ist hier ein Widerspruch zu der Schlafzimmerszene von der Königin und dem König auszumachen. In dieser scheint sie die Entscheidungen zu treffen und ihren Mann über den Entzug ihres Körpers zu der Vergewaltigung der Lucretia zu zwingen:

“ Diu kuniginne begunde wainen,

si sprah: ” der tr î wen s î n wir iemer m ê r gescaiden. d û h â st mih verl ô rn,

ih enwil niemer m ê r in d î n bette komen ” . Der kunic sprach ir uber lanc zuo:... ” 157

In der Folge ist der König bereit, das von ihm verlangte zu tun, und die Ausführung des Rat-

schlages der Königin wird ihm

hernach gelohnt:

“ si l ô netes im iemer mit guoten minnen. er h ê te wol gefrumet ir willen. ” 158

Doch diese Szene beruht auf einem Muster, das der Frau nur vordergründig eine Entscheidungsgewalt zuspricht. Erasmus Alber beschreibt es in seinem Ehebüchlein:

„ Du hast nu mein liebe Barb / genugsam von mir geho e ret / wie du dich hal- ten solt / Bedenk / und hab acht darauff / das es fein reynlich im Haußstehe / damit der Man unlustes halben / nicht ursach habe / außde Haußzu ge- hen. “ 159

Unterstellt wird hier, die Frau könne durch ordentliche und fürsorgliche Verhaltensweisen, oder auch durch ihre sexuelle Verfügbarkeit, den Mann lenken, wie Alber beispielsweise weiter ausführt, ihn davon abbringen, außer Haus zu gehen und dort sein Geld zu verspielen, zu versaufen und zu verhuren. Ihr wird suggeriert, daß sie Entscheidungsgewalt hätte, doch muß sie sich hierfür erst in die Rolle der tugendhaften Haus- und Ehefrau begeben. Für ein Minimum an vordergründiger Mitbestimmung gerät sie in die Abhängigkeit des Mannes. Ihre Machtlosigkeit wird durch diese Konstruktion lediglich verdeckt.

X. EINFLUSS DER ROLLENBILDER AUF DIE VERGEWAL- TIGUNG

Die Lucretiafigur verkörpert die Rolle der passiven und unterwürfigen Haus- und Ehefrau. Durch das Befolgen der ihr auferlegten Tugenden ist sie den Männern ausgeliefert. Da es ihre Pflicht ist, die Ehre des Eheman- nes unter allen Umständen zu wahren, ebenso wie die Ehre des Vaters, wird sie letztlich erpressbar. Sie kann sich Tarquinius Drohung, sie zu ermorden und hernach mit einem toten, zu ihr gelegten Sklaven zusammen öffentlich des Ehebruchs zu bezichtigen, nicht erwehren. Sie kann nicht den schnellen Tod wählen, den der Königssohn ihr androht, sondern sie muß sich aufgrund ihrer Rolle vergewaltigen lassen, um die Ehre ihres Mannes vor dem Vorwurf des Ehebruchs zu schützen.160 In der Kaiser- chronic hätte sie sogar die Möglichkeit, völlig unversehrt und mit dem Leben davonzukommen. Tarquinius droht hier nicht, anders als n den anderen Werken, Lucretia mit dem Diener zusammen umzubringen, son- dern einen Ritter in ihr Gemach zu stoßen und dann den Vorwurf des E-

hebruchs zu erheben. Doch muß Lucretia auch das unversehrte Leben um der Familienehre willen ausschlagen und stattdessen die Vergewaltigung wählen.

Das vom Mann definierte Rollenideal der Frau begünstigt somit deren potentielle Vergewaltigung. Nimmt sie durch ihre Erziehung, und damit auch durch die der Erziehung dienenden Literatur, die Rolle der Haus- und Ehefrau an, so wird sie zum potentiellen Vergewaltigungsopfer kondi- tioniert. Das vorgeschriebene unterwürfig-demutsvolle Verhalten schützt sie gerade nicht vor einer Vergewaltigung, sondern begünstigt eine solche. Bezeichnenderweise sind es in allen Texten weder die Königin, noch die Almenia, die einer Vergewaltigung zum Opfer fallen. Diese Frauenfiguren verhalten sich weniger passiv und fügen sich nicht vollständig in die de- mutsvolle Rolle. Sie sind nicht so leicht erpressbar und geben daher we- niger leichte Opfer ab, als dies bei Lucretia der Fall ist.

Der Objektstatus der Frau in diesem Rollenbild, in dem der Mann die Frau besitzt, vereinfacht es noch, daß der Mann über die Frau frei verfü- gen kann. Durch diesen Status wird es ermöglicht, daß ein Mann durch die Vergewaltigung der Ehefrau eines anderen Mannes dessen Selbstwert- gefühl und Ehre verletzen kann. Die Frau ist in dieser Rolle lediglich das geschändete Objekt, dessen sich ihr Ehemann als Besitzter schämen soll. Sie ist hier das leidtragende Medium, über welches Männer ihren Macht- kampf um die größere Ehre austragen. Dies mündet in den Lucretiatexten in der Vergewaltigung der Frau und gibt für eine solche eine weitere Moti- vation.161

Für die Rolle des Mannes gelten keine so weitreichenden Einschrän- kungen durch die männlichen Tugenden Ehrenhaftigkeit und Züchtigkeit, wie dies für Frauen der Fall ist. An keiner Stelle des Textes wird erwähnt, ein Mann habe sich tugendhaft zu verhalten, um die Ehre seiner Frau oder seiner Mutter zu schützen. Vielmehr werden Männer durch ihre machtvol- le Rolle zu potentiellen Vergewaltigern erzogen. Ihre Rolle ist komplemen- tär zu der unterwürfigen Rolle der Frau entworfen. Vergewaltigung stellt hierbei den Mißbrauch der christlich reformatorischen Rollenverteilung dar, in der der Mann mittels seines überlegenen Verstandes das Weib er- ziehen und leiten soll.162 Würde er diese Rolle vorbildlich erfüllen, so wä- ren Vergewaltigung und Ehebruch nicht denkbar. Das Ideal der klar defi- nierten Tugenden des Mannes bricht sich an der ins literarische Werk ein- gedrungenen Realität der Vergewaltigung. Diese ist so alltäglich und damit selbstverständlich, daß der Bruch kaum auffällt. So wird er von den Au-

toren auch einfach übergangen. Die Vergewaltigung erhält den Status des ‘Normalen’. Männer vergewaltigen, ganz gleich, ob dies im Widerspruch zu ihrem Tugendideal stehen mag oder nicht.163

Zudem vergewaltigen Männer, der Kaiserchronic folgend, nicht, ohne eine gewisse Freude daran zu haben. Als der König zur Vergewaltigung der Lucretia aufgefordert wird, heißt es: “ ...vil fr ô l î ch er dar rait.164 Dies ist ein weiteres Indiz dafür, daß dem Mann weniger Auflagen durch seinen Tugendkanon gemacht werden. Er darf sich offiziell auf die Vergewaltigung freuen, wohingegen sie nach Sichtweise der kirchlichen Didaktiker in bezug auf die Frauen einem Ehebruch gleichkommt und damit ein moralisches und juristisches Vergehen darstellt.

Der Mißbrauch des männlichen Tugendideals in der Form von Ver- gewaltigung läßt sich erklären, wenn die Vergewaltigung unter instrumen- tellen Gesichtspunkten betrachtet wird. Der Mann kann sie einerseits als „erzieherische“ Maßnahme gegenüber Frauen einsetzen, die noch un- gebrochen sind und die männliche Autorität nicht voll anerkennen165, oder um seine männliche Überlegenheit gegenüber unterwürfigen Frauen nochmals zu bestätigen. Weiter ist die Vergewaltigung ein Mittel, seine ei- gene Unzulänglichkeit zu überdecken. Der Mann muß sich keiner kriti- schen Reflektion über sich selbst stellen, sondern kann sich über das Ausüben seiner Macht gegenüber einer passiven Frau als unanfechtbarer Herrscher etablieren. Beides wird durch die Forderung der christlichen Didaktiker, die Ehefrau solle vom Ehemann geformt werden, gedeckt und forciert.

Diese Interpretation dient dazu, den sich auf den ersten Blick erge- benden Widerspruch zwischen Vergewaltigung und männlichen Tugenden wie Ehrbarkeit und Züchtigkeit verstehbar zu machen. Sie geht dabei über die Texte hinaus, denn in ihnen werden nicht die ungefügige Königin oder die Almenia vergewaltigt, sondern die ohnehin unterwürfige Lucretia. Als Repräsentantin der Haus- und Ehefrau befindet sie sich bereits in der pas- siven Rolle, ist schon gebrochen und beherrschbar. Mit ihrer Vergewalti- gung wird ihre Rolle einerseits bestätigt, andererseits wird sie zum Spiel- ball im Machtkampf zwischen ihrem Ehemann und dessen Gegenpart, dem König.

XI. FOLGEN DER VERGEWALTIGUNG

a) Die Zuweisung der Schuld

Aus einer objektiven Sichtweise macht sich ein Mensch, der einen ande- ren körperlich unterwirft, physische Schmerzen zufügt und psychisch bricht, eindeutig eines Verbrechens schuldig. Im Falle der Vergewaltigung der Lucretia wird diese Annahme jedoch relativiert. Die Schuld wird nicht dem Täter Tarquinius allein zugewiesen, sondern Lucretia selbst wird in die Schuldfrage mit einbezogen. Der Frau als Opfer wird unterstellt, den Mann entweder durch ihre Erscheinung zu dem Verbrechen gereizt, oder ihm erst die Gelegenheit zu der Vergewaltigung eröffnet zu haben. In der Einleitung zu Bullingers Stück heißt es:

„ So e lliche scho e ne zucht Lucretiae / hat des küngs Sun S. Tarquinu also ver- wundt / das er nach wenig tagen widerumb khart / in gasts wyß/ vn also die from Lucretiam / die sich solchs nit versach /überwalltiget / “ 166 Bei Shakespeare klagt Lucretia:

“ Ja, deine Schuld, Gelegenheit, ist groß;

Denn du nur hilfst Verrätern zum Verrat,

Du stellst das Lamm dem Zahn des Wolfes bloß, Du machst des Sünders Absicht erst zur Tat, ... ” 167

Damit stellen sich die Literaten der frühen Neuzeit in eine Tradition, die sich an der christlichen Lehre des Augustinus orientiert. Dieser nimmt im ersten Buch des Gottesstaates zur Vergewaltigung im allgemeinen, wie auch zur Lucretia im besonderen Stellung:

“Prüfet treulich eure Seelen, ob ihr euch nicht des Gutes der Unberührtheit, Ent- haltsamkeit und Keuschheit selbstgefällig überhoben und begierig nach menschli- chen Lobsprüchen auf andere, denen sie zuteil geworden, scheel geblickt habt. Ich klage nicht an, denn ich weiß es nicht ... Doch kann’s auch sein, daß Frauen, die hinsichtlich ihrer Keuschheit sich der Selbstüberhebung nicht schuldig fühlen, ... eine geheime Schwachheit an sich trugen, die einmal als eitler Stolz ans Tages- licht hätte durchbrechen können, wenn ihnen bei jener Plünderung die Demütigung erspart geblieben wäre.”168

Ähnlich argumentiert auch Marquardt von Stein in seinem Ritter von Thurn, der ebenfalls eine Bearbeitung des Lucretiastoffes aus dem 16. Jhdt. darstellt:

“ Darumb lieben Tochter/seyt nicht zu gar furwitzig/alle ding der Welt zu schawen/denn es ist sich halb feyl gebotten/wenn denn einer ein thorheit widerfehret/so spricht man bald/sie ist darumb dar gangen/ ” 169

Durch die Zuweisung der Mitschuld an ihrer Vergewaltigung sind die Frauen gleich doppelt betroffen: Zum einen liefert sie ein weiteres Argu- ment, mit dem die Frauen aus den Bereichen des öffentlichen Lebens in die Privatsphäre des Hauses zurückgedrängt werden. Dort, so die Argu-

mentation, fernab von allen lüsternen Blicken der Männer, sei die Frau besser geschützt und könne auch selbst keine Übergriffe mehr provozie- ren. Zum anderen verbirgt sich hier ein weiterer Mechanismus, Macht- strukturen zu verdecken.170 Die Dichter umschreiben Tarquinius Motivati- on zur Vergewaltigung mit Worten wie Liebe und Minne, mit der sexuel- len Lust und der unstillbaren Begierde des Mannes. „ Lust, lotse du mein Raubschiff... ” 171 Im Dunkeln bleibt der Zug des reinen Machtverhaltens, welches als solches mit Begrifflichkeiten aus dem Bereich der Sexualität nicht adäquat beschrieben werden kann. Vergewaltigung ist ein brutales Instrument, um ein Opfer psychisch zu brechen, zu unterwerfen und zu beherrschen, und so die männliche Machtposition zu bestätigen. In den Lucretiatexten trifft die Vergewaltigung ausschließlich Frauen. Die Macht- komponente wird durch die Liebesmetaphorik nicht nur verschleiert, son- dern die Vergewaltigung wird zudem moralisch aufgewertet und verharm- lost.

Durch die Verknüpfung der Vergewaltigung mit Sexualität, läßt sie sich auch als Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe betrachten. In der Konsequenz führt dies zu dem Vorwurf an die Frau, Ehebruch begangen zu haben. Bei Bullinger wird der Auslegung von Vergewaltigung als Ehe- bruch noch dadurch Vorschub geleistet, daß Lucretia unterstellt wird, po- tentiell etwas für ihren Vergewaltiger empfinden zu können:172

“ Domit ich also noch myn end

Wurd offengklich / eebrüchig gschendt Was kundt ich th û n / dann truren das Das ich nütt dann ein wybs bild was

A) ON WEER / EIN SCHOOF / DEM WOLFF ERLOUBT VIII. DER HATT ALLEIN MYN LYB BEROUBT

Dann ich nimßvff myn letstes end

Das ich myn gmu e t nie zu o jhm wendt ” 173

Mit den konstruierten Annahmen, daß die Frau den Vergewaltiger entweder aufgereizt, ihm die Gelegenheit eröffnet oder ihn sogar begehrt hätte, erhält das Wort Schändung als Synonym für Vergewaltigung erst seinen Sinn. Das Opfer ist durch ihre Mitschuld plötzlich die Schande der Familie, die Schande des Mannes. Damit die potentielle Schande für die Familie möglichst gering gehalten wird, müssen nach dieser Logik die Frauen, somit die Opfer, ihr Verhalten ändern, und nicht die männlichen

Täter. Dies führt sie direkt in die Rolle der Haus- und Ehefrau. Parado- xerweise werden, wie bereits gesehen, in dieser durch Abhängigkeit ge- kennzeichneten Rolle die Möglichkeiten, als Frau vergewaltigt zu werden, noch erhöht. Der männliche Täter erfährt hingegen im allgemeinen Sprachgebrauch keine Schändung durch sein verübtes Verbrechen, auch wenn sich sein Verhalten nicht mit den genannten Tugenden wie Züchtig- keit, Gerechtigkeit und Ehrenhaftigkeit deckt. Primär besudelt bleibt die Ehre des weiblichen Opfers und ihrer Familie. In keinem der Werke fiele Tarquinius ein, er müsse sich umbringen, da er Ehebruch begangen und damit seine Frau und seine Mutter entehrt habe. Auch leidet er nicht dar- unter, daß sein schlechtes Beispiel später anderen Männern als Vorbild dienen könnte, so wie Lucretia dies tut.

b) Die Verurteilung des Verbrechens

Tarquinius wird vordergründig für die Vergewaltigung der Lucretia gerichtet. Diesen Vorwurf überhaupt zur Anklage zu bringen und ihm Glaubhaftigkeit zu verleihen, ist für Lucretia äußerst schwierig. Es gibt für das Verbrechen keine namhaften Zeugen. Ihr Wort allein steht gegen das Wort Tarquins, was konkret bedeutet: das Wort der Gattin eines Heerfüh- rers gegen das Wort des Königs. Daß dessen Wort Gewicht hat, wird in allen Texten durch die Schwere seiner Drohung vor der Vergewaltigung angezeigt. Sein Wort allein hätte gereicht, um Lucretia glaubhaft des Ehe- bruchs zu beschuldigen. Seine Bezichtigung hätte mehr als der Widerruf der Lucretia gewogen, für welchen sie zumindest in der Kaiserchronic, in der sie den Dienermord überleben würde, die Möglichkeit gehabt hätte. Auch ihre Bekanntheit als tugendhafteste Frau des Reiches scheint an der Gewichtung der Aussagen nichts ändern zu können. Lucretia ist in der Rolle der Haus- und Ehefrau in einer Position, in der das Wort des Man- nes prinzipiell über dem ihren steht. Dieser befindet sich immer in einer gesellschaftlich höheren Position, als Vater, Ehemann oder Herrscher. Hierin liegt ein weiterer Aspekt, durch den sie erpressbar wird und sie sich Tarquins Drohung beugen muß.174

Weiter illustriert wird ihre geringe Glaubwürdigkeit als Frau in der auf das Verbrechen folgenden Szene. Lucretia kann den Vergewaltiger nicht allein vor ihrem Gatten anklagen, sondern sie lädt dafür eine Reihe weite- rer Zeugen ein, ihren Vater und die männlichen Freunde des Hauses. Dies deckt sich mit den Empfehlungen des Ruprecht von Freising in seinem Rechtsbuch von 1328:

Wird eine Frau vergewaltigt, ..., hört jemand den Ruf, es sei Frau oder Mann, damit kann sie die Notzucht wohl beweisen. Hört es jedoch niemand, so soll sie mit klagender Stimmeüber den Vergewaltiger Wehrufe ausbringen, bis daßsie demnächst unter Leute kommt; da soll sie ihn verrufen. So soll sie auch vor dem Richter tun;... ” 175

Aber auch die Anklage vor Zeugen ist immer noch nicht ausreichend. Lucretia muß einen letzten Beweis für die Glaubhaftigkeit ihrer Worte liefern, die Besieglung ihrer Anklage mit ihrem Tod:

“ Seit ich aber kein zeugnußhan

Die mir die wahrheit thut vergwisn So will ich durch mein Blutvergisn Anzeigen das ich schand und spot Geflohen hab und nicht den Tod ” 176

Mit ihrem Selbstmord sichert sie zugleich die Verfolgung und die Verurteilung des Täters. Erstens überzeugt sie eine Gruppe von Männern von der Wahrheit ihrer Anklage. Diese Männer sind in der Position, das ihr angetane Verbrechen zu ahnden, was ihr allein nicht möglich wäre. Dies entspricht der gängigen Praxis des Mittelalters, nach der Frauen durch die Vormundschaft eines Mannes vor Gericht vertreten werden.177 Zweitens verstärkt sie das Verbrechen und stellt damit die Bestrafung des Tarquinius si- cher. Dieser wird in der Folge primär wegen des Verschuldens des Selbstmordes der Lucretia verfolgt, und nur sekundär we- gen der Vergewaltigung selbst. Collatinus ahndet den Verlust seiner Ehefrau, seines Besitzes. Insofern sind Brutus oder Colla- tinus nicht, wie Hartmann es noch von Livius übernimmt “Rä- cher verletzter Frauenehre”178, sondern Rächer verletzter Besitz- rechte. Auch Goldman stellt schon für Dionysios Lucretiabearbeitung fest:

“There were other implicit reasons for her death. Her suicide would seal the vendetts between her kinsmen and the Tarquins; there is no appeal from this act. Suicide is a way of reaching those who are otherwise beyond attack. Since there was no physical violence in her case, Lucretia had to create an assured reason for revenge.”179

Desweiteren wird die Rache an Tarquinius in allen Texten bei dem blutigen Dolch des Selbst- mordes beschworen. Und auch die folgenden Textstellen lassen auf diese Gewichtung der

Verbrechen schließen:

„ Als ô si daz jungiste wort volsprach, mit dem mezzer si durh sich selben stach, diu frowe viel nider t ô t.

d â wart michel clage und n ô t “ 180

“ Verfluchet sey das Regiment

Des Tyrannen Tarquinium...

Der diesen Mord hat zugericht. ” 181

“ Ich morde mich - du sollst Tarquin ermorden. ” 182

Gestützt wird diese These noch durch die Tatsache, daß in allen vier Texten vehement auf die Tyran- nei des Königs hingewiesen wird. Er wird zum Verbrecher stilisiert.

Diesem Faktum kommt ein be- trächtliches Gewicht bei dem Schwur der Rache zu, die dann zum Sturz des Königshauses und dem Tod des Tarquinius führt. Der Vergewaltigung der Lucretia kommt lediglich der Status des Anlasses zu. Die Gründe der Ab- urteilung des Königssohnes sind andere: er ist ein Tyrann und indirekt ein Mörder.

Der Selbstmord der Lucretia hat in den Texten noch eine weitere Komponente. Er ergibt sich auch aus dem Vorwurf des Ehebruchs, der ihr durch die erlittene Vergewaltigung anhaftet. Ihr Tod ist aus dieser Sicht als die Strafe für ihr ehebrecherisches Vergehen und der damit verbundenen Entehrung des Mannes zu sehen. In Bullingers Drama findet dies in den Worten Ausdruck:

“ Ee so e lt jhr sterben / dann verlieren Dem man syn eer / [...] ” 183

Und er stellt weiterhin in einem privatem Brief fest:

“ in der Lucretia/ die mit gwallt in der Eeüberrungen/ do sy schon ghein/ schuld hat/ denocht wollt sy nitt la e ben/ dorumb dz sy formeint sidmal und die eelich trüw verseert/ were es ghein rechte Ee mee ” 184

Die eheliche Treue ist versehrt und damit die Ehre des Mannes. Der Ehe- bruch ist unterstellt und der Tod folgt in den Texten als konsequente Strafe. Er muß nicht einmal verhängt werden, sondern Lucretia hat sich auch hier soweit den gesellschaftlichen Rollenerwartungen untergeordnet, daß sie ihn selbst wählt. Die harte Bestrafung des Ehebruchs mit dem Tod läßt sich besser verstehen, wenn er durch die Augen der kirchlichen Didaktiker des späten Mittelalters betrachtet wird. Von Staegen folgert nach der Analyse von Hexenprozessen des 15. Jahrhunderts: „Der Satan

wird im Abendland den üblen Ruf nicht los, Komplize des Ehebruchs [...] zu sein.“185 Unter diesem Verdacht, mit dem Teufel paktiert zu haben, hat Lucretia mit einem Schlag ihre christlichen Tugenden verloren. Sie kann als die nun untugendhafte Lucretia nicht weiterleben und muß sterben, da es für sie einen anderen Platz, eine andere Rolle als die der Haus- und E- hefrau, in der patriarchal geprägten Gesellschaft nicht gibt.

Augustinus wendet sich im Gottesstaat gegen Lucretias Selbstmord als eine in der christlichen Ethik noch größeren Sünde als die ihr widerfahrene Vergewaltigung, da sie reinen Geistes aus ihr gegangen ist.186

“Prägen wir es uns von nun an fest ein, daß die Heiligkeit des Leibes auch bei sei- ner Vergewaltigung nicht verloren geht, wenn die Heiligkeit des Geistes gewahrt bleibt. [...] Wenn sie [Lucretia] sich also, obwohl selbst keine Ehebrecherin, das

Leben nahm, weil sie sich des Ehebrechers nicht erwehren konnte, so tat sie es nicht aus Liebe zur Keuschheit, sondern aus schwächlichem Schamgefühl.”187 Er hebt den Vorwurf des Ehebruchs bei einer Vergewaltigung auf. Eben-so scheinen dies auch Collatinus, Lucretias Vater und die anderen Zeugen ihrer Klagerede zu tun, die sie von aller Schuld freisprechen. Trotzdem empfindet Lucretia die Schmach. Sie will die Heiligkeit ihrer Ehe retten und nicht als schlechtes Beispiel für andere Frauen dienen können, indem sie weiterlebte. Sie tötet sich, nimmt gewissermaßen die Erbschuld auf sich, womit gezeigt wird, daß diese Position des Augustinus, in der Ver-gewaltigung nicht zwangsläufig mit Ehebruch verknüpft ist, im späten Mit-telalter und der frühen Neuzeit ihre Bedeutung verloren hat.

XII. SCHLUSSWORT

In der Verarbeitung des Lucretiastoffes wird das Verhalten der literari- schen Figuren unter moralischen Gesichtspunkten diskutiert und beurteilt. Am Beispiel der Vergewaltigung rückt die Tugendhaftigkeit Lucretias in das Zentrum der literarischen Texte. Insbesondere ihre Keuschheit und die mit diesem Thema verwobene Sünde der Unzucht werden problemati- siert. Letzterer kommt nicht nur in der Lucretiathematik eine große Bedeu- tung zu, sondern auch die zahlreichen Bearbeitungen des Lucretiastoffes seit der römischen Antike bis weit in die Neuzeit belegen ihre zentrale Rol- le in der Ethik des christlichen Abendlandes. Hierfür gibt es mehrere Gründe:

Der erste entstammt der christlichen Ethik. Nach dem christlichen Theoretiker Johannes Cassianus besteht eine kausale Verkettung der acht Hauptsünden. “Es beginnt mit der Völlerei, die im Körper entsteht und die Unzucht entzündet; dieses erste Paar bringt dann die Habsucht her- vor, [...]; daraus entstehen Rivalitäten, Streitigkeiten und Zorn.”188 Das Sündenpaar Unzucht und Völlerei steht damit am Ursprung aller anderen Sünden. Ihrer Tilgung gilt es die größte Aufmerksamkeit zu widmen. Sei- en Völlerei und Unzucht ersteinmal von der Menschheit genommen, ver- schwänden auch alle ihr folgenden Sünden. Cassianus Abhandlung stammt aus dem 19. Jahrhundert, doch greift er auf eine biblische Quelle, die Briefe des Paulus, zurück.189 Dieser ordnet die Sünden in ähnlicher Weise. Es ist daher anzunehmen, daß die von Cassianus dargelegte Sün- densystematik ebenso für die kirchlichen Moralreformer des 16. Jahrhun- derts, wie auch für viele Generationen von christlichen Didaktikern vor ih- nen, Grundlage gewesen ist.

Ein weiterer Grund für die Problematisierung der weiblichen Tu- genden ergibt sich aus den ökonomischen und gesellschaftlichen Um- strukturierungsprozessen im hohen und späten Mittelalter bis zur frühen Neuzeit. Auf die zunehmende Komplexität der Gesellschaft suchen die theologischen Didaktiker des 16. Jahrhunderts stärker noch eine Antwort, als ihre Vorgänger. Die Städte expandieren im Mittelalter und das Bürger- tum entsteht, während sich der Adel im Niedergang befindet. Im Zuge von wirtschaftlichen und damit verbundenen gesellschaftlichen Neuord- nungen ändern sich für Generationen die Geschlechterrollen. Altherge- brachte Normen brechen auf, die damit verbundenen Verpflichtungen und Verbote verlieren an Geltung. Herrschaftsstrukturen ändern sich, was sich ebenfalls im Verhältnis der Geschlechter niederschlägt. Für die Ehemoral ergibt sich damit aus Sicht der kirchlichen Didaktiker ein großer Regelungsbedarf: „Die moralische Beunruhigung [wird] dort intensiv, wo es gerade keine Verpflichtung und kein Verbot gibt.“190 Als Gegenbewegung zu einer gesellschaftlichen Liberalisierung beginnen die Reformatoren in mannigfaltigen Schriften die alte kirchlich-patriachale Moral, den veränderten Verhältnissen angepaßt, als neue bürgerliche Moral zu propagieren. Erörterungsgegenstand dieser Schriften ist „das patriarchalisch verfasste Geschlechterverhältnis selbst.”191

„Es ist eine Männermoral, die von Männern gedacht, geschrieben, gelehrt wird und an Männer [...] gerichtet ist. Folglich eine männliche Moral, in der die Frauen nur als Objekte oder bestenfalls als Partner vorkommen, die es zu formen, zu er- ziehen und zu überwachen gilt, wenn sie in der Macht eines anderen (Vater, Gat- te, Vormund) sind. [...]: sie ist eine Ausarbeitung des männlichen Verhaltens vom Standpunkt der Männer aus und mit dem Ziel, ihrer Lebensführung Form zu ge- ben.“192

Die Hauptattribute dieser Moral sind Triebverzicht und Arbeit. Entspre- chend sind die Hauptfiguren Brutus und Lucretia durch Härte, auch ge- genüber sich selbst, Lustfeindlichkeit und Lebensverneinung gekenn- zeichnet.193 Diese Negativeigenschaften verwandeln sich unter der Feder der christlichen Autoren in positive Tugenden, wie Standhaftigkeit und Ehrbarkeit. Um diese Ehemoral mit ihren patriarchalen Machtverhältnissen erneut zu verbreiten, und ihrem Aufbrechen durch die Umwälzungspro- zesse des Mittelalters entgegenzuwirken, bietet sich, wie diese Arbeit zeigt, das Thema der Unzucht in Vereinigung mit der Erbsünde geradezu an. Dabei ist die von den Theologen beeinflußte Literatur auch immer ge- gen den Strich zu lesen, als eine in der Realität nicht vorhandene Ehemo- ral, die mit ihren Schriften wieder durchgesetzt werden soll.194

Die Linien dieser Ehemoral setzen sich bis in unsere Zeit fort. Sie werden unter anderem in der Sekundärliteratur zum Lucretiastoff in der unreflektierten Übernahme veralteter Begrifflichkeiten zur Charakterisie- rung der Vergewaltigung sichtbar: Hartmann bezeichnet die Vergewalti- gungsszene als “Entehrungskomplex”.195 Durch diese Wortwahl wird die der Frau angetane Vergewaltigung immer noch auf den Verlust ihrer und ihres Mannes Ehre reduziert. Weiterhin wird die Vergewaltigung noch in sexuellen Kategorien erfaßt. Ohly spricht vom “Liebesbrand des Man- nes”196, Schmidlin von “geschlechtlicher Begegnung” sowie “sexuell”197 und Mohr von “Liebraserei” und “Leidenschaft”198 Diese Sichtweise ist sehr nah mit jener verwandt, die Vergewaltigung mit außerehelichem Geschlechtsverkehr und damit Ehebruch gleichsetzt.

Doch es lotst eben nicht Lust des Mannes Raubschiff, wie es Shakespeare in Tarquinius Mund legt. Vielmehr ist Vergewaltigung ein in- strumentelles Machtverhalten, das der Aufrechterhaltung patriarchaler Strukturen dient. Zu diesem Zweck werden die Themen Ehe, Keuschheit und Unzucht immer wieder in Literatur, bildender Kunst und moralischen Abhandlungen bearbeitet und problematisiert. Durch sie wird das hierar- chische Abhängigkeitsverhältnis der Geschlechter in der christlichen E- hemoral veranschaulicht, normalisiert und weitertransportiert. Auf diese Funktion wird in der Sekundärliteratur meist nur oberflächlich eingegan- gen. Die der Lucretiageschichte zugrundeliegenden gesellschaftlichen Strukturen, deren Auswirkungen auf die Geschlechterrollen und deren Zusammenhang mit dem Verbrechen Vergewaltigung, werden kaum ana- lysiert.

Diese Arbeit macht deutlich, daß die aufgezeigte Geschlechterordnung die Vergewaltigung notwendigerweise aus sich folgen läßt. Dabei werden die Rollen der Geschlechter von Männern definiert und dominiert. Es er- folgt die Zuweisung eines in der Öffentlichkeit wirkenden Mannes und ei- ner in die Privatheit des Hauses zurückgezogenen Frau. Die Abhängigkeit der Frau vom Mann wird konstruiert, und damit auch ihre potentielle Op- ferrolle. In unserem heutigen Alltag sind diese in der Lucretialiteratur ge- zeichneten Strukturen immer noch erkennbar. Wir sind alltäglich von ih- nen betroffen, unabhängig davon, ob wir in irgendeiner Weise an einer physischen Vergewaltigung beteiligt sind, oder nicht. Die Folgen der männlich dominierten Ordnung auf den Umgang der Geschlechter mitein- ander mögen subtiler geworden und in ihren einzelnen Funktionsmecha- nismen kaum wahrnehmbar und nur schwer durchschaubar sein. Doch sie sind gesellschaftliche Normalität.

LITERATURVERZEICHNIS

I) Primärliteratur:

a) Lucretiatexte

- Die Kaiserchronic eines Regensburger Geistlichen. In: Deutsche Chro- niken und andere Geschichtsbücher des Mittelalters Band I, Hrsg. Ge- sellschaft für ältere Deutsche Literatur, Weidmannsche Verlagsbuch- handlung, Berlin/Zürich 1964.

- Heinrich Bullinger: Ein schoen spil von der geschicht der Edlen Röme- rin Lucretiae. In: Lucretia Dramen. Hrsg. Horst Hartmann, VEB Biblio- graphisches Institut Leipzig 1973, S. 39 - 98.

- Hans Sachs: Tragedia. Von der Lucretia. In: Lucretia Dramen. Hrsg. Horst Hartmann, VEB Bibliographisches Institut Leipzig 1973, S. 99 - 110.

- William Shakespeare: Die Schändung der Lucretia. In: W. Shakespeare: Sonette / Epen und die kleineren Dichtungen. Wissenschaftliche Buch- gesellschaft, Darmstadt 1968, S. 299 - 436.

b) Weitere Texte aus dem Mittelalter und der frühen Neuzeit

- Erasmus Alber: Ehebüchlein. 1) Ein Gespräch zweier Weiber - 2) Von der Ehe. Frankfurt a. M. 1594.

- Anonym: Grund= und probierliche Beschreibung ... Belangend die Frag, Ob die Weiber Menschen seyn oder nicht? 1618 u.ö. In: Elisa- beth Gössmann (Hrsg.): Ob die Weiber Menschen seyn, oder nicht? Archiv für philosophische und theologische Frauenforschung Bd. 4, München 1988, S. 53 - 95.

- Rupert von Castenhof: Pentalogus Conjugalis. Nürnberg: Balthasar Scherf (Verl. Simon Halbmauer)1617.

- Martin Luther: Die Haustafel im kleinen Katechismus 1531. Weimarer Ausgabe 30, I, S. 397 - 402.

- Cyriacus Spangenberg: Die geistliche Haustafel. Wittenberg: Peter Seitz Erben, 1556.

c) Antike Quellen

- Titus Livius: Römische Geschichte. Hans Jürgen Hillen (Hrsg.), Artemis Verlag, München 1987, S. 149 - 157.

- Publius Ovidius Naso: Festkalender. Neu übersetzt von Niklas

Holzberg (Hrsg.), Artemis & Winkler Verlag, Zürich 1995, S. 89 - 95.

II) Sekundärliteratur

- Ariés/Bélin/Foucault: Die Masken des Begehrens und die Metamor- phosen der Sinnlichkeit. Zur Geschichte der Sexualität des Abendlan- des. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 1984.

- Ingrid Bennewitz: Lukretia, oder: Über die literarische Projektion von der Macht der Männer und der Ohnmacht der Frauen. Darstellung und

Bewertung von Vergewaltigung in der “Kaiserchronik” und im “Ritter von Thurn”. In: Ingrid Bennewitz (Hrsg.): Der frauen buoch - Versuche zu einer feministischen Mediavistik. Kümmerle Verlag, Göppingen 1989, S. 113 - 134.

- Susan Brownmiller: Gegen unseren Willen - Vergewaltigung und Män- nerherrschaft. Fischer TB Verlag, Frankfurt am Main 1980.

- Norman Bryson: Two Narratives of Rape in the visual Arts: Lucretia and the Sabine Women. In: Sylvana Tomaselli, Roy Porter: Rape - An historical and Social Enquiry. T.J. Press Ltd, Padstow, Cornwall 1989, S. 152 - 173.

- Peter Bürger: Hermeneutik - Ideologiekritik - Funktionsanalyse. In:

Ders.: Vermittlung - Rezeption - Funktion. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1979, S. 147 - 159.

- Die Bibel - oder die ganze heilige Schrift des Alten und Neuen Testa- ments. Nach der deutschen Übersetzung D. Martin Luthers; Nach dem 1912 vom Deutschen Evangelischen Kirchenausschuß genehmigten Text; Privilegierte Württembergische Bibelanstalt; Stuttgart. · Ian Donaldson: The Rapes of Lucretia. Oxford 1982. · Hubertus Fischer: Co-Referat: Ehe, Eros und das Recht zu reden. An- merkungen zum protestantischen Ehebild in Texten des 16. Jahrhun- derts. In: M.E. Müller (Hrsg.): Eheglück und Liebesjoch. Bilder von der Liebe, Ehe und Familie in der Literatur des 15. und 16. Jahrhun- derts. Weinheim 1988, S. 207 - 227.

- Michel Foucault: Sexualität und Wahrheit. Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main 1986.

- Rachel Margaret Goldman: The Lucretia Legend from Livy to Rojas Zorilla. City University of New York, 1976.

- Horst Hartmann: Heinrich Bullinger, Hans Sachs: Lucretia-Dramen. Leipzig 1973.

- Barbara Kroemer: Über Rechtstellung, Handlungsspielräume und Tä- tigkeitsbereiche von Frauen in spätmittelalterlichen Städten. In: Staat und Gesellschaft im Mittelalter und Früher Neuzeit. Gedenkschrift für J. Leuschner. Göttingen 1983.

- Wolfgang Mohr: Lukretia in der Kaiserchronik. In: Deutsche Vierteljah- resschrift 26 (1952), S. 433 - 446.

- Stephan Schmidlin: Frumm byderb lüt. Ästhetische Form und politi- sche Perspektive im Schweizer Schauspiel der Reformationszeit. In: Europäische Hochschulschriften; Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur; Band 747, Frankfurt am Main 1983.

- Michael Schröter: Staatsbildung und Triebkontrolle. Zur gesellschaftli- chen Regulierung des Sexualverhaltens vom 13.-16. Jahrhundert. In: P.Gleichmann (Hrsg.) u.a.: Macht und Zivilisation. Materialien zu Norbert Elias' Zivilisationstheorie. Bd. 2, Frankfurt am Main 1984. · Carl-Friedrich von Steegen: Kinderfett am Besenstiel. In: Ders.: Satan - Porträt des Leibhaftigen. Wilhelm Heyne Verlag, München 1998. · Ingo Warnke: Zur Belegung von ‚frau’ und ‚weib’ in historischen deut- schen Wörterbüchern des 16. und 17. Jahrhunderts. In: Britta Hufeisen (Hrsg.): „Das Weib soll schweigen ...“ (1. Kor. 14,34): Beiträge zur linguistische Frauenforschung..Verlag Peter Lang; Frankfurt am Main 1993.

- Heide-Wunder, Vanja: Wandel der Geschlechterbeziehungen zu Beginn der Neuzeit. 1991.

BILDVERZEICHNIS

- Abbildung links: The Rape of Lucrece. Florenz, Mitte des 17. Jahr- hunderts; Wallace Collection, London. In: Tomascelli & Porter (1986), Fotoanhang.

- Abbildung Titelseite rechts: R. Titian: Tarquin and Lurcretia. Ve- nedig, Mitte des 16. Jahrhunderts, Fitwilliam Museum Cambridge. In: Tomascelli & Porter (1986), Fotoanhang.

- Abbildung Seite 12: Emblem von Guillaume de La Perrièrre, Paris 1539. In: Fischer (1988), S. 217.

[...]


1 M. Foucault: Sexualität und Wahrheit. (1984), S. 17.

2 Eine Quelle für die Lucretianovelle in der Deutschen Kaiserchronic ist bisher noch nicht aufgefunden. Laut Fußnotentext in der vorliegenden Ausgabe derselben war die Geschichte am bekanntesten aus Augustinus (354-430 n.u. Z.) Text: Der Gottesstaat.

Bullinger verwendet als Stoffvorlage einen Bericht in Boccacios um 1360 entstandener Sammlung “De claris mulieribus”, die ihm in der 1473 von Heinrich Stainhöwel übersetzten Fassung “Von der sinnrychen erluchten Wyben, zu lob und êr der Herzogin Eleonore von Österreich” vorlag, sowie das vierte und fünfte Buch der Antiquates von Dionysios von Halikarnassos.

Sachs verwendet zusätzlich die historische Anekdotensammlung “Factorum et dictorum memorabilium libri IX” von Valerius Maximus (vergl. Hartmann (1973), S, 26). Sowohl Sachs als auch Bullinger nennen

T. Livius als die Quelle ihrer Geschichte (Bullinger V. 1f.; Sachs in seiner Überschrift).

Mohr nimmt an, daß zwischen der antiken und der deutschen Fassung der Sage eine längere mündliche Überlieferung lag (vergl. Mohr (1952), S. 434). Der Vergleich zwischen den antiken Texten und denen des Mittelalters wird dadurch erschwert. Es kann nicht genau gezeigt werden, was die einzelnen Auto- ren in bezug auf die antiken Quellen verändert haben, jedoch was im Laufe der Überlieferungszeit all- gemein verändert wurde.

3 H. Hartmann: Heinrich Bullinger, Hans Sachs: Lucretia-Dramen. (1973), S. 11; vergl. auch Foucault (1984), S. 20.

4 Vergl. Peter Bürger: Hermeneutik - Ideologiekritik - Funktionsanalyse. (1979), S. 150 ff., zum Begriff des Normalen in Zusammenhang mit dem der Ideologie.

5 Aus heutiger Sicht werfen die Texte des 13. und 16. Jahrhunderts einige Widersprüche auf, die offen- bar für das damalige Publikum, an das sich die Texte richteten, nicht augenscheinlich waren: wie kann sich eine Frau selbst des Ehebruchs beschuldigen, obwohl sie ohne die Chance auf Gegenwehr von ei- nem in der Hierarchie über ihr stehenden Mann vergewaltigt worden ist? Warum zieht Lucretia den Ver- lust ihrer Tugend dem angedrohten Tod vor, wenn sie hernach die Tugend durch den selbst gewählten Tod wieder herzustellen versucht? Und wie kann sich Lucretia als Christin von einer Sünde zu befreien suchen, indem sie sich einer noch größeren, nämlich des Selbstmordes, schuldig macht? Vergl. hierzu Goldman (1976), S.213.

6 Vergl. Hartmann (1973), S. 26.

7 Vergl. M. Goldman: The Lucretia Legend from Livy to Rojas Zorilla. (1976).

8 Dieses Kapitel stützt sich auf einen geschichtlich-juristischen Abriß in S. Brownmiller: Gegen unseren Willen. (1980), S. 23 - 37, sowie Textstellen aus dem alten Testament, die sowohl für den religiösen Hintergrund der Autoren eine Rolle gespielt haben mögen, als auch Aufschluß über den tradierten, rechtlichen Umgang mit dem Verbrechen Vergewaltigung geben.

9 C. Edwards: The Hammurabi Code. London 1921, S. 27-31. Entnommen aus Brownmiller (1980), S. 25 ff.. Der Kodex des Hammurabi gibt das babylonische Recht unter dem sechsten König der ersten Dynastie von Babylon, Hammurabi (1728 - 1681 v. u. Z.) wieder.

10 Johannes 8, V. 7.

11 Jungfrauen wurden derzeit für 50 Silberlinge auf einem Heiratsmarkt verkauft. Voraussetzung für einen solchen Handel war die Garantie, daß die “Ware Frau” unbeschädigt war, das heißt ein heiles Jungfernhäutchen besaß. Geschändete Frauen ließen sich nur noch unter Marktwert als Nebenfrauen ‚an den Mann bringen’, denn sie galten für immer als entehrt.

12 Vergl. 5. Buch Mose 22, V. 13 - 29.

13 Vergl. 1. Buch Mose 34.

14 Vergl. Buch der Richter 19 - 21.

15 Brownmiller (1980), S. 30.

16 Vergl. Bracton on the Laws and customs of England; und 1. und 2. Statute of Westminster. Entnommen aus Brownmiller (1980), S.31-37.

17 H. Fischer: Co-Referat: Ehe, Eros und das Recht zu reden. (1988), S. 215.

18 Vergl. S. Schmidlin: Frumm byderb lüt. Ästhetische Form und politische Perspektive im Schweizer Schauspiel der Reformationszeit. (1983), S. 169 ff..

19 Kaiserchronic, V. 4545.

20 Kaiserchronic, V. 4579.

21 Kaiserchronic, V. 4616.

22 B. Kroemer: Über Rechtstellung, Handlungsspielräume und Tätigkeitsbereiche von Frauen in spätmittelalterlichen Städten. (1983), S.136.

23 Kroemer (1983), S.137.

24 Vergl. Kroemer (1983), S. 141.

25 Kroemer (1983), S.147.

26 Vergl. Kroemer (1983), S.143.

27 Kroemer (1983), S.147. Kroemer beschreibt hier auch, daß Frauen im Mittelalter geringer entlohnt werden, als ihre männlichen Kollegen. Im Zuge der einsetztenden Rezession fordern Gesellen von den Zünften, ihnen den Vorrang bei der Einstellung vor ihren günstiger arbeitenden Konkurrentinnen zu gewähren.

28 Vergl. Kroemer (1983), S.136 ff..

29 I. Bennewitz: Lukretia, oder: Über die literarische Projektion von der Macht der Männer und der Ohnmacht der Frauen. Darstellung und Bewertung von Vergewaltigung in der „Kaiserchronik“ und im „Ritter von Thurn“. (1989), S. 119.

30 Vergl. Kroemer (1983), S.147.

31 Vergl. z.B. M. Luther: Die Haustafel im kleinen Katechismus (1531), 6. Predigt und 13. Predigt sowie Bild 15 und 17; C. Spangenberg: Geistliche Haustafel (1556), 6. Predigt; R. von Castenhof: Pentalogus conjugalis (1617); Anonym: Grund= und probierliche Beschreibung ... belangend die Frag, Ob die Weiber Menschen seyn, oder nicht? (1618).

32 Bullinger, S. 16 V. 17ff..

33 Vergl. zur Figur der Penelope auch Mohr: Lukretia in der Kaiserchronik. (1952), S. 436; und Goldman (1976), S. 23.

34 In einigen Werken wird Tarquinius auch als der Sohn des Königs dargestellt. Zur Vereinfachung wird Tarquinius in der vorliegenden Arbeit durchgängig als der König bezeichnet.

35 Bei Bullinger heißt es: “Ein veklichs wyb ist blod inn gfaar” (Bullinger , S. 49, V. 4), anscheinend vor allem, wenn ihr kein Mann zur Seite steht.

36 Nach Fischer (1988), S. 213.

37 Luther (1531), 6. Predigt.

38 Nach Fischer (1988), S. 208.

39 Vergleiche hierzu auch den Hinweis von B. Kroemer (1983) zum späten Mittelalter: “Im Auge zu be- halten ist außerdem, daß es nur wenige Informationen gibt, die von Frauen selber stammen. Zu diesen zählen z.B. Testamente und Briefe von Bürgerinnen, während die überwiegende Zahl der Quellen, wie gesetzliche Vorschriften, Städte- und Familienchroniken, kirchliche und weltliche Abhandlungen, von Männern stammt, uns also fast ausschließlich von Männern geprägte Normen und Anschauungen aus deren Sicht vermittelt.”

40 Fischer (1988), S. 216.

41 Paulus: Der erste Brief an Timotheus (1. Tim. 2, 11-12); zitiert nach Fischer (1988), S. 218.

42 Schmidlin (1983), S. 152.

43 Fischer stellt in diesem Zusammenhang fest: “Hier (in Deutschland) war «die topographische Diffe- renz der Eheleute (...): ‚sie drinnen, er draußen’» schärfer in die Landkarte eingezeichnet.” Fischer (1988), S. 213.

44 Schmidlin (1983), S. 155.

45 Vergl. hierzu I. Warnke: Zur Belegung von ‚frau’ und ‚weib’ in historischen deutschen Wörterbü- chern des 16. und 17. Jahrhunderts. (1993). Danach beschreiben 7% aller Bezeichnungen die Frau als Hure, 9,5% als Sexualobjekt und 1,6% als sündhaftes Wesen. Ebenfalls 1.6% werten die Frau als Träge- rin von Tugenden auf, 10% hingegen werten Frauen als untugendhaften Mensch ab. (Vergl. auch Fuß- note 45.)

46 Emblem von Guillaume de La Perrière, Paris 1539; entnommen aus Fischer (1988), S. 217.

47 Vergl. z.B. Luther (1531), 5. Predigt und 13. Predigt sowie Bild 15; Spangenberg (1556), 5. Predigt; Castenhof (1617).

48 Schmidlin (1983), S. 167.

49 Kaiserchronic, V. 4671 ff..

50 Genesis 3, V. 17 ff..

51 Dieses wird bei Bullinger schon in der Bauernszene vorbereitet, in der Tarquinius den rechts uchenden Bauern verlacht. Bullinger, S. 7-10.

52 Vergl. Warnke (1993). Danach beziehen sich im 16. Jahrhundert 23% der Bezeichnungen auf die Frau in Ehe, Familie und Haus, hingegen nur 0,9% auf die Frau in anderen sozialen Stellungen. Es gibt keine Bezeichnungen in diesem Zeitraum für Frauen, die ihre Rechtsstellung oder ihre Besitzverhältnisse beschreiben. (21,7% sind neutrale Geschlechtsbezeichnungen, 12,5% beziehen sich auf den Körper der Frau, 12% auf ihre Kleidung. Vergl. auch Fußnote 45.)

53 Entsprechend korrelieren die Tugendhaftigkeit Lucretias und das Schlachtenglück ihres Mannes und ersten Heerführers Collatinus miteinander.

54 Kaiserchronic, V. 4441.

55 Shakespeare, S. 303, Strophe 3.

56 Kaiserchronic, V. 4673.

57 Da dem Vergleich zwischen der Königin und der Lucretia in der Haupthandlung eine zentrale Rolle zukommt, ist dieser für die daraus gezogenen Konsequenzen für das weibliche Rollenbild allgemeingültig, auch wenn Almenia in der Nebenhandlung nicht in die Rolle der Ehefrau zurücktritt.

58 Kaiserchronic, V. 4668 ff..

59 Kaiserchronic, V. 4725 f..

60 E. Alber (1594), Blatt12, linke Spalte.

61 Warum die Bezichtigung des Ehebruchs so leicht zur Drohung werden kann, wird in Punkt V ausführlich erläutert.

62 Vergl. schon die assyrische Rechtsprechung S. 5, und den gezielten Einsatz von Vergewaltigung im Krieg zur Demütigung der männlichen Bevölkerung und damit zur Schwächung von deren Widerstandskraft. Die gezielte Vergewaltigung von Frauen des Feindes spielt noch in den heutigen Kriegen eine taktische Rolle; vergl. Brownmiller (1980), S. 38-90.

63 Vergl. z.B. Alber (1594); Luther (1531).

64 Dies wird noch deutlicher, wenn die Verteilung der Schuld betrachtet wird. Den Mann als eigentlichen Initiator des ganzen Verbrechens trifft in der literarischen Darstellung eine relativ geringe Schuld. Tarquinius wird weniger für die Vergewaltigung selbst, als für den Selbstmord Lucretias und seine tyrannische Herrschaft bestraft.

65 Kaiserchronic, V. 4696.

66 Bezeichnenderweise thematisiert Bullinger in seinem Drama das Aufbegehren gegen Herrschaftsstrukturen nur im öffentlichen Bereich innerhalb der männlichen Hierarchien. Die Hierarchie der Geschlechter wird hingegen gefestigt.

67 Bullinger, S. 4, V. 17-22.

68 Shakespeare, S. 365, Strophe 2.

69 Augustinus: Der Gottesstaat. Zitiert nach Bennewitz (1989), S. 133.

70 Marquardt von Stein: Der Ritter vom Thurn. 293 vb; zitiert nach Bennewitz (1989), S. 124.

71 „Die Beliebtheit der Ansicht, Frauen verführten Männer zur Vergewaltigung oder provozierten sie durch aufreizendes Verhalten, ist Teil der Verschleierungstaktik. Die Verunsicherung der Frauen geht so weit, daß viele, womöglich die meisten Opfer, im nachhinein verzweifelt überlegen, was an ihrer Kleidung oder ihrem Verhalten diese scheußliche Tat ausgelöst haben mag.“ Brownmiller (1980), An- merkung 1 auf S. 227.

72 Shakespeare, S. 321, Strophe 4. Vergl. auch: Bullinger, S. 3, V. 34; S. 4, V. 17; Sachs, S. 102, V. 23ff..

73 Vergl. Goldman (1976), S. 44 ff. Sie erwähnt Bearbeitungen von den Italienern Bandello (16. Jhdt.) und Salutate (1370), die Lucretia auch aus diesem Grund ihren Selbstmord rechtfertigen lassen, und deren Werke die italienische, deutsche und englische Lucretialiteratur beeinflusst haben.

74 Bullinger, S. 12,V. 1ff..

75 Bei Vergewaltigungen sind Täter und Opfer sehr häufig miteinander (zumindest flüchtig) bekannt, sogar verwandt. Einer der Gründe für die hohe Dunkelziffer bei diesem Vergehen liegt in dem immer wieder zu beobachtenden Autoritätsverhältnis zwischen Täter und Opfer, das den Frauen aus familiä- ren und/oder beruflichen Gründen eine öffentliche Anklage verbietet. Vergl. Brownmiller (1980), S. 262, 311f. und 185ff..

76 Ruprecht von Freising (1328); zitiert nach Bennewitz (1989), S. 130.

77 Sachs, S. 105, V. 4.

78 Vergl. Kroemer (1983), S. 136. Prekär ist an dieser Konstruktion, daß sich Lucretia von dem Geschlecht zur Gerechtigkeit verhelfen lassen muß, daß durch die Definition der Geschlechterrollen ihre Vergewaltigung bedingt hat.

79 Hartmann (1973), S. 20.

80 Goldman (1976), S. 14.

81 Kaiserchronic, V. 4769 ff..

82 Sachs, S. 106, V. 31.

83 Shakespeare, S. 387, Strophe 3.

84 Bullinger S. 25, V. 31 f..

85 Zitiert nach Schmidlin (1983), S. 173.

86 Carl-Friedrich von Staegen: Satan - Porträt des Leibhaftigen (1988), S. 261. Wie auch in den Hexenprozessen, deren Opfer zu 90% weiblich waren, rücken bei dem Verdacht auf Ehebruch die Frauen in das Zentrum der Betrachtung, nicht jedoch die Männer.

87 Vergl. dazu die Ausführung von Goldman (1976), S. 22.

88 Augustinus: Der Gottesstaat. Zitiert nach Bennewitz (1989), S. 114.

89 Ariés/Béjin/Foucault: Die Masken des Begehrens und die Metamorphosen der Sinnlichkeit. Zur Geschichte der Sexualität des Abendlandes. (1982), zurückgehend auf Johannes Cassianus: De institutes coenobiorum von 1879.

90 1. Korinther 6, V. 9-10 und 1. Timotheus 1, V. 9-10.

91 Foucault (1984), S. 17.

92 Schmidlin (1983), S. 154.

93 Foucault (1984), S. 33.

94 Dies wird auch durch einen Rekurs auf Paulus verdeutlicht. Ehe ist nach ihm in der Hauptsache eine Institution zur Verhinderung der Unzucht. Es geht darum, eine Begierde zu befriedigen, die sonst nicht zu beherrschen ist. Paulus beschreibt in seinem ersten Korintherbrief den Körper auch als einen Tem- pel des heiligen Geistes, einen heiligen Ort, an dem die Freizügigkeit des Verhaltens stark eingeschränkt ist. Vergl. Paulus, 1. Kor. 7,2.

95 Vergl. Fischer (1988), S. 220.

96 Hartmann (1973), S. 16.

97 Zitiert nach Bennewitz (1989), S. 117.

98 Schmidlin (1983), S.167.

99 Mohr (1952), S. 435.

100 M. Foucault: Sexualität und Wahrheit. (1984), S. 17.

101 Eine Quelle für die Lucretianovelle in der Deutschen Kaiserchronic ist bisher noch nicht aufgefunden. Laut Fußnotentext in der vorliegenden Ausgabe derselben war die Geschichte am bekanntesten aus Augustinus (354-430 n.u. Z.) Text: Der Gottesstaat.

Bullinger verwendet als Stoffvorlage einen Bericht in Boccacios um 1360 entstandener Sammlung “De claris mulieribus”, die ihm in der 1473 von Heinrich Stainhöwel übersetzten Fassung “Von der sinnrychen erluchten Wyben, zu lob und êr der Herzogin Eleonore von Österreich” vorlag, sowie das vierte und fünfte Buch der Antiquates von Dionysios von Halikarnassos.

Sachs verwendet zusätzlich die historische Anekdotensammlung “Factorum et dictorum memorabilium libri IX” von Valerius Maximus (vergl. Hartmann (1973), S, 26). Sowohl Sachs als auch Bullinger nennen

T. Livius als die Quelle ihrer Geschichte (Bullinger V. 1f.; Sachs in seiner Überschrift).

Mohr nimmt an, daß zwischen der antiken und der deutschen Fassung der Sage eine längere mündliche Überlieferung lag (vergl. Mohr (1952), S. 434). Der Vergleich zwischen den antiken Texten und denen des Mittelalters wird dadurch erschwert. Es kann nicht genau gezeigt werden, was die einzelnen Auto- ren in bezug auf die antiken Quellen verändert haben, jedoch was im Laufe der Überlieferungszeit all- gemein verändert wurde.

102 H. Hartmann: Heinrich Bullinger, Hans Sachs: Lucretia-Dramen. (1973), S. 11; vergl. auch Foucault (1984), S. 20.

103 Vergl. Peter Bürger: Hermeneutik - Ideologiekritik - Funktionsanalyse. (1979), S. 150 ff., zum Begriff des Normalen in Zusammenhang mit dem der Ideologie.

104 Aus heutiger Sicht werfen die Texte des 13. und 16. Jahrhunderts einige Widersprüche auf, die of- fenbar für das damalige Publikum, an das sich die Texte richteten, nicht augenscheinlich waren: wie kann sich eine Frau selbst des Ehebruchs beschuldigen, obwohl sie ohne die Chance auf Gegenwehr von einem in der Hierarchie über ihr stehenden Mann vergewaltigt worden ist? Warum zieht Lucretia den Verlust ihrer Tugend dem angedrohten Tod vor, wenn sie hernach die Tugend durch den selbst gewählten Tod wieder herzustellen versucht? Und wie kann sich Lucretia als Christin von einer Sünde zu befreien suchen, indem sie sich einer noch größeren, nämlich des Selbstmordes, schuldig macht? Vergl. hierzu Goldman (1976), S.213.

105 Vergl. Hartmann (1973), S. 26.

106 Vergl. M. Goldman: The Lucretia Legend from Livy to Rojas Zorilla. (1976).

107 Dieses Kapitel stützt sich auf einen geschichtlich-juristischen Abriß in S. Brownmiller: Gegen unseren Willen. (1980), S. 23 - 37, sowie Textstellen aus dem alten Testament, die sowohl für den religiösen Hintergrund der Autoren eine Rolle gespielt haben mögen, als auch Aufschluß über den tradierten, rechtlichen Umgang mit dem Verbrechen Vergewaltigung geben.

108 C. Edwards: The Hammurabi Code. London 1921, S. 27-31. Entnommen aus Brownmiller (1980), S. 25 ff.. Der Kodex des Hammurabi gibt das babylonische Recht unter dem sechsten König der ersten Dynastie von Babylon, Hammurabi (1728 - 1681 v. u. Z.) wieder.

109 Johannes 8, V. 7.

110 Jungfrauen wurden derzeit für 50 Silberlinge auf einem Heiratsmarkt verkauft. Voraussetzung für einen solchen Handel war die Garantie, daß die “Ware Frau” unbeschädigt war, das heißt ein heiles Jungfernhäutchen besaß. Geschändete Frauen ließen sich nur noch unter Marktwert als Nebenfrauen ‚an den Mann bringen’, denn sie galten für immer als entehrt.

111 Vergl. 5. Buch Mose 22, V. 13 - 29.

112 Vergl. 1. Buch Mose 34.

113 Vergl. Buch der Richter 19 - 21.

114 Brownmiller (1980), S. 30.

115 Vergl. Bracton on the Laws and customs of England; und 1. und 2. Statute of Westminster. Entnommen aus Brownmiller (1980), S.31-37.

116 H. Fischer: Co-Referat: Ehe, Eros und das Recht zu reden. (1988), S. 215.

117 Vergl. S. Schmidlin: Frumm byderb lüt. Ästhetische Form und politische Perspektive im Schweizer Schauspiel der Reformationszeit. (1983), S. 169 ff..

118 Kaiserchronic, V. 4545.

119 Kaiserchronic, V. 4579.

120 Kaiserchronic, V. 4616.

121 B. Kroemer: Über Rechtstellung, Handlungsspielräume und Tätigkeitsbereiche von Frauen in spätmittelalterlichen Städten. (1983), S.136.

122 Kroemer (1983), S.137.

123 Vergl. Kroemer (1983), S. 141.

124 Kroemer (1983), S.147.

125 Vergl. Kroemer (1983), S.143.

126 Kroemer (1983), S.147. Kroemer beschreibt hier auch, daß Frauen im Mittelalter geringer entlohnt werden, als ihre männlichen Kollegen. Im Zuge der einsetztenden Rezession fordern Gesellen von den Zünften, ihnen den Vorrang bei der Einstellung vor ihren günstiger arbeitenden Konkurrentinnen zu gewähren.

127 Vergl. Kroemer (1983), S.136 ff..

128 I. Bennewitz: Lukretia, oder: Über die literarische Projektion von der Macht der Männer und der Ohnmacht der Frauen. Darstellung und Bewertung von Vergewaltigung in der „Kaiserchronik“ und im „Ritter von Thurn“. (1989), S. 119.

129 Vergl. Kroemer (1983), S.147.

130 Vergl. z.B. M. Luther: Die Haustafel im kleinen Katechismus (1531), 6. Predigt und 13. Predigt sowie Bild 15 und 17; C. Spangenberg: Geistliche Haustafel (1556), 6. Predigt; R. von Castenhof: Pentalogus conjugalis (1617); Anonym: Grund= und probierliche Beschreibung ... belangend die Frag, Ob die Weiber Menschen seyn, oder nicht? (1618).

131 Bullinger, S. 16 V. 17ff..

132 Vergl. zur Figur der Penelope auch Mohr: Lukretia in der Kaiserchronik. (1952), S. 436; und Goldman (1976), S. 23.

133 In einigen Werken wird Tarquinius auch als der Sohn des Königs dargestellt. Zur Vereinfachung wird Tarquinius in der vorliegenden Arbeit durchgängig als der König bezeichnet.

134 Bei Bullinger heißt es: “Ein veklichs wyb ist blod inn gfaar” (Bullinger , S. 49, V. 4), anscheinend vor allem, wenn ihr kein Mann zur Seite steht.

135 Nach Fischer (1988), S. 213.

136 Luther (1531), 6. Predigt.

137 Nach Fischer (1988), S. 208.

138 Vergleiche hierzu auch den Hinweis von B. Kroemer (1983) zum späten Mittelalter: “Im Auge zu be- halten ist außerdem, daß es nur wenige Informationen gibt, die von Frauen selber stammen. Zu diesen zählen z.B. Testamente und Briefe von Bürgerinnen, während die überwiegende Zahl der Quellen, wie gesetzliche Vorschriften, Städte- und Familienchroniken, kirchliche und weltliche Abhandlungen, von Männern stammt, uns also fast ausschließlich von Männern geprägte Normen und Anschauungen aus deren Sicht vermittelt.”

139 Fischer (1988), S. 216.

140 Paulus: Der erste Brief an Timotheus (1. Tim. 2, 11-12); zitiert nach Fischer (1988), S. 218.

141 Schmidlin (1983), S. 152.

142 Fischer stellt in diesem Zusammenhang fest: “Hier (in Deutschland) war «die topographische Diffe- renz der Eheleute (...): ‚sie drinnen, er draußen’» schärfer in die Landkarte eingezeichnet.” Fischer (1988), S. 213.

143 Schmidlin (1983), S. 155.

144 Vergl. hierzu I. Warnke: Zur Belegung von ‚frau’ und ‚weib’ in historischen deutschen Wörterbü- chern des 16. und 17. Jahrhunderts. (1993). Danach beschreiben 7% aller Bezeichnungen die Frau als Hure, 9,5% als Sexualobjekt und 1,6% als sündhaftes Wesen. Ebenfalls 1.6% werten die Frau als Träge- rin von Tugenden auf, 10% hingegen werten Frauen als untugendhaften Mensch ab. (Vergl. auch Fuß- note 45.)

145 Emblem von Guillaume de La Perrière, Paris 1539; entnommen aus Fischer (1988), S. 217.

146 Vergl. z.B. Luther (1531), 5. Predigt und 13. Predigt sowie Bild 15; Spangenberg (1556), 5. Predigt; Castenhof (1617).

147 Schmidlin (1983), S. 167.

148 Kaiserchronic, V. 4671 ff..

149 Genesis 3, V. 17 ff..

150 Dieses wird bei Bullinger schon in der Bauernszene vorbereitet, in der Tarquinius den rechtsuchenden Bauern verlacht. Bullinger, S. 7-10.

151 Vergl. Warnke (1993). Danach beziehen sich im 16. Jahrhundert 23% der Bezeichnungen auf die Frau in Ehe, Familie und Haus, hingegen nur 0,9% auf die Frau in anderen sozialen Stellungen. Es gibt keine Bezeichnungen in diesem Zeitraum für Frauen, die ihre Rechtsstellung oder ihre Besitzverhältnisse beschreiben. (21,7% sind neutrale Geschlechtsbezeichnungen, 12,5% beziehen sich auf den Körper der Frau, 12% auf ihre Kleidung. Vergl. auch Fußnote 45.)

152 Entsprechend korrelieren die Tugendhaftigkeit Lucretias und das Schlachtenglück ihres Mannes und ersten Heerführers Collatinus miteinander.

153 Kaiserchronic, V. 4441.

154 Shakespeare, S. 303, Strophe 3.

155 Kaiserchronic, V. 4673.

156 Da dem Vergleich zwischen der Königin und der Lucretia in der Haupthandlung eine zentrale Rolle zukommt, ist dieser für die daraus gezogenen Konsequenzen für das weibliche Rollenbild allgemeingültig, auch wenn Almenia in der Nebenhandlung nicht in die Rolle der Ehefrau zurücktritt.

157 Kaiserchronic, V. 4668 ff..

158 Kaiserchronic, V. 4725 f..

159 E. Alber (1594), Blatt12, linke Spalte.

160 Warum die Bezichtigung des Ehebruchs so leicht zur Drohung werden kann, wird in Punkt V ausführlich erläutert.

161 Vergl. schon die assyrische Rechtsprechung S. 5, und den gezielten Einsatz von Vergewaltigung im Krieg zur Demütigung der männlichen Bevölkerung und damit zur Schwächung von deren Widerstandskraft. Die gezielte Vergewaltigung von Frauen des Feindes spielt noch in den heutigen Kriegen eine taktische Rolle; vergl. Brownmiller (1980), S. 38-90.

162 Vergl. z.B. Alber (1594); Luther (1531).

163 Dies wird noch deutlicher, wenn die Verteilung der Schuld betrachtet wird. Den Mann als eigentlichen Initiator des ganzen Verbrechens trifft in der literarischen Darstellung eine relativ geringe Schuld. Tarquinius wird weniger für die Vergewaltigung selbst, als für den Selbstmord Lucretias und seine tyrannische Herrschaft bestraft.

164 Kaiserchronic, V. 4696.

165 Bezeichnenderweise thematisiert Bullinger in seinem Drama das Aufbegehren gegen Herrschaftsstrukturen nur im öffentlichen Bereich innerhalb der männlichen Hierarchien. Die Hierarchie der Geschlechter wird hingegen gefestigt.

166 Bullinger, S. 4, V. 17-22.

167 Shakespeare, S. 365, Strophe 2.

168 Augustinus: Der Gottesstaat. Zitiert nach Bennewitz (1989), S. 133.

169 Marquardt von Stein: Der Ritter vom Thurn. 293 vb; zitiert nach Bennewitz (1989), S. 124.

170 „Die Beliebtheit der Ansicht, Frauen verführten Männer zur Vergewaltigung oder provozierten sie durch aufreizendes Verhalten, ist Teil der Verschleierungstaktik. Die Verunsicherung der Frauen geht so weit, daß viele, womöglich die meisten Opfer, im nachhinein verzweifelt überlegen, was an ihrer Kleidung oder ihrem Verhalten diese scheußliche Tat ausgelöst haben mag.“ Brownmiller (1980), An- merkung 1 auf S. 227.

171 Shakespeare, S. 321, Strophe 4. Vergl. auch: Bullinger, S. 3, V. 34; S. 4, V. 17; Sachs, S. 102, V. 23ff..

172 Vergl. Goldman (1976), S. 44 ff. Sie erwähnt Bearbeitungen von den Italienern Bandello (16. Jhdt.) und Salutate (1370), die Lucretia auch aus diesem Grund ihren Selbstmord rechtfertigen lassen, und de- ren Werke die italienische, deutsche und englische Lucretialiteratur beeinflusst haben.

173 Bullinger, S. 12,V. 1ff..

174 Bei Vergewaltigungen sind Täter und Opfer sehr häufig miteinander (zumindest flüchtig) bekannt, sogar verwandt. Einer der Gründe für die hohe Dunkelziffer bei diesem Vergehen liegt in dem immer wieder zu beobachtenden Autoritätsverhältnis zwischen Täter und Opfer, das den Frauen aus familiä- ren und/oder beruflichen Gründen eine öffentliche Anklage verbietet. Vergl. Brownmiller (1980), S. 262, 311f. und 185ff..

175 Ruprecht von Freising (1328); zitiert nach Bennewitz (1989), S. 130.

176 Sachs, S. 105, V. 4.

177 Vergl. Kroemer (1983), S. 136. Prekär ist an dieser Konstruktion, daß sich Lucretia von dem Geschlecht zur Gerechtigkeit verhelfen lassen muß, daß durch die Definition der Geschlechterrollen ihre Vergewaltigung bedingt hat.

178 Hartmann (1973), S. 20.

179 Goldman (1976), S. 14.

180 Kaiserchronic, V. 4769 ff..

181 Sachs, S. 106, V. 31.

182 Shakespeare, S. 387, Strophe 3.

183 Bullinger S. 25, V. 31 f..

184 Zitiert nach Schmidlin (1983), S. 173.

185 Carl-Friedrich von Staegen: Satan - Porträt des Leibhaftigen (1988), S. 261. Wie auch in den Hexenprozessen, deren Opfer zu 90% weiblich waren, rücken bei dem Verdacht auf Ehebruch die Frauen in das Zentrum der Betrachtung, nicht jedoch die Männer.

186 Vergl. dazu die Ausführung von Goldman (1976), S. 22.

187 Augustinus: Der Gottesstaat. Zitiert nach Bennewitz (1989), S. 114.

188 Ariés/Béjin/Foucault: Die Masken des Begehrens und die Metamorphosen der Sinnlichkeit. Zur Geschichte der Sexualität des Abendlandes. (1982), zurückgehend auf Johannes Cassianus: De institutes coenobiorum von 1879.

189 1. Korinther 6, V. 9-10 und 1. Timotheus 1, V. 9-10.

190 Foucault (1984), S. 17.

191 Schmidlin (1983), S. 154.

192 Foucault (1984), S. 33.

193 Dies wird auch durch einen Rekurs auf Paulus verdeutlicht. Ehe ist nach ihm in der Hauptsache eine Institution zur Verhinderung der Unzucht. Es geht darum, eine Begierde zu befriedigen, die sonst nicht zu beherrschen ist. Paulus beschreibt in seinem ersten Korintherbrief den Körper auch als einen Tem- pel des heiligen Geistes, einen heiligen Ort, an dem die Freizügigkeit des Ve rhaltens stark eingeschränkt ist. Vergl. Paulus, 1. Kor. 7,2.

194 Vergl. Fischer (1988), S. 220.

195 Hartmann (1973), S. 16.

196 Zitiert nach Bennewitz (1989), S. 117.

197 Schmidlin (1983), S.167.

198 Mohr (1952), S. 435.

Fin de l'extrait de 75 pages

Résumé des informations

Titre
Lotst Lust des Mannes Raubschiff? - Die Vergewaltigung der Lucretia in der Literatur vom Mittelalter bis zur frühen Neuzeit.
Université
Free University of Berlin
Cours
Ehe als Gesellschaftsmodell der frühen Neuzeit
Auteur
Année
2000
Pages
75
N° de catalogue
V102956
ISBN (ebook)
9783640013364
Taille d'un fichier
1508 KB
Langue
allemand
Annotations
Alle Lucretiabearbeitungen stellen das Verbrechen der Vergewaltigung als einen von der "Lust" des Mannes wesentlich motiviertes Verhalten dar. Damit wird es in den Bereich der Sexualität eingeordnet. Dieses Begründungsmuster ist falsch. Vergewaltigung ist eine Form der Ausübung von Macht, die sich "lediglich" sexueller Kanäle bedient. Als solche ist sie elementarer Bestandteil jeder patriarchalisch organisierten Gesellschaft. Die weitreichenden Folgen dieser Erkenntnis in Bezug auf Geschlechterrollen und das Ideal der Ehe werden in dieser Arbeit aufgezeigt. Die Arbeit ist mit Bildern herunterzuladen unter: http://people.freenet.de/Vergewaltigung_der_Lucretia/
Mots clés
Lotst, Lust, Mannes, Raubschiff, Vergewaltigung, Lucretia, Literatur, Mittelalter, Neuzeit, Gesellschaftsmodell, Neuzeit
Citation du texte
Oliver Horn (Auteur), 2000, Lotst Lust des Mannes Raubschiff? - Die Vergewaltigung der Lucretia in der Literatur vom Mittelalter bis zur frühen Neuzeit., Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/102956

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