Menschenrechte
1. Definition
- Freiheitsansprüche, die der einzelne allein aufgrund seines Menschseins erheben kann und die von einer Gesellschaft aus ethischen Gründen rechtlich gesichert werden müssen
- Unterscheidung von Grund- und Bürgerrechten durch weiterreichende Kompetenzen
2. Entstehung und Geschichte der Menschenrechte
- erste Ideen schon vor Christus (z.B. griechische Philosophie) und im Mittelalter
- 1. Umsetzungsversuche:
- USA: „Virginia Bill of Rights“ 1776
- Frankreich: „Erklärung der Rechte des Menschen und Bürgers von 1789“ · Deutschland: Verfassungsentwurf der Paulskirche von 1848
- nach dem 1. Weltkrieg: im Völkerbund keine einklagbaren Menschenrechte verankert, weiterhin ausschließlich Sache der Nationalstaaten
- 2. Weltkrieg: Forderung nach Freiheit von Mangel und Furcht als unbedingtes Ziel der Weltgemeinschaft (Roosevelt 1941)
- 10.12.1948 Verabschiedung der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" von den damals 48 UN-Mitgliedsstaaten als ideeller Rahmen für weitere Entwicklung Ø Menschenrechte als Teil des Gesamtkonzepts der UNO
- 1966 Schaffung einer völkerrechtlich verbindliche Grundlage mit dem Sozialpakt über wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte und dem Zivilpakt über bürgerliche und politische Rechte
- heute von 137 bzw. 140 Ländern ratifiziert
- weitere wichtige Verträge: 1979 Beseitigung der Diskriminierung der Frauen und 1989 Rechte des Kindes
3. Inhalt und dessen Bedeutung
3.1 Präambel
- 1. Teil: Begründung der Bedeutung der Menschenrechte durch sieben Argumente
- 2. Teil: Ziele der Proklamation dieser Rechte; Aufforderung, verschiedene Maßnahmen zu ihrer Umsetzung zu ergreifen
3.2 Die 29 Artikel
- Artikel 1 und 2: Abklären des Geltungsbereiches: Gültig für alle Menschen, unabhängig von äußerlichen Bestimmungen wie Herkunft, Geschlecht, Überzeugungen,...
- Artikel 3 bis 28: Festlegung der einzelnen Menschenrechte in verschiedenen Gruppen
- persönliche Freiheitsrechte
- Bürgerrechte, Rechte vor der Judikative · Politische Rechte
- Soziale Rechte
- Wirtschaftliche Rechte · Kulturelle Rechte
- Artikel 28 und 29: Recht auf Gemeinschaften, die diese Rechte verwirklichen und die diese Rechte ausschließlich zu dem Zwecke beschneidet, die Rechte und Freiheiten der anderen zu beschützen
3.3 Die Schlussbestimmung
keine Bestimmung der Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus Rechte ergeben, die Handlungen legitimieren, die auf die Vernichtung der Rechte für die anderen abzielen
3.4 Zusammenfassung
sehr umfangreicher Absichtserklärungen ohne Gewichtung der einzelnen Rechtsgruppen praktisch bei Menschenrechtsarbeit meist Konzentration auf die bürgerlichen und politischen Rechte, Vernachlässigung der sozialen und kulturellen
4. Instanzen des Menschenrechtsschutzes
4.1 Die UN und andere internationale Gremien
- Aufgaben des internationalen Menschenrechtsschutzes
- Formulierung eines Programms
- Definition und Kodifizierung verbindlicher Regeln · Durchsetzung der Menschenrechte
- Zur Durchsetzung der drei Aufgaben wird der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) dazu verpflichtet, eine eigene Menschenrechtskommission einzusetzen; Anwendung von drei Verfahren:
- In Fällen schwerer Menschenrechtsverletzungen zunächst Verhandlungen mit dem Staaten zur friedlichen Klärung
- Bei gescheiterten Bemühungen gründliche Untersuchung der Situation in dem Staat, meist durch einen Sonderberichterstatter
- Seit den 80er Jahren werden Untersuchungen über länderübergreifende Verletzungs- syndrome im sogenannten Sonderverfahren veranlasst
- Das wichtigste Verfahren zur Durchsetzung der Menschenrechte ist ein interna tionales Berichtssystem (verpflichtende regelmäßige Berichterstattung der Staaten über die innerstaatliche Umsetzung der Menschenrechte)
4.2 Internationale Maßnahmen
- Zur Durchsetzung der Menschenrechte werden seit den 70er Jahren z.T. staatliche Koope rationen von der Beachtung grundlegender Menschenrechte abhängig gemacht
- Westliche Industriestaaten binden Vergabe von Entwicklungshilfe an die Achtung grund legender Menschenrechte durch den Empfängerstaat
4.3 Regionale Instanzen
- Zum Erreichen einer stärkeren Schutzwirkung für den Einzelnen wurden regionale In strumente entwickelt, an die sich jeder wenden kann, der ein in der UN-Charta festgeschriebenes Gesetze verletzt sieht
- 4.11.1950 Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grund freiheiten
- 22.11.1969 Amerikanischen Menschenrechtskonvention
- 26.6.1981 Banjul-Charta: regionales abgeschwächtes Instrument des Menschen rechtsschutzes in Afrika
4.4 Menschenrechtsorganisationen
- Nicht-Regierungsorganisationen bilden bei der Durchsetzung der Menschenrechte eine treibende Kraft
- Häufig von Privatleuten in dem Bewusstsein gegründet, den Menschenrechtsschutz nicht allein dem Staat zu überlassen, sondern Verwirklichung und Weiterentwick- lung selbst fordern zu wollen
- Menschenrechtsorganisationen z.B.: amnesty international, Terre des hommes, Terre des Femmes, Human Rights Watch, Peace Brigades International, PRO ASYL
5. Probleme der Menschenrechtspolitik
- Die Menschenrechte werden aufgrund ihrer historischen Entwicklung von anderen Staaten oft als typisch europäische Rechte betrachtet
- Staaten wie China, Myanmar, Kuba und insbesondere islamische Staaten vertreten Auf fassung, es handle sich bei der Menschenrechtspolitik der UN um eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten
- Besonderes Problem: Minderheitenschutz
- lange Zeit in der internationalen Politik ausgeklammert
- Zwei neue Deklarationen der Generalversammlung, Einsetzung eines hohen Kom- missars für Minderheiten
- Kürzung von Entwicklungshilfe: Probleme der Legitimation und des Maßstabes, an wel chem der Menschenrechtsstandart in dem betroffenen Empfängerstaat gemessen werden soll
Literaturverzeichnis
- Brockhaus: Menschenrechte. In: Brockhaus Enzyklopädie. 19., völlig neu bearbeitete Auf-
lage. Band 14. Mannheim 1991. S.466-469
- Woyke, Wichard (Hrsg.): Handwörterbuch Internationale Politik. 8., aktualisierte Auflage.
Bonn 2000. S.240-247
- FIAN (Hrsg.): Food First. Mit Menschenrechten gegen den Hunger. Bonn 1998.
- Urs M. Fiechtner (Hrsg.): Frei und gleich geboren. Ein Menschenrechte - Lesebuch. Mün-
Häufig gestellte Fragen zu "Menschenrechte"
Was sind Menschenrechte gemäß dieser Definition?
Menschenrechte sind Freiheitsansprüche, die jeder Mensch allein aufgrund seines Menschseins erheben kann und die von einer Gesellschaft aus ethischen Gründen rechtlich gesichert werden müssen. Sie unterscheiden sich von Grund- und Bürgerrechten durch weiterreichende Kompetenzen.
Wie sind Menschenrechte entstanden und welche historische Entwicklung haben sie durchlaufen?
Erste Ideen gab es bereits vor Christus und im Mittelalter. Die ersten Umsetzungsversuche waren die "Virginia Bill of Rights" (USA, 1776) und die "Erklärung der Rechte des Menschen und Bürgers" (Frankreich, 1789). Nach dem 1. Weltkrieg waren keine einklagbaren Menschenrechte im Völkerbund verankert. Nach dem 2. Weltkrieg wurde die Freiheit von Mangel und Furcht als Ziel der Weltgemeinschaft formuliert. Am 10.12.1948 wurde die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" verabschiedet. 1966 folgte eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage mit dem Sozialpakt und dem Zivilpakt.
Was ist der Inhalt der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte?
Die Erklärung besteht aus einer Präambel, 29 Artikeln und einer Schlussbestimmung. Die Präambel begründet die Bedeutung der Menschenrechte und fordert Maßnahmen zur Umsetzung. Die Artikel 1 und 2 klären den Geltungsbereich (gültig für alle Menschen). Die Artikel 3 bis 28 legen einzelne Menschenrechte in verschiedenen Gruppen fest: persönliche Freiheitsrechte, Bürgerrechte, politische Rechte, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte. Die Schlussbestimmung besagt, dass keine Bestimmung so ausgelegt werden darf, dass sie Handlungen legitimiert, die auf die Vernichtung der Rechte anderer abzielen.
Welche Instanzen gibt es zum Schutz der Menschenrechte?
Zu den Instanzen gehören die UN und andere internationale Gremien (z.B. Wirtschafts- und Sozialrat ECOSOC), internationale Maßnahmen (z.B. Verknüpfung von Entwicklungshilfe mit Menschenrechtsbeachtung), regionale Instanzen (z.B. Europäische Menschenrechtskonvention, Amerikanische Menschenrechtskonvention) und Menschenrechtsorganisationen (z.B. amnesty international, Human Rights Watch).
Welche Probleme gibt es in der Menschenrechtspolitik?
Die Menschenrechte werden oft als typisch europäische Rechte betrachtet. Einige Staaten sehen die Menschenrechtspolitik der UN als Einmischung in innere Angelegenheiten. Ein besonderes Problem ist der Minderheitenschutz. Auch die Kürzung von Entwicklungshilfe wirft Probleme der Legitimation und des Maßstabs auf.
Welche Aufgaben hat der internationale Menschenrechtsschutz?
Der internationale Menschenrechtsschutz hat die Aufgaben, ein Programm zu formulieren, verbindliche Regeln zu definieren und zu kodifizieren, und die Menschenrechte durchzusetzen.
Welche internationalen Maßnahmen werden zur Durchsetzung der Menschenrechte ergriffen?
Zur Durchsetzung der Menschenrechte werden staatliche Kooperationen von der Beachtung grundlegender Menschenrechte abhängig gemacht. Westliche Industriestaaten binden die Vergabe von Entwicklungshilfe an die Achtung der Menschenrechte durch den Empfängerstaat.
Welche regionalen Instanzen existieren im Menschenrechtsschutz?
Es gibt regionale Instrumente, an die sich jeder wenden kann, der ein in der UN-Charta festgeschriebenes Gesetz verletzt sieht. Beispiele sind die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Amerikanische Menschenrechtskonvention und die Banjul-Charta.
Welche Rolle spielen Menschenrechtsorganisationen?
Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) bilden eine treibende Kraft bei der Durchsetzung der Menschenrechte. Sie fordern die Verwirklichung und Weiterentwicklung der Menschenrechte.
- Citation du texte
- Cornelia Oed (Auteur), 2001, Menschenrechte, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/102982