Entstehung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die Möglichkeit der Kontrolle durch Politische Parteien


Dossier / Travail, 2000

11 Pages, Note: 2,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung: Schwerpunkte, präzisierte Fragestellungen

2. Arbeitsgemeinschaften der öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD)

2.1. Der historische und politische Hintergrund

2.2. Die Rundfunkanstalten der Länder

3. Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF)

3.1. Der historische und politische Hintergrund

4. Die Organe der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

4.1. Der Fernsehrat

4.2. Der Verwaltungsrat

4.3. Der Intendant

4.4. Die Geschäftsführung und Vertretung der ARD

4.4.1. Die Hauptversammlung

4.4.2. Die Arbeitssitzung

4.5. Die Ständige Programmkonferenz

4.5.1. Der Programmdirektor

5. Einflussnahme der Parteien und Politiker auf das Fernsehen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

5.1. Schlussbetrachtung

1.Einleitung

Der immaterielle Wert der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für die Gesellschaft ist nicht zu unterschätzen: Auch wenn nicht jeder Zuschauer tagtäglich das Programm von ARD und ZDF sieht, so tragen diese beiden Sender durch Nachrichten und politische Magazine doch wesentlich zur Aufklärung und Information der Gesellschaft bei. Beim Betrachten des täglichen Programms der ARD und des ZDF stellte sich mir die Frage, wer denn überhaupt für die Inhalte in den Informationssendungen und Nachrichten verantwortlich ist und wer darüber entscheidet, was wann gesendet wird. Bei dem Wort ´öffentlich-rechtlich´ assoziierte ich eine staatliche (öffentliche) Leitung auf rechtlicher Grundlage. Doch das Wort ´öffentlich´ soll in Wirklichkeit die Verwaltung der Rundfunkanstalten durch gesellschaftlich relevante Gruppen ausdrücken.

Wenn aber die Rundfunkanstalten durch gesellschaftliche Repräsentanten vertreten werden, wie unabhängig können sie dann von wirtschaftlichen und politischen Interessen sein? Und daraus folgt direkt die Frage, ob Möglichkeiten für politische Parteien und Lobbyisten der Wirtschaft bestehen, auf das Programm zu Gunsten ihrer Interessen Einfluss zu nehmen. In dieser Hausarbeit versuche ich zu erörtern, unter welchen historischen und politischen Umständen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten entstanden sind, wer sie leitet und verwaltet, wie neutral sich diese verhalten und wer über die Programminhalte entscheidet.

2. ARD: Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland

Das größte öffentlich-rechtliche Medienunternehmen der Welt ist die ARD. In der Top 50 der größten Medienkonzerne der Welt belegt die ARD aufgrund ihres Medienumsatzes von 1998 (ca. 5,693 Mrd. Euro) den elften Platz!1

Trotzdem kann man aufgrund der pluralistischen und föderalistischen Struktur der ARD nicht von einem Unternehmen bzw. einem Konzern sprechen.

Die ARD sendet seit 1954 ein Vollprogramm mit einem heutigen Marktanteil von rund 14%.2

2.1.Der historische und politische Hintergrund

Mit Ende des zweiten Weltkriegs standen die alliierten Besatzungsmächte vor der wichtigen Entscheidung, wie in Zukunft die Presse, der Rundfunk und das Fernsehen reguliert werden sollten. Schließlich war es nicht das Abfeuern von Waffen mit dem der Krieg begann, sondern es war die durch die Presse- und Filmmaschinerie Hugenbergs verbreitete Meinung, die Hitler den Weg ebnete, den Nationalsozialisten die Übernahme über Nacht ebendieser wichtigen Maschinerie durch Entmachtung eines einzelnen Mannes, nämlich Hugenberg, ermöglichte und so das Propagandaministerium entstehen ließ, das sich das Medienimperium zu nutze machte, um den Krieg in den Köpfen des deutschen Volks zu gewinnen, bevor er zur Realität wurde.

Genau aus diesem historischem Grund stellte sich für die Alliierten die wichtige Frage, wie verhindert werden konnte, dass ein neuer Göbbels oder Hugenberg in Deutschland noch einmal eine derartige Kontrolle über die elektronischen Medien Rundfunk und Fernsehen und die damit einhergehende Macht über die Meinung der Öffentlichkeit erlangen könnte.

Das vertrauteste Modell eines von Privatunternehmen und Staat unabhängigen Mediensystems war das Modell der BBC, der British Broadcasting Corporation.

Dieses Modell hatte sich weltweit den Ruf der Objektivität und des konsequenten Informations-Anspruchs erworben.3

Die Lösung der Frage lag also darin, den Rundfunk und das Fernsehen in die Hände der gesellschaftlichen Gruppen zu legen. Hierzu gehörten Vertreter der Regierungen und Parteien, der Wirtschaft, der Arbeitnehmer und Vertreter von Verbänden, wie dem Deutschen Sportbund, Kommunalverbänden, Wohlfahrtsverbänden und dem Bund für Vertriebene.

„Die von den Alliierten für Deutschland gefundene Lösung hieß „öffentlich-rechtlich“. Die rechtliche Verfassung des Rundfunks sollte auf „öffentlich“ beziehungsweise gesellschaftlich relevanten Gruppen fußen. Diese sollten ihre Vertreter in eine Art „Rundfunkparlament“, den Rundfunkrat, entsenden und so den Rundfunk lenken.“4

Im August des Jahres 1950 wurde dann die ARD gegründet. Dieser Zusammenschluss der Rundfunkanstalten wurde mit dem Ziel gegründet, gemeinsam Fragen zum Programm, zur Technik, sowie rechtliche und betriebswirtschaftliche Fragen zu bearbeiten und die gemeinsamen Interessen der Anstalten wahrzunehmen. Zu den Gründungsmitgliedern gehörten der Nordwestdeutsche Rundfunk, Bayrischer Rundfunk, Hessischer Rundfunk, Süddeutscher Rundfunk und Südwestfunk sowie Radio Bremen und RIAS Berlin.5Das bei der Gründung die Form einer nicht rechtsfähigen Arbeitsgemeinschaft gewählt wurde, hatte also den Grund, das die Alliierten einen klaren Trennstrich zum „zentralisierten Propagandafunk“6ziehen wollten.

Nach einem im November 1950 gestarteten Fernsehversuc hsbetriebs, der vom Nordwestdeutschen Rundfunk (NWDR) initiiert wurde, strahlte man dreimal wöchentlich 30- 60 Sendeminuten in Teilen des Sendegebietes des NWDR aus.

Im Fernsehvertrag von 1953 wurde dann vereinbart, ein gemeinsames Fernsehprogramm zu veranstalten, zu dem jede Rundfunkanstalt ihrer Größe entsprechend einen Teil beitragen sollte.7Dieses Gemeinschaftsprogramm wurde offiziell am 1.11.1954 unter dem Namen ´Deutsches Fernsehen´ gestartet. Mit Einführung der privat-kommerziellen Anbieter veränderte sich auch das Signet. Ab dem 1.10.1984 strahlt die Arbeitsgemeinschaft der zehn Landesrundfunkanstalten unter dem Namen ´Erstes Deutsches Fernsehen´ ihr Programm aus.

2.2. Die Rundfunkanstalten der Länder

Die Landesrundfunkanstalten erzeugen durch eigens produzierte Beiträge zusammen das Vollprogramm der ARD. Daneben strahlen sie in ihrem Sendegebiet noch Regional- programme aus, die sogenannten Dritten Programme. Insgesamt gibt es acht Dritte Programme. In den 80er Jahren legten die Regionalprogramme größtenteils den Mantel des ´Experimentierfelds` ab und wurden nach und nach zu Vollprogrammen ausgebaut. Die meisten Dritten Programme werden über Kabel und Satellit auch bundesweit verbreitet. Die rechtliche Grundlage bildet zum einen der Staatsvertrag sämtlicher Länder sowie ein Staatsvertrag über den Hörfunk des jeweiligen Landes und zum anderen der oben erwähnte Fernsehvertrag. Natürlich produziert jede Anstalt auch ein oder mehrere Hörfunkprogramme, die im Sendegebiet empfangen werden können.

Die Gemeinschaft der ARD setzt sich aus den folgenden elf Rundfunkanstalten zusammen: Bayrischer Rundfunk(BR), Hessischer Rundfunk(HR), Mitteldeutscher Rundfunk(MDR), Norddeutscher Rundfunk(NDR), Ostdeutscher Rundfunk Brandenburg(ORB), Radio Bremen(RB), Saarländischer Rundfunk(SR), Sender Freies Berlin(SFB), Südwestrundfunk(SWR), Westdeutscher Rundfunk(WDR) und Deutsche Welle(DW).8

3. Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)

Das Zweite Deutsche Fernsehen ist eine durch Staatsvertrag gegründete öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt mit dem Sitz in Mainz. Seit dem 1. April 1963 strahlt es ein weiteres Vollprogramm parallel zu dem der ARD aus. Im Gegensatz zur ARD ist das ZDF in seiner Organisationsstruktur zentralistisch aufgebaut und bezieht ihre Programminhalte von privaten Produktionsfirmen oder produziert die Programme in den Mainzer Studios selbst.

3.1. Der historische und politische Hintergrund

Die politischen Eliten des Nachkriegsdeutschlands wollten den Rundfunk und das Fernsehen in den Händen der Staatsobrigkeit sehen. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten wurden als wichtiges Instrument zum Erhalt und zur Festigung der Macht angesehen.

„Rundfunk und Fernsehen sollten dem Wahlvolk klarmachen, dass eine Regierung unter Führung von CDU und CSU das einzig Wahre für den neuen deutschen Staat sei.“9

Aus diesem Kontext heraus sind die versuchten Angriffe in den Jahren 1950 bis 1961 von Adenauer und seiner Partei auf das von den Alliierten eingeführte Rundfunksystem als direkter Angriff auf ein essentielles Element der Demokratie zu werten.

Versuche Adenauers, die von den Besatzern 1949 auferlegte Rundfunkordnung zu ändern und Sendezeiten zugunsten der Bundesregierung zu erlangen, scheiterten an der ablehnenden Haltung der Rundfunkanstalten. (1950)

Daraufhin wollte Adenauer den von den Briten gegründeten Nordwestdeutschen Rundfunk (NWDR) aufteilen, wobei die neue Anstalt in Nordrhein-Westfalen als Interessenvertreter der Regierung in Erscheinung treten sollte. Dieser Plan wurde dann im Juni 1950 vom Innenministerium kritisiert und zerschlagen. Im Oktober 1950 erschien dann das CDU- Memorandum mit dem Titel ´Massenführung in der BRD´, welches wenig von den Vorstellungen der Nationalsozialisten über die Rundfunkfreiheit abwich. Kurz: Die Rundfunkhoheit sollte wieder zurück in die Hände des Bundes. Dieses Demokratieverständnis kommentiert Gerhard Wisnewski inDie Fernsehdiktatursehr treffend: „Der Gedanke der Führung der Massen ist in einer Demokratie aber deshalb völlig fehl am Platz, weil hier die Staatsgewalt vom Volke ausgehen soll.“10

Auf einer Kabinettsdebatte vom 13.11.53 wurde dann die Hoheit der Länder in Rundfunkfragen anerkannt. Das veranlasste Adenauer dazu, solange zu warten, bis der Deutschlandvertrag (erst 1955) mit den Alliierten geschlossen war und der Bund dadurch die Funkhoheit zurückerlangen würde.11

Nach diesem Rückschlag folgte Ende 1952 der Nächste: Der NWDR, als größte Anstalt mit einem Anteil von damals 50 Prozent an den Rundfunkprogrammen der ARD, startete seinen Fernsehbetrieb. Dieser Sender war dem Kanzler aufgrund seiner politischen Gesinnung von Anfang an ein Dorn im Auge.

Anfang 1953 kam dann zum ersten mal die Idee auf, einen zweiten deutschen Fernsehsender in Form eines ´Bundesfernsehens` zu gründen, betrieben durch den ´Deutschen Rundfunk`, auf den die Bundesregierung Einfluss ausüben wollte. Ein zu diesem Thema vom Kabinett gebilligter Gesetzentwurf wurde von den Intendanten der Rundfunkanstalten, den meisten deutschen Ländern (auch CDU regierte) und der SPD-Fraktion stark kritisiert und vom Bundestag im April 1953 nicht angenommen. Als Folge schloss die Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten den Fernsehvertrag ab und wurde gestärkt, weil sie bewies, dass „sie ohne Bundesgesetz auskommen würde und die Unabhängigkeit der Anstalten gewährleistet bleiben würde.“12Die Abweisung des Gesetzentwurfs bedeutete für die Regierung Adenauers eine große Niederlage.

„Obwohl sich die Kämpfe um den Rundfunk noch vor Beginn des offiziellen Fernsehprogramms abspielten, ging es Adenauer nicht um den Hörfunk, sondern gerade um das zukünftige Fernsehen. Auch die Bundesregierung schätzte dieses neue Medium als sehr massenwirksam ein und wollte von Anfang an beteiligt sein, was ihr aber nicht gelang.“13

Am 1.11.1954 nahm dann die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten offiziell ihren Sendebetrieb auf und startete unter dem Namen ´Deutsches Fernsehen´ ihr Vollprogramm. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Regierung trotz aller Versuche keinerlei Einfluss auf das neue Fernsehmedium gewonnen.

Mit Inkrafttreten des Deutschlandvertrags am 5.5.1955 „fiel die volle Zuständigkeit über das Post- und Fernmeldewesen auf den Bund zurück.“14Die zurückerlangte Fernmeldehoheit und die vielen Niederlagen beim Versuch, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu kontrollieren, gebaren die Idee, ein von den bestehenden Rundfunkanstalten völlig unabhängiges zweites Fernsehprogramm aufzubauen. Dieses Programm sollte einerseits von der Regierung mitgestaltet und überwacht und andererseits von einer privaten Fernsehgesellschaft durchgeführt werden. Ohne Absprache mit den Ländern verabschiedete im September 1959 die Bundesregierung ein Bundesrundfunkgesetzentwurf, der vom Bundesrat aus „verfassungsrechtlichen und staatspolitischen Gründen“15abgelehnt wurde und dana ch vom Bundestag an die Ausschüsse zurückverwiesen wurde. Daraufhin versuchte Adenauer den Alleingang und beauftragte die ´Freie Fernseh GmbH´(FFG), die von Wirtschaft- und Pressevertretern bereits Ende 1958 gegründet worden war, mit dem Aufbau eines zweit en Fernsehprogramms. Sämtliche Kredite die von der FFG zur Errichtung der nötigen Infrastruktur (Grundstücke, Studios, Mitarbeiter, Technik) benötigt wurden, waren durch Bundesbürgschaften von der Bundesregierung ohne vorhandene rechtliche Grundlage für ein zweites Fernsehprogramm gedeckt. Dieser Vorgang wurde von der Regierung Adenauers streng geheim gehalten. Doch die Geheimhaltung funktionierte nur anfangs, was zur Folge hatte, dass Ende 1960 einige Länder beim Bundesverfassungsgericht (BVG) eine Klage gegen das Vorgehen der Bundesregierung vorlegten. Im Februar 1961 wurde der Bundesregierung dann die Vergabe einer Lizenz zur Ausstrahlung eines zweiten Fernsehprogramms durch das Urteil des BVG verboten. Die FFG stellte daraufhin die Arbeit ein. Die jetzt nutzlos gewordene FFG hinterließ dem Bund Schulden in Höhe von 35 - 90 Millionen Mark, die zur Last des Steuerzahlers fielen. Der Entschluss des BVG hatte zur Folge, dass die Regierung in den kurz darauf folgenden Bundestagswahlen die absolute Mehrheit und die Autorität Adenauers einbüsste.

Die Rundfunkanstalten legten bereits im Sommer 1959 einen ersten Entwurf über einen Staatsvertrag vor, der die Gründung eines zweiten Fernsehprogramms in Zusammenarbeit mit den Landesrundfunkanstalten vorschlug, dem Bund und der Regierung aber nur ein geringes Mitspracherecht zugestand. (vgl. Behrens, 1986) Dieser Entwurf sollte später die Vorlage zur Gründung des ZDF werden.

Nach der Verkündung des BVG entschlossen sie 1961 erneut, ein zweites Rundfunk- programm innerhalb der bestehenden Rundfunkanstalten aufzubauen. Am 5.Juli 1961 wurde dann der Staatsvertrag zur Gründung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mit dem Namen ´Zweites Deutsches Fernsehen´ von den Vertretern der Länder unterzeichnet. Die Fernsehgebührenaufteilung wurde im Verhältnis 70 zu 30 zugunsten der ARD entschieden. Ausschlaggebend hierfür war die Mehrbelastung der ARD durch die Regionalprogramme. Am 1. Januar 1962 trat der Staatsvertrag in Kraft und das ZDF ging 1963 auf Sendung.

4. Die Organe der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Da bei dem „ARD-Konglomerat“16im ökonomischen Sinne nicht von einem Unternehmen gesprochen werden kann und auch die Frage zur rechtlichen Grundlage schon Bücher füllt, ist es wichtig, einen Überblick über die Orga ne der Arbeitsgemeinschaft zu geben, um zu erkennen, wer die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender verwaltet und leitet. Deshalb werden im Folgenden nur die wichtigsten Beschluss fassenden Organe und ihre Aufgaben be- schrieben.

Auch bei der Frage, wie unabhängig und neutral sie gegenüber Einflussnahmen seitens politischer Parteien sind, erweist sich vor allem die Betrachtung des Fernsehrates als kleine Offenbarung.

4.1. Der Fernsehrat

Zu den Aufgaben des Fernsehrates gehören das Vertreten der Allgemeinheit, das Festlegen der Programmrichtlinien und die Wahl des Intendanten.

Der Fernsehrat ist das Organ der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, durch welches politische Parteien schon immer versuchten, Einfluss auf die Programminhalte zu nehmen. Auch he ute entscheidet die politische Zugehörigkeit noch darüber, ob jemand in den Fernsehrat gewählt wird oder nicht. Besonders die Zusammensetzung des Fernsehrates des ZDF, die aber „im wesentlichen als beispielhaft für alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik“17gilt, gibt schnell offensichtlichen Aufschluss darüber, inwieweit alle gesellschaftlich relevanten Gruppen an der Einflussnahme am Inhalt des Fernsehens beteiligt werden:

Vertreter der Regierung und Parteien stellen insgesamt 26 Mitglieder von denen 11 Mitglieder von den Landesregierungen, 12 Mitglieder von den Parteien nach der Stärke im Bundestag und 3 Mitglieder der jeweiligen Bundesregierung gestellt werden. Die Politik hat also einen Einfluss von ca. 56 %!

Die Arbeitgeber, Zeitungsverleger, die Deutsche Landwirtschaft und der Zentralverband des Deutschen Handwerks stellen insgesamt 8 Mitglieder. Damit fällt der Wirtschaft ein Anteil von 17 % Stimmgewalt zu.

Die Gewerkschaften stellen nur 3 Mitglieder, womit die Arbeitnehmer mit ca. 6 % an den Abstimmungen teilnehmen dürfen.

Die restlichen 10 der insgesamt 47 Mitglieder werden von relevanten Verbänden wie dem Sportbund, dem Bund der Vertriebenen, den freien Wohlfahrtsverbänden und Vertretern der kommunalen Spitzenverbänden gestellt und sie haben immerhin zusammen einen Stimmanteil von ca. 21%.18

Dieser Blick auf die Zusammensetzung zeigt eindeutig, “wie das Volk letztlich um einen staatsunabhängigen und basisdemokratischen Rundfunk betrogen wurde.“19Der SPD-Medienexperte Reinhard Klimmt prägte den zu dieser Sachlage passenden Begriff des „Stellungs- und Partisanenkrieg in Rundfunk- und Verwaltungsräten“, um die Kontrolle des Rundfunks zu beschreiben.

In den sechziger und siebziger Jahren wurde das Programm als Folge der politischen Infiltration der Rundfunkräte immer neutraler und eindeutige kritische Aussagen von Journalisten zur Politik wichen dem der ´farblosen` Berichterstattung und einer neutralen Haltung gegenüber den Tagesereignissen.20Diese Tendenz hat sich, betrachtet man die politische Kritik (z.B. anhand der Spendenaffäre Helmut Kohls, die nahezu im Sande verlief; Anm. d. Verf.) bis in die heutigen Tage aufrechterhalten.

„Gesetzlich darf in keinen Rundfunkrat mehr als ein Drittel der Mitglieder von Parteien entsendet werden, aber in Wahrheit sind es meistens zwei Drittel oder sogar fast alle.“21

Der eigentliche Anspruch, den Rundfunkrat von Regierungsinteressen abzuschotten gilt also als eindeutig verfehlt und die Wirklichkeit lässt das Organ ´Rundfunkrat´ als ein macht- politisches Steuerungsinstrument erscheinen.

4.2. Der Verwaltungsrat

Die Aufgaben des Verwaltungsrates sind die Überwachung des Intendanten und der Beschluss über den vom Intendanten vorgelegten Haushaltsplan. Der Verwaltungsrat des ZDF besteht aus 14 Mitgliedern: fünf Vertreter der Länder, die von den jeweiligen Minister- präsidenten berufen werden, ein durch die Bundesregierung ernanntes Mitglied und acht vom Fernsehrat gewählte Mitglieder, die aber nicht der Regierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft angehören dürfen.22

Die Verwaltungsräte der Landesrundfunkanstalten haben ähnliche Zusammensetzungen, mit dem Unterschied, dass sich die Zusammensetzung je nach Anstalt marginal ändert und auch Mitglieder von den Beschäftigten gewählt werden dürfen (HR und Radio Bremen).

4.3. Der Intendant

Der Intendant ist für das gesamte Programm seiner Landesrundfunkanstalt verantwortlich. Er ist eine einzelne Person. Das Wort Intendant wird eigentlich für die Bezeichnung des Leiters eines Schauspielhauses verwendet, wobei man davon ausgehen kann, dass hier eine be- absichtigte Parallele besteht. Anzumerken wäre noch, dass sich unter den Intendanten auch im Jahre 2000 immer noch keine Frau befindet.

Auch der Posten des Intendanten wird in der Regel nach der politische n Coleur, aber auch nach interner Bewährung vergeben. Als Beispiel für die Stellenvergabe kann man den Norddeutschen Rundfunk(NDR) heranziehen: Peter Schiwy, welcher der CDU angehörte, war Anfang der 90er Jahre der amtierende Intendant. Nachdem die SPD nach den Landtagswahlen in den Vertragsländern (Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg- Vorpommern) des NDR dominierte, trat dieser ohne äußeren Grund zurück und wurde durch den SPD- nahen Kandidaten Jobst Plog ersetzt.23Für diese Art der Personalpolitik ließen sich noch etliche Beispiele in der Geschichte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten anführen.

4.4. Die Geschäftsführung und Vertretung der ARD

Die Geschäftsführung und Vertretung hat vor allem die Vorbereitung der Mitgliederversammlung zur Aufgabe. Die Mitgliederversammlung findet entweder als Hauptversammlung oder als Arbeitssitzung statt. Weiterhin hat die Geschäftsführung die Befugnis, vorläufige Entscheidungen über die ARD-Satzung zu fällen. Ein Mitglied der ARD, also eine der Rundfunkanstalten (WDR, NDR, BR etc.) wird für die Dauer eines Jahres zur geschäftsführenden Anstalt gewählt, doch ist eine Wiederwahl für ein weiteres Jahr zulässig. Dementsprechend ist eine zweijährige Periode der geschäftsführenden Anstalt seit der Neufassung der Satzung von 1959 üblich. Der Intendant der gewählten Anstalt wird als ´ARD-Vorsitzender` bezeichnet. Die Geschäfte werden jedoch von der jeweiligen Anstalt und nicht von einer einzelnen Person geführt. Zur Zeit hält diese Stelle der Intendant des fusionierten Südwestrundfunks(SWR) Peter Voß.

4.4.1. Die Hauptversammlung

Auf der Hauptversammlung der ARD werden „Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung behandelt“.24Dazu gehören nach Philipp Steinwärder Angelegenheiten, „die nicht bereits durch Beschlüsse oder Vereinbarungen der ARD geregelt sind oder die sich sonst wesentlich auf die Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft auswirken.“25Die Hauptversammlung findet immer am Ende einer Geschäftsführungsperiode statt. Neben den Intendanten nehmen die Vorsitzenden der Rundfunkräte teil. Auf der Hauptversammlung hat die geschäftsführende Anstalt einen Schlussbericht über ihre Geschäftsführung zu erstatten und die Geschäfte bei einem Wechsel der Anstalt an ihren Nachfolger zu übergeben.26

4.4.2. Die Arbeitssitzung

Die Arbeitssitzung hat den Zweck, die laufenden Geschäfte der Arbeitsgemeinschaft zu er- ledigen. „Darunter sind alle Angelegenheiten zu verstehen, die sich im Rahmen der geltenden Beschlüsse und Vereinbarungen von grundsätzlicher Bedeutung bewegen.“27An den Arbeitssitzungen nehmen die Intendanten beziehungsweise ihre direkten Vertreter, die Vorsitzenden der ständigen Fachkommission, der Programmdirektor des Deutschen Fernsehens, der Direktor des ARD-Büros und der Pressesprecher der geschäftsführenden Anstalt teil.

4.5. Die Ständige Programmkonferenz

Die Ständige Programmkonferenz bildet einen Teil der Ständigen Fachkommissionen und ist für die Programmstruktur der ARD zuständig.

Pläne und Vorschläge für das Gemeinschaftsprogramm werden in der Ständigen Programmkonferenz von den einzelnen Rundfunkanstalten vorgelegt und erörtert. Sie erarbeitet den Schlüssel, der die Aufteilung des Gesamtprogramms in seine Bestandteile regelt (Pflichtanteile). Außerdem hat die Konferenz einen Honorarrahmen aufzustellen, an dem sich die Rundfunkanstalten nach Abschluss von Produktionsverträgen orientieren sollen. An der Konferenz nehmen die Intendanten und der Programmdirektor teil. „In der Praxis lassen sich die Intendanten in den Sitzungen der Ständigen Programmkonferenz regelmäßig durch die Fernsehdirektoren ihrer Anstalten vertreten...“. Die „Zusammensetzung, Aufgaben und Verfahren sind im ARD-Staatsvertrag vorstrukturiert und werden im Fernsehvertrag konkretisiert.“28Die Ständige Programmkonferenz hat ihren Sitz in München.

4.5.1. Der Programmdirektor

Der Fernsehvertrag von 1964 bzw. 1991 sieht vor, dass der Programmdirektor des Deutschen Fernsehens für die Dauer von mindestens zwei Jahren von den Rundfunkanstalten gewählt wird. Der Beschluss bedarf der Mehrheit der Rundfunkanstalten von zwei Dritteln. Den Titel des Programmdirektors gibt es erst seit 1959 und die Stelle wird seit 1961 hauptamtlich besetzt. Er wurde im Fernsehvertrag alsVorsitzenderder Ständigen Programmkonferenz bezeichnet, was seine Funktion beschreibt, und das WortProgrammdirektorkennzeichnet nur den Titel des Amtsinhabers.

Seine Aufgabe besteht darin, das Gemeinschaftsprogramm zusammen mit den Mitgliedern der Ständigen Programmkonferenz zu erarbeiten und die im Fernsehvertrag für die Rundfunkanstalten vorgesehenen Pflichtanteile am Programm zu beachten. Alle Geschäfte der Konferenz werden von ihm geführt.

Bei aktuellen Anlässen hat der Programmdirektor die Möglichkeit, das von der Ständigen Programmkonferenz beschlossene Programm zu ändern. Der derzeitige Programmdirektor der ARD ist Günter Struve.

5. Einflussnahme der Parteien und Politiker auf das Fernsehen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Vor allem über das Moment der Personalpolitik innerhalb der Anstalten besteht eine Möglichkeit der Einflussnahme von politischen Parteien auf Inhalte des Programms. Dies wird am Beispiel der schon oben beschriebenen Fernsehräte, die ja den Intendanten wählen und über das Programm wachen, deutlich. „Viele Intendanten sind der jeweiligen Mehrheitspartei in den Landtagen ihres Sendegebietes freundschaftlich verbunden,...“.29Diese Art der Stellvergabe wird auch Vergabe nach ´Proporz` genannt. Proporz bezeichnet ebendiese Vergabe nach dem Stärkeverhält nis der in einer Koalitionsregierung verbundenen Parteien nach parteipolitischen Gesichtspunkten. „Zu dem Grabenkrieg um die Kontrolle des Rundfunks gehörte [...] auch die „Kaputtbesetzung“ entscheidender Positionen mit „Proporz- Nullen“: ebenso aufgeblasenen und unangreifbaren wie von keiner Sachkenntnis beeinträchtigten Direktoren, Redakteuren und Abteilungsleitern.“30Insgesamt kann also davon ausgegangen werden, dass die Rundfunkräte für die Parteien ein sehr wichtiges Mittel darstellen, um teilweise über Programminhalte und Personalplatzierungen zugunsten der Partei mitzuentscheiden. Wisnewski stellte zu dieser Sachlage folgende Hypothese auf: „Die öffentlich-rechtlichen Anstalten wurden so zu wichtigen Instrumenten der Mediendiktatur und zu einer wesentlichen Ursache, warum die Bundesrepublik bis heute alles in allem von genau zwei politischen Lagern regiert wird: Union und SPD.“31

Unter dem Strich kann man die Gesinnung des ARD-Gemeinschaftsprogramms ´Erstes Deutsches Fernsehen` eher der SPD zuordnen. Das Programm der ARD besteht zu ca. 57% der Sendeminuten aus Anstaltsbeiträgen, von denen alleine ca. 37% vom WDR und NDR geliefert werden. Die Vertragsländer dieser Rundfunkanstalten werden wiederum von der SPD dominiert. Der Rest des Programms besteht aus Gemeinschaftssendungen (ca. 43%), von denen ca. 40% von dem WDR und dem NDR geliefert werden.32

Das Programm des ZDF kann man aufgrund der zentralen Organisationsstruktur bis zur politischen Wende 1998 gewissenhaft als ´unionsnah` bezeichnen. „Insgesamt haben beim ZDF die Parteien und die Landesregierungen die Verwaltung des Senders fest in der Hand, denn neben den Vertretern, die direkt von Parteivorständen und Landes- bzw. Bundesregierung ernannt werden,[...]“

sind „[...]sämtliche Gremien beim ZDF[...].nach dem Grundsatz des parteipolitischen Proporz besetzt.“33

Die Leistungen von Dieter Stolte während seiner Zeit als Intendant beschreibt Helmut Monkenbusch darin, dass er „die jeweiligen Länder- und Parteiinteressen bestens miteinander harmonisiert“ und „das Personal des Senders bis zur Ebene des Hauptabteilungs- leiter hinab handverlesen und nach Parteiproporz austariert“ habe.34Die Folgen waren das Einebnen und Verstummen von lauter politischer Kritik und das Verbannen unliebsamer Beiträge aus dem Programm des ZDF.

5.1. Schlussbetrachtung

Alles in allem sind die öffentlich-rechtlichen Sender, vor allem die ARD aufgrund ihrer pluralistischen Struktur, vom Staat doch unabhängiger, als der Eindruck bis jetzt erweckt wurde.

Jedem Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt steht die Wahl der politischen Gesinnung ja schon nach dem Grundgesetz frei. Nur muss er sich eben die richtige Anstalt im richtigen Sendegebiet suchen, um mit der gewählten politischen Überzeugung nicht anzuecken.

Auf der Ebene der einzelnen Landesrundfunkanstalten gibt es auch die unterschiedliche politische Coleur, die wiederum zu jeder Position die dazugehörige Gegenposition schafft. Zu jeder Meinung wird es in diesem System eine Gegenmeinung geben. Und auch „die regionale Verwurzelung ihrer Mitglieder“35trägt zur Färbung des Programms bei.

Dieser Tatbestand rechtfertigt doch zu einem Teil die Bezeichnung ´unabhängig` und er legt auch der Forderung nach demokratischer Willensbildung durch die Programme der ARD und des ZDF zu einem Teil Rechenschaft ab.

Nur leider nicht soviel, wie bei der Gründung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch die Besatzungsmächte beabsichtigt wurde. Auch die Berichterstattung über politische Geschehnisse lässt in ihrer Deutlichkeit und Klarheit zu wünschen übrig.

Literaturverzeichnis

ARD(Hrsg.): ARD-Jahrbuch 98, 30.Jahrgang, Hamburg: Hans-Bredow-Institut 1998

Behrens, Tobias: Die Entstehung der Massenmedien in Deutschland: ein Vergleich von Film, Hörfunk und Fernsehen und ein Ausblick auf die neuen Medien, Frankfurt a. M.: Lang 1986

Hachmeister, Lutz/Rager, Günther(Hrsg.): Wer beherrscht die Medien? - Die 50 größten Medienkonzerne der Welt, München: Beck, 2000

Monkenbusch, Helmut(Hrsg.): Fernsehen - Medien, Macht + Märkte, Hambur g: Reinbek 1994

Montag, Helga: Privater oder öffentlich-rechtlicher Rundfunk?, Berlin 1978 Schnibben, Cordt: Reklamerepublik, Hamburg 1994

Steinwärder, Philipp: Die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland: Entstehung, Tätigkeitsfelder und Rechtsnatur, Baden-Baden 1998

Wisnewski, Gerhard: Die Fernsehdiktatur: kippen Medienzaren die Demokratie?, München: Knesebeck, 1995

ZDF(Hrsg.): Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland, Mainz 1992

[...]


1Vgl. Hachmeister, Rager; Jahrbuch 2000, S. 23

2a.a.O., 2000, S. 136

3Vgl. Wisnewski, 1995, S. 36

4a.a.O., 1995, S. 38

5Hachmeister/Rager, 2000, S. 134

6Wisnewski, 1995

7vgl. Behrens, 1986, S. 300

8vgl. ARD, 1998, S. 273-311

9 Wisnewski, 1995, S. 39f

10a.a.O., 1995, S. 41

11vgl. Behrens, 1986, S. 305

12Behrens, 1986, S. 308

13a.a.O. 1986, S. 310

14a.a.O., 1986, S. 311

15Montag, 1978, S. 95

16Hachmeister/Rager, 2000, S. 134

17Wisnewski, 1995, S. 39

18vgl. a.a.O., 1995, SS 38f

19a.a.O. 1995, S. 38

20vgl. Wisnewski, S. 48; zitiert nach: Hase, Karl Günther von: Adenauer und die Presse, Bonn 1988

21Schnibben, 1994, S. 51

22vgl. Behrens 1986, S. 326

23vgl. Hachmeister/Rager, 2000, S. 139

24vgl. ARD-Satzung § 5 Abs. 3 Satz 2

25Steinwärder, 1998, S. 69

26vgl. a.a.O., 1998, S. 69

27a.a.O., 1998, S. 71

28a.a.O., 1998, S. 127

29Monkenbusch, 1994, S.121

30Wisnewski, 1995, S. 48f

31a.a.O., 1995, S. 39

32vgl. Statistik auf S. 398f in: ARD-Jahrbuch 98

33Behrens,1986, S. 327

34vgl. Monkenbusch, S. 121

35Steinwärder, S. 353

Fin de l'extrait de 11 pages

Résumé des informations

Titre
Entstehung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die Möglichkeit der Kontrolle durch Politische Parteien
Université
University of Münster
Note
2,7
Auteur
Année
2000
Pages
11
N° de catalogue
V103042
ISBN (ebook)
9783640014224
Taille d'un fichier
357 KB
Langue
allemand
Mots clés
Entstehung, Rundfunkanstalten, Möglichkeit, Kontrolle, Politische, Parteien
Citation du texte
Thomas Sedlaczek (Auteur), 2000, Entstehung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die Möglichkeit der Kontrolle durch Politische Parteien, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/103042

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Entstehung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die Möglichkeit der Kontrolle durch Politische Parteien



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur