Unbegleitete minderjährige Geflüchtete in der Kinder- und Jugendhilfe. Schutz, Förderung und Integration in Deutschland


Libro Especializado, 2021

79 Páginas


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Vorwort

2 Definition des Flüchtlingsbegriffs
2.1 Wer sind „Geflüchtete“?
2.2 Wer sind „unbegleitete minderjährige Geflüchtete“?

3 Unbegleitete minderjährige Geflüchtete – Hintergründe
3.1 Herkunft, Alter und Geschlecht – Daten und Fakten
3.2 Fluchtgründe
3.3 Gesundheitliche Situation und medizinische Versorgung

4 Rechtlicher und struktureller Rahmen
4.1 Der rechtliche Rahmen
4.2 Die Kinder- und Jugendhilfe

5 Gesellschaftliche Teilhabe von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten – Anforderungen und Möglichkeiten für eine gelingende Integration
5.1 Anforderungen an die Soziale Arbeit
5.2 Gesellschaftliche Teilhabe von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten

6 Schluss
6.1 Zusammenfassung
6.2 Empfehlungen an die Soziale Arbeit

7 Literaturverzeichnis
7.1 Fachbücher und Fachzeitschriften
7.2 Internetquellen

1 Vorwort

Jährlich flüchten Tausende Menschen aus ihren Heimatländern für eine hoffnungsvollere Zukunft. Unter ihnen befinden sich viele Kinder und Jugendliche, die häufig alleine fliehen und ihre Familien im Heimatland zurücklassen. Laut der United Nations High Commissioner for Refugees (fortfolgend UNHCR genannt) sind sogar die Hälfte aller Geflüchteten minderjährig. Die meisten von ihnen fliehen aus Syrien, Afghanistan, Eritrea, Somalia, Sudan, dem Irak und Iran.1 Die Gründe für eine Flucht sind vielfältig: materielle Not, Verfolgung, Vertreibung, Terror, Kriege, Tötungen, Entführungen, Folter, Misshandlungen sowie Diskriminierungen aufgrund Religion, Ethnizität und Geschlecht. Hinzu kommen schwerwiegende Eingriffe in die Menschenrechte, wie u.a. fehlende Meinungs-, Religions- und Versammlungsfreiheit.2 Häufiges Ziel von geflüchteten Menschen sind Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, da diese dazu verpflichtet sind, Schutz zu gewähren. Somit ist auch die Bundesrepublik Deutschland ein Land, in das Menschen fliehen, um ein Leben führen zu können, welches Ihnen im Heimatland verwehrt bleibt. De facto ist Deutschland damit seit vielen Jahren ein Einwanderungsland, auch wenn diese Tatsache erst mit dem Zuwanderungsgesetz von 2005 als offiziell gilt. Dadurch gibt es zwar einerseits einen rechtlichen Abschluss, die Brisanz dieses Themas hat in den vergangenen Jahren jedoch mit Sicherheit nicht abgenommen. Seit der letzten Flüchtlingswelle im Jahr 2015 kann davon ausgegangen werden, dass die „Flüchtlingsdebatte“ erneut Fahrt aufgenommen hat und in der Gesellschaft erneut allgegenwärtig ist.

Während unser Leben meist sehr geregelt und sicher abläuft und wir voller Privilegien zunächst eine Schule besuchen, dann eine Ausbildung machen oder an einer Universität studieren um daraufhin erleichtert zu sein, eine passende Arbeit gefunden zu haben, verläuft das Leben vieler Kinder und Jugendlicher in Krisengebieten entgegengesetzt. Wie müssen sich Kinder und Jugendliche fühlen, denen all jene Möglichkeiten verwehrt bleiben und sie aufgrund verschiedenster Faktoren alleine und ohne ihre Familien in ein fremdes Land fliehen müssen, um in Frieden und Sicherheit leben zu können? Viele der geflüchteten Kinder und Jugendliche verbringen ihre gesamte Kindheit fernab ihrer Heimat und befinden sich über einen langen Zeitraum auf einer gefährlichen Flucht. Eine stetig steigende Zahl von Ihnen flüchtet zudem alleine und ist dabei dauerhaft von den Eltern getrennt. Während sich im Jahr 2015 noch rund 65.000 Kinder und Jugendliche in der Zuständigkeit der Jugendhilfe befanden, sind es derzeit immer noch ca. 30.000.3 Aufgrund ihres Alters und der Erlebnisse in den Heimatländern und während der Flucht benötigen die Kinder und Jugendlichen nach der Ankunft in Deutschland besonderen Schutz, passende Betreuungsangebote, Unterstützung im alltäglichen Leben sowie eine geeignete Förderung, um zukünftig eine sichere Lebensperspektive entwickeln zu können.

Geflüchteten Minderjährigen stehen verschiedene Schutz- und Fördermaßnahmen zu, die ihrer besondere Lebenssituation gerecht werden sollen. Wie aber sieht die Realität der geflüchteten Kinder und Jugendlichen in Deutschland aus und was wird unternommen, um eine gelingende Integration realisieren zu können? Wie genau sieht der Verlauf nach der Ankunft aus und können sich die Jugendlichen Hoffnungen machen, in Deutschland bleiben zu dürfen oder sieht die Realität ganz anders und viele von Ihnen haben lediglich eine begrenzte Aufenthaltsdauer in Deutschland und müssen damit rechnen, nach Ablauf der Jugendhilfe in das Herkunftsland abgeschoben zu werden? Vorab muss erwähnt werden, dass viele Fragen im weiteren Verlauf offen bleiben und nicht abschließend beantwortet werden können. Außerdem entwickeln sich aus dem Kontext heraus oftmals neue Fragestellungen, die dazu dienen sollen, die ausgehende Fragestellung bestmöglich beantworten zu können.

Im ersten Kapitel der vorliegenden Masterthesis sollen zunächst Geflüchtete bzw. unbegleitete minderjährige Geflüchtete näher definiert werden, um die Personengruppe eingrenzen zu können. Wer ist eigentlich ein Geflüchteter und wann ist von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten die Rede? Im weiteren Verlauf sollen die Hintergründe sowie Zahlen und Fakten zu unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten genannt werden: Woher stammen die in Deutschland lebenden jungen Geflüchteten, wie alt sind sie und welches Geschlecht haben sie? Außerdem sollen im Folgenden die Fluchtgründe erläutert werden, während die Veranschaulichung der gesundheitlichen Situation sowie der medizinischen Versorgung der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten das zweite Kapitel abschließt. Um sich einen allgemeinen Überblick über die Situation der jungen Menschen machen zu können, sollen darauffolgend sowohl der rechtliche, als auch der strukturelle Rahmen beschrieben werden, in dem sich die meisten Geflüchteten nach ihrer Ankunft in Deutschland aufhalten bzw. aufhalten müssen. Zum rechtlichen Aspekt gehören hierzu der Ablauf des Asylverfahrens, das Dublin-Verfahren und das Kinder- und Jugendhilfegesetz. Beim strukturellen Rahmen sollen die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe näher betrachtet werden: Was passiert mit den Jugendlichen nach Ihrer Ankunft? Welche Aufgaben hat hier das Jugendamt und wie wird über den weiteren Hilfeverlauf entschieden? Dazu soll die Inobhutnahme des Staates, das Clearingverfahren sowie die Hilfeplanung und die Anschlussmaßnahmen thematisiert werden. Im weiteren Verlauf soll die Ausgangsfrage dieser Masterarbeit näher untersucht werden. Wie und mithilfe welcher Akteur*innen bzw. Institutionen kann es gelingen, dass unbegleitete minderjährige Personen sich eine neue und vor allem sichere Lebensperspektive aufbauen können. Oder ist dieses Ziel bloßes Wunschdenken der Jugendlichen und in den meisten Fällen schlicht unmöglich zu erreichen? Hierzu sollen die Anforderungen an die Soziale Arbeit, aber auch an die Jugendlichen untersucht werden. Zum Abschluss an das fünfte und letzte Hauptkapitel soll die gesellschaftliche Teilhabe und die dadurch resultierende Integration in die deutsche Gesellschaft durch die Kinder- und Jugendhilfe, durch Bildung und den Spracherwerb sowie durch die Ausbildung und den Beruf beleuchtet werden. Abgerundet wird die Masterarbeit mit einem Resümee und einigen Empfehlungen an die Arbeit mit jungen Geflüchteten im Kontext der professionellen Sozialen Arbeit.

Vorab soll an dieser Stelle erwähnt werden, dass in einigen Abschnitten der Masterarbeit eigene Erfahrungswerte aus der Praxis miteinfließen. Diese sind durch Fußnoten gekennzeichnet und befinden sich ausschließlich in der Fußnotenzeile. Das Ziel dabei soll sein, einen Vergleich zu der hier erläuterten Theorie herzustellen und die teils zu beobachtende Diskrepanz deutlich zu machen.

2 Definition des Flüchtlingsbegriffs

Im ersten Kapitel der Arbeit soll auf die beiden Begriffe „Geflüchteter“ sowie „unbegleitete minderjährige Geflüchtete“ näher eingegangen werden. Ziel ist es, die betroffenen Personengruppen zu definieren und die Unterschiede darzustellen.

2.1 Wer sind „Geflüchtete“?

Bevor ich mich der eigentlichen Zielgruppe, den „unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten“ widme, ist es wichtig zu erfahren, wer laut Definition ein Flüchtling bzw. Geflüchteter ist. Vorab möchte ich an dieser Stelle kurz erwähnen, dass ich bewusst den Begriff „Geflüchteter“ verwende, da dieser noch ohne historische Bedeutung ist und der Wortsinn sowie die Wortstruktur unproblematischer erscheint.4 Gleichzeitig möchte ich dennoch darauf hinweisen, dass die Begriffe „Geflüchteter“ und „Flüchtling“ im Folgenden als Synonyme verwendet werden, wenn es sich um direkte oder indirekte Zitate handelt.

Die Genfer Flüchtlingskonvention, welche das wichtigste Abkommen zum internationalen Flüchtlingsrecht stellt, definiert einen Geflüchteten als eine „Person, die sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat, und die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann […].5 Dennoch wird eindeutig nach den Gründen einer Flucht definiert. So zieht das Völkerrecht eine klare Linie zwischen Flüchtlinge bzw. Geflüchtete, die durch bestimmte und definierte äußere Einflüsse fliehen und sogenannte Migranten, die aus eigenem Antrieb auf der Suche nach einer besseren Perspektive ihre Heimat verlassen.6 Ein Geflüchteter ist also jemand, dem es nicht möglich ist, in seinem Land zu bleiben bzw. zurückzukehren, da ihm dort Gefahr für Leib und Leben droht und er aufgrund Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe oder seiner politischen Meinung verfolgt wird.7 Das nach dem zweiten Weltkrieg stets weiterentwickelte Flüchtlingsrecht nach der Genfer Flüchtlingskonvention beinhaltet außerdem das Non-Refoulement-Prinzip. Dieses definiert das Verbot einer Zurückweisung eines Menschen in ein Land, in dem einem Geflüchteten Verfolgung droht. Ähnlich sieht es bei der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) aus. In Artikel 3 der EMRK wird festgehalten, dass niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden darf. Das zunächst nur auf Europa geltende Recht für Geflüchtete verlor ab 1967 die zeitliche und geographische Limitierung und ist somit weltweit gültig.8 Das UNHCR bietet internationalen Schutz und stellt sicher, dass Menschrechte für Geflüchtete respektiert werden. Geflüchtete sollen jederzeit das Recht haben, einen Asylantrag zu stellen, auch wenn sie nicht direkt und namentlich von staatlichen Stellen bedroht und verfolgt werden. Einige, zumeist westeuropäische Staaten, besitzen jedoch eine andere Auffassung: Nicht jeder Mensch, der sich auf der Flucht befindet, soll automatisch einen Flüchtlingsstatus erhalten. Hierbei werden Diskrepanzen der verschiedenen Definitionen für Geflüchtete deutlich und führen häufig dazu, dass sie sich auch in der Praxis verfestigen.

Die Genfer Flüchtlingskonvention definiert zudem die Rechte aller Geflüchteten: Recht auf Religions- und Bewegungsfreiheit, Recht auf Zugang zu Bildung sowie das Recht auf Arbeit. Gleichzeitig werden auch Pflichten für Geflüchtete genannt: Ein Geflüchteter hat die Gesetze und Bestimmungen des Aufnahmelandes zu respektieren und muss nachweisen können, dass seine Flucht vor Verfolgung begründet ist.9

2.2 Wer sind „unbegleitete minderjährige Geflüchtete“?

Nachdem im vorherigen Abschnitt dargestellt wurde, wer laut Definition allgemein als Geflüchteter gilt, wird in diesem Absatz genauer der Begriff „unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter“ charakterisiert. Da der Begriff des unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in dieser Arbeit eine zentrale Rolle einnimmt, ist es von Bedeutung, eine klare Definition herauszuarbeiten und gleichzeitig eine Abgrenzung zu anderen Personengruppen herzustellen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (kurz BAMF) sieht einen unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten, im Sprachgebrauch auch unbegleiteter minderjähriger Flüchtling bzw. Asylsuchender genannt, als eine Person an, die unter 18 Jahre alt ist, sich in einem Asylverfahren befindet und somit keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Zudem muss diese Person ohne Eltern bzw. Erziehungsberechtigte aus einem Drittstaat in die Europäische Union eingereist sein. Wenn all jene Aspekte gegeben sind, so kann offiziell von einem unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten die Rede sein.10 Die UNHCR definiert ein „unbegleitetes Kind“ oder einen „unbegleiteten Minderjährigen“ als eine „Person, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendende Recht nicht früher eintritt, und die von beiden Elternteilen getrennt ist und nicht von einem Erwachsenen betreut wird, dem die Betreuung des Kinder durch Gesetz oder Gewohnheit obliegt.“11

Um jedoch eine klare Definition zu entwickeln und ein besseres Verständnis erlangen zu können, müssen die drei Begriffe unabhängig voneinander definiert werden. Was bedeuten die Begriffe „unbegleitet“, „minderjährig“ und „Geflüchtet“ also? Wer ohne seine Eltern bzw. Sorgeberechtigten in die Bundesrepublik einreist oder von ihnen über einen längeren Zeitraum alleine zurückgelassen wird, gilt als unbegleitet. Minderjährig ist jede Person unter 18 Jahren. Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres vertreten die Erziehungsberechtigen, in dem Fall häufig ein*e Vormund*in, die Interessen des*der Minderjährigen. Stammt ein Kind aus einem Land, in dem die Volljährigkeit erst mit einem späteren Alter erreicht wird, so richtet sich die Minderjährigkeit theoretisch nach den Festlegungen im Heimatland. In der Praxis wird diesen rechtlichen Regelungen jedoch nicht immer nachgekommen und nur einige Bundesländer, hierzu gehört u.a. Bremen, erkennen eine spätere Volljährigkeit an. Der Begriff „Geflüchteter“ ist nach Definition einer Studie des Europäischen Migrationsnetzwerks nicht im rechtlichen Sinne zu verstehen, wodurch eine Person diesen Status nach dem Durchlaufen des Anerkennungsverfahrens erhält, sondern als Geflüchteter wird hier jede Person gemeint, die diesen Status oder eine ähnliche Form eines legalen Aufenthaltes in Deutschland anstrebt.12

3 Unbegleitete minderjährige Geflüchtete – Hintergründe

Das folgende Kapitel der Arbeit beschäftigt sich intensiv mit den Hintergründen der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten. Wer sind die jungen Geflüchteten, die ohne ihre Eltern eine meist lange und äußert gefährliche Flucht nach Deutschland wagen? Die Umstände im Herkunftsland müssen zwingend und schwerwiegend sein, damit sich Kinder und Jugendliche von ihren Eltern treffen, um Schutz in einem fremden Land zu suchen. Im Folgenden möchte ich zunächst auf die Daten und Fakten der Geflüchteten eingehen: Wo kommen unbegleitete minderjährige Geflüchtete her, wie alt sind Sie und welches Geschlecht haben Sie? Daraufhin möchte ich die Fluchtursachen und Motive näherbringen: Was sind allgemeine und kinderspezifische Fluchtursachen?

3.1 Herkunft, Alter und Geschlecht – Daten und Fakten

Zu Beginn möchte ich erwähnen, dass sich die folgenden Daten und Fakten zu Herkunft, Alter und Geschlecht von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten auf das Bundesland Brandenburg beschränken, da die aktuelle bundesweite Datenlage und der Wissensstand zum Themengebiet verbesserungswürdig sind. Auch der Bericht der Bundesregierung zur Situation unbegleiteter ausländischer Minderjährige bewertet die aktuell zur Verfügung stehenden Informationen als unzureichend.13

Aus dem Bericht des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (im Folgenden durch MBJS abgekürzt) wurden in Brandenburg im Jahr 2017 1503 unbegleitete minderjährige Geflüchtete in der Kinder- und Jugendhilfe betreut. Der Anteil der Mädchen betrug etwa sieben Prozent. Auch unterscheidet sich dieser Wert nicht besonders von den Zahlen, die bundesweit gültig sind. So waren laut dem Bundesverwaltungsamtes Ende 2016 etwa 8,6% der 64.000 Geflüchteten, die an die Kinder- und Jugendhilfe des Jugendamtes angebunden sind, weiblich. Mit den vorliegenden Zahlen konnte Brandenburg seinen Anteil nach Einführung des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Betreuung und Versorgung zu den Vorjahren zwar anheben, dennoch steht es bundesweit an drittletzter Stelle. Somit ist zu konstatieren, dass Brandenburg seine Infrastruktur und Betreuungskapazitäten neu entwickeln musste und dabei nur auf wenig Erfahrung bei der Unterstützung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten zurückgreifen konnte.

Die Herkunftsländer der Geflüchteten unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland nur in einem gering Maß. Mit einem Blick auf die demographischen Daten wird deutlich, dass Geflüchtete aus verschiedenen Ländern fliehen: Afghanistan, Syrien und der Irak sind hierbei am häufigsten vertreten.14 In den letzten Jahren kamen außerdem noch einige west- und ostafrikanische Länder dazu: Guinea, Senegal, Gambia sowie Eritrea, Äthiopien und Somalia.15 Dennoch ist es schwierig, eine allgemeingeltende Zahl zu nennen, die auf die gesamte Bundesrepublik zutrifft. Dies ist vor allem dem geschuldet, da das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nur jene unbegleitete minderjährige Geflüchtete erfasst, die bereits einen Asylantrag gestellt haben.16 Somit wird eine recht hohe Zahl der Geflüchteten nicht mitberechnet, da ein Asylantrag in der Praxis aus systematischen Gründen meist erst kurz vor dem Erreichen der Volljährigkeit gestellt wird.17 Laut des Bundfachverbands für minderjährige Flüchtlinge (BumF) waren 2016 in fast allen Bundesländern die Hauptherkunftsländer der Geflüchteten Afghanistan, Syrien, Irak, Eritrea und Somalia.18 Mit einem Blick zurück auf das Bundesland Brandenburg ist zu konstatieren, dass die Anzahl aller unbegleiteter minderjährig Geflüchteter vom Jahr 2015 im Vergleich zu 2017 leicht anstieg. Dabei ist der Anteil an Jugendlichen, die aus Syrien kommen, von 37% auf 22,5% gesunken. Der Anteil der Geflüchteten aus Afghanistan ist ebenfalls leicht rückgängig gewesen. Generell lässt sich beobachten, dass im erwähnten Zeitraum weniger Jugendliche aus den arabischen Ländern in Obhut genommen wurden. Dafür ist ein klarer Anstieg aus afrikanischen Ländern zu verzeichnen. So erhöhte sich der Prozentsatz aller Geflüchteter aus Eritrea von etwa 1% auf knapp 7%. Außerdem ist ein enormer Anstieg aus Somalia und Guinea zu beobachten. Laut des Berichtes des MBJS setzt sich dieser Trend weiterhin fort.19 Der Bericht des MBJS aus dem darauffolgendem Jahr 2018, der zugleich der derzeit aktuellste öffentliche Bericht ist, bestätigt sich diese Vermutung. Weniger Geflüchtete kommen aus arabischen Ländern und immer häufiger kommen minderjährige Geflüchtete aus afrikanischen Ländern in Brandenburg an. Hierbei ist zu erwähnen, dass alle Zahlen von den Jugendämtern zur Datenauswertung zur Verfügung gestellt worden sind, sodass nun auch minderjährigen Geflüchteten mitgezählt werden, die noch keinen Asylantrag gestellt haben.20 Damit lässt sich insgesamt eine Veränderung hinsichtlich der Herkunftsländer feststellen. Während 2016 noch 80% aller unbegleiteter minderjährig Geflüchteter aus Syrien und Afghanistan kam, waren es 2017 nur noch 65%. Genau das Gegenteil lässt sich bei Geflüchteten aus afrikanischen Ländern feststellen. Während 2016 etwa 7,5% nach Brandenburg kam, waren es ein Jahr später schon 38%.21

Insgesamt lässt sich durch eine Umfrage eines in Brandenburg ansässigen pädagogischen Trägers zu den Herkunftsländern feststellen, dass im Jahr 2017 knapp 35% aller unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten aus Afrika kamen, 31,5% kamen aus Afghanistan, etwa 15% aus Eritrea, 13% aus Somalia und jeweils etwa 8% aus Syrien und Guinea. Wie bereits erwähnt weicht die bundesweite Statistik je nach Bundesland ab. So kamen überproportional viele Jugendliche aus Syrien nach Brandenburg, während der Anteil der Kinder und Jugendlichen aus Somalia und Eritrea beispielsweise deutlich unter dem Bundesschnitt liegt.22 Zum Vergleich sollen im Folgenden noch Daten und Fakten eines mittelgroßen sozialpädagogischen Trägers, der im Bundesland Berlin seinen Sitz hat, dargestellt werden. Im Jahr 2019 wurden 25 unbegleitete minderjährige Geflüchtete im betreuten Jugendwohnen bzw. betreuten Einzelwohnen vom besagten Träger in Wohngemeinschaften betreut. Hiervon kamen prozentual etwa 60% der Jugendlichen aus afrikanischen Ländern, etwa 20% aus Afghanistan, 15% aus Syrien und etwa 5% aus anderen Ländern. 100% der Jugendlichen waren männlich. Dadurch lässt sich nochmals untermauern, dass die vorliegenden Zahlen zu den Herkunftsländern von Träger zu Träger und vor allem von Bundesland zu Bundesland variieren können.23

Auch zum Alter lassen sich einige Unterschiede feststellen. Aus der Statistik des MBJS aus dem Jahr 2017 lässt sich folgende Altersverteilung feststellen: 21% der jungen Geflüchteten sind über 18 Jahre, 66% davon sind 16-17 Jahre, 11% sind zwischen 13 und 15 Jahre alt und etwa 2% sind zwischen 0 und 12 Jahre alt. Hier ist erneut zu beachten, dass diese Zahlen ausschließlich für Brandenburg gelten.24 Mit Blick auf den sozialpädagogischen Träger in Berlin lassen sich etwas differenziertere Zahlen beobachten: etwa 5% waren zur Zeit der Umfrage bereits volljährig, ca. 80% der betreuten Jugendlichen waren bzw. sind minderjährig, also zwischen 16 und 17 Jahre alt, während die restlichen rund 15% zwischen 14 und 15 Jahre alt sind. Zu beachten ist, dass auch diejenigen Jugendlichen mitgezählt wurden, die minderjährig in Deutschland eingereist sind, inzwischen aber die Volljährigkeit erreicht haben und weiterhin in der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden.25

3.2 Fluchtgründe

„Es ist unumstritten, dass minderjährige Flüchtlinge die verletzlichsten Opfer der Umstände in ihrem Herkunftsland sind und als Minderjährige spezifische physische, psychische und soziale Bedürfnisse haben. Sie leiden am stärksten unter Gewalt und Misshandlung, Armut und Hunger, unter politischem und sozialem Druck, unter der Auflösung von traditionellen Familien- oder Gemeinschaftsstrukturen und mangelnden Bildungsmöglichkeiten.“26

Nachdem im letzten Kapitel einige Daten und Fakten zur Herkunft, zum Geschlecht und Alter genannt worden sind, liegt der Fokus in diesem Abschnitt auf den Fluchtgründen. Damit soll transparent gemacht werden, welche Motive junge Geflüchtete für eine Flucht entwickeln. Meistens lassen Sie Familie und andere Vertraute hinter sich, begeben sich auf eine lange und extrem riskante Reise in ein fremdes Land, in dem ihre Zukunft häufig völlig ungewiss ist. Fest steht, dass die Umstände und die Situation im Heimatland für die Betroffenen so schwerwiegend sein müssen, dass sie diesen Schritt alleine wagen.

Teilweise kommen unbegleitete minderjährige Geflüchtete, genau wie Erwachsene, nach Deutschland, da sie in erster Linie vor Kriegen, Bürgerkriegen, Krisen, Unruhen und Konflikten fliehen. Darüber hinaus sind Armut und Naturkatastrophen häufige Fluchtgründe. Zudem können politische Verfolgungen aufgrund von religiöser und ethnischer Zugehörigkeit Motive sein, die zur Flucht treiben. Darüber hinaus fliehen Kinder und Jugendliche oftmals gemeinsam mit ihren Eltern, werden jedoch im Laufe der Flucht von ihnen getrennt. Gründe für eine solche Trennung können u.a. die Schleusung nach Europa sein,27 oder der Tod von einem oder mehreren Familienmitgliedern. Dennoch muss erwähnt werden, dass hinter jedem einzelnen Schicksal biographische Erlebnisse stehen, die als Fluchtgründe genannt werden können. Zwar lässt sich hierbei unschwer in Fluchtkategorien einordnen, dennoch können Gründe sehr persönlich sein.

Wie im Anfangszitat bereits erwähnt worden ist, unterscheiden sich Fluchtgründe von Erwachsenen und Kindern bzw. Jugendlichen häufig nicht besonders. Dennoch sind gerade Kinder und Jugendliche die Zielgruppe, die eine Flucht und Trennung von der Familie am meisten belastet. Somit lassen sich kinder- und jugendspezifische Gründe für eine Flucht feststellen, die bei Erwachsenen so nicht zutreffen können. Die häufigsten Ursachen für eine Flucht bei Kindern und Jugendlichen, die alleine nach Deutschland kamen, waren laut Asylanhörungen beim BAMF, dass sie in ihrem Heimatland ihre Eltern durch Verschleppung, Tod in Kriegshandlungen oder durch verschiedene Krankheiten verloren hätten. Hinzu wurde die fehlende Möglichkeit, eine Schule besuchen zu können bzw. einer geregelten Arbeit nachzugehen als Grund genannt. Der Faktor Bildung spielt bei den Fluchtursachen demnach ebenfalls eine große Rolle. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass all jene Gründe bei den Jugendlichen dazu führten, dass sie keine Zukunftsperspektiven in ihrem Heimatland sahen. Ein weiterer Fluchtgrund, der bei Anhörungen oft vorgetragen wurde, waren Ängste vor verletzenden Praktiken wie beispielsweise die Genitalverstümmelung bei Mädchen und jungen Frauen in einigen afrikanischen Ländern, Zwangsheirat sowie sexueller Missbrauch und Zwangsprostitution. Außerdem wurden Sklaverei oder Kinderarbeit (in einigen afrikanische Staaten sowie Afghanistan), Verfolgung aufgrund von Wehrdienstverweigerung oder Einberufung in den Wehrdienst (Russische Föderation), Sippenhaft (Äthiopien) und Zwangsrekrutierung als Kindersoldaten (u.a. Angola, Sierra Leone, Guinea und Somalia) als Fluchtmotive vorgetragen.28

Viele minderjährige Geflüchtete geben außerdem bei der Anhörung den Fluchtgrund an, dass sie von ihren Eltern und Verwandten nach Europa geschickt wurden, da die Annahme besteht, im Aufnahmeland, vor allem jedoch in einem westeuropäischen Land, ein sicheres Leben führen zu können. Zudem sollen sie bei Gelegenheit einen Job ausüben und Geldüberweisung an die Familien im Heimatland tätigen, damit der Lebensunterhalt der Familie gesichert wird. Die Landesregierung Berlin kommt zur Erkenntnis, dass rund drei Viertel aller unbegleiteter minderjährig Geflüchteter in die Bundesrepublik einreist, um bessere Lebens- und Zukunftsperspektiven zu haben. Ein Viertel soll aufgrund von Kriegen, Bürgerkriegen und politischen Verfolgungen fliehen.29 Es ist jedoch äußerst schwierig, diese Angaben auf den Wahrheitsgehalt zu überprüfen, da Kinder und Jugendliche oftmals keinen genauen Fluchtgrund nennen können oder aber mehrere Gründe miteinander vernetzt sind, sodass von multiplen Fluchtgründen die Rede sein kann. Laut des BAMFs trägt ein Großteil der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten zudem keinen Fluchtgrund vor, der den asylrechtlichen Kriterien entspricht, was wiederum dazu führt, dass nicht von politischer Verfolgung ausgegangen werden kann. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Asylanträge oftmals abgelehnt werden oder „nur“ subsidiärer Schutz, also ein Abschiebeverbot, gewährt wird. Nur ein prozentuell kleiner Anteil aller Geflüchteten erhält Schutz nach Art. 16a Abs. 1 GG, der politisch verfolgten Personen Asylrecht gestattet. Über unbegleitete minderjährige Geflüchtete, die sich bereits in der Bundesrepublik aufhalten, jedoch noch minderjährig sind und der größte Teil somit noch keinen Asylantrag stellte, gibt es nur wenige Statistiken. In der Regel prüfen die lokalen Ausländerbehörden die Voraussetzungen für ein Abschiebeverbot nach § 60 Abs. 2 bis 5 oder 7 AufenthG. Da es zu dieser Personengruppe keine bundesweit erfassten Zahlen gibt, ist es schwierig abzuschätzen, wie hoch der prozentuelle Anteil derer ist, die einen Asylantrag stellen und jener, die entweder einen Abschiebungsschutz beantragen, gegen eine Abschiebung klagen oder gar untertauchen und sich illegal im Land aufhalten.30

Um einen praktischen Vergleich über die Fluchtgründe geben zu können, wurden Jugendliche bei der Erstaufnahme bzw. bei der Erzählung ihrer Fluchtgeschichte während der Anhörung beim BAMF nach den Gründen für die Flucht befragt. Diese Jugendlichen waren, wie bereits oben erwähnt, im Dezember 2019 an die Kinder- und Jugendhilfe angegliedert und wohnten in verschiedenen Wohngemeinschaften bei einem sozialpädagogischen Träger in Berlin. Zudem wurden Sie dort von Sozialarbeiter*innen betreut. Von den 25 Jugendlichen gaben sechs an, aufgrund von Kriegen und Bürgerkriegen geflüchtet zu sein, zwölf von ihnen nannten die schlechten wirtschaftlichen Perspektiven in ihrem Heimatland als Motiv für ihre Flucht, während drei weitere angegeben haben, von der Familie geschickt worden zu sein oder die schlechten familiären Verhältnisse ausschlaggebend dafür waren, aus dem Land zu fliehen. Zu den vier verbleibenden Jugendlichen gab es keine genauen Angaben zu den Fluchtursachen.31 Ähnliche Ergebnisse zeigen sich außerdem aus einer Online-Umfrage des Bundesfachverbands für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF), an der Fachkräfte der Sozialen Arbeit teilgenommen haben. Hier gaben fast 60% aller Sozialarbeiter*innen an, dass die von ihnen betreuten Jugendlichen oft oder sehr oft von Gewalterfahrungen im Heimatland oder während der Flucht erfuhren. Auf die Frage „Was waren die Gründe für eine Flucht ohne Eltern?“ antworteten rund 40%, dass sie aus eigenem Antrieb flüchteten. 30% flohen im Auftrag der Familie, wobei die Mehrzahl von ihnen angab, bei Gelegenheit die eigene Familie im Rahmen der Familienzusammenführung nachholen zu wollen. Obwohl es als Mythos angesehen werden kann, dass Jugendliche oftmals von ihren Eltern geschickt werden und von diesen „gesteuert“ werden, ist im Vordergrund dieser Flucht stets das Ziel, im Ankunftsland ein besseres Leben führen zu können. Dies trifft vor allem bei männlichen unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten zu. Expert*innen zufolge gaben Mädchen häufiger an, dass sie aufgrund geschlechtlicher Diskriminierung und sexuellen Delikten geflohen sind und deutlich seltener die Unterstützung aus dem Elternhaus erfuhren.32

3.3 Gesundheitliche Situation und medizinische Versorgung

Viele unbegleitete minderjährige Geflüchtete wirken auf den ersten Blick gesund. Häufig haben sie in ihren Herkunftsländern, während der Flucht aber auch nach der Flucht jedoch furchtbare Erlebnisse hautnah miterleben müssen und entwickelten dadurch in vielen Fällen gesundheitliche Beeinträchtigungen. Ein Begriff, der ebenfalls im Zusammenhang mit einer Flucht auftaucht, ist „Trauma“. In der Psychiatrie wird er sowohl zur Beschreibung eines auslösenden Ereignisses, als auch zur Schilderung der psychischen Folgen verwendet. Zu den potentiellen traumatischen Erfahrungen gehören u.a. Kriege, Terroranschläge, gewalttätige Angriffe, Vergewaltigungen, Entführungen, Folter, Kriegsgefangenschaft, Naturkatastrophen, Diagnosen einer lebensbedrohlichen Erkrankung, massive medizinische Eingriffe oder Mangelerfahrungen in der Kindheit.33 Es könnten noch weitere Ursachen, wie sie bereits im vorherigen Kapitel beschrieben wurden, genannt werden. Eine große Anzahl der Geflüchteten war vor und während der Flucht belastenden Ereignissen ausgesetzt. Die Integrität und Selbstbestimmung wurde massiv verletzt, wodurch sie ein enormes Traumatisierungspotential aufweisen.34 Außerdem erfahren sie in der Folge häufig posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS), die sich durch Symptome wie Alpträume, Flashbacks, Vermeidungsverhalten, Numbing oder Konzentrations- und Schlafstörungen kennzeichnen.35 Laut einer Studie zu unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten in der Jugendhilfe weisen vergleichsweise viele Jugendliche psychosoziale Problemlagen auf. 35% der befragten Jugendlichen gaben an, unter Schlafstörungen zu leiden, 17% leiden unter sozialer Unsicherheit und 15% unter Depressionen bzw. depressiven Verstimmungen. Hinzu gaben 10% an, dass sie sich aus dem sozialen Leben zurückziehen, weitere 10% leiden unter körperlichen Begleitsymptomen bzw. psychosomatischen Symptomen. Zu den verbleibenden Prozenten gab es keine Antworten.36 Viele Jugendliche haben traumatische Erfahrungen erleben müssen, welche in Verhaltensauffälligkeiten Symptomen einer posttraumatischen Belastungsstörung führen. Sie haben in ihrer Heimat Familienangehörige verloren, haben Tode vor und während der Flucht miterlebt, sie haben die Zerstörung ihrer Heimat, ihrer Städte und ihres Hauses gesehen, sie sind vor dem Terrorismus geflohen oder waren selbst an kriegerischen Gefechten beteiligt.37

Hinzu erfahren viele Jugendliche nach ihrer Ankunft eine sequentielle Traumatisierung bzw. die Gefahr dafür, unter einer sequentiellen Traumatisierung zu leiden, ist bei Geflüchteten vergleichsweise hoch. Eine sequentielle Traumatisierung meint nach Hans Keilson, wenn ein Trauma nicht nur durch ein einzelnes Ereignis hervorgerufen wurde, sondern als Aufeinanderfolge von mehreren traumatischen Ereignissen bzw. Sequenzen unter Berücksichtigung des sozialen und politischen Kontextes.38 Junge Geflüchtete leiden unter einer sequentiellen Traumatisierung meist schon bevor sie fliehen. Diese Traumatisierung setzt sich durch die vielen negativen Ereignisse während der Flucht fort und zieht sich bis zur Einreise in das Aufnahmeland. Unbegleitete minderjährige Geflüchtete berichten nach ihrer Ankunft von einer kulturellen Fremdheit und verspüren Unsicherheit, wenn es um ihre Rechtssituation und das Asylverfahren geht – dies können Gründe für die sequentielle Traumatisierung sein.39 Einer Befragung zufolge berichten etwa 23%, sich aufgrund einer psychischen Traumatisierung in einer Behandlung zu befinden, wobei bei etwa 40% eine Traumatisierung vermutet wird.40 Ähnliche Ergebnisse zeigen sich bei den Jugendlichen, die im betreuten Jugendwohnen leben. Hier geben einer anonymen Umfrage zufolge 55% an, unter traumatischen Erlebnissen zu leiden. Die meisten von Ihnen nennen die dramatischen Erfahrungen während der Flucht als ausschlaggebend an. Hinzu wird die Trennung zur Familie als Grund genannt. Da sich die betreuten Jugendlichen bereits seit mindestens einem Jahr in Deutschland aufhalten, entfällt mittlerweile der Aspekt, dass sie sich in Deutschland fremd fühlen. Zu beachten ist hierbei, dass dieses Gefühl von Standort zu Standort stark variieren kann und Jugendliche in dörflicheren Gegenden häufiger davon berichten können, unter einer kulturellen Fremdheit zu leiden als Jugendliche in Großstädten.41

Durch die vielen traumatischen Ereignisse und den daraus resultierenden psychischen Störungen leiden unbegleitete minderjährige Geflüchtete oftmals unter Verhaltensauffälligkeiten. Hierzu gehören Aggressionen, Suizidalität, selbstverletzendes Verhalten, Konzentrationsschwierigkeiten, Depressionen, sozialer Rückzug und Einnässen. Gesundheitliche Beeinträchtigungen zeigen sich allerdings ebenfalls durch körperliche Verletzungen, die den Jugendlichen durch Kriege und Folter in ihrem Heimatland oder auf ihrer Flucht zugetragen worden sind. Besonders Folterverletzungen und Fußverletzungen wird häufig berichtet.42 Einer trägerinternen Umfrage zufolge geben Geflüchtete aus Guinea, dem Senegal und Gambia vergleichsweise häufig an, in Übergangsländern wie Libyen, Niger und Mali in gefängnisähnlichen Einrichtungen gewesen zu sein. Durch medizinische Untersuchungen nach der Einreise in Deutschland konnten bei einer Vielzahl der Jugendlichen Schusswunden am gesamten Körper festgestellt werden.43

Im letzten Teil des Kapitels soll die medizinische Versorgung der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten untersucht werden. Laut des MBJS wurde in einer Studie erfragt, ob eine medizinische Behandlung von jungen Geflüchteten im Vergleich zu Jugendlichen ohne Fluchterfahrung problematischer ausfällt. Hier gaben 44% der befragten Ärzt*innen an, dass dies zutrifft und eine medizinische Behandlung bei Jugendlichen mit Fluchterfahrung komplizierter sei. 32% stimmten dieser Aussage nicht zu, während die übrigen Befragten dem ablehnend gegenüberstanden. Während die medizinische Versorgung zur Flüchtlingskrise im Jahr 2015 noch sehr unübersichtlich war, hat sich diese Situation inzwischen weitestgehend verbessert, da unbegleitete minderjährige Geflüchtete durch die Inobhutnahme des Jugendamtes krankenversichert werden. Inzwischen erhält jeder unbegleitete Geflüchtete eine Gesundheitskarte vom zuständigen Jugendamt. Diese ist bis zur Beendigung der Jugendhilfe gültig und kann problemlos bei jedem Arztbesuch vorgelegt werden. Während bis 2017 noch sogenannte Abrechnungsscheine von Jugendämtern ausgestellt wurden, die in einigen Arztpraxen wiederum nicht anerkannt wurden, gibt es inzwischen durch die Einführung der Gesundheitskarte für unbegleitete minderjährige Geflüchtete kaum noch Probleme bei Abrechnungen von medizinischen Leistungen.44 Dennoch sollte sich die gesundheitliche Versorgung auch im Jahr 2021 kontinuierlich verbessern, da noch immer viele, vor allem unbegleitet minderjährige Geflüchtete, einen hohen Bedarf an medizinischer Versorgung aufweisen. Vor allem für junge geflüchtete Mädchen ist dieser Bedarf äußerst hoch – laut Studie besteht nach Ansicht der Befragten für jedes junge Mädchen dringender Bedarf an medizinischer Versorgung. Als elementarer Grund hierfür ist u.a. die Erfahrung von sexualisierter Gewalt vor und während der Flucht und den daraus resultierenden psychosomatischen Problemen.45

4 Rechtlicher und struktureller Rahmen

Das folgende Kapitel befasst sich mit dem rechtlichen Rahmen der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten. Hier sollen sowohl die asyl- und aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen, als auch der strukturelle Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe analysiert werden. Interessant dabei ist das Spannungsverhältnis dieser beiden Rahmen: Während sich die Jugendhilfe in ihrer Existenz von Grund auf den Begriff des Kindeswohls stützt und jedes Handeln durch dieses bestimmt ist, wird es gleichzeitig mit den Rechtsbereichen konfrontiert. Beide Rechtsbereiche verfolgen voneinander in ihrer Rechtsprechung differenzierte Ziele. Während das Asyl- und Aufenthaltsrecht dabei abzielt, die Zuwanderung im Land zu kontrollieren, gilt in der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII das Primat des Kindeswohls. Die jungen Geflüchteten bewegen sich somit nach ihrer Ankunft automatisch in zwei getrennten Systemen.46

In der Praxis stoßt das Spannungsverhältnis häufig auf Unverständnis, da die beiden Systeme sich nicht ergänzen, sondern im Extremfall gegen sich arbeiten. So erhielten häufig Jugendliche, die sich gut integrieren, zur Schule gehen oder eine Ausbildung begonnen haben und die Sprache schnell und erfolgreich lernten, eine Ausreiseaufforderung durch das BAMF, während Jugendliche, die sich kaum integrieren konnten bzw. wollten eine Aufenthaltsgestattung bzw. Aufenthaltsduldung bekamen. Kritisiert wird hierbei, dass das BAMF nicht enger mit den sozialpädagogischen Trägern sowie Jugendämtern vernetzt ist. Prinzipiell entscheidet das BAMF durch die Anhörung der Fluchtgeschichte, ob diese legitim ist und der Jugendliche die Anforderung erfüllt, im Land bleiben zu dürfen oder nicht. Es besteht keinerlei Austausch mit den Sozialarbeiter*innen und Betreuer*innen der Jugendlichen – somit kann nie durch eine zweite Meinung hinterfragt werden, ob ein*e Jugendlicher*r traumatisiert ist oder Interesse hat, sich weiter zu integrieren und arbeiten zu gehen, um sich somit eine Zukunft in Deutschland aufbauen zu können. Oft wird berichtet, dass jene Jugendliche abgeschoben werden, die gut integriert sind.47 Es ist selbsterklärend, dass das Zusammenspiel dieser beiden Bereiche nicht alle Probleme lösen würde, dennoch kann vermutet werden, dass es zu gerechteren Entscheidungen käme. Ein gemeinsamer Schnittpunkt zwischen dem rechtlichen sowie sozialen Rahmen wäre sicherlich von Vorteil. Auf der anderen Seite muss beachtet werden, dass sich Sozialarbeiter*innen oder Vormünder*innen um die rechtlichen Aspekte der Jugendlichen kümmern, die keine oder nur wenige juristische Fachkenntnisse besitzen. Umso wichtiger ist im Hinblick auf das Asylverfahren deshalb ein Zusammenspiel zwischen den Sozialarbeiter*innen der Einrichtung, den Vormünder*innen und den Fachkräften der zuständigen Jugendämter.48

[...]


1 vgl. Weper, Kimberley; Brennecke, Miriam: Unbegleitete minderjährige Geflüchtete – Herausforderungen für Gastfamilien, Berlin: Mensch und Buch Verlag, 2017, S. 1

2 vgl. Thomas, Stefan; Sauer, Madeleine; Zalewski, Ingmar: Unbegleitete minderjährige Geflüchtete – Ihre Lebenssituation und Perspektiven in Deutschland, Bielefeld: Transcript Verlag, 2018, S. 13

3 vgl. Mediendienst Integration: Unbegleitete minderjährige Geflüchtete, https://mediendienst-integration.de/migration/flucht-asyl/minderjaehrige.html, [02.01.2021]

4 vgl. Kothen: Menschrechte kennen keine Grenzen: Tag des Flüchtlings 2016, Frankfurt: Förderverein PRO ASYL e.V., 2016, S. 24

5 vgl. UNHCR – The UN Refugee Agency: Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951, 1967, S. 2

6 vgl. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Begriffsbestimmung und Erläuterungen, https://www.bmz.de/de/themen/Sonderinitiative-Fluchtursachen-bekaempfen-Fluechtlinge-reintegrieren/hintergrund/definition_fluechtling/index.jsp [01.10.2020]

7 vgl. Oltmer, Jochen: Globale Migration – Geschichte und Gegenwart, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, 2017

8 vgl. Engler, Marcus; Schneider, Jan: Flüchtlingsrecht: Der Internationale Rahmen, https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/kurzdossiers/207695/fluechtlingsrecht, 2015. [01.10.2020]

9 vgl. UNHCR, S. 9-10

10 vgl. Weper et al., ebd., S. 3

11 vgl. Der Hohe Flüchtlingskommissar der vereinten Nationen: UNHCR. Richtlinien über allgemeine Grundsätze und Verfahren zur Behandlung asylsuchender unbegleiteter Minderjähriger, 1997, S. 2

12 vgl. Parusel, Bernd: Unbegleitete minderjährige Migranten in Deutschland – Aufnahme, Rückkehr und Integration. Studie II, Nürnberg: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 2009, S. 13-14

13 vgl. Thomas et al.: ebd., S. 51

14 vgl. Thomas et al.: ebd., S. 52

15 vgl. Parusel, ebd., S. 21

16 vgl. Thomas et al.: ebd.

17 Eigene Erfahrungen aus der Praxis eines sozialpädagogischen Trägers in Berlin, der unbegleitete minderjährige Geflüchtete in Wohngemeinschaften betreut.

18 vgl. Walg, Marco: Häufigkeit psychischer Störungen bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in: Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Remscheid: Hogrefe, 2016, S. 44

19 vgl. Thomas et al.: ebd., S. 52-53

20 vgl. Ministerium für Bildung, Jugend und Sport: Unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer im Land Brandenburg, Potsdam, 2018, S. 7

21 vgl. Thomas et al., ebd., S. 53

22 ebd., S. 54

23 Alle Zahlen hierzu stammen vom Träger „Vielfalt e.V.“ aus Dezember 2019 aus einer Kurzbefragung mit unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten.

24 vgl. Thomas et al., ebd., S. 54

25 Alle Zahlen hierzu stammen vom Träger „Vielfalt e.V.“ aus Dezember 2019 aus einer Kurzbefragung mit unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten.

26 Jordan, Silke: Fluchtkinder. Allein in Deutschland, Karlsruhe: von Loeper, 2000, S. 19

27 vgl. Parusel, ebd., S. 19

28 vgl. Parusel, ebd., S. 19-20

29 ebd.

30 ebd., S. 21

31 Alle Zahlen stammen aus einer trägerinternen Befragung eines sozialpädagogischen Trägers in Berlin, Januar 2020

32 vgl. Thomas et al., ebd., S. 58-59

33 vgl. Hargasser, Brigitte: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Sequentielle Traumatisierungsprozesse und die Aufgabe der Jugendhilfe, Frankfurt: Brandes und Apsel Verlag GmbH, 2014, S. 23

34 vgl. Thomas et al., ebd., S. 63

35 vgl. Hargasser, ebd., S. 23

36 vgl. Thomas et al., ebd., S. 63

37 vgl. Thomas et al., ebd., S. 63

38 vgl. Hargasser, ebd., S. 27

39 vgl. Thomas et al., ebd., S. 64

40 ebd.

41 Alle hier vorliegenden Daten und Zahlen stammen aus einer trägerinternen Befragung eines sozialpädagogischen Trägers in Berlin, Oktober 2020

42 vgl. Thomas et al., ebd., S. 64-65

43 Alle hier vorliegenden Daten und Zahlen stammen aus einer trägerinternen Befragung eines sozialpädagogischen Trägers in Berlin, Oktober 2020

44 vgl. Thomas et al., ebd., S. 65

45 ebd.

46 vgl. Thomas et al., ebd., S. 73

47 vgl. Flüchtlingsrat Niedersachen e.V., https://www.nds-fluerat.org/40062/aktuelles/ben-bakayoko-kampf-um-bleiben-zu-koennen/, 2019, [13.12.2020]

48 vgl. Thomas et al., ebd., S. 75

Final del extracto de 79 páginas

Detalles

Título
Unbegleitete minderjährige Geflüchtete in der Kinder- und Jugendhilfe. Schutz, Förderung und Integration in Deutschland
Autor
Año
2021
Páginas
79
No. de catálogo
V1030543
ISBN (Ebook)
9783963551628
ISBN (Libro)
9783963551635
Idioma
Alemán
Palabras clave
Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Unbegleitete minderjährige Geflüchtete, Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Flüchtlingsarbeit, Flucht, Asylverfahren, Gesellschaftliche Teilhabe, Integration, Chancengleichheit
Citar trabajo
Marc Unkovic (Autor), 2021, Unbegleitete minderjährige Geflüchtete in der Kinder- und Jugendhilfe. Schutz, Förderung und Integration in Deutschland, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1030543

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