Pariser Vorortverträge (1919/20)
Es handelt sich um Verträge zwischen den Mittelmächten und den Entente-Mächten, die zur Beendigung des 1. Weltkriegs ausgehandelt werden.
Versailles
Vertrag mit dem Deutschen Reich vom 28. Juni 1919, ausgehandelt im Spiegelsaal von Schloss Versailles.
18. 01. 1919
Die Entente-Mächte und ihre assoziierten Staaten nehmen Friedensverhandlungen auf. Sowjetrussland und die besiegten Staaten sind ausgeschlossen.
Bestimmend ist der "Rat der Vier" (die "Grossen Vier" ): Woodrow Wilson, Präsident der USA; David Lloyd George, Premierminister GBs; Georges Clemenceau, Premierminister von Frankreich und Vittorio Emanuele Orlando, Ministerpräsident Italiens.
Großbritanniens Premierminister Lloyd George, Italiens Außenminister Giorgio Sonnino sowie der französische Ministerpräsident Georges Clemenceau und US-Präsident Woodrow Wilson (von links nach rechts) auf der Pariser Friedenskonferenz im Jahr 1919. 1
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Wilson reist schliesslich ab, weil die anderen einen Rachefrieden machen wollen (Dtl. ist nicht mal eingeladen), er das aber nicht vertreten kann. Siehe 14 Punkte.
Sie setzen v.a. ihre eigenen Interessen durch:
- Wilson will einen Völkerbund zur Friedenssicherung.
- Lloyd George will Deutschland als wirtschaftliche Konkurrenz ausschalten, aber als Puffer gegen Russland erhalten.
- Clemenceau will Frankreichs Sicherheit garantiert haben.
Alle gehen von Deutschlands Alleinschuld aus.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten 2
Die USA ratifizierten den Versailler Vertrag nicht, vor allem auf Grund der Vorbehalte des US-Senats gegenüber dem Völkerbund; stattdessen schlossen sie am 2. Juli 1921 in Berlin einen Separatfrieden mit Deutschland und Österreich, der die wesentlichen Bestimmungen über die deutschen Grenzen, die Reparationen, die Abrüstung und Rheinlandbesetzung übernahm.
Separatfriede Deutschlands/Österreichs mit den USA in Berlin. Die Bestimmungen sind in etwa dieselben, die USA wollen nur den Völkerbund nicht ratifizieren.
Zum Völkerbund gehört Deutschland vorläufig nicht.
02. 07. 1919
Der Vertrag setzte sich aus 440 Artikeln in 15 Teilen zusammen. Teil I enthielt die Völkerbundsatzung, die auf Wilsons Wunsch hin allen Pariser Vorortverträgen vorangestellt wurde; Deutschland wurde jedoch vorerst nicht in den Völkerbund aufgenommen.
Die Teile II und III des Versailler Vertrages legten die Gebietsabtretungen und die neuen Grenzen des Deutschen Reiches fest:
- Gebietsabtretungen
- Eupen-Malmédy und Moresnet an Belgien
- Elsass-Lothringen an Frankreich
- Grossteil Westpreussens, Provinz Posen, Teile Pommerns (Polnischer Korridor) an Polen
- Hultschiner Ländchen an Tschechoslowakei
- Danzig als Freie Stadt unter Hoheit des Völkerbundes (Hafen für Polen).
- Memelland unter alliierte Verwaltung
- Oberschlesien (Südosten Polen), südl. Ostpreussen, restl.
Westpreussen, Schleswig (Nord DK, West 15 Jahre Verwaltung des Völkerbunds, dann Abstimmung) als Abstimmungsgebiete: Einwohner entscheiden.
- Der im November 1918 von der Republik Deutschösterreich erklärte Anschluss Österreichs an Deutschland wird untersagt.
Dazu kam der in Teil IV des Vertrages festgeschriebene Verlust der deutschen Kolonien, die als Mandatsgebiete unter die Aufsicht des Völkerbundes kamen.
- Alle deutschen Kolonien gehen als Mandatsgebiete unter die Aufsicht des Völkerbunds.
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