Fake Shops. Internet als Tatmittel zum Warenbetrug


Seminar Paper, 2019

21 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Einführung desThemas
1.2 Zielführung der Arbeit

2 E-Commerce in Deutschland
2.1 Definition
2.2 Nutzung von E-Commerce

3 Legale Online-Shops
3.1 Rechtliche Voraussetzungen
3.1.1 Impressumspflicht gemäß § 5 Telemediengesetz
3.1.2 Datenschutz
3.1.3 Bewertung der rechtlichen Anforderungen von Online-Shops im Zusammenhang mit der Thematik „Internet als rechtsfreier Raum“

4 Fake-Shops (Illegale Online-Shops)
4.1 Varianten des Warenbetrugs über Fake-Shops
4.1.1 Definition, Warenbetrug nach § 263 Strafgesetzbuch
4.1.2 Warenbetrug durch Nichtlieferung
4.1.3 Warenbetrug durch Lieferung minderwertiger oder falscher Produkte
4.1.4 Warenbetrug durch Lieferung gefälschter Produkte
4.1.5Treuhandbetrug
4.2 Warenbetrug in Online-Auktionshäusern
4.3 Fake-Shops und soziale Netzwerke

5 Schutz und Maßnahmen gegen Warenbetrug durch Fake-Shops
5.1 Prävention
5.2 Bezahlen im Internet

6 Fazit

Quellen

1 Einleitung

1.1 EinführungdesThemas

Der Onlinehandel in Deutschland boomt. Die fortschreitende Digitalisierung unserer Gesellschaft sorgt dafür, dass die Welt der Online-Shops immer mehr an Bedeutung gewinnt. Die schnelle und unkomplizierte Abwicklung, welche sich mehr und mehr für den Verbraucher vereinfacht, macht es diesem sehr leicht über das Internet alle möglichen Produkte innerhalb von Minuten zu bestellen und diese gegebenenfalls auch wieder zurückzuschicken.

Im Jahre 2018 beläuft sich der Umsatz aus dem Onlinehandel auf etwa 14 Milliarden Euro. An der Spitze stehen dabei Produkte aus dem Sektor Bekleidung mit 7 Milliarden Euro, gefolgt von Computern, Software und elektrischen Haushaltsgeräten.1 So ist es kaum verwunderlich, dass gerade in diesen Sektoren eine hohe kriminelle Energie vorhanden ist. Wo große Gewinne gemacht werden, existieren in Onlinehandel, wie auch im stationären Handel Betrugspraktiken, welche in dieser Seminararbeit noch eingehend erläutert werden.

Der Trend des Onlinehandels ist kein neues Phänomen. Bereits im Jahr 2009 gaben 55 % der deutschen Internetnutzer an, Produkte aus den Sektoren Kleidung und Sportartikel via Internet erworben zu haben.1 Im Jahr 2016 beträgt der Anteil des Umsatzes aus E­Commerce im Einzelhandel bereits 10,4 % am Umsatz aus Groß- und Einzelhandel insgesamt.2

1.2 ZielführungderArbeit

Ziel dieser Arbeit ist es zunächst einen Überblick über die Landschaft der Online-Shops in deutschen Onlinehandel zu verschaffen. Welche Arten von Online-Shops gibt es, wie sind sie zu unterscheiden, welche Waren beziehungsweise Produkte werden angeboten?

Ein wichtiges Thema ist die Legalität eines Online-Shops. Fragen zum Datenschutz und der Impressumspflicht sollen ebenfalls Bestandteil dieser Arbeit sein und durch entsprechende Beispiele erläutert werden. In diesem Zusammenhang wird zudem die Problematik des Internets als größtenteils rechtsfreien Raum bewertet. Ziel hierbei ist es Lösungsansätze zu finden, welche sinnstiftend und auch umsetzbar sind. Das Internet bietet Betrügern, aufgrund der immer noch sehr beschränkten Kontrollmöglichkeiten, andererseits aber sehr hohen Tarnmöglichkeiten, sehr viele Gelegenheiten zur Täuschung mit Fake-Shops über die Verbraucher durch verlockend günstige Preise, gefälschte Produkte oder gar Produkte, die niemals geliefert werden, betrogen werden. Oft spielen soziale Netzwerke bei der Verbreitung solcher illegalen Angebote auf Fake-Shops eine unfreiwillige aber große Rolle. Wie ahnungslose Verbraucher sogar selbst zur Verbreitung dieser Inhalte ermutigt werden, soll ebenfalls Thema dieserArbeit sein.

Wichtig ist es, die verschiedenen Arten von Fake-Shops auseinanderzuhalten, um genau zu verstehen, auf welche Art der Verbraucher getäuscht und der Betrüger bereichert wird. Es soll also die Frage geklärt werden, wie dieser Betrug im sehr undurchsichtigen Netz von Online-Shops vermieden werden kann, wie der Verbraucher davor geschützt werden muss, selbst ein Mittel zum Zweck zu werden, ob es überhaupt eine Möglichkeit gibt diese, mit dem Erstarken des Onlinehandels aufgekommene Betrugsmasche, einzudämmen und welche Möglichkeiten der Geschädigte hat, sein Geld im Falle eines Betruges zurückzuerlangen.

2 E-Commerce in Deutschland

2.1 Definition

Unter E-Commerce versteht man den Verkauf oder Erwerb von Waren oder Dienstleistungen über das Internet. Akteure können Unternehmen, private Organisationen oder private Haushalte und Privatpersonen sein. Die Bestellung oder Buchung der Waren oder Dienstleistungen erfolgt meist über Online-Shops oder diverse Verkaufsportale. Die Auslieferung kann je nach bestelltem Gut on- oder offline erfolgen.3 Bei den Gütern unterscheidet man zwischen materiellen und immateriellen Gütern. Materielle Güter können fassbare Waren wie Kleidung, elektronische Geräte aller Art, Tonträger, Fahrzeuge, Bücher oder Lebensrnittel sein. Immaterielle Güter hingegen sind meist Dienstleistungen wie das Erstellen einer Webseite, das Verfassen einer Pressemitteilung, das Streaming von Musik und Filmen oder die Anmietung eines Servers. Immaterielle Güter können aber auch Downloads von Musik oder Filmen sein, die auf dem Endgerät abgespeichert werden und dort zum Abrufen auf unbestimmte oder bestimmte Zeit zur Verfügung stehen.

2.2 Nutzung von E-Commerce

Schon im Jahr 2013 bestellten 45 Millionen Menschen Waren oder Dienstleistungen über das Internet. Dies sind 76 % der Internetnutzer ab zehn Jahren. Gegenüber dem Jahr 2008, in dem rund 35 Millionen Menschen private Käufe im Internet tätigten, entspricht das einem Zuwachs von 30 %.

Interessant ist die Verteilung der Onlinekäufe auf die verschiedenen Warengruppen. So fielen 65 % der Onlinekäufe auf Kleidung und Sportartikel, 51 % auf Bücher, Magazine oder Zeitungen, 50 % auf Möbel oder Spielzeug und 46 % der Onlinekäufer buchten ihren Urlaub über das Internet. Ebenfalls sehr verbreitet war der Onlinekauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen sowie der Kauf von Filmen und Musik. Ein beträchtlicher Teil der Onlinekäufer bestellte Arzneimittel im Netz.4

Der Onlinehandel ist auf Erfolgsmarsch. Dies kann man am steigenden Trend deutlich erkennen und liegt nicht zuletzt an der stetigen Weiterentwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie. Ein gutes Beispiel dafür ist der Ausbau des mobilen Internets. Viele Webshops nutzen heute die Technologie des sogenannten „Responsive Designs“. Diese Technologie ermöglicht es Webshops oder ganze Webseiten an die Formate der Smartphone Bildschirme anzupassen, um somit dem Nutzer auch unterwegs ein angenehmes und vor allem bequemes Einkaufserlebnis zu ermöglichen.

Im Jahr 2016 waren es schon 81 % der rund 62 Millionen Internetnutzer, die mit Ihrem mobilen Geräten, sei es per Handy, Tablet oder Smartphone, das Internet nutzten.5 Diese ständige Präsenz des Onlinehandels in unserem Alltag birgt jedoch auch Gefahren. Die Verlockung auch unterwegs schnell einen Einkauf über das Internet zu tätigen ist hoch und bringt hin und wieder unüberlegtes Handeln mit sich. So kann man beispielsweise beim schnellen Shoppen zwischen Haustür und Straßenbahn weniger auf das äußere Erscheinungsbild eines Webshops achten, als man es zu Hause am Personal Computer kann. Gerade das ist sehr wichtig um die Seriosität eines Online-Shops zu erkennen.

Festzuhalten ist zunächst, dass die Zahl der Onlinekäufe in den letzten Jahren stetig gestiegen ist und dieser Trend höchstwahrscheinlich, in Betracht der immerwährenden Weiterentwicklungen in der Kommunikationstechnologie, auch in Zukunft anhalten wird. Damit steigt jedoch zugleich die Attraktivität dieses großen Marktes für diverse Betrüger und ihre einfallsreichen Praktiken im Schwarm der Online-Shops unterzutauchen und durch verlockende Angebote und geschickte Täuschung am Erfolg des Onlinehandels teilzuhaben.

3 Legale Online-Shops

Die Zahl der deutschen Online-Shops steigt stetig und das Geschäft mit dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen über das Internet blüht. Auch für Privatpersonen und Kleinunternehmer wird es immer leichter über das Internet Waren an den Endverbraucher zu verkaufen. Diese Online Shops müssen, geradejetzt nach Einführung der Datenschutzgrundverordnung, strenge Regeln befolgen und alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Diese Thematik und die damit verbundene Problematik des Internets als sogenannten rechtsfreien Raum wird in den entsprechenden Absätzen behandelt.

3.1 Rechtliche Voraussetzungen

Ein Online-Shop muss einige rechtliche Voraussetzungen erfüllen, damit dieser als Vertriebsstelle für Waren oder Dienstleistungen im Internet genutzt werden darf. Darunter zählt der Datenschutz nach der in 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung und der damit verbundenen, obligatorischen Impressumspflicht.

3.1.1 Impressumspflicht gemäß § 5 Telemediengesetz

Unter Impressum versteht man die sogenannte Anbieterkennung. Dieses Impressum ist zwingend nötig für jede Webseite, die nicht rein private Inhalte enthält. In der Regel ist fast jede Webseite impressumspflichtig. Das Ziel eines Impressums ist es Transparenz zu schaffen. Ein Besucher einer Webseite hat das Recht zu erfahren, von wem diese Webseite erstellt und veröffentlicht wurde. Fake­Shops, insbesondere, wenn sie aus dem Ausland betrieben werden, fehlt diese Anbieterkennung meist. Jedoch ist das nicht immer der Fall.

Zu einem vollständigen Impressum gehören der vollständige Name des Anbieters, des Vertretungsberechtigten und der Rechtsform, die vollständige Anschrift zur Kontaktaufnahme und Kommunikation, der Name des Registergerichts und die Registernummer sowie die Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, sollte der Shop-Betreiber umsatzsteuerpflichtig sein. Bei journalistischen und redaktionellen Angeboten sollte der Name des inhaltlich Verantwortlichen im Impressum auftauchen. Falls vonnöten, muss die zuständige Behörde im Impressum aufgezeigt werden. Bei juristischen Personen gegebenenfalls das Stamm- oder Grundkapital und sonstige rechtlich notwendige Hinweise. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist der Disclaimer bezüglich möglicher Abmahnungen, Haftung für Links, gegebenenfalls ein Hinweis zum Online- Streitbeilegungs-Portal der Europäischen Union. Dies ist notwenig, wenn Waren oder Dienstleistungen direkt über die Internetseite vertrieben werden.7

3.1.2 Datenschutz

Im Rahmen dieser Arbeit soll hier nur das Wichtigste zum Thema Datenschutz und der damit verbundenen Datenschutzgrundverordnung erläutert werden.

Der Datenschutz stellt für viele Shop-Betreiber, insbesondere für private Personen oder Kleinunternehmer, ein großes Problem dar. Dies rührt daher, dass eine weitreichende Fachkenntnis nötig ist, um diese Regelwerke zu verstehen und anzuwenden. Seit der am 25.05.2018 in Kraft getretenen EU-Datenschutzgrundverordnung hat sich dieses Problem noch einmal verschärft. So ist für die meisten kleinen Online-Shop Betreiber eine professionelle Rechtsberatung nötig um sich im neuen Datenschutz zurechtzufinden und einer eventuellen Abmahnung zu entgehen. Für sogenannte Fake-Shops sieht es durch die Datenschutzgrundverordnung damit schlecht aus. Im Gegensatz zur alten EU-Datenschutzrichtlinie6 gilt die Datenschutzgrundverordnung im gesamten Gebiet der Europäischen Union. Damit wurden sogenannte datenschutzfeindliche Rückzugsräume innerhalb Europas dezimiert.9 In der Datenschutzerklärung muss zwingend über das Auskunftsrecht und das Recht zur Löschung und Sperrung von Daten informiert werden. Darüber hinaus müssen besondere Funktionen der jeweiligen Webseite berücksichtigt werden. Dies kann beispielsweise eine Newsletter-Funktion oder ein Log-in-Bereich sein. Weiterhin muss über die Nutzung von Cookies informiert werden. Es muss über die eventuelle Verschlüsselung der Webseite informiert werden, sowie über einen möglichen Datenaustausch mit anderen Webseiten. Zwingend erforderlich ist auch die Nennung des Datenschutzbeauftragten. Dies sind nur einige der umfangreichen Anforderungen, welche die EU-Datenschutzgrundverordnung stellt. Für genauere Informationen ist hier auf das Regelwerk selbst zu verweisen, da eine umfassende Abhandlung über das Datenschutzrecht den Umfang dieser Arbeit allzu sehr aufblähen würde.7

Zusammenfassend ist über die Datenschutzgrundverordnung zu sagen, dass diese dem Besucher der Webseite eine gewisse Transparenz verschaffen soll. Der Webseitenbesucher soll wissen was mit seinen Daten passiert, wenn er ein bestimmtes Webangebot nutzt. Er soll begreifen wie und wann seine Daten genutzt, in Umlauf gebracht oder wieder gelöscht werden. Nachteilig ist allerdings die nutzerunfreundliche Formulierung des Regelwerks, welches für den Laien ohne fachmännische Hilfe kaum nachvollziehbar ist.

[...]


1 Statistisches Bundesamt, <https://www.destatis.de/DE/Publikationen/STATmagazin/lnformationsgesellschaft/2 009_12/2009_120nlineShopping.html>, besucht am 27.12.2018 um 17:12 h.

2 April, Rechtssichere Internetseiten & Onlineshops-DSGVO-konform, S. 14-19.

3 Statistisches Bundesamt, Fachserie 15 Reihe 4, 2018, S. 7.

4 Statistisches Bundesamt, Zahl derWochevom 02.10.2014.

5 Statistisches Bundesamt, Pressemitteilungvom05.12.2016-430/16.

6 Richtlinie 95/46/EG.

7 Dury/Hess/Schmidt, Mittelstand 4.0, April, Rechtssichere Internetseiten & Onlineshops-DSGVO-konform, S. 14-19.

Excerpt out of 21 pages

Details

Title
Fake Shops. Internet als Tatmittel zum Warenbetrug
College
University of Applied Sciences Trier; Environment - Campus
Course
Seminar „Cyberkriminalität“
Grade
2,0
Author
Year
2019
Pages
21
Catalog Number
V1031723
ISBN (eBook)
9783346434128
ISBN (Book)
9783346434135
Language
German
Keywords
Jura, Recht, Rechtswissenschaften, Wirtschaftsrecht, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Cyberkriminalität, Cybercrime
Quote paper
Florian Krüger (Author), 2019, Fake Shops. Internet als Tatmittel zum Warenbetrug, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1031723

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