Die Reichsverfassungskampagne von 1849 in Thüringen

Am Beispiel des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha und des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach


Magisterarbeit, 1998

79 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis:

I. Vorbemerkung

II. Einleitung - Begriff und Merkmale der Reichsverfassungskampagne

III. Die Reichsverfassungskampagne in Thüringen - Pressestimmen
A. Das Herzogtum Coburg
1. Coburg vor der Annahme der Reichsverfassung
2. Zur Rolle Christian Friedrich Freiherr v. Stockmars
3. Der Publizist Feodor Streit und die Politischen Vereine in Sachsen-Coburg
4. Der Kampf um die Reichsverfassung in Sachsen-Coburg
5. Die Verhältnisse in Sachsen-Coburg nach dem Beitritt zum Dreikönigsbündnis
6. Fazit
B. Das Herzogtum Gotha
1. Gotha vor der Annahme der Reichsverfassung
2. Herzog Ernst II. als „Sieger von Eckernförde“
3. Anerkennung und Kampf um die Reichsverfassung in Sachsen-Gotha
4. Die „theoretisch-republikanische“ Bewegung in Sachsen-Gotha
5. Friedrich Gottlieb Becker und die Gothaer Demokraten
6. Zukunftspläne der Erbkaiserlichen: Die Gothaer Nachversammlung und die Reaktionen der Demokraten
7. Fazit
C. Das Großherzogtum sachsen-weimar-eisenach
1. Sachsen-Weimar-Eisenach nach Annahme der Reichsverfassung
2. Reaktionen auf die Ablehnung der Kaiserkrone
3. Die republikanische Bewegung in Sachsen-Weimar-Eisenach und der Kampf um die Reichsverfassung
4. Preußische Unionspolitik und ihre Wirkung auf das Großherzogtum - Demokratische Strategien zur Frankfurter Reichsverfassung

IV. Gesamtbilanz

V. Quellen- und Literaturverzeichnis
1. Gedruckte Quellen
2. Darstellungen

VI. Abkürzungsverzeichnis

I. Vorbemerkung

Dem 1995 gestarteten Versuch, die Revolution von 1848/49 in Thüringen neu zu analysieren und bilanzieren, folgte eine erste grundlegende Arbeit über die Reichsverfassungskampagne in Thüringen. Diese Arbeit wurde 1998, im Rahmen eines Studienbandes zur Revolution von 1848/49 in Thüringen, von Frank Möller vorgelegt.1

Daran anknüpfend soll versucht werden, die Ereignisse im Zusammenhang mit der Reichsverfassungskampagne in Thüringen nochmals, an zwei ausgewählten Beispielen, näher zu beleuchten.

Eine Auswahl fällt immer schwer, zudem alle acht thüringischen Staaten die Reichsverfassung vom 28. März 1849 anerkannt haben. Die bedeutendsten unter ihnen waren die vier sächsischen Herzogtümer Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Meiningen-Hildburghausen und Sachsen-Coburg-Gotha2, die sich bereits im Vormärz um eine liberale Haltung bemühten.

Den maßvollen Auseinandersetzungen in Sachsen-Coburg und Gotha standen im sachsen-weimar-eisenachischen Jena oder generell bei Landvolk und ‘Industriearbeitern’ starke republikanische und demokratische Strömungen gegenüber.

Mit dem Beispiel der in Personalunion verbundenen Herzogtümer Sachsen-Coburg und Gotha und dem Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach, sollen drei Staaten herausgegriffen und ihre jeweilige Entwicklung im Rahmen der Reichsverfassungskampagne analysiert werden.

Neue und detailliertere Ergebnisse soll die Auswertung zeitgenössischer lokaler, regionaler und auch überregionaler Zeitungen bewirken, v.a. helfen, bisher kaum oder völlig unbeachtete Schauplätze und Handlungsräume neu zu illustrieren und zu bewerten. Neben den politischen Zentren in Coburg und Gotha, Weimar, Eisenach und Jena sollen auch Städte wie Apolda, Neustadt an der Orla oder Ohrdruf näher ins Blickfeld gerückt und ihre Aktivitäten und Handlungsmechanismen untersucht und analysiert werden. Zu klären wird u. a. sein, welche Rolle die politischen, insbesondere -demokratischen- Vereine spielten und welche Ziele die Landesfürsten, bzw. die konstitutionell Gesinnten verfolgten.

Die unterschiedliche Entwicklung allein in den von Ernst II. regierten Herzogtümern Sachsen-Coburg und Gotha erfordert eine einzelstaatliche Betrachtung beider Staaten.

Eine Gesamtbilanz am Ende versucht die Entwicklung im Rahmen der Reichsverfassungskampagne in den thüringischen Staaten zusammenzufassen. Zu bilanzieren wird sein, wie weit sich das politische (demokratische) Vereinswesen in Thüringen entwickelt hat und welche Veränderungen vor und nach der Reichsverfassungskampagne in diesem wesentlichen, außerparlamentarischen Bereich politischer Partizipation festzustellen sind.

Vorab aber erscheint es sinnvoll in einer kurzen Einleitung Begriff, Inhalt und zeitlichen Rahmen der ‘Reichsverfassungskampagne’ zu definieren.

II. Einleitung - Begriff und Merkmale der Reichsverfassungskampagne

„Die Nationalversammlung fordert die Regierungen, die gesetzgebenden Körper, die Gemeinden der Einzelstaaten, das gesamte deutsche Volk auf, die Verfassung des Deutschen Reiches vom 28. März d. J. zur Anerkennung und Geltung zu bringen.“ 3 So lautete ein Beschluß dieses Gremiums vom 4. Mai 1849.

Am 28. April 1849 hatte König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen die ihm am 28. März gleichen Jahres von der deutschen Nationalversammlung angetragene deutsche Kaiserkrone endgültig abgelehnt.

Dagegen hatten 28 deutsche Staaten, darunter die acht thüringischen, die Verfassung anerkannt. Nur Bayern, Hannover und Sachsen hatten sie abgelehnt. Volksversammlungen, Demonstrationen und Adressen an die deutsche Nationalversammlung forderten jetzt in ganz Deutschland die Durchsetzung der Reichsverfassung. Dazu kamen lokale Unruhen, Aufstände und Barrikadenkämpfe.

Diese Ereignisse wurden in der Folge in unterschiedlicher Art und Weise charakterisiert. Christoph Klessmann und Frank Möller haben in ihren jeweils grundlegenden Arbeiten4 einen ersten Überblick über die jeweiligen Begrifflichkeiten in diesem Zeitraum gegeben.

Hiernach wurden die Ereignisse nach dem 28. April 1849 von Veit Valentin als „Bürgerkrieg um die Reichsverfassung“ 5, von Theodor Schieder als „Stadium des Bürgerkriegs“ mit „republikanisch-revolutionärem“ und „monarchisch-konservativem“ Epilog6 bezeichnet. Andere kennzeichneten die Ereignisse als „Mairevolution“, bzw. „Bürgerlichen Aufstand“ 7 oder als „Bürgerkrieg“ 8.

Einige Darstellungen, wie die von Karl-Georg Faber9 oder Wolfram Siemann10 überschrieben diesen Zeitraum mit „Reichsverfassungskampagne“.

Erstmals verwendet und geprägt hat diesen Begriff ein Zeitgenosse der Revolution: Friedrich Engels.11 Er gebrauchte ihn zunächst im Zusammenhang mit dem Dresdner Aufstand Anfang Mai 1849, wobei der bewaffnete Straßenkampf für die Reichsverfassung zentrale Bedeutung einnahm.

Daneben bezog Engels die Reichsverfassungskampagne, auch auf die Pfalz und Baden, mit dem badisch-pfälzischen Aufstand.12

Territorial sind damit Sachsen (Dresden), die Pfalz und Baden erstmals für die spätere Forschung als Hauptaktionsräume der ‘Bewegung zur Durchsetzung der Reichsverfassung’ festgeschrieben.

Durchgängige Beispiele hierfür liefern sowohl die ältere Darstellung Georg Kaufmanns, die Walter Schmidts13, wie auch die von Christoph Klessmann oder Manfred Hettling.14

Es stellt sich die Frage, wie weit man mit Blick auf vorliegende Arbeit den Begriff der Reichsverfassungskampagne definiert?

Ist die Nichterwähnung der anderen deutschen Staaten, auch der thüringischen, bei Engels tatsächlich mit deren Inaktivität und Bedeutungslosigkeit im Kampf um die Reichsverfassung gleichzusetzen?

War die Reichsverfassungskampagne schlechthin nur bewaffneter Kampf und Aufstand oder gab es auch den Kampf des gesprochenen und geschriebenen Wortes, den der spitzen Feder, der seinen Ausdruck in Demonstrationen, Petitionen, Flugblättern und Zeitungen, bzw. Zeitschriften fand?

Sind nicht auch diese Formen Ausdruck einer Bewegung im Kampf um die Reichsverfassung - mit anderen Mitteln?

Ohne Zweifel definierte die ‘DDR-Historiograhie’ die Reichsverfassungskampagne im Anschluß an Engels als „revolutionäre Bewegung der Volksmassen in Deutschland [...]mit dem Ziel, die von der Frankfurter Nationalversammlung im Frühjahr 1849 angenommene [...]Reichsverfassung gewaltsam [...]durchzusetzen.“ 15

Das ‘Kampfmoment’, der bewaffnete Aufstand standen im Mittelpunkt, denn Engels suchte eine „Korrelation zwischen dem Industrialisierungsgrad und der sozialen Struktur einerseits und der Intensität der Aufstandsbewegung andererseits herzustellen und ordnete die Reichsverfassungskampagne in den globalen Rahmen eines Kampfes um die Herrschaft zwischen revolutionärem Proletariat und den im Vormärz herrschenden Klassen“ ein.16

Im Zeichen der Reichsverfassungskampagne standen aber auch, wie an anderer Stelle deutlich wird, die großen Massenversammlungen, in deren Rahmen beschlossen wurde, für Reichsverfassung und Nationalversammlung einzutreten, wenn nötig mit Gewalt.17 Insofern gehörte zur Reichsverfassungskampagne neben dem möglichen bewaffneten Kampf auch der des Wortes.

Auf bundesdeutscher Seite deutete Hans-Ulrich Wehler die Reichsverfassungskampagne als einen „Anlauf von unten“. Nach seiner Ansicht hätten deren Aktivisten primär keine neue Revolution im Sinn gehabt, sondern sich überwiegend als „Vollstrecker einer Reichsexekution gegen verfassungsbrüchige Fürsten“ verstanden.

Allerdings verwies Wehler auf Ansätze einer „zweiten Revolution“, die auf dem „organisatorischen Netzwerk der demokratischen Vereine“ beruhten.18

Eine „demokratisch-republikanische Tendenz“ wurde von Hans Boldt beschrieben, der allerdings auf den mangelnden Erfolg im Zusammenhang mit fehlenden Machtmitteln hinwies.19

Anders als in den ‘klassischen’ Zentren der Reichsverfassungskampagne wird in den thüringischen Staaten nach Formen des Protestes, des Kampfes der Feder und des Wortes zu suchen sein, zumindest dort, wo die Gewalt der Waffe nicht augenscheinlich zu Tage tritt, wie etwa in den Herzogtümern Sachsen-Coburg und Gotha.

Die demokratischen Vereine, insbesondere die sog. Märzvereine dürfen in ihrer Wirkung nicht unterschätzt werden. Das erst 1998 erschienene Buch von Wolfgang J. Mommsen weist auf diesen Umstand, die „breit ausgebaute demokratische Vereinsbewegung“ 20 hin.

So umfaßte der Frankfurter ‘Centralmärzverein’ als Zusammenschluß von 950 demokratischen Vereinen im März 1849 etwa 500.000 Mitglieder, darunter zahlreiche in Thüringen.21

Der auf Initiative der parlamentarischen Linken gegründete ‘Centralmärzverein’ (CMV) stellte zudem eine -erstmalige- „organisatorische Verflechtung von Parlamentsfraktion und außerparlamentarischem Vereinswesen“ dar.22

Die von Hans Boldt und Hans-Ulrich Wehler genannte „demokratisch-republikanisch Tendenz“ und die Ansätze einer „zweiten Revolution“ weisen das ‘organisatorische Netzwerk’ dieser Vereine als Träger der Reichsverfassungskampagne aus.

Ihre Aktivitäten in Thüringen, ihr Organisationsgrad, ihre Mitgliederzahl und ihre gegenseitigen Verflechtungen sind daher für vorliegende Arbeit von großer Bedeutung.

Bezüglich der Zentren der Reichsverfassungskampagne nannte Siemann mit Hannover und Württemberg neben Sachsen und Baden, zwei weitere Handlungsräume der Reichsverfassungskampagne, wenngleich er die Volksbewegung wieder auf die Staaten konzentrierte, die die Reichsverfassung nicht angenommen hatten.23

Thüringen wird auch dort nicht genannt, da ja alle acht thüringischen Staaten für die Annahme der Reichsverfassung stimmten. Konfliktpotentiale aber, ob die neue Reichsverfassung anzunehmen oder abzulehnen sei, gab es auch hier. Auf Bewegungen in den thüringischen Staaten, neben dem Bürgerkrieg in Sachsen und Baden, hatte Veit Valentin in seiner grundlegenden Arbeit schon sehr früh hingewiesen.24

Die Rolle eines liberalen Landesfürsten wie Herzog Ernsts II. von Sachsen-Coburg und Gotha wird genauso zu untersuchen sein, wie die der liberalen Paulskirchenabgeordneten Friedrich Gottlieb Becker und Moriz Briegleb, oder die der demokratisch-republikanischen Publizisten Heinrich Jäde und Feodor Streit, um nur einige zu nennen.

Auch ist die Rolle der Bevölkerung in Stadt und Land zu dokumentieren, soweit dies die Quellenlage zuläßt. Mögliche Fragen hierzu sind, welche Wirkungen die Annahme der Reichsverfassung auf die Bevölkerung hatte, welchen Stellenwert Preußen einnahm, wie sich die Landesherrn in Coburg/Gotha und Weimar verhielten?

Einer genauen Definition bedarf der zeitliche Rahmen der Reichsverfassungskampagne. Nach der Engelsschen Begriffsprägung fand diese erstmals Anfang Mai im Zusammenhang mit dem Dresdner Aufstand (3. bis 9. Mai 1849) für die Reichsverfassung Erwähnung.25 Ursache hierfür war die endgültige Zurückweisung der Kaiserkrone durch Friedrich Wilhelm IV. von Preußen am 28. April. Schon am 3. April hatte der Monarch erstmals die Krone zurückgewiesen, nachdem eine eigens von Frankfurt/M. entsandte Kaiserdeputation dem König die Krone namens der Deutschen Nationalversammlung antragen wollte. Dieser deutete auf die mögliche Verletzung von Rechten bei seinen Mitfürsten hin und verwies damit das Frankfurter Verfassungswerk in den Rang eines erst zu prüfenden Entwurfes.26 Allerdings sollte die Deputation binnen 14 Tagen eine endgültige Erklärung Preußens erhalten.27

Der letzten Ablehnung des Preußenkönigs folgte der Dresdner Aufstand. Ein friedlicher Aufruf, die Reichsverfassung dennoch durchzuführen, wurde von der Frankfurter Nationalversammlung parallel zu den Dresdner Ereignissen, am 4. Mai 1849, erlassen.

Über die Engelssche Definition hinaus bestehen, vor dem Hintergrund der beiden Ablehnungen des Preußenkönigs, des Dresdner Aufstandes und dem Aufruf vom 4. Mai zur Durchführung der Reichsverfassung, unterschiedliche Ansichten und Interpretationen über Beginn und Dauer der Reichsverfassungskampagne.

Diese setzte nach Wehler ab 4. Mai ein und basierte auf dem Aufruf der Nationalversammlung.28 Bei Siemann lag ihr Beginn dagegen in der dritten Aprilwoche.29

Nipperdey sah erst mit dem Zerfall des Frankfurter Parlaments und dem Rücktritt Heinrich v. Gagerns am 10. Mai den Beginn der anlaufenden Reichsverfassungskampagne. Indikator des Zerfalls und Beginn für die Kampagne sei die neue linke Mehrheit gewesen, die diesen Schritt begrüßte, wogegen sich der Reichsverweser und das neue konservative Ministerium dagegen stellten.30

Karl-Georg Faber ließ die Bewegung bereits mit der endgültigen Absage des Königs am 28. April beginnen.31

Veit Valentin ging in seinem Werk über die Geschichte der deutschen Revolution einen Schritt weiter und nannte als Kennzeichen für das nochmalige Aufflammen der Volksbewegung in Deutschland zum einen die Ablehnung der „Volks-Kaiserkrone“ am 3. April und zum anderen die Ablehnung der „modifizierten Frankfurter Reichsverfassung“ am 28. April.32 Im Gegensatz zu den meisten seiner Kollegen bezog er die erste Ablehnung der Reichsverfassung vom 3. April in seine Interpretation ein.

Bürgerkriege und Bewegungen um die Verfassung kennzeichnete er als Phase des „Sieges der Gegenrevolution“, die von April bis Juli 1849 andauerte und auch Thüringen umfaßte.33

Über die Interpretation Valentins hinaus suchte Möller die Bewegung in Thüringen zu erfassen. Ihre spezifische Entwicklung gliederte er in vier Phasen, deren erste den Zeitraum vom 28. März bis 5. April umfaßt und damit noch weiterreicht als die Interpretation Valentins, da Möller die Annahme der Reichsverfassung durch die deutsche Nationalversammlung mit einbezog. Diese Phase charakterisierte er als solche der „Euphorie über das Erreichte“.

Die zweite Phase bis Anfang Mai ist von den unterschiedlichen Versuchen geprägt, die Reichsverfassung durchzusetzen, nachdem der Preußenkönig am 28. April die Krone zurückgewiesen hatte.

In der dritten Phase bis Ende Mai, skizzierte er den Bruch zwischen Liberalen und Demokraten, um schließlich in der vierten und letzten Phase das Auseinandertriften von ‘partikularistischen Erhaltungsversuchen’ bereits errungener Freiheiten und die Hinwendung zu einer preußischen Unionspolitik durch die Liberalen als letzte Chance einer deutschen Einheit zu schildern.34

Anhand der wenigen allgemeinen Beispiele wird deutlich, welche unterschiedlichen Interpretationsansätze über den Beginn der Reichsverfassungskampagne vorliegen.

Um die spezifisch-thüringische Situation näher zu beleuchten, erscheint es im Anschluß an die Vierphasengliederung Möllers als sinnvoll, über die engere Engelssche Definition hinaus, die Ereignisse ab dem 28. März in die vorliegende Darstellung einzubeziehen.

Mit Blick auf das Standardwerk von Patze/Schlesinger zur Thüringischen Geschichte35 wird deutlich, wie sehr die Anerkennung der Reichsverfassung den Thüringern am Herzen lag. Neben Glockengeläut und Dankadressen an verschiedene Regierungen fanden in mehreren Städten „würdige Feiern“ statt.36

III. Die Reichsverfassungskampagne in Thüringen - Pressestimmen

Die Thüringer Presse würdigte in mehreren Artikeln das neue Verfassungswerk.

„Die Nationalversammlung hat das Werk, zu dem sie vom Volke berufen war, vollendet. Sie hat die Verfassung für Deutschland geschaffen und in der letzten Stunde [...] ihre oft gestörte, lang verzögerte Arbeit geschlossen. [...] Friedrich Wilhelm IV. ist zum Kaiser gewählt. Ob er die Wahl annehmen wird? Privatnachrichten bejahen diese Frage. Mögen sich dieselben bestätigen, particularische Gelüste schweigen und Preußens König an der Spitze eines einigen starken Deutschlands die Stürme, die von außen drohen bewältigen und den Verkehr wieder aufrichten, der im Innern darnieder liegt.“ Soweit die Meldung des „Gothaischen Tageblatts“ vom 2. April 1849 zur Kaiserwahl.

Die Überzeugung, daß der Preußenkönig die Krone auch annehmen wird, tritt deutlich zutage. Schon am 30. März 1849 konnten die Leser des „Apoldaischen Wochenblatts“ die Wahl des ‘Kaisers der Deutschen’ verfolgen, wobei der Artikel das knappe Abstimmungsergebnis von 290 Ja-Stimmen zu 248 Enthaltungen völlig ausblendete und nur auf die Stimmen für Friedrich Wilhelm IV. verwies. „Die erbliche Kaiserkrone ist mit 290 Stimmen dem König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen übertragen. Die Proklamation seitens des Präsidenten der Reichsversammlung wurde von der in und vor der Paulskirche versammelten Volksmenge mit Jubelruf aufgenommen“ hieß es dort.

Kritische Stimmen finden sich hier nicht, obgleich auch sie unter der euphorischen Stimmung vertreten sind. So erschien in der Berliner „National-Zeitung“ vom 3. April 1849 ein Artikel anderer Lesart.

„Aus Thüringen, 31. März. Wenn bei uns das große Ereigniß des Tages, die Wahl des Königs von Preußen zum deutschen Kaiser, nicht mit der jubelnden Freude aufgenommen worden, welche die nunmehrige auf ein einiges und mächtiges Deutschland in jedes Deutschen Brust hervorrufen sollte, so sind nur daran die letzten Regierungsverhandlungen in Preußen Schuld, welche fürchten lassen, daß die Freiheit der Einheit zum Opfer fallen werde. [...]“

Trotz anfänglicher Kritik endete jedoch auch dieser Artikel mit der Hoffnung „[...] daß schon die nächste Zeit diese Besorgniß zerstreuen [...] werde [...].“ 37

A. Das Herzogtum Coburg

1. Coburg vor der Annahme der Reichsverfassung

Noch weit vor der offiziellen Ablehnung der Kaiserkrone äußerte der coburg-gothaische Ministerresident in Berlin, Oberst v. Röder, erste Bedenken, indem er bereits am 17. Januar 1849 bekundete, daß der König (Friedrich Wilhelm IV., H. E.) wirklichen Widerwillen gegen Übernahme der Kaiserkrone hätte. Die Äußerung v. Röders lag darin begründet, daß Ernst II. die anderen thüringischen Fürsten dazu veranlaßt hatte, mit ihm zusammen den preußischen Monarchen zu bitten, die Kaiserwürde anzunehmen. Ernst hatte dem Preußenkönig in einem Schreiben vom 14. Januar 1849 darum gebeten.38

In Sachsen-Coburg herrschte zum damaligen Zeitpunkt eine überwiegend propreußische Stimmung. Der liberale coburgische Vertreter in der deutschen Nationalversammlung in Frankfurt, Moriz Briegleb, forderte noch vor der Verabschiedung der Reichsverfassung seine Mitbürger in Coburg dazu auf, alles zum Zustandekommen der Verfassung einzusetzen, um Ruhe und Ordnung zu bewahren. In einer Kundgebung in Coburg trat er für die Vorzüge einer konstitutionellen Monarchie als Staatsform mit einer erblichen Krone vor einer Republik ein.39

Aus Überzeugung stimmte Briegleb für den Preußenkönig als künftigen deutschen Kaiser und gehörte in Berlin am 3. April der sog. Kaiserdeputation an, die Friedrich Wilhelm IV., im Auftrag der Frankfurter Nationalversammlung, die Kaiserkrone antragen sollte.40

2. Zur Rolle Christian Friedrich Freiherr v. Stockmars

Allerdings erkannte der coburg-gothaische Gesandte41 bei der deutschen Nationalversammlung - Christian Friedrich v. Stockmar - bereits vor der Wahl, daß die wichtigen Entscheidungen nicht in Frankfurt, sondern in Berlin getroffen werden mußten. Nachdem er dort auf Friedrich Wilhelm IV. traf, mußte er, so wird berichtet, jedoch erkennen, daß dies nicht der Mann war, der die von ihm erwarteten Entscheidungen treffen konnte und die deutsche Frage zu lösen in der Lage war.42

v. Stockmar hatte schon im Mai 1848 einen Plan zur Neuordnung Deutschlands entwickelt und zur gleichen Zeit in der überregionalen Heidelberger „Deutschen Zeitung“ einem größeren Publikum zugänglich und bekannt gemacht. Er sah vor, das preußische Königtum in ein deutsches Kaisertum und den preußischen Staat in unmittelbares Reichsland zu verwandeln.43

„Auf die Gestaltung Deutschlands richtete sich sein ganzer Eifer. Das Elend und die Schmach der Geteiltheit des Vaterlandes standen ihm seit der Franzosen- und Rheinbundzeit stets lebhaft vor der Seele und, daß das Ziel die Einigung unter Preußen sein müsse, darüber war ihm kein Zweifel.“ 44

Der Plan schlug fehl, da ihn der König nicht begriff und vor der Zumutung erschrak, über den eigenen Schatten zu springen. Dennoch brachte Stockmar die Nationalversammlung so weit, „daß sie ihren Weg standhaft zu Ende ging und Preußens deutsche Führerstellung in der Reichsverfassung von 1849 als Vermächtnis für künftige festlegte.“ 45

In Sachsen-Coburg hatte ein von Ernst II. 1848 einberufener erster Revolutionslandtag die Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit sowie das allgemeine und gleiche Wahlrecht gewährt. Damit waren hier einerseits die Märzforderungen garantiert, andererseits auch die Grundlagen für neue entstehende Vereine und Zeitungen gelegt.

Die von Ernst gewährten Märzforderungen, denen er aus Überzeugung stattgegeben hatte, sorgten für eine überwiegende Ruhe während der Revolutionszeit. Dazu trug auch die überwiegend konstitutionelle Gesinnung der Coburger bei, die dem örtlichen ‘Demokratischen Verein’ nur wenige Mitglieder bescherte.46

3. Der Publizist Feodor Streit und die Politischen Vereine in Sachsen-Coburg

Einen Gegenspieler hatte der coburgische Abgeordnete in Frankfurt, Moriz Briegleb, in dem Publizisten Feodor Streit gefunden, der eine radikale republikanische Gruppe um sich scharte.47

Streit hatte im Oktober 1848 das „Coburger Tageblatt“ übernommen und damit der konstitutionell-monarchischen „Land- und Stadtzeitung von Coburg“, als dem Publikationsorgan Brieglebs, ein Blatt mit demokratischer Tendenz entgegengesetzt. 1849 schuf Streit mit der „Neuen Deutschen Dorfzeitung“ einen Gegenpol zur seit 1818 im benachbarten (Sachsen-) Hildburghausen erscheinenden (alten) „Dorfzeitung“. Diese hatte „jede noch so gesetzliche Freiheitsbestrebung als Anarchie verdächtigt“. „Coburger Tageblatt“ und „Neue Deutsche Dorfzeitung“ ergänzten sich, wobei die neue Dorfzeitung „Politisches und allgemein Vaterländisches“ und das Tageblatt „mehr heimatliche Interessen“ behandelte.48 Die „Neue Deutsche Dorfzeitung“ diente Streit als Organ der demokratischen Partei für Coburg und Thüringen.49 Für die Äußerungen in seinen Blättern nahm Streit 1849 und 1852 Beleidigungsprozesse und Haft auf sich.50

Ein anderes Organ, das sich zur Republik als einzig möglicher Staatsform bekannte war der ‘Alte Coburger Bürgerverein’, dem ein Vertrauter Streits, der Rechtsanwalt Friedrich Albrecht, vorstand. Die eigentlich treibende Kraft war auch hier Streit, der dem Verein als Schriftführer angehörte und die Vereinsziele wesentlich beeinflußte.

Diesem, im Oktober 1848 gegründeten, Verein gehörte eine große Zahl von Mitgliedern an, die sich aus Literaten, Handwerkern und Proletariern zusammensetzten.

Neben diesem Coburger Verein bildeten sich vielerorts im Lande ähnliche ‘demokratische’, ‘republikanische’, Vaterlands- oder Volksvereine.

Neben dem Ideal der ‘Republik’, dachten die wenigsten der Mitglieder an die sofortige Entthronung der herrschenden Fürsten oder gar an den Umsturz des alten Systems.51

Sie bildeten den Gegenpol zum „neuen Bürgerverein“, dem „demokratisch-monarchischen Verein“ und seinen angesehenen und wohlhabenden Bürgern, die sich zur demokratischen Monarchie bekannten, die sie für das ganze Vaterland anstrebten.

Dieser Verein stand für das konstitutionelle Coburg Brieglebs und Ernsts II. Weit vor der Reichsverfassungskampagne erkannte dieser Verein, „daß eine Republik nur mit blutiger Gewalt zu erzielen ist“ und die Gefahren die sich daraus ergeben. „Eine deutsche Republik kann für jetzt nichts werden als eine rote Republik, welche den Umsturz aller Besitzverhältnisse und Beraubung der Besitzenden zum Vorteil der Besitzlosen will. Würde sie ihr Ziel erreichen, so wäre die Folge nicht eine Abhülfe der unbemittelten Volksklassen, sondern eine Verarmung aller.“ 52

4. Der Kampf um die Reichsverfassung in Sachsen-Coburg

Nach der endgültigen Ablehnung der Kaiserkrone durch Friedrich Wilhelm IV. von Preußen war das Hauptstreben der Coburger Demokraten davon geprägt, die Reichsverfassung vom 28. März 1849 zu sichern. Dazu gehörte u. a. die Forderung Streits nach Gewehren für seinen Bürgerverein, um damit die Bürgerwehr unterstützen zu können.53

Daneben versuchten Volksversammlungen in Stadt und Land, die Bevölkerung zu mobilisieren. Das „Coburger Tageblatt“ und die „Neue Deutsche Dorfzeitung“ dienten Streit als Mittel und Forum der Ankündigung, bzw. der ausführlichen tendenziösen Berichterstattung.

Doch ehe in Sachsen-Coburg größere Versammlungen der Demokraten anberaumt werden konnten, unterzeichnete Minister v. Stein im Auftrag Herzog Ernsts II. die Kollektivnote vom 14. April 1849, erklärte sich mit der Kaiserwahl einverstanden und erkannte für Sachsen-Coburg und Gotha die Reichsverfassung ohne Revision als verbindlich an.

Neben der Überzeugung Ernsts II. für die deutsche Einheit war mit dieser Erklärung ein weiteres Ziel verbunden: das Herzogtum wollte möglichen Gefahren in Form von Aufruhr und Tumulten zuvorkommen.

So wurde von Sachsen-Coburg und Gotha erklärt, daß „ die vorhandenen Bedenken nicht im richtigen Verhältnis zu den Gefahren stehen, welche ein langer Verzug des Verfassungswerkes dem gemeinsamen Vaterlande notwendig bringen müßte“.54 Für die kleineren Staaten war die Annahme der Verfassung unvermeidlich, „wollten sie nicht der Revolution verfallen, welche allenthalben ihr Haupt erhob “.55

An dieser Revolutionsfurcht sind allerdings Zweifel aufgekommen. Ernst II. hatte in seinen Memoiren den Satz geäußert, daß er sich „des größten Theils der Bevölkerung ganz sicher war.“ 56

Mit der Kollektivnote erreichten Ernst II. und die anderen 27 Unterzeichnerstaaten das glatte Gegenteil. Der Preußenkönig zeigte sich verstimmt darüber, daß die kleinen Fürsten sich unter das Joch der Paulskirche beugten und ihm bedeutet hatten, das gleiche zu tun. Stattdessen halte er am Vereinbarungsprinzip unerschütterlich fest und wolle eher abdanken.57

Der Bruch Preußens mit der Volksbewegung war mit der Note vom 21. April, die die endgültige Ablehnung Friedrich Wilhelms IV. bereits vorwegnahm, besiegelt. Der preußische Ministerpräsident Graf Brandenburg hatte vor der Frankfurter Nationalversammlung die Erklärung abgegeben, daß Preußen „niemals, niemals, niemals“ die Reichsverfassung annehmen werde. Dieser Schritt wurde aber von den Erbkaiserlichen, unter ihnen die coburg-gothaischen Abgeordneten Briegleb und F. G. Becker, eher als nahe Ablösung des Grafen Brandenburg, denn als endgültige Ablehnung gewertet.58

Betroffen und deprimiert über die Weigerung Friedrich Wilhelms IV. zeigte sich, neben seinem Bruder Ernst, auch der englische Prinzgemahl Albert. Nach Alberts Überzeugung hatte sich Preußen einer historischen Aufgabe verweigert.59

Am 29. April, einen Tag nach der endgültigen Ablehnung der Kaiserkrone durch Friedrich Wilhelm IV., fand im sachsen-coburgischen Neustadt eine Volksversammlung des dortigen demokratischen Volksvereins statt, bei der nach Streits Angaben, ca. 10.000 Menschen zusammenkamen. Zweck der Neustädter Versammlung war „ das Verhalten des Volks zu der zu der deutschen Verfassungsfrage in kurzen Zügen“ anzudeuten. Der Vertreter des ‘Coburger Demokratischen Bürgervereins’ bezeichnete die Verfassung als nicht genügend und unbefriedigend, weil sie das erbliche Kaisertum enthalte, er selbst jedoch überzeugter Republikaner sei. Die Beifallsstürme auf Albrechts Äußerungen hin wertete Streit als Hinweise auf tiefe demokratische Wurzeln vor Ort. Albrecht forderte die Teilnehmer in seiner Rede auf, „für die Verfassung einzustehen, weil sie neben jenen bedauerlichen Bestimmungen doch wieder andere enthalte, mit deren Hülfe auch die noch nöthigen Verbesserungen errungen werden könnten. Wenn daher jetzt diese Verfassung von den Fürsten bedroht werde, so müsse das Volk für dieselbe und die Nationalversammlung einstehen, zugleich aber auch von letzterer die entschiedensten Maßregeln zum Schutze der Verfassung fordern [...]“.60

Streit selbst forderte in seiner Rede alle Parteien auf, daß es Pflicht sei, für die Verfassung mit „Gut und Blut“ einzustehen. Er begründete diese Einstandspflicht damit, daß die Verfassung „von den frei erwählten Vertretern des Volkes, also aus dem souveränen Willen der Nation [...]“ 61 geschaffen sei.

Fast prophetisch schrieb Staatsminister v. Stein am 1. Mai 1849 an Herzog Ernst II.:

„Nachdem Preußen die deutsche Sache verläßt, wird sie natürlich in Dresden und München gewinnen (...)Wenn sich doch nur [...]die Hof-Parteien überzeugen wollten, daß das Streben nach Einigung ein allgemeines in Deutschland sei.“ 62 Die Worte Steins bewahrheiteten sich. Schon zwei Tage später brach der Dresdner Aufstand los.

Zeitgleich, am 3. Mai 1849, entsandten die Coburger Mitglieder des ‚Demokratischen Vereins’, der zugleich Hauptverein der Märzvereine im Lande war, ihren zweiten Vorsitzenden Feodor Streit zum Kongreß der Märzvereine in Frankfurt/M. vom 6. Mai.63

Am 14. Mai forderte Preußen seine Abgeordneten auf, die Nationalversammlung zu verlassen und nachhause zu fahren. Als Begründung wurde angeführt, daß das Mandat mit der Schaffung der Reichsverfassung erloschen sei.

Tags zuvor wurde im sachsen-coburgischen Fechheim ein Volksverein gegründet, „welcher sich zum Zweck gesetzt hat, nicht blos für Verwirklichung und Aufrechterhaltung der Volksrechte, sondern namentlich auch für politische und sittliche Bildung des Volkes das Seinige beizutragen.“ Die Meldung endete mit dem Hinweis, daß das „ rege, thatkräftige Leben [...]von Frankfurt aus wenig benutzt werden zu wollen“ schien. Wie in anderen deutschen Orten wurde auch der Fechheimer Volksverein „insbesondere zum Schutze der Reichsverfassung“ gegründet.64

Am 19. Mai attackierte Feodor Streit den Coburger Bürgermeister Oberländer öffentlich. Dieser hatte seine Mitbürger in einer Ansprache zur Vereidigung auf die Reichsverfassung eingeladen, jedoch auf eine Partei hingewiesen, die, „unter dem Vorwand der eifrigsten Verfechtung der Verfassung, diese mittelst Umsturz von Gesetz und Ordnung zu untergraben und aus dem allgemeinen Ruin sich einzig Vortheil zu bereiten suche.“ 65

Eine feindselige Rückkehr bereitete Streit auch seinem politischen Widersacher Briegleb, der am 20. Mai nach Coburg zurückkehrte.

In einer am 29. Mai stattgefundenen Volksversammlung auf dem Coburger Anger griff er Briegleb vor 4.000 Zuhörern heftig an. Wieder trat Streit für die Republik als Staatsform ein und lastete dieses unerreichbare Ziel der ‘Fürstenpartei’ und Briegleb als deren Angehörigen an. Dieser habe in vielen Punkten gegen den Willen des Volkes gehandelt. „Er habe für einen Reichsverweser aus einer Deutschland stets ungünstig gesinnten Dynastie gestimmt (Erzherzog Johann v. Habsburg, H.E.) . Sodann habe er Schleswig-Holstein verraten, indem er für den Waffenstillstand von Malmö [...]gestimmt habe.“ 66

Schimpftiraden hatte Streit neben anderen vorab im „Coburger Tageblatt“ gegen Briegleb gerichtet, wo letzterer zum „Reichsdeserteur“ erhoben wurde.

„Weil das Vaterland in Gefahr ist, weil die Reichsverfassung (für die wir mit unserem Leben einzustehen uns verpflichtet fühlen müßten, wenn wir nur einen Funken von Ehre im Leib hätten) von den Fürsten bedroht ist, deren Macht wir vorher gestärkt haben, weil überhaupt die jetzigen Gefahren des Vaterlandes gerade von uns geflissentlich heraufbeschworen sind, um das deutsche Volk der Reaktion an’s Messer zu liefern; weil also alles dies der Fall ist, so - verlassen wir (Briegleb und Genossen) unseren Posten, denn im Sinne des Fürsten ist unsere Aufgabe von uns trefflich erfüllt.“ 67

Briegleb gehörte in Frankfurt der Kasinofraktion an und erlebte als Mitglied der Kaiserdeputation das Scheitern der Oberhauptsfrage in Berlin.

Vom 7. bis 12. Mai 1849 versuchte er als Reichskommissar für das Königreich Sachsen in einer unfruchtbaren Aufgabe die Wiederherstellung des Reichsfriedens zu erreichen.68

Mit Datum vom 18. Mai erhielt die liberale Coburger „Land- und Stadtzeitung“ einen Brief des Abgeordneten Briegleb zugespielt, der an einen Coburger Freund adressiert war. Darin zog Briegleb ein vorläufiges Fazit unter ein Jahr Nationalversammlung. Er betonte den „Weg des Gesetzes“, als den einzigen, um die Verfassung durchzusetzen und lehnte den gewalttätigen ab. Er sah den „Grund des Aufhörens“ der Nationalversammlung in ihren fehlenden Mitteln, die Reichsverfassung durchzuführen. Als Garant für „neue Bildungen“ sah Briegleb zunächst die Aufrechterhaltung von Gesetz und Ordnung, „wo aber Aufstände kommen, da wird man das Säbelregiment herbeirufen.“ 69

Vor dem Hintergrund des Dresdner und des badischen Aufstandes waren Brieglebs Ermahnungen nachvollziehbar. Natürlich widerspiegelt Briegleb auch die Ansicht der Liberalen generell, zu denen Briegleb gehörte. Sie verstanden sich als Mitte zwischen Reaktion und Revolution, wobei die Reichsverfassung den Bürgerkrieg zwischen beiden Extremen verhindern sollte, da hiermit die bürgerliche Mitte der Vernichtung preisgegeben wäre.70 So dienten Aufrufe zur Besonnenheit nicht zuletzt dem eigenen Schutz.

Die Reaktion Feodor Streits auf den Brieglebschen Brief, hat sich als Zeitungsabdruck erhalten. Der Artikel ist zwar unsigniert, deutet mit seinen heftigen Attacken jedoch auf Streit oder dessen nächsten Umkreis hin. Briegleb wird persönlich angegriffen und in die Reihe der ehrlosen Subjekte, „die nur von der Fürsten Gnade leben mögen, und die lieber ihr eignes Werk preisgeben, als sich an das Volk anzuschließen“ gestellt.71

Feodor Streit blieb als entschiedener Demokrat neben Friedrich Karl Hönniger im Schwarzburg-Rudolstädtischen die Ausnahme. Zwar bekam Streit aus den Nachbarländern, aus Sachsen-Meiningen-Hildburghausen und dem Frankenland Zulauf, stand jedoch sonst allein. Es wird angenommen, daß Streit zu jung war, um eine führende Position einzunehmen. Allerdings wirkten seine Hetzattacken über Sachsen-Coburg hinaus bis in die Regionen des Thüringer Waldes.72

Neben Aufrufen, Volksversammlungen und Hetztiraden in Zeitungen, versuchten die Sachsen-Coburger Demokraten auch militärisch gerüstet zu sein. Die Volksbewaffnung suchte alle waffenfähigen Männer zur Übung zu versammeln.

Die Aufforderung für die neue Verfassung mit ‘Gut und Blut’ einzustehen erlebte hier ihre Umsetzung. Ende Mai 1849 erschien im „Coburger Tageblatt“ ein anonymer, wohl im Umfeld Streits entstandener Artikel, der die Situation im Amtsgerichtsbezirk Neustadt bei Coburg widerspiegelte.

„Bald wird es in hiesiger Gegend kein Dörflein mehr geben, wo man nicht deutsche Wehrmänner fände. Wer nicht gutwillig und rasch dazu tritt, den trifft die Verachtung seiner Nachbaren. Nur rüstig vorwärts, wackerer Landmann! Lass’ es besser werden und bald wird’s besser sein. Sind erst alle deutschen Bauern freie, ihre Kraft sich bewußte Wehrmänner, dann kann der Sieg der Volkssache nicht mehr ferne sein.“ 73

Fast zeitgleich wurde zum Exerzieren der Bürgerwehr in Coburg aufgerufen. Dennoch sollte man die kostbare Zeit nicht mit Paradegriffen vergeuden, „sondern die Ladung mit Percussionsgewehren möglichst schnell [...]erlernen.“ Die Wehrmänner mahnten den Ernst der Zeit an, die rasches, entschiedenes Handeln eher erfordere, als alle Paradekünste.74

Die anfängliche (teilweise) propreußische Stimmung in Sachsen-Coburg war nach der ersten Ablehnung der Kaiserkrone durch Friedrich Wilhelm IV. in Mißtrauen umgeschlagen, das auch Ernst II. gegen den Preußenkönig Stellung beziehen ließ. An seinen Bruder Albert schrieb Ernst bereits am 18. April, daß „der Bruch mit Frankfurt und allen seinen Werken bei Friedrich Wilhelm IV. von allem Anfang an beschlossene Tatsache“ [...] und alles andere [...] Possenspiel“ war, mit dem man jetzt der Nationalversammlung auch noch die historische Schuld aufladen wollte.75

Das Mißtrauen, etwa des Landtags gegen die preußenfreundliche Politik Ernsts II., führte schon im Januar 1849 zu zweierlei Auffassungen des Herzogtums Sachsen-Coburg über die Mitwirkung der Regierungen bei der Gestaltung der Reichsverfassung. Ernst II. bejahte den Schritt der preußischen Zirkularnote vom 23. Januar 1849, der Landtag dagegen forderte die Nationalversammlung in einer Adresse auf, „die preußische Anmaßung zurückzuweisen, da sie allein vom deutschen Volk (den Auftrag, H.E.) erhalten habe, das Verfassungswerk zu vollenden.“ 76

Insoweit lag in Sachsen-Coburg ein deutliches Auseinandertriften der Interessensphären von Herzog und Landtag vor.

Eine Steigerung der Spaltung bewirkten die Aufstände in Dresden, Baden und der Pfalz. Bereits jetzt wandten sich die gemäßigten thüringischen Liberalen von der Reichsverfassungskampagne und dem Kompromiß mit den Demokraten ab.77

Der Rückkehr Brieglebs nach Coburg folgte der Schritt Ernsts II., das Stuttgarter Rumpfparlament nicht mehr als legale deutsche Volksvertretung anzuerkennen. Dieser Schritt wäre nach Frühwald „politischem Selbstmord“ gleichgekommen und hätte eine Wendung gegen die verfasssungstreue badische Regierung bedeutet.

Ernst erkannte, daß von der Volksbewegung keine entscheidenden Schritte zur Durchsetzung der Verfassung zu erwarten waren und schloß sich dem Dreikönigsbündnis vom 26. Mai 1849 zwischen Preußen, Hannover und Sachsen an. Damit bekundete er einmal mehr den Anspruch der Regierungen, die Reichsverfassung zu vollenden und Deutschland zu einigen.78

Der Herzog war viel zu sehr Verfechter des Einheitsgedankens, als daß er durch leichtsinnigen Wagemut die Verfassung aufs Spiel gesetzt hätte.

Diese Ansicht vertraten auch die Liberalen. So diente die Reichsverfassung im badischen Aufstand nur als vorgeschobene Begründung.

Tatsächlich sollte sie den Bürgerkrieg zwischen den beiden Extremen verhindern, da andernfalls die bürgerliche Mitte vernichtet würde.79 Mit dem Ausbruch des badischen Aufstandes war eine gewaltfreie, gesetzliche Einführung der Reichsverfassung in weite Ferne gerückt.

Ernst II. brach daher mit der Nichtanerkennung des Rumpfparlamentes von Stuttgart mit der Volksbewegung. Konsequent versagte er die Zustimmung zur Neuwahl eines Ersatzkandidaten für Briegleb bei der Nationalversammlung.80

5. Die Verhältnisse in Sachsen-Coburg nach dem Beitritt zum Dreikönigsbündnis

Die Angriffe Streits und Albrechts, dem Vorsitzenden des ‘Alten Coburger Bürgervereins’, gegen das Herzogshaus und die Konstitutionellen, setzten sich auch nach dem 26. Mai 1849 fort. Insbesondere die Bürgerwehren wurden dazu aufgefordert, sich in und um Thüringen fest aneinander zu schließen, „nicht um einen Putsch zu vollführen, sondern, wie es ihr Zweck ihnen vorschreibt, um den heimischen Heerd gegen fremde Anmaßung (gemeint sind preußische Militärs, H.E.) [...] zu schützen. Stillestand ist Rückgang!“ 81

Neben Coburg wurden auch in Gotha Aufstände befürchtet. Die anfängliche Skepsis gegen die Preußen schlug in Mißtrauen und Haß um.82 Die preußische Politik wurde als ‘reichsfeindlich’, das bewaffnete Eingreifen Preußens in Sachsen als ‘rechtswidrig’ bezeichnet. Ängste vor einer Volkserhebung des Coburger- und benachbarten Frankenlandes entstanden.

Im Zusammenhang mit dem Beitritt zum Dreikönigsbündnis erbat der Geheime Staatsrat Bröhmer als Vorstand der coburgischen Abteilung des Staatsministeriums seine Entlassung, die ihm gewährt wurde.83

Nach Ansicht Ernsts II. leiste Bröhmer den Anarchisten aus Schwäche allen erdenklichen Vorschub und unterhielt eine künstliche Opposition mit dem Gothaischen Landtag, während er die Coburgische Ständeversammlung an der Nase herumführte.84

Nicht nur einzelne Mitglieder des Staatsministeriums, wie Bröhmer, auch der coburgische Landtag bereitete Ernst II. Schwierigkeiten, da er bis Mitte November 1849 seine Zustimmung zur Dreikönigsverfassung versagte und sie mit Zweidrittelmehrheit ablehnte.85

[...]


1 Frank Möller, Die Reichsverfassungskampagne in Thüringen, in: Hans-Werner Hahn; Werner Greiling (Hrsg.), Die Revolution von 1848/49 in Thüringen. Aktionsräume-Handlungsebenen-Wirkungen, 1. Aufl., Rudolstadt 1998.

2 Vgl. Ernst-Rudolf Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. Bd II. Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850, 3., überarb. Aufl., Stuttgart, u.a., 1988, S. 530.

3 Paul Wentzcke, Die erste deutsche Nationalversammlung und ihr Werk, München 1922, S. 349. Im folgenden zit.: Wentzcke, Nationalversammlung.

4 Jeweiliger Überblick bei: (1) Christoph Klessmann, Zur Sozialgeschichte der Reichsverfassungskampagne von 1849, HZ 218 (1974), S. 285. (2) Frank Möller, S. 93.

5 Zit. nach: Möller, S. 93.

6 Theodor Schieder, Vom Deutschen Bund zum Deutschen Reich, 1815-1871, 15. Aufl., München 1995, S. 98f.

7 Vgl. Klessmann, S. 285.

8 Rudolf Stadelmann, Soziale und politische Geschichte der Revolution von 1848, München 1948, S. 174.

9 Karl-Georg Faber, Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Restauration und Revolution. Von 1815 bis 1851, Wiesbaden 1979, S. 266.

10 Wolfram Siemann, Die deutsche Revolution von 1848/49, Frankfurt/M. 1991, S. 204. Im folgenden zit.: Siemann, Revolution.

11 Möller, S. 93.

12 Vgl. Friedrich Engels, Die deutsche Reichsverfassungskampagne, in: Marx-Engels-Werke (MEW) Bd. 7, Berlin (Ost) 1960, S. 115

13 Georg Kaufmann, Geschichte Deutschlands im neunzehnten Jahrhundert, Berlin 1912, S. 328. Walter Schmidt, u. a., Illustrierte Geschichte der deutschen Revolution 1848/49, Berlin (Ost) 1973, S. 276-316 (zum ‘Verrat der Gothaer’).

14 Manfred Hettling, 1848 - Illusion einer Revolution, in: Ders. (Hrsg.), Revolution in Deutschland? 1789-1989. Sieben Beiträge, Göttingen 1991, S. 37.

15 Heinz Helmert; Hansjürgen Usczeck, Bewaffnete Volkskämpfe in Europa 1848/49, 1. Aufl., Berlin (Ost) 1973, S. 335.

16 Klessmann, S. 286.

17 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (Hrsg.), Marx; Engels - Ausgewählte Werke, Bd. II., 10. Aufl., Berlin (Ost) 1983, S. 280.

18 Hans-Ulrich Wehler, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 2: Von der Reformära bis zur industriellen und politischen „Deutschen Doppelrevolution“ 1815-1848/49, 2. Aufl., München 1989, S. 754.

19 Hans Boldt, Deutsche Verfassungsgeschichte, Bd. 2: Von 1806 bis zur Gegenwart, München 1990, S. 157.

20 Wolfgang J. Mommsen, 1848 - Die ungewollte Revolution. Die revolutionären Bewegungen in Europa 1830-1849, Frankfurt/M. 1998, S. 284.

21 Rolf Weber, Centralmärzverein (CMV) 1848-1849, in: Dieter Fricke, u.a., (Hrsg.), Handbuch der Geschichte der bürgerlichen Parteien, Bd. 1, Leipzig 1968, S. 231.

22 Elisabeth Fehrenbach, Verfassungsstaat und Nationsbildung 1815-1871, München 1992, S. 48.

23 Siemann, Revolution, S. 207f.

24 Veit Valentin, Geschichte der deutschen Revolution von 1848-1849, Bd. 2, Berlin 1931, S. 547.

25 MEW 7, S. 115.

26 Helmut Jacobi, Die letzten Monate der provisorischen Zentralgewalt für Deutschland (März-Dezember 1849). Phil.-Diss., Frankfurt/M. 1956, S. 39.

27 Vgl. Bernhard Mann, Das Ende der Deutschen Nationalversammlung im Jahre 1849, in: HZ 214 (1972), S. 273.

28 Wehler, S. 754.

29 Siemann, Revolution, S. 205.

30 Thomas Nipperdey, Deutsche Geschichte 1800-1866. Bürgerwelt und starker Staat. 6., durchges. Aufl., München 1993, S. 661.

31 Faber, S. 267.

32 Valentin, Bd. 2, S. 547.

33 Ebda., S. 547.

34 Vgl. Möller, S. 107.

35 Friedrich Facius, Geschichte Thüringens, Bd. 5/2: Politische Geschichte von 1828 bis 1945, hrsg. von Hans Patze; Walter Schlesinger, Köln, Wien 1978.

36 Ebda, S. 97. Eine Dankadresse erhielt hiernach die Regierung in Schwarzburg-Sondershausen.

37 National-Zeitung (Morgen-Blatt) Nr. 89 vom 3. April 1848.

38 Hans Körner, Dietrich Freiherr von Stein 1793-1867, in: JbCLSt 1960, S. 120.

39 Kundgebung vom 17. April 1848; vgl. Thilo Krieg, Das geehrte und gelehrte Coburg. Ein lebensgeschichtliches Nachschlagebuch. Erster Teil, Coburg 1927, S. 13.

40 Harald Bachmann, Moriz Briegleb, in: Gesellschaft für fränkische Geschichte (Hrsg.), Fränkische Lebensbilder, Bd. 6, Würzburg 1975, S. 257.

41 v. Stockmar wurde auf Veranlassung der Brüder Herzog Ernsts II., des englischen Prinzgemahls Albert und des belgischen Königs Leopold sachsen-coburg-gothaischer Gesandter in Frankfurt und übte dort starken Einfluß auf die Nationalversammlung aus. Vgl. Detlef Sandern, Parlamentarismus in Sachsen-Coburg-Gotha 1821/26 - 1849/52, in: Thüringer Landtag (Hrsg.), Schriften zur Geschichte des Parlamentarismus in Thüringen, Heft 7, 1. Aufl., Jena 1996, S. 117. Im folgenden zit.: Sandern, Parlamentarismus.

42 Vgl. Hans-Joachim Netzer, Albert von Sachsen-Coburg-Gotha. Ein deutscher Prinz in England, München 1988, S. 249.

43 Paul von Ebart, Christian Freiherr von Stockmar, in: Coburger Heimatverein (Hrsg.), Coburger Heimatblätter, Heft 1, April 1921, S, 44.

44 Ernst v. Stockmar, Denkwürdigkeiten aus den Papieren des Freiherrn Friedrich Christian v. Stockmar, Braunschweig 1872, S. 39.

45 Ernst Schröder, Christian Friedrich von Stockmar. Ein Wegbereiter der deutsch-englischen Freundschaft, Essen 1950, S. 20f.

46 Sandern, Parlamentarismus, S. 106f.

47 Harald Bachmann, Herzog Ernst II. von Sachsen-Coburg und Gotha, in: Gesellschaft für fränkische Geschichte (Hrsg.), Fränkische Lebensbilder, Bd. 5, Würzburg 1973, S. 262. Im folgenden zit.: Bachmann, Ernst II.

48 Alfred Sauerteig, Coburger Zeitungsgeschichte, Coburg 1949, S. 68f.

49 Konrad Bechstein, Feodor Streit. Ein Kämpfer für Einheit und Freiheit 1848-1859-1866, Coburg 1925, S. 18.

50 Vgl. Michael Kanz, Die Tätigkeit des Demokraten Feodor Streit als Abgeordneter im Landtag des Herzogtums Coburg sowie im gemeinschaftlichen Landtag der Herzogtümer Coburg und Gotha anhand von Landtagsprotokollen, Coburg 1989, S. 13.

51 Facius, S. 73.

52 Zit. nach: Harald Bachmann, Das Herzogtum Sachsen-Coburg in der Revolution von 1848/49. Ein regionaler Versuch für einen demokratischen Anfang vor 150 Jahren, in: Historische Gesellschaft Coburg e. V. (Hrsg.), Coburger Geschichtsblätter, Heft 1-2, Januar-April 1998, S. 32. Im folgenden zit.: Bachmann, Herzogtum.

53 Bechstein, S. 19.

54 Zit. nach: Gertraud Frühwald, Herzog Ernst II. von Sachsen-Coburg und Gotha und sein Herzogtum Coburg in der Revolution 1848, Diss., München 1952, S. 178.

55 Ernst II., Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha, Aus meinem Leben und aus meiner Zeit, Bd. 1, Berlin 1887, S. 476.

56 Elisabeth Scheeben, Ernst II., Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha. Studien zu Biographie und Weltbild eines liberalen deutschen Bundesfürsten in der Reichsgründungszeit. Frankfurt/M., u. a., 1987, S. 87.

57 Friedrich Meinecke, Radowitz und die deutsche Revolution, Berlin 1913, S. 226.

58 Vgl. Mann, S. 289.

59 Adolf Matthias Birke, Albert, ein Coburger als Prinzgemahl in England, in: Henker/Brockhoff (Hrsg.), Ein Herzogtum und viele Kronen (1997), S. 56.

60 Neue Deutsche Dorfzeitung Nr. 63 vom 1. Mai 1849, S. 1.

61 Ebda., S. 1f.

62 Zit. nach: Hans Körner, S. 123; vgl. auch: Frühwald, S. 173.

63 Coburger Tageblatt Nr. 105 vom 5. Mai 1849.

64 Neue Deutsche Dorfzeitung Nr. 72 von Do., 17. Mai 1849.

65 Neue Deutsche Dorfzeitung Nr. 74 vom 21. Mai 1849.

66 Harald Bachmann, Das Revolutionsjahr 1848 in Coburg, in: Coburger Landesstiftung (Hrsg.), JbCLSt 1973, S. 84.

67 Coburger Tageblatt Nr. 123 vom 29. Mai 1849.

68 Tobias Quarck, Bilder aus Alt-Coburg. Gesammelte Aufsätze Coburg 1917; zu Moriz Briegleb: vgl. Anhang, S. 119.

69 Privileg. Gothaische Zeitung Nr. 104 vom 24. Mai 1849.

70 Zit. nach: Möller, S. 101.

71 Coburger Tageblatt Nr. 118 vom 22. Mai 1849.

72 Facius, S. 70.

73 Coburger Tageblatt Nr. 122 vom 26. Mai 1849.

74 Vgl. Coburger Tageblatt Nr. 120 vom 24. Mai 1849.

75 Zit. nach: Frühwald, S. 179.

76 Zit. nach: Frühwald, S. 182.

77 Vgl. Möller, S. 100.

78 Bachmann, Ernst II., S. 265.

79 Vgl. Möller, S. 101.

80 Frühwald, S. 181.

81 Neue Deutsche Dorfzeitung vom 5. Juni 1849.

82 Vgl. Kanz, S. 31. Kanz ging davon aus, daß die Coburger mit den Preußen zwar gut Handel treiben konnten, sich aber dem Süden zugehörig fühlten. Er illustriert diese Annahme an einer Quelle aus der 1. H. des 19. Jh.

83 Augsburger Allgemeine Zeitung vom 19. August 1849, S. 3564.

84 Zit. nach: Ernst II., Aus meinem Leben, S. 494.

85 Facius, S. 113f.

Ende der Leseprobe aus 79 Seiten

Details

Titel
Die Reichsverfassungskampagne von 1849 in Thüringen
Untertitel
Am Beispiel des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha und des Großherzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach
Hochschule
Friedrich-Schiller-Universität Jena  (Historisches Institut)
Note
1,7
Autor
Jahr
1998
Seiten
79
Katalognummer
V1031984
ISBN (eBook)
9783346439178
ISBN (Buch)
9783346439185
Sprache
Deutsch
Schlagworte
1848er Revolution, Thüringen, Landesgeschichte, 1848/49, Republikanische Bewegungen, Demokratiebewegung
Arbeit zitieren
M.A. Hartmut Ellrich (Autor:in), 1998, Die Reichsverfassungskampagne von 1849 in Thüringen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1031984

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