Inwiefern greift Jean-Jacques Rousseau die Vertragstheorie von Thomas Hobbes auf?

Eine Analyse von Menschenbild, Naturzustand sowie Gesellschaftsvertrag und Staatskonzept


Hausarbeit (Hauptseminar), 2020

16 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der Naturzustand
2.1. Der natürliche Mensch im Naturzustand
2.2. Das Endstadium des Naturzustandes

3. Staatsgründung und Gesellschaftsvertrag
3.1. Die Bedingungen des Vertragsschlusses und seine Ur-Form
3.2. Gemeinwille und allgemeiner Wille
3.3. Souveränität, Untertanen und ihr Gleichgewicht
3.4. Scheitern des Staates und Vertragsverletzung

4. Monarchie oder Demokratie

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Dieser Arbeit liegt die Frage zugrunde, inwiefern sich die vertragstheoretischen Konzepte von J.-J. Rousseau an jenen von Thomas Hobbes orientieren. Es soll untersucht werden, ob die Gemeinsamkeiten beider Theorien über die oberflächliche Parallele der Vertragstheorie hinausgehen und ob Rousseaus Idee tatsächlich auch eine Entwicklung oder Erweiterung der hobbesschen darstellt. Zu diesem Zweck nimmt die vorliegende Arbeit die Kernelemente beider Konzepte in den Fokus und analysiert Menschenbild, Naturzustand sowie Gesellschaftsvertrag und Staatskonzept auf grundlegende Parallelen. Aufgrund des begrenzten Umfangs kann diese Arbeit keine Analyse der religiösen Komponenten beider Theorien bieten und geht hinsichtlich bedeutender Unterschiede ausschließlich auf jene ein, die das Verständnis grundlegend beeinflussen. Rousseaus Perspektive und Ideen stehen dabei im Vordergrund, weshalb nicht alle Elemente der hobbesschen Theorie untersucht werden.

Ausgangspunkt dieser Arbeit ist die in wissenschaftlicher Literatur immer wieder aufkeimende Frage nach einer möglichen „hobbesschen Tradition“, der auch Rousseau gefolgt sein könnte. Neben offensichtlichen Schnittpunkten liegt das Interesse hierbei vor allem in der Analyse vermeintlicher Unterschiede, die wiederum neu untersucht dann gegensätzlich auf Gemeinsamkeiten hinweisen. Diese verdeutlichen, welchen großen Anteil Hobbes Vertragstheorie an Gestaltung und Entwicklung der rousseauschen hat. Es mag auf der Hand liegen, dass eine Vertragstheorie der anderen folgt, doch geht Rousseau selbst einen Schritt weiter: In seiner Kritik an Hobbes steckt auch die Grundlage für die eigenen Ideen von Mensch und Staat, denn jeder Kritik folgt eine Antwort, in der stets die Entwicklung der hobbesschen Konzeption steckt und die Rousseau aufgreift, um die „Fehler“ in Korrektur auf seine eigene Lebensrealität anwendbar zu machen. Im Folgenden wird daher sowohl auf wissenschaftliche Literatur als auch auf Primärquellen zurückgegriffen.

2 Der Naturzustand

Der Naturzustand, jener Zustand, in dem Rousseau und Hobbes den Ausgangspunkt für die Konzeption der Vertragstheorie suchen, um den Menschen und seine Natur zu erfassen (Purtschert 2012, S. 863), ist kontrovers und grundlegend ähnlich zugleich. Im Folgenden soll nun zum einen der Naturzustand des Menschen in der Theorie von Rousseau skizziert und zum anderen mit der Darstellung der menschlichen Natur von Thomas Hobbes verglichen werden. Es wird analysiert, inwiefern Rousseau die Ideen von Hobbes aufgreift oder diese gar gewissermaßen integriert und entwickelt. Dabei gilt es zu beachten, dass Naturzustand und Natur des Menschen nicht derselben Sache entsprechen. Es wird daher im Folgenden auf den jeweiligen Terminus verwiesen.

2.1 Der natürliche Mensch im Naturzustand

Im Diskurs über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen sucht Rousseau eine Antwort auf die Frage nach dem Ursprung der Ungleichheit zwischen den Menschen. Darin wird der Vorwurf gegenüber ihm vorangegangenen Philosophen deutlich, diese hätten ihr Bild vom ursprünglichen, natürlichen Menschen nicht auf dem Naturzustand gebildet, sondern auf diesen ein Abbild der menschlichen Gesellschaften projiziert (Rousseau 2019, S. 69). Daraus resultiert folglich eine verzerrte und nicht mehr natürliche Idee des Menschen, sondern jene, die den Urzustand mit den Eigenschaften des gesellschaftlichen Menschen beschreibt. Hierin liegt ein deutlicher Angriff Rousseaus auf Hobbes, dem er unterstellt, er habe eine Hierarchie von Stärke und Schwäche geschaffen, die Rousseau mit einer Regierung gleichsetzt (ebd.). Folgt man Rousseaus Verständnis von Hobbes‘ Lehre im Diskurs, so entsteht ein Menschenbild, welches sich scheinbar ausschließlich aus Hobbes‘ Leviathan speist und den natürlichen Menschen als kampflustiges, aggressives Wesen darstellt (ebd., S. 83). Doch in seiner Kritik steckt auch eine nicht zu übersehende Gemeinsamkeit, denn sowohl Rousseau als auch Hobbes verurteilen die Ungenauigkeit und die Fehlleitung der Philosophen im Umgang mit dem menschlichen Naturzustand, sodass sie sich aufgrund der unzureichenden Darstellung und der immensen Bedeutung des Verständnisses dieses Zustandes, zu einer erneuten Untersuchung gezwungen sehen (Purtschert 2012, S. 861) Im Unterschied zu Hobbes und anderen Philosophen interessiert sich Rousseau nicht nur für eine einfache Darstellung der charakterlichen Konstitution des natürlichen Menschen und seiner Verhaltensweisen, welche zur Beendigung des Naturzustandes führen (Sagar 2018, S. 144). Rousseau befasst sich im Diskurs vor allem mit der Entwicklung der menschlichen Natur im Naturzustand in Form einer Evolution vom Tier bis zur Entwicklung der Moral. Anders als Hobbes, der den Naturzustand als ein von der vorgesellschaftlichen Menschheitsgeschichte gelösten Zustand ohne Zeit begreift (Mayer-Tasch 1976, S. 21), stellt Rousseau eine Entwicklung fest, die „de[n] Naturzustand als Ursprung und de[n] bürgerlichen Staat als Endpunkt“ (Purtschert 2012, S. 865) sieht. Einig ist Rousseau sich mit Hobbes vor allem darin, dass der natürliche Mensch von seinen Instinkten geleitet ist (Rousseau 2019, S. 105), und auch wenn Rousseau sich bemüht, die eigene Theorie über die Natur von Hobbes‘ Idee klar abzugrenzen, finden sich Parallelen, wie Rousseaus Vorstellung vom Menschen, dessen Selbsterhaltungstrieb ein Ausdruck seiner tierischen Natur ist (Sagar 2018, S. 142) – etwas, das Hobbes‘ Theorie über die Natur des Menschen als Begründung für den ständigen Kampf zwischen ihnen dient (Hobbes 2009, S. 177). Dabei ist die Verteidigung in beiden Theorien begründet mit der Bedrohung der Existenz und keinem natürlichen Gebrauch von Gewalt (Douglass 2015, S. 103). Der andauernde Krieg eines jeden gegen jeden (Hobbes 2009, S. 178) dient Rousseau als einer der zentralen Kritikpunkte an Hobbes. Dabei scheint oft übersehen zu geraten, dass Rousseau im Diskurs von den ersten Menschen und ihrer Selbsterhaltungsnot (frz. amour de soi) spricht, die er als ihre erste Sorge beschreibt (Rousseau 2019, S. 173). Dabei neigt er jedoch zu übersehen, dass die Vorstellungen über den Zustand, in dem sich die Menschen zu diesem Zeitpunkt befinden, keineswegs gegenläufig sind: Beide Theoretiker zeichnen ein Bild von tribalen Zusammenschlüssen, die aus Übereinstimmung und nicht Einigkeit erwachsen, geleitet von patriarchalen Strukturen ursprünglicher Familienbande, und trennen sich erst mit der Weigerung Rousseaus, diesen Zustand als einen umkämpften und notgeprägten zu beschreiben (Sagar 2018, S. 150). Rousseaus Vorstellung vom Naturzustand gipfelt schließlich in jener Gewalt, die Hobbes den Menschen bereits attestiert hatte, während Rousseau sie an den Verfall der natürlichen Gleichheit knüpfte (ebd.; Mayer-Tasch 1976, S. 20). Die Notwendigkeit, einen Ausweg aus diesem Kriegszustand zu finden, darin sind sich beide Theoretiker einig, erwächst aus dem Begehren der natürlichen Menschen nach etwas Gutem, wie Frieden und Sicherheit (Steinberger 2008, S. 597; Hobbes 2017, S. 71). Scheitern die Menschen jedoch mit ihrem Vorhaben der Gesellschaftsgründung, so greift Rousseau Hobbes‘ Szenario eines wiederkehrenden Naturzustandes auf, welches dem Failed State nachfolgt (Purtschert 2012, S. 865). Nicht zuletzt zeigt sich eine deutliche Gemeinsamkeit, nämlich die der Wahl des Begriffes Naturzustand für Umstände, die, von Unterschieden und einseitiger Kritik geprägt, doch denselben Ursprung aufweisen.

Der fundamentale Unterschied besteht jedoch im Aufbau der Ideen vom Naturzustand. Während Rousseau den Menschen als ein mit Tugenden ausgestattetes, freies und selbstbestimmtes Wesen begreift, verfolgt Hobbes die Idee der Bösartigkeit und Anarchie (Voigt 2014, S. 190). Mit Eintritt in die frühen Stadien der Gesellschaft schlagen beide Vorstellungen in ihr Gegenteil um: Aus Rousseaus gleichem, gutem Menschen wird das Wesen, welches er Hobbes zum Vorwurf macht, denn auch seine Menschen führen schließlich einen Krieg, den ein Vertrag beenden soll (Scott 1992, S. 707). Doch schließlich kann sich Rousseau trotz aller Kritik und Ablehnung von der hobbesschen Theorie nicht gänzlich lösen, findet sich doch seine so hochgehaltene Gleichheit des natürlichen Menschen in Hobbes‘ De Cive wieder, in der Hobbes die Gleichheit der Menschen mit der Natur und ihrem gleichermaßen ausgeprägten und mächtigen „Willen, einander zu schaden“ (Hobbes 2017, S. 57) begründet.

2.2 Das Endstadium des Naturzustandes

Auch wenn Hobbes und Rousseau ihrem Verständnis nicht dieselbe Struktur verleihen, so treffen sich ihre Konzepte am Ende des Naturzustandes, wo die Menschen bei Rousseau das Stadium der finalen Natur erreichen und wo beide Theoretiker den Ursprung der Staatsgründung ansetzen.

Am deutlichsten wird dieses apokalyptische Ende des Naturzustandes im Diskurs über die Ungleichheit an der Zerstörung der Menschheit (Rousseau 2019, S. 213). Diese Textstelle, die so zentral für den Bruch der Menschen mit ihrer Natur und ihrer unausweichlichen Not zur Staatsgründung ist, bringt Rousseau der Idee von Hobbes näher und schafft beiden, wie in Kapitel 2.1 beschrieben, denselben Ausgangspunkt für ihre Vertragstheorie. Die dem Eigentum geopferte Gleichheit ist in Rousseaus Vorstellung der Wendepunkt der Menschen von ihrer Natur hin zur bürgerlichen Gesellschaft und hierin sieht Rousseau auch das Verderben der Menschheit begründet (Rousseau 2019, S. 173).

In Rousseaus Augen entwickelt sich der Mensch von einem tierischen Dasein bis zu dem Punkt, an dem sein Charakter und sein Verhalten soweit fortgeschritten sind, dass ein freies und friedliches Leben im Naturzustand unmöglich werden. Dies ist der Moment, in dem die Staatsgründung zwingend notwendig wird. Rousseau entwickelt damit weiter, was Hobbes nicht vermochte: Die Trennung zwischen kriegerischen, von losen Absprachen zusammengehaltenen Menschen im Naturzustand und jenen des modernen Staates brach mit Rousseaus Idee von einer Evolution des Naturzustands auf in eine logische Konsequenz der menschlichen Natur (Sagar 2018, S. 146). Mit der Entstehung der ersten Familien entwickeln die Menschen die Fähigkeit, sich selbst neben anderen zu betrachten (frz. amour propre), sie wenden sich einander zu und schaffen, so Rousseau, erste gesellschaftliche Gebilde (Rousseau 2019, S. 183). In diesem Zuge verändern sich Charakter und Bedürfnisse des Menschen derart, dass der Selbsterhaltungstrieb dem Wunsch nach Achtung aber auch der Gier und dem Ehrgeiz weicht (ebd., S. 189). Auch wenn es scheint, als habe sich Rousseau um eine unabhängige, detaillierte Beschreibung dieser letzten Etappe in die bürgerliche Gesellschaft bemüht, so darf nicht übersehen werden, dass Hobbes die wesentliche Grundlage für die rousseausche Darstellung der menschlichen Art liefert, indem seine Menschen das Misstrauen und die Konkurrenz verkörpern, die sie bei Rousseau für die Staatsgründung gerade erst gelernt haben.

3 Staatsgründung und Gesellschaftsvertrag

Die Gründung des Staates und der vertragliche Zusammenschluss der Menschen stellt deren Zuflucht vor dem Naturzustand dar. In Rousseaus Augen symbolisiert dieser Schritt für die Menschheit Schutz und gemeinschaftliche Sorge (Rousseau 2019, S. 217). Es soll nun Rousseaus Vorstellung von der vertraglichen Gesellschaftswerdung betrachtet und die verschiedenen Stufen und Aspekte dieses Vertrags beleuchtet werden, um diese Ideen auf ihre Ursprünge und mögliche Parallelen zu Hobbes‘ Theorie zu untersuchen.

3.1 Die Bedingungen des Vertragsschlusses und seine Ur-Form

Ausgehend von der menschlichen Not des Naturzustandes verfasst Rousseau auf einer hobbesschen Grundlage seine Theorie vom Gesellschaftsvertrag. Dieser bietet den Menschen eine Zuflucht und macht aus ihnen – eben noch gefangen in ihrer selbstgemachten Ungleichheit – zivilisierte Bürger. Die Regierung der zivilisierten Bürger sieht Rousseau dabei in einer personalen Souveränität, ausgestattet mit der hobbesschen absoluten Macht, weist jedoch die repräsentative Souveränität nach Hobbes’ Theorie zurück (Sagar 2018, S. 158).

Die Prämisse von Sicherheit und Stabilität zieht sich dabei durch die Konzepte beider Theoretiker. Das oberste Ziel des Vertrags ist in beiden Fällen die Sicherung des Friedens, wie er im ursprünglichen Zustand herrschte (Mayer-Tasch 1976, S. 25; Rousseau 2011, S. 24). Daneben bewirkt das Ziel der Sicherheit in beiden Theorien, dass ein jeder sich ohne Vorbehalt dem höchsten Gemeinwillen unterordnet, sodass niemand mehr sein eigener Richter ist (Rousseau 2011, S. 14).

Menschen gehen den Vertrag ein, um ihr eigenes Leben und ihr Eigentum zu sichern (Riley 1970, S. 92). Die Furcht der Menschen, wie sie Hobbes beschreibt, resultierend aus dem immerwährenden Kampf um einen Vorteil, ist der Ursprung aller Gemeinschaften (Hobbes 2017, S. 53). In diesem Sinne erklärt Rousseau:

„Eine Form der Gemeinschaft ist zu finden, in der die gemeinsame Kraft Person und Eigentum jedes Teilhabers schützt und verteidigt und in der jeder, der sich mit der Gesamtheit verbindet, nur sich selbst gehorcht und seine frühere Freiheit bewahrt.“ (Rousseau 2011, S. 13)

Diese Form der Gemeinschaft erreicht Rousseau nur, indem er sich Hobbes‘ Vertragstheorie aneignet und den vertraglichen Akt der Zustimmung der Bürger zu einer Vereinigung unter einer Person, dem Staatskörper, als Ausgangspunkt für die Staatsgründung und damit als Ende des Naturzustands konzipiert (Sagar 2018, S. 159). Kernpunkt der hobbesschen Vertragstheorie ist der Vertrag eines jeden mit jedem, ein Moment der absoluten Gleichheit zwischen den Vertragspartnern und der damit einhergehenden Autorisierung einer Souveränitätsperson. Diese Übereinkunft stellt einen Urvertrag dar: Bevor über die Form und Gestaltung der Gemeinschaft entschieden wird, schließt in dieser Form jeder Einzelne mit jedem Einzelnen die grundlegende Vereinbarung, derer zufolge sie sich einander verpflichten (Mayer-Tasch 1976, S. 31). Für diesen Urvertrag ausschlaggebend ist aber keineswegs die Mehrheit. Hier übernimmt Rousseau Hobbes‘ Ansicht, ein jeder möge sich für oder gegen den Vertrag entscheiden und die Konsequenz des Ausschlusses tragen, die der Verbleib im Naturzustand sei (ebd., S. 32–33). Mit dieser urvertraglichen „allseitigen Selbstverpflichtung“ (ebd., S. 37) entsteht die Trichotomie aus Volk, Staat und Staatsoberhaupt, verkörpert in der politischen Vereinigung der Menschen nach Hobbes‘ Vorbild.

Da das Eigentum und die Individualrechte nun erkennbar negativ gewertet werden, schafft Rousseau einen Ausweg, indem die Bürger ihren Besitz bei Vertragsschluss vollständig abtreten (Rousseau 2011, S. 14). Diese vertragliche Bedingung knüpft an Hobbes‘ Überzeugung an, eine Vereinigung erfordere die Übertragung und Versammlung aller individuellen Rechte auf und in einer Rechtsperson (Hobbes 2017, S. 199). In diesem Zusammenhang erfährt auch die von Rousseau stets unterstrichene Freiheit der Menschen als eines seiner zentraler Elemente Beachtung, denn sie verlören mit dem Vertragsschluss ihre „natürliche Freiheit und ein unbegrenztes Recht auf alles, […]; was er [der Mensch] erhält, ist die bürgerliche Freiheit“ (Schröder 2017, S. 113), während die Staaten untereinander jedoch ihre natürliche Freiheit behalten (ebd., S. 112). Der Gesellschaftsvertrag stellt folglich die Ablösung des hobbesschen Recht auf alles in Form der rousseauschen liberté civile dar, die Hobbes‘ Idee der vertraglichen Bedingungen um bürgerlich demokratische Rechte erweitert.

[...]

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Inwiefern greift Jean-Jacques Rousseau die Vertragstheorie von Thomas Hobbes auf?
Untertitel
Eine Analyse von Menschenbild, Naturzustand sowie Gesellschaftsvertrag und Staatskonzept
Hochschule
Christian-Albrechts-Universität Kiel  (Institut für Sozialwissenschaften)
Veranstaltung
Politische Theorie und Ideengeschichte - Basisseminar
Note
1,3
Autor
Jahr
2020
Seiten
16
Katalognummer
V1032483
ISBN (eBook)
9783346439918
ISBN (Buch)
9783346439925
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Hobbes, Rousseau, Vertragstheorie, Naturzustand, Gesellschaftsvertrag
Arbeit zitieren
Lea Seiter (Autor:in), 2020, Inwiefern greift Jean-Jacques Rousseau die Vertragstheorie von Thomas Hobbes auf?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1032483

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