Der Rohingya-Konflikt in Myanmar

Kann eine Friedensimplementierung realisiert werden oder ist die ethnische Kontroverse ein unlösbares Phänomen?


Essay, 2014

11 Pages, Grade: 1,7


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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Identität und Genese der Rohingya im historischen Kontext

3 Repressalien an den Rohingya

4 Ist die Rohingya-Problematik seitens der internationalen Gemeinschaft lösbar?

5 Fazit

6 Bibliographie

1 Einleitung

Der Rohingya-Konflikt ist seit der Historie ein ständiger Begleiter der muslimischen Rohingya-Minderheit, die im westlichen Unionsstaat Rakhine (ehemals Arakan) in Myanmar1 immensen Repressalien ausgesetzt sind. Die internationale Gemeinschaft hat miterleben müssen wie die ethnische Kontroverse eine radikal nationalistisch-chauvinistische Angelegenheit herauskristallisiert hat.

Es kommt nun die Frage auf, ob nicht angesichts der historischen Tatsachen eine Friedensimplementierung der Rohingya-Problematik in Myanmar realisiert werden kann und ob die ethnische Kontroverse auf nationaler Ebene ein unlösbares Phänomen darstellt.

Bei der Auseinandersetzung mit dieser Fragestellung soll zunächst die Genese und Identität der Rohingya im historischen Kontext dargelegt werden. Hierbei soll versucht werden die Hintergründe und Ursachen zu beleuchten. Ferner werden die Repressalien an den Rohingya in den Vordergrund gestellt und die Lösbarkeit der Rohingya-Problematik seitens der internationalen Gemeinschaft skizziert.

2 Identität und Genese der Rohingya im historischen Kontext

Der Rohingya-Konflikt basiert seit der Historie auf der Tatsache, dass Organisationen, die die Interessen der Rohingya verfolgen, diese als indigene Bewohner des Landes anerkennen, bei der eine 1000-jährige Geschichte im Fokus steht. Die Zentralregierung Myanmars und buddhistische Arakanesen hingegen stufen die Rohingya als Ausländer ein.2

Mit dieser Hauptargumentation beider Akteure sollte die historische Genese der Rohingya theoretisch mehr Transparenz bzw. Beweggründe darüber schaffen, dass eine Implementierung des Friedens seitens der myanmarischen Zentralregierung realisiert wird.

Die Etymologie des Begriffs „Rohingya“ zeigt eine terminologisch-interpretatorische Dichotomie auf. Hierbei kann der Begriff als „die Tapferen“ und „die Mitleid erfuhren“ übersetzt werden. Auch wird in Erwägung gezogen, dass der Terminus „Rohingya“ aus den Namen eines muslimischen Prinzen namens Rahin oder einem Sultanat namens Roang abgeleitet worden seien könnte. Die Etymologie der Bezeichnung „Rohingya“ zeigt dennoch kein historisches Indiz dafür, dass der Begriff in der Historie Verwendung gefunden hat. Es wird stark davon ausgegangen, dass der Terminus mit dem Bürgerkrieg in den 50er Jahren zum Vorschein gekommen ist.3

Diese etymologisch-epistemologische Perspektive verdeutlicht hier die analytische Schwierigkeit und historisch-interpretatorische Komplexität der Rohingya-Identität, bei der die Herauskristallisierung von historischen Beweggründen zur gegenwärtigen Friedensschaffung bzw. Friedensimplementierung seitens der myanmarischen Zentralregierung beigesteuert bzw. anerkannt werden sollte. Ein tieferer Einblick in die Historie sollte dennoch die Akzeptanz und Anerkennung der Rohingya-Identität im Unionsstaat Rakhine verdeutlichen.

Die Universität Bielefeld hat ein Forschungsbericht publiziert, in der darauf hingedeutet wird, dass die Rohingya die muslimische Mehrheit der Region Arakan im heutigen Myanmar ausgemacht haben. Demnach seien ihre Vorfahren arabische Händler, die Bengalen und Arakan besucht hatten, sich dort niederließen und mit der ansässigen Bevölkerung vermischten. Im 9. Jahrhundert nach Christus wurde Arakan unter die Herrschaft des indischen Subkontinents gestellt. Im Nachhinein wurde im 15. Jahrhundert, in der Muslim-Könige dominierten, Arakan unabhängiges Königreich. Im Jahre 1784 eroberte schließlich der birmanische König Bodawphaya Arakan und fügte es in das birmanische Reich ein. Im 19. Jahrhundert war Birma, nach den drei anglo-burmesischen Kriegen, unter britischer Herrschaft und Arakan somit ein Teil von Birma. Aus bürokratischen Gründen und der geographischen Lage wurde ab 1937 Arakan von Indien separiert und wieder an Birma übertragen.4

Diese historische Genese zeigt deutlich, dass die Rohingya eine lange traditionelle Geschichte in dieser Region, insbesondere im Rakhine-Staat, aufweisen. Hier stellt sich allerdings die essentielle Frage, inwieweit tatsächlich die myanmarische Regierung unter dem Präsidenten Thein Sein diesen historischen Verlauf befürwortet. Ein weiterer historischer Anhaltspunkt scheint demnach die ethnische Identität der Rohingya zu stärken.

Nach dem ersten anglo-birmanischen Krieg im Jahre 1826 hat die britische East-India Company das Territorium um Arakan katalogisiert. Mit der Katalogisierung der Bevölkerung sind ethnisch-religiöse Komponente in Betracht gezogen worden. Demnach sind als größte Gruppe die Arakanesen identifiziert worden. Gefolgt sind diverse „Hill Tribes“, Birmanen und Hindus. Die von britischen Beamten Anfang des 19. Jahrhunderts als „Mohammedanern“ bezeichnete Gruppe, haben das Recht auf legitime Anerkennung erlangt. Ein Moslem zu sein ist somit zum Privileg geworden unter der Herrschaft der arakanesischen und birmanischen Könige.5

Diese historische Katalogisierung bzw. Dokumentierung verdeutlicht, dass die Rohingya schon bereits seitens der Briten als eigenständig-ethnische Gruppe identifiziert worden sind. Die Beobachtung der ethnischen Legitimität der Rohingya signalisiert somit gegenwärtig ein Indiz dafür, dass die Rohingya-Identität in Myanmar nicht ignoriert bzw. verschleiert werden sollte.

Mit der Entstehung des Staates Bangladeschs im Jahre 1978 und dem separat verlaufenden „Homogenisierungspolitik“ der birmanischen Regierung sind ungefähr eine Viertelmillion Muslime aus Arakan nach Bangladesch geflüchtet. Im Dezember 1978 ist in London eine vom Islamic Council of Europe organisierte Konferenz über muslimische Minderheiten in nicht-muslimischen Staaten debattiert worden. Das Resultat ist die Erkenntnis gewesen, dass Muslime in Birma Bürger dieses Landes seien und seit 500 Jahren in der Region gelebt haben. Hierbei sei vor der Eroberung durch die Birmanen im Jahre 1784 Arakan ein muslimisches Königreich gewesen. Allerdings bestreiten buddhistisch-arakanesische Nationalisten die ethnische Existenz der Rohingya. Hierbei stützen sie sich auf Arbeiten von Wissenschaftlern, in der die Rohingya als ethnische Gruppe abgelehnt werden. Infolgedessen kann die Rohingya-Problematik als ein post-koloniales Problem verstanden werden.6

All die historischen Tatsachen erweisen sich für die Rohingya als essentielle Motive, bei der deren legitime Reaktion bzw. Appell nach ethnischer Anerkennung seitens des myanmarischen Staates in den Mittelpunkt rückt.

Nichtdestotrotz verpflichtet die historische Genese des Rohingya-Konflikts nun zur genaueren Betrachtung der gegenwärtigen Repressalien an den Rohingya in Myanmar.

3 Repressalien an den Rohingya

Als Vielvölkerstaat hat Myanmar mit 135 ethnischen Gruppen ein essentiell-sozialpolitisches Element des Pluralismus im Staatsapparat. Die Ausgrenzung und nicht-existentielle Darstellung der Rohingya jedoch lässt ein politisch-nationalistische Konsens seitens der myanmarischen Bevölkerung und Regierung vermuten.7 Die Vermutung bestätigt sich womöglich in der Hinsicht, dass mit dem birmanischen Staatsbürgergesetz 1982, dass auf der Basis der Bestimmungen von 1948 Anwendung findet, die Rohingya nicht zu den „national races“ gehören. Auch die Volkszählung von 1983, bei der die Rohingya als „Bangladeschis“ gezählt worden sind, verstärkt die politische Perspektive der Ausgrenzungs- und Diskriminierungspolitik.8

Die Rohingya sind vielen Repressalien ausgesetzt, die von den Vereinten Nationen bzw. einem UN-Beobachtermission (United Nations High Commissioner for Refugees-UNHCR) und westlichen Staaten beobachtet und verfolgt werden.

Die SPDC (The State Peace and Development Council) und dessen Überwachungsapparat bzw. Grenzschutz NaSaKa (Nay-Sat Kut-kwey Ye) und die VPDC (Village Peace and Development Council), die die SPDC auf regionaler Ebene, insbesondere im Rakhine-Staat, repräsentiert, sollen die Hauptakteure der Repressalien sein.9 Eines dieser Repressalien ist die Zwangsarbeit, die trotz eines Abkommens 1955 seitens der myanmarischen Regierung mit der ILO (Internatioanl Labour Organization) nicht vollständig eliminiert werden konnte. Die hohe Präsenz der Zwangsarbeit ist in hochmilitarisierten Regionen, vor allem im Staat Rakhine, sichtbar. Menschrechtsverletzungen und Zwangsarbeit sind die Hauptgründe für den Exodus der Rohingya 1991-1992 nach Bangladesch gewesen. Im Blickpunkt der UN-Menschenrechtscharta (Universal Declaration of Human Rights-UDHR) hat die ILO zu Recht versucht der Zwangsarbeit entgegenzuwirken. In den Jahren 1999-2000 hat die SPDC angeordnet Zwangsarbeit an Zivilisten nicht durchzuführen. Infolgedessen ist 2001 eine Beobachtermission (High Level Team - HTL) nach Myanmar entsendet worden, um die Abschaffungsmaßnahmen der Zwangsarbeit seitens der SPDC zu überprüfen. 2003 ist ein Rückgang der Zwangsarbeit in Zentralmyanmar festgestellt worden. Allerdings konnte diese positive Genese nicht auf die Rohingya zurückgeführt werden.10 Eine weitere Repressalie, die hier erwähnt werden kann, ist die willkürliche Besteuerung. Hierbei fallen beispielsweise für die Registrierung von Verstorbenen und Neugeborenen Steuern an. Neben der Geburten- und Totenregistrierung gibt es auch andere diverse Besteuerungstypen die im Alltag der Rohingya involviert sind.11

Andere Repressalien erschweren ebenfalls die humanen Lebensumstände der Rohingya. Sicherlich stellt sich hier die Frage, inwieweit die politische Sphäre Myanmars diese Repressalien unterstützt. Die vermutlich sozial-politische Aggressivität der myanmarischen Bevölkerung gegenüber den Rohingya lässt die legitime Annahme entstehen, dass Menschrechtsverletzungen keinen hohen Stellenwert genießen.

Die Repressalien an den Rohingya zwingen zur legitimen Fragestellung, ob die ethnische Kontroverse tatsächlich auf nationaler Ebene lösbar ist. Die politisch-diplomatischen Bemühungen der internationalen Gemeinschaft hierbei, können den Friedensprozess womöglich noch weiter intensivieren.

4 Ist die Rohingya-Problematik seitens der internationalen Gemeinschaft lösbar?

Mit der Unabhängigkeit Myanmars 1948 hat die Regierung es verstanden, 19 Militäroffensiven gegen die Rohingya durchzuführen, bei der Menschrechtsverletzungen missachtet worden sind. Etwa eine Million Rohingya leben in Myanmar und mehrere Tausend sind auf der Flucht vor der Isolationspolitik Myanmars. Aufgrund dessen haben die Vereinten Nationen die Rohingya als die „am meisten verfolgte Minderheit der Welt“ eingestuft. Auch der historische Staatsbesuch des US-Präsidenten Barack Obama in Myanmar hat die Bedeutung der Rohingya-Problematik stark hervorgehoben.12

An der Stelle sollte eine Kritik an den Vereinten Nationen keine Fehlinterpretation darstellen, da eine Friedensschaffung im Kontext dieser ethnischen Kontroverse bis in die Gegenwart nicht realisiert worden ist. Die Betrachtung anderer global ethnisch-religiöser Konflikte verdeutlicht, dass die UNO es wohl nicht geschafft hat Konflikte effektiv zu lösen. In Anbetracht dessen scheinen humanitäre Interventionen und die Präsenz vor Ort keine direkten Mittel zur Konflikttransformation in Richtung Frieden darzustellen. Obamas Stellungnahme zur Rohingya-Problematik jedoch kann womöglich die politischen Aktivitäten der internationalen Gemeinschaft zur mehr humanitären Maßnahmen zwingen bzw. motivieren.

Die historischen Ereignisse Myanmars erschweren die Glaubwürdigkeit und Seriosität der politischen Landschaft in diesem Staat. Birmas politisch-militärische Kooperation mit Japan, während der Kolonialzeit, zeigt die Abhängigkeit und den Unterstützungsbedarf dieses Landes. Lange Zeit ist Birma von Japan militärisch-politisch und militärisch-infrastrukturell unterstützt worden, um die Unabhängigkeit von der britischen Kolonialmacht zu erzwingen.13

Diese Perspektive lässt an der Lösung des Rohingya-Konflikts auf nationaler Ebene zweifeln. Ein Staat dessen Identität bzw. Souveränität von einer externen Kraft militärisch-politisch respektive geopolitisch langfristig beeinflusst und dominiert worden ist, sollte eine ethnische Kontroverse im eigenen Land, auf nationaler Ebene, schwierig zu lösen sein. Dennoch kann der anhaltende Demokratisierungsprozess in Myanmar als Zeichen des Erfolgs seitens der internationalen Gemeinschaft verstanden werden. Hierbei sollte die Partizipation der Rohingya-Minderheit gewährleistet werden.

Die Militärjunta versucht seit 2003 Myanmar mit der Durchsetzung eines „Sieben-Stufen-Plans“ bis 2015 in eine „disziplinierte Demokratie“ zu befördern. Hierbei steht insbesondere eine neue Verfassung im Mittelpunkt, bei der die Friedensnobelpreisträgerin und Vorsitzende der Oppositionspartei National League for Democracy (NLD) Aung San Suu Kyi dieses Vorgehen unterstützt.14 Dem Demokratisierungsprozess und Aung San Suu Kyi wird in Hinblick auf den Rohingya-Konflikt eine essentielle Rolle beigemessen. Die Friedensnobelpreisträgerin könnte die politische Symbiose ihres Landes mit der internationalen Gemeinschaft noch weiter intensivieren, wenn der komplexe Demokratisierungsprozess ordnungsgemäß und effektiv fortgeführt wird und die Rohingya als Bürger Myanmars rechtlich anerkannt werden.

Frühere Sanktionen allerdings, die auferlegt worden sind, um eine intrapolitische Transformation im Militärregime zu erzwingen, haben keinerlei Einflüsse auf Myanmar gehabt. Die Sanktionen haben Myanmar weitestgehend ökonomisch stabilisiert und Wirtschaftspartner wie Singapur, China, Indien und Thailand gestärkt. Ziel ist die Beanspruchung der myanmarischen Ressourcen wie Holz, Öl und Gas gewesen. Dieses politisch-ökonomische Bild zeigt, dass die Rohingya-Problematik nicht eindimensional zugeschnitten ist, sondern die internationale Gemeinschaft, insbesondere der Westen, ein komplexes Geschehen in Myanmar bestehen muss.15 Auch Menschrechtsorganisationen, wie Human Rights Watch, haben die myanmarische Regierung dazu aufgefordert die Sicherheit der Rohingya im Rakhine-Staat zu gewährleisten. UN-Generalsekretär Ban Ki Moon hat ebenfalls die Repressalien an den Rohingya kritisiert und die Gefahr des Scheiterns des Demokratisierungsprozesses betont.16

5 Fazit

Der Rohingya-Konflikt bringt viele Fragen mit sich. Insbesondere die historischen Ereignisse zeigen, dass eine Friedensimplementierung seitens der myanmarischen Regierung um Thein Sein, in Anbetracht des gegenwärtigen Demokratisierungsprozesses, eine politische Notwendigkeit darstellt. Die Rohingya-Minderheit sollte sicherlich in Myanmar als ethnische Gruppierung anerkannt werden und die volle Staatsbürgerschaft erhalten. Dieses verlangt sowohl die internationale Gemeinschaft, als auch die Demokratie per se. Aufgrund dessen sollte die Retrospektive in die Historie die myanmarische Regierung keinesfalls davon abhalten die Rohingya im Staat Myanmar zu akzeptieren und eine friedliche Koexistenz zu schaffen. Es lässt sich hier zudem konstatieren, dass die Deutungshoheit der Historiographie auch einen antagonistischen Kampf darstellt, die es soziopolitisch transparent zu klären gilt.

Mit ihren 135 ethnischen Gruppen hat Myanmar das Potenzial den Pluralismus effektiv flächendeckend zu entfalten, um so das jahrzehntelang anhaltende Militärregime endgültig zu beenden. Des Weiteren ist stark anzunehmen, dass nur mit der „disziplinierten Demokratie“ womöglich die Rohingya-Problematik auf nationaler Ebene lösbar wäre. Die Historie zeigt dennoch, dass Myanmar durch Japan stark beeinflusst worden ist und politisch-militärische Entscheidungen nicht eigenständig getroffen worden sind. Diese politische Wunde signalisiert eine schwere Anlaufzeit in Richtung Manifestierung und Stabilisierung der Demokratie. In einem demokratischen System bzw. Gefüge werden in Hinblick auf ein Mehrparteiensystem politische Entscheidungen effektiver in Augenschein genommen. Eine autarke politische Entscheidungsfindung Myanmars würde schließlich die Problematik bzw. die Repressalien der Rohingya-Minderheit im Rakhine-Staat vermutlich eindämmen. Sicherlich scheint es ein langwieriger Entwicklungsprozess zu sein, die historischen Gewaltmaßnahmen gegen die Rohingya rapide abzubauen. Allerdings sind Aktivitäten der Menschenrechtsorganisationen, die Beobachtungen der USA und Europas und der Demokratisierungsprozess in Myanmar wesentliche Elemente, positive Ergebnisse der Rohingya-Problematik zu erzielen.

Angesichts der Tatsache, dass Myanmars Ressourcenreichtum wie Holz, Gas und Öl ökonomisches Potenzial für das Land besitzt, stellt sich die essentielle Frage, inwieweit die myanmarische Regierung die ethnische Kontroverse im Rakhine-Staat bewusst eskalieren lässt. Die Erkenntnis, dass hohe Mengen an Gas im ehemaligen Arakan vorzufinden sind, lassen beispielsweise die Konfiszierungen der Rohingya-Ländereien plausibel erscheinen. Als stärkster Wirtschaftspartner hat China durch Wirtschaftsaktivitäten in Myanmar womöglich die eigenen ökonomischen Interessen weitestgehend implementiert. Diese Ereignisse zeigen, die essentielle Relevanz geopolitischer Parameter und ihren Einfluss in internationalen Beziehungen und der Außenpolitik.

Wir sehen also letzten Endes in der ganzheitlichen Betrachtung eine Vielschichtigkeit in der Problematik, mit diversen Konfliktebenen respektive Konfliktlinien, die ein fragiles Konstrukt darstellen und den Handlungsprozessen zur Schaffung von Konfliktpräventionsmaßnahmen Steine in den Weg legen. Dieses verdeutlicht die historischen und politischen Dilemmata, die wohl noch lange Bestand haben werden. Die hierfür nötigen Lösungsansätze liegen weitestgehend auf der Hand, wie die Schaffung einer zielgerichteten Agenda zur Beendigung des Konflikts oder die Bereitstellung für Rahmenbedingungen eines Schlichtungsprozesses auf interpolitischer Ebene.

Die Gesamtanalyse dieser Darbietung wirft natürlich weiterführende Fragen auf, die es womöglich zu eruieren gilt: Werden mit dem Rohingya-Konflikt ökonomische Interessen verfolgt? Ist diese ethnische Kontroverse schlicht ein historisch-politisches Anliegen? Inwieweit hat der Konflikt eine geopolitische Signifikanz? Ist die Religion per se der tatsächliche Beweggrund für die Kontroverse?

Diese und sicherlich viele weitere Fragen könnten einen wichtigen epistemologischen Forschungsanreiz darstellen.

6 Bibliographie

- Amnesty International. 2004. Myanmar, The Rohingya Minority: Fundamental Rights Denied
- http://dtj-online.de/historischer-besuch-historische-chance-fur-die-verfolgten-rohingya-1180 (letzter Zugriff am 21.08.2014)
- www.gfbv.de/inhaltsDok.php?id=2430.html (letzter Zugriff am 21.08.2014)
- Haupt, Evamaria. 2008. Muslime in Yangon, in: www.grin.com/de/e-book/120750/muslime-in-yangon.html (letzter Zugriff am 21.08.2014)
- Kazim, Hasnain. 2012. Gewalt gegen Muslime: Exodus in Burma, in: www.spiegel.de/politik/ausland/fluechtlinge-in-burma-tausende-rohingya-fliehen-vor-der-gewalt-a-864202.html (letzter Zugriff am 21.08.2014)
- Matern, Tobias. 2012. Ethnische Gewalt in Myanmar: Flammender Hass auf die muslimische Minderheit, in: http://www.sueddeutsche.de/politik/ethnische-gewalt-in-myanmar-flammender-hass-auf-die-muslimische-minderheit-1.1508750 (letzter Zugriff am 21.08.2014)
- Werning, Rainer. 2013. Von der nationalen Unabhängigkeit Birmas zur “disziplinierten Demokratie“ Myanmars, in: www.ag-friedensforschung.de/regionen/Myanmar/militaer.html (letzter Zugriff am 21.08.2014)
- Zöllner, Hans-Bernd. 2008. Die Rohingyas-Konstruktion, De-Konstruktion und Re-Konstruktion einer ethnisch-religiösen Identität, in: ASEAS-Österreichische Zeitschrift für Südostasienwissenschaften 1(1), S. 53-64

[...]


1 Der Terminus bzw. die Bezeichnung Myanmar wird in diesem Essay Verwendung finden, da die Bezeichnung seitens der Vereinten Nationen anerkannt ist. Die terminologische Entscheidung beabsichtigt keine politische Assoziation. Es wird weder eine Ablehnung der myanmarischen Politik noch die Befürwortung der politischen Gegebenheiten in Myanmar signalisiert. Für die Zeit vor dem Militärjunta 1989 wird das Wort „Birma“, nach 1989 das Wort „Myanmar“ angewandt.

2 Vgl. H.-B. Zöllner 2008: S. 53

3 Vgl. H.-B. Zöllner 2008: S. 58-59

4 Vgl. H.-B. Zöllner 2008: S. 55

5 Vgl. H.-B. Zöllner 2008: S. 56

6 Vgl. H.-B. Zöllner 2008: S. 57-59

7 Vgl. Amnesty International 2004: S. 3

8 Vgl. H.-B. Zöllner 2008: S. 61

9 Vgl. Amnesty International 2004: S. 3-5

10 Vgl. Amnesty International 2004: S. 16-22

11 Vgl. Amnesty International 2004: S. 27-30

12 Vgl. http://dtj-online.de/historischer-besuch-historische-chance-fur-die-verfolgten-rohingya-1180

13 Vgl. www.ag-friedensforschung.de/regionen/Myanmar/militaer.html

14 Vgl. www.ag-friedensforschung.de/regionen/Myanmar/militaer.html

15 Vgl. www.ag-friedensforschung.de/regionen/Myanmar/militaer.html

16 Vgl. http://www.sueddeutsche.de/politik/ethnische-gewalt-in-myanmar-flammender-hass-auf-die-muslimische-minderheit-1.1508750

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Details

Title
Der Rohingya-Konflikt in Myanmar
Subtitle
Kann eine Friedensimplementierung realisiert werden oder ist die ethnische Kontroverse ein unlösbares Phänomen?
College
Humboldt-University of Berlin
Grade
1,7
Author
Year
2014
Pages
11
Catalog Number
V1032517
ISBN (eBook)
9783346440259
Language
German
Keywords
Rohingya, Konflikt, Frieden, Myanmar, Ethnische Kontroverse, Politik
Quote paper
Master of Arts Egemen Erol (Author), 2014, Der Rohingya-Konflikt in Myanmar, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1032517

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