Der geheime Vertrag zwischen Philipp V. und Antiochos III. aus dem Jahre 203/2 v. Chr.

Entstehung, Inhalte und Resultate


Hausarbeit, 2021

15 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1.0 Die Ausgangslagen der Beteiligten vor dem Vertragsabschluss
1.1 Die Sicht der Vertragspartner
1.2 Die Sicht der Gegenspieler

2.0 Der Teilungsvertrag von 203/2 v. Chr
2.1 Die Entstehung des Vertrages
2.2 Der Inhalt des Vertrages

3.0 Resultate des Vertrages

4.0 Die Historizitätsfrage des Vertrages

Fazit

Literaturverzeichnis

Quellenverzeichnis

Einleitung

Ungefähr im Jahre 203/202 v. Chr. beschließen die beiden Könige Philipp V. und Antiochos III. einen geheimen Vertrag, um sich gegen einen sehr jungen König, welcher soeben erst den Thron seines Vaters bestiegen hatte, zusammenzuschließen. Dieser war Ptolemaios V. Epiphanes, König des Reiches der Ptolemäer. Der bereits erwähnte Geheimvertrag sollte die spätere Aufteilung des Ptolemäerreiches unter dem König von Makedonien (Philipp V.) und dem König des Seleukidenreiches (Antiochos III.) regeln. So wird dieser in der Literatur oft auch als „Teilungsvertrag“ bezeichnet. Außerdem bekommt diese Vereinbarung zwischen den beiden Königen auch oft den Namen „Raubvertrag“, da der Inhalt einige hohe Bedingungen, besonders für einen der beiden Vertragspartner, beinhaltete. Daher soll genau dieser Vertrag Zentrum der Arbeit werden. Die Ereignisse, die zur besagten Vereinbarung führten, spielten sich in den Nachfolgestaaten des Reiches von Alexander dem Großen ab. Die Diadochen waren Feldherren Alexanders des Großen, welche sich nach dessen Tod das Alexanderreich untereinander aufteilten und nach annähernd großer Macht, wie die ihres verstorbenen Herrschers, strebten. Dieses Streben äußerte sich vermehrt darin, dass die Staatsoberhäupter versuchten, bei jeder Gelegenheit ihr Territorium auszudehnen und den eigenen Einfluss zu vergrößern. Dieses Ziel verfolgten wahrscheinlich auch Philipp und Antiochos, welche beide Nachfahren der Diadochen waren, als sie den Teilungsvertrag verabschiedeten. Resultieren aus diesem Vertrag sollte jedoch zum Unmut Philipps ein Eingreifen Roms, welches dann zum zweiten Makedonischen Krieg führte.1

Das konkrete Ziel dieser Arbeit soll sein, die jeweiligen Hintergründe der Beteiligten dieses Vertrages zu untersuchen, weiterführend den Inhalt des Vertrages zu analysieren und spätere Folgen darzulegen. Zusätzlich soll die allgemeine Historizität des Vertrages diskutiert werden. Dies soll insbesondere anhand der antiken Autoren Polybios, Appian und Livius belegt werden, wobei deren Schilderungen der Ereignisse nur teilweise erhalten sind. Trotz der teils schwierigen Quellenlage wurden verschiedenste Bereiche bereits weitgehend erforscht. Ein nennenswertes Werk hierfür lieferte Hatto H. Schmitt bereits im Jahre 19642. Er beschreibt in seinem Buch: „Untersuchungen zur Geschichte Antiochos` des Großen und seiner Zeit“, welches als „Heft 6“ in der Zeitschrift für alte Geschichte „Historia“ veröffentlicht wurde, diverse Umstände, welche zum Teilungsvertrag des Jahres 203/2 v. Chr. führten. Außerdem fügt er verschiedenste Sichtweisen anderer Historiker an, um ein Abbild der Meinung der Forschungslandschaft darzulegen und kommentiert dies teilweise. Sein Werk ist dabei unumgänglich, wenn man sich mit dem Vertrag zwischen Philipp V. und Antiochos III. auseinandersetzten möchte und bietet zugleich eine gute Grundlage für diese Arbeit.

Eine Frage in diesem Themengebiet ist jedoch bis heute stark diskutiert. Gab es den Teilungsvertrag überhaupt? Hier scheiden sich sprichwörtlich die Geister. Nicht nur das Werk von Schmitt versuchte sich an einer Antwort. Der englischsprachige Autor David Magie3 bezog in seinem Titel: „The 'Agreement' between Philip V and Antiochus III for the Partition of the Egyptian“ eine besonders kritische Stellung zum benannten Vertrag. Diese Debatte wird wahrscheinlich nie eine endgültige Antwort finden, es sei denn, es tauchen neue Quellenfunde auf, was jedoch mit weiterem Fortschreiten der Zeit immer unwahrscheinlicher wird.

Bei der Auswertung der Quellen sollte dennoch darauf hingewiesen werden, dass zu beachten ist aus welcher Sicht die beiden Autoren schreiben. Zur Beantwortung der aufgeworfenen Fragen wird einschlägige Fachliteratur verwendet werden. Dazu zählt unteranderem Boris Dreyer4, welcher sich in einem Sammelband besonders mit den Dimensionen und Konsequenzen des Raubvertrages beschäftigte. Auch Arthur Eckstein5 mit seinem Werk: „The pact between the Kings, Polybius 15.20.6, and Polybius` view oft he outbreak oft the Second Macedonien War“, in welchem unteranderem bei der Interpretation von den Quellenpassagen des Polybios herangezogen werden, soll in diese Arbeit mit einbezogen werden.

Diese Arbeit folgt dabei einem chronologischen Aufbau: zuerst werden die Gegebenheiten vor Abschluss des Vertrages dargelegt, um anschließend Inhalte des Vertrages und die Schilderungen der antiken Autoren herauszuarbeiten. Danach sollen Folgen des Teilungsvertrages untersucht werden ehe dann schlussendlich die Historizität des Vertrages diskutiert werden soll.

1.0 Die Ausgangslagen der Beteiligten vor dem Vertragsabschluss

Dieser Unterpunkt wird sich in zwei Sichtweisen aufspalten, die jeweiligen Reiche stehen dabei stellvertretend für die Auffassungen ihrer Könige. Aufgeteilt wird in die der Vertragsaufsetzer Antiochos III. und Philipp V. auf der einen Seite und die zweite Sichtweise wird durch den Ptolemäerkönig Ptolemaios V. Epiphanes und die Sicht des aufstrebenden Römischen Reiches vervollständigt.

1.1 Die Sicht der Vertragspartner

Beginnen möchte ich mit der Sicht vom Seleukidenreich. Antiochos III. kam vor kurzer Zeit gerade erst von einem großen Feldzug wieder zurück in sein Reich. Er muss voller Selbstvertrauen gewesen sein, denn der angesprochene Feldzug, besser bekannt unter dem Namen „Anabasis“, brachte ihm im Osten seines Reiches mehrere große Erfolge ein. Antiochos hatte davor bereits mehrere schwierige Situationen, wie z.B. den Molon-Aufstand im Iran und Babylonien oder den Vierten Syrischen Krieg, erfolgreich gemeistert. Das Ziel vom Feldzug im Osten war es, verlorengegangene Territorien wiederzugewinnen. Dieses Ziel erfüllte er sich selbst und drang bis zum Indus im heutigen Pakistan vor. Seine erfolgreichen militärischen Unternehmungen im Osten blieben jedoch nicht unbemerkt. Er verschaffte sich so ein gesteigertes Ansehen unter den Griechen und verdiente sich dadurch den Beinamen: „der Große“.6

Bei Phillip V. lief es auch ähnlich erfolgreich. Makedonien befand sich gerade erst wieder im Frieden, nachdem der erste Makedonische Krieg mit dem Frieden von Phoinike im Jahre 205 v. Chr. beendet wurde. Philipp besaß nun eine hegemoniale Stellung in Griechenland und durfte das im Krieg eroberte Lissos behalten. Es kam ebenso zu einer vorläufigen Festlegung einer westlichen Grenze des Reiches von Philipp V., welcher daraufhin seine territorialen Interessen Richtung Rhodos wandte und danach strebte, sein Herrschaftsbereich weiter auszubauen.7

1.2 Die Sicht der Gegenspieler

In diesem Abschnitt beziehe ich mich auf das Ptolemäerreich, welches das Zielgebiet des Vertrages darstellt und auf die Sicht Roms, als die Macht, welche sich diesem Konstrukt gegen den König Ptolemaios V. Epiphanes entgegenstellte und schließlich auch kriegerisch gegen Philipp V. vorging. Das Reich der Ptolemäer hatte gerade einen neuen Herrscher bekommen. Der sechs Jahre alte Ptolemaios V. Epiphanes, sollte in die Fußstapfen seines Vaters Ptolemaios IV. Philopator treten. Dieser noch unmündige Thronfolger soll den Thron ca. 205/4 v. Chr. bestiegen haben. Es wurde versucht, den Tod des alten Königs geheim zu halten, wahrscheinlich aus dem Grund, sich vorerst vor möglichen Feinden zu schützen, wie z. B. dem Makedonenkönig Philipp V..8 Ob die Verschleierung des Todes wirklich lange und gut gelang, wird skeptisch betrachtet, soll aber in dieser Arbeit nicht weiter ausgeführt werden. Fest steht somit aber, dass das Königreich der Ptolemäer Angst vor Angriffen durch Nachbarn oder andere Feinde hatte. Wie das Thema dieser Arbeit zeigt, war diese Angst angebracht. Sollte ein Kriegsfall eintreten, besaßen die Ptolemäer einen starken Bündnispartner, die Römer. Diese guten diplomatischen Beziehungen zu Rom wurden darin deutlich, als sich die Gerüchte um ein vermeintliches Bündnis zwischen Makedonen und Seleukiden verbreiteten, dass drei römische Gesandten nach Alexandria (im Ptolemäerreich) entsandt wurden, um sich über deren Bündnistreue zu versichern.9

Die Römer pflegten, wie gerade beschrieben, sehr gute Beziehungen zum Reich von Ptolemaios V. Epiphanes und waren mit diesem verbündet. Das römische Reich kam wie das makedonische gerade erst aus dem ersten Makedonischen Krieg, welcher für die Römer nicht siegreich verlief und viele Ressourcen forderte. Gleichzeitig wurde zwar eine Bedrohung in Form von Hannibal (Zweiter Punischer Krieg 218 bis 202 v. Chr.) beseitigt, doch dieser Sieg forderte auch Verluste. Philipp V. hatte an beiden Schäden einen gewissen Anteil, da er einerseits eine feindliche Kriegspartei im ersten Makedonischen Krieg darstellte und andererseits einen Beistandsvertrag mit Hannibal geschlossen hatte, welcher zwar praktisch nie wirklich ausgelebt wurde, aber dennoch von Rom negativ zur Kenntnis genommen wurde.10 Daher hatte sich ein gewisser Groll angestaut. Zusätzlich hatte das römische Reich wahrscheinlich auch Angst, dass Philipp sein Machtbereich zu sehr erweitern würde und er so zu übermächtig werden könnte. Daher hatten die Römer ein durchaus triftiges Motiv, etwas gegen das aufstrebende Makedonien zu unternehmen und König Philipp V. in seine Schranken zu weisen.11

2.0 Der Teilungsvertrag von 203/2 v. Chr.

Dieser Unterpunkt soll sich speziell mit dem Vertrag an sich befassen. Zum einen soll seine Entstehungsgeschichte erläutert werden und zum anderen auch sein Inhalt. Unterstützt werden soll dieser Abschnitt besonders durch Quellenüberlieferungen von Polybios.

2.1 Die Entstehung des Vertrages

Die Entstehungsgeschichte ist aufgrund der derzeitigen Quellenlage noch nicht sicher erforscht. So sind bisher nur einzelne lückenhafte Umstände zur Zeit der Vertragsentstehung bekannt. Der Rest sind theoretische Spekulationen der Historiker über die Entstehung. Es lässt sich sagen, dass Polybios in XV, 20, 2-5 die Planung und Umsetzung des Vertrages als unmittelbare Folge des Todes von Ptolemaios IV. Philopator sieht und er wertet dieses Verhalten als „unscrupulous and brutal“ (skrupellos und brutal)12. Doch wahrscheinlich besaß Polybios einen Art Logikfehler in seiner Datierung der Ereignisse. Dies lag vermutlich an der Geheimhaltung des Todes des früheren Herrschers. Diese Thematik arbeitete Schmitt ausführlicher in seinem Buch aus.13 Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Polybios die Dauer der Aufsetzung des Vertrages in seinem Werk deutlich unterschätzt beziehungsweise für einen zu kurzen Zeitraum datierte. Laut seiner zeitlichen Einordnung wäre der Vertrag innerhalb von wenigen Monaten erarbeitet und abgeschlossen worden. Da allein die Reisedauer der jeweiligen Gesandten der Verhandlungspartner eine gewisse Zeit benötigt, geht die Forschung eher von einer Entstehungsdauer von mindestens einem Jahr aus.

Schmitt weist bei seinen Ausführungen auch darauf hin, dass Polybios zwar ein direktes Reagieren durch die Erstellung des Teilungsvertrages darstellt, aber dies in der Realität wohl eher unwahrscheinlich gewesen seinen muss. Die Krönung eines unmündigen Nachfolgers klingt zuerst zwar wie ein plötzlicher und günstiger Anlass einen solchen Vertrag aufzusetzen, doch es war nicht so, dass der plötzliche Tod und die Krönung des Sohnes zu einer Erschütterung des starken Ptolemäerreiches führte. Das Reich vom kürzlich gekrönten Ptolemaios V. Epiphanes war bereits seit längerer Zeit angeschlagen.14 Dazu soll sein Vater Ptolemaios IV. Philopator auch ein recht unbeliebter Herrscher bei seinem Volk gewesen sein. Zusätzlich musste man noch eine wirtschaftliche Krise und Unruhen im Inneren bewältigen.15 All dies sind Faktoren, welchen einen Staat schwächen und gleichzeitig Faktoren, welche man als Angreifer ausnutzen kann. Natürlich kann man das niedergeschriebene Verhalten der beiden Könige auch so deuten, dass diese das Reich der Ptolemäer schon länger beobachteten und die Krönung eines sechsjährigen Jungen nun der entscheidende Tropfen war, welcher das Fass zum Überlaufen brachte und nun genau jetzt Antiochos und Philipp ihre beste Chance sahen, um ihre Pläne und Bestrebungen endlich in die Tat umsetzen zu können. Schließlich befanden sich sowohl Philipp V. und Antiochos III. in einerseits wirtschaftlich guten Zeiten und zum anderen kamen sie gestärkt und erfolgreich aus militärischen Aktivitäten. Sie waren sich also wahrscheinlich ihrer Sache sehr sicher.

Die Sichten der beiden Vertragspartner wurden ja bereits dargelegt. Doch ob der Vertrag von beiden Parteien gleichermaßen angestrebt wurde, ist zu diskutieren. So wird nämlich unteranderem davon ausgegangen, dass Philipp V. Antiochos III. zur Zustimmung des Vertrages erpresst haben oder zumindest dazu gedrängt haben soll. Ein Indiz zu dieser Annahme ist der Aufenthalt eines ptolemäischen Gesandten am Hofe des makedonischen Königs. Durch dessen Anwesenheit soll Philipp wohl ein Bündnis von Makedonen und Ptolemäern gegen die Seleukiden angedroht haben. Dieser Gesandter soll wohl mindestens bis zum Jahre 202 v. Chr. am Hof den Makedonenkönigs verweilt haben.16 Also genau bis zu dem Zeitpunkt, an dem Antiochos sich mit Philipp zusammenschloss. Das Druckmittel wäre damit ein Bündnis gegen Antiochos III. gewesen, sollten die Verhandlungen über den Teilungsvertrag scheitern. Dieses potentielle Bündnis mit dem Ptolemäerreich ist aber genauso wenig belegbar wie die Theorie rund um Philipps Erpressungsversuche.

2.2 Der Inhalt des Vertrages

Der Inhalt des Vertrages kann nicht vollständig wiedergegeben werden, da er als solches nicht überliefert ist. Daher wird die folgende Darstellung des Inhaltes auch eher grob gehalten sein und soll als Überblick dienen. Als kurzfristige Ziele galten wohl, dass Philipp nicht in die Eroberung Antiochos` in Syrien eingreift. Im Gegenzug sollte Antiochos auf seine Gebietsansprüche in Westkleinasien und Thrakien verzichten.17 Gemäß dieser Vereinbarung verfolgte Philipp seinen bereits begonnenen Thrakienfeldzug weiter und Antiochos marschierte in Koilesyrien ein. Polybios behauptet sogar, dass die beiden Könige langfristig den jungen Ptolemäerkönig beseitigen wollten.18

Die weiteren Ausführungen handeln von Interessensgebieten der beiden Vertragspartner. Belege dafür lieferten die beiden antiken Autoren Polybios (III, 2, 8) und Appian (Mak. 4, 1). Doch bei Vergleich der beiden Darstellungen der beiden Autoren fällt auf, dass diese teils unterschiedliche Abmachungen niederschrieben. Laut Polybios19 soll Philipp dabei Karien und Samos bekommen und Antiochos soll Koilesyrien und Phoinikien erhalten. Appian20 dagegen berichtet vor drei Gebieten, welche an Philipp fallen sollten: Kyrene, Kykladen und Ionien. Antiochos auf der anderen Seite sollte nur Kypros zugeschrieben werden. Die beiden Darstellungen unterscheiden sich also erheblich, allerdings überschneiden sie sich in einem Punkt: Das Gebiet Ägypten. Dieses soll laut Polybios an Philipp und laut Appian an Antiochos gehen. Hier liegt nun eine Überschneidung der Gebiete vor. Was zuerst nach einem Forschungsdilemma klingen mag, wurde von Schmitt entschlüsselt. Er stellte fest, dass beide Autoren auf ihre eigene Art und Weise Recht hatten. Polybios berichtete von den tatsächlich resultierenden Taten der Könige wohingegen Appian deren Pläne notierte. Die einzige Schwierigkeit bleibt das Thema Ägypten.21

Wie bereits erwähnt, wurde Ägypten laut Appian dem Seleukidenkönig zugeschrieben, doch Makedonien war der erste Angreifer Ägyptens. Philipp soll dabei eine Seeschlacht vor den Toren Alexandrias gewonnen haben. Doch auf das Einnehmen der damaligen Hauptstadt verzichtete er, auch wenn dies quasi nur noch Formsache und kein wirkliches Hindernis für seine Streitkräfte dargestellt haben sollte. Dieses Verhalten bezeichnete Polybios als törichte Handlung.22 Wem und in wie weit Ägypten einem oder beiden Herrschern gehören sollte wird bis heute diskutiert. So wurde sicherlich das ptolemäische Land theoretisch auf einer Karte geteilt, doch wie dieses genau geschah ist unsicher. Es ist nicht bekannt, ob Ägypten dabei vollständig aufgeteilt werden sollte, oder lediglich Randgebiete des Reiches als Interessengebiete galten und so das Kernland der Ptolemäer erhalten blieb. Die Quellenlage lässt eine eindeutige Zuschreibung der Gebiete nicht zu.23 So lässt sich zusammenfassend sagen, dass es sich hierbei nicht um ein typisches Militärbündnis gehandelt haben dürfte. Es handelte sich wohl vielmehr über eine Absprache von Interessensgebieten der beiden Staatsoberhäupter. Darauf deutet auch hin, dass keine militärischen Manöver zusammen durchgeführt worden. Es kämpfte jeder für sich.

[...]


1 Gehrke (2008), S.213.

2 Schmitt (1964).

3 Magie (1939).

4 Dreyer (2008).

5 Eckstein (2005).

6 Heller (2018), S.461-462.

7 Dreyer (2002), S.120.

8 Schmitt (1964), S.199-201.

9 Liv. 31, 2, 1.

10 App. Makedoniké, 4, 1-2.

11 Petzold (1940), S.25.

12 Pol. XV, 20, 2-5.

13 Schmitt (1964), S.227-228.

14 Schmitt (1964), S.227.

15 Eckstein (2005), S.4.

16 Schmitt (1964), S.233.

17 Schmitt (1964), S.250.

18 Pol. XV, 20, 2.

19 Pol. III, 2, 8.

20 App. Makedoniké, 4, 1.

21 Schmitt (1964), S.252.

22 Pol. XVI, 10, 1.

23 Kleu (2015), S.102f.

Ende der Leseprobe aus 15 Seiten

Details

Titel
Der geheime Vertrag zwischen Philipp V. und Antiochos III. aus dem Jahre 203/2 v. Chr.
Untertitel
Entstehung, Inhalte und Resultate
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  (Institut für Altertumswissenschaften)
Veranstaltung
Roms Aufstieg zur Weltmacht und seine innenpolitischen Rückwirkungen
Note
1,3
Autor
Jahr
2021
Seiten
15
Katalognummer
V1032896
ISBN (eBook)
9783346440266
ISBN (Buch)
9783346440273
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Rom, Alte Geschichte, Raubvertrag, Geheimvertrag, Teilungsvertrag, Philipp V., Antiochos III., 203/2 v. Chr., 202 v. Chr., 203 v. Chr., Seleukiden, Makedonien, Ptolemäer
Arbeit zitieren
Richard Siegert (Autor:in), 2021, Der geheime Vertrag zwischen Philipp V. und Antiochos III. aus dem Jahre 203/2 v. Chr., München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1032896

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