Rekonstruktion von Martin Luthers Studentenleben: Bursen und Kollegien in Erfurt im 16. Jahrhundert


Bachelorarbeit, 2019

36 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Erörterung der Fragestellung
1.2 Quellen- und Literaturlage

2. Zur Herkunft Martin Luthers

3. Korporationen studentischen Zusammenlebens
3.1 Nation
3.2 Burse
3.3 Kollegium
3.4 Entstehung und Entwicklung
3.5 Die Universität Erfurt

4. Studentisches Leben innerhalb einer Burse

5. Bursen und Kollegien im Erfurt des 16. Jahrhunderts
5.1 Collegium Maius (Großes Kolleg)
5.2 Porta Coeli (Zur Himmelspforte)
5.3 Bursa Georgiana (auch Georgenburse oder St. Georgsburse)

6. Bursen- und Magisterzwang – stare infra bursa und stare cum magistro

7. Quellen zum Bursenaufenthalt Luthers

8. Gesamtfazit

9. Quellen- und Literaturverzeichnis

1. Einleitung

1.1 Erörterung der Fragestellung

Vielen Menschen ist Martin Luther als Reformator, Augustiner-Eremit und Theologieprofessor bekannt. Anlässlich des Reformationsjubiläums im Rahmen des 500. Jahrestages des Beginns der Reformation wurde 2017 international das sogenannte „Luther-Jahr“ zelebriert. Im Zuge dessen wurde das Hauptseminar „Luther als Student“ angeboten, das diesen Aspekt der frühen Jahre Luthers näher beleuchten sollte. Im Rahmen des Seminars sind die studentischen Bursen und Kollegien im Erfurt des 16. Jahrhunderts insbesondere anhand der Quellen zu Luthers Bursenaufenthalten thematisiert worden und sollen als Basis der vorliegenden Arbeit gezielter untersucht werden. Um den geistigen Werdegang Luthers nachzuzeichnen, wird einführend ein Überblick über Luthers Geburtsort, seine familiären Verhältnisse und seine frühe Schulbildung gegeben: Luthers Studienzeit in Erfurt zwischen 1501 und 1505 markiert den Ursprung für seine späteren Überzeugungen und begründet das Fundament seiner akademischen Bildung. Das Studium der „freien Künste“ lehrte Luther die philosophischen Grundlagen, an welche er im späteren Verlauf das Theologiestudium anschloss. Wie seine Kommilitonen lebte auch Luther zur Zeit seines Studiums in einer Studentenburse, deren Besuch damals verpflichtend für alle Studenten1 war. Die Studenten lebten in verschiedenen Einrichtungen zusammen, die sich häufig in der Größe, der akademischen Ausrichtung und der Herkunft ihrer Bewohner unterschieden. Die vorliegende Arbeit soll sich deshalb mit der Fragestellung auseinandersetzen, welche verschiedenen Korporationsformen studentischen Zusammenlebens es gab. Daher wird nach der Einführung zu Luthers Herkunft eine Begriffsklärung der Begriffe der Nation, der Burse und des Kollegiums erfolgen. Die Begriffe der beiden letzteren Korporationsformen werden häufig deckungsgleich verwendet, obwohl sie sich in manchen Punkten signifikant unterscheiden. Insbesondere wird hier auf die Entstehung und Entwicklung dieser Einrichtungen eingegangen. Da das Augenmerk dieser Arbeit auf Erfurt als Hochschulort im 16. Jahrhundert liegen soll, wird anschließend näher auf die Universität Erfurt eingegangen. Im Folgenden widmet sich der Hauptteil der Frage, wie das studentische Leben in einer Burse aussah. Welche Bedingungen gab es, um in einer Burse wohnen zu können? Nach welchen Bestimmungen mussten sich die Bursenbewohner richten? Hierzu werden die einzelnen Bursen und Kollegien in Erfurt vorgestellt und ihre Unterscheidungsmerkmale herausgearbeitet. Zudem wird auf das System des Bursen- und Magisterzwanges eingegangen, dessen Regularien anhand der historischen Quellen untersucht werden. Im Anschluss daran kommt der eigentliche Analyseteil, der sich mit den Bursen beschäftigt, in denen Luther gelebt haben soll. Hierbei soll der Fragestellung nachgegangen werden, inwieweit die spätmittelalterlichen Quellen Aufschluss darüber geben, in welchen Bursen in Erfurt Luther lebte. Diese werden abschließend kritisch hinterfragt.

1.2 Quellen- und Literaturlage

Die Quellen- und Literaturlage zum studentischen Leben innerhalb einer Korporation im Spätmittelalter gestaltet sich lückenhaft. Rainer Christoph Schwinges betont, dass es verschiedene „Bursengemeinschaften und Unterkünfte[]“ gab, die durchaus existiert, aber „in den Quellen kaum Spuren hinterlassen haben“.2 Es gibt nur wenige Originalquellen, die Aussagen über das Erfurter Bursenwesen treffen. Als Primärquelle zu nennen sind die Statuta et Ordinationes, die Bursenstatuten des Collegiums zur Himmelspforte, verfasst von seinem Gründer und Stifter Amplonius Rating de Berka.3 Diese Statuten werden in Georg Oergels Werk „Das Collegium zur Himmelspforte; während des Mittelalters“ aus dem Jahr 1898 detailliert wiedergegeben. In diesem Kontext wird zudem besonderes Augenmerk auf die ältesten noch erhaltenen allgemeinen Statuten der Universität Erfurt von 1447 gelegt, die aufzeigen, wie sich die Aufgaben der Bursenrektoren gestalteten und Aufschluss darüber geben, welche Regeln innerhalb einer Burse galten. Da die Statuten in lateinischer Sprache verfasst worden sind, wird hierzu die deutsche Übersetzung von Herrn Prof. Dr. Wagner herangezogen werden. Darüber hinaus existiert eine umfangreiche Abhandlung von Joseph Scholle über das Mittelalterliche Universitätsleben an der Universität Erfurt, die zum Verfassen dieser Arbeit herangezogen wurde. Anhand der Sekundärquellen lassen sich das System des Bursenwesens und der akademische Werdegang Luthers Schritt für Schritt nachvollziehen. Insbesondere der Aufsatz von Rainer Christoph Schwinges, „Sozialgeschichtliche Aspekte spätmittelalterlicher Studentenbursen in Deutschland“, war für die Abfassung dieser Arbeit hilfreich. Schwinges vergleicht in seinem Aufsatz die Studentenbursen in mehreren studentischen Städten miteinander, so zum Beispiel neben Erfurt auch Leipzig und Köln. Im weiteren Verlauf seines Aufsatzes fokussiert sich Schwinges allerdings auf die Kölner Bursen.

Auch der Aufsatz von Klaus-Bernward Springer über „Luther als Student der Artes und studentisches Leben in Erfurt im Spätmittelalter und zu Beginn der Frühen Neuzeit“ gewährt einen umfangreichen Überblick über Luthers akademische Entwicklung und das studentische Leben in Erfurt.4 Zu guter Letzt wird der Fokus auf dem Quellenmaterial zu Luthers Bursenaufenthalten liegen. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang der Brief von Luthers Verwandtem Dietrich Lindemann aus Kreuzburg an Stephan Roth aus dem Jahre 1526 sowie der Bericht von Justus Jonas über den Klostereintritt Luthers aus dem Jahr 1538. Die zeitliche Diskrepanz zwischen diesen beiden Quellen dient im Hinblick auf die Klärung der Frage in welche-r/n Burse/n Luther lebte als wichtiges Unterscheidungsmerkmal. Darüber hinaus gibt es weitere Quellen, die den Aufenthalt Luthers in einer bestimmten Burse belegen sollen, zu nennen ist hier der Brief des Crotus Rubianus, den dieser an seinen Freund Luther im Jahr 1520 verschickte. Auch zwischen diesem Brief und der eigentlichen Studienzeit Luthers in Erfurt waren etliche Jahre vergangen, die es in der Analyse der Quelle zu berücksichtigen gilt.

2. Zur Herkunft Martin Luthers

Martin Luder wurde als erstes von fünf Kindern am 10. November 1483 in Eisleben in Sachsen-Anhalt geboren. Seine Eltern, Hans und Margarethe Luder, brachten es aufgrund der Tätigkeit des Vaters im Kupferbergbau „durch Strebsamkeit zu einem bescheidenen Wohlstand“.5 Getauft wurde der älteste Sohn am darauffolgenden Tag auf den Namen des Heiligen St. Martin.6 Erst viel später, im Jahr 1517, gab Martin Luder sich selbst den Nachnamen Luther, in Anlehnung an den griechischen Terminus Eleutherius, was so viel wie „der Freie“ bedeutet.7 Im Jahr 1484 zog die Familie nach Mansfeld. Hier konnte der Vater Hans Luder eine Vielzahl von Kupferhütten als Pächter übernehmen, wodurch er „ins kleinstädtische Bürgertum hineinwuchs und mit der Zeit ein kleines Vermögen erwarb“.8 Martin wuchs mit seinen jüngeren Geschwistern in Mansfeld auf und besuchte dort ab 1490 die Lateinschule.9 Sein Vater investierte viel in die schulische Bildung seines ältesten Sohnes, um ihm „gesellschaftliche Aufstiegschancen [zu] ermöglich[en]“.10 Interessant ist hierbei der Umstand, dass Hans Luder selbst ein Bauernsohn aus Thüringen war und daher seinem Ältesten trotz der „bäuerlichen Herkunft“ den Weg zu einem monetär erfolgreicheren Leben ebnen wollte.11 Im Jahr 1497 wechselte Martin an die Magdeburger Domschule und ein Jahr später an die St. Georgs-Schule in Eisenach, woher seine Mutter Margarete, eine geborene Lindemann, gebürtig kam.12 Hier vertiefte er seine Lateinkenntnisse, die unerlässlich für ein Universitätsstudium waren.13 Hinzu kamen der Religionsunterricht, sowie Musikunterricht und eine grundlegende sprachlogische Bildung.14 Albrecht Beutel führt an, dass Martin Luther zu seiner Zeit in Magdeburg sehr wahrscheinlich im „Schülerheim der Brüder vom gemeinsamen Leben“ wohnhaft war.15 Auch Bernhard Lohse verweist auf eine Schulbildung durch diese Frömmigkeitsbewegung.16 Dort lernte er die sogenannte „städtische Religiosität“ der „devotio moderna“ kennen, in deren Fokus die „fromme Innerlichkeit“ stand.17 Während der Schulzeit in Eisenach kam er bei einer sogenannten „Wirtsfamilie“, einer Art Gastfamilie, unter, die sich aufgrund der räumlichen Entfernung zu seinem Elternhaus vor Ort um ihn kümmerte und bei sich wohnen ließ. In dieser Familie wurde die Laienfrömmigkeit praktiziert, welche von dem dortigen Franziskanerkloster bestärkt wurde.18 Danach ging Luther nach Erfurt, um an der dortigen Universität das philosophische Grundlagenstudium „in den „freien Künsten“ (artes liberales) auf[zunehmen]“.19 Dort wurde er im Sommersemester 1501 unter dem Vermerk „Martinus ludher ex mansfeldt“ immatrikuliert, was zugleich auch „die erste urkundliche Erwähnung“ Luthers ist.20 Rektor war zu diesem Zeitpunkt Jodokus Trutfetter aus Eisenach, der selbst Student der Erfurter Universität gewesen war.21 Der 17-Jährige Luther entschied sich für Erfurt, da viele Gelehrte aus dem Raum Eisenach und Mansfeld dort lebten und wirkten und die Universität zudem einen guten Ruf hatte.22 Die Universität Erfurt, gegründet im Jahr 1392, war eine der „ältesten Universitäten des Reiches, ihr Nährboden waren die städtischen Schulen gewesen“.23 Luther wurde bei seiner Einschreibung als „vermögend“ eingeschätzt (in habendo), und musste den gesamten Immatrikulationsbeitrag in Höhe von 1/3 Gulden zahlen (totum).24 Durch die Immatrikulation wurde Luther sozusagen Teil der Universität. Hierbei musste er auch „eidlich Gehorsam gegen den Rektor und Loyalität gegen[über] [der Universität und ihre[n] Verfügungen [...] geloben“.25 Klaus-Bernward Springer erörtert, dass „die Eidesleistung [...] schutzwürdige Interessen, bestimmte Grundprinzipien und die notwendige Disziplin und Kooperation als festes gemeinsames Band [der] Genossenschaft der Magister und Studenten [sicherstellte]“.26

Innerhalb des Grundlagenstudiums studierte Luther die philosophischen Schriften des Aristoteles. Das Studium sah vor, dass nach erfolgreichem Abschluss der Freien Künste mit dem Grad des Baccalaureates an einer anderen, höheren Fakultät weiter studiert werden konnte.27 Das philosophische Grundstudium verstand sich als Basis für die Fächer Jura, Medizin und Theologie.28 Hierbei sollte nicht nur eine „allgemeine wissenschaftliche Grundlegung“ vermittelt, sondern auch „die dazugehörigen Techniken“ eingeübt werden.29 Volker Leppin unterstreicht, dass die Wahl einer dezidierten Universität im Spätmittelalter immer auch den Entschluss „für eine bestimmte Ausrichtung dieses philosophischen Studiums“ mit sich brachte.30 Hierbei lassen sich zwei verschiedene Perspektiven des sogenannten „Universalienstreits“ unterscheiden. Zum einen die Via antiqua, der „alte Weg“, welcher argumentiert, dass ein Allgemeines real ist (unter anderem vertreten von Thomas von Aquin) und der „Philosophie des Realismus folgt[]“.31 Die Via moderna, der „zeitgenössische Weg“, hingegen setzt sich mit dem Begriff des Allgemeinen kritisch auseinander und hinterfragt, ob es sich hierbei nicht um ein von Menschen geschaffenes Konstrukt handelt, welches „bloß auf willkürlichen Benennungen beruh[t] (Nominalismus [nach Wilhelm von Ockham])“ oder „bloß begrifflich existent (Konzeptualismus [nach Johannes Duns Scotus]) [ist]“.32 Joseph Scholle stellt heraus, dass die Vertreter der Via moderna „der nominalistischen Richtung [huldigten], welche die Allgemeinbegriffe nur als Namen, nomia, fasste.“33 Luther wurde in Erfurt von seinen philosophischen Lehrern Jodokus Trutvetter und Bartholomäus Arnoldi von Usingen der Weg der Via moderna vermittelt.34 Dem Grundstudium an der Artistenfakultät verdankt Luther sein Verständnis „der Grammatik, der Rhetorik und der aristotelischen Logik sowie seine Kenntnis der Ethik und der Metaphysik des Aristoteles“.35 Beutel, Lohse und Leppin verweisen alle auf eine zentrale Ausrichtung des „gemäßigten Ockhamismus, den Luther lernte“36, weshalb dieser Aspekt als zentrales Element seiner Ausbildung anzusehen ist. Unverkennbar ist auch der Einfluss des Studiums der Artes auf Luthers späteres Leben, legte es doch den Grundstein für das nachfolgende Theologiestudium und eröffnete ihm neue Sichtweisen.

3. Korporationen studentischen Zusammenlebens

Dieses Kapitel wird sich näher mit den Begriffen der Nation, der Burse und des Kollegiums befassen, um einen Einblick in die verschiedenen Korporationsformen des studentischen Zusammenlebens zu geben.

3.1 Nation

Der Begriff der Nation stammt aus dem lateinischen, natio, womit die Geburt gemeint ist. Im Kontext der spätmittelalterlichen Universitäten bedeutete dies, dass sich „landsmannschaftliche Zusammenschlüsse an den Universitäten“37 bildeten. So heißt es im Lexikon des Mittelalters:

„Da bestimmte große Zentren des Schulwesens eine zahlreiche Studentenschaft, von geograph. heterogener und z.T. weit entfernter Herkunft, anzogen, schlossen sich die einem gemeinsamen Herkunftsland entstammenden Studenten zu „[nationes]“ zusammen. Diese im Laufe des 12. Jahrhunderts einsetzende Entwicklung wirkte den Phänomenen der Entwurzelung und Isolation entgegen und ermöglichte eine gemeinsame Interessenvertretung gegenüber der (oft feindseligen) Bevölkerung der Universitätsorte und den Studenten aus anderen Ländern“.38

Beispiele hierfür lassen sich schon bei einer der frühesten Universitäten Europas finden: Die Universität Bologna (gegründet im Jahr 1088) nahm eine Einteilung ihrer Studenten in Nationes citramontanorum (die „Diesseitigen“ = diesseits der Alpen) und Nationes ultramontanorum (die „Jenseitigen“ = jenseits der Alpen) vor.39 Damit wurden die hiesigen Studenten, in diesem Falle Italiener, von den ortsfremden Studenten anderer Herkunft (Deutsche, Franzosen, Engländer, etc.) unterschieden. Bologna bildete eine Besonderheit, da hierdurch die nationes „[a]ls rein student. Organisationen (Magister waren ausgeschlossen) [...] zum wichtigsten Träger des für Bologna grundlegenden Systems der „Studentenuniversität“ [wurden]“.40 Auf Bologna folgten 1222 die ersten nationes in Paris.41 Aus der Entstehung weiterer Universitäten in Europa (beispielsweise Orléans, Montpellier, Oxford, Cambridge) seit dem 13. Jahrhundert resultierten weitere studentische Zusammenschlüsse.42 Die Etablierung solcher Landsmannschaften (auch Nationalkollegien genannt) war von Beginn des 17. Jahrhunderts an europaweit üblich. Durch die Errichtung der ersten Bursen und Kollegien verschwanden die nationes mit der Weiterentwicklung der Universitäten allmählich.

Die nationes „spielten nur noch als Wahlgremien für universitäre Amtsträger und als religiöse Bruderschaften eine gewisse Rolle, um im 16. und 17. Jh. ganz zu verschwinden oder in völlige Bedeutungslosigkeit abzusinken“.43

Konträr zu den anderen frühen Universitätsstädten wie Paris, Leipzig und Prag, wurden in Erfurt die Studenten nicht nach Nationen unterteilt.44 Aus diesem Grund wird im Rahmen dieser Arbeit auf weitere Ausführungen zum Begriff der Nationen nicht weiter eingegangen.

3.2 Burse

Der Begriff der Burse geht auf das mittellateinische Wort bursa zurück, was so viel wie der (Geld-)Beutel oder die Börse bedeutet.45 Daraus erschließt sich, dass diese Bezeichnung ursprünglich für den Geldbetrag stand, der für die Unterbringung in einer Burse zu entrichten war.46 Laut Springer bezeichnet der Begriff somit eigentlich „die gemeinsame Finanzierung, also die aus einer Kasse lebende Gemeinschaft“.47 Hierbei handelte es sich also um eine semantische Übertragung auf das Wohnhaus.48 Die Bewohner einer Burse wurden Bursalen genannt.49 Die Burse als „besondere Erscheinungsform der Korporation“ fungiert „als verbandsmäßiger, der Form der familia folgender Zusammenschluss von Studierenden gleicher Fakultätszugehörigkeit unter einem Magister“.50 Diese familia sollte laut Martin Kintzinger den Bursalen „Aufnahme, Schutz, materielle Versorgung sowie Lern- und Studienhilfen“ bieten.51 Der Begriff der familia wird im späteren Verlauf der Arbeit noch einmal näher erläutert werden. Im Kontext der spätmittelalterlichen akademischen Welt bezieht sich der Terminus Burse auf die räumliche Einheit, in der eine Gruppe von Studenten, die sogenannte Bursengesellschaft, lebte. Neben der Studierendenschaft, dessen zentrales Wohn- und Gemeinschaftshaus die Burse bildete, lebten dort ebenso Magister, die derselben Fakultät wie die Studierenden angehörten. In der Regel lebten in der Burse Scholaren vor dem Bakkalaureat, die gegen einen fixen Betrag eine Unterkunft, Kost und Lehre in Form von Repetitionen und Lateinunterricht durch den Magister erhielten. Eine Burse bestand aber nicht nur aus den ihr zugehörigen Studenten und dem Magister, sondern auch aus einem Rektor und einem Conventor. Der Rektor übernahm die Leitung der Burse und observierte das Verhalten sowie das Studium der Bursenbewohner. Zwingend notwendig war hierfür ein abgeschlossenes Studium, sodass der Rektor zeitgleich auch ein Magister war. Dem Conventor, meist ein Student, oblag der wirtschaftliche Aspekt des Zusammenlebens. Zu seinen Aufgaben gehörte das Anmieten einer Unterkunft sowie die Versorgung mit Lebensmitteln, beziehungsweise die Beschäftigung einer Küchenkraft.52 Georg Oergel führt hier den Begriff der bursa integra an, der eine „vollständige Burse“ mit mindestens sechs Bursalen bezeichnete.53 Die Anzahl der Bursenbewohner konnte auch geringer ausfallen, solange sie einem Rektor unterstanden.54 Nicht selten waren die einzelnen Häuser oder Säle einer Burse überbelegt, Schwinges verweist darauf, dass es üblich gewesen sei, dass in den „Hauptbursen großer Universitäten bisweilen mehrere hundert Studenten untergebracht [wurden]“.55 Diese „Massenquartiere“ wurden häufig von den weniger vermögenden Studenten bevorzugt, da in diesen der sogenannte Mietzins für Kost und Logis deutlich geringer war.56 In kleineren Bursen lebten vielmehr die vermögenden Studenten, die sich den „Luxus“ leisten konnten, mit wenigen Bewohnern einen eigenen Magister zu finanzieren.57 Laut Erich Kleineidam waren die Bursen „reine Zweckinstitutionen, die zur Unterbringung und Betreuung der Studenten dienen [sollten]“.58 Brecht ergänzt, dass die Bursen von der Universität genutzt wurden, um „Lebensführung und Studium ihrer jungen Mitglieder, die sie später graduierte, unter den Augen [zu] haben“.59 Für die Universitäten im Alten Reich schlägt Schwinges eine Einteilung der Bursen in Kollegial - und Unternehmerbursen vor.60 Das signifikanteste Unterscheidungsmerkmal ist hier die Stellung des jeweiligen Regenten in der Universität.61 Die Kollegialbursen waren angegliedert an Kollegien. Die Scholaren konnten in diesen von den Magistern des Kollegs profitieren, indem sie von ihnen lernten, ohne sie bezahlen zu müssen. Ferner mussten sie lediglich Kost und Logis finanzieren.62 Schwinges beschreibt die Kollegialbursen als „konkurrenzlos“63, was deren Popularität unterstreicht. In privat organisierten Unternehmerbursen hingegen mussten die Scholaren neben den Abgaben für Kost und Logis auch für den Lebensunterhalt der Magister aufkommen.64

3.3 Kollegium

Zu Beginn muss darauf hingewiesen werden, dass die Begriffe der Burse und des Kollegiums nicht trennscharf sind. In Erfurt etwa wurde das Collegium Universitatis, später Maius, direkt vom Erfurter Stadtrat im Zuge der Universitätsgründung 1392 gegründet und war das zentrale Gebäude der Artistenfakultät. Das Kollegium setzte sich ausschließlich aus Magistern zusammen und diente der Anwerbung eben solcher. Kollegien wurden zudem häufig administrative Kompetenzen übertragen. Ab 1493 stellten in Erfurt die großen Kollegien Maius, Amplonianum und Magistri de communi abwechselnd den Dekan der Artistenfakultät. Die beiden verschiedenen Korporationsformen mögen auf den ersten Blick sehr verwirrend erscheinen, da sie viele Gemeinsamkeiten aufweisen. Schwinges nimmt daher die Unterscheidung vor, dass die Bursen den Studenten vorbehalten waren, während die Kollegien für die Magister vorgesehen wurden.65 Bei den Studenten, die in einer Burse lebten, handelte es sich um meist sehr junge Universitätsbesucher, die das Generalstudium absolvierten, um einen akademischen Abschluss zu erlangen.66 Die Bezeichnung „Student“ wurde daher primär für jene verwendet, die bereits ein Bakkalarstudium oder eine Magistergraduierung (nach vier bis fünf Jahren Studium) beendet hatten, und schon als Magister jüngere Studenten unterrichteten.67 Diese waren vornehmlich Bewohner eines Kollegiums, da sie bereits „Artistenmagister [waren], die zugleich Medizin, Rechte und mehrheitlich wohl Theologie studierten“.68 Ähnlich zur Burse bildetet das Kollegium ein Wohn- und Gemeinschaftshaus für Scholaren und/oder Magister. Häufig waren die Kollegien aber nur sozial höhergestellten Scholaren und Magistern, teilweise auch nur Magistern vorbehalten. Kollegien des „offiziellen Typs“, wie Schwinges sie benennt, „war[en] eine meistens schon vom Universitätsgründer, dem Landesherrn oder der Stadt, eingerichtete und finanzierte, kollegiatstiftsähnlich organisierte Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft, modern gesagt: von ordentlichen Professoren der artistischen Fakultät.“69

Zu diesem Typ des Kollegiums zählte auch das Collegium Maius in Erfurt.70 Daneben gab es noch die Kollegien des „privaten Typ[s]“.71 Diese „Stiftungskollegien“ wurden aus privaten Mitteln finanziert und ihre Bewohner waren gewissermaßen Stipendiaten, deren Aufenthalt im Rahmen einer „befristete[n] Kollegiatur“ zeitlich begrenzt wurde.72 Das bekannteste Beispiel eines privaten Kollegiums in Erfurt ist das Collegium Zur Himmelspforte.73 Zu den privaten Kollegien zählten auch die Juristenbursen, auch wenn die Bezeichnung als Burse irreführend ist.74 An dieser Stelle ist ein Zitat Oergels anzuführen, der den Sinn und Nutzen eines Kollegiums herausstellt:

„Das Collegium hatte den Zweck, seinen Insassen beides, leiblichen Unterhalt und geistige Förderung bis zur höchsten Stufe wissenschaftlicher Ausbildung zu gewähren, daneben aber auch Schutz nach aussen und Disciplin, Zucht und Ordnung nach innen, kurz dem studirenden Jüngling alles zu geben, was er zur Erreichung seines hohen Zieles nötig hatte.“75

Bei den Kollegien handelte es sich also um „genossenschaftliche Zusammenschlüsse von Universitätslehrern, die in einem dazu bestimmten Haus nach Maßgabe besonderer Statuten ein gemeinsames, eheloses Leben führten“.76 Diese sogenannten „Kollegiaten“ unterhielten Unterkünfte, die aus Studier- und Unterrichtsräumen, Wirtschaftsgebäuden und Studentenbursen bestanden.77 Kleineidam erläutert, dass „[a]uch die Kollegien eigentlich große Bursen [sind], doch ihre Mitglieder sind Kollegiaten, [das heißt] sie erhalten aus einem Stiftsfonds einen festen Betrag, von dem sie leben und studieren können.“78 Kollegiaten waren häufig Dozenten, die selbst noch studierten, aber bereits über ein abgeschlossenes „Bakkalaureat oder einen Magister artium verfügten“.79 Das System der Kollegien ähnelt dabei dem der kirchlichen Pfründe: Die Stadt beziehungsweise Universität übernahm die Unterbringung und Bezahlung der Magister. Kollegiaten, die ein Gehalt beziehungsweise ein Stipendium erhielten, wurden Präbendiaten genannt.80

Um eine abschließende Unterscheidung zwischen Bursen und Kollegium vorzunehmen, bleibt festzustellen: Bursen waren für „jedermann“ zugänglich, und „gehörten in der Universität dem offenen Raum der Vielen an“.81 Kollegien wiederum boten einen „privilegierten Raum“ für „Wenige[]“.82 Ein Leben in der Burse (Kost, Logis, Unterricht) musste vollkommen selbstfinanziert werden, während ein Kollegium neben „freier Kost und Logis noch „Gehalt“ oder ein Stipendium“ bot.83

3.4 Entstehung und Entwicklung

Der Ursprung der Bursen und Kollegien ist in Paris zu suchen, als Beispiel ist hier die Gründung des Collège de Sorbonne im Jahr 1253 zu nennen. In Frankreich und besonders in England wurden die Bursen/Kollegien als colleges und houses zu den zentralen Institutionen der Universität gezählt und verselbstständigten sich von korporativen Elementen zu den zentralen Universitätsgebäuden für Lehre, Gemeinschaft und Privatleben.84 In Oxford und Cambridge dienten die houses als Wohnort und Bezugspunkt, während in den colleges gelehrt wurde. Im Vergleich zu den deutschen Bursen, die den Universitäten hier zu Lande angegliedert waren, müssen die französischen und englischen Institutionen jedoch gesondert betrachtet werden. In Deutschland waren die Bursen nach Schwinges „[anfangs] lediglich Wohngemeinschaften (hospititia)“85, mit der zunehmenden Zahl von Studenten bildeten sie sich allerdings zu qualitativen Lehranstalten heran. Zwischen dem 14. und 16. Jahrhundert erlebten die Bursen und Kollegien ihre Blütezeit. Mit der Reformation und der Gründung neuer Universitäten wurden sie allerdings von „landesherrliche[n] Stipendiatenanstalten und Stipendienkasssen“ allmählich abgelöst.86 Springer betont aber, dass „viele Bursen und Kollegien nicht zuletzt auch in Erfurt bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts erhalten [blieben]“.87

[...]


1 Aufgrund der Tatsache, dass das Studium im Spätmittelalter nur männlichen Studenten vorbehalten war, wird im Laufe dieser Arbeit nur der Begriff „Studenten“ anstatt des derzeit gebräuchlichen Begriffes „Studierende“ verwendet.

2 Schwinges, Rainer Christoph, Sozialgeschichtliche Aspekte spätmittelalterlicher Studentenbursen in Deutschland, in: Johannes Fried (Hrsg.), Schulen und Studium im sozialen Wandel des hohen und späten Mittelalters (Vorträge und Forschungen 30), Sigmaringen 1986, S. 527-564, S. 532.

3 Die Statuten und Ordnungen des Amplonianischen Collegs vom 22. Dezember 1433, in: Mittheilungen des Vereins für die Geschichte und Alterthumskunde von Erfurt 9, Urkunde Nr. XXVIII, Erfurt 1880, S. 147-174.

4 Springer, Klaus-Bernward, Luther als Student und studentisches Leben in Erfurt im Spätmittelalter und zu Beginn der Frühen Neuzeit. In: Mitteilungen des Vereins für die Geschichte und Altertumskunde von Erfurt 72 [= NF 19] (2011), S. 72-97.

5 Lohse, Bernhard: Martin Luther: Eine Einführung in sein Leben und sein Werk, München 1997, S. 34f.

6 Vgl. Beutel, Albrecht (Hrsg.): Luther Handbuch, Tübingen 2017, S. 106.

7 Vgl. Ebd., S. 106. Für einen besseren Lesefluss werde ich ab hier nur noch den Namen Luther verwenden.

8 Beutel, Luther Handbuch, S. 106.

9 Ebd.

10 Ebd.

11 Vgl. Lohse, Martin Luther: Eine Einführung in sein Leben und sein Werk, S. 35.

12 Vgl. Beutel, Luther Handbuch, S. 106.

13 Vgl. Ebd.

14 Vgl. Ebd.

15 Vgl. Ebd.

16 Vgl. Lohse, Martin Luther, S. 36.

17 Ebd.

18 Vgl. Beutel, Luther Handbuch, S. 106.

19 Ebd.

20 Springer, Luther als Student, S. 73 und Brecht, Martin: Martin Luther, Band 1: Sein Weg zur Reformation 1483-1521, Stuttgart 1981, S. 37.

21 Vgl. Kleineidam, Erich, Universitas Studii Erffordensis: Überblick über die Geschichte der Universität Erfurt im Mittelalter 1392-1521, Band 2: 1460-1521, Leipzig 1969, S. 160.

22 Vgl. Springer, Luther als Student, S. 81, Anm. 47.

23 Leppin, Volker: Martin Luther, in: Heide, Peter (Hrsg.): Gestalten des Mittelalters und der Renaissance, Darmstadt 2017, S. 24.

24 Brecht, Martin Luther, Band 1, S. 39, und Kleineidam, Universitas Studii Erffordensis, S. 171.

25 Ebd.

26 Springer, Luther als Student, S. 75.

27 Vgl. Leppin, Martin Luther, S. 24.

28 Vgl. Ebd.

29 Brecht, Martin Luther, Band 1, S. 39.

30 Leppin, Martin Luther, S. 25.

31 Ebd., s.a. https://www.spektrum.de/lexikon/philosophie/via-moderna-via-antiqua/2167, 20.05.2019, und Scholle, Joseph, Mittelalterliches Universitätsleben an der Universität Erfurt, Düsseldorf 1928, S. 34.

32 Leppin, Martin Luther, S. 25, https://www.spektrum.de/lexikon/philosophie/via-moderna-via-antiqua/2167, 20.05.2019

33 Scholle, Mittelalterliches Universitätsleben, S. 33f.

34 Vgl. Beutel, Luther Handbuch, S. 106, und Brecht, Martin Luther, Band 1, S. 39.

35 Lohse, Martin Luther, S. 36.

36 Ebd.

37 Verger, Jacques, Nationes, in: Lexikon des Mittelalters, Band VI, Lukasbilder bis Plantagenêt, München 2003, S. 1035-1040.

38 Verger, Nationes, LexMa, S. 1038.

39 Vgl. Zimmermann, Martina, Distinktion durch Sprache? Eine kritische soziolinguistische Ethnographie der studentischen Mobilität im marktwirtschaftlichen Hochschulsystem der mehrsprachigen Schweiz, Tübingen 2017, S. 231, s.a. Verger, Nationes, LexMa, S. 1038.

40 Verger, Nationes, LexMa, S. 1038.

41 Vgl. Verger, Nationes, LexMa, S. 1039.

42 Vgl. Verger, Nationes, LexMa, S. 1039.

43 Verger, Nationes, LexMa, S. 1039f.

44 Vgl. Oergel, Georg, Das Bursenwesen der mittelalterlichen Universitäten, insbesondere Erfurts, in: Korrespondenzblatt des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine, Nr. 4 u. 5, 1904, Sp. 152-159, S. 158.

45 Vgl. Oergel, Das Bursenwesen der mittelalterlichen Universitäten, Sp. 152.

46 Vgl. Schwinges, Sozialgeschichtliche Aspekte, S. 530f.

47 Springer, Luther als Student, S. 85.

48 Vgl. Schwinges, Sozialgeschichtliche Aspekte, S. 531.

49 Vgl. Scholle, Mittelalterliches Universitätsleben, S. 50.

50 Kintzinger, Martin, „Studens Artium“, „Rector Parochiae“ und „Magister Scolarum“ im Reich des 15. Jahrhunderts. Studium und Versorgungschancen der Artisten zwischen Kirche und Gesellschaft, in: Zeitschrift für Historische Forschung 26 (1999), S. 33f.

51 Kintzinger, „Studens Artium“, S. 34.

52 Vgl. Oergel, Das Bursenwesen der mittelalterlichen Universitäten, Sp. 152.

53 Vgl. Ebd.

54 Vgl. Oergel, Das Bursenwesen der mittelalterlichen Universitäten, Sp. 152.

55 Schwinges, Sozialgeschichtliche Aspekte, S. 534.

56 Vgl. Oergel, Das Bursenwesen der mittelalterlichen Universitäten, Sp. 152.

57 Vgl. Ebd., Sp. 152.

58 Kleineidam, Universitas I, S. 372.

59 Brecht, Martin Luther, Band 1, S. 40.

60 Vgl. Schwinges, Sozialgeschichtliche Aspekte, S. 537.

61 Vgl. Ebd.

62 Vgl. Ebd.

63 Ebd.

64 Vgl. Ebd.

65 Vgl. Schwinges, Sozialgeschichtliche Aspekte, S. 537.

66 Vgl. Ebd., S. 537f.

67 Vgl. Ebd., S. 538.

68 Ebd.

69 Ebd.

70 Vgl. Ebd.

71 Ebd., S. 539.

72 Ebd.

73 Vgl. Schwinges, Sozialgeschichtliche Aspekte, S. 539.

74 Vgl. Ebd., S. 540.

75 Oergel, Das Collegium zur Himmelspforte, S. 35.

76 Springer, Luther als Student, S. 86.

77 Vgl. Ebd.

78 Kleineidam, Universitas I, S. 372.

79 Springer, Luther als Student, S. 86.

80 Vgl. Oergel, Das Collegium zur Himmelspforte, S. 35.

81 Schwinges, Sozialgeschichtliche Aspekte, S. 541.

82 Ebd.

83 Ebd.

84 Kintzinger, „Studens Artium“, S. 37.

85 Schwinges, Sozialgeschichtliche Aspekte, S. 531.

86 Springer, Luther als Student, S. 97.

87 Ebd.

Ende der Leseprobe aus 36 Seiten

Details

Titel
Rekonstruktion von Martin Luthers Studentenleben: Bursen und Kollegien in Erfurt im 16. Jahrhundert
Hochschule
Universität Münster  (Historisches Seminar)
Veranstaltung
Bachelorarbeit
Note
1,5
Autor
Jahr
2019
Seiten
36
Katalognummer
V1032933
ISBN (eBook)
9783346440013
ISBN (Buch)
9783346440020
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Luther, Bursen, Erfurt, Kollegien, Mittelalter
Arbeit zitieren
Gina Bastine (Autor:in), 2019, Rekonstruktion von Martin Luthers Studentenleben: Bursen und Kollegien in Erfurt im 16. Jahrhundert, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1032933

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