Grin logo
de en es fr
Shop
GRIN Website
Texte veröffentlichen, Rundum-Service genießen
Zur Shop-Startseite › Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht

Der Verlust der spanischen Staatsangehörigkeit und der Mehrstaater im spanischen IPR

Titel: Der Verlust der spanischen Staatsangehörigkeit und der Mehrstaater im spanischen IPR

Seminararbeit , 1998 , 12 Seiten , Note: 11 Punkte

Autor:in: Dagmar Wurst (Autor:in)

Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Leseprobe & Details   Blick ins Buch
Zusammenfassung Leseprobe Details

Am 31.10.1978 hatte Spanien nach 39 Jahren wieder eine demokratische Verfassung.1
Grundlage des geltenden spanischen Staatsangehörigkeitsrechts
bildet Art. 11 dieser Verfassung, in dessen Abs. 1 es heisst, dass die spanische Staatsangehörigkeit in Ubereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben erworben, beibehalten und verloren wird. Die einfachgesetzliche Ausgestaltung dieser verfassungsrechtlichen Vorgabe findet sich in den Art. 17 bis 26 des Código civil espñol.2
Nach dem Ende der Diktatur Francos, folgten enorme legislative Anstrengungen, die alten Gesetze der neuen rechtlichen Situation anzupassen. Auf dem Gebiet der Staatsangehörigkeit geschah dies relativ schnell, im Jahre 1982.3 Durch dieses erste Anderungsgesetz unter der Geltung der neuen Verfassung wurden die staatsangehörigkeitsrechtlichen Bestimmungen zum Teil völlig geändert und neu gefasst, mit dem wesentlichen Ziel des damaligen Gesetzgebers, sie mit der Verfassung in Einklang zu bringen. So wollte man z.B. dem Verfassungsauftrag nachkommen, dass Spaniern « kraft Herkunft »4 nicht mehr ihre spanische Staatsangehörigkeit entzogen werden könne (Art. 11 Abs. 2 CE). Seit 1982 gibt es daher die Unterscheidung zwischen einer Staatsangehörigkeit « kraft Herkunft » (sog. qualifizierte Staatsangehörigkeit) und einer einfachen Staatsangehörigkeit. Nur letztere kann entzogen werden.5
Bald zeigte sich jedoch, dass die Neuregelung lückenhaft war; so fehlten z.B. Ubergangsvorschriften über die Antragsbefugnis beim Erwerb der spanischen Staatsangehörigkeit.6
[...]
1 Constitución Española (CE). Gebilligt vom Parlament am 31.10.1978, ratifiziert vom spanischen Volk durch Referendum am 06.12.1978 und sanktioniert vom spanischen König am 27.12.1978 ; veröffentlicht im Boletín Oficial der Estado (BOE) Nr. 311/1 vom 29.12.1978.
2 Código civil español (C.c.) : Spanisches Zivilgesetzbuch
3 Gesetz Nr. 51/ 1982 vom 13.07.1982 (BOE Nr. 181 vom 30.07.1982)
4 « españoles de origin »
5 I. A. de la Fuente, S. 289, 290 ; M. I. Feliu Rey, S. 2469, 2470
6 vg. Präambel des Gesetzes Nr. 18/ 1990 V. 17.12.1990 (BOE Nr. 302 v. 18.12.1990)

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Verlust der spanischen Staatsangehörigkeit

I. Art. 24 C.c (Verlusttatbestände)

1. Verlust bei ausschliesslichem Gebrauch einer anderen Staatsangehörigkeit, Art. 24 Nr. 1 CC

2. Verlust bei freiwilligem Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit, Art. 24 Nr. 2 CC

3. Verlust bei ausdrücklichem Verzicht, Art. 24 Nr. 3 CC

4. Art. 24 Nr. 4 CC

II. Art. 25 Nr. 1 CC

1. Aberkennung aufgrund eines rechtskräftigen Strafurteils

2. Aberkennung wegen freiwilliger Ableistung des Militärdienstes bei einer ausländischen Armee

3. Aberkennung wegen Ubernahme eines politischen Amtes im Ausland

4. Aberkennung wegen Nichtigkeit ex tunc

C. Der Mehrstaater im spanischen IPR

I. Prinzip der Einzelstaatigkeit

II. Mehrstaatigkeit

III. Beispiel eines Doppelstaatervertrags

Zielsetzung und Themen

Diese Seminararbeit befasst sich mit den gesetzlichen Regelungen zum Verlust der spanischen Staatsangehörigkeit sowie dem Umgang mit Mehrstaatigkeit im spanischen internationalen Privatrecht (IPR). Ziel ist es, die verfassungsrechtlichen Grundlagen und die einfachgesetzlichen Verlusttatbestände des Código civil zu analysieren sowie das Modell der "herrschenden" und "ruhenden" Staatsangehörigkeit anhand von Staatsverträgen zu erläutern.

  • Verfassungsrechtlicher Rahmen des spanischen Staatsangehörigkeitsrechts
  • Analyse der Verlusttatbestände gemäß Art. 24 und 25 C.c.
  • Das Prinzip der Einzelstaatigkeit im spanischen IPR
  • Konzept und Praxis der doppelten Staatsangehörigkeit
  • Rechtliche Modellbildung der "effektiven" versus "latenten" Staatsangehörigkeit

Auszug aus dem Buch

III. Beispiel eines Doppelstaatervertrags

Im folgenden soll nun noch kurz versucht werden, das Modell einer « herschenden » und einer « ruhenden » Staatsangehörigkeit anhand des Doppelstaatervertrages mit Chile, exemplarisch darzustellen. Die wesentlichen Bestimmungen des Abkommens lauten:

Nach Art. 1 können die Angehörigen beider Staaten die Staatsangehörigkeit des jeweils anderen Vertragspartners erwerben, ohne dadurch ihre bisherige Staatsangehörigkeit zu verlieren.

Von dem Zeitpunkt der Eintragung an geniessen die Spanier in Chile und die Chilenen in Spanien die volle Rechtsstellung von Inländern (Art. 2).

Die Mehrstaater unterliegen nach Abs. 3 hinsichtlich der Ausstellung von Pässen, des diplomatischen Schutzes sowie der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte immer nur derjenigen Rechtsordnung des Landes, in dem sie ihren Wohnsitz gewählt haben; diese Rechtsordung ist auch für das Arbeitsrecht und die soziale Sicherheit sowie für die Erfüllung der Wehrdienstpflichten massgeblich. Wehrdienstpflichten, die nach dem Recht des Herkunftslandes bereits abgeleistet sind, gelten als erfüllt ; der Betreffende hat im Lande des Wohnsitzes immer die wehrdienstrechtliche Stellung, die seinem Lebensalter entspricht.

Die Mehrstaater können in ihrer Eigenschaft als Angehörige beider Vertragsparteien nicht gleichzeitig den Rechtsordnungen beider Staaten unterliegen, sondern nur derjenigen, in der sie ihren Wohnsitz haben. Die beiden Staatsangehörigkeiten haben also – und dies ist das Besondere an dieser Regelung – nicht denselben Rang, sondern es gilt stets diejenige, welche als « effektiv » angesehen wird. Die andere Staatsangehörigkeit bleibt solange « latent », bis sie durch erneuten Wohnsitzwechsel und entsprechender Registrierung wieder zur « effektiven » Staatangehörigkeit erstarkt. Kehrt also der Auswanderer in sein ursprüngliches Heimatland zurück, so sichert ihm dies nunmehr wieder die Anwendung seines früheren Heimatrechts.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Dieses Kapitel erläutert die verfassungsrechtliche Entwicklung des spanischen Staatsangehörigkeitsrechts nach 1978 und die legislativen Reformbemühungen zur Modernisierung der Vorschriften.

B. Verlust der spanischen Staatsangehörigkeit: Hier werden die spezifischen Tatbestände des Código civil detailliert untersucht, die zum Verlust der Staatsangehörigkeit führen, unterteilt in freiwillige Akte und staatliche Aberkennungsverfahren.

C. Der Mehrstaater im spanischen IPR: Das Kapitel behandelt den allgemeinen Grundsatz der Einzelstaatigkeit in Spanien und die Ausnahme der Mehrstaatigkeit, insbesondere durch bilaterale Verträge mit lateinamerikanischen Staaten.

Schlüsselwörter

Spanische Staatsangehörigkeit, Código civil, Verlusttatbestände, Mehrstaatigkeit, IPR, Einzelstaatigkeit, Doppelstaatsangehörigkeit, Staatsverträge, effektive Staatsangehörigkeit, latente Staatsangehörigkeit, Staatsbürgerschaft, Rechtsordnung, Emanzipation, Staatsangehörigkeitsrecht, Verfassungsrecht.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit beschäftigt sich mit den rechtlichen Bedingungen unter denen die spanische Staatsangehörigkeit erworben, verloren oder aberkannt werden kann, sowie der Rolle von Mehrstaatern im spanischen Rechtssystem.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen sind die Reformen des spanischen Zivilgesetzbuches (Código civil), die systematische Einordnung von Verlustgründen und die Gestaltung von Verträgen zur doppelten Staatsangehörigkeit.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist eine systematische Aufarbeitung der Verlusttatbestände des Art. 24 und 25 C.c. sowie die Erläuterung, wie Spanien trotz des Prinzips der Einzelstaatigkeit durch Abkommen Mehrstaatigkeit ermöglicht.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine rechtsdogmatische Analyse, die Gesetzestexte des Código civil, Verfassungsbestimmungen und relevante völkerrechtliche Verträge interpretiert und in den historischen Kontext einordnet.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Erläuterung der Verlustgründe (z.B. freiwilliger Erwerb einer fremden Nationalität) sowie eine Untersuchung des Modells der "herrschenden" und "ruhenden" Staatsangehörigkeit bei Doppelstaatern.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wichtigsten Begriffe sind Staatsangehörigkeit, Código civil, IPR, Mehrstaatigkeit, Einzelstaatigkeit, Verlusttatbestände und Doppelstaatsangehörigkeit.

Warum spielt die Verfassung von 1978 für dieses Thema eine Rolle?

Die Verfassung von 1978 bildet die Grundlage, da sie das Recht auf Staatsangehörigkeit verankert und Vorgaben für den Verlust macht, die den Gesetzgeber zu den beschriebenen Reformen zwangen.

Was bedeutet das Konzept der "effektiven" und "latenten" Staatsangehörigkeit?

Es beschreibt ein Modell aus Doppelstaatsverträgen, bei dem nur die Staatsangehörigkeit des aktuellen Wohnsitzlandes "effektiv" (aktiv) ausgeübt wird, während die andere Staatsangehörigkeit "latent" (ruhend) erhalten bleibt.

Ende der Leseprobe aus 12 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Der Verlust der spanischen Staatsangehörigkeit und der Mehrstaater im spanischen IPR
Hochschule
Université de Lausanne  (Rechtsvergleichung)
Note
11 Punkte
Autor
Dagmar Wurst (Autor:in)
Erscheinungsjahr
1998
Seiten
12
Katalognummer
V10335
ISBN (eBook)
9783638167871
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Verlust Staatsangehörigkeit Mehrstaater
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Dagmar Wurst (Autor:in), 1998, Der Verlust der spanischen Staatsangehörigkeit und der Mehrstaater im spanischen IPR, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10335
Blick ins Buch
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
  • Wenn Sie diese Meldung sehen, konnt das Bild nicht geladen und dargestellt werden.
Leseprobe aus  12  Seiten
Grin logo
  • Grin.com
  • Versand
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • AGB
  • Impressum