Der Einleitungssatz des § 6 bereitet Schwierigkeiten bei einer wörtlichen Übersetzung, da er sprachlich nicht ganz klar zu sein scheint. Zunächst fällt die doppelte Verneinung „non omnia - quod“ als recht ungewöhnlich auf und wird daher von einigen Autoren als unecht angesehen. 8
Jedenfalls gibt „mandator“ hier keinen Sinn, weil es sich - wie aus dem Kontext der Stelle ersichtlich wird - nicht um Aufwendungen des Auftraggebers, sondern des Beauftragten handelt. Zu Recht ist deshalb „mandator“ durch „mandatori“ oder „mandato“ zu ersetzen.9
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8 Beseler, Beiträge IV, S. 256
9 Meyer, Die Haftung des Auftraggebers, S. 54
Inhaltsverzeichnis
- I. D. 17. 1. 26. 6/7
- II. Übersetzung
- III. Inskription
- IV. Interpretation
- V. Vergleich mit dem BGB
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Hausarbeit befasst sich mit der Exegese von Digestentext D. 17. 1. 26. 6/7. Der Fokus liegt auf der Analyse des römischen Rechtsinstituts des Mandats, insbesondere im Kontext von unvorhergesehenen Ausgaben des Beauftragten. Die Arbeit soll die sprachlichen und rechtlichen Besonderheiten des Textes beleuchten, sowie die Relevanz des Mandats im römischen Rechtssystems erörtern.
- Die Rolle des Mandats im römischen Recht
- Die Haftung des Beauftragten für Ausgaben im Zusammenhang mit dem Mandat
- Die Interpretation des Digestentextes im Hinblick auf die Haftung für unvorhergesehene Ausgaben
- Der Vergleich des römischen Mandatsrechts mit dem BGB
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel stellt den Digestentext D. 17. 1. 26. 6/7 im Original und in deutscher Übersetzung vor. Kapitel drei beleuchtet die historischen und biographischen Hintergründe des Textes, fokussiert auf die Autoren Paulus und Neratius.
Im vierten Kapitel wird der Text in Bezug auf die Rechtsprechung und die Definition des römischen Mandats interpretiert. Dabei wird der Schwerpunkt auf die Haftung des Beauftragten für unvorhergesehene Ausgaben gelegt. Die Schwierigkeiten der Übersetzung und die mögliche Bedeutung von "mandator" und "mandatori" werden analysiert.
Schlüsselwörter
Die Arbeit behandelt zentrale Themen und Konzepte des römischen Rechts, insbesondere das Rechtsinstitut des Mandats. Zu den wichtigsten Schlüsselbegriffen gehören: Digesten, Paulus, Neratius, Mandat, Rechtsgeschichte, Römisches Recht, Haftung, unvorhergesehene Ausgaben, actio mandati.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es im Digestentext D. 17. 1. 26. 6/7?
Der Text befasst sich mit dem römischen Mandatsrecht, speziell mit der Frage, inwieweit ein Beauftragter Ersatz für unvorhergesehene Ausgaben vom Auftraggeber verlangen kann.
Wer sind die Autoren dieser Rechtsquelle?
Der Text wird den römischen Juristen Paulus und Neratius zugeschrieben, deren Ansichten zur Haftung im Mandat hier überliefert sind.
Was ist das Problem mit dem Begriff „mandator“ im Text?
Die wörtliche Übersetzung bereitet Schwierigkeiten, da „mandator“ (Auftraggeber) im Kontext oft keinen Sinn ergibt; Rechtsgelehrte schlagen vor, es durch „mandatori“ (dem Beauftragten) zu ersetzen.
Was war die „actio mandati“?
Die actio mandati war die Klage, mit der im römischen Recht Ansprüche aus einem Mandatsvertrag (Auftrag) durchgesetzt werden konnten, etwa der Ersatz von Aufwendungen.
Wie unterscheidet sich das römische Mandat vom heutigen BGB?
Die Arbeit vergleicht die antiken Regelungen mit dem modernen Bürgerlichen Gesetzbuch, um Kontinuitäten und Brüche in der Rechtsgeschichte der Geschäftsbesorgung aufzuzeigen.
- Quote paper
- Dagmar Wurst (Author), 1998, Digestenexegese: D.17.1.26.6/ 7, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10337