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"Es gibt nur ein einziges Menschenrecht" von Hannah Arendt. Theoretische Überlegungen, inkonsistenter Einsatz in der Praxis und Widersprüche in der theoretischen Auslegung

Title: "Es gibt nur ein einziges Menschenrecht" von Hannah Arendt. Theoretische Überlegungen, inkonsistenter Einsatz in der Praxis und Widersprüche in der theoretischen Auslegung

Essay , 2020 , 7 Pages , Grade: 1.7

Autor:in: Alexandra Brunet (Author)

Politics - Topic: Public International Law and Human Rights
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Dieser Essay stellt sich die Frage, ob das Unterbringen einer Person, die unter chronischen psychischen Erkrankungen leidet und mehrere Suizidversuche hatte, in eine geschlossene Einrichtung nach einem erneuten Suizidversuch mit den Menschenrechten vereinbar ist oder ich dieses Vorgehen infrage stellen sollte?
Diese Fragestellung wird anhand des Textes „Es gibt nur ein einziges Menschenrecht“ der politischen Theoretikerin Hannah Arendt bearbeitet und beantwortet. Die theoretischen Überlegungen Arendts über Menschenrechte, deren inkonsistenten Einsatz in der Praxis und die Widersprüche in der theoretischen Auslegung eignen sich als Argumentationsgrundlage für die ethisch herausfordernde Situation der chronisch psychisch kranken Menschen. Häufig befinden sie sich in einer Grauzone zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung und der gesetzlichen Entmündigung, wodurch sie von der Gesellschaft ausgeschlossen und fremdbestimmt werden.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einführung

2 Argumentationsteil

2a Darstellung des Bezugstextes

2b Diskussion

3 Schluss

Zielsetzung & Themen

Das Hauptziel dieser Arbeit ist es, die ethische und menschenrechtliche Vertretbarkeit der zwangsweisen Unterbringung von chronisch psychisch kranken Menschen nach Suizidversuchen zu hinterfragen, indem die theoretischen Konzepte von Hannah Arendt auf die aktuelle psychiatrische Praxis angewandt werden.

  • Verhältnis von Menschenrechten und Staatsbürgerschaft
  • Spannungsfeld zwischen Fürsorge, Kontrolle und Autonomie
  • Kritische Auseinandersetzung mit dem Psychisch-Kranken-Gesetz
  • Bedeutung der Privatsphäre und des selbstbestimmten Sterbens
  • Notwendigkeit einer Neudefinition von Menschenrechten

Auszug aus dem Buch

2a Darstellung des Bezugstextes

Im Zentrum von Arendts Argumentation über Menschenrechte steht das Paradox der zeitgenössischen Politik und auch deren Kritik. Die Theoretikerin zeigte in der öffentlichen Aufmerksamkeit die Diskrepanz zwischen dem theoretischen Ideal der unabdingbaren Menschenrechte als universelles Recht und der faktischen Situation von Millionen rechtlosen und staatenlosen Flüchtlingen auf (vgl. ebd., S. 395). Die Erfahrungen des 20. Jahrhunderts haben zum einen offenbart, dass nicht mehr über universell geltende Menschenrechte gesprochen werden kann – in dem alten gott-, naturgegebenen, humanistischen Sinn oder aus der Zugehörigkeit zum Menschsein. Zum anderen ist deutlich geworden, dass der Verlust der Staatsbürgerschaft dem Verlust von Menschenrechten gleicht, da diese in den zivilisierten nationalen, souveränen Staaten nur über die Bürgerrechte garantiert werden können (vgl. ebd., S. 395 ff.).

In diesem Zusammenhang stellt Arendt Folgendes fest: „Zuerst und vor allem findet der Raub der Menschenrechte dadurch statt, daß einem Menschen der Standort in der Welt entzogen wird, durch den allein seine Meinungen Gewicht haben und seine Handlungen Wirksamkeit“ (ebd., S. 400). Das „Recht, Rechte zu haben“ (ebd., S. 401), relevant zu sein, zu der zivilisierten Welt oder überhaupt zu der Menschheit zu gehören und seine Menschenwürde zu bewahren, ist in dem aktuellen Kontext aufgrund der vollständigen Organisiertheit der Individuen nur als Mitglied einer politischen Gemeinschaft noch möglich (vgl. ebd., S. 401 ff.).

Die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft bedeutet gleichzeitig nach Arendts Meinung ein ethnischer Homogenisierungsprozess ihrer Mitglieder, ein Verlust der Individualität infolge eines Anspruches auf gleiche Rechte. Alles, was sich als einzigartig, privat oder natürlich darstellt, ist für sie befremdlich, bedrohlich und verursacht Ängste. Die Staatenlosen leben außerhalb dieser konstruierten, homogenisierenden Realitäten und kehren auf eine natürliche und barbarische Verschiedenartigkeit zurück. Aber diese absolut einzigartige Individualität hat keine Bedeutung, wenn sie als zivilisierte Individuen aufgehört haben, zu existieren, und nur zu Objekten und nicht Subjekten des Rechtes geworden sind (vgl. ebd., S. 404 ff.).

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einführung: Die Einleitung beleuchtet das Spannungsfeld zwischen dem gesetzlichen Schutzauftrag bei Suizidalität und dem individuellen Recht auf Selbstbestimmung unter Bezugnahme auf Hannah Arendt.

2 Argumentationsteil: Dieser Teil analysiert Arendts Thesen zum „Recht, Rechte zu haben“ und überträgt diese auf die Problematik der Zwangsunterbringung in der psychiatrischen Versorgung.

2a Darstellung des Bezugstextes: Hier werden die zentralen theoretischen Überlegungen von Arendt zur Exklusion von Menschen aus politischen Gemeinschaften und dem Verlust von Menschenwürde dargelegt.

2b Diskussion: Das Kapitel verknüpft die Arendtsche Theorie mit der deutschen Gesetzeslage und kritisiert die Diskrepanz zwischen theoretischem Selbstbestimmungsrecht und der psychiatrischen Praxis.

3 Schluss: Die Arbeit resümiert, dass die Zwangsunterbringung ohne akuten psychotischen Zustand ein Verstoß gegen die Menschenrechte darstellt und fordert eine partizipative Behandlung sowie eine Stärkung der Patientenverfügung.

Schlüsselwörter

Menschenrechte, Hannah Arendt, Suizid, Psychiatrie, Zwangsunterbringung, Selbstbestimmung, Autonomie, Psychisch-Kranken-Gesetz, Menschenwürde, Staatsbürgerschaft, Ethik, Patientenverfügung, politische Gemeinschaft, Fremdbestimmung, Empowerment.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit untersucht die ethische Vereinbarkeit der psychiatrischen Zwangsunterbringung von chronisch psychisch kranken Menschen nach Suizidversuchen mit den geltenden Menschenrechten.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Die zentralen Themen sind das Recht auf selbstbestimmtes Sterben, das Verhältnis von staatlicher Fürsorge zu individueller Freiheit sowie die Kritik an der mangelnden Berücksichtigung der Autonomie in der modernen psychiatrischen Praxis.

Was ist die primäre Forschungsfrage?

Die Arbeit geht der Frage nach, ob die zwangsweise Unterbringung einer Person, die unter chronischen psychischen Erkrankungen leidet und mehrere Suizidversuche hatte, nach einem erneuten Versuch menschenrechtlich vertretbar ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?

Es handelt sich um einen Essay, der die theoretischen Positionen von Hannah Arendt („Es gibt nur ein einziges Menschenrecht“) als Argumentationsgrundlage nutzt, um die aktuelle psychiatrische Praxis und Gesetzgebung zu analysieren.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Darlegung von Arendts Kritik an der modernen Politik und eine anschließende Diskussion, die diese Theorie auf die deutsche Rechtssituation (z.B. § 13 Psychisch-Kranken-Gesetz) anwendet.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?

Menschenrechte, Selbstbestimmung, Zwangsunterbringung, Suizid, Psychiatrie und Autonomie stehen im Zentrum der wissenschaftlichen Argumentation.

Wie bewertet der Autor die Rolle des Staates bei der Unterbringung?

Der Autor argumentiert, dass der Staat durch die Zwangsunterbringung oft als Kontrollinstanz agiert, anstatt die Autonomie des Individuums zu wahren, was im Widerspruch zu einem modernen Verständnis von Menschenrechten steht.

Welche Lösung schlägt der Autor für die Praxis vor?

Der Autor plädiert für eine Behandlung auf freiwilliger Basis, die Stärkung partizipativer Beziehungen zwischen Behandlern und Betroffenen sowie eine stärkere Nutzung von Patientenverfügungen als garantierte Instanz des Selbstbestimmungsrechts.

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Details

Title
"Es gibt nur ein einziges Menschenrecht" von Hannah Arendt. Theoretische Überlegungen, inkonsistenter Einsatz in der Praxis und Widersprüche in der theoretischen Auslegung
College
Baden-Wuerttemberg Cooperative State University (DHBW)
Grade
1.7
Author
Alexandra Brunet (Author)
Publication Year
2020
Pages
7
Catalog Number
V1033816
ISBN (eBook)
9783346455406
Language
German
Tags
Arendt Menschenrechte
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Alexandra Brunet (Author), 2020, "Es gibt nur ein einziges Menschenrecht" von Hannah Arendt. Theoretische Überlegungen, inkonsistenter Einsatz in der Praxis und Widersprüche in der theoretischen Auslegung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1033816
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