Dieser Essay stellt sich die Frage, ob das Unterbringen einer Person, die unter chronischen psychischen Erkrankungen leidet und mehrere Suizidversuche hatte, in eine geschlossene Einrichtung nach einem erneuten Suizidversuch mit den Menschenrechten vereinbar ist oder ich dieses Vorgehen infrage stellen sollte?
Diese Fragestellung wird anhand des Textes „Es gibt nur ein einziges Menschenrecht“ der politischen Theoretikerin Hannah Arendt bearbeitet und beantwortet. Die theoretischen Überlegungen Arendts über Menschenrechte, deren inkonsistenten Einsatz in der Praxis und die Widersprüche in der theoretischen Auslegung eignen sich als Argumentationsgrundlage für die ethisch herausfordernde Situation der chronisch psychisch kranken Menschen. Häufig befinden sie sich in einer Grauzone zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung und der gesetzlichen Entmündigung, wodurch sie von der Gesellschaft ausgeschlossen und fremdbestimmt werden.
Inhaltsverzeichnis
- Einführung
- Argumentationsteil
- Darstellung des Bezugstextes
- Diskussion
- Schluss
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Essay befasst sich mit der Frage, ob die Unterbringung von Personen mit chronischen psychischen Erkrankungen, die Suizidversuche unternommen haben, in geschlossenen Einrichtungen mit den Menschenrechten vereinbar ist. Anhand des Textes "Es gibt nur ein einziges Menschenrecht" von Hannah Arendt wird die Problematik aus ethischer und rechtlicher Perspektive beleuchtet.
- Das Paradox der Menschenrechte in der heutigen Zeit
- Die Bedeutung der Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft für den Schutz von Menschenrechten
- Die Rolle des positiven Rechts und seine Auswirkungen auf die Auslegung von Menschenrechten
- Die Problematik des Selbstbestimmungsrechts im Kontext von psychischen Erkrankungen und Suizidalität
- Der Konflikt zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung und der gesetzlichen Entmündigung
Zusammenfassung der Kapitel
Einführung
Der Essay stellt die aktuelle Debatte um das Recht auf Suizid und die Frage nach der Grenze zwischen Hilfe zum Suizid und Mord im Kontext der psychischen Gesundheit dar. Besonders die Situation in psychiatrischen Einrichtungen wird beleuchtet, wo Beschäftigte immer wieder mit Suizidalität konfrontiert werden und ethische Konflikte bewältigen müssen.
Argumentationsteil
Darstellung des Bezugstextes
Der Essay analysiert die Argumente von Hannah Arendt in ihrem Text "Es gibt nur ein einziges Menschenrecht". Arendt argumentiert, dass die Diskrepanz zwischen dem Ideal der universellen Menschenrechte und der Realität von Millionen Rechtloser und Staatenloser deutlich geworden ist. Sie betont, dass das Recht, Rechte zu haben, eng mit der Zugehörigkeit zu einer politischen Gemeinschaft verbunden ist, da das Recht in der modernen Welt nur über die Staatsbürgerschaft garantiert werden kann. Arendt plädiert für ein neues Verständnis von Menschenrechten, das sich auf das Recht auf Mitgliedschaft in einer politischen Gemeinschaft konzentriert.
Diskussion
Der Essay diskutiert die Implikationen von Arendts Theorie für die Frage nach der Unterbringung psychisch kranker Menschen in geschlossenen Einrichtungen nach Suizidversuchen. Es wird festgestellt, dass die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft für den Schutz von Rechten essenziell ist, während das positive Recht eines Landes gleichzeitig eine Normierung von Verhalten und Recht in der Gesellschaft vornimmt. Der Essay beleuchtet die widersprüchliche Rechtslage in Deutschland bezüglich des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und die Konflikte, die im Kontext der psychischen Gesundheit entstehen.
Schlüsselwörter
Menschenrechte, Recht auf Selbstbestimmung, Suizid, Psychische Krankheit, Psychiatrie, Hannah Arendt, Staatsbürgerschaft, Gemeinschaft, Positives Recht, Selbstgefährdung, ethische Konflikte, Recht auf Mitgliedschaft
- Quote paper
- Alexandra Brunet (Author), 2020, "Es gibt nur ein einziges Menschenrecht" von Hannah Arendt. Theoretische Überlegungen, inkonsistenter Einsatz in der Praxis und Widersprüche in der theoretischen Auslegung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1033816