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Die Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 HGB

Title: Die Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 HGB

Term Paper , 2002 , 28 Pages , Grade: 1,5

Autor:in: Christian Siepe (Author)

Business economics - Accounting and Taxes
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Bereits im Jahre 1979 bezeichnete Moxter die immateriellen Anlagenwerte als ewige Sorgenkinder des Bilanzrechts.1 Diese Aussage hat bis heute Gültigkeit und gewinnt angesichts der zunehmenden Bedeutung immaterieller Vermögensgegenstände mehr denn je an Aktualität.2 Denn immaterielle Güter zeichnen sich durch besondere Unsicherheiten in bezug auf ihre Werthaltigkeit und ihren Nutzungsverlauf aus. Vielfältige Erscheinungsformen und die Entstehung immer neuer immaterieller Vermögensgegenstände verstärken die Problematik und lassen eine abschließende bilanzrechtliche Beurteilung nicht zu.3
Vor dem Hintergrund dieser Unsicherheit ist § 248 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) zu sehen. Durch das darin formulierte Aktivierungsverbot selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände, trägt der Gesetzgeber dem in den deutschen Rechnungslegungsvorschriften verankerten Vorsichtsprinzip Rechnung. Der Gläubigerschutz erfährt gegenüber dem Aktionärschutz eine höhere Wertigkeit.
[...]
1 Vgl. Moxter, A. (Immaterielle Anlagewerte im neuen Bilanzrecht, BB 1979, S. 1102 ff.) zit. nach: Niemann, U. (1999), S. 1
2 Vgl. Niemann, U. (1999), S. 1
3 Vgl. Glade, H.-J. (1991), S. 1

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Analyse des § 248 Abs. 2 HGB

2.1 Begriffliche Grundlagen

2.1.1 Die Merkmale des Vermögensgegenstandes und seine Aktivierungsfähigkeit

2.1.2 Die Abgrenzung von materiellen und immateriellen Vermögensgegenständen

2.1.3 Die Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen

2.2 Entgeltlicher Erwerb als Ausdruck des Vorsichtsprinzips

2.2.1 § 248 Abs. 2 HGB als Kompromiss zweier divergierender GOB

2.2.2 Die Objektivierung immaterieller Vermögensgegenstände

2.2.3 Das BFH-Urteil zu den Transferentschädigungen im Lizenzfußball

3. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Jahresabschluss

3.1 Ansatz und Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen

3.1.1 Arten von immateriellen Vermögensgegenständen

3.1.2 Der Geschäfts- oder Firmenwert

3.1.3 Ausnahmen von § 248 Abs. 2 HGB in der Praxis

3.2 Auswirkungen der Bestimmung des § 248 Abs. 2 auf den Jahresabschluss

3.2.1 § 248 Abs. 2 HGB als Nachfolgeregelung von § 153 Abs. 3 AktG 1965

3.2.2 Die Bedeutung von § 248 Abs. 2 HGB für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten

3.2.3 Kritische Würdigung und bilanzpolitische Einordnung von § 248 Abs. 2 HGB

4. Schlussbetrachtung

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die Problematik der Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände unter besonderer Berücksichtigung des Aktivierungsverbots gemäß § 248 Abs. 2 HGB. Dabei liegt der Fokus auf der begrifflichen Auslegung, der kritischen Analyse der bestehenden Vorschriften sowie deren Auswirkungen auf die Darstellung der Finanz- und Ertragslage im Jahresabschluss.

  • Analyse des Begriffs des Vermögensgegenstandes im Handelsrecht
  • Untersuchung des Prinzips des entgeltlichen Erwerbs und der Objektivierung
  • Behandlung der Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände und des Geschäfts- oder Firmenwertes
  • Diskussion des Einflusses des Aktivierungsverbots auf Forschungs- und Entwicklungsausgaben
  • Bilanzpolitische Würdigung und Implikationen für verschiedene Bilanzadressaten

Auszug aus dem Buch

2.2.3 Das BFH-Urteil zu den Transferentschädigungen im Lizenzfußball

Das Urteil des Bundesfinanzhof (BFH) vom 26.08.1992 besagt, dass Transferentschädigungen, die bei einem Spielerwechsel von einem Verein der Fußball-Bundesliga zu einem anderen Verein gezahlt werden, Anschaffungskosten der Spielerlaubnis sind. Die Spielerlaubnis sei ein ähnliches Recht bzw. ein ähnlicher Wert im Sinne des § 266 Abs. 2 Buchst. A I 1 HGB und damit ein immaterieller Vermögensgegenstand. Auch die Entgeltlichkeit des Erwerbs wird bejaht. Das Gericht spricht hier von einem abgeleiteten Erwerb, da die Spielerlaubnis vom Deutschen Fußball Bund (DFB) erteilt wird, die Transferentschädigung aber an den abgebenden Verein geht. Das Wirtschaftsgut Spielerlaubnis könne „mangels eines Rechts am Spieler“ nicht selbst Vertragsgegenstand sein, erhalte aber „durch die Regelung der §§ 29, 30 Lizenzspielerstatut den Charakter eines entgeltlichen Anschaffungsgeschäftes“. Demnach tritt die Zahlung „wirtschaftlich an die Stelle einer Gegenleistung für die Übertragung eines nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen nicht bestehenden ‚Rechts am Spieler’, das tauglicher Gegenstand eines gegenseitigen Vertrages im Rechtssinne sein könnte“.

Dem Urteil zu den Transferentschädigungen im Lizenzfußball kommt im Rahmen der Rechtsprechung zum entgeltlichen Erwerb eine besondere Bedeutung zu. Vor diesem Urteil fand die Erwerbskonkretisierung immaterieller Anlagewerte im Regelfall mittels einer vertraglichen Vorteilseinräumung statt. Diese wird nun modifiziert, da der BFH es hier für ausreichend erachtet, dass die Ablösezahlung ”wirtschaftlich gesehen die Funktion einer Gegenleistung” einnimmt. Die formalrechtliche Interpretation des entgeltlichen Erwerbs wird ausgedehnt, indem man bei der Auslegung des Kriteriums ”Kausalität zwischen Entgelt und Erwerb“ die wirtschaftliche Betrachtungsweise mitberücksichtigt.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Bilanzierung immaterieller Anlagewerte ein und beleuchtet die Relevanz des § 248 Abs. 2 HGB vor dem Hintergrund des Vorsichtsprinzips.

2. Die Analyse des § 248 Abs. 2 HGB: Dieses Kapitel erläutert die begrifflichen Grundlagen der Aktivierungsfähigkeit und analysiert das Kriterium des entgeltlichen Erwerbs als Ausdruck des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips.

3. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Jahresabschluss: Hier werden die Ansatz- und Bewertungsvorschriften für verschiedene immaterielle Werte, einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwertes, detailliert untersucht und die bilanzpolitischen Auswirkungen diskutiert.

4. Schlussbetrachtung: Das abschließende Kapitel fasst die zentralen Erkenntnisse zur Problematik der Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände zusammen und gibt Empfehlungen zur künftigen Harmonisierung.

Schlüsselwörter

Bilanzierung, immaterielle Vermögensgegenstände, § 248 Abs. 2 HGB, Vorsichtsprinzip, Aktivierungsverbot, entgeltlicher Erwerb, Geschäfts- oder Firmenwert, Bilanzpolitik, Jahresabschluss, Anlagevermögen, Forschungs- und Entwicklungsausgaben, Gläubigerschutz, Wirtschaftsgut, Objektivierung, Rechtsprechung

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht die bilanzrechtliche Behandlung von immateriellen Vermögensgegenständen in Deutschland, wobei der Schwerpunkt auf dem Aktivierungsverbot für selbsterstellte immaterielle Wirtschaftsgüter gemäß § 248 Abs. 2 HGB liegt.

Welches sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Die zentralen Themen sind die Definition von Vermögensgegenständen, das Prinzip des entgeltlichen Erwerbs, die Bewertung im Jahresabschluss sowie der bilanzpolitische Einfluss auf Forschungs- und Entwicklungsausgaben.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Das Ziel ist es, die Problematik der Bilanzierung immaterieller Güter aufzuzeigen, bestehende Interpretationsunterschiede bei unbestimmten Rechtsbegriffen zu erörtern und die Zweckmäßigkeit des Aktivierungsverbots zu hinterfragen.

Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit angewendet?

Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse unter Einbeziehung relevanter handelsrechtlicher Gesetzeskommentare, der einschlägigen Rechtsprechung (insbesondere des BFH) sowie betriebswirtschaftlicher Grundsätze.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Im Hauptteil werden begriffliche Grundlagen geklärt, der entgeltliche Erwerb als Ausdruck des Vorsichtsprinzips analysiert und die Auswirkungen von § 248 Abs. 2 HGB auf die Ansatz- und Bewertungspraxis, insbesondere bei Forschungs- und Entwicklungskosten, erörtert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung?

Die Arbeit wird durch Begriffe wie Bilanzierung, Immaterielle Vermögensgegenstände, § 248 Abs. 2 HGB, Vorsichtsprinzip, Aktivierungsverbot und Bilanzpolitik maßgeblich charakterisiert.

Warum spielt das BFH-Urteil zum Lizenzfußball eine besondere Rolle?

Das Urteil modifiziert die Interpretation des entgeltlichen Erwerbs, indem es eine wirtschaftliche Betrachtungsweise zulässt, wenn eine Ablösezahlung die Funktion einer Gegenleistung übernimmt, und erweitert damit die formale Auslegung.

Welche bilanzpolitischen Gestaltungsspielräume ergeben sich laut Arbeit?

Spielräume ergeben sich vor allem durch die Wahl der Abschreibungsmethoden und die Schätzung der Nutzungsdauer sowie, im Falle des derivativen Firmenwerts, durch das Aktivierungswahlrecht, was eine direkte Beeinflussung des Gewinnausweises ermöglicht.

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Details

Title
Die Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 HGB
College
Baden-Wuerttemberg Cooperative State University (DHBW)  (FB BWL)
Grade
1,5
Author
Christian Siepe (Author)
Publication Year
2002
Pages
28
Catalog Number
V10341
ISBN (eBook)
9783638167925
Language
German
Tags
Bilanzierung Vermögensgegenstände Anlagevermögens
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Christian Siepe (Author), 2002, Die Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 HGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10341
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