Leseprobe
Inhalt
1. Einleitung
2. Hintergrundwissen
2.1 Kinderarmut im Überblick
2.2 Kindergrundsicherung im Überblick
3. Chancen und Grenzen der Kindergrundsicherung
3.1 Chancen
3.2 Grenzen
4. Fazit
5. Quellen
5.1 Printquellen
5.2 Internetquellen
1. Einleitung
„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes auf einen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard an.“1,
heißt es in Artikel 27 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention von 1989, zu deren Unterzeichnern auch Deutschland gehört. Doch dieses Recht ist durch ein Leben in Armut stark gefährdet. Glücklicherweise hat die Bekämpfung von Kinderarmut in den letzten Jahrzehnten einen zunehmend wichtigeren Stellenwert in Deutschland eingenommen. Das Starke-Familien-Gesetz von 2019 ist eine der aktuellsten Bemühungen, den Familienlastenausgleich fair zu gestalten und dabei auch Kinderarmut zu senken. Einigen Parteien und NGOs geht dieses Maßnahmenpaket jedoch nicht weit genug: Sie fordern die Einführung einer Kindergrundsicherung. Diese solle Kinderarmut nachhaltiger bekämpfen können als beispielsweise ein reformierter Kinderzuschlag. In die Überlegungen zur Kinderarmut spielen auch immer Fragen zu Kinderrechten eine Rolle: Was steht Kindern in welchem Umfang zu? Auf der einen Seite gelten Kinder als unschuldig an ihrer Armutslage und sollten deswegen besonders vom Staat geschützt und gefördert werden, auf der anderen Seite wird die Versorgung der Kinder weitgehend als Aufgabe der Eltern betrachtet, in die sich der Staat nur zögerlich einmischt.
Diese Arbeit möchte folgender Frage auf den Grund gehen: Welche Chancen bietet und welche Grenzen hat die Kindergrundsicherung als Maßnahme zur Bekämpfung von Kinderarmut? Um diese Frage beantworten zu können, wird zunächst Grundlagenwissen über Kinderarmut und das Modell der Kindergrundsicherung aus verschiedenen Quellen zusammengetragen. Bei der Kindergrundsicherung wird sich am Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG orientiert, da dieses Bündnis von vielen bekannten Organisationen unterstützt wird. Im Hauptteil werden dann zuerst die Chancen bzw. Stärken und danach Grenzen bzw. Schwächen des Modells beleuchtet. Dabei soll besonders der Komplexität des Themas Kinderarmut durch eine kritische Perspektive auf die Argumente beider Seiten Rechnung getragen werden. Im Fazit erfolgt eine Einschätzung zur Kindergrundsicherung und ein Ausblick hinsichtlich der möglichen Implementierung im deutschen Wohlfahrtsstaat.
2. Hintergrundwissen
Bevor die Chancen und Grenzen der Kindergrundsicherung betrachtet werden können, soll zuerst ein Überblick über Kinderarmut in Deutschland und danach über das Modell der Kindergrundsicherung gegeben werden.
2.1 Kinderarmut im Überblick
Erstaunlicherweise hat Armut als politisches Thema noch keine lange Tradition in Deutschland.2 Obwohl das Thema bereits seit Mitte der 70er Jahre beforscht wurde, haben erst die EU-Armutsberichte der 80er zu eigenen Armuts- und Reichtumsberichten der deutschen Regierung in den 2000ern geführt.3 Die Forschungen zu Kinderarmut im Besonderen wird auch erst seit den 1990ern aus einer kindzentrierten Sichtweise betrieben.4
Wie lässt sich Kinderarmut im Speziellen definieren? Bei genauer Betrachtung scheitert eine Definition schon an der Teildefinition des Wortes Kind. Auch die Forschung handhabt es unterschiedlich, wer als Kind gilt. Die Interpretationen schwanken zwischen der Zeit bis zur Volljährigkeit – in der Regel 18, aber manchmal unter Einbeziehung der Übergangsregelung bis zum 21. Lebensjahr -, dem Ende der Schulpflicht oder der Unterscheidung zwischen Kindern als Personen unter 14 und Jugendlichen als Personen zwischen 14 und 18.5 Es bleibt an dieser Stelle nichts anderes übrig, als diese Uneindeutigkeit zu akzeptieren, um die verschiedenen Quellen nutzen zu können.
Zurück zur Kinderarmut selbst. Die direkte Kinderarmut ist nur schwer ermittelbar, weil Kinder normalerweise kein eigenes Einkommen haben und sich ihr Einkommen deshalb nach dem der Familie richtet.6 Vereinfacht lässt sich also sagen: „Kinder sind dann arm, wenn sie in armen Haushalten leben.“7 Als arm gelten wiederum Haushalte, die sich unterhalb der Armutsgrenze befinden, die bei 60 % des nationalen Durchschnittseinkommens liegt.8 Armut kann demnach neben erwerbslosen BezieherInnen von Sozialleistungen auch Menschen im Niedriglohnsektor betreffen.
Als Ursachen für familiäre Einkommensarmut gelten: die ungleiche Primärverteilung von Einkommen und Vermögen in der Bevölkerung insgesamt, ein mangelndes Arbeitsplatzangebot, ein wachsender Niedriglohnsektor, die Ausdehnung geringfügiger Beschäftigung und mangelhafte Kinderbetreuungsangebote.9 Letzteres erschwere insbesondere Frauen die Arbeitsmarktintegration.10 Mit anderen Worten: „Einem erhöhten Bedarf durch das zu versorgende Kind ohne eigenes Einkommen steht oft ein geringeres Einkommen durch Einschränkung der Erwerbsmöglichkeiten gegenüber.“11 Diese Problematik verschärfe sich, je mehr Kinder im Haushalt leben.12 Nach Lange ist Kinderarmut eine Folge der sozialen Selektivität des deutschen Bildungswesens und zeige, dass der Familienlastenausgleich unzureichend ist, weil Kinder immer noch Risikofaktor für Armut wären.13 Manche Familien könnten zwar ihren Bedarf, doch nicht den ihrer Kinder decken.14
Da der Fokus auf materielle Armut jedoch der komplexen Problemlage nicht gerecht wird, wird im moderneren, sogenannten Lebenslagenansatz als erweitertem Armutsverständnis neben Einkommen auch Bildung, Gesundheit, Wohnen und gesellschaftliche Partizipation erfasst.15 Denn auch diese Bereiche könnten zu sozialem Ausschluss und der Verfestigung von Armut führen.16 Armut gehe häufig mit anderen Benachteiligungen bzw. multiplen Deprivationen einher, wie schlechter Ernährung, Krankheiten, Gewalt, schlechten Bildungschancen und weniger kulturellen Erfahrungen, was junge Menschen auch langfristig schädigen könne.17 Obwohl materielle Mängel nicht zwingend Kinder beeinträchtigten, werde in der Regel zuerst an sozialen und kulturellen Bedürfnissen gespart, was die Teilhabe von Kindern gefährde.18 Kurzgefasst ist Armut fehlendes ökonomisches, kulturelles und soziales Kapital.19
Kinderarmut nimmt mittlerweile einen besonderen Stellenwert in der Gesellschaft ein, weil sie unseren Gerechtigkeitsvorstellungen widerspricht und weil Kinder außerdem als ‚unverschuldet‘ arm gelten.20 Ähnlich äußert sich auch der bekannte Armutsforscher Christoph Butterwegge. So träfe Kinder als „Prototyp der ‚würdigen Armen‘“21 als einzige nicht der Vorwurf des Leistungsmissbrauchs.22 Kinder werden als besonders verletzbare Bevölkerungsgruppe angesehen, die vor den umfassendsten Entwicklungsaufgaben stehe.23 Zusätzlich spielen auch volkswirtschaftliche Überlegungen eine Rolle, die Kinder als wichtige gesellschaftliche Ressource aufgrund ihrer Entfaltungspotentiale betrachten.24 März kritisiert jedoch, dass der Staat Kinder ausschließlich als zukünftige Erwerbsarbeiter betrachtet; Kinderarmut ‚im Hier und Jetzt‘ werde dadurch unsichtbar.25
Bis zu drei Millionen Kinder und Jugendliche leben in Deutschland in Armut, jedes fünfte lebe in Hartz-IV- bzw. Sozialhilfe-Haushalten.26 Schon länger gehört Deutschland zu den Ländern mit hoher Kinderarmut; laut OECD lag die Kinderarmutsquote 2008 bei 16 %27 und 2017 laut dem 5. Reichtums- und Armutsbericht der deutschen Regierung bei 21 %28. Zu der statistisch erfassbaren Zahl armer Kinder kommen zusätzlich noch illegalisierte EinwanderInnen und die sogenannten verdeckt armen Haushalte hinzu, also Haushalte, die trotz Rechtsanspruchs keine Sozialleistungen beantragen.
Die Maßnahmen des Familienlastenausgleichs kosteten laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2009 99 Milliarden Euro.29 Trotz dieser großen Investition ist Kinderarmut weiterhin hoch – ein deutlicher Hinweis darauf, dass das jetzige System verbesserungswürdig ist. Die Schwächen des derzeitigen Kinderlastenausgleichs als Teil des Familienlastenausgleichs sieht Becker darin, dass das Kindergeld das sächliche Existenzminimum nicht decke und steuerrechtlich anzuerkennender Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf nicht berücksichtigt würde.30 Selbst in Kombination mit anderen monetären Transfers würde das Existenzminimum nicht erreicht.31 Die hohen impliziten Steuersätze im untersten Einkommensbereich belasteten die Unter- und untere Mittelschicht, während die hohen Entlastungsbeträge der oberen Schichten diese unfair bevorteilen würden.32
Als die beiden populärsten Reformkonzepte haben sich ein verbesserter Kinderzuschlag und die Kindergrundsicherung, sozusagen ein erhöhtes, aber zu versteuerndes Kindergeld, herauskristallisiert.33 Das zweite Reformkonzept soll im Rahmen dieser Arbeit genauer untersucht werden.
2.2 Kindergrundsicherung im Überblick
Treffend schreiben König und Schopp 2011: „Es existiert kein Erkenntnisdefizit, sondern ein Handlungsdefizit!“34 Das Problem der Kinderarmut ist seit Jahrzehnten bekannt, trotzdem hat sich bisher wenig getan. Die Kindergrundsicherung soll ein Teil der Lösung des Problems der Kinderarmut darstellen. Zahlreiche Organisationen und Fachleute setzen sich für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein – darunter die 15 Verbände, Gewerkschaften und 13 WissenschaftlerInnen des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG.35 2008 erfolgte der erste Konzeptentwurf36 und seitdem wird es weiterentwickelt bzw. angepasst. Beispielsweise stieg das Existenzminimum von 502 Euro in 2008 auf aktuell 637 Euro.37 Obwohl es verschiedene Konzepte zur Kindergrundsicherung gibt, soll sich im Rahmen dieser Arbeit auf das Modell dieses Bündnisses konzentriert werden. Durch seine zahlreichen UnterstützerInnen, auch in der Parteienlandschaft, und seine fundierten Berechnungen ist es ein seriöses Konzept, das durchaus auch politisch umgesetzt werden könnte.
Die Kindergrundsicherung soll die Existenzsicherung von Kindern verbessern. Diese sei laut Bündnis durch die bisherigen Hartz-IV-Sätze nicht ausreichend gewährt. Obwohl bereits 2010 das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil darauf verwies, dass das soziokulturelle Existenzminimum gerade von Kindern „in einem transparenten, nachvollziehbaren und empirisch belegten Verfahren zu gewährleisten“38 sei. Bisher würde der Bedarf von Kindern nicht eigens ermittelt, sondern werde „mit einem willkürlich festgesetzten Prozentsatz aus dem Regelsatz alleinstehender Erwachsener abgeleitet.“39 Die Höhe der Kindergrundsicherung soll laut Bündnis nach dem verfassungsrechtlichen Existenzminimum aktuell 637 Euro betragen.40 Es soll an alle Eltern bzw. volljährigen Kinder gezahlt werden.41 Eine Unterscheidung nach Alter oder Anzahl der Kinder sei derzeit nicht vorgesehen, da die bisherigen Abstufungen umstritten und wissenschaftlich nicht fundiert genug wären.42 Der Betrag setzt sich aus 417 Euro sächlichem Existenzminimum, sowie 220 Euro Freibetrag für die Betreuung und Erziehung bzw. Ausbildung zusammen.43 Künftig könnte der Freibetrag auch durch kostenfreie staatliche Leistungen abgedeckt werden, doch als Übergangslösung soll er als steuerlicher Freibetrag zur Verfügung stehen.44 Damit soll der Bedeutung von Bildung zur Bekämpfung von Armut Rechnung getragen werden.
Bei Beträgen von 637 Euro pro Kind stellt sich als nächstes die Frage der Finanzierung. Diese soll durch verschiedene Vorschläge abgesichert werden. Zum einen gäbe es einen Rückfluss an Geldern durch die Besteuerung45, außerdem wird die Abschaffung des Ehegattensplittings gefordert.46 Weitere Ideen sind die moderate Anhebung der Vermögens- und Erbschaftssteuer, eine Börsenumsatzsteuer und ein Kinder-Soli. Auch seien Einsparungen an Bürokratiekosten zu erwarten.47
Die Haltung zum ‚verwandten‘ Grundeinkommen ist hingegen umstritten. Während einige das Modell Kindergrundsicherung als Einstieg für ein kommendes Grundeinkommen für alle betrachten,48 lehnt das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG ein Grundeinkommen mit dem Argument ab, erwerbsfähige Menschen sollten sich ihren Lebensunterhalt durch existenzsichernde Erwerbsarbeit selbst verdienen.49
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1 Kinderrechtskonvention.info (o.J.): Recht auf einen angemessenen Lebensstandard. Abgerufen am 14.03.2020 von: https://www.kinderrechtskonvention.info/recht-auf-einen-angemessenen-lebensstandard-3611/.
2 Vgl. Bronke (2011): Die Debatte um eine Kindergrundsicherung. In: Kindergrundsicherung. S. 15.
3 Vgl. ebd.
4 Vgl. März (2017): Kinderarmut in Deutschland und die Gründe für ihre Unsichtbarkeit. S. 125.
5 Vgl. Reichwein (2012): Kinderarmut in der Bundesrepublik Deutschland. Lebenslagen, gesellschaftliche Wahrnehmung und Sozialpolitik. S. 41.
6 Vgl. Bronke (2011): Die Debatte um eine Kindergrundsicherung. In: Kindergrundsicherung. S. 17.
7 Ebd.
8 Vgl. Stork, Remi (2018): Armut von Kindern und Jugendlichen. In: Schäfer, Montag, Deterding (Hg.): „Arme habt ihr immer bei euch“. S. 88.
9 Vgl. Bronke (2011): Die Debatte um eine Kindergrundsicherung. In: Kindergrundsicherung. S. 20f.
10 Vgl. Lange (2011): Kindergrundsicherung – eine gute Idee? In: Kindergrundsicherung. S. 7.
11 Bronke (2011): Die Debatte um eine Kindergrundsicherung. In: Kindergrundsicherung. S. 21.
12 Vgl. ebd.
13 Vgl. Lange (2011): Kindergrundsicherung – eine gute Idee? In: Kindergrundsicherung. S. 7.
14 Vgl. ebd.
15 Vgl. Bronke (2011): Die Debatte um eine Kindergrundsicherung. In: Kindergrundsicherung. S. 21.
16 Vgl. ebd.
17 Vgl. Stork, Remi (2018): Armut von Kindern und Jugendlichen. In: Schäfer, Montag, Deterding (Hg.): „Arme habt ihr immer bei euch“. S. 87 – 89.
18 Vgl. März (2017): Kinderarmut in Deutschland und die Gründe für ihre Unsichtbarkeit. S. 129.
19 Vgl. Stork, Remi (2018): Armut von Kindern und Jugendlichen. In: Schäfer, Montag, Deterding (Hg.): „Arme habt ihr immer bei euch“. S. 88.
20 Vgl. Lange (2011): Kindergrundsicherung – eine gute Idee? In: Kindergrundsicherung. S. 7.
21 Vgl. Butterwegge (2015): Hartz IV und die Folgen. S. 279.
22 Vgl. ebd.
23 Vgl. Stork, Remi (2018): Armut von Kindern und Jugendlichen. In: Schäfer, Montag, Deterding (Hg.): „Arme habt ihr immer bei euch“. S. 87.
24 Vgl. Bronke (2011): Die Debatte um eine Kindergrundsicherung. In: Kindergrundsicherung. S. 24. und vgl. Stork, Remi (2018): Armut von Kindern und Jugendlichen. In: Schäfer, Montag, Deterding (Hg.): „Arme habt ihr immer bei euch“. S. 87.
25 Vgl. März (2017): Kinderarmut in Deutschland und die Gründe für ihre Unsichtbarkeit. S. 292.
26 Vgl. Stork, Remi (2018): Armut von Kindern und Jugendlichen. In: Schäfer, Montag, Deterding (Hg.): „Arme habt ihr immer bei euch“. S. 88.
27 Vgl. Bronke (2011): Die Debatte um eine Kindergrundsicherung. In: Kindergrundsicherung. 18. Außerdem landete Deutschland bei einer vergleichenden UNICEF-Studie 2007 zum Kindeswohl nur auf Platz 11 von 21 Industriestaaten. S. dazu a.a.O. S. 23.
28 Vgl. Stork, Remi (2018): Armut von Kindern und Jugendlichen. In: Schäfer, Montag, Deterding (Hg.): „Arme habt ihr immer bei euch“. S. 87.
29 Vgl. Becker (2011): Ökonomische Auswirkungen aktueller Vorschläge gegen Kinderarmut. In: Kindergrundsicherung. S. 55.
30 Vgl. Becker (2011): Ökonomische Auswirkungen aktueller Vorschläge gegen Kinderarmut. In: Kindergrundsicherung. S. 55.
31 Vgl. a.a.O. S. 58.
32 Vgl. a.a.O. S. 60.
33 Vgl. a.a.O. S. 61.
34 König und Schopp (2011): Kinder brauchen mehr! In: Kindergrundsicherung. S. 34.
35 S. dazu die Website des Bündnisses: Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG (O.J.): Kinderarmut hat Folgen. Abgerufen am 08.03.2020 von: http://www.kinderarmut-hat-folgen.de/.
36 Vgl. König und Schopp (2011): Kinder brauchen mehr! In: Kindergrundsicherung. S. 35.
37 Vgl. ebd. und die Website des Bündnisses: Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG (O.J.): Kinderarmut hat Folgen. Abgerufen am 08.03.2020 von: http://www.kinderarmut-hat-folgen.de/. Dieser Unterschied in der Betragshöhe muss auch bei den folgend erwähnten Berechnungen berücksichtigt werden, die sich auf ältere Zahlen beziehen. Anm. d. V.
38 Vgl. Bronke (2011): Die Debatte um eine Kindergrundsicherung. In: Kindergrundsicherung. S. 25.
39 Caritas (2008): Spezial zur Kinderarmut. Abgerufen am 08.03.2020 von: https://www.caritas.de/neue-caritas/heftarchiv/jahrgang2008/artikel2008/spezial-zur-kinderarmut.
40 Vgl. Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG (O.J.): Kinderarmut hat Folgen. Abgerufen am 08.03.2020 von: http://www.kinderarmut-hat-folgen.de/.
41 Vgl. König und Schopp (2011): Kinder brauchen mehr! In: Kindergrundsicherung. S. 36. Junge Erwachsene, die sich in der Ausbildung befinden und diese vor Vollendung des 27. Lebensjahres begonnen haben, sollen auch Anspruch auf Kindergrundsicherung haben. Sie würde damit für Auszubildende und Studierende BAföG ersetzen, da jedoch weiterhin aufstockend als Darlehen verfügbar sein soll. Ebd.
42 Vgl. Becker (2011): Ökonomische Auswirkungen aktueller Vorschläge gegen Kinderarmut. In: Kindergrundsicherung. S. 64f.
43 Vgl. Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG (O.J.): Kinderarmut hat Folgen. Abgerufen am 08.03.2020 von: http://www.kinderarmut-hat-folgen.de/.
44 Vgl. König und Schopp (2011): Kinder brauchen mehr! In: Kindergrundsicherung. S. 35f.
45 Näheres dazu im Kapitel 3.1. Chancen.
46 Vgl. a.a.O. S. 39.
47 Vgl. a.a.O. S. 39.
48 Vgl. Nullmeier (2011): Politisch-strategische Überlegungen zur Kindergrundsicherung. In: Kindergrundsicherung. S. 128f.
49 Vgl. König und Schopp (2011): Kinder brauchen mehr! In: Kindergrundsicherung. S. 37.