Diese Arbeit widmet sich der Frage, ob es eine Hilfeleistungspflicht von menschlichen gegenüber nichtmenschlichen Tieren gibt.
Nichtmenschliche Tiere erhalten mindestens in der westlichen Welt immer mehr Aufmerksamkeit und werden immer öfter zum Gegenstand ernsthafter philosophischer, juristischer und naturwissenschaftlicher Diskussionen. Zahlreiche Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen, die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz, sowie Berichte in den Medien, die sich kritisch mit bestehenden Haltungsbedingungen von sog. Haus- und Nutztieren auseinandersetzen oder den Veganismus als Versuch, andere Tiere vor Leid und Ausbeutung zu bewahren, vorstellen, zeigen das wachsende Interesse der Bevölkerung an einer Auseinandersetzung mit dem Thema Tierethik.
Ich beginne bei bestehenden Regelungen zur Hilfeleistung – menschliche und nichtmenschliche Tiere betreffend -, indem ich das Konzept der Zivilcourage, die unterlassene Hilfeleistung als Straftatbestand und das geltende Tierschutzgesetz erläutere. Danach skizziere ich einen Entwurf zur Hilfeleistung gegenüber nichtmenschlichen Tieren unter Berücksichtigung antispeziesistischer Ethik, die über die eingeschränkten Bestimmungen der vorher ausgeführten Regelungen hinausgeht. Vor der Abschlussbetrachtung werde ich außerdem auf die Umsetzung einer solchen Hilfeleistungspflicht eingehen, da sich aufgrund der überwältigenden Zahl nichtmenschlicher Tiere auf unserem Planeten einige praktische Schwierigkeiten ergeben können.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Bestehende Regelungen zur Hilfeleistung
2.1 Zivilcourage
2.2 Unterlassene Hilfeleistung als Straftat
2.3 Das Tierschutzgesetz und Staatsziel Tierschutz
3 Antispeziesistische Überlegungen zu einer Hilfeleistung gegenüber nichtmenschlichen Tieren
4 Praktische Umsetzung einer Hilfeleistungspflicht gegenüber nichtmenschlichen Tieren
5 Abschlussbetrachtung
6 Literatur- und Quellenverzeichnis
6.1 Literatur
6.2 Internetquellen:
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die philosophische und juristische Fragestellung, ob eine moralische und rechtliche Hilfeleistungspflicht des Menschen gegenüber nichtmenschlichen Tieren besteht. Dabei wird analysiert, wie bestehende anthropozentrische Regelungen erweitert werden können, um Tieren als empfindungsfähigen Lebewesen mit inhärentem Wert gerecht zu werden.
- Analyse geltender rechtlicher Rahmenbedingungen wie Zivilcourage und Tierschutzgesetz.
- Kritische Auseinandersetzung mit dem anthropozentrischen Personenbegriff.
- Diskussion antispeziesistischer Ethikansätze zur Begründung von Tierrechten.
- Erörterung der praktischen Implementierung einer Hilfeleistungspflicht.
- Reflexion über die moralische Gleichstellung von Mensch und Tier in Notsituationen.
Auszug aus dem Buch
Antispeziesistische Überlegungen zu einer Hilfeleistung gegenüber nichtmenschlichen Tieren
Anknüpfend an die im vorigen Kapitel ausgeführten bestehenden Regelungen zur Hilfeleistung auch (einigen) nichtmenschlichen Tieren gegenüber soll nun mithilfe einer antispeziesistischen Ethik die Hilfeleistungspflicht gegenüber Menschen auf nichtmenschliche Tiere erweitert werden. Dieser Entwurf bleibt skizzenhaft, da der Umfang dieser Arbeit nicht ausreicht, um sämtliche Aspekte zu berücksichtigen.
Ursula Wolf weist in ihrem Aufsatz „Haben wir moralische Verpflichtungen gegen Tiere?“ darauf hin, dass die Ausnahmefloskel im Tierschutzgesetz „ohne vernünftigen Grund“ beliebige zweckrationale Gründe bedeutet, „während man annehmen würde, daß [sic!] Ausnahmen von einem Moralprinzip [Verbot der Zufügung von Leiden als Prima-facie- Prinzip, A.d.V.] nur mit moralisch relevanten Gründen gerechtfertigt werden können (Wolf 1997:49).“
Am Beispiel der Vivisektion macht sie deutlich, dass viele einer utilitaristischen Abwägung zustimmen, wenn es darum geht, ob nichtmenschliche Tiere für Versuchszwecke dem Wohl der Menschheit geopfert werden dürfen. Viele Vertreter_Innen dieser Abwägung würden dieser aber nicht bei Menschen zustimmen. „Für die zwischenmenschliche Moral ist vielmehr die übliche Überzeugung, daß [sic!] Individuen moralische Rechte haben, die Grenzen für die Freiheit anderer darstellen und gerade nicht langfristigen Strategien zur Erhöhung des Gesamtwohls geopfert werden dürfen (Wolf 1997: 50).“ Somit bestünden hier zwei sich ausschließende Konzeptionen, die mensch nicht zugleich vertreten und dabei beide als moralisch ausgeben könne (Wolf 1997:50).
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Arbeit führt in die Fragestellung ein, ob eine allgemeine Hilfeleistungspflicht gegenüber nichtmenschlichen Tieren begründet werden kann.
2 Bestehende Regelungen zur Hilfeleistung: Dieses Kapitel untersucht den aktuellen rechtlichen Stand sowie gesellschaftliche Konzepte wie Zivilcourage und das Tierschutzgesetz hinsichtlich ihrer Relevanz für Tierschutzfragen.
3 Antispeziesistische Überlegungen zu einer Hilfeleistung gegenüber nichtmenschlichen Tieren: Auf Basis ethischer Theorien, insbesondere nach Ursula Wolf und Tom Regan, wird argumentiert, warum Tiere als Subjekte mit inhärentem Wert einen Anspruch auf Hilfe haben.
4 Praktische Umsetzung einer Hilfeleistungspflicht gegenüber nichtmenschlichen Tieren: Hier wird diskutiert, wie eine moralische Hilfeleistungspflicht in die Praxis umgesetzt werden kann, etwa durch medizinische Infrastrukturen oder schonende Populationskontrollen.
5 Abschlussbetrachtung: Das Fazit fasst zusammen, dass eine direkte Verpflichtung gegenüber Tieren – unabhängig von menschlichem Eigentumsinteresse – ethisch geboten und juristisch weiterzuentwickeln ist.
Schlüsselwörter
Tierethik, Hilfeleistungspflicht, Antispeziesismus, Tierschutzgesetz, Zivilcourage, Inhärenter Wert, Tierquälerei, Wirbeltiere, Philosophie, Recht, Moralische Verpflichtungen, Staatsziel Tierschutz, Nutztiere, Tierrechte, Praktische Ethik
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der moralischen und rechtlichen Verpflichtung des Menschen, nichtmenschlichen Tieren in Notsituationen Hilfe zu leisten.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Die zentralen Themen sind Tierschutzrecht, Tierethik, Zivilcourage und die Frage nach dem moralischen Status von Tieren im Vergleich zu Menschen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, dass die derzeitige, oft an Eigentumsrechten orientierte Hilfeleistung für Tiere, durch ein tiefergehendes, ethisch fundiertes Konzept der Hilfeleistungspflicht ersetzt werden sollte.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Autorin?
Die Autorin nutzt eine philosophisch-ethische Diskursanalyse, kombiniert mit einer juristischen Auswertung bestehender Gesetze und tierschutzrelevanter Literatur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil analysiert bestehende Gesetze (wie § 323c StGB und das Tierschutzgesetz), vergleicht diese mit antispeziesistischen ethischen Ansätzen und entwirft praktische Lösungsansätze für eine erweiterte Hilfeleistung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit am besten?
Die wichtigsten Schlagworte sind Tierethik, Hilfeleistungspflicht, Antispeziesismus, Tierrechte und Inhärenter Wert.
Wie unterscheidet sich die Hilfeleistung gegenüber Tieren von der Hilfe gegenüber Menschen?
Aktuell wird Tieren oft nur dann geholfen, wenn ein menschliches Eigentumsinteresse vorliegt. Die Arbeit fordert eine Hilfeleistung, die das Tier als empfindungsfähiges Individuum in den Mittelpunkt stellt.
Warum wird das Konzept der Zivilcourage im Kontext von Tieren diskutiert?
Die Autorin nutzt Zivilcourage als Ausgangspunkt, um zu zeigen, dass mutiges Handeln für das Wohl anderer – auch für Tiere – bereits in Ansätzen existiert, aber bisher zu anthropozentrisch definiert ist.
- Arbeit zitieren
- Luise Weinhold (Autor:in), 2013, Gibt es eine Hilfeleistungspflicht gegenüber nichtmenschlichen Tieren?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1036050