Die Bedeutung der "Aktie"


Trabajo Escrito, 2001

23 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


I. Inhaltsverzeichnis

II. ABBILDUNGSVERZEICHNIS

III. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

1 EINFÜHRUNG

2 GRUNDLAGEN: WERTPAPIERARTEN UND AKTIEN
2.1 Wertpapiere
2.1.1 Begriff des Wertpapiers
2.1.2 Einteilung von Wertpapieren
2.2 Begriff der Aktie
2.3 Unterscheidung Aufgrund von Übertragungsmerkmalen
2.3.1 Inhaberaktie
2.3.2 Namensaktien
2.4 Unterscheidung aufgrund der Beteiligung am Grundkapital
2.4.1 Nennwertaktie
2.4.2 Nennwertlose Aktie
2.5 Unterscheidung aufgrund des Umfanges der verbrieften Rechte
2.5.1 Stammaktie
2.5.2 Vorzugsaktie
2.6 Bedeutung von Stammaktien und Vorzugsaktien
2.6.1 Verbriefte Rechte der Stammaktie
2.6.2 Bedeutung der Vorzugsaktien

3 BEDEUTUNG DER AKTIE FÜR DIE UNTERNEHMUNG
3.1 Aktien als Mittel der Kapitalerhöhung
3.2 Finanzierungsvorteile
3.2.1 Finanzierungsvorteile der Kapitalerhöhung
3.2.2 Übertragbarkeit der Aktien
3.3 Beteiligungsfinanzierung
3.4 Börsennotierung und Einflussfaktoren auf den Aktienkurs
3.4.1 Ermittlung des Aktienwertes
3.4.2 Bedeutung des Aktienkurses börsennotierter Unternehmen
3.4.3 Einflussfaktoren auf den Aktienkurs

4 BEDEUTUNG DER AKTIE FÜR DIE GESELLSCHAFT
4.1 Aktie als Geldanlage
4.2 Motor gegen Arbeitslosigkeit
4.3 Aktien in der privaten Altersversorgung

5 RESÜMEE

LITERATURVERZEICHNIS

II. Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Einteilung von Wertpapieren auf Basis der verbrieften Rechte (Quelle: Kaufmännische Betriebslehre, S. 426)

Abbildung 2: Die Wirkung des Zinseszinseffektes (Quelle: DAI-Factbook)

III. Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einführung

Nach dem Jahrhundert der Industrialisierung, kann das letzte Jahrhundert als das Jahrhundert des Kapitals charakterisiert werden. Begründet wurde diese Entwicklung durch die Aktiengesellschaft, als eine der wesentlichen Voraussetzung für das Privatunternehmertum in unserem kapitalistischen System. Die gewaltigen Errungenschaften der Industrie wären nicht erreicht worden und der technologische Fortschritt wäre nie entstanden, ohne die Aktiengesellschaft mit ihrer typischen Kapitalsammelfunktion. Diese Atrahierung großer Mengen von Kapital, das eben nicht Fremdkapital und damit verzinslich ist, sondern Eigenkapital, das auch ein Risikowagnis des Unternehmertums darstellt.

Ermöglicht wird diese Art der Kapitalbeschaffung der AG dadurch, dass eine große Zahl von Aktionären auch mit relativ geringen Anteilen als Kapitalgeber in Frage kommt. Dieser Zufluss von günstigem Eigenkapital gibt der Unternehmung die Möglichkeit der gezielten Investition und Allokation von Finanzmitteln.[1]

Eine Begründung für diesen Zufluss von Kapital findet sich in der Aktie. Die Aktie als übertragbare Form des Anteils an einer Aktiengesellschaft ermöglicht dem einzelnen Individuum die einfache und anonyme Beteiligung am Produktivkapital einer Gesellschaft und somit die Möglichkeit an dem Erfolg einer Unternehmung zu partizipieren.[2]

Die vorliegende Arbeit beschreibt die verschiedenen Formen von Aktien und deren Bedeutung für die Unternehmung, als Form der Kapitalbeschaffung/Kapitalbeteiligung und für den Anleger als Form der Kapitalanlage. Kapitel 2 erläutert die verschiedenen Formen von Aktien und die unterschiedlichen Einsatzgebiete der beschriebenen Aktienformen. Kapitel 3 beschäftigt sich mit der Bedeutung der Aktie für die Unternehmung und Kapitel 4 mit der Bedeutung der Aktie für die Gesellschaft.

2 Grundlagen: Wertpapierarten und Aktien

2.1 Wertpapiere

2.1.1 Begriff des Wertpapiers

Als Wertpapiere werden Urkunden bezeichnet, die Vermögensrechte so verbriefen, dass deren Ausübung an den Besitz des Papiers geknüpft ist. Das Recht aus dem Papier folgt dem Recht am Papier. Diese Rechte können in einer Verfügungsberechtigung über Waren, in einem Geldwert oder in Gläubiger- oder Teilhaberrechten bestehen. Daraus ergibt sich die Einteilung der Wertpapiere in Warenwertpapiere, Kapitalwertpapiere und Geldwertpapapiere (s. Abb. 1).[3]

2.1.2 Einteilung von Wertpapieren

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Einteilung von Wertpapieren auf Basis der verbrieften Rechte (Quelle: Kaufmännische Betriebslehre, S. 426)

Warenwertpapiere und Geldwertpapiere verbriefen das Verfügungsrecht einer Person über Waren oder den beschriebenen Geldwert.

Kapitalwertpapiere verbriefen eine Kapitalanlage, diese werden nach der Art des verbrieften Rechtes unterschieden:

- Gläubigerpapiere verbriefen dem Gläubiger das Recht auf Verzinsung, Rückzahlung und Anteil an der Konkursmasse des Schuldners.
- Teilhaberpapiere, zu denen die Aktie gehört, verbriefen das Stimmrecht in der Hauptversammlung, das Recht auf Anteil am Gewinn (Dividende), das Recht auf Anteil am Liquidationserlös.
- Sonderformen der Wertpapiere verbriefen unterschiedliche Rechte für den Besitzer, die Abhängig sind von der speziellen Kontraktformen des einzelnen Papiers.[4]

2.2 Begriff der Aktie

Wie in 2.1 aufgezeigt wird die Aktie als Teilhaberpapier charakterisiert, dem nach dem Aktiengesetz eine dreifache Bedeutung zukommt.

Erstens repräsentiert die Aktie einen Anteil am Grundkapitals einer Aktiengesellschaft, wobei eine Aktie einen in D-Mark/Euro ausgedrückten, nach der Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien errechneten Bruchteil des Grundkapitals (§ 1 II, § 6 AktG) der einzelnen AG darstellt.

Zweitens bezeichnet der Begriff der Aktie das Wertpapier, das die Mitgliedschaft des Aktionärs an einer Beteiligungsgesellschaft verbrieft. Die Aktie ist ein deklaratorisches Wertpapier, da die Urkunde lediglich die auch schon vorher bestehende mitgliedschaftliche Stellung des Aktionärs bestätigt, also nicht begründet. Durch die Verbriefung der Aktionärsrechte wird eine leichtere Übertragung der Mitgliedschaft und damit einhergehend der Aktienhandel möglich.[5]

Drittens übernimmt der Besitzer der Aktie aus der damit erworbenen Mitgliedschaft an einer Aktiengesellschaft Rechte aber auch Pflichten, denen er nachkommen muss. Sie werden eingeteilt in Vermögensrechte (Dividendenrecht, Recht auf den Liquidationserlös und Bezugsrecht) und Herrschaftsrechte (Stimmrecht, Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung und Auskunftsrecht).

Die Aktienurkunde selber besteht aus Mantel und Bogen (Gewinnanteilschein-, Couponbogen). Der Mantel repräsentiert die verbriefende Urkunde, die dem Aktionär seine Rechte sichert. Der Bogen weißt die Dividendenscheine (Coupons) auf, die zur Kassierung der ausgeschütteten Dividende dienen.[6]

Aktien können grundsätzlich nach Aktienarten (Inhaberaktien und Namensaktien), Umfang der verbrieften Rechte und Beteiligungsformen am Grundkapital unterschieden werden.[7]

2.3 Unterscheidung Aufgrund von Übertragungsmerkmalen

2.3.1 Inhaberaktie

Die auf einen Inhaber lautende Aktie ist die übliche Aktienform in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Ausgabe der Aktien darf nur gegen Einzahlung der Einlage erfolgen. (§ 10 AktG). Eine Übertragung des Papiers erfolgt wie bei anderen Inhaberpapieren auch in der Regel durch Einigung und Übergabe des Papiers diese Eigenschaft eignet sie deshalb hervorragend für den Verkehr. Der Kontakt zwischen der Gesellschaft und den Aktionären ist als schwach einzustufen.[8]

2.3.2 Namensaktien

Namensaktien sind auf den Namen des Aktionärs ausgestellte Aktie. Namensaktie finden sich in Deutschland vorwiegend bei Versicherungsaktien, in den USA stellen sie die Mehrheit der ausgegebenen Aktien. Die Namensaktien sind mit Adresse und

Stand des Aktionärs im Aktienbuch der AG einzutragen und sind trotz ihrer Bezeichnung keine Namens-, sondern Orderpapiere (§ 68 AktG).[9]

Eine Übertragung dieser Papiere ist durch ein Indossament (Blanko-Indossament) oder durch die Abtretung des Rechts (Forderungsabtretung) möglich. Die Übergabe des Papiers ist dabei nicht erforderlich; allerdings legimitiert nur eine Eintragung im Aktienbuch den Besitzer gegenüber der AG. Es besteht hierdurch die Notwendigkeit einer Anmeldung des Übergangs bei der Gesellschaft (§ 68 III, IV AktG).

[...]


[1] Vgl. Brender, M.: Aktienrecht für Anleger, 1998, S. 13.

[2] Vgl. Kugler, G.: Kaufmännische Betriebslehre, 1997, S. 71.

[3] Vgl. Kugler, G.: Kaufmännische Betriebslehre, 1997, S. 430.

[4] Vgl. Kugler, G.: Kaufmännische Betriebslehre, 1997, S. 431ff.

[5] Vgl. Gabler Wirtschaftslexikon, 1997, Stichwort: Aktie.

[6] Vgl. Büschgen, H. E.: Das kleine Börsen-Lexikon, 1998, Stichwort: Aktie.

[7] Vgl. Balser, H. (u.a.): Die Aktiengesellschaft, 1997, S. 43.

[8] Vgl. Gräfer, H. / Beike, R. / Scheld, G. A.: Finanzierung: Grundlagen, Institutionen, Instrumente und Kapitalmarkttheorie, 1997, S. 128.

[9] Vgl. Hölters, W. / Deilmann, B.: Die kleine Aktiengesellschaft, 1997, S. 15

Final del extracto de 23 páginas

Detalles

Título
Die Bedeutung der "Aktie"
Universidad
University of Applied Sciences Essen
Curso
Unternehmensrecht
Calificación
1,7
Autor
Año
2001
Páginas
23
No. de catálogo
V103624
ISBN (Ebook)
9783640020027
Tamaño de fichero
400 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Bedeutung, Aktie, Unternehmensrecht
Citar trabajo
Daniel Stroh (Autor), 2001, Die Bedeutung der "Aktie", Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/103624

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