Politisches Handeln bei Aristoteles und Carl Schmitt


Trabajo de Seminario, 2000

17 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Hauptteil: Zwischen Tugendhaftigkeit und Freund-Feind-Identifizierung: Das politische Handeln bei Aristoteles und Carl Schmitt im Vergleich. Gemeinsamkeiten und Unterschiede
2.1 Ziele, Mittel und Bedeutung politischen Handelns
2.2 Wo findet politisches Handeln statt und wer sind die Akteure?
2.3 Partizipationsmöglichkeiten der Bürger

3 Thesendiskussion: Ein bewusstes Verständnis vom Guten als Voraussetzung für das politische Leben bei Aristoteles - Der römische Katholizismus als Schmitts Ideal des Staates - Carl Schmitt versus parlamentarische Demokratie

4 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Der Begriff des politischen Handelns gilt in der politischen Theorie und Philosophie als zentral. In der vorliegenden Hausarbeit beschäftige ich mich mit den unterschiedlichen Verständnissen und Handlungskonzepten Aristoteles` und Carl Schmitts.

Die Bearbeitung des Themas gestaltete sich aufgrund der ergiebigen bis teilweise lediglich ausreichenden Literatursituation zu einzelnen inhaltlichen Punkten im Allgemeinen gut. Insbesondere die Auffassungen des griechischen Philosophen und des als Begründer der Wissenschaft von der Politik geltenden Aristoteles (384 - 322 v. u. Z.) wurden in unzähl-bar vielen Monografien, Zeitschriftenartikeln und Aufsätzen untersucht und interpretiert. Im Vordergrund der aristotelischen Ausführungen über den idealen Staat und damit über sittliches und tugendhaftes politisches Handeln steht stets die „Frage nach dem Guten [...] für die Menschen und die Frage nach der guten Gesellschaft“1. Aufgabe und Ziel der Wissenschaft von der Politik und vom richtigen Handeln des Menschen sei dabei vorder- gründig die Erforschung seiner Handlungsziele. Aristoteles bestimmt das Gute „als etwas, das nicht vom sinnlichen Leben abgetrennt ist, sondern sich in den Handlungen guter Menschen verwirklicht“2, denn das Gute ist der „Zielpunkt allen Strebens“3. Zu klären, welchen Zweck Aristoteles mit dem politischen Handeln en detail verbindet, wie er die Handelnden selbst charakterisiert und welche Möglichkeiten des Tätigwerdens ihm als ideal und glückselig machend erscheinen, wird mitunter Aufgabe dieser Arbeit sein.

Grundlegend für die Gewinnung des „höchste[n] menschlichem Handeln zugängliche[n] Gut[es]“4, der Glückseligkeit, ist laut Aristoteles ein aktives politisches Leben in der Polis, dem griechischen Stadtstaat. Nur in dieser Gemeinschaftsform könne dem Menschen - von Natur aus ein politisches Wesen - ein vollkommenes und glückliches Leben in Freund-schaft zu seinen Nachbarn gelingen.

Aristoteles spricht allerdings keineswegs allen Bürgern uneingeschränkt dieselben Mitwirkungsmöglichkeiten bezüglich der Gestaltung der Polispolitik zu, denn lediglich „[d]ie Männer sind die Stadt“5 und auch ausschließlich diese sind als Aktivbürger im Besitze der Herrschaft und innerhalb des Staatstaates politisch teilhabeberechtigt. Wir werden sehen, dass Aristoteles die fehlende Partizipationsmöglichkeit der Frauen und Fremden sowie die „moral and spiritual degregation of [the] slaves“6, resultierend aus deren „nonhuman status“7, durchaus umfassend zu begründen und zu rechtfertigen weiß.

Aristoteles` Verständnis von politischem Handeln ist stark moralisiert und baut auf grundsätzlichen Norm- und Wertvorstellungen auf, denn „political life cannot exist without a self-conscious understanding of what is good“8.

Die Sekundärliteraturlage bezüglich des in dieser Arbeit mit Aristoteles zu vergleichenden Carl Schmitt erwies sich als weniger ergiebig. Besonders dessen Auffassungen über Mitbestimmungsmöglichkeiten und demokratische Verfahren oder Institutionen empfand ich in der mir verfügbaren Literatur als unzureichend untersucht.

Wesentlich für Carl Schmitts (1888 - 1985) Vorstellung von politischem Handeln ist seine Unterscheidung zwischen Freund und Feind. Der Fremde bestimmt „den ‚existenziellen Sinn’ des Politischen“9. Bei Schmitt hat nicht das sich aus Individuen zusammensetzende Volk, sondern der totale Staat - ein „’starker Staat’, der Freund und Feind zu unterscheiden vermag“10 - das Handlungsmonopol inne. Schmitt beansprucht für den Staat eine gewisse „Exklusivität“11. Gerade in der Struktur und Organisation der römischen Kirche sowie ihrer „abstrakte[n] Absolutheit“12 glaubt Schmitt seine Vorstellung eines autoritär bestimmenden Staates verwirklicht zu sehen.

Aufgrund der Ansicht, die Demokratie habe „keinen politischen Inhalt“13 und es sei ihr „Schicksal [...], sich im Problem der Willensbildung selbst aufzuheben“14 sowie wegen seines zeitweiligen Engagements für den Nationalsozialismus ist der Staatsrechtler und Rechtstheoretiker Carl Schmitt ein heute wie damals höchst umstrittener, obgleich „genialer Paradiesvogel“15.

2 Hauptteil: Das politische Handeln bei Aristoteles und Carl Schmitt im Vergleich. Gemeinsamkeiten und Unterschiede

2.1 Ziele, Mittel und Bedeutung politischen Handelns

Um die verschiedenen Konzepte Aristoteles` und Carl Schmitts bezüglich politischen Handelns miteinander vergleichen und sie in ihrer durchaus stark differierenden Schwerpunktsetzung darstellen zu können, sind zunächst die Auffassungen der Autoren zum politischen Handeln im Allgemeinen, dessen Zielsetzungen und gesamtgesell-schaftliche Bedeutsamkeit herauszustellen.

Wie schon in der Einführung verdeutlicht, bestimmt Aristoteles das Ziel allen politischen Tuns darin, dass „man gut lebe“16, sich mit seinen Nachbarn in einem freundschaftlichen Verhältnis wisse und sich auf diese Weise ein „vollkommene[s] und sich selbst genügsame[s] Dasein“17, kurzum: „das gute Leben“18 schaffe. Jede „Handlung [ist] auf ein Ziel gerichtet, auf ein wirkliches oder vermeintliches Gut“19, glaubt Aristoteles und verweist auf eine Hierarchie der Güter. So gebe es Güter, die „um ihrer selbst willen erstrebt werden“20 und andere, welche durch ihren Besitz wieder als Mittel zur Erlangung eines anderen Gutes dienten. Letztlich strebe der Mensch durch sein Tätigsein und die Besitzerlangung verschiedener Güter jedoch ausschließlich nach endgültiger persönlicher und gemeinschaftlicher Glückseligkeit.

Aristoteles` Verständnis von den Zielen politischen Handelns sind also fest in den moral- ischen Vorstellungen des Philosophen verwurzelt, denn es geht ihm um das Gute, darum, wie sich das Leben der Polisbürger zu deren individuellem und gemeinschaftlichem Vorteil gestalten soll. Aristoteles` nimmt eine stark normative Haltung gegenüber Aktivi-täten der Menschen im Allgemeinen und gegenüber politischer Handlungen im Besonderen ein. Sie fußt auf seinem uneingeschränkt positiven Verständnis des Menschen, seinen Eigenschaften und sozialem Verhalten. Sein Menschenverständnis erscheint tiefgreifend konträr zu dem des erheblich pessimistischeren Carl Schmitt, welcher die Menschen als von Natur aus stets nach ihrem Vorteil sinnend und vertrauensunwürdig erachtet.

Das politische Handeln bei Carl Schmitt ist - und schon hier hebt er sich von Aristoteles ab - losgelöst von Gut und Böse. Sein Handlungskonzept entzieht sich jeder Einordnung in bestimmte Wertvorstellungen oder Sollenszustände. Im Unterschied zu dem griechischen Philosophen versteht und ordnet Schmitt Politik wie auch politisches Handeln nicht in moralischen Kategorien, sondern führt alles Politische gänzlich auf die Identifizierung von Freund und Feind zurück. Diese Freund-Feind-Unterscheidung sei „[d]ie spezifisch politische Unterscheidung, auf welche sich die politischen Handlungen und Motive zurückführen lassen“21 und trete überall da in Erscheinung, „wo Menschen derart intensiv miteinander verbunden oder aber getrennt sind, dass es zu Freundschaft oder Feindschaft kommt“22. Mit dieser Zuordnung nach Freunden und Feinden verwahrt sich Carl Schmitt wiederum vor jedweder Berührung mit Moral, denn der „politische Feind braucht nicht moralisch böse, er braucht nicht ästhetisch hässlich zu sein“23, er sei nicht zu lieben, allerdings auch nicht zu hassen. Es sei ausreichend, dass er etwas Anderes und „in einem besonders intensiven Sinne existenziell etwas [...] Fremdes ist, so dass im extremsten Fall Konflikte mit ihm möglich sind“24. Ein weiteres Kriterium sei, dass es sich stets um den „öffentliche[n] Feind (hostis), nicht etwa [um] de[n] private[n] Gegner (inimicus)“25 handele. Des Weiteren beziehe sich diese grundsätzliche politische Unterscheidung im Wesentlichen ausschließlich auf die Beziehung des eigenen Staates zu anderen politischen Einheiten in einer staatenpluralistischen Welt, das heißt, „[d]er Feind ist öffentlich, wenn der Staat ihn verbindlich bestimmt“26. Inhalt politischen Handelns ist bei Carl Schmitt also nicht die aristotelische Erlangung eines glücklich-vollkommenen Zustands der Bürger, sondern einzig die Differenzierung nach Freund und Feind. Verbunden mit dieser Unterscheidung ist für Schmitt die aus ebendieser Freund-Feind-Konstellation sich zwangsläufig ergebene Möglichkeit des Krieges. Der Kampf ist wesentlich für Schmitts Politikverständnis. Eine Welt ohne den Existenz sichernden und verteidigenden Kampf bedeutete für ihn eine Welt ohne Politik. Krieg sei zwar „durchaus nicht Ziel und Zweck oder gar Inhalt der Politik“27, doch müsse stets die Möglichkeit des Kampfes vorhanden und ein existenzieller Kampf gegen den Feind legitim sein. Kampf ist bei Schmitt folglich sehr wohl ein Mittel der Politik und damit ist Krieg für ihn politisches Handeln. Er verneint daher auch konsequent „die Rationalität einer Friedenspragmatik“28, wodurch er sich signifikant von Aristoteles abhebt. Dieser verfolgt eine durch Freundschaft gekennzeichnete Politik, denn Krieg ist für Aristoteles nicht Sinn politischen Handelns. Er sieht die Aufgabe des Staates vielmehr „darin, dass er zusehe, wie ein Staat und eine Menschengattung und jede andere Gemein-schaft eines guten Lebens und des für sie möglichen Glückes teilhaftig werden möge“29.

Aristoteles verbindet demnach auch etwas gänzlich anderes mit politischem Handeln als Carl Schmitt. Wahrend bei Letzterem die Freund-Feind-Identifizierung und die Eventualität des kämpferischen Konfliktes im Vordergrund stehen, setzt Aristoteles auf Tugendhaftigkeit und „die spezifisch menschliche Funktion des Menschen“30, die „seiner Natur entsprechende[...] Tätigkeit“31. Die Glückseligkeit, die Aristoteles als Endziel begreift, liege im Leben des guten und tugendhaften Handelns. Der Bürger müsse über verschiedene Tugenden verfügen, die ihm erlauben, die Mitte zwischen Übermaßund Mangel zu wählen, „wie dies ein vernünftiger Mann täte“32. Er müsse sittlich tüchtig sein. Das Gute für den Menschen sei „also das Leben des tugendhaften und guten Handelns“33. Dies verbindet Aristoteles primär mit dem Begriff des politischen Handelns. Eine weitere bedeutsame Auffassung des Philosophen bezüglich tugendhaften Tätigseins ist, dass es unabdingbar sei, die Bürger zu besagter Tugendhaftigkeit zu erziehen, denn die gewünschten ethischen Tugenden sind „keine natürlichen Fähigkeiten der Seele; sie müssen dem Menschen durch einen Erziehungsprozess eingeprägt werden“34. Es gelte, die erstrebten Wesenszüge im Bürger entstehen zu lassen. Nur so könne die auf Freundschaft gegründete Gemeinschaft der Polis zum Besten aller gedeihen und langfristig Bestand haben. Normative Begriffe wie Tugend, Tugendhaftigkeit oder Vernunft sind also zentral für Aristoteles` Verständnis von politischem Handeln. Hier ist schon die fast ausnahmslose Gegensätzlichkeit der Vorstellungen Aristoteles` und Carl Schmitts merklich zu spüren. Beide - und dies haben sie dann doch gemeinsam - stellen die Bedeutung politischen Handelns im Kontext der Politik heraus. Wenngleich sie grundsätzlich zuwider laufenden Definitionen von Ziel, Zweck und Mitteln politischer Handlungen anhängen und obschon Aristoteles und Schmitt in ihrer Schwerpunktsetzung nicht gegensätzlicher sein könnten, so wissen sie doch beide gleichermaßen um die Wichtigkeit politischen Tuns.

2.2 Wo findet politisches Handeln statt und wer sind die Akteure?

In dem Aspekt, wo und vor allem durch wen politisches Handeln vollzogen wird, unterscheiden sich Aristoteles und Carl Schmitt äußerst deutlich. Während für Aristoteles die Gemeinschaft der Polis als Handlungsebene und der Aktivbürger politischer Akteur ist, verbindet Schmitt politisches Handeln vorzugsweise mit dem Staat als politischer Einheit: sowohl im Hinblick auf die Aktionsebene als auch bezüglich der Vorstellung, wem es zusteht, Freund und Feind zu identifizieren und somit politisch zu handeln. Er propagiert den „gegenüber keinem Sachgebiet desinteressierte[n], potentiell jedes Gebiet ergreifende[n] totalen Staat“35. Dieser totale Staat sei die maßgebende politische „Gruppierung, die sich an dem Ernstfall orientiert“36, so dass in der Folge die „Entschei-dung über den maßgebenden Fall, auch wenn das der Ausnahmefall ist, begriffsnotwendig immer bei ihr [(gemeint: die politische Gruppierung Staat)] stehen muss“37. Demzufolge ist bei Schmitt der Staat souverän und verfügt über das Handlungsmonopol, wenn nicht gar über das Politikmonopol selbst - doch Letzteres lässt sich so eindeutig nicht bestimmen, da Carl Schmitt dem Volk sehr wohl eine politische Rolle zukommen lässt. Doch hier muss auf die Gleichsetzung von Staat und Volk bei Schmitt verwiesen werden. Der Staat als „kämpferisch-feindorientierte, d. h. willensmäßige Einheit“38 identifiziere sich über das geschlossene Volk. Dieses könne zwar „nicht darauf verzichten, gegebenenfalls Freund und Feind durch die eigene Bestimmung auf eigene Gefahr zu unterscheiden“39, doch die bestimmende Instanz ist letztlich immer der Staat, repräsentiert durch eine „aktive[...] Elite“40. Der Staat habe eine unermessliche Befugnis, könne sogar „von Angehörigen des eigenen Volkes Todesbereitschaft und Tötungsbereitschaft [...] verlangen“41 und mit seinen Mitteln innerhalb des Staates vollständige Befriedigung herbeiführen, um „’Ruhe, Sicherheit und Ordnung’ herzustellen und dadurch die normale Situation zu schaffen“42. Das Volk ist bei Schmitt keinesfalls politisch bedeutungslos, doch habe es die Freund-Feind-Unterscheidung des Staates mitzutragen und müsse in sich homogen sein, was im folgenden Kapitel untersucht werden wird. Grundsätzlich sieht Schmitt das Volk als Gesamtes, wobei der Einzelne in seinen individuellen Meinungen und Entscheidungen nahezu bedeutungslos für die Politik sowie politisches Handeln ist.

Anders verhält sich dies bei Aristoteles, welcher im aktiven und sich in das Gemeinwesen der Polis integrierenden Aktivbürger die Handlungsinstanz verortet. Im Vergleich zu Schmitt bestimmt Aristoteles die Ebene politischen Handelns nicht im totalen, groß-flächigen Staat, sondern in der sich aus einzelnen tugendhaft-sittlichen Bürgern ergebenen Polis, die lediglich das Territorium einer Stadt umfasst. Verglichen mit der doch eher schwammigen Staatsdefinition Carl Schmitts ist die Polis bei Aristoteles eine begrifflich eindeutiger bestimmte politische Handlungsebene. Dabei gehöre „[d]ie Polis als menschliche Gemeinschaft [...] der Klasse des Zusammengesetzten an“43 und ergebe sich über den Haushalt als kleinste Einheit sowie über die Dorfgemeinschaft als größere, mehrere Haushalte einschließende Einheit. Aristoteles entwirft eine Gesellschaft, in welcher „die Bürger als konstituierende Elemente der Polis“44 fungieren und nur „ein gemeinsames Ziel, das Wohlergehen der Gemeinschaft“45 verfolgen. Aristoteles hängt dabei präzisen Vorstellungen darüber an, welche Menschen ihm würdig erscheinen, als Bürger seiner Polis partizipations- und handlungsberechtigt zu sein, und welche nicht. Es sind erst einmal ausschließlich Männer, denen er politische Handlungskompetenz und die Bezeichnung „Aktivbürger“ zugesteht. Zwar bilden Frauen die Hälfte der freien Personen der Polis, doch sieht er sie „in his political philosophy only in connection with the household“46, er betrachtet sie nicht als Bürgerinnen, die politische Teilhaberechte verdienen, sondern schlicht als stützendes Beiwerk der tugendreich-politischen Männerschar. Politisches Handeln sei lediglich vom männlichen Geschlecht zu vollziehen; der „tüchtige[...] Mann“47 allein sei maßgebend und politische sowie intellektuelle Aktivitäten vonseiten der Frau seien nicht erwünscht. Nun belässt es Aristoteles jedoch keineswegs dabei, Frauen vom politischen Leben auszuschließen: Er vermag den unpolitischen Status der Frauen in der Polis vielmehr in argumentativ überraschend umfassender Weise zu begründen, wenngleich Einiges aus moderner Sicht reichlich grotesk anmuten dürfte. Aristoteles erörtert in seinen Arbeiten beispielsweise die Ansicht, im Samen des Mannes liege die Rationalität. Und diese ist für ihn, wie wir gesehen haben, Grundvoraussetzung politischen Tuns jedweder Gestalt. Seiner biologischen Logik weiter folgend: Der Mann trage mehr zur Fortpflanzung bei und bringe somit mehr in das „Ergebnis“ ein. Diesbezügliche Erklärungen des Philosophen lassen sodann vermuten, „Aristotle seems hardly to intend the repression of the female“48. Prinzipiell erkennt Aristoteles keinen radikalen Unterschied zwischen dem weiblichen und männlichen

Geschlecht, dennoch Unterschied genug, um der Frau politische Partizipation zu versagen und sie stattdessen auf ihr Dasein als Ehefrau sowie ihre Tätigkeit im Haushalt zu reduzieren. Der Mann allein sei bestimmend und „a husband should rule a wife“49. Die Ehe selbst sei bereits politisch - für die Frauen ist nach Aristoteles der Ehebund und die mit ihm verbundenen Verpflichtungen offenkundig Politik genug.

Ebenfalls ausgeschlossen von jeglicher Form der Mitbestimmung sind nach aristotelischem Verständnis die Sklaven sowie Fremde. Letztere, auch als Metöken bezeichnet, zahlen zwar eine Kopfsteuer für das Recht des Wohnsitzes und den Rechtsschutz, weiter gehende politische Rechte aber besitzen sie nicht. Als besonders interessant dürfte hierbei der Umstand erscheinen, dass Aristoteles selbst Metöke und damit nicht Vollbürger war, sich also mit seinen Auffassungen über die gerechte Polis eigenmächtig das Recht auf politisches Handeln versagte und - was politische Mitgestaltung betrifft - sich selbständig als geradezu bedeutungslos deklarierte.

Gleichfalls an politisch-gesellschaftlicher Partizipation unbeteiligt sind für Aristoteles die Sklaven, „Menschen, die nicht zur vollen Aktualisierung ihrer rationalen Natur fähig sind“50. Er rechtfertigt deren Unterdrückung mit der Annahme, ein Sklave besäße keine Vernunftbegabung und könne nicht zwischen der Rede Gottes und der des Teufels unterscheiden. Daher sei es für ihn „am besten, wenn er einem vernünftigen Menschen dienen kann“51. Sklaven oblägen ferner einer „natural slavery“52 und Aristoteles` Hauptargument der Rechtfertigung der Minderwertig- und Rechtlosigkeit ist, „they cannot reason on their own and thus cannot conceive or define what is good and bad“53.

Aristoteles und Carl Schmitt sehen also grundverschiedene Instanzen und Akteure politischen Handelns. Beide aber finden - wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung - in einer Elite die Gewähr der wunschgemäßen Ausübung der Politik: Bei Schmitt ist es der allgegenwärtige und absolute, totale Staat, bei Aristoteles hingegen ist es ein Zirkel vernunftbegabter politischer Männer, welche die Polisgeschicke zu lenken fähig sind.

2.3 Partizipationsmöglichkeiten der Bürger

Carl Schmitt lebte und wirkte in der Zeit der Weimarer Republik und des National- sozialismus, zu dem er eine zeitweilig politisch innige Beziehung pflegte. Nicht zuletzt seine Auffassungen zum totalen Staat ließen ihn damals, wie auch heute noch immer, als überaus eifrigen Sympathisanten des NS-Staates und dessen politischer Ideologie erscheinen. Der streitbare Schmitt lässt in seinen Schriften nicht allzu viel Gutes an der parlamentarischen Demokratie der Weimarer Republik. Insbesondere den Meinungs-pluralismus, die Heterogenität der Interessen und die in einer ausgewiesenen Demokratie weiträumigen Teilhabemöglichkeiten der Bürger kritisiert er stark. Er sieht vielmehr eine Gefahr in der „Ausdehnung des Wahlrechts, Abkürzung der Wahlperioden, Einführung und Ausdehnung von Volksentscheiden, kurz alles, was man als Tendenzen und Einrichtungen der unmittelbaren Demokratie bezeichnet“54.

In der mir zur Verfügung stehenden Literatur sind wenig Aussagen gemacht worden zu Schmitts detaillierten Ansichten zu demokratischen Verfahren wie beispielsweise Wahlen. Prinzipiell aber ist erkennbar, dass er seinen Staat in sehr erheblicher Weise auf die Homogenität des Volkes und dessen Willen stützt, er sich also deutlich von der Entsprechung von Minderheitenwünschen distanziert. Diese Homogenität sei existenziell wichtig für die politische Einheit. Der Staat müsse sich nicht ständig durch Wähler legitimieren lassen. Die Bürger hätten die Entscheidungen des absoluten Staates mitzutragen, denn ebendieser „allein ist diesem seinem Begriff gemäßder ausschließliche Täter und Agent, das reale personale Subjekt der herrschaftlichen Rechtsaktivität und der rechtlichen (normativen und normierenden) Herrschaftstätigkeit“55. Stellten sich Einzelne gegen den Willen und die Entscheidungen des Volkes und damit bei Schmitt gleichzu-setzend gegen „das politisch existierende[...] Volk“56 - dabei insbesondere gegen dessen Freund-Feind-Identifizierung -, machten sie sich selbst zum „’innern Feind’“57. Erkläre ein Teil des Volkes, keinen Feind mehr zu kennen, so stelle es sich auf die Seite der Feinde, „aber die Unterscheidung von Freund und Feind ist damit nicht aufgehoben“58.

Carl Schmitt sieht folglich wenig Bedarf für politische Beteiligung der Bürger durch demokratische Prozesse oder andere Teilhabemöglichkeiten.

In der Kritik der Demokratie - vornehmlich der direkten - treffen sich Carl Schmitt und Aristoteles: Beide verteidigen ihre ablehnende Haltung gegen sie, nur werden wir sehen, dass sie sich hier nur als prinzipiell einig in ihren Auffassungen erweisen, im Konkreten aber wieder klar unterschiedlicher Gesinnung sind.

Aus heutiger Sicht ist Aristoteles zweifelsfrei mehr Demokrat als Schmitt. Dennoch begreift sich Aristoteles fortwährend als Gegner der demokratischen Staatsform, unter der er die zügellose Herrschaft der Armen versteht. Er befürwortet vielmehr den Staatstyp der Politie - „eine gelungene Mischung aus zwei schlechten Staatstypen“59: der Demokratie und der Oligarchie (als Herrschaft der Vermögenden). Aristoteles hängt der Politie an, „da [...] [sie] in einer Mehrheit von Staaten umsetzbar ist und einer Mehrzahl von Bürgern Partizipationsrechte einräumt“60. Unter Mehrheit versteht er alle männlichen Bewohner der Polis außer den Versklavten und Fremden. Prinzip der Bürgerbeteiligung sei es, dass man abwechselnd gehorche und befiele, „mit gleichem Stimmrecht an Mehrheitsbeschlüssen mitwirkt und diese befolgt“61. Es herrschten alle über jeden im Turnus über alle. Die Ämter würden durch das Losverfahren verteilt, wobei die Amtsperioden von relativ kurzer Dauer sein müssten und ein Amt niemals von demselben Mann zweimal bekleidet werden dürfe. Aristoteles gesteht im Vergleich mit Carl Schmitt folglich seinen Bürgern (zumindest denen, die er als Vollbürger zu betrachten bereit ist) weitgehende partizipatorische Möglichkeiten zu. Es wird erkennbar, dass der Bürger als der Souverän „umfassende und weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten hatte und ihm keine nennenswerten Gewalten-hemmnisse, Gewaltenteilungen oder -verschränkungen entgegenstanden“62. Ein weiterer - nicht unerheblicher - Unterscheidungspunkt zwischen den beiden ist die Frage nach der Zusammensetzung des Volkes: Aristoteles errichtet sein Konzept auf einem in seinen Interessen, Merkmalen und Wünschen heterogenen Volk, Schmitt hingegen beharrt auf der für die politische Einheit und Einigkeit unabdingbaren Homogenität der Bürger. Bei Aristoteles sollen „alle als Gleiche handeln und behandelt werden“63, währenddessen Carl Schmitt sagt „[j]ede wirkliche Demokratie beruht darauf, dass nicht nur Gleiches gleich, sondern, mit unvermeidlicher Konsequenz, das Nichtgleiche nicht gleich behandelt wird“64. Dass Aristoteles` Politie wahrhaft mehr mit dem modernen Verständnis der demokratischen Staatsform gemein hat als Schmitts „Demokratie“65, wird offensichtlich.

3 Thesendiskussion

Aristoteles begreift politisches Handeln in moralischen Kategorien und strebt stets nach dem Guten, Idealen und glückselig Machenden. Grundvoraussetzung für eine seinen Vorstellungen entsprechende Polispolitik und somit für politisches Handeln generell ist, dass die an der Politik partizipierenden Bürger tugendhaften, rationalen und vernunft-bestimmten Charakters sind. Er glaubt, „political life cannot exist without a self-conscious understandig of what is good“66. Der politisch Handelnde sei auf sich selbst gestellt und müsse daher fähig sein, zwischen Gut und Böse zu unterscheiden. Er solle sich durch Besonnenheit, Tapferkeit, gesunden Mutes und ein „mannhaftes Wesen“67 auszeichnen und solle sich nicht als „sinnloser Draufgänger“68 gebärden.

Wir haben gesehen, dass Aristoteles nicht allen Bewohnern der Polis diese Charakteristika zuspricht: So bleibt den Frauen die Möglichkeit politischen Engagements gänzlich versagt. Der Philosoph weißdas schöne Geschlecht zwar sehr wohl zu schätzen, nur eignete es sich keineswegs zu politischem Handeln, sondern vielmehr als dem Manne zur Seite stehende Führerin des gemeinsamen Haushaltes. Dass ferner die Sklaven unmöglich politisch tauglich sein könnten, begründet Aristoteles schlicht damit, dass sie eben nicht über die Gabe verfügten, Gott und den Teufel differenzieren zu können. Sie seien von Natur aus ungleich und nicht in der Lage, wohl zu überlegen, was wiederum Aristoteles ein „[u]nequal Treatment“69 rechtfertigen lässt. Aristoteles entwirft seine präzise Vorstellung von politischem Handeln demzufolge auf der Grundlage grundsätzlicher Werte und in moralischen sowie stark normativen Kategorien. Politisches Handeln greift bei ihm in alle Lebensbereiche und ist eng verbunden mit verhältnismäßig (das heißt: für seine Zeit) weitgehender Beteiligung der Bürger.

Carl Schmitt hingegen versteht Politik und politisches Handeln vorzugsweise als Aufgabe eines in sich geschlossenen und durch eine innere Einheit gekennzeichneten totalen Staates. Wie bereits in der Einführung angesprochen, empfindet er in der römischen Kirche beziehungsweise dem römischen Katholizismus seine Vorstellungen eines souverän handelnden Staates umgesetzt, denn dieser „weist die ‚politische Form’ real existierend auf“70. Die römisch-katholische Kirche sei souverän und auf keine Zustimmungsbereit-schaft und keinen einzuholenden Konsens der ihr Angehörenden angewiesen. Dieser Umstand ermögliche ihr ein autoritäres und kompromissloses Regieren und die alleinige Befugnis, Freund und Feind zu definieren. Sie entscheide auschließlich selbst, „unfehlbar und unwidersprechlich-unverrückbar, ‚richtig’, und zwar aufgrund allein der Tatsache, dass sie entscheidet und diese Entscheidungsinstanz ist“71. Sowohl frei von beschränkenden Verpflichtungen und Rechtfertigungsnotwendigkeiten gegenüber den Gläubigen als auch frei von hinderlicher politisch-religiöser Teilhabe der Angehörigen, ist der römische Katholizismus für Carl Schmitt das Ideal seines totalen Staates.

Es wurde weiterhin deutlich, dass Schmitt gegenüber der Demokratie eine äußerst kritische Position einnimmt. Diese habe keinen politischen Inhalt und werde ob ihres „Schicksal[s], sich im Problem der Willensbildung selbst aufzuheben“72, zugrunde gehen. Schmitt sieht für diese Staatsform die Gefahr, dass die Demokratie letztlich benutzt würde, um die Demokratie zu beseitigen - sich also selbst abschaffe, da beispielsweise mit der Einführung des Frauenwahlrechts keinesfalls davon ausgegangen werden könne, dass diese Frauen dann auch wirklich demokratisch wählten und der Erhalt der Demokratie so gewährleistet sei. Prinzipiell zuwider an der Demokratie ist Schmitt die in dieser akzeptierte Heterogenität des Volkes, also unterschiedliche Meinungen und Gesinnungen sowie voneinander verschiedene Interessen und konträre Freund-Feind-Identifizierungen, welche für Schmitt doch den Kern politischen Handelns darstellen. Daraus logisch folgend hält er das demokratisch- parlamentarische System und seine Verfahren denn auch für ungeeignet, Homogenität und politische Einheit zu stiften und seine Vorstellung von autoritärem staatlich-politischem Handeln Wirklichkeit werden zu lassen.

Aristoteles und Carl Schmitt sind zwei Autoren, die in ihren Auffassungen nicht gegensätzlicher sein könnten: Der griechische Philosoph verfolgt mit politischem Handeln das Gute für die Polis und die darin lebenden Bürger, gesteht ihnen nicht zu verachtende Partizipationsmöglichkeiten zu und hält tugendhaft-sittliches Tun für das Wesen politischen Handelns. Der Staatsrechtler und Kritiker der parlamentarischen Demokratie Carl Schmitt dagegen bezieht politische Handlungen einzig auf den autoritär agierenden Staat, basierend auf dessen Ausschließlichkeitsanspruch, und verwehrt den Bürgern Möglichkeiten der Mitbestimmung, da es für ihn „im Innern des Staates überhaupt keine Politik [gibt], sondern nur Polizei“73.

4 Literaturverzeichnis

Primärliteratur:

Aristoteles (1990): Politik. Übersetzt und mit erklärenden Anmerkungen versehen von Eugen Rolfes. Mit einer Einleitung von Günther Bien. Hamburg.

Schmitt, Carl (1991): Der Begriff des Politischen. 3. Auflage der Ausgabe von 1963. Berlin.

Sekundärliteratur:

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Balke, Friedrich (1992): Die Figur des Fremden bei Carl Schmitt und Georg Simmel. In: Sociologia Internationalis. Internationale Zeitschrift für Soziologie. Kommunikations- und Kulturforschung. Bd. 30. Berlin, S. 35 - 59.

Davis, Michael (1996): The Politics of Philosophy. A Commentary on Aritotle´s Politics. Rowman & Littlefield Publishers, Inc. London.

Quaritsch, Helmut (1995): Positionen und Begriffe Carl Schmitts. 3., überarbeitete u. ergänzte Auflage. Verlag Ducker & Humblot. Berlin.

Schmidt, Manfred G. (2000): Demokratietheorien. Eine Einführung. 3., überarbeitete u. erweiterte Auflage. Verlag Leske + Budrich. Augsburg.

Schmitt, Carl (1926): Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus. 2. Auflage. Verlag Ducker & Humblot. München. S. 30 - 41. Veröffentlicht unter: http://members.tripod.com/Konservativ/schmitt/demokr.htm (08.02.2001).

Schmitt, Carl (1996): Der Begriff des Politischen. Text von 1932 mit einem Vorwort und drei Corollarien. 6. Auflage. 4. Nachdruck der Ausgabe von 1963. Verlag Ducker & Humblot.

Berlin. S. 79 - 95. Veröffentlicht unter: http://members.tripod.com/Konservativ/schmitt/neutral.htm (08.02.2001).

Stammen, Theo et. al. (1997): Hauptwerke der politischen Theorie. Alfred Kröner Verlag. Stuttgart.

Swanson, Judith A. (1992): The Public and the Private in Aristotle´s Political Philosophy. Cornell University Press. London.

Vollrath, Ernst (1989): Wie ist Carl Schmitt an seinen Begriff des Politischen gekommen. In: Zeitschrift für Politik. Organ der Hochschule für Politik München. Jg. 36, H. 2. München, S. 151 - 168.

Weber-Schäfer, Peter (1986): Aristoteles. In: Maier, Hans et al. : Klassiker des politischen Denkens. Bd. I. 6., überarbeitete u. erweiterte Aufl. Verlag C. H. Beck. München, S. 45 - 69.

[...]


1 Weber-Schäfer, Peter (1986): Aristoteles. In: Maier, Hans et al. : Klassiker des politischen Denkens. Bd. I. 6., überarbeitete u. erweiterte Auflage. Verlag C. H. Beck. München, S. 46.

2 Stammen, Theo et. al. (1997): Hauptwerke der politischen Theorie. Alfred Kröner Verlag. Stuttgart, S. 20f.

3 Ebd., S. 21.

4 Weber-Schäfer, Peter (1986), S. 50.

5 Schmidt, Manfred G. (2000): Demokratietheorien. Eine Einführung. 3., überarbeitete u. erweiterte Aufl. Leske Verlag + Budrich GmbH. Augsburg, S. 34.

6 Swanson, Judith A. (1992): The Public and the Private in Aristotle´s Political Philosophy. Cornell University Press. London, S. 31.

7 Ebd.

8 Davis, Michael (1996): The Politics of Philosophy. A Commentary on Aristotle´s Politics. Rowman & Littlefield Publishers, Inc. London, S. 72.

9 Balke, Friedrich (1992): Die Figur des Fremden bei Carl Schmitt und Georg Simmel. In: Sociologia Internationalis. Internationale Zeitschrift für Soziologie. Kommunikations- und Kulturforschung. Bd. 30. Berlin, S. 40.

10 Quaritsch, Helmut (1995): Positionen und Begriffe Carl Schmitts. 3., überarbeitete u. ergänzte Aufl. Duncker & Humblot. Berlin, S. 45.

11 Vollrath, Ernst (1989): Wie ist Carl Schmitt an seinen Begriff des Politischen gekommen? In: Zeitschrift für Politik. Organ der Hochschule für Politik München. Jg. 36, H. 2. München, S. 158.

12 Ebd., S. 162.

13 Schmitt, Carl (1926): Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus. 2. Aufl. Verlag von Duncker & Humblot. München. Veröffentlicht unter: http://members.tripod.com/Konservativ/schmitt/demokr.htm (08.02.2001).

14 Ebd.

15 Quaritsch, Helmut (1995), S. 120.

16 Aristoteles (1990): Politik. Übersetzt und mit erklärenden Anmerkungen versehen von Eugen Rolfes. Mit einer Einleitung von Günther Bien. Hamburg, S. 96.

17 Ebd.

18 Weber-Schäfer, Peter (1986), S. 55.

19 Ebd., S. 47.

20 Ebd.

21 Schmitt, Carl (1991): Der Begriff des Politischen. 3. Aufl. der Ausgabe von 1963. Berlin, S. 26.

22 Stammen, Theo et. al. (1997), S. 441.

23 Schmitt, Carl (1991), S. 27.

24 Ebd.

25 Stammen, Theo et. al. (1997), S. 441.

26 Balke, Friedrich (1992), S. 36.

27 Schmitt, Carl (1991), S. 34.

28 Stammen, Theo et. al. (1997), S. 437.

29 Aristoteles (1990), S. 264.

30 Weber-Schäfer, Peter (1986), S. 52.

31 Ebd.

32 Aristoteles (1979): Nikomachische Ethik. Übersetzt und kommentiert von Franz Dirlmeier. Berlin, 1105 b 20 - 1107 a 2.

33 Weber-Schäfer, Peter (1986), S. 54.

34 Ebd., S. 55.

35 Schmitt, Carl (1991), S. 24.

36 Ebd., S. 39.

37 Ebd.

38 Vollrath, Ernst (1989), S. 155.

39 Schmitt, Carl (1991), S. 51.

40 Schmitt, Carl (1996): Der Begriff des Politischen. Text von 1932 mit einem Vorwort und drei Corollarien. 6. Aufl. 4. Nachdruck der Ausgabe von 1963. Verlag Duncker & Humblot. Berlin. Veröffentlicht unter: http://members.tripod.com/Konservativ/schmitt/neutral.htm (08.02.2001).

41 Ebd., S. 46

42 Ebd.

43 Weber-Schäfer, Peter (1986), S. 61.

44 Ebd., S. 62.

45 Ebd.

46 Swanson, Judith A. (1992), S. 44.

47 Weber-Schäfer, Peter (1986), S. 64.

48 Swanson, Judith A. (1992), S. 48.

49 Ebd., S. 53.

50 Weber-Schäfer, Peter (1986), S. 68.

51 Stammen, Theo et. al. (1997), S. 27.

52 Swanson, Judith A. (1992), S. 32.

53 Ebd., S. 34.

54 Schmitt, Carl (1926). Veröffentlicht unter: http://members.tripod.com/Konservativ/schmitt/demokr.htm (08.02.2001).

55 Vollrath, Ernst (1989), S. 157.

56 Schmitt, Carl (1991), S. 51.

57 Ebd., S. 46.

58 Ebd., S. 52.

59 Stammen, Theo et. al. (1997), S. 28.

60 Ebd.

61 Schmidt, Manfred G. (2000), S. 35.

62 Ebd., S. 46.

63 Stammen, Theo et al. (1997), S. 22.

64 Balke, Friedrich (1992), S. 57.

65 Ebd.

66 Davis, Michael (1996), S. 72.

67 Aristoteles (1979), 1104a.

68 Ebd.

69 Swanson, Judith A. (1992), S. 39.

70 Vollrath, Ernst (1989), S. 162.

71 Vollrath, Ernst (1989), S. 162.

72 Schmitt, Carl (1926). Veröffentlicht unter: http://members.tripod.comKonservativ/schmitt/demokr.htm (08.02.2001).

73 Vollrath, Ernst (1989), S. 164.

Final del extracto de 17 páginas

Detalles

Título
Politisches Handeln bei Aristoteles und Carl Schmitt
Universidad
Dresden Technical University
Curso
Proseminar: Einführung in das Studium der politischen Theorie
Calificación
1,0
Autor
Año
2000
Páginas
17
No. de catálogo
V103730
ISBN (Ebook)
9783640021086
Tamaño de fichero
376 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Politisches, Handeln, Aristoteles, Carl, Schmitt, Proseminar, Einführung, Studium, Theorie
Citar trabajo
Mathias Rentsch (Autor), 2000, Politisches Handeln bei Aristoteles und Carl Schmitt, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/103730

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