Eine Haushalts-Steuerentscheidung im parlamentarischen und im präsidentiellen System (GB und USA)


Trabajo Escrito, 2001

12 Páginas, Calificación: Sehr gut


Extracto


INHALT

1 Einleitung

2 London
2.1 Das parlamentarische Regierungssystem und eine Haushalts-Steuerentscheidung
2.2 Beurteilung des britischen Systems

3 Washington
3.1 Das präsidentielle Regierungssystem und eine Haushalts-Steuerentscheidung
3.2 Beurteilung des amerikanischen Systems

4 Vergleich

5 Fazit

6 Literatur und Studienziel

Eine Haushalts-Steuerentscheidung im parlamentarischen und im präsidentiellen System (GB und USA)

Einsendeaufgabe zum Kurs 4666: Westliche Regierungssysteme Zu Kurseinheit 2:

Nehmen Sie an, in London und Washington fasse die Regierung mit HaushaltsSteuerentscheidungen einen unpopulären Kurs ins Auge. Auf welche Eckpunkte des Regierungssystems werden der britische Premierminister und der amerikanische Präsident besonders achten müssen?

a. Wie wichtig wird die Rücksichtnahme auf das Parlament, insbesondere auf die Fraktionen, die Ausschüsse, auf die Parteien und das Kabinett ausfallen?
b. Lassen sich die Unterschiede aus dem Typus des Regierungssystems erklären oder hängen sie eher mit historisch gewachsenen Besonderheiten des Regierungssystems zusammen?

1 Einleitung

Dies ist die Bearbeitung der umseitig formulierten Einsendeaufgabe. Eine fiktive, unpopuläre Haushalts-Steuerentscheidung soll einerseits vom britischen und andererseits vom amerikanischen Regierungschef auf den Weg gebracht werden. Es handelt sich hierbei um ein Problem mit innenpolitischem Inhalt, dessen Erörterung vor dem Hintergrund der beiden unterschiedlichen Regierungssysteme stattfindet. Einerseits ist es auf diese Weise möglich im Rahmen der vergleichenden Regierungslehre das parlamentarische und das präsidentielle Regierungssystem im Hinblick auf die Kompetenzen des britischen Premierministers und des amerikanischen Präsidenten zu beleuchten. Andererseits erlaubt der Blick auf diese beiden demokratischen Systeme, zu erkennen, wie verschieden in ihnen die klassische Gewaltentrennungstheorie als Verfassungsbasis verwirklicht wurde, wobei in jedem dieser Systeme die Justiz unabhängig ist und deshalb im Vergleich nicht berücksichtigt wird. Der Hauptangelpunkt dieser Arbeit ist das Miteinander oder auch Gegeneinander von Exekutive und Legislative in den zu untersuchenden Regierungssystemen. Die Qualität der Rücksichtnahme auf das jeweilige Parlament, dessen Fraktionen, Ausschüsse und Parteien, sowie das jeweilige Kabinett, wird sich daher auch unterschiedlich darstellen. Ob sich diese Unterschiede allein aus dem Typus des Regierungssystems erklären lassen oder eher mit historisch gewachsenen Besonderheiten zusammenhängen, wird sich zeigen. Mit dem vorliegenden Studienbrief (Kurs 4666, verfasst von Professor Jürgen Hartmann) als Hilfsmittel und Informationsquelle, werde ich zunächst das jeweilige Regierungssystem skizzieren, den theoretischen Weg einer dort getroffenen Haushalts-Steuerentscheidung entwickeln und in einer folgenden Beurteilung die Position des entsprechenden Regierungschefs bele uchten. Danach habe ich die Möglichkeit beide Systeme unter besonderer Berücksichtigung des britischen Premierministers und des amerikanischen Präsidenten zu vergleichen und gegebenenfalls die Ursachen der Unterschiede zu klären. Der folgende Schlußteil wird die Ergebnisse meiner Arbeit zusammenfassen.

2 London

2.1 Das britische Regierungssystem und eine Haushalts-Steuerentscheidung

Das Volk Großbritanniens wählt die Mitglieder des Unterhauses nach dem relativen Mehrheitswahlrecht und der/die Führer/in der Partei, welche(r) die Mehrheit der Mandate im House of Commons auf sich vereinigt, wird formell, der Verfassungspraxis folgend, von der im folgenden Text spreche ich nur noch von „ Premierminister “ (männl. Form), Anm. des Verf.). Der Premierminister ernennt (und entlässt gegebenenfalls) die Minister seines Kabinetts und bestimmt, durch seine Richtlinienkompetenz, die Politik. Die Parlamentsmehrheit seiner Partei und seine Regierung bilden die Regierungsmehrheit und dies reduziert die Einflussnahme der wahlunterlegenen Partei auf rein oppositionelle Faktoren, wie Kritik an der Regierungspolitik und der Darstellung des sogenannten Schattenkabinetts als Alternative in der nächsten Legislaturperiode (Dauer: 5 Jahre).

Der Premierminister fasst nun eine Haushalts-Steuerentscheidung ins Auge und berät sie seinem Kabinett. Der zuständige ressortleitende Minister delegiert diese an seine Ministerialbürokratie (Civil Service), welche sich aus politisch neutralen, aber der jeweiligen Regierung traditionell loyalen, Karrierebeamten zusammensetzt. Das Cabinet Office, welches dem Premierminister zur Verfügung steht, aktualisiert den Informationsstand des Regierungschefs bezüglich der laufe nden Arbeiten in den Ministerien und organisiert Kabinettsausschüsse, die aus Ministern und kompetenten Fachbeamten bestehen. Ressortübergreifende Probleme sollen in diesen interministeriellen Gremien im Sinne des Premierministers gelöst werden.

Nach Erarbeitung der Vorlage der Haushalts-Steuerentscheidung geht diese nun an das Unterhaus. Diese Einbringung eines Gesetzes gilt als Erste Lesung, der eine Debatte im Unterhaus folgt, welche als Zweite Lesung bezeichnet wird. Da es sich hier um eine den Haushalt betreffende Vorlage handelt konstituiert sich das Unterhaus als Hauptausschuß. Alle Abgeordneten können teilnehmen und es wird mit Fraktionsdisziplin abgestimmt. Meist ohne nennenswerte Änderungen geht die Vorlage in die Dritte Lesung und wird entsprechend der Parlamentsmehrheit der Regierungspartei angenommen. Der den Haushalt betreffende Charakter der Gesetzesvorlage führt dazu, dass in diesem Falle auch die formelle Äußerung des Oberhauses (House of Lords), die gegebenenfalls bei anderen Unterhausbeschlüssen ein Inkrafttreten um ein Jahr verzögern könnte, ohne Einfluss auf die formelle Bestätigung durch die Krone bleibt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.2 Beurteilung des britischen Systems

Meine Ausführungen haben deutlich gemacht, dass dem britischen Premierminister eine herausragende Position im parlamentarischen Regierungssystem Londoner Prägung zukommt. Nach den Wahlen kann er sich für eine fünf Jahre dauernde Legislaturperiode der politischen Richtlinienkompetenz erfreuen, die weder durch die zweite Kammer des Parlaments, des Oberha uses, noch durch das repräsentative Staatsoberhaupt, die Krone, eingeschränkt ist. Die Exekutive ist vollständig durch die Kabinettsdisziplin, die mit Blick auf Ernennung und Entlassung aufrechterhalten wird, auf ihn ausgerichtet. Die Legislative, dominiert durch seine Mehrheitspartei, deren Führer er auch ist, unterstützt ihn durch ihr Abstimmungsverhalten. Dies nicht nur im Unterhaus, sondern auch in den von diesem gebildeten Ausschüssen. Die Parteidisziplin ist ausgeprägt. Sie resultiert auf dem Bedürfnis nach Mandatserhalt und gegebenenfalls auf der Erwartung einer Einbeziehung in die Ämterverteilung der Exekutive. Auftretender Kritik an seiner Politik in der eigenen Partei kann der Premierminister gleichfalls mit der Beteiligung der Vertreter dieser innerparteilichen Opposition an der Regierungsverantwortung begegnen. Einzig ein massiver Vertrauensverlust in der eigenen Partei, einhergehend mit Vorhandensein einer sich etablierenden Persönlichkeit als Alternative, könnte den Premierminister die Parteiführerschaft und das Premierministeramt kosten. Doch dies sollte eigentlich selten zu beobachten sein, da solche innerparteilichen Probleme letztlich auch das Erscheinungsbild der Regierungspartei in den Augen der Wähler negativ erscheinen lassen. Die Auflösung des Unterhauses und der Aufruf zu Neuwahlen sind, nach der formellen Zustimmung der Krone, dem Premierminister vorbehalten, was jedoch im Hinblick auf eine unpopuläre Haushaltsentscheidung nicht wahrscheinlich wäre, zumal die Opposition durch die Wahrne hmung der Pflicht an öffentlicher Kritik der Regierungsarbeit auch das Feld der Medienlandschaft vorbereitet hätte.

Da die ganze Verfahrensweise der Institutionen des britischen parlamentarischen Systems nur auf den constitutional conventions der allgemein akzeptierten Verfassungspraxis beruht, es also in diesem Sinne keine zusammenfassende, niedergeschriebene Verfassung gibt, existiert auch keine Appellationsinstanz, außer dem Unterhaus selbst, die eine Verletzung irgendwelcher Rechte durch das hier behandelte Haushalts-Steuererhebungsgesetz beurteilen könnte.

3 Washington

3.1 Das präsidentielle Regierungssystem und eine Haushalts-Steuerentscheidung

Die Vereinigten Staaten von Amerika sind eine Republik mit bundesstaatlichem Charakter. Diese besteht aus fünfzig Einzelstaaten deren Bundeshauptstadt (Washington D.C.) Sitz der Legislative und Exekutive des Bundes ist. Die Legislative, der Kongreß, besteht aus zwei Kammern. Der Senat repräsentiert die Einzelstaaten durch jeweils zwei Senatoren, die im Abstand von sechs Jahren vom Volk dieser Einzelstaaten gewählt werden. Das Repräsentantenhaus rekrutiert sich aus den für zwei Jahre gewählten Abgeordneten der 435 Wahlkreise, welche sich nach demographischen Gesichtspunkten auf das ganze Bundesgebiet der US A verteilen. Der Kongreß wird also von insgesamt 535 Volksvertretern konstituiert. Die Bundesexekutive repräsentiert der Präsident der Vereinigten Staaten, der, gemeinsam mit seinem Vizepräsidenten, im Abstand von vier Jahren von einer sogenannten Wahlmännerversammlung, die den Wählerwillen des einzelnen Bürgers vertritt, gewählt wird. Der Präsident ist Chef der Regierung, ernennt die Sekretäre der einzelnen Ressorts (Departments), welche vom Senat bestätigt werden müssen, und er ist gleichzeitig Staatsoberhaupt, sowie Oberbefehlshaber der Streitkräfte der USA. Die Exekutive des Bundes ist also unabhängig von den Wahlen zur Legislative, direkt von den Bürgern gewählt worden und kann durch den Kongreß ausschließlich mittels erfolgreicher Amtsanklage aus dem Amt entfernt werden.

Nun komme ich zur Haushalts-Steuerentscheidung, welche der Präsident als Chef der Regierung durchsetzen möchte. Er wird diese Maßnahme mit den zuständigen leitenden Sekretären (mit Minister vergleichbar, Anm. des Verf.) und auch den entsprechenden höheren Fachbeamten der Ressorts beraten. Die Einbeziehung dieser Mitglieder des permanent government ist nicht allein wegen ihrer langjähriger Erfahrung nützlich, sondern auch wegen ihrer Kontakte zu ebenso lange - durch häufige Wiederwahl - amtierenden, also dem permanent government, angehörenden Senatoren und Abgeordneten. Der Präsident hat die verfassungsmäßige Pflicht den Kongreß über die Lage der Union Bericht zu geben und Maßnahmen zur Beratung zu geben, die er für nützlich und notwendig hält. Auf diese Art bringt er sein Vorhaben in den Kongreß. Zwar darf nur das Repräsentantenhaus Steuern und Ausgaben vorschlagen, jedoch muß auch bei diesen der Senat seine Zustimmung geben.

Im amerikanischen System ist die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei für den Wahlerfolg eher gering einzuschätzen, da in den USA der einzelne Kandidat im Mittelpunkt der Beurteilung durch den Wähler steht. Sein Einsatz zum Vorteil für den Einzelstaat im Senat bzw. für den regionalen Wahlkreis im Repräsentantenhaus machen ihn wählbar und sichern sein Mandat. Darum ist die Fraktionsdisziplin in Bezug auf die beiden großen amerikanischen Parteien (Republikaner und Demokraten) nicht sehr ausgeprägt und ist für den Präsidenten, selbst wenn seine eigene Partei die Kongreßmehrheiten besetzt, eine unsichere Größe. Ein Kongreßverbindungsbüro ist für den Chef der amerikanischen Regierung eine wichtige Einrichtung, wenn er selbst keine einschlägigen Erfahrungen als Mandatsträger in Washington sammeln und Verbindungen aufbauen konnte. Dieses Büro spielt bei seinem Vorhaben der Haushalts-Steuerentscheidung eine zustimmende Basis zu verschaffen eine erhebliche Rolle. Kontakte müssen geknüpft und einzelne Kongreßabgeordnete umworben werden. Es werden Gegenleistungen erbracht oder angeboten um in dieser einen Sache ganze Gruppen von Abgeordneten mit gemeinsamen Interessen auf die Seite des Präsidenten zu bringen. Hilfreich ist es die Fraktionsführer zu konsultieren und Ausschußmitglieder vorab zu überzeugen. Die Instanzen, welche die Vorlage beim Weg durch den Kongreß durchläuft, sind sehr zahlreich. Ein Abgeordneter des Repräsentantenhauses reicht die Vorlage im Plenum ein, von dort geht sie zur Bearbeitung an einen Ausschuß und wird mit Änderungsempfehlungen als Ausschußvorlage dem Geschäftsordnungsausschuß überwiesen. Dieser verabschiedet sie mit bestimmten Auflagen zur Beratung im Plenum und darauf folgt, nach Änderungen durch ein Quorum von lediglich 100 Abgeordneten, die Annahme der Vorlage. Jedoch setzt dies voraus, daß sie nicht in einer der Vorinstanzen abgelehnt und damit gescheitert ist. Nach dieser Prozedur geht die Vorlage jetzt als Repräsentantenhausvorlage an den Senat und dort muß sie im gleichen Wortlaut angenommen werden. Die Zustimmung des Präsidenten, welche wir m vorliegenden Fall voraussetzen dürfen, ist dann noch zwingend erforderlich, damit die Haushalts- Steuererhebung von einer Vorlage zum Gesetz werden kann. Wenn der Präsident mit einer anderen Gesetzesvorlage nicht einverstanden ist, die ihm vom Kongreß vorgelegt wird, kann er diese mit seinem Veto ablehnen. Hier haben wir also die Umkehr der Bedingungen des geschilderten Vorgangs.

3.2 Die Beurteilung des amerikanischen Systems

Die Beschreibung des Durchlaufs einer Haushalts-Steuererhebung durch die Instanzen der amerikanischen Legislative hat deutlich gemacht, wie abhängig die Exekutive der USA von der Legislative ist. Durch seine Zuständigkeit für die Außenpolitik und die Verteidigung, sowie der Repräsentanz der USA vor der Welt, mag der Präsident als der mächtigste Mann der Welt erscheinen, jedoch sind seinen politischen Entfaltungsmöglichkeiten im Regierungssystem der Vereinigten Staaten Grenzen gesetzt. Er ist zwar, in gewisser Weise, direkt vom Volk gewählt und ernennt die ihm politisch und vielleicht auch fachlich kompetent erscheinenden Persönlichkeiten zu seiner Unterstützung jedoch durch die separate Wahl der Kammern der Legislative, Senat und Repräsentantenhaus, kann er nicht sicher mit einer ihn unterstützenden Mehrheit rechnen. Die Rücksichten, die er auf Parlament und dessen Ausschüsse nehmen muß, haben ihre Ursachen im gering ausgeprägten Bewusstsein einer politischen Partei anzugehören und den durch die föderalen Strukturen bedingten regionalen Interessenbindungen. Zwar bietet sich ihm durch das Präsidentenveto ein Mittel politische Beschlüsse der Legislative aufzuheben, jedoch würde dieses Veto - schlußfolgernd - gegen die sich verwirklichende Politik einer ebenfalls vom Volk gewählten Gewalt gerichtet sein und gegebenenfalls seine Amtsführung einer erheblichen öffentlichen Kritik aussetzen.

Ob der Präsident Erfolg hat und politische Vorstellungen umsetzen kann, die langfristig Veränderungen herbeiführen, ist im höchsten Maß von seiner Persönlichkeit und von seinem Engagement abhängig, welches er in sein Amt mit hineinbringt. Gerade eine unpopuläre Haushalts-Steuerentscheidung wäre, wenn er sie denn für das Land unbedingt erforderlich und umsetzungswürdig hielte, bezüglich ihrer Vermittelbarkeit gegenüber der amerikanischen Öffentlichkeit, in höchstem Maße von seiner Glaubwürdigkeit und Popularität abhängig, welche den Mandatsträgern des Kongresses als Anhaltspunkt für die Stimmung auch ihrer Wähler dienen könnte.

4 Vergleich der Regierungssysteme

Vorab ist festzuhalten, dass sich das britische Regierungssystem über die Jahrhunderte entwickelt hat und die Institutionen dieses Systems über die Zeiten ihre Kompetenzen und Rechte erweiterten bzw. im Gegenzug Einfluss und Macht verloren. Das amerikanische Regierungssystem entstand während der Gründung der amerikanischen Republik und orientierte sich für die Einzelstaaten am Aufbau der bis dahin von der Kolonialmacht Großbritannien vorgegebenen politischen Selbstverwaltungsstrukturen, die in den früheren Kolonien akzeptiert waren. Der föderalen Struktur der Vereinigten Staaten sollte ein Präsident auf Zeit vorstehen, dessen Entscheidungsbefugnisse sich an denen der Krone Großbritanniens am Ende des 17. Jahrhunderts nach der Akzeptierung der Bill of Rights (1689) orientierten, als die konstitutionelle Monarchie manifestiert wurde.

Das Regierungssystem, welches in den ersten Jahren der Republik von den Amerikanern erarbeitet und strukturiert wurde, ist bis heute fast unverändert geblieben. Die Gewaltenteilungstheorie wurde strikt umgesetzt, Regie rung und Gesetzgebung durch getrennte Wahlvorgänge für beide Institutionen separiert. Das System der Briten jedoch erfuhr, wie oben erwähnt, Wandlungen, die erhebliche Machtverschiebungen zur Folge hatten. Dort rekrutiert sich heute - nach nur einem Wahlgang des Bürgers - die Exekutive entsprechend dem Wählerwillen aus der Legislative und die politische Richtung, für die sich das Elektorat entschieden hat, manifestiert sich in den Richtlinien, die der Premierminister mit seinen Kompetenzen vorgibt. Die Legislaturperiode von fünf Jahren symbolisiert hier die Umsetzung der Gewaltenteilungsidee, da bei den nächsten Wahlen der Bürger entscheidet, ob er die Fortsetzung dieser Politik duldet, oder ob er sie in andere Hände legen will. Der amerikanische Präsident erscheint gegenüber den Kompetenzen des Premierministers eher wie der konstitutionelle Monarch, nach dessen Vorbild seine Position vor 220 Jahren geschaffen wurde. Wie ich schon in der Skizzierung des amerikanischen Systems deutlich werden liess, ist seine Einflussnahme erheblich von seiner Persönlichkeit und seinem Durchsetzungsvermögen abhängig und die Zusammenarbeit mit der Legislative findet unter ganz anderen Vorzeichen als in Großbritannien statt. Ist er nicht in der Lage mit dem Kongreß in einer Situation des Gebens und Nehmens zusammenzuarbeiten, beschränkt sich seine Regierungsrolle auf eine reine Verwaltungsfunktion. Dies wird auch das Vorhaben der Amerikaner gewesen sein, als sie sich einen separat gewählten Präsidenten, quasi als „Ersatzkönig“, als Staatsoberhaupt und Regierungschef bestimmten (der Verf. meint vor Jahren mal gelesen zu haben, dass sich die Begründer der USA sogar mit dem Gedanken trugen Georg Washington zum König zu ernennen, der Verf. ist sich aber nicht sicher, ob das stimmt). Ein Beispiel für die initiatorische Rolle des amerikanischen Präsidenten ist die Amtszeit des Demokraten Franklin Delano Roosevelt (1933-1945), der während der Weltwirschaftskrisendepression gewählt wurde und in Folge seiner New Deal - Politik der amerikanischen Bevölkerung neue Perspektiven gab. Während des Zweiten Weltkriegs wurde er, entgegen der Tradition, sogar für eine dritte und vierte Amtsperiode gewählt. Daß eine Konfrontation zwischen Exekutive und Legislative ein Ausmaß erreicht, welches zur Anklageerhebung (Impeachment) gegen einen Präsidenten führt, um ihn seines Amtes zu entheben, ist in der Historie des amerikanischen Regierungssystems in Relevanz zur vorliegenden Arbeit nur für den Fall des republikanischen Präsidenten Andrew Johnson zu erwähnen, der als Amtsnachfolger des ermordeten Präsidenten Abraham Lincoln dessen Politik der Versöhnung mit den im amerikanischen Bürgerkrieg geschlagenen Südstaaten fortsetzen wollte. Ein 1868 gegen diese Politik gerichtetes Impeachment im Senat - republikanisch gestützt - scheiterte, unerwartet, an der verpassten Zweidrittelmehrheit im Senat. Die beiden Fälle der Präsidenten Nixon und Clinton aus den 1970er bzw. 1990er Jahren sind hier nicht zu erörtern, da diese Anklageerhebungen unter anderen Vorzeichen standen.

5 Fazit

Ausgehend von - fiktiv in der Einsendeaufgabe formulierten - unpopulären Haushalts- Steuerentscheidungen, auf den Entschlüssen der Regierungschefs des parlamentarischen und des präsidentiellen Regierungssystems beruhend, wurde ein Vergleich der unterschiedlichen Kompetenzen der Exekutiven und Legislativen Großbritanniens einerseits und der USA andererseits möglich. Die individuelle Lösung der Gewaltenteilungstheorie zeigt sich darin, dass der Premierminister seine Politik relativ geradlinig mit erwarteter Zustimmung des Parlaments verwirklichen kann, wohingegen der amerikanische Präsident und die Kammern des Kongresses nach Kompromissen suchen müssen, wenn die Auffassungen divergieren sollten. Die Kontrolle der Gewaltenteilung erfolgt in beiden Systemen durch die demokratische Wahl. Die Briten geben ihrer Legislative für fünf Jahre die Option die Politik des Landes durch Beauftragung einer Exekutive zu gestalten. Der amerikanische Wähler kontrolliert und beobachtet in gewisser Weise durch die separaten Wahlen in 2- , 4- und 6- jährlichen Abständen die Zusammenarbeit der Institutionen seines Regierungssystems. Während sich die historischen Einflüsse auf die USA in Form von differenzierenden Verfassungsergänzungen darstellen, führte die Historie das britische Regierungssystem durch einzelne, auch dokumentierte Umverteilungen der Macht zum heutigen Status. Die Einflussmöglichkeiten der Parteien, Parlamentsausschüsse und Kabinette qualifizieren sich jeweils mehr oder weniger stark innerhalb des einzelnen Systems, wobei auch eine Abhängigkeit von der jeweiligen vertikalen Struktur des Staates zu berücksichtigen ist. Ich erinnere hier an die separate Einzelstaaten- und Regionalinteressenvertretung im Kongreß der USA.

In der Einleitung meiner vorliegenden Arbeit habe ich als Hauptangelpunkt das Verhältnis von Legislative und Exekutive zueinander bezeichnet. Zum Schluß möchte ich nun die Position des Wählers diesem Verhältnis zuordnen und nehme an, dass seine Rolle als Auftraggeber der Mandatsträger in den untersuchten demokratischen Regierungssystemen ebenso deutlich wurde.

6 Literatur und Studienziel

Als Informationsquelle diente mir der Studienbrief zum Kurs „Westliche Regierungssysteme

- Parlamentarismus, präsidentielles und semipräsidentielles Regierungssystem“ von Professor Jürgen Hartmann (4666-5-01-S1).

FernUniversität Hagen, Fachbereich Erziehungs-, Sozial-, und Geisteswissenschaften (001 321 463 (04/01)

Die Rolle des Präsidenten Andrew Johnsons während seines Impeachment im Jahre 1868 wird in „Zivilcourage“ von John F. Kennedy (Lizenzausgabe für den Bertelsmann Lesering, copyright 1964 by Econ Verlag , Düsseldorf und Wien) auf den Seiten 147 - 170 beschrieben. Über Franklin D. Roosevelts New Deal informierte mich „Meyers Taschen-Lexikon der Geschichte“, Bd. 5 von 6 Bänden, S. 156 (Copyright 1982 Bibliographisches Institut AG, Mannheim).

Final del extracto de 12 páginas

Detalles

Título
Eine Haushalts-Steuerentscheidung im parlamentarischen und im präsidentiellen System (GB und USA)
Universidad
University of Hagen
Curso
Westliche Regierungssysteme, Kurs 4666
Calificación
Sehr gut
Autor
Año
2001
Páginas
12
No. de catálogo
V103878
ISBN (Ebook)
9783640022540
Tamaño de fichero
353 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Eine, Haushalts-Steuerentscheidung, System, USA), Westliche, Regierungssysteme, Kurs
Citar trabajo
Robert Zielke (Autor), 2001, Eine Haushalts-Steuerentscheidung im parlamentarischen und im präsidentiellen System (GB und USA), Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/103878

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