I. Einleitung
Die vorliegende wissenschaftliche Arbeit entstand im Rahmen des Seminars „Vergleichpolitischer Systeme“. Dabei handelt es sich um den Versuch zu klären, ob und inwieweit der Parlamentarische Rat bei der Entwicklung des Grundgesetzes Schlussfolgerungen aus den sog. „Weimarer Erfahrungen“, insbesondere aus vermeintlich fehlerhaften Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung gezogen hat. Nach einem kurzen historischen Abriß über die Zusammensetzung und die Aufgabe des Parlamentarischen Rates wird untersucht, ob sich die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung im Vergleich zu der nach Art.41 Abs.1 WRV durch das Volk erfolgten Wahl des Reichspräsidenten bewährt hat.
Dabei werden die antipräsidentiellen Schlussfolgerungen aufgezeigt, welche der Parlamentarische Rat aus dem Scheitern von Weimar gezogen hat.
Des weiteren wird darauf eingegangen, aus welchen Gründen der Parlamentarische Rat sowohl von einer Volksabstimmung über das Grundgesetz als auch von einer Aufnahme einer ausdrücklichen Bestimmung über allgemeine Volksabstimmungen in das Grundgesetz – entspr. Art.73 WRV – abgesehen hat. In diesem Zusammenhang bildet die hinsichtlich eines abstrakt-plebiszitären Charakters umstrittene
Regelung des Art.20 Abs.2 S.2 GG einen weiteren Untersuchungsgegenstand
der Arbeit.
Abschließend werden neuere Ansichten über die Einführung direkter Demokratie auf Bundesebene dargestellt.
[...]
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Historie der Entwicklung des Grundgesetzes
1) Zusammensetzung des Parlamentarischen Rates
2) Aufgabe des Parlamentarischen Rates
III. Bewährung der Beseitigung der Volkswahl des Bundespräsidenten – antipräsidentielle Schlussfolgerungen des Parlamentarischen Rates Aus dem Scheitern von Weimar
1) Historischer Vergleich
a) Wahl des Staatsoberhauptes
b) Amtszeit und verfassungsrechtliche Machtbefugnisse des Staatsoberhauptes
2) Die verfassungsrechtliche Stellung des Reichspräsidenten als Grund Für das Scheitern von Weimar
3) Gründe für das Fehlen der unmittelbaren Präsidentenwahl im Grundgesetz
4) Fazit
IV. Antiplebiszitäre Schlussfolgerungen des Parlamentarischen Rates aus dem Scheitern von Weimar
1) Fehlende Volksabstimmung über das Grundgesetz
2) Verzicht auf die Aufnahme einer abstrakt-plebiszitären Regelung ins Grundgesetz
a) Vergleich der politischen Situation 1918 und 1945
b) Gründe des Parlamentarischen Rates gegen die Aufnahme einer abstrakt plebiszitären Regelung ins Grundgesetz
V. Aktuelle Diskussion um die Zulässigkeit von Volksabstimmungen nach dem Grundgesetz
1) Auslegung des Art.20 Abs.2 S.2 GG
a) Historische Auslegung
b) Systematische Auslegung
c) Auslegung nach dem Wortlaut
d) Teleologische Auslegung
e) Fazit
2) Neuere Ansichten über die Einführung direkter Demokratie
Zielsetzung & Themen
Diese wissenschaftliche Arbeit untersucht, inwieweit der Parlamentarische Rat bei der Entstehung des Grundgesetzes gezielt Lehren aus dem Zusammenbruch der Weimarer Republik zog, insbesondere hinsichtlich der Rolle des Staatsoberhauptes und der direkten Demokratie. Das zentrale Ziel besteht darin zu klären, ob die getroffenen verfassungsrechtlichen Entscheidungen – wie der Verzicht auf eine Volkswahl des Bundespräsidenten und auf plebiszitäre Elemente – als bewusste Abwehr gegen die Destabilisierungspotenziale der Weimarer Reichsverfassung zu bewerten sind.
- Historischer Vergleich zwischen dem Reichspräsidenten und dem Bundespräsidenten
- Analyse der antipräsidentiellen Schlussfolgerungen aus dem Scheitern von Weimar
- Untersuchung der Beweggründe für den Verzicht auf direkte Demokratie im Grundgesetz
- Juristische Auslegung des Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG hinsichtlich seiner plebiszitären Dimension
- Aktuelle Debatten über die Einführung direkter Demokratie auf Bundesebene
Auszug aus dem Buch
3) Gründe für das Fehlen der unmittelbaren Präsidentenwahl im Grundgesetz
Der Grund dafür, dass der Parlamentarische Rat auf die Aufnahme einer unmittelbaren Präsidentenwahl in das Grundgesetz verzichtet hat, ist darin zu sehen, dass er das Staatsoberhaupt neben anderweitigen verfassungsrechtlichen Einschränkungen im Vergleich zum Reichspräsidenten schwächen wollte. Nach Auffassung einiger Kritiker sei ein solcher Verzicht auf eine unmittelbare Präsidentenwahl heutzutage jedoch nicht mehr gerechtfertigt. Sie tragen vor, dass das Amt des Bundespräsidenten durch seine bisherigen Amtsträger sehr gut ausgestaltet wurde24, d.h. ein Missbrauch einer mit einer Volksabstimmung einhergehenden wachsenden Machtfülle wohl kaum zu erwarten wäre.
Nach anderer Auffassung hätte die Forderung nach einer unmittelbaren Wahl des Bundespräsidenten durch das Volk nicht zu unterschätzende im folgenden aufgeführte Konsequenzen25:
- Die politischen Parteien müssten einen bundesweiten Wahlkampf führen.
- Die aufgestellten Kandidaten müssten politisch erfahren sein, um sich einem solchen Wahlkampf physisch und vor allem psychisch stellen zu können.
- Es könnte im nachhinein an der für das Amt des Bundespräsidenten entscheidenden und wichtigen Integrationskraft fehlen.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Diese Einleitung erläutert die Fragestellung der Arbeit, ob der Parlamentarische Rat aus den Fehlern der Weimarer Reichsverfassung Konsequenzen für das Grundgesetz zog.
II. Historie der Entwicklung des Grundgesetzes: Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Zusammensetzung des Parlamentarischen Rates und dessen Aufgaben bei der Ausarbeitung des Verfassungsentwurfs.
III. Bewährung der Beseitigung der Volkswahl des Bundespräsidenten – antipräsidentielle Schlussfolgerungen des Parlamentarischen Rates Aus dem Scheitern von Weimar: Hier wird die Stellung des Bundespräsidenten mit der des Reichspräsidenten verglichen und die bewusste Schwächung des Amtes sowie der Verzicht auf eine Direktwahl erörtert.
IV. Antiplebiszitäre Schlussfolgerungen des Parlamentarischen Rates aus dem Scheitern von Weimar: Dieses Kapitel analysiert die Gründe für den Verzicht auf eine Volksabstimmung über das Grundgesetz und für das Fehlen allgemein-plebiszitärer Regelungen.
V. Aktuelle Diskussion um die Zulässigkeit von Volksabstimmungen nach dem Grundgesetz: Abschließend erfolgt eine juristische Auslegung des Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG sowie eine Darstellung neuerer Ansichten zur Einführung direkter Demokratie.
Schlüsselwörter
Parlamentarischer Rat, Grundgesetz, Weimarer Reichsverfassung, Bundespräsident, Reichspräsident, Volkswahl, direkte Demokratie, Volksabstimmung, Volksbegehren, Volksentscheid, Art. 20 GG, Verfassungsgeschichte, Parlamentarismus, plebiszitäre Elemente, politische Legitimation
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, wie der Parlamentarische Rat 1948/49 auf die negativen Erfahrungen aus der Weimarer Republik reagierte, insbesondere durch die bewusste Ausgestaltung des Grundgesetzes als Gegenentwurf.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die im Vergleich schwächere Stellung des Bundespräsidenten, die bewusste Ablehnung plebiszitärer Elemente und die historische sowie juristische Debatte um direkte Demokratie.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es zu untersuchen, ob die verfassungsrechtlichen Abweichungen vom Weimarer Modell tatsächlich auf eine bewusste Lehre aus dem Scheitern der ersten deutschen Demokratie zurückzuführen sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt einen historisch-vergleichenden Ansatz sowie eine juristische Auslegungsanalyse (historisch, systematisch, am Wortlaut und teleologisch) von Verfassungsnormen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt den Vergleich der Staatsoberhäupter, die Beweggründe für den Ausschluss der Volkswahl des Präsidenten sowie die Debatte um die Nicht-Aufnahme von Volksabstimmungen in das Grundgesetz.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Typische Schlüsselbegriffe sind Parlamentarischer Rat, Grundgesetz, Weimarer Erfahrungen, Volksentscheid, direkte Demokratie und Art. 20 GG.
Warum wurde auf die Volkswahl des Bundespräsidenten verzichtet?
Der Parlamentarische Rat wollte eine Konzentration von Macht in den Händen eines vom Volk direkt legitimierten Staatsoberhauptes, wie sie für den Reichspräsidenten charakteristisch war, verhindern.
Wie bewertet der Autor den aktuellen Status der direkten Demokratie im Grundgesetz?
Der Autor stellt fest, dass sich aus Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG nach herrschender Meinung kein direktes Verfassungsrecht auf allgemeine Volksabstimmungen herleiten lässt und hierfür neue gesetzliche Regelungen nötig wären.
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- Michael Matthai (Author), 2001, Anti-präsidentielle und anti-plebiszitäre Schlußfolgerungen des Parlamentarischen Rates aus dem Scheitern von Weimar, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/103880