Das Infektionsschutzgesetz ist Grundlage für eine ganze Reihe an Regelungen, die verhindern sollen, dass Infektionskrankheiten ausbrechen und sich verbreiten. Dazu verfolgt der Gesetzgeber zwei Strategien: das IfSG ermächtigt zunächst die sachnähere Exekutive, Verhaltensgebote zu erlassen, da diese effektiver und schneller reagieren kann. Zusätzlich knüpft es eine Straffolge daran, gegen diese Verhaltensgebote zu verstoßen, um deren Einhaltung abzusichern. Sollen Verstöße gegen Regelungen bestraft werden, die nicht aus der Feder der Legislative stammen, fordert dies eine besondere Form der Sanktionsnorm: das sogenannte Blankettstrafgesetz.
Solche Blankettstraftatbestände bringen mit Blick auf Verfassungsrecht und Strafrechtsdogmatik eigene Schwierigkeiten mit sich. Ziel dieser Studienarbeit soll sein aufzuzeigen, worin die Besonderheiten und Probleme der Blankettstrafgesetze liegen, und diese am Beispiel des Infektionsschutzgesetzes darzustellen.
Inhaltsverzeichnis
A. Herausforderungen der Moderne
I. Was ist ein Blankettstrafgesetz?
II. Die verschiedenen Arten
III. Warum Blankett?
IV. Die (Blankett-)Straftatbestände im IfSG
1. Dreiteilung der Sanktionstatbestände
2. Die Arten von Blankettstraftatbeständen im IfSG
B. Zwilling: das normatives Tatbestandsmerkmal
I. Das normative Tatbestandsmerkmal – wertausfüllungsbedürftig
II. Vorschläge zur Abgrenzung
III. Die Abgrenzung im IfSG
C. Das Bestimmtheitsgebot
I. Allgemeines zum Bestimmtheitsgebot bei Blankettgesetzen
1. Die Bestimmtheit des verweisenden Strafgesetzes
2. Die „Normspaltung“ und Bestimmtheit der ausfüllenden Norm
II. Das unbestimmte IfSG
1. Der Aufbau des Straftatbestands in §§ 74, 73 I 1 a Nr. 6 IfSG
2. Ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot?
D. Die zeitliche Geltung
I. Das Tatzeitprinzip und Milderungsprivileg § 2 I, III StGB
II. Das Milderungsprivileg bei Blankettgesetzen
III. Das Milderungsprivileg im IfSG
E. Die Irrtumsproblematik
I. Die herrschende Lehre zum Tatbestands- und Verbotsirrtum
1. Normatives Tatbestandsmerkmal – die Parallelwertung
2. Blankettmerkmal – die These des Zusammenlesens
II. Die Gegenvorschläge der Literatur
F. Fazit und ein Blick in die Zukunft
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtlichen und strafrechtsdogmatischen Herausforderungen, die sich aus der Verwendung von Blankettstrafgesetzen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) ergeben. Die zentrale Forschungsfrage befasst sich mit der Vereinbarkeit dieser Gesetzestechnik mit dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG sowie den Problemen bei der zeitlichen Geltung und der Irrtumslehre.
- Wesen und Kategorisierung von Blankettstrafgesetzen
- Abgrenzung zwischen Blankettmerkmalen und normativen Tatbestandsmerkmalen
- Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit und Regelungsdichte
- Problematiken der zeitlichen Geltung und des Milderungsprivilegs bei veränderlichen Ausfüllungsnormen
- Strafrechtsdogmatische Einordnung von Irrtümern über Vorfeldnormen
Auszug aus dem Buch
I. Was ist ein Blankettstrafgesetz?
Ein Strafgesetz besteht aus zwei Grundelementen: Tatbestand und Rechtsfolge. Der Tatbestand enthält die Voraussetzungen, deren Verwirklichung zur Rechtsfolge führen. Die Rechtsfolge gibt die Strafdrohung für die Erfüllung des Tatbestands vor. In der Regel handelt es sich bei Strafgesetzen um vollständig ausformulierte Vollstrafgesetze, die beide Komponenten in einer einzigen Norm vereinen. Es gibt jedoch auch Gesetze, deren Tatbestand und Rechtsfolge über mehrere Vorschriften verteilt sind. So können sich die Voraussetzungen der Strafbarkeit nicht oder nicht vollständig im Tatbestand der Strafnorm selbst, sondern an anderer Stelle befinden. Eine solche Konstruktion wird Blankettstrafgesetz genannt. Der Begriff stammt von Binding, der darunter ein Strafnorm verstand, die von einer anderen Stelle zu anderer Zeit ausgefüllt wird. Grundsätzlich handelt es sich also um ein tatbestandlich unvollständiges Gesetz, das zur Ausfüllung auf andere Regelungen verweist. Diese Regelungen werden als Ausfüllungsnorm, oder Ergänzungsnorm oder Vorfeldnorm bezeichnet. Sie können förmliche Gesetze sein, aber auch aus jeder anderen Rechtsquelle stammen. Die verweisende Norm selbst wird Blankettnorm, Blankettvorschrift oder Blankettstrafgesetz bezeichnet.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Herausforderungen der Moderne: Einleitung in die Problematik von Infektionskrankheiten und die Notwendigkeit von Blankettstrafgesetzen zur effektiven Pandemiebekämpfung durch das IfSG.
B. Zwilling: das normatives Tatbestandsmerkmal: Analyse der schwierigen Abgrenzung zwischen Blankettmerkmalen und wertausfüllungsbedürftigen normativen Tatbestandsmerkmalen in der Strafrechtsdogmatik.
C. Das Bestimmtheitsgebot: Diskussion über die verfassungsrechtliche Anforderung an Blankettgesetze, insbesondere hinsichtlich der Regelungsdichte und der Normklarheit bei Außenverweisungen.
D. Die zeitliche Geltung: Untersuchung des Tatzeitprinzips und des Milderungsprivilegs bei Blankettgesetzen, wenn sich die ausfüllende Norm zeitlich verändert.
E. Die Irrtumsproblematik: Darstellung der dogmatischen Einordnung von Irrtümern über die Ausfüllungsnormen zwischen Tatbestands- und Verbotsirrtum sowie Vorstellung alternativer Lösungsansätze aus der Literatur.
F. Fazit und ein Blick in die Zukunft: Zusammenfassende Bewertung und Ausblick auf die zukünftige Bedeutung der Problematik durch die Anwendung des IfSG während der Pandemie.
Schlüsselwörter
Blankettstrafgesetz, Infektionsschutzgesetz, IfSG, Bestimmtheitsgebot, Art. 103 Abs. 2 GG, Ausfüllungsnorm, Normspaltung, Tatbestandsirrtum, Verbotsirrtum, Milderungsprivileg, Strafrechtsdogmatik, Rechtsunsicherheit, Gesetzlichkeitsprinzip
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die strafrechtliche Konstruktion von Blankettstrafgesetzen am Beispiel des Infektionsschutzgesetzes und beleuchtet die damit verbundenen verfassungsrechtlichen und dogmatischen Probleme.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die Arbeit konzentriert sich auf die verfassungsrechtliche Bestimmtheit, die Probleme der zeitlichen Geltung bei Blankettverweisungen sowie die Einordnung von Irrtümern über die verweisenden und ausfüllenden Normen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist aufzuzeigen, worin die Besonderheiten und juristischen Schwierigkeiten von Blankettstrafgesetzen liegen und diese explizit am Beispiel des Infektionsschutzgesetzes zu veranschaulichen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine juristische Studienarbeit, die primär auf der Auswertung von Fachliteratur, Kommentierungen, der herrschenden Lehre sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die dogmatische Abgrenzung von Blankettmerkmalen, verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit, Fragen der zeitlichen Geltung bei Änderungen der Vorfeldnormen und die Irrtumsdogmatik detailliert diskutiert.
Welche Schlagworte charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Schlagworte umfassen Blankettstrafrecht, IfSG, Bestimmtheitsgebot, Normspaltung, Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum.
Wie unterscheidet die Arbeit zwischen echten und unechten Blankettgesetzen?
Echte Blankettgesetze verweisen auf Regelungen, die von einer anderen Normsetzungsinstanz als dem parlamentarischen Gesetzgeber stammen, während bei unechten Blankettgesetzen auch die ausfüllende Norm ein Parlamentsgesetz ist.
Warum wird die „Normspaltung“ bei Blankettgesetzen als problematisch angesehen?
Die Normspaltung kann dazu führen, dass dieselbe Norm unterschiedliche Inhalte aufweist, je nachdem, ob sie außerhalb oder innerhalb des Strafrechts angewendet wird, was die Gesetzesklarheit und Rechtssicherheit beeinträchtigt.
Welche Rolle spielt die „Parallelwertung in der Laiensphäre“ bei der Irrtumsproblematik?
Das Konzept hilft bei normativen Tatbestandsmerkmalen zu bestimmen, ob der Vorsatz trotz falscher rechtlicher Bewertung des Täters bestehen bleibt, steht jedoch in der Literatur stark in der Kritik wegen ihrer Unpräzision.
Warum wird im Fazit die Anwendung des § 74 IfSG während der Pandemie als kritisch betrachtet?
Die Änderungen am IfSG erfolgten erst nach den Höhepunkten der Pandemie, und es bleibt abzuwarten, wie sich das Zusammenspiel aus den neuen Befugnisnormen und den strafrechtlichen Verweisungen in der Zukunft entwickeln wird.
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- Tim Guggenberger (Author), 2020, Blankettstraftatbestände am Beispiel des Infektionsschutzgesetzes, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1039996