Die 50+1-Regelung im deutschen Profi-Fußball am Beispiel der 1. Bundesliga


Thèse de Bachelor, 2017

74 Pages


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit

2 Grundlagen
2.1 Die 50+1-Regel
2.1.1 Hintergrund und Entwicklung
2.1.2 Die Satzungen des DFB und der DFL
2.1.2.1 Der DFB
2.1.2.2 Die DFL
2.1.3 Allgemeine Rechtsgrundlage
2.1.3.1 Das Kartellrecht
2.1.3.2 Freier Kapitalverkehr
2.1.3.3 Europäische Grundfreiheiten
2.1.3.4 Das Mitgliedschaftsrecht
2.2 Einsatz in der 1. Bundesliga
2.2.1 Die Bundesliga im Allgemeinen
2.2.2 Investoren in der Bundesliga
2.2.3 Auswirkung auf die Bundesligavereine
2.3 Vergleich mit der Premier League
2.3.1 Die englische Premier League
2.3.2 Eigentümer der Premier League Vereine
2.3.3 Beispiel Manchester City
2.3.4 Beispiel Portsmouth FC
2.4 Die Bundesliga im europäischen Vergleich
2.4.1 Zuschauerzahlen
2.4.2 Internationale Erfolge
2.4.3 Verschuldungen

3 Kritik
3.1 Gründe
3.2 Vorteile
3.2.1 Vereinsseite
3.2.2 Fanseite
3.3 Nachteile
3.3.1 Vereinsseite
3.3.2 Fanseite

4 Sonderfälle in der 1. Bundesliga
4.1 VfL Wolfsburg
4.2 Bayer 04 Leverkusen
4.3 TSG 1899 Hoffenheim
4.4 Hannover 96
4.5 TSV 1860 München
4.6 RB Leipzig
4.7 Auswirkung auf die 1. Bundesliga

5 Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

Seitdem die sogenannte 50+1-Regel 1998 in die Satzungen des DFB und der DFL aufge­nommen wurde, sorgt diese Regel in den Bundesligavereinen immer wieder für Diskus­sionen. Einige Vereine sprechen sich für die 50+1-Regel aus, andere gegen diese. Die meisten Gegner der Regel gelten als potenzielle Investoren von Vereinen, die gerne den Verein zum Großteil oder sogar vollständig übernehmen wollen. Die beiden größten Geg­ner der Regel sind Martin Kind und Hasan Ismaik. Kind versucht seit Jahren gegen die 50+1-Regel zu klagen, um seinen Verein alleine übernehmen zu können. Auch der Inves­tor Hasan Ismaik hat mit einer Klage gedroht, da er der Meinung ist, die 50+1-Regel schadet den Vereinen und dem deutschen Fußball und sollte abgeschafft werden. Die Gegner sehen sich als unfair behandelt, da einzelne Vereine in der Bundesliga von der 50+1-Regel profitieren und die restlichen Vereine das Nachsehen haben. Auch im inter­nationalen Vergleich müssen die deutschen Vereine dank der Regel Verluste verzeichnen, da diese nur noch in Deutschland Anwendung findet. Fürsprecher der 50+1-Regel beto­nen allerdings immer wieder, dass Vereine wie Bayern München und Borussia Dortmund nicht gegen die 50+1-Regel verstoßen und trotzdem mit den großen Vereinen aus Eng­land und Spanien in internationalen Wettbewerben mithalten können.

1.2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit

Das Ziel dieser Forschungsarbeit ist es, die Vorteile und Nachteile der 50+1-Regel abzu­wägen und dadurch die zentrale Fragestellung der Bundesligavereine beantworten zu können: Ist die 50+1-Regel nach wie vor eine sinnvolle Regelung für Investoren in der Bundesliga oder ist es notwendig die Regelung abzuschaffen, damit die deutschen Ver­eine weiterhin im internationalen Wettbewerb mit den Topvereinen der restlichen euro­päischen Ligen mithalten können?

Um die zentrale Fragestellung beantworten zu können, wird zunächst die 50+1-Regel im Allgemeinen sowie dessen Entwicklung erläutert. Des Weiteren wird auf die 50+1-Regel in den Satzungen des DFB und der DFL Bezug genommen und eruiert, welchen Spiel­raum sie für die einzelnen Vereine der Bundesliga lässt. Anschließend wird die Bundes­liga per se sowie der Gebrauch der 50+1-Regel im Rahmen dieser beschrieben. Hierzu werden auch die schon bestehenden Investoren begutachtet. Im Anschluss gilt es zu klä­ren, inwieweit die englische Premier League davon profitiert, dass dort keine Regel be­züglich Investoren besteht. Zusätzlich wird dieser Gedanke auf die europäischen Ligen ausgeweitet und dabei der Fokus auf die Unterschiede zwischen den Ligen gelegt. Ab­schließend werden die gesammelten Ergebnisse in Vor- und Nachteile zusammengefasst und ausgewertet. Am Ende der Arbeit kann die Forschungsfrage durch die Vor- und Nachteil Analyse beantwortet werden.

2 Grundlagen

2.1 Die 50+1-Regel

2.1.1 Hintergrund und Entwicklung

Der Deutsche Fußball-Bund wurde am 28. Januar 1900 in der Gaststätte Mariengarten in Leipzig, mit Prof. Dr. Ferdinand Hueppe als erstem Vorsitzenden, gegründet.1 Bis heute hat sich der DFB stets weiterentwickelt und gilt als der Dachverband von mehr als 25.000 Fußballvereinen in der Bundesrepublik Deutschland.2 Die Aufgabe des DFB ist es, si­cherzustellen, dass alle Vereine der verschiedenen Ligen in Deutschland sich an die in den Satzungen festgelegten Regularien halten, damit Meisterschaften und Pokal-Wettbe­werbe ordnungsgemäß ablaufen können.3

Zum Schutz der einzelnen Vereine wie auch des Wettbewerbs wurde die 50+1-Regel so­wohl unter § 16c Abs. 2 in den Satzungen des DFB, als auch unter § 8 Abs. 2 der Satzun­gen des Ligaverbandes seit dem 24. Oktober 1998 festgehalten. Die Regel soll in erster Linie verhindern, dass finanzstarke Investoren die mehrheitlichen Stimmanteile eines Bundesligavereins erwerben und so alleine über den Verein bestimmen können.4

Im Laufe der Jahre kam es immer wieder zu Regeländerungen. Durch eine Ausnahmere­gel war es den Bundesligavereinen Leverkusen und Wolfsburg gelungen, dass sowohl die Bayer AG als auch die Volkswagen AG 100% der Stimmanteile besitzen. Die Ausnah­meregel besagte, dass ein Investor den Großteil der Stimmanteile besitzen darf, wenn er vor dem 01.01.1999 mindestens zwanzig Jahre in den Verein investiert hat.5 Nachdem Martin Kind, Geschäftsführer von Hannover 96, mehrere Jahre versucht hatte gegen die­sen Paragrafen zu klagen, entschied das Schiedsgericht 2011 die Ausnahmeregel zu lo­ckern. Somit wurde der Stichtag 01.01.1999 irrelevant und Investoren ist es seitdem mög­lich, den Großteil der Stimmanteile an einem Verein zu halten, wenn sie länger als zwan­zig Jahre kontinuierlich in den Verein investiert haben. In einem Rundschreiben hat die DFL definiert, unter welchen Bedingungen eine kontinuierliche Förderung vorliegt. Ein Investor hat einen Verein kontinuierlich gefördert, wenn der Investor durchschnittlich in einem Jahr den gleichen Betrag in den Verein investiert, den auch der Hauptsponsor jähr­lich bezahlt. Bevor eine Ausnahmeregel in Kraft treten kann, muss der Ligaverband und der Verein zustimmen.6

Seit 2015 hält Dietmar Hopp, Mitbegründer des Softwareherstellers SAP, 96% der Stim­manteile der TSG 1899 Hoffenheim.7 Martin Kind will 2018 den Mehrheitsanteil bei Hannover 96 übernehmen, da Kind seit 1997 als Präsident tätig ist und sich mit seinem Privatvermögen beteiligt hat. Im Juli 2017 wurde vom Aufsichtsrat von Hannover 96 be­schlossen, die nötigen Stimmanteile an Martin Kind abzugeben und einen Antrag für die Ausnahmeregelung an die DFL zu stellen.8

2.1.2 Die Satzungen des DFB und der DFL

2.1.2.1 Der DFB

Der DFB trägt die Gesamtverantwortung für den deutschen Fußball im In- und Ausland. Zur Durchführung entsprechender Aufgaben hat der DFB verschiedene Satzungen ver­fasst. Die zehn Themen, die behandelt werden, sind:

- die allgemeinen Bestimmungen,
- die Mitgliedschaft,
- Rechte und Pflichten der Mitglieder,
- die Schiedsgerichtsbarkeit,
- Finanzen,
- Organe,
- Revisionsstelle und Ausschüsse des DFB,
- Konferenz der Regionalverbands- und Landesverbandsvorsitzenden,
- Datenverarbeitung und Datenschutz,
- Auflösung und Inkrafttreten.9

Die 50+1-Regel kommt in § 16c Abs. 3 zum Einsatz. Dort heißt es: „Eine Kapitalgesell­schaft kann nur eine Lizenz für die Lizenzligen und damit die Mitgliedschaft in der DFL Deutsche Fußball Liga erwerben, wenn ein Verein mehrheitlich an ihr beteiligt ist[...]. Der Mutterverein ist an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt („Kapitalgesellschaft“), wenn er über 50% der Stimmenanteile zuzüglich mindestens eines weiteren Stimmanteils in der Versammlung der Anteilseigner verfügt.“10

Dadurch wird vom DFB veranlasst, dass ein Verein die Kapitalgesellschaft mehrheitlich kontrollieren muss, aber in der Lage ist, weniger als 50% der Mitbestimmungsrechte an Investoren oder externe Unternehmen verkaufen darf. Somit soll gewährleistet werden, dass kein Investor die mehrheitliche oder sogar vollständige Macht über die Kapitalge­sellschaft erhält und es in Deutschland keine Wettbewerbsverzerrung gibt.

2.1.2.2 Die DFL

Dem Ligaverband gehören alle Vereine der ersten und zweiten Bundesliga an. Der Liga­verband ist Mitglied des DFB und ist Ausrichter sämtlicher Spiele der Bundesliga. Die Satzungen des DFL beziehen sich auf die Satzungen des DFB, sodass auch in den Sat­zungen der DFL die 50+1-Regel Anwendung findet.11 In § 8 Abs. 2 heißt es: „[...]Der Verein („Mutterverein“) ist an der Gesellschaft mehrheitlich beteiligt („Kapitalgesell­schaft“), wenn er über 50 % der Stimmenanteile zuzüglich mindestens eines weiteren Stimmenanteils in der Versammlung der Anteilseigner verfügt. Bei der Kommanditge­sellschaft auf Aktien muss der Mutterverein oder eine von ihm zu 100 % beherrschte

Tochter die Stellung des Komplementärs haben. In diesem Fall genügt ein Stimmenanteil des Muttervereins von weniger als 50 %, wenn auf andere Weise sichergestellt ist, dass er eine vergleichbare Stellung hat wie ein an der Kapitalgesellschaft mehrheitlich betei­ligter Gesellschafter.“12

2.1.3 Allgemeine Rechtsgrundlage

Die Beziehung eines Sportverbandes gegenüber seinen Mitgliedern ist vergleichbar mit der Beziehung des Staates gegenüber privaten Personen. Aufgrund der Machtposition der Sportverbände weisen die Vereine alle Voraussetzungen auf, um sich prinzipiell staatli­chen Maßnahmen beugen zu müssen.13 14 15

§ 8 Abs. 2 der Ligaverbandsatzung und § 16c Abs. 3 der Satzungen des DFB besagen, dass ein Verein zu über 50% an der Kapitalgesellschaft beteiligt sein muss, um in einer Lizenzliga antreten zu können.14,15 Somit ist es Investoren nur möglich, weniger als 50% der Stimmanteile an einem Verein zu besitzen. Laut Martin Kind verstößt die 50+1-Regel gegen das europäische Kartellrecht und den freien Kapitalverkehr.16

2.1.3.1 Das Kartellrecht

Bei dem europäischen Kartellrecht tritt Artikel 81, Absatz 1 des EG-Vertrags17 ein. In Artikel 81, Absatz 1 EGV heißt es, dass „[..^Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltens­weisen, welche den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes bezwecken[...]“18, verboten sind.

Damit ein Verstoß gegen das Kartellrecht vorliegt, müssen § 8 Nr. 2 der Satzung des Ligaverbandes oder § 16c Abs. 3 der Satzungen des DFB gegen alle drei Merkmale ver­stoßen. Als Erstes muss geklärt werden, ob der Ligaverband einem Unternehmen oder einer Unternehmensvereinigung entspricht. Laut dem Europäischen Gerichtshof muss ein Unternehmen eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Dies liegt bei dem Ligaverband nicht vor.

Laut § 1 Nr. 1 der Satzungen des DFL, ist der Ligaverband „ein Zusammenschluss der lizenzierten Vereine [...] der Fußball-Lizenzligen Bundesliga und 2. Bundesliga.“19 Da die Vereine jeweils eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, gelten sie gemäß Europäi­schen Gerichtshof als Unternehmen. Somit gilt der Ligaverband im Sinne des Art. 81 Nr. 1 EGV als Unternehmensvereinigung.20

Im zweiten Teil gilt es zu klären, ob Vereinbarungen, Beschlüsse oder aufeinander abge­stimmte Verhaltensweisen vorliegen. Laut Europäischem Gerichtshof liegt eine Verein­barung vor, wenn alle Parteien ihren gemeinsamen Willen zum Ausdruck bringen. Dies ist bei der 50+1-Regel nicht der Fall. Die Satzung des DFB bzw. der DFL gilt als Rege­lung für alle Vereine und kann somit als Beschluss angesehen werden.21

Zuletzt ist zu klären, ob eine Wettbewerbsbenachteiligung im Sinne des Art. 81 Nr. 1 EGV vorliegt. Der EG-Vertrag beinhaltet keine Definition bezüglich der Wettbewerbs­benachteiligung, sodass davon auszugehen ist, dass die Verhinderung, Einschränkung und auch Verfälschung des Wettbewerbs als Wettbewerbsbenachteiligung anzusehen ist.22

Laut § 16c Abs. 3 der Satzungen des DFB muss der Mutterverein über mindestens 50% zuzüglich einer weiteren Stimme verfügen. Eine solche Regelung besteht bei den auslän­dischen Ligaverbänden nicht. Somit liegt eine Wettbewerbsbenachteiligung vor. Da ge­gen alle drei Merkmale verstoßen wird, muss gemäß Art. 81 Nr. 1 EGV die 50+1-Regel als nichtig angesehen werden.23

2.1.3.2 Freier Kapitalverkehr

In Art. 56 Nr. 1 des EG-Vertrags wird festgehalten, dass alle Beschränkungen des Kapi­tal- und Zahlungsverkehrs „zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitglied­staaten und dritten Ländern verboten“24 ist. Unter Kapitalverkehr werden finanzielle Transaktionen verstanden, die zu Anlagezwecken erfolgen.25 Durch die 50+1-Regel fin­det in Deutschland, im Vergleich zu England und Frankreich, ein eingeschränkter Geld­transfer statt. Da kein Investor einem Verein mehr Kapital zufließen lassen kann, als es die knapp 50% Stimmanteile erlauben, liegt im Sinne des Art. 56 Nr. 1 EGV eine Be­schränkung des Kapitalverkehrs vor. Somit verstößt die 50+1-Regel gegen Art. 56 Nr. 1 des EG-Vertrags und ist somit nichtig.26

2.1.3.3 Europäische Grundfreiheiten

Artikel 49 des AEUV27 besagt; „Vorbehaltlich des Kapitels über den Kapitalverkehr um­fasst die Niederlassungsfreiheit die Aufnahme und Ausübung selbstständiger Erwerbstä­tigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen, [...] nach den Bestimmun­gen des Aufnahmestaats für seine eigenen Angehörigen.“28

Der Europäische Gerichtshof hat zusätzlich entschieden, dass der Erwerb einer Beteili­gung an einem Unternehmen auch unter Artikel 49 AEUV fällt, wenn dieser Erwerber dadurch einen Kontrollerwerb (übergeordneter Einfluss auf Unternehmen) erlangt. Durch die 50+1-Regel ist es in Deutschland jedoch nur möglich, weniger als 50% der Anteile an einem Verein zu übernehmen. Somit verstößt die 50+1-Regel auch gegen Artikel 49 des AEUV.29

2.1.3.4 Das Mitgliedschaftsrecht

Die 50+1-Regel verstößt auch gegen das Mitgliedschafts- und Teilnahmerecht. Dieses Recht besagt: “Wer vorsätzlich oder fahrlässig [...] die Freiheit [...] oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus ent­stehenden Schadens verpflichtet.“30 Durch die 50+1-Regel wird somit gegen die wirt­schaftliche Freiheit gemäß § 823 Satz 1 BGB verstoßen.31

Sollte in naher Zukunft kein eindeutiger Lösungsvorschlag seitens der DFL erscheinen und die Meinungsverschiedenheiten der einzelnen Bundesligisten bestehen bleiben, ist es nur eine Frage der Zeit, bis ein Verein vor Gericht zieht. Sollte dieses Szenario eintreten, würde die 50+1-Regel wahrscheinlich durch ein staatliches Gericht oder die europäische Kommission für nichtig erklärt werden und Investoren könnten, genau wie in England, die Stimmmehrheit eines Vereins erlangen.

2.2 Einsatz in der 1. Bundesliga

2.2.1 Die Bundesliga im Allgemeinen

Als 1874 englische Einwanderer den Fußball mit nach Deutschland brachten, gründeten sie den ersten Fußball-Klub in Deutschland, den Dresden Football Club. Im gleichen Jahr wurde an einem Braunschweiger Gymnasium der erste Schülerfußballverein gegründet und wird bis heute als Wiege des deutschen Fußballs bezeichnet. Im Laufe der Jahre ent­wickelten sich immer mehr Fußballvereine in Deutschland.32 Nachdem einige Vereine und Meisterschaften entstanden sind, wurde am 28. Januar 1900 schließlich der Deutsche Fußball-Bund (DFB) gegründet. In den folgenden Jahren verbreitete sich der Fußball na­tional immer weiter bis kurz vor dem zweiten Weltkrieg die ersten Entwürfe für eine deutsche Profi-Liga entwickelt wurden. Bis 1963 wurden die deutschen Meister aus ei­nem Turnier der fünf Oberligen ermittelt. Hierbei wurden zwei Gruppen gebildet, die sich jeweils aus den Meistern und den Zweitplatzierten der Oberligen zusammensetzten. In jeder Gruppe mussten die Vereine ein Heim- und ein Auswärtsspiel gegen die jeweils anderen Teams der Gruppe spielen. Die beiden Vereine, die nach allen Spieltagen erst­platziert waren, traten dann im Finale gegeneinander an. Der Sieger war der neue deut­scher Meister.33 Am 28. Juli 1962 änderte sich das System. An diesem Tag wurde in dem DFB-Bundestag die Einführung einer neuen Spielklasse beschlossen und die Bundesliga wurde ins Leben gerufen. Sinn der Bundesliga war es, die Spieler auf ein neues Niveau zu bringen und so die Qualität des deutschen Fußballs zu steigern.34.

Es wurden feste Regeln eingeführt und die Anzahl der Mannschaften auf 18 Vereine fest­gelegt. Heute spielen insgesamt 36 Mannschaften in der ersten und zweiten Bundesliga. Die beiden Vereine auf den letzten Plätzen der Tabelle steigen in die jeweils darunterlie­gende Liga ab. Die beiden Erstplatzierten der zweiten Bundeliga steigen direkt in die erste Bundesliga auf. Platz 16 der ersten Liga und Platz drei der zweiten Liga spielen in Rele­gationsspielen um den Platz in der ersten Bundesliga. Ausgehend von dem Platz in der UEFA 5-Jahres-Wertung können die besten vier Mannschaften der Bundesliga an der Champions League, Platz fünf und sechs an der Europa League teilnehmen.

In der ersten Saison, die der 1. FC Köln gewann, schauten sich im Schnitt 25.000 Zu­schauer die Spiele der Bundesliga an.35 In den Jahren 1969 bis 1978 war die Bundesliga ein Machtkampf zwischen Bayern München und Borussia Mönchengladbach. Von den neun Jahren gewann Bayern München viermal, Borussia Mönchengladbach fünfmal die deutsche Meisterschaft.36 37 38 39 Heutzutage ist Bayern München mit 26 Titeln Rekordsieger, Rekordspieler mit 602 Spielen ist Karl-Heinz Körbel und Rekordtorschütze ist Gerd Mül­ler, der insgesamt 365 Tore schoss.37,38,39

Bis heute gewinnen der Fußball und die Bundesliga immer mehr Fans und Beliebtheit, auch wenn der Fußball in Deutschland nach der Jahrtausendwende im Vergleich zu den anderen Nationen schlecht abschnitt. Der Triumph von Bayern München 2001 und das Erreichen der Finals sowohl durch Bayer Leverkusen in der Champions League, als auch durch Borussia Dortmund im UEFA-Pokal 2002 waren die einzigen Höhepunkte bis zur Saison 2009. Ab er Saison 2008/09 ging es für die deutschen Mannschaften in den inter­nationalen Wettbewerben wieder bergauf. Werder Bremen erreichte 2009 das Finale des UEFA-Pokals, Bayern München das Finale in der Champions League 2010 und 2012. 2013 standen sich Bayern München und Borussia Dortmund im Finale der Champions League gegenüber.40,41

Durch den immensen Anstieg an Beliebtheit der Bundesliga sind sowohl die Zuschauer­zahlen, als auch die Einnahmen der Bundesligavereine stetig gewachsen. Während die Zuschauerzahlen in der ersten Saison 1963/64 bei knapp sechs Millionen lagen, verfolg­ten in der Saison 2016/17 bereits 12,7 Millionen die Spiele.40 41 42 Auch die Einnahmen haben sich in 54 Jahren vervielfacht. 1963 lagen die Gesamteinnahmen der Bundesliga noch bei elf Millionen Euro.43 Im Jahr 2016 erzielten die 18 Bundesligavereine Gesamteinnahmen von rund 3,24 Milliarden Euro.44

Dieser Zuwachs von Einnahmen ist zum größten Teil darauf zurückzuführen, dass die Bundesliga heute intensiv vermarktet wird. Die Gesamteinnahmen setzen sich zusammen aus den Zuschauereinnahmen der verschiedenen Wettbewerbe, den TV-Geldern aus der nationalen und internationalen Vermarktung, den Prämien aus dem DFB-Pokal, der Champions League und der Europa League, den Einnahmen aus Transfers sowie durch Sponsoring und Ausrüster der verschiedenen Vereine.45

2.2.2 Investoren in der Bundesliga

Heutzutage spielt das Geld im Fußballgeschäft eine bedeutende Rolle. Die Vereine geben weltweit immer höhere Summen aus, um die besten Spieler zu verpflichten und so ihre Ziele zu erreichen. Der Spruch: „Geld regiert die Welt“46 lässt sich längst auf den Fußball projizieren.

Auch die Bundesliga bleibt davon nicht unberührt: Immer mehr Geld fließt von den Aus­rüstern und Sponsoren in die Kassen der Bundesligavereine. Die Gesamteinnahmen der Bundesliga in der Saison 2015/16 lagen bei rund 3,24 Milliarden Euro, davon sind rund 675 Millionen Euro Einnahmen aus Fernsehgeldern. Dieser Betrag ist im Vergleich zur vorherigen Saison um einhundert Millionen Euro gestiegen.47 Trotz dieser Steigerung ist der Betrag im Vergleich zur englischen Premier League gering. Durch Fernsehgelder nahm die Premier League in der Saison 2015/16 rund 2,1 Milliarden Euro ein, zwischen 2016 und 2019 sind es sogar 9,5 Milliarden Euro.48

Angesichts der steigenden Finanzmittel in England sehen viele Vereine der Bundesliga sich in den kommenden Jahren gezwungen, auf Investoren zurückzugreifen. Nur durch die TV-Gelder bekommt jeder Verein der Premier League jährlich rund achtzig Millionen Euro, unabhängig von der Platzierung und den übertragenen Spielen im TV.49

Durch die 50+1-Regel hat der DFB geregelt, dass ein Verein über 50% plus eine Stimme an der Gesellschaft halten muss. Dies führt unmittelbar dazu, dass die Bundesligavereine Einnahmen aus anderen Quellen erwirtschaften müssen, um mit den europäischen Top­Ligen mithalten zu können. Die Haupteinnahmequelle sind die TV-Gelder. Weitere Ein­nahmequellen sind die Werbeerträge der Vereine, die durch Trikotsponsoring, Banden­werbung und Partnerschaften mit Unternehmen entstehen. Auch Erträge, die durch die Teilnahme und den Gewinn von nationalen und internationalen Wettbewerben entstehen, sind wichtige Einnahmequellen.50

Aber auch trotz dieser Einnahmen liegt die Bundesliga finanziell weit hinter den Ligen aus England und Spanien. Dies führt dazu, dass manche Vereine umdenken und in Erwä­gung ziehen, auf externe Investoren zurückzugreifen. Derzeit gibt es in der ersten Bun­desliga nur sieben Vereine, an welchen sich noch kein externer Investor beteiligt. Alle anderen Vereine haben Anteile der eigenen Stimmrechte verkauft. Der VfB Stuttgart hat 11,75% der Stimmanteile verkauft, der Hamburger SV 20,79% und der FC Bayern Mün­chen 24,99%. Von den 24,99% gehen jeweils 8,33% an die Allianz, an Adidas und an Audi. Eintracht Frankfurt hat 36,60% der Stimmanteile verkauft, RB Leipzig und FC Augsburg haben jeweils 49% der Stimmanteile verkauft. Hannover 96 hat schon 49% der Stimmanteile verkauft, möchte aber den Antrag für die Ausnahmeregel durchsetzen und den Großteil der Stimmanteile an ihren Investor veräußern. Diesen Weg ist auch die TSG 1899 Hoffenheim gegangen, die mittlerweile 96% der Stimmanteile an Dietmar Hopp verkauft hat. Der VfL Wolfsburg und Bayer 04 Leverkusen haben bereits 100% der stimmberechtigen Anteile verkauft.51

Der vordergründige Zweck der Investoren ist, dass die Vereine durch den Verkauf von Stimmanteilen Geld einnehmen, welches die Vereine in Spielertransfers oder in die Inf­rastruktur investieren können. Zusätzlich können Vereine wie Hoffenheim, Wolfsburg oder Leverkusen auf das Kapital der Investoren zurückgreifen und haben dadurch einen finanziellen Vorteil.

Ein gutes Beispiel für den Verkauf von Stimmanteilen ist Bayern München. Bayern Mün­chen hat 2002 10% der Stimmanteile für knapp 77 Millionen Euro an Adidas verkauft.52 Die Audi AG erwarb zwischen 2010 und 2011 in drei Schritten 9,09% an der FC Bayern München AG und bezahlte für 2,5 Millionen Aktien rund neunzig Millionen Euro.53 Eine Erhöhung des Grundkapitals von 25 Millionen Euro auf 27,5 Millionen Euro hatte zur Folge, dass sich die Allianz SE im Jahr 2014 8,33 % der Anteile an der FC Bayern Mün­chen AG für die Summe von 110 Millionen Euro sicherte. Durch die Kapitalerhöhung hat jeder Partner seither 8,33% Anteile an der FC Bayern München AG.54 Der Verkauf von 24,99% der Anteile hat sich in diesem Fall für beide Seiten rentiert. Der FC Bayern konnte durch die Einnahmen von insgesamt 277 Millionen Euro das Stadion vollständig finanzieren und hat somit ca. 25 Millionen Euro im Jahr mehr zur Verfügung, die in den Verein investiert werden können.55 Die Partner Audi, Adidas und Allianz profitieren von der Vermarktung des FC Bayern München und erhöhen so ihre Bekanntheit in Amerika und Asien.

Ein weiteres Beispiel für Investoren in der Bundesliga sind der Hamburger SV und Mäzen Klaus-Michael Kühne. Klaus-Michael Kühne kaufte sich 2010 für 12,5 Millionen Euro Transferrechte beim HSV und gab ein Darlehen in Höhe von 8,5 Millionen Euro für den Wunschspieler Rafael van der Vaart. Von 2014 bis 2017 gewährte Klaus-Michael Kühne zwei weitere Darlehen für Spielertransfers in Höhe von insgesamt 55 Millionen Euro und wandelte Teile des Darlehens in insgesamt 17% der Anteile an der HSV Fußball AG um. Zusätzlich erwarb er für jährlich vier Millionen Euro die Namensrechte für das Stadion.56 Trotz der Darlehen und des Geldes für die Namensrechte erreichte der Hamburger SV in der Saison 2012/13 lediglich Platz sieben der Tabelle. In fünf der letzten sieben Saisons belegte der Hamburger SV stets Plätze im unteren Viertel der Tabelle und konnte sich zweimal nur knapp vor dem Abstieg retten.57 Zusätzlich besitzt der HSV Verbindlichkei­ten in Höhe von 105 Millionen Euro und schreibt weiter rote Zahlen. Im November 2017 verkündete Klaus-Michael Kühne, dass er keine weiteren Zahlungen gewähren wird, wenn der HSV seine Bedingungen nicht erfüllt.58

Am Beispiel des HSV kann man erkennen, dass der Verkauf von Stimmanteilen auch negative Seiten mit sich bringen kann. Durch die vielen Investitionen von Klaus-Michael Kühne ist der Verein immer abhängiger von seinem Investor geworden und sollte dieser die Zahlungen einstellen und der Verein absteigen, hätte der Verein keine Chance mehr, die fehlenden finanziellen Mittel zurückzuzahlen und der Traditionsverein müsste wahr­scheinlich zwangsweise weitere Ligen absteigen und im schlimmsten Fall Insolvenz an­melden.

2.2.3 Auswirkungen auf die Bundesligavereine

Durch die 50+1-Regel wird in der Bundesliga reguliert, dass die Vereine über 50% zu­züglich einer weiteren Stimme an der Gesellschaft besitzen und so die Investoren nicht die vollständige Kontrolle über einen Verein erhalten können. Die meisten Vereine un­terliegen der 50+1-Regel, sodass das notwendige finanzielle Kapital aus anderen Berei­chen kommen muss. Doch trotz dieser Regel gibt es auch Ausnahmefälle wie den VfL Wolfsburg, Bayer 04 Leverkusen, die TSG 1899 Hoffenheim und bald Hannover 96, wenn die DFL einem entsprechenden Antrag zustimmt.59

Die 50+1-Regel impliziert ebenso, dass ein Verein von dieser Regel ausgeschlossen ist, wenn „ein anderer Rechtsträger seit mehr als 20 Jahren den Fußballsport des Mutterver­eins ununterbrochen und erheblich gefördert hat.“60 Dies ist beim VfL Wolfsburg mit der VW AG, bei Bayer 04 Leverkusen mit der Bayer AG, bei der TSG 1899 Hoffenheim mit Dietmar Hopp und seit diesem Jahr bei Hannover 96 mit dem Unternehmer Martin Kind der Fall. Außerdem besagt die 50+1-Regel lediglich, dass kein Investor mehr als 50% der Stimmanteile besitzen darf. So hat es RasenBallsport Leipzig geschafft, die 50+1-Regel zu umgehen. Da die Lizenzspielerabteilung zum Mutterverein gehört, der Kapitalgeber aber die Red Bull GmbH ist, verstößt RB Leipzig nicht gegen die 50+1-Regel und kann von Red Bull finanziell unterstützt werden. Dadurch ist es auch kleineren Vereinen als Bayern München oder Borussia Dortmund möglich, teure Spieler zu verpflichten und ihnen das entsprechende Gehalt zu zahlen.61

Allerdings kann nur rund die Hälfte der Vereine, die auf der Bundesligatabelle vertreten sind, auf genügend finanzielle Mittel zurückgreifen. Die andere Hälfte setzt meist auf junge talentierte oder unbekannte Spieler. Diese Vereine können zwar teilweise die gro­ßen Mannschaften schlagen, auf lange Sicht haben die finanzstarken Vereine jedoch ei­nen Vorteil. Oft entwickeln sich gute Spieler bei kleineren Vereinen und wechseln dann für einen hohen Betrag zu einem großen Klub im In- oder Ausland. Vereine wie Bayern München oder der VfL Wolfsburg kaufen meist Spieler ein, die schon gut entwickelt sind, sodass diese Spieler ohne großen Zeitaufwand in die Mannschaft integriert werden kön­nen. Dadurch schwächen diese Vereine gleichzeitig die kleineren Vereine, wodurch sich die Chance auf den Gewinn der Bundesliga oder des DFB-Pokals für letztere verringert.

Ein Beispiel für den Einfluss eines Investors zeigt die Entwicklung der TSG 1899 Hof­fenheim. Als der Verein 1989 in die Kreisklasse A abstieg, wurde Dietmar Hopp neuer Investor.62 Innerhalb der ersten elf Jahre stieg der Verein insgesamt fünf Ligen bis zur Regionalliga auf. Seit 2008 spielt die TSG 1899 Hoffenheim in der ersten Liga und nimmt in der Saison 2017/18 erstmals in der Vereinsgeschichte am internationalen Wettbewerb teil.63 SAP ist seit 2013 Haupt- und Trikotsponsor des Vereins und zahlt 4,5 Millionen Euro im Jahr.64 Zusätzlich zu den Einnahmen aus dem Sponsoring investierte Dietmar Hopp, der seit 2015 96% der Stimmanteile des Vereins besitzt, rund 350 Millionen Euro in die Infrastruktur, das Stadion und Transfers.65 Diese Investments halfen dem damali­gen Kreisligisten, den Sprung bis in die Bundesliga und Europa League zu schaffen.

Das aktuellste Beispiel für sportlichen Erfolg durch einen Investor im deutschen Fußball ist RasenBallsport Leipzig. RB Leipzig besitzt zwar die Stimmenmehrheit an der Gesell­schaft, jedoch wird 99% des Stammkapitals von der Red Bull GmbH gehalten. Durch dieses Geld ist es RB Leipzig gelungen, innerhalb von sechs Jahren aus der Regionalliga Nord in die Bundesliga aufzusteigen.66 Der rasante Aufstieg ist zum einen auf die Inves­titionen in den Verein, das Nachwuchszentrum und die Infrastruktur zurückzuführen, zum anderen auf die kluge Transferpolitik der Führungsebene des Vereins. Durch das Einwirken und die finanziellen Mittel des Investors war es RB Leipzig möglich, ein Transferangebot für den Mittelfeldspieler Naby Keita in Höhe von rund achtzig Millionen Euro zunächst auszuschlagen. Auch wenn der Deal zur Saison 2018/19 trotzdem vollzo­gen wird, zeigt dieses Beispiel, welche Möglichkeiten ein Verein durch einen Investor erlangt.67 Die meisten Vereine wären gezwungen gewesen, den Spieler für dieses Geld abzugeben. Durch das Kapital der Red Bull GmbH konnte der Verein auch ohne das zu­sätzliche Geld durch den Transfer gut in neue Spieler investieren.

2.3 Vergleich mit der Premier League

2.3.1 Die englische Premier League

1857 wurde in England mit dem Sheffield FC der erste Fußballverein der Welt gegründet. Die Erfinder Nathaniel Creswick und William Prest stellten die ersten Regeln für die neue Sportart Fußball auf und im Jahr 1885 wurde mit dem FA Amateur Cup der erste Wett­bewerb eingeführt.68 Drei Jahre später wurde in England die erste Fußballliga mit zwölf Vereinen gegründet. Bis 1902 wurden weitere Regeln festgelegt, die nicht nur Verhal­tensregeln waren, sondern auch unter anderem das Spielfeld und die Schiedsrichter um­fassten. Dreißig Jahre später wurden die Regeln von dem Engländer Stanley Rous über­arbeitet und bis 1997 nicht mehr verändert.69

In den 1980er Jahren hatte der englische Profifußball stark unter der Hooligan-Szene zu leiden und insbesondere der Mai 1985 stellt einen Tiefpunkt des englischen Fußballs dar. Im Finale des Europokals der Landesmeister kam es zur Katastrophe von Heysel. Als eine Wand im Heysel-Stadion in Brüssel durch eine Massenpanik einstürzte, starben 39 Menschen und über vierhundert Menschen wurden verletzt.70 Nach dem Spiel wurden die englischen Vereine Manchester United, FC Liverpool, FC Everton, Norwich City, Tot­tenham Hotspur und FC Southampton von der FA für die kommenden fünf Saisons von den internationalen Wettbewerben ausgeschlossen.71

Als sich fünf englische Vereine von der Football League lösten und mit weiteren Verei­nen im Jahr 1992 die Premier League gründeten, wurden zeitgleich auch neue Schutz­maßnahmen eingeführt. Sämtliche Stehplätze in den Stadien wurden zu Sitzplätzen umgebaut und sowohl die Ticketpreise, als auch der Sicherheitsaufwand wurde erhöht.72 2006 sprach sich der damalige FIFA Präsident Sepp Blatter für 18 Teams (statt zwanzig) in der Premier League aus, stoß jedoch bei dem englischen Verband auf Widerspruch. Der Premier League Sprecher verdeutlichte: „The only people who are going to tell us how to run the Premier League are the league's 20 member clubs.“73

In der Saison 2010/11 gelang es Swansea City als erstem ausländischen Team in die eng­lische Premier League aufzusteigen. 2013 gelangte mit Cardiff City der zweite ausländi­sche Verein in die Premier League.74

In der Premier League ist es seit 1993 Tradition, dass die Namensrechte der Liga verkauft werden. Als erster Sponsor war die Biermarke Carling Namensgeber der Liga. Von 1993 bis 2001 hieß die höchste englische Liga FA Carling Premiership. In den folgenden drei Jahren konnte sich Barclaycard, Hersteller von Kreditkarten, die Rechte sichern und än­derte den Namen in Barclaycard Premiership. Zwischen 2004 und 2016 besaß Barclays die Namensrechte an der englischen Liga. Von 2004 bis 2007 wurde die englische Liga Barclays Premiership genannt, bevor sie 2007 in Barclays Premier League umbenannt wurde. Im Rahmen des letzten Drei-Jahres-Vertrag bezahlte Barclays insgesamt rund 150 Millionen Euro für die Namensrechte. Mit dem Auslaufen des Vertrages zur Saison 2016/17 änderte die Premier League nicht nur den Namen von Barclays Premier League in The Premier League, sondern auch das Logo der Liga.75 Durch die Bekanntheit und Beliebtheit der englischen Premier League konnte die FA einen Vertrag der TV-Rechte aushandeln, der durch nationale Übertragung, plus die Auslandsvermarktung rund 9,5 Milliarden Euro in drei Jahren einbringen wird. Durch diese Einnahmen kann auf das Verkaufen der Namensrechte der Liga verzichtet werden.76

In der Premier League werden die Einnahmen durch den TV-Vertrag anders auf die Ver­eine aufgeteilt, als es in der Bundesliga der Fall ist. In England werden 50% der Einnah­men aus der TV-Vermarktung gleichmäßig auf alle zwanzig Vereine der ersten Liga ver­teilt. Weitere 25% werden analog der Dauer der Live-Übertragung der Spiele eines Ver­eins verteilt. Die restlichen 25% werden gemäß der Endplatzierung der Vorsaison an die Vereine verteilt.77 Durch diese Aufteilung erzielte der FC Sunderland, 20. Platz in der Tabelle, mit rund 107 Millionen Euro in der Saison 2016/17 mehr Einnahmen durch TV- Gelder, als der deutsche Rekordmeister Bayern München, der nur 99 Millionen durch TV- Einnahmen verdiente.78

[...]


1 Vgl. DFB-Geschichte (2017), S.1.

2 Vgl. Der DFB (2015).

3 Vgl. DFB-Satzungen (2017a), S.3.

4 Vgl. DFB-Satzungen (2017b), S.15.

5 Vgl. Ashelm, M. (2011).

6 Vgl. Umstrittene Mehrheiten (2017).

7 Vgl. Hopp übernimmt Mehrheit bei 1899 Hoffenheim (2015).

8 Vgl. Abschied von 50+1 (2017).

9 Vgl. DFB-Satzungen (2017c), S.3-49.

10 DFB-Satzungen (2017b), S.15.

11 Vgl. DFL-Satzungen (2017a), S.3-4.

12 DFL-Satzungen (2017b), S.8-9.

13 Vgl. Eginger, M. (2013a), S.4.

14 Vgl. DFB-Satzungen (2017b), S.15.

15 Vgl. DFL-Satzungen (2017b), S.8-9.

16 Vgl. Merx, S. (2014), S.2.

17 Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.

18 Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (2009a).

19 Vgl. DFL-Satzungen (2017a), S.3-4.

20 Vgl. Heermann, P. (o.J. a), S. 10.

21 Vgl. Heermann, P. (o.J. b), S.11.

22 Vgl. Heermann, P. (o.J. b), S.11.

23 Vgl. Heermann, P. (o.J. c), S. 12-14.

24 Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (2009b).

25 Vgl. Springer Gabler Verlag (o.J.).

26 Vgl. Heermann, P. (o.J. d), S.20.

27 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

28 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (2009).

29 Vgl. Eginger, M. (2013b), S.10.

30 BGB, §823, I, S.225.

31 Vgl. Eginger, M. (2013b), S.10.

32 Vgl. Wittner, A. (2006).

33 Vgl. Deutsche Meisterschaft (o.J.).

34 Vgl. Kracht, C. (2016a).

35 Vgl. Kracht, C. (2006b).

36 Vgl. Transfermarkt (2017a).

37 Vgl. Transfermarkt (2017a).

38 Vgl. Transfermarkt (2017b).

39 Vgl. Transfermarkt (2017c).

40 Vgl. Transfermarkt (2017d).

41 Vgl. Transfermarkt (2017e).

42 Vgl. Zuschauerzahlen (2017).

43 Vgl. Kracht, C. (2006c).

44 Vgl. Mies, J.; Sarter, A. (2017).

45 Vgl. Randerath, M. (2017).

46 lat. Sprichwort; Motto des Herzog Friedrich I.

47 Vgl. Randerath, M. (2015).

48 Vgl. Bernert, T. (2016).

49 Vgl. Rach, V. (2017).

50 Vgl. o.V. (2015a).

51 Vgl. Nahar, C. (2017).

52 Vgl. Hirn, W.; Freitag, M. (2005).

53 Vgl. FC Bayern (2009).

54 Vgl. FC Bayern (2014a).

55 Vgl. o.V. (2014).

56 Vgl. Ostsieker, P. (2017).

57 Vgl. Transfermarkt (2017f).

58 Vgl. Bohnensteffen, M. (2017a).

59 Vgl. Sport 1 (2017a).

60 DFB-Satzungen (2017b).

61 Vgl. Kroemer, U. (2016).

62 Vgl. Hopp übernimmt Mehrheit bei 1899 Hoffenheim (2015).

63 Vgl. Transfermarkt (2017g).

64 Vgl. Trikotsponsoring (2017).

65 Vgl. Hopp übernimmt Mehrheit bei 1899 Hoffenheim (2015).

66 Vgl. Kroemer, U. (2016).

67 Vgl. o.V. (2017b).

68 Vgl. Sheffield (2017).

69 Vgl. FIFA (o.J.).

70 Vgl. Dapp, T.; Schmidt, M. (2015).

71 Vgl. BBC (o.J.).

72 Vgl. Raecke, D. (2017).

73 o.V. (2006).

74 Vgl. o.V. (2013a).

75 Vgl. Sport 1 (2016).

76 Vgl. o.V. (2016a).

77 Vgl. Rach, V. (2017).

78 Vgl. Premier League (2017).

Fin de l'extrait de 74 pages

Résumé des informations

Titre
Die 50+1-Regelung im deutschen Profi-Fußball am Beispiel der 1. Bundesliga
Auteur
Année
2017
Pages
74
N° de catalogue
V1040061
ISBN (ebook)
9783346457103
ISBN (Livre)
9783346457110
Langue
allemand
Mots clés
profi-fußball, beispiel, bundesliga
Citation du texte
Aaron Salzburger (Auteur), 2017, Die 50+1-Regelung im deutschen Profi-Fußball am Beispiel der 1. Bundesliga, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1040061

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