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Jean-Jacques Rousseau - Staat und Bürger

Title: Jean-Jacques Rousseau - Staat und Bürger

Term Paper (Advanced seminar) , 1999 , 33 Pages , Grade: gut

Autor:in: Stefan Brost (Author)

Law - Philosophy, History and Sociology of Law
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Summary Excerpt Details

In der nachfolgenden Arbeit möchte ich anhand der im Contrat Social (CS) verwendeten zentralen Begrifflichkeiten darstellen, wie sich Rousseau das Verhältnis des einzelnen Bürgers zum Staat und
umgekehrt vorstellte. Ausgangspunkt für die Beschäftigung mit dem CS ist allerdings zunächst das rousseausche Menschenbild und seine persönliche Vorstellung davon, wie der Mensch von einem Natur- in einen staatlichen Zustand durch den Abschluß eines Gesellschaftvertrages gelangt ist ( II. Kapitel ).
Diese Vorbemerkungen sind wichtig für das Verständnis des CS und der Theorie eines allgemeinen Willens ( volonté générale ), deren zentrale Bedeutung für das gesamte Werkim III. Kapitel meiner Arbeit dargestellt wird. Dabei gehe ich zunächst der Frage nach, wie der allgemeine Wille in einer Gesellschaft zu bestimmen ist. Anschließend untersuche ich die verschiedenen Funktionen, die die
volonté générale im rousseauschen System wahrnimmt. Innerhalb dieses Kapitels gehe ich ferner auf die Rolle des Gesetzgebers und die der Zivilreligion ein. Der Allgemeinwille bildet auch die gedankliche
Voraussetzung für einen zweiten Kernbegriff im CS, nämlich den der Souveränität, den ich im IV. Kapitel näher untersuchen werde. Im gleichen Kapitel stelle ich auch kurz die Regierungsformenlehre
Rousseaus dar. Abschließend beschäftige ich mich schließlich mit den inhaltlichen Widersprüchen des CS und der Kritik an Rousseaus politischer Theorie, die ihm von den verschiedensten Seiten entgegengebracht wurde.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung:

II. Ausgangslage und Grundproblem:

1. Der Mensch im vorstaatlichen Zustand

2. Der Gesellschaftsvertrag

III. La volonté générale:

1. Bezug und Bestimmung des allgemeinen Willens

2. Funktionen der volonté générale

a. Gesetzgebungsfunktion

b. Gleichheits- und Freiheitsgarantie

c. Ideelle Norm und Moralität

3. Vorrang der Mehrheit

4. Der Gesetzgeber und die religion civile

a. Der Gesetzgeber

b. Die Zivilreligion

IV. Der rousseausche Souveränitätsbegriff:

1. Unveräußerlichkeit

2. Unteilbarkeit

3. Grenze der Souveränität

4. Die Regierungsformen

a. Demokratie

b. Aristokratie

c. Monarchie

d. Die gemischte und die gemäßigte Regierungsform

V. Kritik:

1. Das Konstitutionsproblem des Gesellschaftsvertrags

2. Totalitarismusvorwurf

3. Naturrecht und allgemeiner Wille

4. Wiederauferstehung der societas perfecta et completa?

VI. Fazit:

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht das Verhältnis zwischen dem Bürger und dem Staat in der politischen Theorie von Jean-Jacques Rousseau, insbesondere anhand seines Hauptwerkes "Du contrat social". Dabei steht die zentrale Frage im Mittelpunkt, wie individuelle Freiheit durch einen Gesellschaftsvertrag in sittliche und bürgerliche Freiheit transformiert werden kann, ohne die Autonomie des Individuums preiszugeben.

  • Das rousseausche Menschenbild und der Übergang vom Natur- zum Gesellschaftszustand
  • Die Funktion und Bestimmung der "volonté générale" (des allgemeinen Willens)
  • Der Souveränitätsbegriff und die Rolle des Gesetzgebers sowie der Zivilreligion
  • Die Analyse der verschiedenen Regierungsformen in Rousseaus Idealstaat
  • Kritische Auseinandersetzung mit dem Totalitarismusvorwurf und dem Konstitutionsproblem

Auszug aus dem Buch

c. Ideelle Norm und Moralität

Der allgemeine Wille ist auch normatives Prinzip des Strafrechts. Denn nach Rousseau ist die Gemeinschaft dazu befugt, den einzelnen zu zwingen, frei zu sein, wenn er nicht dem allgemeinen Willen folgt.

Gemeint ist damit derjenige, der das Gesetz der Gemeinschaft verletzt. Durch seinen Gesetzesverstoß hört er auf Mitglied der Gemeinschaft zu sein und erklärt dem Vaterland sogar den Krieg. Um den Staat zu erhalten, muß somit der einzelne als Staatsfeind den Tod erleiden, weil er, wenn er sich nicht dem Allgemeinwillen unterwirft, keine moralische Person, kein Bürger mehr ist. Durch den Zwang der Gemeinschaft verliert der einzelne für Rousseau aber nicht seine Freiheit, denn „um nicht selbst das Opfer eines Meuchelmörders zu werden, ist man einverstanden zu sterben, wenn man einer wird“. Jeder geht also mit seiner freien Entscheidung zur Annahme des Gesellschaftsvertrages das persönliche Risiko ein, bei Begehung eines Verbrechens von der Gemeinschaft bestraft zu werden.

Auf der anderen Seite erwartet er nämlich auch, daß er durch Schluß des Vertages von der Allgemeinheit vor Verbrechern geschützt wird. Gefährdet der Verstoß des einzelnen die Gesellschaft nicht gleich in ihrem Bestand, besteht aber die Möglichkeit einer Resozialisierung. Insofern muß der malfaiteur durch Zwang der Allgemeinheit in einen Zustand versetzt werden, indem er den allgemeinen Willen in seinem Partikularwillen und das Gemeinwohl in seinem Eigeninteresse wiederentdecken kann. Nur so kann er wieder als Bürger in den Staatskörper integriert werden. Da Rousseau außerhalb des allgemeinen Willens keine Moralität kennt, kann man sagen, daß der Straftäter an die objektiven Bedingungen der Moralität zurückgebunden wird, ohne, daß er dadurch zu einer moralischen Existenz gezwungen werden könnte; denn zu dieser müßte sich die moralischen Gesinnung hinzugesellen, die jedoch prinzipiell nicht erzwingbar ist. Der sich in der Strafe manifestierende Zwang bezieht sich nicht auf den Willen des Einzelnen, sondern soll allein die Unterwerfung des Verbrechers unter die objektiven Bedingungen sozialer Freiheit bewirken.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Einleitung: Diese Einleitung führt in das Thema der staatstheoretischen Entwürfe Rousseaus ein und umreißt den Aufbau der Untersuchung.

II. Ausgangslage und Grundproblem: Dieses Kapitel erläutert den Übergang des Menschen vom vorstaatlichen Naturzustand in den staatlichen Zustand durch den Gesellschaftsvertrag.

III. La volonté générale: Hier wird der zentrale Begriff des "allgemeinen Willens" sowie die Rolle des Gesetzgebers und der Zivilreligion in Rousseaus System detailliert analysiert.

IV. Der rousseausche Souveränitätsbegriff: Dieses Kapitel untersucht die Eigenschaften der Souveränität, wie Unveräußerlichkeit und Unteilbarkeit, und erörtert die verschiedenen Regierungsformen.

V. Kritik: Der Abschnitt widmet sich den inhaltlichen Widersprüchen in Rousseaus Argumentation, insbesondere dem Totalitarismusvorwurf und Fragen zum Naturrecht.

VI. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und beleuchtet die Bedeutung der Volkssouveränität in der modernen Staatslehre.

Schlüsselwörter

Jean-Jacques Rousseau, Gesellschaftsvertrag, volonté générale, Allgemeinwille, Souveränität, Naturzustand, Zivilreligion, Gesetzgeber, Volkssouveränität, Staat, Bürger, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Totalitarismusvorwurf, politische Philosophie.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die staatstheoretischen Überlegungen von Jean-Jacques Rousseau, wie sie in seinem Werk "Du contrat social" niedergelegt sind.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Zu den Kernbereichen gehören das Menschenbild Rousseaus, die Theorie des allgemeinen Willens (volonté générale), das Konzept der Volkssouveränität und die Einordnung der Regierungsformen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, darzustellen, wie Rousseau die Vereinbarkeit von individueller Freiheit und staatlichem Rechtszwang innerhalb seines Idealstaatsentwurfs begründet.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?

Es handelt sich um eine politikwissenschaftliche und philosophische Textanalyse, die auf den zentralen Begriffen des "Contrat Social" sowie auf ergänzender Sekundärliteratur basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des allgemeinen Willens, die Souveränitätslehre sowie die kritische Reflexion der Theorie, inklusive der Auseinandersetzung mit dem Totalitarismusvorwurf.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit maßgeblich?

Besonders prägend sind Begriffe wie "volonté générale", "Souveränität", "Gesetzgeber", "Zivilreligion" und "Gesellschaftsvertrag".

Inwiefern spielt der "Gesetzgeber" eine besondere Rolle im rousseauschen Staat?

Der Gesetzgeber fungiert als eine Art "Ingenieur", der die Verfassung schafft und die Menschen erzieht, ohne dabei selbst politische Herrschaftsfunktionen innerhalb der Verfassung auszuüben.

Wie begründet Rousseau die Notwendigkeit einer "Zivilreligion"?

Die Zivilreligion dient dazu, die moralische Bindung der Bürger an den Staat zu festigen und sicherzustellen, dass die Gesetze und das Gemeinwohl von den Individuen als heilig und unantastbar empfunden werden.

Was kritisiert der Autor an Rousseaus Verständnis des Gesellschaftsvertrags?

Die Arbeit weist auf das Konstitutionsproblem hin, dass der "natürliche Mensch" bei Rousseau bereits depraviert ist, bevor der Vertrag geschlossen wird, was die Motivation für dessen Abschluss logisch schwierig nachvollziehbar macht.

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Details

Title
Jean-Jacques Rousseau - Staat und Bürger
College
University of Bonn
Course
Hauptseminar
Grade
gut
Author
Stefan Brost (Author)
Publication Year
1999
Pages
33
Catalog Number
V104010
ISBN (eBook)
9783640023851
Language
German
Tags
Jean-Jacques Rousseau Staat Bürger Hauptseminar
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Stefan Brost (Author), 1999, Jean-Jacques Rousseau - Staat und Bürger, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/104010
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