Analyse der bankaufsichtlichen Vorschriften zu Eigenkapital und Liquidität im Hinblick auf ihre Wirkung als Instrumente der Financial Repression


Masterarbeit, 2019

98 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Verzeichnis der Tabellen

Verzeichnis der Anlagen

1 Einführung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Arbeit

2 Grundlagen der Financial Repression
2.1 Definition und Herkunft des Begriffs Financial Repression
2.2 Volkswirtschaftliche Hintergründe
2.2.1 Die Bedeutung der Staatsverschuldung
2.2.2 Mittel zur Verringerung der Staatsverschuldung
2.2.3 Grundlegende Wirkungsweisen der Financial Repression
2.3 Die Bedeutung der Banken für die Staatsfinanzierung und die Financial Repression
2.4 Instrumente der Financial Repression
2.5 Historische Beispiele für Financial Repression
2.5.1 Financial Repression in den USA 1945 - ca. 1980
2.5.2 Financial Repression in China bis heute

3 Kriterien zur Feststellung von Financial Repression
3.1 Festlegung eines methodischen Rahmens
3.2 Kriterien zur Beurteilung der repressiven Wirkung bankaufsichtlicher Instrumente

4 Analyse der Basel III-Regelungen auf ihre Wirkung als Instrumente der Financial Repression
4.1 Einführung in das Basel III-Regelwerk
4.1.1 Die Grundstruktur von Basel III
4.1.2 Zeitliche Einordnung der Basel III-Reform
4.2 Anforderungen an das Eigenkapital der Institute
4.2.1 Die Definition der Eigenmittel nach Basel III
4.2.2 Die Eigenmittelanforderungen nach Basel III
4.3 Die Ermittlung der Risk Weighted Assets (RWA)
4.3.1 Ermittlung der RWA für Kreditrisiken
4.3.1.1 Überblick
4.3.1.2 RWA-Ermittlung für Forderungen an Staaten
4.3.1.3 RWA-Ermittlung für andere Forderungsklassen und sonstige Aktiva
4.3.1.4 Beurteilung der repressiven Wirkung im Kreditrisiko-Regelwerk
4.3.2 Ermittlung der RWA für Markrisiken
4.3.3 Ermittlung der RWA für CVA Risiken
4.3.4 Ermittlung der RWA für operationelle Risiken
4.3.5 Der Output-Floor bei Kredit- und Marktpreisrisiken
4.4 Die Leverage Ratio
4.5 Anforderungen an die Liquidität der Institute
4.5.1 Die Liquidity Coverage Ratio
4.5.2 Die Net Stable Funding Ratio

5 Fazit

Anhang

Literaturverzeichnis

Verzeichnis der elektronischen Quellen

a) Alphabetische Ordnung der elektronischen Quellen

b) Numerische Ordnung der elektronischen Quellen

Abkürzungsverzeichnis

ASF Available Stable Funding

AT1 Additional Tier 1 capital

BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

BCBS Basel Committee on Banking Supervision

BIP Bruttoinlandsprodukt

BIS Bank for International Settlements

BRRD Bank Recovery and Resolution Directive

Bruegel Brussels European and Global Economic Laboratory

c.p. ceteris paribus

CDS Credit Default Swap

CET1 Common Equity Tier 1 capital

CIU Collective Investment Undertakings (siehe OGA)

CRD Capital Requirements Directive

CRR Capital Requirements Regulation

CVA Credit Valuation Adjustments

EAD Exposure at Default

EBA European Banking Authority

ECB European Central Bank (siehe EZB)

EMIR European Market Infrastructure Regulation

EWR Europäischer Wirtschaftsraum

EZB Europäische Zentralbank

Fed The Federal Reserve System

FRTB Fundamental Review of the Trading Book

G7 Group of Seven

G20 Group of Twenty

G-SIB Global Systemically-Important Banks

HGB Handelsgesetzbuch

HQLA High Quality Liquid Assets

IMF International Monetary Fund

IRBA Internal Ratings-Based Approach

IRRBB Interest Rate Risk in the Banking Book

KSA Kreditrisiko-Standardansatz

LCR Liquidity Coverage Ratio

LGD Loss Given Default

MREL Minimum Requirement for own funds and Eligible Liabilities

NBER National Bureau of Economic Research

NSFR Net Stable Funding Ratio

OGA Organismus für Gemeinsame Anlagen

OTC Over-The-Counter

PD Probability of Default

Repo Repurchase Operation

RSF Required Stable Funding

RWA Risk Weighted Assets

SMA Standardised Measurement Approach

SREP Supervisory Review and Evaluation Process

TLAC Total Loss Absorbing Capacity

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Entwicklung der Staatsverschuldung ausgewählter Industrieländer 2006 - 2017 62

Abbildung 2: Entwicklung der Staatsverschuldung in % des BIP 1900 - 2011 63

Verzeichnis der Tabellen

Tabelle 1: Klassifizierung der Instrumente der Financial Repression 15

Tabelle 2: Risikogewichte für Staaten nach Rating 35

Tabelle 3: RWA-Ermittlung für Marktrisiken des Anlage- und Handelsbuches 43

Tabelle 4: Berechnungs- und Kappungsschema der HQLA 53

Tabelle 5: Verringerung der Staatsverschuldung ausgewählter Länder durch Financial Repression 64

Tabelle 6: Forderungsklassen nach Basel III 65

Tabelle 7: LCR: Zuordnung von Aktiva zu HQLA-Leveln und Haircuts 66

Tabelle 8: NSFR: Ermittlungsschema der RSF und ASF 67

Verzeichnis der Anlagen

Anlage 1: Entwicklung der Staatsverschuldung ausgewählter Industrieländer 2006 - 2017 62

Anlage 2: Entwicklung der Staatsverschuldung von Industrie- und Schwellenländern 1900 - 2011 63

Anlage 3: Entwicklung der relativen Staatsverschuldung ausgewählter Länder 1945 - 1955 64

Anlage 4: Darstellung der Basel III-Forderungsklassen 65

Anlage 5: Zuordnung von Aktiva zu HQLA-Leveln und Haircuts 66

Anlage 6: Ermittlungsschema der NSFR-Positionen 67

1 Einführung

1.1 Problemstellung

“Within our mandate, the ECB is ready to do whatever it takes to preserve the Euro. And believe me, it will be enough.“ 1

Diesen Sätzen des EZB-Präsidenten Mario Draghi inmitten der europäischen Schuldenkrise im Juli 2012 folgten in den Jahren darauf umfangreiche unkonventionelle geldpolitische Maßnahmen.2

Hintergrund dieser europäischen Staatsschuldenkrise war u.a. ein Vertrauensverlust in die Tragfähigkeit der Verschuldung insbesondere südeuropäischer Länder, da sich deren Staatschulden in Folge der Finanzmarktkrise deutlich erhöht hatten.3

Die Nullzinspolitik der EZB sowie insbesondere die Käufe von Staatsanleihen ab März 2015 führten zu Diskussionen über die Wirkung und Absicht dieser Maßnahmen in Hinblick auf verdeckte Staatsfinanzierung, Enteignung der Sparer und die wirtschaftlichen Nebenwirkungen dieser Maßnahmen.4 Diese Probleme werden aktuell auch in einem Memorandum ehemaliger Notenbanker adressiert.5

Zudem wurde als Reaktion auf die Finanzmarktkrise eine umfassende Regulierung der Finanzmärkte und deren Akteure initiiert. Diese Regulierungsvorhaben verfolgen das Ziel, die Widerstandskraft der Märkte zu erhöhen und in künftigen Krisen eine Belastung der Staaten durch Rettungsmaßnahmen zu vermeiden.6

Ein wesentlicher Baustein dieser Regulierungsvorhaben ist die Reform von Basel II, die im Dezember 2017 zur Veröffentlichung des finalisierten Basel III-Regelwerkes führte. Dieses Regelwerk definiert u.a. Anforderungen an die Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung von Banken.7

Da nach der Finanzmarktkrise weltweit in vielen Staaten (z.B. USA, Großbritannien, Japan) vergleichbare geldpolitische und regulatorische Maßnahmen durchgeführt wurden, führte dies in der Wissenschaft zu einer Resonanz in Form einer Diskussion über das Konzept und die Rückkehr der Financial Repression.8,9

Grundsätzlich umfasst Financial Repression Maßnahmen des Staates und seiner Behörden mit dem Ziel, die Refinanzierungskosten des Staats zu verringern, indem beispielsweise Investoren durch restriktive Maßnahmen dazu gebracht werden, höhere Staatsanleihe-Bestände zu halten.10 In diesem Zusammenhang wird u.a. diskutiert, ob Financial Repressionen einen Beitrag zur Entlastung bzw. Sanierung der Staatshaushalte leisten kann und welche Nebenwirkungen damit verbunden sind.11

Da die Basel III-Anforderungen die Geschäftsmodelle und das Anlageverhalten der Banken beeinflussen können,12 ergibt sich die Frage, ob Regelungen enthalten sind, die der Financial Repression dienen oder entsprechende Wirkungen entfalten.

Daher soll in der vorliegenden Arbeit ausgehend vom Begriff der Financial Repression untersucht werden, ob und in welchem Umfang die Basel III-Regelungen eine repressive Wirkung aufweisen. Die Untersuchung wird auf die Anforderungen an das Eigenkapital und Liquidität der Institute ausgerichtet.

1.2 Gang der Arbeit

In Kapitel 2 erfolgt ein Überblick über die Wirkung der Financial Repression im Hinblick auf die Staatsfinanzierung. Neben einer Definition und den grundlegenden Wirkungsweisen wird insbesondere dargestellt, welche Rolle Banken bei der Financial Repression zukommt. Welche Instrumente zur Financial Repression genutzt werden können, wird allgemein und anhand historischer Fälle dargestellt.

Im folgenden Kapitel 3 erfolgt die Festlegung des methodischen Rahmens sowie der relevanten Kriterien zur Beurteilung der Wirkung der Basel III-Regelungen im Hinblick auf die Financial Repression.

Im Kapitel 4 wird zunächst ein Überblick über die Regelungen des finalisierten Basel III-Framework gegeben. Im Anschluss werden die einzelnen Regelungen zur Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung der Institute dargestellt und hinsichtlich ihrer Wirkung als Instrumente der Financial Repression analysiert.

Dabei wird der Fokus auf solche Regelungen gelegt, bei denen eine repressive Wirkung feststellbar ist. Eine umfassende Darstellung aller Details der Basel III-Anforderungen steht nicht im Vordergrund. Die relevanten Regeln werden dann unter Nutzung des in Kapitel 3 erarbeiteten Kriterienkatalogs auf Art und Umfang ihrer Wirkung im Rahmen der Financial Repression untersucht.

Das Fazit in Kapitel 5 stellt eine zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Ergebnisse dar und gibt einen Ausblick auf weitere Entwicklungen.

2 Grundlagen der Financial Repression

2.1 Definition und Herkunft des Begriffs Financial Repression

Unter Financial Repression werden nach Hileman alle Maßnahmen seitens staatlicher Einrichtungen verstanden, die darauf abzielen, die Finanzierungskosten des Staates zu verringern, indem die Renditeerwartung der Investoren unter die marktübliche Verzinsung bei Abwesenheit der repressiven Maßnahmen gedrückt wird.13

Die Ökonomen Reinhart und Kirkegaard sprechen in diesem Zusammenhang von „capture and underpay“, also der erzwungenen Bindung von Geldern der Sparer und Investoren in Staatsanleihen, deren Verzinsung durch diese zinsunelastischen Nachfrager reduziert wird.14,15

Eine vereinfachte Definition, die auf die Auswirkung der Financial Repression abstellt, gibt der Sachverständigenrat im Rahmen seines Gutachtens 2012 / 2013: „Im Grunde handelt es sich bei dieser Financial Repression um eine verdeckte Umverteilung von Inhabern der Staatsanleihen zugunsten des Staates“.16

Das wesentliche Ziel der Financial Repression ist es somit, die Zinslast, das Haushaltsdefizit und letztlich die Staatsverschuldung zu reduzieren. Dabei ist die Wirkung der Financial Repression deutlich intransparenter und weniger spürbar als andere Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung wie Einsparungen oder Steuererhöhungen.17

Der Begriff der Financial Repression wurde erstmals in den Arbeiten von McKinnon und Shaw im Jahr 1973 genutzt, um die Ausgestaltung von Finanzsystemen in den Schwellenländern nach dem 2. Weltkrieg zu beschreiben.18,19,20 Es ist jedoch festzustellen, dass auch in den westlichen Industrieländern historische Phasen der Financial Repression zu beobachten sind (vgl. Kapitel 2.4).21

2.2 Volkswirtschaftliche Hintergründe

2.2.1 Die Bedeutung der Staatsverschuldung

Zum Verständnis der Gründe für Financial Repression werden im Folgenden wesentliche Entwicklungen und Probleme der Staatsverschuldung dargestellt.

Die Verschuldung von Staaten ist - wenn auch in unterschiedlicher Höhe - ein bereits in der Historie häufig zu beobachtendes Phänomen. Gleiches gilt für Krisen, die durch zu hohe Staatsschulden ausgelöst wurden. Hierbei ist festzuhalten, dass diese Entwicklungen nicht nur für Schwellenländer, sondern auch für die heutigen Industrieländer feststellbar sind.22

Grundsätzlich konnten in entsprechenden Analysen nur schwache Effekte der bestehenden Staatsverschuldung auf das Wachstum nachgewiesen werden. Sofern die Staatsverschuldung jedoch eine Größenordnung von 90% des BIP übersteigt, so ist eine signifikante Verringerung des Wachstums zu verzeichnen.23,24

Hinzu kommt, dass mit steigender Staatsverschuldung das Vertrauen der Investoren in die Tragfähigkeit bzw. die Rückzahlung der Schulden sinkt und somit die Wahrscheinlichkeit von Schuldenkrisen zunimmt.25

Wichtig für das Verständnis der Probleme der Staatsverschuldung ist die Unterteilung der Verschuldung in Inlandsverschuldung (domestic debt) und Auslandsverschuldung. Hierbei versteht man unter domestic debt solche Schulden, die in Heimatwährung und unter Landesrecht begeben wurden.26 Da Staaten bei domestic debt über ein größeres Instrumentarium zur Krisenbewältigung (incl. Financial Repression) verfügen, sind Staaten mit einem hohen Anteil von domestic debt weniger anfällig für Schuldenkrisen.27,28 Im Falle der westlichen Industrieländer liegt heute der überwiegende Anteil der Staatsverschuldung in Form von domestic debt vor.29

Diese grundlegenden Probleme der erhöhten Staatsverschuldung lassen sich auch in den westlichen Industrienationen nach der Finanzkrise beobachten. Durch die Banken-Rekapitalisierung sowie die umfangreichen fiskalischen Stimuli haben sich die Schuldenstände stark erhöht (siehe Darstellung der Schuldenentwicklung in Anlage 1). In einigen Staaten der Eurozone führten diese hohen Schuldenstände ab 2010 zu unterschiedlich stark ausgeprägten Schuldenkrisen.30

Die gezeigten Entwicklungen und Probleme im Hinblick auf die Höhe der Staatsverschuldung führten dazu, dass die fiskalischen Handlungsspielräume nach der Finanzkrise zunehmend geringer wurden, und sich Bedarf für die Verringerung der Verschuldung ergab.31

2.2.2 Mittel zur Verringerung der Staatsverschuldung

Die Staatsverschuldung wird meist relativ, also in Relation zum BIP angegeben: 32

Zur Verringerung der relativen Staatsverschuldung stehen im allgemeinen folgende Instrumente zur Verfügung:33

- Förderung des Wirtschaftswachstums
- Verringerung des Haushaltsdefizits durch Einsparungen oder Steuererhöhungen („fiscal adjustments“)
- Erhöhung der Inflationsrate deutlich über die Markterwartungen („Surprise inflation“)
- Financial Repression i.V.m. gemäßigter Inflation
- Schulden-Restrukturierung bis hin zum Ausfall der Zahlungen

Die genannten Instrumente wirken auf unterschiedliche Weise auf Zähler und Nenner der relativen Staatsverschuldung und sind in unterschiedlichem Maße durch die Staaten beeinflussbar. Vor allem aber unterscheiden sie sich in ihrer politischen Durchsetzbarkeit und in den Auswirkungen auf die wirtschaftliche Stabilität.

Hier ist zunächst festzuhalten, dass der Weg über Haushaltsdisziplin in Form von Einsparungen oder Steuererhöhungen in der Regel politisch auf Widerstände treffen wird.34 Gleichzeitig wird das Wachstum behindert, wodurch wiederum der Nenner (Höhe des BIP) der relativen Staatsverschuldung beeinträchtigt wird.35

Die Instrumente der Surprise Inflation und der Schuldenrestrukturierung sind zwar im Grundsatz sehr wirksam, wirken sich aber stark vertrauensmindernd und destabilisierend aus, so dass diese zumindest in den westlichen Industrieländern nur in extremen Krisensituationen genutzt werden würden.36

Im Gegensatz dazu ermöglicht die Financial Repression eine Konsolidierung der Staatsfinanzen, die für die Bevölkerung wenig spürbar und in ihrer Wirkung sehr intransparent ist.37 Gleichzeitig kommt sie ohne eine deutliche Erhöhung der Inflation und andere Unsicherheit erzeugende Maßnahmen aus.38

2.2.3 Grundlegende Wirkungsweisen der Financial Repression

Die Financial Repression nutzt zwei Wege zur Reduzierung der relativen Staatsverschuldung. So wird zum einen die Staatsverschuldung gebremst, indem die Nominalverzinsung der Staatsschulden verringert wird und somit c.p. die Zinskosten und die Haushaltsdefizite verringert werden.39,40

Zum anderen erhöht sich das nominale BIP c.p. durch die vorhandene Inflation. Die Besonderheit im Falle der Financial Repression ist hierbei, dass keine erhöhten Inflationsraten benötigt werden41, so dass Notenbanken weiterhin innerhalb ihres Mandates handeln können.42 Zudem wird durch die Repression der Zusammenhang zwischen Inflation und Nominalzinsen bei freier Kapitalallokation abgeschwächt.43

Die Verringerung der Nominalverzinsung wird dabei über den Mechanismus des „capture and underpay“ erreicht, also die Ausübung von Druck auf Marktteilnehmer, Staatsschulden unterhalb der marktüblichen Renditen zu halten.44

Die Erhöhung der Nachfrage nach Staatsschulden („capture“) kann u.a. durch Zwang zum Halten von Staatsanleihen sowie die Verringerung von Alternativanlagen in anderen (Teil-) Märkte erfolgen, also beispielsweise durch Beschränkungen des Kapitalverkehrs in andere Währungsräume.45

Daneben sind auch direkte Eingriffe in die Zinsmärkte möglich, mit dem Ziel, das Niveau der Nominalzinsen und damit die Zinslast zu senken („underpay“). Hierbei sind beispielsweise gesetzliche Zins-Obergrenzen möglich.46

Dies stellt den Kern der Financial Repression dar, die hierfür genutzten Instrumente werden in einem nachfolgenden Kapitel vorgestellt.

Das Ziel der Financial Repression, die Kombination aus moderater Inflation und rückläufigen Nominalzinsen, führt zu einem deutlichen Rückgang bis hin zu negativen Realzinsen. Diese Entwicklung stellt eine Umverteilung von Gläubigern zu Schuldnern dar und wird als „Financial Repression Tax“ bezeichnet. Der reduzierende Effekt auf die Staatsverschuldung wird „Liquidation Effect“ genannt.47,48

Unter Realzins versteht man hierbei den Vor-Steuer-Wertzuwachs einer Investition nach Berücksichtigung der Inflation.49

Es gilt: Realzins 50

Bei der Quantifizierung der Financial Repression Tax bzw. des Liquidation Effects bestehen methodische Probleme. Hier sind u.a. die Ermittlung eines aggregierten Nominalzinssatzes der Staatsverschuldung sowie der marktüblichen Rendite bei Abwesenheit einer unterstellten Financial Repression („was wäre, wenn?“) zu nennen. Letztlich ist umstritten, ob negative Realzinsen stets als Nachweis von Financial Repression gelten können, oder auch andere Ursachen denkbar sind.51,52

Unabhängig davon kann gezeigt werden, dass die Realzinsen unter Financial Repression signifikant niedriger liegen, als in Phasen liberalerer Finanzmärkte. Dies führte in entsprechenden Analysen zu einem Liquidation Effect i.H.v. 0,9% bis 5,3% des BIP pro Jahr.53

Für den Fall von Währungsräumen (hier: Euro-Zone) zeigt sich, dass Financial Repression wirksam ist, obwohl durch den einheitlichen Währungs- und Rechtsraum Ausweichbewegungen der Investoren hinsichtlich der einzelnen Länder möglich sind. Gerade in Ländern mit hohen Schuldenständen wurden viele Staatsschulden durch das heimische Bankensystem absorbiert.54

Die Eingriffe in die freien Kapitalmärkte bleiben nicht ohne Nebeneffekte. Hier ist insbesondere die Verdrängung (Crowding-Out) privater Kreditnehmer zu nennen, zum anderen führt es zu einer finanziellen Belastung von Banken und Versicherungen.55,56 Allerdings sind relevante negative volkswirtschaftliche Wirkungen durch die Verzerrung der Kreditmärkte und damit der Ressourcenallokation zumindest bei moderater Financial Repression umstritten.57,58

2.3 Die Bedeutung der Banken für die Staatsfinanzierung und die Financial Repression

Grundsätzlich nehmen Banken drei Funktionen in der Finanzierung von Staaten ein. So fungieren sie als Dienstleister bei der Emission von Staatsanleihen, und wickeln zudem den Handel von Staatsanleihen am Sekundärmarkt ab. Darüber hinaus sind Banken als Investoren gleichzeitig bedeutende Gläubiger der Staaten.59,60

Für die Financial Repression ist insbesondere die Gläubigerfunktion der Banken relevant. Durch repressive Maßnahmen können Staaten weitere Anteile der Kreditvergabemöglichkeiten der Banken für ihre zusätzlich benötigte Verschuldung nutzen. Somit erhalten sie indirekt Zugriff auf die Einlagen der Sparer.61

Die enge Verflechtung von Banken und Staaten wird auch als Banken-Staaten-Nexus bezeichnet. Sie führt dazu, dass Krisen der öffentlichen Finanzen zu Bankenkrisen, und umgekehrt Bankenkrisen durch erforderliche Rettungspakete zu einer Haushaltskrise der Domizilländer führen können.62

Es ist festzuhalten, dass nennenswerte Teile der Staatsverschuldung über das Bankensystem finanziert werden. So halten beispielsweise die deutschen Banken 483 Mrd. Euro oder 23,5% der gesamten deutschen Staatsverschuldung.63

In diesem Zusammenhang ist der ausgeprägte Home Bias der Kreditinstitute bei der Investition in Staatsanleihen zu erwähnen. Hierunter versteht man die Neigung der Institute, vorzugsweise Staatsanleihen des Heimatlandes zu erwerben, obwohl bspw. in der Eurozone Anleihen anderer staatlicher Schuldner ohne Währungsrisiko oder regulatorische Nachteile investierbar wären.64,65

Insbesondere südeuropäische Banken weisen einen ausgeprägten Home Bias auf und investieren in hohem Maße in die Staatsanleihen ihrer Herkunftsländer. Diese Tendenz hat sich nach der Finanzmarktkrise und in Folge des höheren Finanzierungsbedarf dieser Länder noch verstärkt.66

Auf Basis von Zahlen des Bruegel Institutes ist der Anteil der Holdings einheimischer Banken in Spanien und Italien mit Abklingen der Eurokrise und dem Start der Anleihekäufe der EZB wieder gefallen. So ist der Anteil der spanischen Banken an der spanischen Staatsverschuldung von 19,0% Ende 2006 auf 36,0% im Juni 2013 gestiegen, um dann auf 16,7% (Juni 2018) zu fallen. Gleiches gilt für den Anteil italienischer Banken an der italienischen Staatsverschuldung. Hier betrug der Anteil im Dezember 2006 noch 12,4%, erhöhte sich dann auf 24,5% im Juni 2013 und beträgt im Juni 2018 noch 19,7%.67

Umgekehrt beträgt der Anteil einheimischer Staatsschulden an der aggregierten Bilanzsumme der Banken des jeweiligen Landes in Deutschland 6,4%, in Spanien 10,5% und in Italien sogar 16,5% der aggregierten Bilanzsumme.68

Es werden unterschiedliche Gründe für die Existenz des Home Bias und dessen Verstärkung in der Eurokrise diskutiert. Sie umfassen u.a. staatlichen Einfluss auf die Banken sowie deren Erwartung, Rettungspakete eher auf nationalstaatlicher Ebene zu erhalten. Umgekehrt besteht die Erwartung, im Falle eines Ausfalls des Heimatlandes unabhängig von der Höhe des Exposures selbst auszufallen.69 Letztlich kann der Home Bias also auf den Banken-Staaten-Nexus zurückgeführt werden.70 Auch Financial Repression wird als Erklärung herangezogen.71

Es zeigt sich hier ein Zusammenhang zwischen dem Banken-Staaten-Nexus und der Financial Repression. So hat die hohe Bedeutung der Banken bspw. zur Einführung der Bankenregulierung beigetragen. Gleiches gilt u.a. auch für das (Teil-) Eigentum des Staates an Banken (z.B. Sparkassen, Landesbanken, Förderbanken oder spanische Cajas).72 Über diese Verbindungen und den resultierenden staatlichen Einfluss kann bei Bedarf der repressive Druck auf die Institute zügig erhöht werden, um zusätzliche Staatsschulden zu refinanzieren.

Insgesamt kann festgehalten werden, dass die Existenz des Home Bias von Banken und dessen Förderung im Rahmen der Financial Repression (forced home bias) einen relevanten Einfluss auf die Staatsfinanzierung darstellt.

Eine weitere bedeutende Rolle kommt den Banken im geldpolitischen Transmissionsmechanismus zu.73 Unter dem Transmissionsmechanismus werden alle Wirkungskanäle verstanden, über die Geldpolitik in die Realwirtschaft hineinwirkt.74 Insbesondere über den Zinskanal haben Banken hier einen relevanten Einfluss. So können Banken auf Leitzinsänderungen reagieren, indem sie die Verzinsung von Einlagen und Krediten in unterschiedlicher Höhe und mit unterschiedlicher Geschwindigkeit anpassen („interest rate pass-through“).75,76

Dadurch können zwei Faktoren beeinflusst werden, zum einen die Wirkung der Leitzinssenkung auf die langfristigen Zinsen, zum anderen die Entwicklung der Verzinsung von Krediten und Spareinlagen.77 Dies kann die Realzinsen verringern, wenn z.B. bei steigender Inflation die Leitzinsen erhöht werden, die Banken diese Erhöhung aber nicht in vollem Umfang oder nur mit Verzögerung weitergeben.

Durch die Beeinflussung des Zinskanals mittels Financial Repression der Banken kann also die Wirksamkeit der Zentralbank-Maßnahmen verstärkt oder geschwächt und die Entstehung geringer oder negativer Realzinsen gefördert werden.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Banken eine große Rolle in der Finanzierung der Staaten zukommt. Die Beeinflussung des (Anlage-) Verhaltens von Banken stellt somit einen starken Hebel für die Financial Repression dar.

2.4 Instrumente der Financial Repression

Vor der Darstellung der Instrumente der Financial Repression ist darauf hinzuweisen, dass die Einstufung konkreter Maßnahmen als Financial Repression häufig umstritten ist (z.B. Anleihekäufe der Notenbank bei Deflationsgefahr). So wird beispielsweise nach Krisen häufig eine bessere und strengere Regulierung von Banken und anderen Kapitalmarktteilnehmern gefordert. Hier ist eine klare Unterscheidung zwischen intendierter Financial Repression und Verbesserung des Aufsichtsregimes i.d.R. kaum darstellbar.78,79

So fordern auch Espinosa und Yip, keine Unterteilung in repressive und nicht repressive Systeme vorzunehmen, sondern stattdessen den Grad der Repression in einem Finanzsystem darzustellen.80

Die Instrumente der Financial Repression lassen sich in drei Kategorien unterteilen. Zum einen können sie darauf abzielen die Nachfrage nach Staatsanleihen zu fördern und damit die Finanzierung der Staatsverschuldung zu ermöglichen. Gleichzeitig reduziert die erhöhte Nachfrage die Verzinsung der Staatsverschuldung.81

Die Beschränkung von Anlagealternativen stellt ein weiteres Mittel der Financial Repression dar. Diese verhindern die Umschichtung von Mitteln in renditestärkere Anlagen oder in freiere Märkte, und sichern so die Nachfrage nach Staatsanleihen.82

Andere Instrumente zielen direkt darauf ab, das Zinsniveau (Nominalzinsen) von Staatsanleihen oder des Gesamtmarktes zu reduzieren.83

Tabelle 1: Klassifizierung der Instrumente der Financial Repression

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: eigene Darstellung auf Basis von Hileman, Garrick (2016), www.wsbi-esbg.org (abgerufen am 23.06.2019) - Dokument 20 der CD, S. 6 f., sofern keine andere Quelle angegeben ist.

Viele der genannten Instrumente stellen starke Eingriffe in die wirtschaftliche Freiheit dar und werden daher in modernen westlichen Marktwirtschaften nicht direkt genutzt.84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 Über den „Umweg“ der Geldpolitik sowie der makroprudenziellen Regulierung von Banken, Versicherungen und anderen Finanzdienstleistern ist Financial Repression heute trotzdem durchführbar.98,99

2.5 Historische Beispiele für Financial Repression

2.5.1 Financial Repression in den USA 1945 - ca. 1980

Die Finanzierung von Kriegen ist eine der wesentlichen Ursachen für sehr hohe Staatsverschuldungen. Dies war auch in den USA und anderen westlichen Ländern nach dem 2. Weltkrieges festzustellen (Entwicklung der Staatsverschuldung siehe Anlagen 2 und 3). So betrug die Verschuldung der USA im Jahr 1945 116% des BIP.100 Im Gegensatz zu den unterlegenen Ländern war eine Entschuldung durch offenen Ausfall bzw. Restrukturierung für die Siegermächte kaum durchführbar.101

So wurden Maßnahmen der Financial Repression eingeführt, um die Refinanzierung und den Abbau der hohen Staatsverschuldung zu ermöglichen. Der Beginn und das Ende der repressiven Maßnahmen sind nicht klar abgrenzbar. Einige Maßnahmen waren schon seit den 1930er Jahren in Kraft, das Ende der Maßnahmen erstreckte sich über einen Zeitraum von einer Dekade. So erfolgte das Verbot des privaten Goldbesitzes bereits 1933 durch Roosevelt.102,103

Zur Kriegsfinanzierung wurde die Unabhängigkeit der Notenbank eingeschränkt. Im Jahr 1942 erklärte sich die Fed unter Druck der Regierung bereit, durch Staatsanleihekäufe deren Verzinsung auf 0,375% für kurzfristige und 2,5% für langfristige Anleihen zu begrenzen. Wegen des Inflationsdrucks wurde diese Regelung im Jahr 1951 aufgehoben.104 Zuvor wurde im Rahmen des Treasury-Fed Accord jedoch ein Umtausch regulärer Staatsanleihen in nichtbörsenfähige Anleihen (nonmarketable bonds) vorgenommen, der durch Interventionen der Fed gestützt wurde.105

Ein Instrument zur Beschränkung von Alternativanlagen waren Einschränkungen des freien Kapitalverkehrs und der festen Wechselkurse im Rahmen des Bretton-Woods-System. Die Vereinigten Staaten fokussierten bei den Kapitalverkehrskontrollen auf die Beschränkung von Mittelabflüssen und verweigerten umgekehrt die Durchsetzung ausländischer Kapitalverkehrskontrollen. Somit wurden Zuflüsse von Kapital in die USA nicht beschränkt.106

Dies wurde ab 1963 ergänzt durch die Interest Equalization Tax auf Käufe von ausländischen Wertpapieren i.H.v. bis zu 15% des Anlagebetrags um Mittelabflüsse aus den USA zu begrenzen. Zudem wurde Druck auf Banken und Unternehmen ausgeübt, weniger Kreditvergabe und Investitionen im Ausland zu tätigen.107

Mit der Regulation Q wurden ab 1933 Obergrenzen für die Verzinsung von Bankeinlagen geschaffen. Sichteinlagen durften nicht verzinst werden, für Spareinlagen galt eine Obergrenze von 2,5%. Diese Obergrenze lag zumeist oberhalb der banküblichen Verzinsung und diente in erster Linie der Beschränkung von Wettbewerb und der Sicherung der Bankprofitabilität. Es sollte verhindert werden, dass Banken aus Ertragsgründen Staatsanleihen in andere Assets umschichten.108

Ab 1966 wurde die Regulation Q deutlich strikter verfasst. So wurde der Anwendungsbereich auf Sparkassen und Genossenschaftsbanken109 erweitert. Zudem wurden die Obergrenzen so angepasst, dass eine spürbare Begrenzung der Verzinsung erwirkt wurde. Ziel war die Verlangsamung des allgemeinen Zinsanstiegs.110

Der Effekt der Regulation Q führte zum einen dazu, dass insbesondere Kleinsparern Milliarden Dollar an Zinserträgen entgingen. Gleichzeitig führte sie dazu, dass immer, wenn die Rendite von Staatsanleihen über die Zinsobergrenze stieg, das Einlagenwachstum abnahm. Die Nachfrage nach Staatsanleihen als Ersatz für Spareinlagen erhöhte sich also und bremste dadurch deren Zinsanstieg.111,112

Die Financial Repression in den USA endete Mitte der 1980er Jahre zugunsten der Marktliberalisierung. So wurden im Jahr 1974 das Goldverbot113 und wesentliche Teile der Kapitalverkehrsbeschränkungen114 aufgehoben. Im Jahr 1980 wurde eine stufenweise Aufhebung der Zinsobergrenzen bis 1986 in die Wege geleitet.115

Die genannten Maßnahmen bewirkten, dass in den Jahren 1945 - 1980 in fast zwei Dritteln der Zeit Realzinsen unter 1% und in 25% der Jahre sogar negative Realzinsen festzustellen sind.116 Insgesamt erfassen Reinhart und Sbranica neun Jahre mit negativen Realzinsen in diesem Zeitraum („Liquidation Years“), wobei in diesen Jahren der durchschnittliche Realzins -3,5% betrug.117

Die Verschuldung der USA hat sich in diesem Zeitraum von 116% des BIP (1945)118 auf 41% des BIP im Jahr 1980119 verringert. Zudem ist festzuhalten, dass in diesem Zeitraum ausgeprägter Financial Repression ein kräftiges Wirtschaftswachstum und keine größeren Bankenkrisen zu verzeichnen waren.120

Es kann also festgehalten werden, dass Financial Repression keine neue Entwicklung in den westlichen Industrieländern ist, sondern bereits nach dem 2. Weltkrieg zum Abbau der enormen Verschuldung genutzt wurde. Die Erfolge dieser Strategie bei der Verringerung der relativen Staatsverschuldungen zeigen Anlage 2 und 3.

2.5.2 Financial Repression in China bis heute

Obwohl das chinesische Finanzsystem schon deutliche Liberalisierungen erfahren hat, sind auch heute noch umfangreiche repressive Maßnahmen in Kraft. Da die Zentralregierung nur in geringem Maße verschuldet ist, kann die Stützung der hochverschuldeten Staatsunternehmen ein Ziel sein. Es können aber auch andere Faktoren wie Investitions- und Konjunkturförderung durch niedrige Zinsen, oder die Schwächung des Wechselkurses Zielsetzungen der Maßnahmen sein.121

Im zweiten Falle wäre aber eine Einstufung der Maßnahmen als Financial Repression zu hinterfragen. Definitionsgemäß genügt nicht allein das Vorhandensein bestimmter Einschränkungen um Financial Repression festzustellen, sondern nur die Kombination dieser Einschränkungen mit der Zielsetzung der Verringerung der Staatsverschuldung durch Verringerung der Zinskosten.

Als wesentliche Elemente der Financial Repression in China sind zunächst der durch die Zentralbank gelenkte Wechselkurs und die Kapitalverkehrs-Beschränkungen zu nennen. Zudem bestehen Beschränkungen hinsichtlich der Geldanlage chinesischer Bürger im Ausland, wie auch für Ausländer in China.122,123

Als zusätzlicher Faktor ist die fehlende Unabhängigkeit der Zentralbank zu nennen. So werden die Zinsen bei steigender Inflation langsamer erhöht, als sie bei fallender Inflation gesenkt werden. Dies führt zu einer Verringerung der Realzinsen.124

Der Bankenmarkt in China wird dominiert durch Banken in Staatseigentum, so dass staatliche Stellen Einfluss auf die Zinsgestaltung und die Vergabe von Krediten nehmen können. Dies führt beispielsweise dazu, dass die Staatsunternehmen besser mit Krediten versorgt werden als privatwirtschaftliche Unternehmen (directed credit). Zudem ist trotz der offiziellen Abschaffung der gesetzlichen Zinsbegrenzung für Kredite und Einlagen praktisch keine Änderung in der Verzinsung eingetreten. Die Geschäftsbanken halten trotz Abschaffung an den früheren Regelungen fest.125

[...]


1 EZB (Hrsg.) (2012), www.ecb.europa.eu (abgerufen am 22.07.2019) - Dokument 1 der CD, S. 4.

2 Insbesondere sind hier die Wertpapierkaufprogramme („Quantitative Easing“) zu nennen. Für einen Überblick über die Programme vgl. EZB (Hrsg.) (2019), www.ecb.europa.eu (abgerufen am 05.10.2019) - Dokument 57 der CD, S. 1 - 15.

3 Vgl. Van Riet, Ad (2013), papers.ssrn.com (abgerufen am 30.08.2019) - Dokument 27 der CD, S. 12 f. und Mishkin, Frederic F. (2016), S. 326, 328 f.

4 Zum Stand der öffentlichen Diskussion zu den jeweiligen Zeitpunkten der Veröffentlichung vgl. die Kommentare von Fischer, Malte (2013), www.wiwo.de (abgerufen am 05.10.2019) - Dokument 59 der CD, S. 4 ff. und Krumrey, Hennig (2015), www.deutschlandfunkkultur.de (abgerufen am 05.10.2019) - Dokument 58 der CD, S. 2 f. sowie o.V. (2019a), www.sueddeutsche.de (abgerufen am 05.10.2019) - Dokument 60 der CD, S. 1 f.

5 Vgl. Hannoun, Hervé / Issing, Otmar / Liebscher, Klaus et al. (2019), www.faz.net (abgerufen am 05.10.2019) - Dokument 56 der CD, S. 4 f .

6 Vgl. o.V. (2019), www.bundesbank.de (abgerufen am 04.09.2019) - Dokument 42 der CD, S. 1.

7 Vgl. o.V. (2019), www.bundesbank.de (abgerufen am 04.09.2019) - Dokument 42 der CD, S. 1 f.

8 Vgl. beispielsweise Vgl. Reinhart, Carmen M. / Rogoff, Kenneth S. (2015), www.researchgate.net (abgerufen am 17.07.2019) - Dokument 10 der CD, S. 2 f., 13.

9 Für einen Überblick ergriffener Maßnahmen in den genannten Ländern vgl. Reinhart, Carmen M. (2012), www.researchgate.net (abgerufen am 17.07.2019) - Dokument 8 der CD, S. 6 - 10.

10 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Kirkegaard, Jacob F. / Sbranica, M. Belen (2011), www.imf.org (abgerufen am 25.07.2019) - Dokument 4 der CD, S. 1.

11 Vgl. Chari, Varadarajan Venkata / Dovis, Alessandro / Kehoe, Patrick J. (2018), www.alessandrodovis.com (abgerufen am 05.08.2019) - Dokument 15 der CD, S. 3, 14.

12 Zur Auswirkung von Basel III-Regelungen auf die Geschäftsmodelle von Banken vgl. Fiedler, Robert E. / Gassmann, Peter / Wackerbeck, Philipp (2011), S. 198 - 203 oder Waschbusch, Gerd / Meyer-Ramloch, Dorothea / Eicke, Christian (2011), S. 163, 166..

13 Vgl. Hileman, Garrick (2016), www.wsbi-esbg.org (abgerufen am 23.06.2019) - Dokument 20 der CD, S. 6.

14 Der Begriff „Staatsanleihen“ wird im Folgenden synonym für Staatsschulden genutzt, obwohl diese auch in Form von Krediten vorliegen können.

15 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Kirkegaard, Jacob (2012), voxeu.org (abgerufen am 17.07.2019) - Dokument 21 der CD, S. 2.

16 Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2012), www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de (abgerufen am 23.07.2019) - Dokument 5 der CD, S. 84.

17 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Sbranica, M. Belen (2011), www.nber.org (abgerufen am 17.07.2019) - Dokument 2 der CD, S. 21.

18 Vgl. McKinnon, Robert I. (1973), S. 2, 68 - 88.

19 Vgl. Shaw, Edward S. (1973), S. 12- 15, 80 - 112.

20 Hinweis: McKinnon spricht von „Less Developed Countries - LDCs“ und „semi-industrial LDCs“ und subsummiert darunter u.a. Japan. Vgl. McKinnon, Robert I. (1973), S. 1 f. Heute wird der Begriff LDC hingegen als Abkürzung für „least developed countries“ üblicherweise für Entwicklungsländer genutzt. Es wird daher der Literatur folgend davon ausgegangen, dass Schwellenländer die Basis der Untersuchung darstellen. Vgl. Reinhart, Carmen M. / Sbranica, M. Belen (2011), www.nber.org (abgerufen am 17.07.2019) - Dokument 2 der CD, S. 8.

21 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Sbranica, M. Belen (2011), www.nber.org (abgerufen am 17.07.2019) - Dokument 2 der CD, S. 8.

22 Vgl. Darstellung der Historie von Staatsverschuldung und Schuldenkrisen bei Reinhart, Carmen M. / Rogoff, Kenneth S. (2010), S. 125 - 130 und S. 168 ff.

23 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Rogoff, Kenneth S. (2011), S. 25 ff.

24 Dies gilt auch für den Effekt des Crowding-outs, der ebenfalls erst oberhalb der 90%-Schwelle signifikant nachweisbar wird. Vgl. Becker, Bo / Ivashina, Victoria (2014), papers.ssrn.com (abgerufen am 03.08.2019) - Dokument 3 der CD, S. 25.

25 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Rogoff, Kenneth S. (2010), S. 116.

26 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Sbranica, M. Belen (2011), www.nber.org (abgerufen am 17.07.2019) - Dokument 2 der CD, S. 58.

27 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Kirkegaard, Jacob F. / Sbranica, M. Belen (2011), www.imf.org (abgerufen am 25.07.2019) - Dokument 4 der CD, S. 1.

28 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Rogoff, Kenneth S. (2015), www.researchgate.net (abgerufen am 17.07.2019) - Dokument 10 der CD, S. 7.

29 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Rogoff, Kenneth S. (2010), S. 173 f.

30 Vgl. Mishkin, Frederic F. (2016), S. 326, 328 f.

31 Vgl. Van Riet, Ad (2018), www.suerf.org (abgerufen am 03.08.2019) - Dokument 6 der CD, S. 2.

32 Vgl. Deutsche Bundesbank (Hrsg.) (2019), www.bundesbank.de (abgerufen am 19.08.2019) - Dokument 23 der CD, S. 2.

33 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Kirkegaard, Jacob (2012), voxeu.org (abgerufen am 17.07.2019) - Dokument 21 der CD, S. 1.

34 Vgl. Van Riet, Ad (2013), papers.ssrn.com (abgerufen am 30.08.2019) - Dokument 27 der CD, S. 8.

35 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Reinhart, Vincent R. / Rogoff, Kenneth S. (2012), www.aeaweb.org (abgerufen am 31.08.2019) - Dokument 29 der CD, S. 3.

36 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Kirkegaard, Jacob (2012), voxeu.org (abgerufen am 17.07.2019) - Dokument 21 der CD, S. 2 und Reinhart, Carmen M. / Rogoff, Kenneth S. (2010), S. 184.

37 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Kirkegaard, Jacob F. / Sbranica, M. Belen (2011), www.imf.org (abgerufen am 25.07.2019) - Dokument 4 der CD, S. 1.

38 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Sbranica, M. Belen (2011), www.nber.org (abgerufen am 17.07.2019) - Dokument 2 der CD, S. 21.

39 Der Begriff der Nominalzinsen ist in diesem Zusammenhang in Abgrenzung zum Begriff des Realzinses zu verstehen und nicht in Abgrenzung zum Begriff der Rendite.

40 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Sbranica, M. Belen (2011), www.nber.org (abgerufen am 17.07.2019) - Dokument 2 der CD, S. 21.

41 Vgl. Hileman, Garrick (2016), www.wsbi-esbg.org (abgerufen am 23.06.2019) - Dokument 20 der CD, S. 11.

42 Vgl. Van Riet, Ad (2018), www.suerf.org (abgerufen am 03.08.2019) - Dokument 6 der CD, S. 7.

43 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Sbranica, M. Belen (2011), www.nber.org (abgerufen am 17.07.2019) - Dokument 2 der CD, S. 22.

44 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Kirkegaard, Jacob (2012), voxeu.org (abgerufen am 17.07.2019) - Dokument 21 der CD, S. 2.

45 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Kirkegaard, Jacob (2012), voxeu.org (abgerufen am 17.07.2019) - Dokument 21 der CD, S. 2.

46 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Sbranica, M. Belen (2011), www.nber.org (abgerufen am 17.07.2019) - Dokument 2 der CD, S. 8.

47 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Kirkegaard, Jacob (2012), voxeu.org (abgerufen am 17.07.2019) - Dokument 21 der CD, S. 3.

48 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Sbranica, M. Belen (2011), www.nber.org (abgerufen am 17.07.2019) - Dokument 2 der CD, S. 21.

49 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Sbranica, M. Belen (2011), www.nber.org (abgerufen am 17.07.2019) - Dokument 2 der CD, S. 31. Da die Inflation, im Gegensatz zur Nominalverzinsung (Festlegung in t-1), ex-ante nicht bekannt ist, wird der Realzins stets erst nach Ablauf des Betrachtungszeitraums (Zeitpunkt t) feststehen.

50 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Sbranica, M. Belen (2011), www.nber.org (abgerufen am 17.07.2019) - Dokument 2 der CD, S. 31.

51 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Sbranica, M. Belen (2011), www.nber.org (abgerufen am 17.07.2019) - Dokument 2 der CD, S. 23 f., 27, 40.

52 Vgl. Hileman, Garrick (2016), www.wsbi-esbg.org (abgerufen am 23.06.2019) - Dokument 20 der CD, S. 4 f.

53 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Sbranica, M. Belen (2011), www.nber.org (abgerufen am 17.07.2019) - Dokument 2 der CD, S. 39 f.

54 Vgl. Becker, Bo / Ivashina, Victoria (2014), papers.ssrn.com (abgerufen am 03.08.2019) - Dokument 3 der CD, S. 4 f., 24 f.

55 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Rogoff, Kenneth S. (2015), www.researchgate.net (abgerufen am 17.07.2019) - Dokument 10 der CD, S. 7.

56 Vgl. Chari, Varadarajan Venkata / Dovis, Alessandro / Kehoe, Patrick J. (2018), www.alessandrodovis.com (abgerufen am 05.08.2019) - Dokument 15 der CD, S. 14.

57 Vgl. Roubini, Nouriel / Sala-i-Martin, Xavier (1991), www.nber.org (abgerufen am 23.07.2019) - Dokument 7 der CD., S. 36.

58 Vgl. Stiglitz, Joseph E. (1994), documents.worldbank.org (abgerufen am 04.08.2019) - Dokument 9 der CD, S. 22 f.

59 Vgl. Sattler, Friederike (2015), S. 420 f.

60 Vgl. Thießen, Friedrich / Zeranski, Stefan (2011), www.wiso-net.de (abgerufen am 13.08.2019) - Dokument 17 der CD, S. 2.

61 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Rogoff, Kenneth S. (2010), S. 123.

62 Vgl. Gehringer, Agnieszka (2019), www.flossbachvonstorch-researchinstitute.com (abgerufen am 05.08.2019) - Dokument 12 der CD, S. 1.

63 Stand 30.06.2018. Vgl. Bruegel (Hrsg.) (2018), bruegel.org (abgerufen am 30.08.2019) - Dokument 24 der CD, Tabellenblatt „Germany“, Zelle F117 und Verhältnis aus Zelle F117 und B117.

64 Vgl. Becker, Bo / Ivashina, Victoria (2014), papers.ssrn.com (abgerufen am 03.08.2019) - Dokument 3 der CD, S. 4 f.

65 Vgl. Van Riet, Ad (2018), www.suerf.org (abgerufen am 03.08.2019) - Dokument 6 der CD, S. 4.

66 Vgl. Gehringer, Agnieszka (2019), www.flossbachvonstorch-researchinstitute.com (abgerufen am 05.08.2019) - Dokument 12 der CD, S. 2 ff.

67 Vgl. Bruegel (Hrsg.) (2018), bruegel.org (abgerufen am 30.08.2019) - Dokument 24 der CD, Tabellenblätter „Spain“, Zellen R55, R81 und R101 und „Italy“, Zellen M46, M72 und M92.

68 Stand 1. Quartal 2018. Vgl. Kolak, Marija (2018), www.bvr.de (abgerufen am 30.08.2019) - Dokument 25 der CD, S. 5.

69 Vgl. Becker, Bo / Ivashina, Victoria (2014), papers.ssrn.com (abgerufen am 03.08.2019) - Dokument 3 der CD, S. 4 f, 19.

70 Vgl. Weidmann, Jens (2013), www.ft.com (abgerufen am 05.08.2019) - Dokument 16 der CD, S. 1. Weidmann nennt ergänzend einen Carry-Trade südeuropäischer Banken, bei dem hochverzinsliche Anleihen dieser Staaten gekauft und als Collateral für die günstige Refinanzierung über die EZB genutzt werden.

71 Vgl. Becker, Bo / Ivashina, Victoria (2014), papers.ssrn.com (abgerufen am 03.08.2019) - Dokument 3 der CD, S. 23.

72 Vgl. Monnet, Eric / Pagliari, Stefano / Vallée, Shahin (2014), bruegel.org (abgerufen am 13.08.2019) - Dokument 18 der CD, S. 5 f.

73 Auf eine ausführliche Darstellung des geldpolitischen Transmissionsmechanismus wird an dieser Stelle verzichtet. Im Hinblick auf die Rolle der Notenbanken in der Financial Repression ist dem Transmissionsmechanismus eine hohe Bedeutung zuzuweisen. Da der Schwerpunkt der Arbeit aber auf Geschäftsbanken und deren Regulierung liegt, stellt es eher einen Randaspekt dar.

74 Vgl. Mishkin, Frederic S. (2016), S. 672.

75 Für eine Gesamtübersicht des geldpolitischen Transmissionsmechanismus vgl. Mishkin, Frederic S. (2016), S. 672 - 680.

76 Vgl. Gigineishvili, Nikoloz (2011), www.imf.org (abgerufen am 04.09.2019) - Dokument 26 der CD, S. 4.

77 Vgl. Gigineishvili, Nikoloz (2011), www.imf.org (abgerufen am 04.09.2019) - Dokument 26 der CD, S. 4.

78 Vgl. Van Riet, Ad (2013), papers.ssrn.com (abgerufen am 30.08.2019) - Dokument 27 der CD, S. 22 f.

79 Vgl. Chari, Varadarajan Venkata / Dovis, Alessandro / Kehoe, Patrick J. (2016): www.minneapolisfed.org (abgerufen am 17.07.2019) - Dokument 14 der CD, S. 4.

80 Vgl. Espinosa, Marco / Yip, Chong K. (1996), www.frbatlanta.org (abgerufen am 14.08.2019) - Dokument 19 der CD, S. 3.

81 Vgl. Hileman, Garrick (2016), www.wsbi-esbg.org (abgerufen am 23.06.2019) - Dokument 20 der CD, S. 6 f.

82 Vgl. Hileman, Garrick (2016), www.wsbi-esbg.org (abgerufen am 23.06.2019) - Dokument 20 der CD, S. 6 f.

83 Vgl. Hileman, Garrick (2016), www.wsbi-esbg.org (abgerufen am 23.06.2019) - Dokument 20 der CD, S. 7.

84 Vgl. Becker, Bo / Ivashina, Victoria (2014), papers.ssrn.com (abgerufen am 03.08.2019) - Dokument 3 der CD, S. 20 f.

85 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Rogoff, Kenneth S. (2011), S. 35.

86 Vgl. Van Riet, Ad (2018), www.suerf.org (abgerufen am 03.08.2019) - Dokument 6 der CD, S. 3.

87 Vgl. Monnet, Eric / Pagliari, Stefano / Vallée, Shahin (2014), bruegel.org (abgerufen am 13.08.2019) - Dokument 18 der CD, S. 5 f.

88 Vgl. Van Riet, Ad (2018), www.suerf.org (abgerufen am 03.08.2019) - Dokument 6 der CD, S. 5.

89 Vgl. Van Riet, Ad (2018), www.suerf.org (abgerufen am 03.08.2019) - Dokument 6 der CD, S. 4.

90 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Sbranica, M. Belen (2011), www.nber.org (abgerufen am 17.07.2019) - Dokument 2 der CD, S. 8.

91 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Kirkegaard, Jacob F. / Sbranica, M. Belen (2011), www.imf.org (abgerufen am 25.07.2019) - Dokument 4 der CD, S. 1.

92 Vgl. Stiglitz, Joseph E. (1994), documents.worldbank.org (abgerufen am 04.08.2019) - Dokument 9 der CD, S. 24.

93 Vgl. Van Riet, Ad (2018), www.suerf.org (abgerufen am 03.08.2019) - Dokument 6 der CD, S. 4 f.

94 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Sbranica, M. Belen (2011), www.nber.org (abgerufen am 17.07.2019) - Dokument 2 der CD, S. 8.

95 Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2012), www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de (abgerufen am 23.07.2019) - Dokument 5 der CD, S. 84 f.

96 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Sbranica, M. Belen (2011), www.nber.org (abgerufen am 17.07.2019) - Dokument 2 der CD, S. 8.

97 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Rogoff, Kenneth S. (2015), www.researchgate.net (abgerufen am 17.07.2019) - Dokument 10 der CD, S. 3.

98 Vgl. Van Riet, Ad (2018), www.suerf.org (abgerufen am 03.08.2019) - Dokument 6 der CD, S. 8.

99 Für einen Überblick konkret ergriffener Maßnahmen der Financial Repression vgl. Reinhart, Carmen M. (2012), www.researchgate.net (abgerufen am 17.07.2019) - Dokument 8 der CD, S. 10 f.

100 Vgl. Daten in Anlage 3.

101 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Rogoff, Kenneth S. (2011), S. 4, 29, 145.

102 Vgl. Gilbert, R. Anton (1986), fraser.stlouisfed.org (abgerufen am 31.08.2019) - Dokument 28 der CD, S. 1.

103 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Sbranica, M. Belen (2011), www.nber.org (abgerufen am 17.07.2019) - Dokument 2 der CD, S. 19.

104 Vgl. Romero, Jessie (2013), www.federalreservehistory.com (abgerufen am 01.09.2019) - Dokument 30 der CD, S. 1.

105 Vgl. Hetzel, Robert L. / Leach, Ralph F. (2001) fraser.stlouisfed.org (abgerufen am 02.09.2019) - Dokument 32 der CD, S. 40 f., i.V.m Reinhart, Carmen M. / Sbranica, M. Belen (2011), www.nber.org (abgerufen am 17.07.2019) - Dokument 2 der CD, S. 1.

106 Ghosh, Atish R. / Qureshi, Mahvash S. (2016), www.imf.org (abgerufen am 01.09.2019) - Do-kument 33 der CD, S. 17 f.

107 Vgl. Neely, Christopher J. (1999), www.researchgate.net (abgerufen am 02.09.2019) - Dokument 31 der CD, S. 12.

108 Vgl. Gilbert, R. Anton (1986), fraser.stlouisfed.org (abgerufen am 31.08.2019) - Dokument 28 der CD, S. 2, 4 f.

109 Hinweis: Die im englischen Original genannten „Mutual Savings Banks and Credit Unions“ sind nicht vollständig mit den deutschen Sparkassen und Kreditgenossenschaften vergleichbar.

110 Vgl. Gilbert, R. Anton (1986), fraser.stlouisfed.org (abgerufen am 31.08.2019) - Dokument 28 der CD, S. 5.

111 Vgl. Gilbert, R. Anton (1986), fraser.stlouisfed.org (abgerufen am 31.08.2019) - Dokument 28 der CD, S. 9.

112 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Kirkegaard, Jacob (2012), voxeu.org (abgerufen am 17.07.2019) - Dokument 21 der CD, S. 4.

113 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Sbranica, M. Belen (2011), www.nber.org (abgerufen am 17.07.2019) - Dokument 2 der CD, S. 19.

114 Vgl. Neely, Christopher J. (1999), www.researchgate.net (abgerufen am 02.09.2019) - Dokument 31 der CD, S. 1.

115 Vgl. Gilbert, R. Anton (1986), fraser.stlouisfed.org (abgerufen am 31.08.2019) - Dokument 28 der CD, S. 1.

116 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Sbranica, M. Belen (2011), www.nber.org (abgerufen am 17.07.2019) - Dokument 2 der CD, S. 39.

117 Vgl. Reinhart, Carmen M. / Sbranica, M. Belen (2011), www.nber.org (abgerufen am 17.07.2019) - Dokument 2 der CD, S. 36.

118 Vgl. Daten in Anlage 3.

119 Vgl. IMF (2019), www.imf.org (abgerufen am 18.08.2019) - Dokument 22 der CD, Tabelle „GG_DEBT_GDP (Originaldaten)“, Zelle AF9.

120 Vgl. Hileman, Garrick (2016), www.wsbi-esbg.org (abgerufen am 23.06.2019) - Dokument 20 der CD, S. 11.

121 Vgl. Xu, Guangdong (2018), rauli.cbs.dk (abgerufen am 02.09.2019) - Dokument 34 der CD, S. 4 f., 8.

122 Vgl. Xu, Guangdong (2018), rauli.cbs.dk (abgerufen am 02.09.2019) - Dokument 34 der CD, S. 6.

123 Vgl. Liu, Zheng / Spiegel, Mark M. / Zhang, Jingyi (2019), www.frbsf.org (abgerufen am 02.09.2019) - Dokument 35 der CD, S. 1.

124 Vgl. Xu, Guangdong (2018), rauli.cbs.dk (abgerufen am 02.09.2019) - Dokument 34 der CD, S. 4.

125 Vgl. Xu, Guangdong (2018), rauli.cbs.dk (abgerufen am 02.09.2019) - Dokument 34 der CD, S. 3-6.

Ende der Leseprobe aus 98 Seiten

Details

Titel
Analyse der bankaufsichtlichen Vorschriften zu Eigenkapital und Liquidität im Hinblick auf ihre Wirkung als Instrumente der Financial Repression
Hochschule
Hochschule RheinMain  (Wiesbaden Business School)
Note
1,0
Autor
Jahr
2019
Seiten
98
Katalognummer
V1040317
ISBN (eBook)
9783346458964
ISBN (Buch)
9783346458971
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Basel III, Bankenaufsicht, Financial Repression, Wirtschaftsgeschichte, Staatsfinanzierung
Arbeit zitieren
Andreas Münz (Autor:in), 2019, Analyse der bankaufsichtlichen Vorschriften zu Eigenkapital und Liquidität im Hinblick auf ihre Wirkung als Instrumente der Financial Repression, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1040317

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