Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Änderung der gesetzlichen Schuldzinsen nach § 4 (4a) EStG durch das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 15. März 2018. Durch die Entscheidung des BFH zur Berücksichtigung von interperiodischen Verlusten, wirft sich nun die Frage auf, inwieweit sich die neue Berechnungsform von der alten unterscheidet und welche Fallstricke zu beachten sind. Ebenso kann die Änderung der Besteuerungswirkung durch die Entscheidung für den Steuerpflichtigen / Mandant von großer Bedeutung sein.
Schuldzinsen gelten nur dann als Abzugsfähig, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Die Entscheidung darüber ob Schuldzinsen betrieblich veranlasst sind, geht klar aus der Verwendung der Darlehensmittel hervor. Wird ein Darlehen beispielsweise zur Finanzierung einer Maschine verwendet, so liegt eine klare betriebliche Verwendung vor. Schuldzinsen die aufgrund privater Investitionen vom betrieblichen Konto bezahlt werden, dürfen nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, da keine betriebliche Veranlassung vorliegt. Der betriebliche Schuldzinsenabzug ist nach § 4 (4a) EStG einzuschränken, sobald Überentnahmen getätigt wurden. Dem Steuerpflichtigen wird hierbei fiktiv unterstellt, dass er seine Entnahmen über betrieblichen Darlehen finanziert habe. Fraglich war bisher, wie eine Überentnahme in einem Verlustjahr zu berechnen ist. Der BFH hat mit seinem jüngsten Urteil vom 14. März 2018 nun eine konkrete Berechnungsanleitung für die Finanzverwaltung vorgelegt und damit die bisherige Berechnung des Schuldzinsenabzugs in Verlustfällen der Finanzverwaltung verworfen. Die Finanzverwaltung hat diese, mit dem BMFSchreiben vom 02. November 2018 angenommen.2 Die bisherige Auffassung der Verwaltung, dass Verluste primär mit Unterentnahmen zu verrechnen seien, wird somit abgelöst. Nach dem neuen Berechnungsmuster sind Verluste in der ersten Stufe mit einzubeziehen. In der zweiten Stufe wird dann aber wiederum, da Verluste für sich genommen nicht zu Überentnahmen führen dürfen, die Bemessungsgrundlage auf den kumulierten Entnahmesaldo der Totalperiode limitiert.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einleitung
- 2 Erläuterungen zu diversen Fachbegriffen
- 2.1 Betrieblich veranlasste Schuldzinsen
- 2.2 Nicht abzugsfähige Schuldzinsen
- 2.3 Überentnahme
- 2.3.1 Gewinn
- 2.3.2 Betriebsausgaben/ Entnahmen/ Einlagen
- 3 Rechtslage vor dem BMF-Schreiben vom 02.11.2018
- 3.1 1. Stufe des Prüfschemas - Betriebliche Veranlassung
- 3.1.1 Private Veranlassung
- 3.1.2 Betriebliche Veranlassung
- 3.2 2. Stufe des Prüfschemas – Überentnahme
- 3.2.1 Steuerlicher Gewinn
- 3.2.2 Einlagen, Entnahmen
- 3.2.3 Berücksichtigung von Verlusten
- 3.2.4 Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages
- 3.3 Sonderfall Schuldzinsen aus Investitionsdarlehen
- 3.4 Schuldzinsen in Mitunternehmerschaften
- 3.4.1 Gesellschaftsbezogene Betrachtungsweise
- 3.4.1.1 Gewinnermittlung in der Personengesellschaft
- 3.4.1.2 Umwandlungen nach dem Umwandlungssteuergesetz
- 3.4.2 Gesellschafts-/ Gesellschafterbezogene Betrachtungsweise
- 3.4.2.1 Gewinnermittlung in der Personengesellschaft
- 3.4.1 Gesellschaftsbezogene Betrachtungsweise
- 3.1 1. Stufe des Prüfschemas - Betriebliche Veranlassung
- 4 Änderungen durch das BFH-Urteil und das BMF-Schreiben
- 4.1 Überentnahmen im Verlustfall
- 4.2 Änderungen in Bezug auf Schuldzinsen aus Investitionsdarlehen
- 4.3 Änderungen in Bezug auf Mitunternehmerschaften
- 4.4 Besonderheiten bei der Einnahmen-Überschussrechnung
- 5 Fallstudie
- 6 Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Projektarbeit befasst sich mit der Veränderung des betrieblichen Schuldzinsenabzugs gemäß § 4 (4a) EStG durch das BFH-Urteil vom 14. März 2018. Sie analysiert die Auswirkungen dieses Urteils auf die Rechtslage und beleuchtet die Anpassungen im Zusammenhang mit Überentnahmen, Schuldzinsen aus Investitionsdarlehen sowie Mitunternehmerschaften.
- Betrieblicher Schuldzinsenabzug gemäß § 4 (4a) EStG
- Auswirkungen des BFH-Urteils vom 14. März 2018
- Überentnahmen und deren steuerliche Behandlung
- Schuldzinsen aus Investitionsdarlehen
- Schuldzinsen in Mitunternehmerschaften
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel 1: Einleitung: Diese Einleitung führt in das Thema der Projektarbeit ein und erläutert die Relevanz des BFH-Urteils für die Praxis.
- Kapitel 2: Erläuterungen zu diversen Fachbegriffen: In diesem Kapitel werden die wichtigsten Fachbegriffe im Zusammenhang mit dem betrieblichen Schuldzinsenabzug definiert und erklärt.
- Kapitel 3: Rechtslage vor dem BMF-Schreiben vom 02.11.2018: Dieses Kapitel beschreibt die Rechtslage vor dem BFH-Urteil und dem BMF-Schreiben. Es erläutert das Prüfschema zur Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen und beleuchtet die Anwendung in verschiedenen Fallkonstellationen.
- Kapitel 4: Änderungen durch das BFH-Urteil und das BMF-Schreiben: Dieses Kapitel analysiert die durch das BFH-Urteil und das BMF-Schreiben eingeführten Änderungen und deren Auswirkungen auf die Praxis.
- Kapitel 5: Fallstudie: In diesem Kapitel wird die Anwendung der neuen Rechtsprechung anhand einer Fallstudie veranschaulicht.
Schlüsselwörter
Die wichtigsten Schlüsselwörter der Arbeit sind: betrieblicher Schuldzinsenabzug, § 4 (4a) EStG, BFH-Urteil vom 14. März 2018, Überentnahme, Investitionsdarlehen, Mitunternehmerschaft, Einnahmen-Überschussrechnung, Gewinnermittlung.
- Citar trabajo
- Lena Vögt (Autor), 2019, Die Veränderung des betrieblichen Schuldzinsabzuges. Neue Berechnungsform und mögliche Fallstricke, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1040496