Wer eine gefährliche Sportart ausübt und sich dabei verletzt, riskiert seinen Arbeitsplatz. Und wenn man "durch eigene Blödheit" schon erkrankt, erhält man auch keine Entgeltfortzahlung. Diese oder ähnliche Aussagen geistern massenhaft durch die Medien. Doch ist das zutreffend und wenn ja, womit lässt sich eine solche Kündigung begründen? Wie ist eine selbstverschuldete Krankheit arbeitsrechtlich zu qualifizieren? Kann sie zu einer Kündigung des Arbeitnehmers führen?
Ein Arbeitsverhältnis ist ein typisches Dauerschuldverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer zur Leistung der weisungsgebundenen Arbeit und der Arbeitgeber zur Leistung der versprochenen Vergütung verpflichtet ist. So sind für das Arbeitsverhältnis grundsätzlich auch die Regelungen des allgemeinen Schuldrechts anwendbar – insbesondere hinsichtlich des Leistungsstörungsrechts. Auch ist ein Arbeitsverhältnis ständigen Veränderungen und Anpassungen im Unternehmen ausgesetzt, wodurch es eines besonderen Schutzes bedarf.
INHALTSVERZEICHNIS
INHALTSVERZEICHNIS
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
A. Einleitung
B. Selbstverschuldete Krankheitals Kündigungsgrund
I. Allgemeine Einordnung
1. Der arbeitsrechtliche Bestandsschutz
2. Die Bedeutung des Betriebsrates
II. Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
1. zeitliche Betrachtung
a) Die Änderungskündigung
b) Die außerordentliche Kündigung
c) Die ordentliche Kündigung
aa) Persönlicher Geltungsbereich
bb) Prüfungsablauf
2. kausale Betrachtung
a) betriebsbedingt
b) verhaltensbedingt
c) personenbedingt
III. KrankheitalsKündigungsgrund
1. Allgemeines
a) Krankheit
b) Arbeitsunfähigkeit
c) Kausalität / Verschulden des Arbeitnehmers
d) Die krankheitsbedingte Kündigung im Besonderen
e) Prüfungsumfang
aa) die negative Prognose
bb) die erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen
cc) die konkrete Interessenabwägung
2. Arten der Krankheiten
a) die Langzeit- bzw. Dauerzustandserkrankung / chronische Erkrankung
b) die häufigen Kurzzeiterkrankungen
c) die dauernde Arbeitsunfähigkeit / krankheitsbedingte Leistungsminderung
d) das Fragerecht bzw. eine Offenbarungspflicht
3. Rechtsfolge
a) Entgeltfortzahlungsanspruch, § 3 Abs. 1S.1 EFZG
b) Rückkehr zum Arbeitsplatz
c) Beendigung des Arbeitsverhältnisses
IV. Die selbstverschuldete KrankheitalsKündigungsgrund
1. Grundsatz
2. Beispiele selbstverschuldeter personenbedingter Kündigungsgründe
a) AIDS / HIV und Hepatitis C
b) Alkohol- und Drogenabhängigkeit
c) Diabetes mellitus - Typ 2
d) Sport - als selbstverschuldete Krankheit
aa) Autorennen
bb) Autorennen (illegal) im öffentlichen Straßenverkehr
cc) Radrennen / Radsportveranstaltungen / Motorcross
dd) Waldcross-Hindernislauf
ee) Ball- und Kampfsportarten
e) Mutproben / S-Bahn-Surfmg
f) Spielsucht / Gaming disorder
g) Arbeitsunwillen - als selbstverschuldete Krankheit
C. Ergebnis
LITERATURVERZEICHNIS
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