Fair Value-Bewertung in IFRS-Abschlüssen. Eine deskriptive Analyse von Industrieunternehmen


Akademische Arbeit, 2020

24 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe

Inhalt

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Einleitung und Gang der Untersuchung

1 Fair value in der IFRS-Rechnungslegung

2 Überblick über vorhandene Studien

3 Empirische Untersuchung
3.1 Methodik
3.2 Untersuchungsergebnisse
3.2.1 Nicht-finanzielle Vermögenswerte
3.2.2 Finanzielle Vermögenswerte
3.2.3 Finanzielle Schulden
3.2.4 Ergebniswirkung der fair value-Bewertung von Finanzinstrumenten

4 Beurteilung und Diskussion der Untersuchungsergebnisse

5 Limitationen und Ausblick

Anhang

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

AG Aktiengesellschaft

Aufl. Auflage

bspw. beispielsweise

bzw. beziehungsweise

DAX Deutscher Aktienindex

DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)

dt. deutsch

ebd. ebenda

et al. und andere

EU Europäische Union

f. folgende (Seite)

ff. folgende (Seiten)

FTSE Financial Times Stock Exchange Index

FV Fair Value(s)

FVOCI Fair Value Through Other Comprehensive Income

FVPL Fair Value Through Profit and Loss

gem. gemäß

GuV Gewinn- und Verlustrechnung

HDAX Zusammenfassung von DAX, MDAX und TecDAX

Hrsg. Herausgeber

IAS International Accounting Standard(s)

IFRS International Financial Reporting Standard(s)

KoR Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung (Zeitschrift)

MDAX Midcap-Dax (Auswahlindex der Deutschen Börse)

Mio. Million(en)

PDF Portable Document Format

PiR Praxis der internationalen Rechnungslegung (Zeitschrift)

S. Seite

SDAX Smallcap-DAX (Auswahlindex der Deutschen Börse)

SE Societas Europaea (Europäische Aktiengesellschaft)

Vgl. Vergleiche

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abbildung 1: Qualität der FV auf der Aktivseite der Bilanz

Abbildung 2: Klassen der FV auf der Aktivseite der Bilanz

Abbildung 3: Qualität der FV auf der Passivseite der Bilanz

Abbildung 4: Klassen der FV auf der Passivseite der Bilanz

Einleitung und Gang der Untersuchung

„The choice between fair value and historical cost accounting is one of the most widely debated issues in the accounting literature.“ 1 Mit diesen Worten verdeutlichen H. B. Christensen und V. V. Nikolaev die Relevanz des fair value als Bewertungsmaßstab im Rahmen der IFRS-Rechnungslegung.

Um dem vorrangigen Ziel des IFRS-Abschlusses, dem Abschlussadressaten entscheidungsnützliche Finanzinformationen bereitzustellen, gerecht zu werden, orientiert sich der fair value an einer Bilanzierung zu aktuellen Marktpreisen.2 Somit soll zum Bewertungsstichtag, durch den fair value, im Gegensatz zu vergangenheitsorientieren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, der aktuelle Marktpreis eines Vermögenswertes oder einer Schuld bilanziell abgebildet werden.3 Kritik an der Entscheidungsnützlichkeit des fair value äußert sich in der nur begrenzt nachvollziehbaren und objektivierten Ermittlung vieler fair values.4 Die fair value -Bewertung flankiert somit das Spannungsfeld zwischen Entscheidungsrelevanz und Verlässlichkeit.5

In der nachfolgenden Untersuchung wird das Ausmaß der fair value -Bewertung auf die Abschlüsse von Industrieunternehmen dargestellt und analysiert. Auf die Darstellung wesentlicher konzeptioneller und normativer Rahmenbedingungen folgt eine Übersicht über vorhandene Untersuchungen, welche das Ausmaß der fair value -Bewertung aufgezeigt haben. Dieser Übersicht schließt sich eine eigene Untersuchung an und thematisiert dabei die Auswirkungen der fair value -Bewertung auf die Vermögens- und Ertragslage untersuchter Industrieunternehmen. Hiernach werden die Untersuchungsergebnisse im Hinblick auf ihre Verlässlichkeit und Entscheidungsnützlichkeit beurteilt und in den aktuellen Stand der Forschung eingebettet. Zum Schluss werden die in der Untersuchung inhärenten Limitationen und mögliche Forschungsperspektiven für zukünftige Untersuchungen aufgezeigt.

1 Fair value in der IFRS-Rechnungslegung

Der fair value (dt.: beizulegender Zeitwert) ist ein Bewertungsmaßstab, welcher eine Bewertung zu aktuellen Marktpreisen verfolgt und ist definiert als „[…] der Preis […], der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswertes eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde.“6 IFRS 13 regelt die Ermittlung des fair value einheitlich und gelangt dann zur Anwendung, wenn ein anderer Standard eine Bewertung zum fair value vorschreibt oder gestattet.7 Die Bewertung konkreter Sachverhalte zum fair value kann im IFRS-Recht zu einem Bilanzansatz führen, welcher die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten übersteigt.8

Im Rahmen der Folgebewertung gewährt das IASB für betrieblich genutzte Sachanlagen nach IAS 16, immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38 und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien nach IAS 40 eine wahlweise Bewertung zum fair value.9 Die Bewertung zum fair value stellt dabei eine Alternative zur Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, nach dem Anschaffungskostenmodell, dar.10 Nach IAS 16 und IAS 38 kann ein Unternehmen demnach das Neubewertungsmodell anwenden, welches eine Bewertung zum fair value vorschreibt.11 Dabei sind Neubewertungen, welche die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten übersteigen, erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (other comprehensive income) zu erfassen.12 Neubewertungen, welche die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten unterschreiten, sind hingegen ergebniswirksam in der GuV zu erfassen.13 Im Rahmen der wahlweisen Bewertung zum fair value, nach dem fair value -Modell gemäß IAS 40, sind hingegen sowohl Gewinne als auch Verluste aus der Neubewertung stets ergebniswirksam in der GuV zu erfassen.14

Für bestimmte Finanzinstrumente nach IFRS 9 sieht das IASB eine verpflichtende Bewertung zum fair value vor.15 Demnach sind finanzielle Vermögenswerte erfolgsneutral zum fair value im sonstigen Ergebnis zu bewerten, wenn diese im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung darin besteht, die finanziellen Vermögenswerte im Bestand zu halten, die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen als auch die finanziellen Vermögenswerte zu verkaufen (Geschäftsmodellkriterium).16 Zusätzlich müssen die Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen (Zahlungsstromkriterium).17 Sind diese beiden Kriterien nicht kumulativ erfüllt, so ist der finanzielle Vermögenswert zwingend ergebniswirksam zum fair value über die GuV zu bewerten, sofern die Kriterien des IFRS 9.4.1.2 nicht erfüllt sind.18 Bei Erfüllung der Kriterien des IFRS 9.4.1.2 ist der finanzielle Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten.19 Bei finanziellen Schulden beschränkt sich die Bewertung zum fair value auf Ausnahmen wie z.B. bestimmte Derivate.20

Die Ermittlung des fair value nach IFRS 13 richtet sich nach einer dreistufigen Bemessungshierarchie, bei der beobachtbare Inputfaktoren gegenüber nicht beobachtbaren Inputfaktoren priorisiert werden.21 Die Objektivität und Vergleichbarkeit der Inputfaktoren nimmt auf der Bemessungshierarchie nach unten ab.22 Während fair values der Stufe 1 Marktpreise für identische Vermögenswerte/Schulden auf einem aktiven Markt umfassen, welche somit beobachtbar und objektiviert sind, sind Stufe 3 fair values nicht beobachtbar und werden durch verschiedene Bewertungstechniken und -modelle (wie z.B. Barwerttechniken) ermittelt, welche in ihrer Anwendung die Vergleichbarkeit der fair values beeinträchtigen und dem Bilanzierenden somit abschlusspolitisches Gestaltungspotenzial ermöglichen können.23

2 Überblick über vorhandene Studien

Empirische Untersuchungen, welche das Bilanzierungsverhalten deutscher und internationaler Industrieunternehmen bezüglich der fair value -Bewertung untersuchten, wurden bereits in der Vergangenheit durchgeführt. Dabei untersuchten bspw. die Studien von von Keitz 24, Küting/Zwirner/Reuter 25, Christensen/Nikolaev 26 und Ertel 27 unter anderem die Bewertungsmethoden deutscher Industrieunternehmen in Bezug auf die Ausübung bestehender fair value -Bewertungswahlrechte bei der Folgebewertung spezifischer Sachverhalte.28 Gebhardt 29 analysierte 2012 speziell die fair value -Bewertung von Finanzinstrumenten der non-financial firms aus dem STOXX Europe 600 Index.30 Bis dahin eine Neuheit, da bisherige Untersuchungen bezüglich der fair value -Bewertung von Finanzinstrumenten auf Abschlüsse von Banken konzentriert waren.31 Weiterführend untersuchten Kirsch et al.32 in ihrer Studie aus dem Jahr 2015 die Auswirkungen und das Ausmaß der fair value -Bewertung auf die Bilanz und die Ergebnisrechnung der Finanzdienstleistungsunternehmen und Industrieunternehmen des DAX 30 im Geschäftsjahr 2010.33 Im Fokus der Untersuchung waren dabei die Auswirkungen der fair value -Bewertung finanzieller Vermögenswerte und Schulden nach IAS 39, welcher für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2018 grundsätzlich durch IFRS 9 ersetzt wurde.34

In der nachfolgend durchgeführten empirischen Untersuchung werden neben der Untersuchung des Ausmaßes der fair value -Bewertungswahlreche nach IAS 16, IAS 38 und IAS 40, im Vergleich zu den bereits durchgeführten Studien, ebenfalls die Auswirkungen der Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 miteinbezogen. Im Fokus der Betrachtung stehen die im MDAX notierten Industrieunternehmen.

3 Empirische Untersuchung

Auf Basis der normativen und konzeptionellen Rahmenbedingungen folgt nun eine eigene Untersuchung. Dabei wird zunächst die empirische Vorgehensweise dargelegt. Anschließend werden die aus der Untersuchung gewonnenen Ergebnisse dargestellt.

3.1 Methodik

Nachfolgend werden die Geschäftsberichte von 30 im MDAX notierter Industrieunternehmen (Stand: April 2020) für das Geschäftsjahr 2018 untersucht. Die vorgenommene Brancheneinteilung orientiert sich an der Sektoren-Kategorisierung der Deutschen Börse AG.35 Die Ausgangsdatengrundlage umfasst zunächst alle 60 im MDAX notierten Unternehmen. Ausgehend davon werden Unternehmen der Banken-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche von der Untersuchung ausgeschlossen.36 Außerdem werden Handels- und Medienunternehmen geschäftsmodellbedingt nicht näher betrachtet und somit ebenfalls von der Untersuchung ausgeschlossen. Unternehmen, für die kein IFRS-Abschluss für das Geschäftsjahr 2018 vorliegt, werden ebenfalls nicht Teil der Grundgesamtheit.37 Da für Geschäftsjahre nach dem 1. Januar 2018 die verpflichtende Anwendung von IFRS 9 vorgesehen wird38, werden Unternehmen, bei denen das Geschäftsjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht, mit dem Geschäftsbericht der Jahre 2018/19 in die Grundgesamtheit miteinbezogen. Hintergrund dieser Entscheidung ist die Gewährleistung der Vergleichbarkeit der untersuchten IFRS-Abschlüsse im Hinblick auf die fair value -Bewertung.

Aus der definierten Grundgesamtheit39 wird eine zufällige Stichprobe von 30 Unternehmen gezogen, welche die finale Datengrundlage darstellt.40 Die, für die Untersuchung, benötigten Geschäftsberichte werden online über die Homepage der Unternehmen, welche zur finalen Datengrundlage gehören, im PDF-Format heruntergeladen. Die Homepage deutscher börsennotierter Unternehmen ermöglicht die Einsichtnahme und die digitale Beschaffung ihrer Geschäftsberichte.41 Auf Basis der vorliegenden Geschäftsberichte wird der Konzernabschluss nach IFRS, welcher integraler Bestandteil des Geschäftsberichts ist42, zum Zweck der Untersuchung ausgewertet und analysiert.

Zunächst wird in der Studie die Ausübung der fair value -Bewertungswahlrechte für Sachanlagen (IAS 16), immaterielle Vermögenswerte (IAS 38) und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (IAS 40) untersucht. Dies ermöglicht eine Beurteilung bezüglich der Relevanz der fair value -Bewertung.43 Um zu ermitteln, ob die untersuchten Unternehmen die genannten Wahlrechte zur fair value -Bewertung ausgeübt haben, werden die Anhangangaben zu den wesentlichen Rechnungslegungsmethoden ausgewertet.44

Schwerpunktmäßig werden anschließend das Ausmaß und die Auswirkungen der fair value -Bewertung finanzieller Vermögenswerte und Schulden, welche nach IFRS 9 bilanziert werden, untersucht.45 Dabei wird durch Auswertung der Angaben nach IFRS 7.8 und IFRS 7.20(a) analysiert, in welchem Ausmaß sich die fair value -Bewertung von Finanzinstrumenten auf die Aktiv- und Passivseite der Bilanz niederschlägt und welche Effekte sich durch die erfolgswirksame fair value -Bewertung von Finanzinstrumenten (at fair value through profit or loss, FVPL) auf das Jahresergebnis ergeben.46 Um die Ergebniswirkung der Finanzinstrumente zu untersuchen, welche erfolgsneutral zum fair value bewertetet (at fair value through other comprehensive income, FVOCI) werden, wird die Konzern-Gesamtergebnisrechnung untersucht. Die Qualität der fair values wird durch die vorgenommenen Angaben nach IFRS 13.91 ff. untersucht.47 Dabei bemisst sich die Qualität der fair values an der fair value -Hierarchie nach IFRS 13.48

Die quantitativen Ausführungen der empirischen Untersuchung enthalten, falls nicht explizit erwähnt, verdichtete Informationen.49

3.2 Untersuchungsergebnisse

Die folgenden Untersuchungsergebnisse stellen das Ausmaß und die Auswirkungen der fair value -Bewertung auf die Vermögens- und Ertragslage der untersuchten Unternehmen dar.

3.2.1 Nicht-finanzielle Vermögenswerte

Nachstehend werden die angewandten Bewertungsmethoden in Bezug auf Sachanlagen (IAS 16), immaterielle Vermögenswerte (IAS 38) und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (IAS 40) untersucht. Im Fokus steht dabei die Ausübung der fair value -Bewertungswahlrechte, welcher sich bilanzierende Unternehmen im Rahmen der Folgebewertung der genannten Bilanzpositionen, bedienen können.50 Aus den Erläuterungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Anhang der untersuchten Unternehmen ergibt sich, dass bei den Sachanlagen (IAS 16) und den immateriellen Vermögenswerten (IAS 38) kein Unternehmen das Wahlrecht zur Folgebewertung nach dem Neubewertungsmodell, und somit zum fair value, genutzt hat. Alle Unternehmen wenden also im Rahmen der Folgebewertung der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte das Anschaffungskostenmodell an.

Sieben der 30 untersuchten Unternehmen bilanzieren als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (IAS 40). Von diesen sieben Unternehmen wendet keines das Wahlrecht zur Folgebewertung nach dem fair value -Modell an, sondern bewerten die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien im Rahmen der Folgebewertung ebenfalls nach dem Anschaffungskostenmodell. Insgesamt werden als Finanzinvestition gehaltene Immobilien im Umfang von 125 Mio. € aktiviert. Gemessen an der Bilanzsumme der sieben Unternehmen entspricht dies durchschnittlich 0,25 %. Um die möglichen Effekte einer Bewertung zum fair value zu verdeutlichen, wird die Angabe gem. IAS 40.75(e) ausgewertet, die es verlangt den fair value, der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, anzugeben.51 Eine Bewertung, der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zum fair value, würde demnach einen Bilanzansatz von 208 Mio. € ergeben. Die Bilanzsumme würde sich im Zuge einer solchen Bewertung durchschnittlich um lediglich 0,21 % erhöhen. Für die Ertragslage jedoch ergibt sich ein stärkerer Einfluss der Bewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zum fair value. So würde sich das Jahresergebnis demnach bei den betrachteten sieben Unternehmen um durchschnittlich 7,16 % erhöhen, wenn die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zum fair value bewerten werden würden.

3.2.2 Finanzielle Vermögenswerte

Insgesamt werden in den untersuchten IFRS-Konzernabschlüssen finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 86.799 Mio. €, welche in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen, bilanziert. Im Vergleich zur Bilanzsumme entspricht dies einem durchschnittlichen Anteil von 30,83 %. Von den insgesamt ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerten werden durchschnittlich 8,53 % zum fair value bewertet. Gemessen an der Bilanzsumme beträgt dies durchschnittlich 3,20 %. Zwischen den untersuchten Unternehmen zeigen sich indes Unterschiede bezüglich des Ausmaßes der Bewertung finanzieller Vermögenswerte zum fair value. So entspricht der Anteil der zum fair value bewerteten Vermögenswerte auf der Aktivseite bei vier Unternehmen 0 %, wohingegen bspw. die Uniper SE 35,63 % ihrer Aktivseite zum fair value bewertetet.52 Um einen gegen Ausreißer weniger anfälligen Lageparameter zur Beschreibung des Datensatzes, als das zuvor verwendete arithmetische Mittel, zu verwenden wurde der Median herangezogen.53 Der Median der prozentualen Anteile, der zum fair value bewerteten finanziellen Vermögenswerte, gemessen an der Bilanzsumme beträgt 0,92 %.

[...]


1 Christensen/Nikolaev (2013), S. 735.

2 Vgl. Hinz (2005), S. 1013; Vgl. IASB Conceptual Framework.6.12 f. (Stand: März 2018); Vgl. IAS 1.9 (Normenstand: 16.01.2020).

3 Vgl. Antonakopoulos/Kaufmann (2018), S. 222.

4 Vgl. Bieg et al. (2008), S. 2549; Vgl. Tama-Sweet/Zhang (2015), S. 11.

5 Vgl. Ertel (2014), S. 177; Vgl. Kirsch et al. (2015), S. 1.

6 IFRS 13.9.

7 Vgl. Große (2011), S. 286; Vgl. IFRS 13.1; Vgl. IFRS 13.5.

8 Vgl. Küting/Zwirner/Reuter (2007), S. 501; Vgl. Küting/Weber/Pfitzer (2013), S. 110.

9 Vgl. Nobes (2015), S. 157 f.; Vgl. IAS 16.29; Vgl. IAS 38.72; Vgl. IAS 40.30.

10 Vgl. Ertel (2014), S. 178.

11 Vgl. IAS 16.31; Vgl. IAS 38.75.

12 Vgl. IAS 16.39; Vgl. IAS 38.85.

13 Vgl. IAS 16.40; Vgl. IAS 38.86.

14 Vgl. IAS 40.33 ff.

15 Vgl. Ruhnke/Simons (2018), S. 469; Vgl. ebd., S. 471 f.

16 Vgl. ebd., S. 469; Vgl. IFRS 9.4.1.2A(a).

17 Vgl. Ruhnke/Simons (2018), S. 469; Vgl. IFRS 9.4.1.2A(b).

18 Vgl. Ruhnke/Simons (2018), S. 469; Vgl. IFRS 9.4.1.4.

19 Vgl. IFRS 9.4.1.2.

20 Vgl. Ruhnke/Simons (2018), S. 471 f.; Vgl. IFRS 9.4.2.1.

21 Vgl. Große (2011), S. 290; Vgl. IFRS 13.72.

22 Vgl. Lachmann/Stark (2018), S. 217.

23 Vgl. Bieg et al. (2008), S. 2549 f.; Vgl. Ruhnke/Simons (2018), S. 270; IFRS 13.B10 f.

24 Vgl. von Keitz (2005), S. 43; Vgl. ebd., S. 59; Vgl. ebd., S. 80 f.

25 Vgl. Küting/Zwirner/Reuter (2007), S. 500 ff.

26 Vgl. Christensen/Nikolaev (2013), S. 734 ff.

27 Vgl. Ertel (2014), S. 175 ff.

28 Vgl. ebd., S. 176.

29 Vgl. Gebhardt (2012), S. 267 ff.

30 Vgl. ebd., S. 267.

31 Vgl. Lauer (2014), S. 94.

32 Vgl. Kirsch et al. (2015), S. 1 ff.

33 Vgl. ebd., S. 4.

34 Vgl. ebd.; Vgl. Große (2016), S. 204.

35 https://www.boerse-frankfurt.de/index/mdax (Stand: 28.04.2020); Vgl. Ertel (2014), S. 178.

36 Vgl. Küting/Zwirner/Reuter (2007), S. 503; Vgl. Ertel (2014), S. 178.

37 Vgl. ebd.

38 Vgl. Große (2016), S. 205.

39 Eine visuelle Aufbereitung der Herleitung der Grundgesamtheit findet sich im Anhang.

40 Eine Auflistung der untersuchten Unternehmen findet sich im Anhang.

41 Vgl. Ruhnke/Simons (2018), S. 31.

42 Vgl. ebd., S. 30.

43 Vgl. Ertel (2014), S. 175.

44 Vgl. IAS 1.10(e).

45 Vgl. Kirsch et al. (2015), S. 4.

46 Vgl. Zülch/Salewski (2011), S. 35; Vgl. Kirsch et al. (2015), S. 4.

47 Vgl. Lauer (2014), S. 94.

48 Vgl. IFRS 13.72 ff.

49 Vgl. Lauer (2014), S. 96.

50 Vgl. IAS 38.72; Vgl. IAS 16.29; Vgl. IAS 40.30.

51 Vgl. IAS 40.75(e).

52 Vgl. Uniper SE (Hrsg.) (2019), S. 135; Vgl. ebd., S. 205.

53 Vgl. Eckle-Kohler/Kohler (2009), S. 39.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Fair Value-Bewertung in IFRS-Abschlüssen. Eine deskriptive Analyse von Industrieunternehmen
Hochschule
Freie Universität Berlin
Note
2,0
Autor
Jahr
2020
Seiten
24
Katalognummer
V1041372
ISBN (eBook)
9783346460998
ISBN (Buch)
9783346461001
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Fair Value, Bewertung, Industrieunternehmen, Empirische Analyse, IFRS 13, IFRS, IAS
Arbeit zitieren
Hajin Diako (Autor:in), 2020, Fair Value-Bewertung in IFRS-Abschlüssen. Eine deskriptive Analyse von Industrieunternehmen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1041372

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