Strukturfonds
Für den Abbau der regionalen Ungleichgewichte stehen der Gemeinschaft im wesentlichen vier sogenannte „Strukturfonds“ zur Verfügung:
- Der Europäische Sozialfonds (ESF) fördert schwerpunktmäßig Maßnahmen der beruflichen Bildung und Beschäftigungsprogramme und wird in der Sozialpolitik eingereiht. Sie sind dazu gedacht, neue Konzepte für den Inhalt, die Methodik und den Aufbau der Berufsbildung sowie zur Förderung der Beschäftigung zu erproben.
- Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), gegründet 1975, der dazu dient, besonders arme Regionen vor allem mit Maßnahmen zur Förderung der Investionstätigkeit, der Infrastrukturen und der kleinen und mittleren Unternehmen zu unterstützen.
- Der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), der Mittel für Landwirte und Gebiete zur Verfügung stellt, die sich an neue Formen der Landwirtschaft anpassen bzw. neue Formen des Wirtschaftens entwickeln müssen.
- Finanzierungsinstrument für die Anpassung der Fischerei (FIAF) z.B. der Aufbau der Kartei für Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft
Diese Fonds finanzieren zusammen mit den Mitgliedstaaten die Entwicklungsaktionen, indem sie nichtrückzahlbare Zuschüsse gewähren.
Die Mittel, die die Mitgliedstaaten für den Abbau der regionalen Unterschiede in Europa aufzubringen bereit sind, sind seit Bestehen der Gemeinschaft stetig gestiegen. Dadurch kommt heute nahezu die Hälfte der Bevölkerung der Gemeinschaft in den Genuß von Maßnahmen der „Strukturfonds“ - der Finanzinstrumente der Regionalpolitik.
1988 wurden 17,5 % des Gemeinschaftshaushaltes für regionale Initiativen aufgewendet, inzwischen beträgt dieser Anteil ein Drittel. In den Jahren 1958 - 1988 wurden 58 Mrd. ECU für die Fonds bereitgestellt, im Zeitraum 1989-1993 waren es schon 64 Mrd. ECU, und für die Jahre von 1994- 1999 standen 141 Mrd. ECU zur Verfügung.
Diese drastische Zunahme der Mittel zur Regionalförderung erklärt sich durch die ständig zunehmenden regionalen Ungleichgewichte.
Jedoch noch nicht berücksichtigt sind die Darlehn, die im Rahmen des neuen „Kohäsionsfonds“ den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, deren BSP weniger als 90 % des Gemeinschaftsdurchschnitts beträgt. Der Fond wurde bis zum Jahr 1999 mit 15, 5 Mrd. ECU ausgestattet, die für die Finanzierung von Vorhaben in den Bereichen Umweltschutz und transeuropäische Verkehrsnetze bestimmt sind.
EUROP Ä ISCHE FONDS F Ü R REGIONALE ENTWICKLUNG (EFRE)
Der EFRE wurde durch den Vertrag von Maastricht zum wichtigsten Instrument der Gemeinschaft zur Korrektur der regionalen Ungleichgewichte.
Er soll eine besondere Rolle zur Verbesserung der Lebensbedingungen und der Gestaltung des regionalen Raums darstellen. Wünschenswert ist die wirtschaftliche und soziale Wiederbelebung zur dauerhaften Stadtentwicklung. Titel 14 des Vertrages von Rom lautet nunmehr: „Der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt“.
Artikel 130 a des EG - Vertrages, wie geändert durch den Vertrag von Maastricht, lautet wie folgt:
„ Die Gemeinschaft entwickelt und verfolgt weiterhin ihre Politik zur Stärkung ihres wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, um eine harmonische Entwicklung der Gemeinschaft als Ganzes zu fördern. Die Gemeinschaft setzt sich insbesondere zum Ziel, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligen Gebiete, einschließlich der ländlichen Gebiete, zur verringern.“
Artikel 130 c sieht vor, daß der EFRE durch Beteiligung an der Entwicklung und an der strukturellen Anpassung der rückständigen Gebiete und an der Umstellung der Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung zum Ausgleich der wichtigsten regionalen Ungleichgewichte in der Gemeinschaft beiträgt.
Die aus dem Europ ä ischen Fonds f ü r regionale Entwicklung im Zeitraum 1994-1999 finanzierten Ma ß nahmen konzentrieren sich vorallem auf:
- Interregionale Zusammenarbeit (innerhalb und außerhalb der Gemeinschaft)
- Wirtschaftliche Innovation in den Regionen (Einbeziehung des Konzepts der Informationsgesellschaft, Förderung des Technologietransfers, Entwicklung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten und Förderung der Zusammenarbeit auf kulturellem Gebiet)
- Raumordnungsmaßnahmen zur Entwicklung des Gemeinschaftsraums
- Sanierung städtischer Problemgebiete
Es wurden grenzübergreifende / interregionale Maßnahmen zur wirtschaftlichen und finanziellen Wiederbelebung finanziert
Nachhaltige Entwicklung von :
1. -> Wettbewerbsfähigkeit
Förderung des produktiven Umfelds, besonders KMU
2. -> Beschäftigungsniveau
Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze
3. -> Gleichstellung
Chancengleichheit von Mann und Frau
4. -> Umweltschutz / Verbesserung der Umweltqualität
Schutz der Umwelt, Berücksichtigung der Grundsätze der Vorsorge und Vorbeuge
5. -> Informationsgesellschaft
Die Mittel werden gemäß der Bestimmungen der gemeinschaftlichen Förderkonzepte ausgezahlt, die von der Kommission, den Mitgliedstaaten und den für die Durchführung zuständigen regionalen und lokalen Behörden ausgehandelt werden. Die GFK legen die Grundzüge der Maßnahmen fest, die die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft gemeinsam zu treffen haben.
Strukturfondsverordungen
Für den Planungszeitraum 1994-1999 wurden folgende Ziele mit möglichst großer Effizienz verfolgt
- Konzentration der Mittel nach Zielen und Regionen
- Partnerschaft zwischen Europäischer Kommission, Mitgliedsländern und regionalen / lokalen Behörden bei der Planung, Durchführung und Überwachung der Strukturmaßnahmen
- Planung dieser Maßnahmen
- Komplementarität der Gemeinschaftsbeiträge
Die Situation der benachteiligten Regionen hat tiefgreifende Ursachen, zu deren Beseitigung es struktureller Lösungen bedarf. Einige dieser Regionen leiden unter den negativen Auswirkungen ihrer geographischen Isolierung.
Alle verzeichnen, wenn auch in unterschiedlichem Umfang, gemeinsame Probleme:
- Die unzureichende Ausstattung mit Grundinfrastruktur (Verkehr, Telekommunikation, Energie, Wasser, Umweltschutz);
- Die geringe Qualifikation des Personals und der Rückstand im Bereich Forschung und technologische Entwicklung;
- Die fehlende Anpassung der lokalen Finanzmärkte an den Kreditbedarf der KMU
Alle dies sind Probleme, die die Chancen dieser Regionen im Binnenmarkt verringern und das europäische Einigungswerk behindern.
Um dem abzuhelfen, hat die Gemeinschaft wirtschaftliche und soziale Prioritäten im Rahmen von sechs Entwicklungszielen festgelegt, die präzisen Kriterien entsprechen. Einige dieser Ziele sind geographisch auf die benachteiligten Regionen begrenzt. Die Begünstigten der Entwicklungsaktionen sind somit:
- Die Regionen mit Entwicklungsrückstand, die als rückständig angesehen werden, weil ihr BIP je Einwohner weniger als 75% des Gemeinschaftsdurchschnitts beträgt oder weil es besondere Gründe gibt
- Die Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung. Es handelt sich hauptsächlich um Gebiete, in denen die Arbeitslosenquote und der Anteil der in der Industrie beschäftigten Erwerbstätigen über dem Gemeinschaftsdurchschnitt liegen und die einen strukturellen Rückgang dieser Kategorie von Erwerbstätigen verzeichnen
- In der gesamten Gemeinschaft die Langzeitarbeitslosen, die Jugendlichen, die eine Beschäftigung suchen und die von der Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt bedrohten Personen.
- In der gesamten Gemeinschaft die AN, deren berufliche Stellung durch den industriellen Wandel und die Veränderungen der Produktionssysteme bedroht ist.
- In der gesamten Gemeinschaft die Landwirte, Fischer und Wirtschaftssubjekte, die an der Verarbeitung oder Vermarktung von Erzeugnissen dieser vom Wandel der Produktionsstrukturen betroffenen Sektoren beteiligt sind.
- Die empfindlichen ländlichen Gebiete, die durch einen niedrigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsstand gekennzeichnet sind und außerdem zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: hoher Anteil der in der Landwirtschaft beschäftigten Personen, niedrige Agrareinkommen, geringe Bevölkerungsdichte und / oder eine starke Tendenz zur Abwanderung
- Die sehr dünn besiedelten Gebiete, d.h. Gebiete mit weniger als acht Einwohnern pro Quadratkilometer.
Die vier regionalen Ziele des Strukturfonds, zu denen der EFRE beiträgt sind in den Verordnungen wie folgt definiert:
1. Förderung der Entwicklung und der strukturellen Anpassung An erster Stelle soll der Rückstand durch folgende Maßnahmen aufgeholt werden:
- Direktinvestitionen in die Produktion, um dauerhafte Arbeitsplätze zu schaffen;
- Infrastrukturinvestitionen, die für die wirtschaftliche Entwicklung, einschließlich der transeuropäischen Netze (Verkehr, Telekommunikation, Energie) und für den Umweltschutz wesentlich sind;
- Verschiedene Dienste für die KMU (Beratung, Ausstattung, Finanzdienste usw. ), um das lokale und regionale Potential zu erschließen;
- Infrastrukturinvestionen im Bildungs- und Gesundheitswesen;
- Berufsbildung, einschließlich Ausbildungspersonal, Forschungspersonal, Verwaltungspersonal, Einstellungsbeihilfen
- Verschiedene Maßnahmen zur Förderung der ländlichen Entwicklung (Anpassung der Agrarstrukturen, Fremdenverkehr, ländliches Erbe, Gütezeichen usw.)
2. Wirtschaftliche Umstellung der Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung Der Schwerpunkt hier liegt auf der Beschäftigung und der Ansiedlung von Unternehmen in einem attraktiven Umfeld:
- Investitionen in neue produktive Tätigkeiten;
- Infrastrukturinvestitionen, insbesondere zur Sanierung von Industriegelände und zum Umweltschutz;
- Verschiedene Dienste für die KMU; Forschung und Entwicklung; Berufsbildung, einschließlich Ausbildung des Personals von Forschungszentren; Einstellungsbeihilfen
3. Entwicklung des ländlichen Raums
Die Maßnahmen sind hauptsächlich auf alternative Tätigkeiten im ländlichen Raum ausgerichtet:
- Investitionen, insbesondere Infrastrukturinvestitionen, um Arbeitsplätze außerhalb der Landwirtschaft zu schaffen (KMU, Fremdenverkehr usw.) und die Umwelt zu schützen;
- Verschiedene Dienste für die KMU; Forschung und Entwicklung, Ausbildung, einschließlich Ausbildung für die Forschung; Verbesserung der Bedingungen für landwirtschaftliche Betriebe, insbesondere Bodenverbesserungen; verschiedene Maßnahmen zur Förderung der ländlichen Entwicklung
4. Entwicklung der sehr dünn besiedelten Gebiete
Zweck der Maßnahmen ist insbesondere, den Bewohnern dieser abgelegenen Gebiete einen Anreiz zum Bleiben zu geben. Hierzu ist folgendes vorgesehen:
- Entwicklung neuer Tätigkeiten
- Förderung der Anpassung dieser Gebiete an die Wandlungsprozesse in der Landwirtschaft (insbesondere in der Forstwirtschaft)
- Entwicklung der Humanressourcen durch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
80% der Mittel des EFRE entfallen auf das 1. Ziel !!
Einige Programme werden auf Gemeinschaftsebene aufgelegt. Diese besonderen Gemeinschaftsinitiativen, werden anhand von Leitlinien der Europäischen Kommission konzipiert und schlagen in der mit 10 % des Regionalhaushalts zu Buche.
Nachstehend sind die 13 Gemeinschaftsinitiativen aufgeführt, für die im Programmplanungszeitraum
1994 -1999 ein Gesamtbudget von 9% (13,45 Mrd. ECU) der gesamten Strukturfondsmittel vorgesehen war.
- Interreg II - grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Regionen, die an Außen- und Binnengrenzen der Mitgliedstaaten liegen, Ausbau von Energienetzen, internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft usw. ( 3447,6 Mio. ECU )
Nach einer ersten Bilanz nach 5 Jahren wurde 2000 festgestellt, daß der grenzübergreifende Charakter dieses Programms nicht wirklich zur Geltung und Anwendung kommt. Die Zusammenarbeit mit den Drittländern kommt nicht genügend zur Geltung.
- Urban - Städtepolitk, Sanierung Problemvierteln in bestimmten großen und mittelgroßen Städten mit über 100.000 Einwohner in
Ziel 1 und Ziel 2 - Regionen ( 800,1 Mio. ECU ) Wie die Analyse der letzten 5 Jahre zeigt, geht ein großer Teil des Erfolges dieses Programmes darauf zurück, daß die Bewohner selber aktiv mitwirken
- Konver - fördert die Umstellung der Rüstungsindustrie auf neue Wirtschaftsmöglichkeiten. Besonders betroffen England, Frankreich, Deutschland (744,3 Mio. ECU)
- Leader II - lokale Entwicklung im ländlichen Raum (1722,6 Mio ECU)
- Regis II - Unterstützung der weitabgelegten Regionen (600 Mio. ECU)
- Adapt und Adapt a - Verbesserung des Qualitätsniveaus der Arbeitnehmer
- Beschäftigung:
- Beschäftigung-NOW (Förderung gleicher Beschäftigungsmöglichkeiten und des Zugangs zu Tätigkeiten in zukunftsträchtigen Branchen und Führungspositionen für Frauen)
- Beschäftigung-Horizon (Verbesserung der Beschäftigungsaussichten für Behinderte)
- Beschäftigung-Youthstart (Eingliederung von Jugendlichen unter 20 Jahren in den Arbeitsmarkt, insbesondere derjenigen ohne grundlegende Qualifikation oder Ausbildung)
- Beschäftigung-Integra (Eingliederung der von sozialer Ausgrenzung bedrohten Gruppen und Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit)
- Rechar II: wirtschaftliche Umstellung von Kohlerevieren
- Resider II: wirtschaftliche und soziale Umstellung von Eisen- und Stahlrevieren
- Retex : wirtschaftliche Diversifizierung der vom Textil- und Bekleidungssektor stark abhängigen Gebiete
- KMU: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen
- Pesca: wirtschaftliche Diversifizierung der von der Fischerei stark abhängigen Gebiete
- Peace: Förderung des Friedens- und Aussöhnungsprozesses in Nordirland
Alle diese Initiativen, die aufgrund ihrer Natur und ihrer Auswirkungen von Interesse für die gesamte Gemeinschaft sind, fallen in die Zuständigkeit der Kommission. Die nationalen Behörden müssen jedoch operationelle Programme vorlegen, um in den Genuß der Fördermaßnahmen zu gelangen.
Innovative Maßnahmen und Pilotprojekte können ebenfalls im Rahmen von Artikel 10 der EFRE-Verordnung gefördert werden, selbst dann, wenn sich die betreffenden Projekte nicht in förderungsfähigen Regionen befinden.
In der Regel werden die Strukturfonds nicht eingesetzt, um von der Europäischen Kommission vorgeschlagene oder ausgewählte Einzelvorhaben zu finanzieren, sondern um Entwicklungsprogramme zu unterstützen, die mit einem eigenen Budget ausgestattet werden.
Es gibt zwei Arten von Programmen:
Programme auf Initiative der Mitgliedstaaten
Diese Programme werden auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Entwicklungspläne oder der in einem einzigen Dokument zusammengefaßten Programmplanung (EDPP) ausgearbeitet. Der Unterschied besteht darin, daß mit der Kommission über die Entwicklungspläne verhandelt wird, um dann die Gemeinschaftlichen Förderungskonzepte (GFK) festzulegen. Diese führen wiederum zu Programmen, die später noch zu genehmigen sind. Dagegen enthalten die EDPP von Anfang an die Programmvorschläge und sind damit durchführbar, sobald sie von der Kommission genehmigt worden sind. In den GFK wie auch in den EDPP werden insbesondere die Schwerpunkte und der Interventionsbetrag festgelegt.
Programme auf Gemeinschaftsinitiative
Sie werden auf der Grundlage von Leitlinien ausgearbeitet, die die Europäische Kommission selbst aufstellt. Sie ergänzen die GFK und die EDPP und tragen zur Lösung von Problemen bei, die für die Gemeinschaft von besonderem Interesse sind.
Die von den Strukturfonds kofinanzierten Programme werden stets von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten vorgeschlagen, gleich ob es sich um eine Initiative der Mitgliedstaaten oder der Gemeinschaft handelt. Sobald sie von der Kommission genehmigt sind, obliegt ihre Durchführung den zuständigen nationalen oder regionalen Behörden.
Die Durchführung der Aktionen und Vorhaben wird von Begleitausschüssen überwacht, die aus Vertretern der Regionen, des jeweiligen Mitgliedstaates, der zuständigen Einrichtung und der Kommission bestehen. Diese Ausschüsse überwachen somit die Durchführung der Programme und nehmen erforderlichenfalls eine Anpassung vor.
Welche Aufgabe ü bernimmt das Europ ä ische Parlament bei den Strukturfonds ?
Das EP hatte die Aufstockung der Dotierung der Strukturfonds nachdrücklich unterstützt, da es diese als Mindestanforderung betrachtete, damit die am meisten benachteiligten Regionen im Rahmen des Binnenmarktes von 1993 und der für 1999 vorgesehenen Wirtschafts- und Währungsunion nicht weiter an Boden verlieren. Es gibt einen Verhaltenskodex, nach dem das Parlament regelmäßig über die Tätigkeiten des Fonds zu unterrichten ist. Außerdem ist ein größere Beteiligung des EP an der Durchführung der gemeinschaftlichen Strukturmaßnahmen vorgesehen, insbesondere durch die Übermittlung der Listen der förderungsfähigen Regionen, der von den Staaten vorgelegten Entwicklungspläne, der gemeinschaftlichen Förderkonzepte, der Verordnungen über Kontrolle und Publizität sowie der Gemeinschaftsinitiativen
Wie sieht die Zukunft der Regionalfonds aus ?
Bei der künftigen Überarbeitung der Regionalpolitik der Gemeinschaft muß überdies die Aussicht auf die bevorstehende Osterweiterung berücksichtigt werden, denn die Strukrurfonds werden in der ein oder anderen Form - sei es auch nur vorübergehend - auf diese beitrittswilligen Länder ausgedehnt werden müssen.
Weitere F ö rderungsbereiche
- Stahlindustrie
1992 wurde aufgrund der Stahlkrise ein Maßnahmenpaket geschürt, mit finanziellen Anreizen, Wettbewerbsregeln, Rationalisierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen.
Der EGKS-Vertrag wird im Jahre 2002 auslaufen, dann werden die Bereiche Kohle und Stahl nicht mehr gesondert behandelt, sondern umfassend in den EG-Vertrag aufgenommen.
- Schiffbau
Die EU strebt die Sanierung der Schiffbauindustrie im Rahmen eines geordneten Abbaus des Produktionskapazitäten (quantitativ) an.
Umschulung der Arbeitskräfte, Schulung der noch verbleibenen Arbeitskräfte
- chemische und pharmazeutische Industrie
Der Vertrag von Rom erhält keine Bestimmungen über diese Industrien, dennoch hat die EU die Möglichkeit hier in die Wettbewerbspolitik einzugreifen. Die EU ist bemüht günstige Bedingungen für einen Binnenmarkt zu schaffen, eine einheitliche Handelspolitik zu verwirklichen und die Investitionstätigkeit in diesem Sektor zu fördern.
Nach der Vermutung von Preisabsprachen auf dem Plastikmarkt, wurde von der EU eine Kontrollbefugnis eingeführt.
- Automobilindustrie
Der Vertrag von Rom enthält keine expliziten Aussagen für die Automobilindustrie. Die EU - Kommission ist jedoch befugt, am Automobilmarkt zu intervenieren. Die Kommission kann ermächtigt werden, mit Drittländern zu verhandeln. Auch das Europäische Parlament hat seit jeher dieser Industrie ein großes Interesse entgegengebracht. Es unterstütze und ermunterte die Kommission stets einen gemeinsamen ausbaufähigen Automobilmarkt zu schaffen.
Die Hauptziele in der Automobilindustrie sind zu sehen in
- der Schaffung eines gemeinsamen Automobilmarktes
- der Aufrechterhaltung und Expansion einer wettbewerbsfähigen Automobilindustrie in der EG
- der Anwendung freiwilliger Einfuhrbeschränkungen zur Verhinderung von Billigimporten und zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit
Die Automobilindustrie ist ein großer und sehr bedeutender Empfänger von Finanzmitteln aus EU-Förderungsprogrammen.
Sie erhielt beispielsweise 1990-1994 etwa 500 ECU !
KOH Ä SIONSFONDS
Der Kohäsionsfonds, der zu den vorhandenen Strukturfonds hinzukommt, wurde mit dem Vertrag von Maastricht errichtet. Der „Kohäsionsfonds“ soll die Vorhaben in den Bereichen Umwelt und transeurop ä ische Netze im Verkehrsbereich unterstützen.
„Der Fonds trägt zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts der Gemeinschaft bei“ (Artikel 1 der Verordnung Nr. 1164/94)
Er leistet einen finanziellen Beitrag zu Vorhaben in den beiden Bereichen, Umwelt und transeuropäische Netze, in den Mitgliedstaaten mit einem Pro-Kopf- Bruttosozialprodukt von weniger als 90 % des Gemeinschaftsdurchschnitts.
Für den Zeitraum 1994-1999 war der Fonds mit 15,5 Milliarden ECU ausgestattet.
Die Europäische Investitionsbank (EIB) trägt mit ihren Darlehn ebenfalls zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts bei. So hat sie 1994 insgesamt 12 Milliarden ECU für die Regionalentwicklung angewandt.
Mit diesem Fond werden in vier Mitgliedstaaten mit einem Pro-Kopf- Bruttosozialprodukt von weniger als 90 % des Gemeinschaftsdurchschnitts, nämlich
- Griechenland
- Spanien
- Irland
- und Portugal
finanzielle Beihilfen bereitgestellt.
Gemäß der Fondsverordung kamen bis Ende 1999 nur diese vier Mitgliedstaaten in Frage, um eine finanzielle Unterstützung zu bekommen.
Die vier Mitgliedstaaten mußten zusagen, daß sie ihren eigenen Investionsaufwand in den Bereichen Umweltschutz und Verkehrsinfrastruktur nicht verringern.
Funktionsweise des Koh ä sionsfonds
Die Mitgliedstaaten richten ihre Anträge auf Beteiligung an die Kommission, die in der Regel innerhalb von drei Monaten über eine Finanzierung entscheidet.
Die Mitgliedstaaten sind dafür verantwortlich, daß die genehmigten Vorhaben nach dem vereinbarten Zeitplan und gemäß dem Finanzierungsplan durchgeführt werden.
Die Kommission und die Mitgliedstaaten nehmen regelmäßig Überprüfungen und Kontrollen vor; außerdem unterliegen alle Vorhaben einer regelmäßigen Begleitung. Die Kommission stellt sicher, daß sämtliche Voraussetzungen für eine Finanzierung aus dem Kohäsionsfonds erfüllt sind. Hierzu gehören insbesondere:
- mittelfristiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzen des Vorhabens, nachgewiesen anhand einer Kosten-Nutzen-Analyse und/oder Kosten-Wirksamkeits-Analyse;
- Beitrag des Vorhabens zur Umsetzung der Gemeinschaftspolitik in den Bereichen Umwelt und transeuropäische Netze (TEN);
- Vereinbarkeit mit den vom Mitgliedstaat aufgestellten Prioritäten und Beitrag hierzu;
- Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Gemeinschaftspolitiken und logischer Zusammenhang mit den aus den gemeinschaftlichen Strukturfonds finanzierten Maßnahmen.
Koh ä sionsfondsvorhaben
- Umweltvorhaben
- Verkehrsinfrastrukturvorhaben
Umweltvorhaben, die zur Verwirklichung der Ziele der gemeinschaftlichen
Umweltpolitik beitragen sollten. Diese Ziele lauten nach dem Vertrag und dem Fünften Umwelt-Aktionsprogramm wie folgt:
- Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität;
- Schutz der menschlichen Gesundheit;
- umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen.
Gemäß den geltenden Umweltrichtlinien werden prioritär Maßnahmen in den Bereichen Trinkwasserversorgung, Abwasserbehandlung und Entsorgung von Festabfällen finanziert. Weitere förderfähige Maßnahmen betreffen die Bereiche Aufforstung, Bekämpfung der Erosion und Naturschutz.
Bedeutende aus dem Kohäsionsfonds finanzierte Umweltvorhaben sind u.a.:
- Trinkwasserversorgung Athens aus dem Evinos
- Abwasserreinigungsanlagen im Raum Saloniki
- Überwachung der Trinkwasserqualität per Satellit in Spanien
- Aufforstungsmaßnahmen in Spanien
- Wasserversorgung und -verteilung in Dublin, Tuam und Limerick
- kontrollierte Ablagerung von Festabfällen in Porto
Verkehrsinfrastrukturvorhaben, d.h. Vorhaben von gemeinsamem Interesse zur Schaffung bzw. für den Ausbau von Infrastrukturen im Rahmen des transeuropäischen Verehrsnetzes (TEN) bzw. Vorhaben, mit denen Zugang zu diesem Netz geschaffen wird.
Bedeutende aus dem Kohäsionsfonds finanzierte Verkehrsinfrastrukturvorhaben sind u.a.:
- die neue Ringstraße um Madrid
- die Überführung Northern Cross in Dublin
- die Vasco-da-Gama-Brücke über den Tejo in Lissabon.
Ein wichtiger Beitrag des Kohäsionsfonds ist die Schaffung von Arbeitsplätzen in den Empfängerstaaten.
Nach Aussagen der Kommission führten die finanzierten Vorhaben 1996 zur Schaffung von 57.000 unmittelbaren Arbeitsplätzen und 17.100 mittelbaren Arbeitsplätzen.
Verf ü gbare F ö rdermittel
Gesamtausstattung
Die Gesamtausstattung des Kohäsionsfonds für den Siebenjahreszeitraum von 1993 bis 1999 beläuft sich auf über 15 Mrd. ECU. Die jährlich verfügbaren Mittel steigen von 1,5 Mrd. ECU im Jahr 1993 auf über 2,6 Mrd. ECU im Jahr 1999 (jeweils zu Preisen von 1992).
Zur Einstellung in den Haushaltsplan werden die obengenannten Beträge anhand der Inflationsrate jeweils angepaßt, wobei der Kohäsionsfonds seinen realen Wert beibehält.
Im Haushaltsplan von 1996 waren 2,4 Mrd. ECU veranschlagt.
Aufteilung der Mittel auf die Mitgliedstaaten
Die indikative Mittelaufteilung auf die begünstigten Mitgliedstaaten wurde vom Rat wie folgt festgesetzt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Verwendung der Mittel in den einzelnen Mitgliedstaaten
Aus nachstehender Tabelle geht hervor, wie die Mittel in den einzelnen Mitgliedstaaten eingesetzt werden:
Gesamtbetrag der den Mitgliedstaaten zugeteilten Mittel in Millionen ECU (1993- 1996)
Häufig gestellte Fragen
Was sind die Strukturfonds der EU und wozu dienen sie?
Die Strukturfonds sind Finanzinstrumente der Europäischen Union, die dazu dienen, regionale Ungleichgewichte abzubauen. Im Wesentlichen gibt es vier Strukturfonds: den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) und das Finanzierungsinstrument für die Anpassung der Fischerei (FIAF).
Welche Aufgaben hat der Europäische Sozialfonds (ESF)?
Der ESF fördert schwerpunktmäßig Maßnahmen der beruflichen Bildung und Beschäftigungsprogramme. Er dient dazu, neue Konzepte für den Inhalt, die Methodik und den Aufbau der Berufsbildung sowie zur Förderung der Beschäftigung zu erproben.
Was ist die Aufgabe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)?
Der EFRE, gegründet 1975, dient dazu, besonders arme Regionen vor allem mit Maßnahmen zur Förderung der Investitionstätigkeit, der Infrastrukturen und der kleinen und mittleren Unternehmen zu unterstützen.
Wozu dient der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL)?
Der EAGFL stellt Mittel für Landwirte und Gebiete zur Verfügung, die sich an neue Formen der Landwirtschaft anpassen bzw. neue Formen des Wirtschaftens entwickeln müssen.
Welche Aufgaben hat das Finanzierungsinstrument für die Anpassung der Fischerei (FIAF)?
Das FIAF dient zur Finanzierung von Maßnahmen zur Anpassung der Fischerei, beispielsweise dem Aufbau der Kartei für Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft.
Wie werden die Entwicklungsaktionen finanziert?
Die Strukturfonds finanzieren zusammen mit den Mitgliedstaaten die Entwicklungsaktionen, indem sie nichtrückzahlbare Zuschüsse gewähren.
Wie haben sich die Mittel für die Regionalentwicklung entwickelt?
Die Mittel, die die Mitgliedstaaten für den Abbau der regionalen Unterschiede in Europa aufzubringen bereit sind, sind seit Bestehen der Gemeinschaft stetig gestiegen. Heute kommt nahezu die Hälfte der Bevölkerung der Gemeinschaft in den Genuss von Maßnahmen der „Strukturfonds“.
Was ist der Kohäsionsfonds und wozu dient er?
Der Kohäsionsfonds steht den Mitgliedstaaten zur Verfügung, deren BSP weniger als 90 % des Gemeinschaftsdurchschnitts beträgt. Er ist für die Finanzierung von Vorhaben in den Bereichen Umweltschutz und transeuropäische Verkehrsnetze bestimmt.
Welche Rolle spielt der EFRE bei der Korrektur regionaler Ungleichgewichte?
Der EFRE wurde durch den Vertrag von Maastricht zum wichtigsten Instrument der Gemeinschaft zur Korrektur der regionalen Ungleichgewichte. Er soll zur Verbesserung der Lebensbedingungen und der Gestaltung des regionalen Raums beitragen.
Welche Maßnahmen werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert?
Die Maßnahmen konzentrieren sich vor allem auf interregionale Zusammenarbeit, wirtschaftliche Innovation in den Regionen, Raumordnungsmaßnahmen zur Entwicklung des Gemeinschaftsraums und die Sanierung städtischer Problemgebiete.
Welche Ziele werden mit den Strukturfondsverordnungen verfolgt?
Für den Planungszeitraum 1994-1999 wurden folgende Ziele verfolgt: Konzentration der Mittel nach Zielen und Regionen, Partnerschaft zwischen Europäischer Kommission, Mitgliedsländern und regionalen / lokalen Behörden bei der Planung, Durchführung und Überwachung der Strukturmaßnahmen, Planung dieser Maßnahmen und Komplementarität der Gemeinschaftsbeiträge.
Welche Probleme haben benachteiligte Regionen?
Benachteiligte Regionen leiden unter unzureichender Ausstattung mit Grundinfrastruktur (Verkehr, Telekommunikation, Energie, Wasser, Umweltschutz), geringer Qualifikation des Personals und Rückstand im Bereich Forschung und technologische Entwicklung sowie der fehlenden Anpassung der lokalen Finanzmärkte an den Kreditbedarf der KMU.
Welche regionalen Ziele des Strukturfonds gibt es und wie tragen sie dazu bei?
Die vier regionalen Ziele sind: Förderung der Entwicklung und der strukturellen Anpassung, wirtschaftliche Umstellung der Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung, Entwicklung des ländlichen Raums und Entwicklung der sehr dünn besiedelten Gebiete. Sie tragen durch verschiedene Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Verbesserung der Infrastruktur und zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung bei.
Was sind Gemeinschaftsinitiativen und wie werden sie finanziert?
Gemeinschaftsinitiativen sind Programme, die auf Gemeinschaftsebene aufgelegt werden und anhand von Leitlinien der Europäischen Kommission konzipiert werden. Sie schlagen mit 10 % des Regionalhaushalts zu Buche.
Welche Gemeinschaftsinitiativen gibt es?
Zu den Gemeinschaftsinitiativen gehören unter anderem Interreg II (grenzüberschreitende Zusammenarbeit), Urban (Städtepolitik), Konver (Umstellung der Rüstungsindustrie), Leader II (lokale Entwicklung im ländlichen Raum), Regis II (Unterstützung der weitabgelegenen Regionen), Adapt und Beschäftigung (Verbesserung des Qualitätsniveaus der Arbeitnehmer) sowie Rechar II, Resider II, Retex, KMU und Pesca (wirtschaftliche Diversifizierung bestimmter Gebiete).
Wie läuft die Durchführung der Programme ab?
Die von den Strukturfonds kofinanzierten Programme werden stets von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten vorgeschlagen. Sobald sie von der Kommission genehmigt sind, obliegt ihre Durchführung den zuständigen nationalen oder regionalen Behörden. Die Durchführung wird von Begleitausschüssen überwacht.
Welche Aufgabe übernimmt das Europäische Parlament bei den Strukturfonds?
Das EP unterstützt die Aufstockung der Dotierung der Strukturfonds und wird regelmäßig über die Tätigkeiten des Fonds unterrichtet. Außerdem ist eine größere Beteiligung des EP an der Durchführung der gemeinschaftlichen Strukturmaßnahmen vorgesehen.
Wie sieht die Zukunft der Regionalfonds aus?
Bei der künftigen Überarbeitung der Regionalpolitik der Gemeinschaft muss die bevorstehende Osterweiterung berücksichtigt werden, da die Strukrurfonds in der ein oder anderen Form auf diese beitrittswilligen Länder ausgedehnt werden müssen.
Welche weiteren Förderungsbereiche gibt es?
Weitere Förderungsbereiche sind die Stahlindustrie, der Schiffbau, die chemische und pharmazeutische Industrie und die Automobilindustrie.
Welche Vorhaben werden durch den Kohäsionsfonds unterstützt?
Der Kohäsionsfonds unterstützt Vorhaben in den Bereichen Umwelt und transeuropäische Netze im Verkehrsbereich.
Welche Länder profitieren vom Kohäsionsfonds?
Vom Kohäsionsfonds profitierten Griechenland, Spanien, Irland und Portugal, da ihr Pro-Kopf-Bruttosozialprodukt unter 90 % des Gemeinschaftsdurchschnitts lag.
Wie funktioniert der Kohäsionsfonds?
Die Mitgliedstaaten richten ihre Anträge auf Beteiligung an die Kommission, die in der Regel innerhalb von drei Monaten über eine Finanzierung entscheidet. Die Mitgliedstaaten sind für die Durchführung der genehmigten Vorhaben verantwortlich. Kommission und Mitgliedstaaten nehmen regelmäßig Überprüfungen und Kontrollen vor.
Welche Art von Vorhaben werden durch den Kohäsionsfonds gefördert?
Der Kohäsionsfonds fördert Umweltvorhaben und Verkehrsinfrastrukturvorhaben.
Welche Ziele verfolgen Umweltvorhaben im Rahmen des Kohäsionsfonds?
Umweltvorhaben sollen zur Verwirklichung der Ziele der gemeinschaftlichen Umweltpolitik beitragen, wie Erhaltung und Schutz der Umwelt, Schutz der menschlichen Gesundheit und umsichtige Verwendung der natürlichen Ressourcen.
Was sind Beispiele für Umweltvorhaben, die durch den Kohäsionsfonds finanziert werden?
Beispiele sind die Trinkwasserversorgung Athens aus dem Evinos, Abwasserreinigungsanlagen im Raum Saloniki, Überwachung der Trinkwasserqualität per Satellit in Spanien, Aufforstungsmaßnahmen in Spanien, Wasserversorgung und -verteilung in Dublin, Tuam und Limerick und kontrollierte Ablagerung von Festabfällen in Porto.
Was sind Beispiele für Verkehrsinfrastrukturvorhaben, die durch den Kohäsionsfonds finanziert werden?
Beispiele sind die neue Ringstraße um Madrid, die Überführung Northern Cross in Dublin und die Vasco-da-Gama-Brücke über den Tejo in Lissabon.
Welchen Beitrag leistet der Kohäsionsfonds zur Schaffung von Arbeitsplätzen?
Der Kohäsionsfonds leistet einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen in den Empfängerstaaten.
Wie hoch sind die verfügbaren Fördermittel des Kohäsionsfonds?
Die Gesamtausstattung des Kohäsionsfonds für den Siebenjahreszeitraum von 1993 bis 1999 beläuft sich auf über 15 Mrd. ECU.
Wie werden die Mittel auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt?
Die indikative Mittelaufteilung auf die begünstigten Mitgliedstaaten wurde vom Rat festgelegt und berücksichtigt die wirtschaftliche Situation der jeweiligen Länder.
- Citar trabajo
- Jenny Schmitz (Autor), 2000, Behilfspolitik der EU - Strukturfonds, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/104207