Individualisierung und sekundäre Institutionen - der Sozialstaat als Voraussetzung des moderen Individuums


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2000

18 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Sozialstaat als sekundäre Institution
2.1 Geschichtliche Betrachtung
2.2 Definition Individualisierung
2.2.1 Der Wandel von primären zu sekundären Institutionen.
2.3 Neue Wege in der Armutsforschung
2.3.2 Individualisierung und „sekundäre Institution“ - der Sozialstaat als Voraussetzung des modernen Individuums
2.3.3 Institutionenabhängigkeit und Ambivalenz individualisierter Soziallagen
2.4 Die Sozialhilfe als sekundäre Institution
2.5 Die Ambivalenz der Sozialhilfe
2.6 Fazit für Leisering
2.7 Kritische Betrachtung der Armuts- und Sozialpolitik des Staates.
2.8 Eine neue Sozialstaatlichkeit - Lösungsansätze:

3 Schlußfolgerungen und Ausblick

4 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Vor ca. 15 Jahren verfaßte Ulrich Beck die Thesen zur Individualisierung. Der Namensgeber dieser Untersuchungslinie der Nachkriegssoziologie war jedoch recht oberflächlich, weil er einen meist undifferenzierten und pauschalisierenden Umgang mit dem titelgebenden Begriff pflegte. Im weiteren Verlauf entstanden viele Projekte, die in seine Fußstapfen traten, um die intuitiv aufgestellten Thesen näher auszuarbeiten.

Die Intention der Hausarbeit ist die Verdeutlichung und Diskussion der These: „Sozialhilfe trägt zur Individualisierung bei.“, die Lutz Leisering in einem Artikel veröffentlichte, der im Buch „Individualisierung und Integration“ von Ulrich Beck und P. Sopp erschienen ist. Ausgehend von einem geschichtlichen Rückgriff, warum sich die Gesellschaft nach Ulrich Beck in einem Individualisierungsschub befindet, soll geklärt werden, daß der Sozialstaat als Voraussetzung des modernen Individuums dient. Dafür ist zu erörtern, was man unter Individualisierung, primären und sekundären Institutionen versteht.

Des weiteren ergibt sich die Frage, ob und wo im deutschen Wohlfahrtssystem Strukturprobleme sozialstaatlicher Institutionen erkennbar sind. Abschließend ziehe ich Schlußfolgerungen und stelle die neuen Befunde zur Armut in Zusam- menhang mit einem sozialpolitischen Strukturwandel und gebe Ausblick, wie eine sekundäre Institutionalisierung der Lebensläufe in Zukunft aussehen könnte.

2 Sozialstaat als sekundäre Institution

2.1 Geschichtliche Betrachtung

Die sozialpolitische Wende beginnt mit der ‚Neuen Sozialen Frage‘ in den siebzi- ger Jahren. Früher war Armut ein individuelles Schicksal am Rande der Erwerbs- gesellschaft. Rainer Geißler stellte fest, daß die wirklichen Armen nicht zum Mainstream der Sozialpolitik gehören, die sich mehr an der Erwerbsarbeit und daraus resultierenden Risiken orientiere. Die Individualisierung der Sozialpolitik ist Thema der Sozialpolitiktheorie. Sie stellt nicht mehr die Arbeiterfrage in den Mit- telpunkt, sondern wirkt gestalterisch auf alle Gruppen und Glieder der Gesell- schaft im modernen Wohlfahrtsstaat ein. Die Verrechtlichung und Ökonomisie- rung der Sozialpolitik setzt Individualisierungsprozesse in Gang, die ein Herauslö- sen sozialer Notlagen aus regionalen und gemeinschaftlichen Bindungen zuläßt. „Der Ort Sozialamt ist für neue Armutsgruppen, die aus Individualisierungspro- zessen entstehen, im Unterschied zu den alten Armutsgruppen nicht allein mit Er- fahrungen von Ohnmacht und Abhängigkeit verbunden, sondern auch Ergebnis selbständiger Lebensführung mit Kindern im Bewußtsein eines Anspruchs auf staatliche Hilfe.“ (Riedmüller 1994:81).

2.2 Definition Individualisierung

Die Schwierigkeit im Umgang mit Individualisierung liegt nicht nur in dem Haupt- mißverständnis, daß Individualisierung als "Individuation gleich Personwerdung gleich Einmaligkeit gleich Emanzipation" (Beck 1986:207) verstanden wird. Es liegt vor allem darin, daß die Verwendung des Begriffs auflösende wie strukturie- rende, subjektive wie objektive, strukturelle wie individuelle Veränderungen be- zeichnet. Dabei lassen sich einige Unklarheiten über genaue Begrifflichkeiten aus dem Weg räumen. Zunächst ist in dem von Ulrich Beck angesprochenen Haupt- mißverständnis Individualisierung eine subjektive Kategorie: Sie beschreibt Indivi- duation und sollte auch so bezeichnet werden. Für die weitere Begriffsklärung ist es dienlich, davon auszugehen, daß Individualisierung im Kontext von Moderni- sierung zu sehen ist. Sie ist neben Rationalisierung und Differenzierung die dritte große Entwicklungslinie, wird aber immer wieder als Überbegriff angewandt. Indi- vidualisierung kann in einem aussagekräftigen Sinn das Erkennen des Einzelnen und die Zuschreibung von Rechten und Pflichten für jeden selbst bezeichnen. Es ist ein Vorgang, der alle Bereiche der Modernisierung durchzieht und sie auf Indi- viduen hin auslegt. Besser als von einer Tendenz zur Individualisierung oder ei- nem Individualisierungsprozeß zu sprechen und dabei mit der Schwierigkeit kon- frontiert zu sein, den Bezugspunkt, die behandelte Dimension und den einge- nommenen Blickwinkel zu übergehen, ist es deshalb, Individualisierung nicht als selbstehenden Vorgang, sondern als Adjektiv für unterschiedlichste Ebenen zu verwenden. Untersucht werden kann individualisierende Differenzierung, indivi- dualisierende Vergesellschaftung, individualisierende De-Institutionalisierung des Lebenslaufes oder individualisierende Rationalisierung. Ganz zum Schluß von ei- ner fortschreitenden Individualisierung zu sprechen wäre dann eine abstrahieren- de Zusammenfassung und nicht vorweggenommenes Verwischen bestehender Konturen. Mit Hilfe dieser Vorannahmen kann der Beckschen Individualisierungs- these, der immer wieder nachgesagt wird, begrifflich ungenau zu argumentieren, vielleicht näher gekommen werden. Zunächst soll ausgeführt werden, wie Beck zu seiner Analyse einer individualisierten Gesellschaft kommt.

2.2.1 Der Wandel von primären zu sekundären Institutionen.

Vorab eine Erklärung des Begriffs Institution: „Es ist darin ein Komplex von gesamtgesellschaftlichen Handlungs- und Beziehungsmustern zu verstehen, der vor allem durch die Verankerung der zentralen Ordnungswerte in der Antriebsstruktur der Gesellschaftsmitglieder gekennzeichnet ist. Sie hat die Aufgabe menschliches Verhalten zu stabilisieren“ (Fuchs-Heinritz 1995:302).

Um diesen Prozeß des Wandels zu verdeutlichen, gehe ich anhand der von Ulrich Beck dargestellten Modernisierungsetappen vor. Die erste Etappe kennzeichnet sich durch die Industrialisierung der Wirtschaft. Es entsteht eine duale Gesell- schaft, die sich in Produktionsmittel- und Arbeitskraftbesitzer einteilt. Kollektive Institutionen, wie die Kleinfamilie, Region und Geschlecht haben eine kollektive Moralvorstellung, die bei jedem einzelnen direkte Abhängigkeitsverhältnisse er- kennbar werden läßt. „Die Abhängigkeit von diesen primären Institutionen beruht auf relativ festgefügten Nahbeziehungen und Vergemeinschaften und äußert sich unter anderem in Form von persönlicher Herrschaft.“ (Leisering 1997:144).

Die zweite Modernisierungsphase wird in der zweiten Hälfte des letzten Jahrhun- derts eingeläutet: Die festgefügten Strukturen brechen auf, der Markt als Re- gelinstanz gewinnt zunehmend an Bedeutung; es entsteht eine Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft. Die tragenden, sogenannten sekundären Institutio- nen der modernen Gesellschaft sind Konsummärkte, Massenmedien, Arbeits- märkte, Bildung, Werbung und auch der Sozialstaat, der sich von der Ideologisie- rung der Politik befreit. Dies geschieht vor allem wegen der aufkommenden Mas- senarbeitslosigkeit in den achtziger Jahren und später wegen der Wiedervereini- gung der beiden deutschen Staaten. Die Herauslösung des Menschen aus den alten Institutionen, wie Familie oder Klassen, führt nicht zur Individuation, wie man annehmen könnte, sondern zur Reintegration in sekundäre Institutionen.

Beck spricht von Individualisierung als einem "historisch widerspruchsvollen Pro- zeß der Vergesellschaftung von Individuen" (Beck 1995:189). Es geht hierbei um die Frage, wie sich individualisierte Personen zu Gemeinschaften zusammen- schließen können. Wie oben beschrieben, treten Institutionen nicht mehr als ver- mittelnde Instanzen auf, sondern diese Instanzen werden übersprungen und die Gesellschaft konstituiert sich direkt zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Bei Fragen der Arbeitslosigkeit werden beispielsweise nicht mehr Benachteiligungen der angehörenden Klasse beschworen, sondern die Einzelnen suchen nach per- sönlichen Versäumnissen, die den als Schicksal empfundenen Zustand ausgelöst haben könnten und bekommen direkte Zuweisungen als Ausgleich.

Modernes soziales Handeln unterscheidet sich im Beckschen Verständnis inso- fern vom altem, weil es früher an vorgegebenen Strukturen ausgerichtet sein mußte. Heute hingegen bedeutet es vor allem Kreativität, da die Strukturen selbst "erfunden, ausgehandelt, entschieden, gerechtfertigt" (Beck 1995: 194) werden müssen. Gesellschaft konstituiert sich in der Risikogesellschaft durch von unten gewonnene Gemeinsamkeiten: "Die Gesellschaft wird für ihn [Beck] zu einer so- zialen Bewegung der Individuen" (Ebers 1995:279). Einzelne versuchen, sich - der vorherrschenden Risikorationalität folgend -, in gemeinsam erkannten Risiko- lagen, vor kollektiven Risiken zu bewahren und verlassen damit die institutionel- len Strukturen.

2.3 Neue Wege in der Armutsforschung

Geschichtlich gesehen setzt sich die moderne Armutsforschung aus Teilen der Randgruppenforschung zusammen, die sich vor allem um die besonders ausweg- losen Fälle konzentrierte und die unauffälligere und weniger ausgegrenzte Armut vernachlässigte. Zum anderen Teil stammt sie aus der Weiterentwicklung der Un- gleichheitsforschung, die sich hauptsächlich der erwerbstätigen Kernbevölkerung zuwandte und dabei Nichterwerbstätige, wie Kinder und Jugendliche, Hausfrauen und Alte ausklammerte oder nur als Anhängsel behandelte. „Die Mängel der deutschen Forschung machten sich in den achtziger Jahren nicht zuletzt darin bemerkbar, daß sie Armutsverläufe nicht angemessen erfaßte“ (Leibfried1995:14). „Die geläufigen Armutsbilder beleuchten nur einen bestimm- ten Ausschnitt aus der Vielfalt der Erscheinungsformen von Armut. Der Schlüssel zur neuen Sicht liegt im Übergang von der statischen zu einer dynamischen Be- trachtung. Armut ist nicht nur ein Zustand von Personengruppen, sondern zu- nächst ein Ereignis oder eine Phase im individuellen Lebenslauf. Armutserfahrun- gen haben eine bestimmte Dauer, einen bestimmten Verlauf und häufig auch ein Ende.“ (Leibfried 1995:9).

2.3.2 Individualisierung und „sekundäre Institution“ - der Sozialstaat als Vorausset- zung des modernen Individuums

Ulrich Beck hat bereits in der Risikogesellschaft die These formuliert, daß der Sozialstaat eine sekundäre Institution ist, und daß Individuallagen wesentlich sozialstaatlich konstituiert sind. Doch diese These wurde von ihm nie näher ausgearbeitet und bedarf deshalb einer fundierten Untersuchung, die Lutz Leisering in seinem Beitrag in mehreren Schritten vollzieht.

2.3.3 Institutionenabhängigkeit und Ambivalenz individualisierter Soziallagen

Im ersten Abschnitt wird die Abhängigkeit und Doppeldeutigkeit individualisierter Soziallagen behandelt. Lutz Leisering unterstreicht die Aussage von Beck, daß individualisierte Lebenslagen institutionell konstituiert sind, denn Individualisie- rung ist keine Freisetzung der Individuen aus strukturellen und institutionellen Vorgaben, sondern eine Ersetzung und Überlagerung älterer, kollektiver Instituti- onen durch neue, individualisierende Institutionen. Früher wurden die Handlungen der Menschen direkt durch primäre Institutionen, wie traditionelle Kleinfamilie, kol- lektive Moralen, Religion und Geschlecht gesteuert. So steuern die sekundären Institutionen das Handeln indirekt. Dies ist keine unmittelbare Steuerung, sondern geschieht auf anonyme Weise. Als sekundäre Institutionen lassen sich Märkte, Massenmedien Recht, sowie der Sozialstaat bezeichnen. Sekundäre Institutionen bieten dem Einzelnen mehr Möglichkeiten zur Auswahl. Die Individuen müssen nach sozialstaatlichen Vorgaben ihre Lebensformen selbst herstellen, inszenieren und zusammenbasteln. Staatliche Hilfen sind für den Betroffenen immer zugleich Chance und Zumutung. Daraus resultiert die Ambivalenz individualisierter Sozial- lagen. Die sogenannte Zumutungs-Individualisierung ist mehr marktorientiert und vor allem im amerikanischen System vorherrschend. Im deutschen, sogar im eu- ropäischen Raum dominiert überwiegend die Chancen-Individualisierung. Die Bundesrepublik Deutschland hat ein tiefgreifendes Sozialsystem, das mehr als e- xistentielle Grundsicherung bietet.

Im zweiten Abschnitt findet der Sozialstaat als sekundäre Institution eingehende Untersuchung. In gesellschaftspolitischen Diskussionen gilt der Sozialstaat viel- fach nicht als Quelle von Individualismus, sondern als kollektivierend. Tatsächlich beinhaltet der Sozialstaat Zwangselemente wie Schulpflicht für Kinder, Sozialver- sicherungspflicht für abhängig Erwerbstätige. Zudem übt der Sozialstaat in eini- gen Bereichen, wie Anstalten für psychisch Kranke und Heimen, ganz massiv di- rektive und totale soziale Kontrolle aus. Dennoch sind diese Bereiche marginal, was der tendenziellen Beurteilung, der Sozialstaat wirke individualisierungsför- dernd, nicht im Weg steht. In Analogie zur modernen Marktwirtschaft, die das staatliche Gewaltmonopol und die administrativ verbürgte Rechtssicherheit vor- aussetzt, muß auch der Wohlfahrtsstaat Mittel zur Leistungserfüllung haben. Im Gegensatz zu den USA, wo marktzentrierter Individualismus vorherrscht, zielt bei uns staatliche Sozialpolitik in non-direktiver Form auf individuelle Lebenslagen ab. Der Sozialstaat gibt nur einen Rahmen für die Individuen vor, die die Handlungs- möglichkeiten des einzelnen nicht einschränken, sondern erweitern. Diese Wohl- fahrtsstaatlichkeit teilt sich in vier verschiedenen Dimensionen ein: Geldzahlun- gen stellen dem Einzelnen Ressourcen zur Verfügung, mit denen er frei disponie- ren kann; medizinische Versorgung schafft individuelle Kompetenzen; Arbeits- recht und Mieterschutz begründen individuelle Rechte; soziale Infrastruktureinrichtungen bieten Gelegenheiten zur Freizeitgestaltung und vieles mehr. Auch andere Autoren sehen im Prozeß der Modernisierung die Individualisierung als wichtige Voraussetzung (vgl. Zapf 1987). Zum Individualisierungsprozeß trägt, wie ich eruiert habe, der Sozialstaat als sekundäre Institution bei. Insbesonders soll im folgenden nachgewiesen werden, daß auch die Sozialhilfe als Teilbereich der staatlichen Wohlfahrt eine sekundäre Institution darstellt.

2.4 Die Sozialhilfe als sekundäre Institution

Sozialhilfe erweist sich als marginaler Bereich im Sozialstaat. Dennoch dient sie den Beziehern als wichtige Unterstützung, um soziale Notlagen abzufedern. Sie ist sozusagen der Kitt, der bei den Individualisierungstendenzen auftritt und als ein Indikator für die zunehmende Individualisierung der Gesellschaft gesehen werden kann. In früheren wissenschaftlichen Betrachtungen1 wurden Vorräume der stigmatisierenden und chancenhemmenden Aspekte der Sozialhilfe betont. Individualisierung war als Phänomen der Mittel- und Oberschicht beschrieben worden (vgl. Burkart 1993:159-177).

Nun ist aber auf Seite der Institution als auch auf Seite der Empfänger ein Wandel eingetreten. Die im Jahre 1962 reformierte Sozialgesetzgebung sichert dem Be- troffenen ein Recht auf existenzsichernde Sozialhilfe zu. Damit ist es möglich, mit Beckschen Worten gesprochen, daß die Sozialhilfeempfänger „im Fahrstuhl in höhere Stockwerke mitfahren“ (Beck 1986:124). „Auch die Sozialhilfeempfänger sind heute stärker als früher aktive und selbstbewußte Bürger und nicht mehr Randständige“ (Leisering 1997:151). Neue wissenschaftliche Langzeitstudien ge- ben deutlich Aufschluß darüber, daß eine Individualisierung sozialer Ungleichheit in der Bundesrepublik Deutschland stattfindet.2

Ein weiterer Punkt ist der verzeitlichte Charakter von Sozialhilfebedürftigkeit, der über traditionelle Randschichten hinaus bis zur Mittelschicht beobachtet werden kann. Sozialhilfe dient als Überbrückung temporärer Notlagen und gibt somit dem Bedürftigen die Möglichkeit zur Integration. Dies wird im weiteren Verlauf der Ar- beit anhand einer Fallstudie besonders hervorgehoben. Somit erfüllt die Sozialhil- fe tatsächlich die vom Gesetzgeber geforderte Funktion, ein unabhängiges Leben unter eigener Mitwirkung des Betroffenen zu führen. Sozialhilfe ist als sekundäre Institution zu betrachten.

Der folgende Abschnitt widmet sich den Ergebnissen der Bremer Langzeitstudie, die in einem Feldversuch qualitative Analysen über den Sozialhilfebezug macht. Die bis dato vorherrschende Meinung, daß die staatliche Sozialhilfe den Empfän- ger abhängig und passiv macht, kann so nicht im Raum stehen bleiben. Sie bringt den Menschen nicht dazu, das Handeln darauf auszurichten, sein eigenständiges Leben aufzugeben und darauf bedacht zu sein, maximalen Bezug staatlicher Lei- stungen herauszuschlagen, sondern der überwiegende Anteil der Bezieher überbrückt nur eine kritische Lebensphase in einem ansonsten ‚normalen‘ Le- benslauf. Die Sozialhilfe dient dem Bedürftigen als Handlungsressource und kann also bewußt bei der Lebensplanung eingesetzt werden und eine Autonomie her- stellende Funktion haben. Auch die Empfänger sehen den Bezug nur als vorü- bergehend an.

Empirisch findet Lutz Leisering fünf Typen subjektiven Überbrückens, die den Aspekt der Verzeitlichung von Unterstützung bekräftigen:

a) Sicherung bis vorrangige sozialstaatliche Leistungen, wie Rentenversicherung oder Arbeitslosenhilfe einsetzen
b) Sicherung bis ein zeitlich feststehendes Ereignis, wie ein Studium oder eine andere Ausbildung eintritt
c) Sicherung bis ein zwar absehbares, aber zeitlich nicht genau feststehendes Ereignis eintritt.
d) Sicherung während einer Zeit biographischer Neuorientierung, beispielsweise Alleinerziehende, die nach einer Scheidung oder Trennung neu anfangen
e) Sicherung für die Zeit der Kindererziehung.

Gerade beim Unterscheidungsmerkmal e) wird deutlich, daß die Sozialhilfe die Lebensplanung von alleinerziehenden Frauen beeinflußt. Sie können ein Leben ohne auf ihren Mann angewiesen zu sein, führen. Werner Hübinger stellt in bezug auf geschiedene und getrennt lebende Frauen fest: „Leistung der Sozialhilfe [haben] den Frauen eine notwendige und subjektiv gewünschte Umgestaltung ihrer Lebenslage ermöglicht. Die Sozialhilfe hatte bei diesen Frauen zunächst eine Autonomie herstellende Funktion“ (Hübinger 1991:84).

Eva Mädje und Claudia Neusüß kommen in bezug auf alleinerziehende Sozialhilfeempfängerinnen zu dem Ergebnis: „...daß die Frauen eigene Lebensvorstellungen verwirklichen können, indem sie dem Staat die arbeitsteilige Rolle des Ernährers bewußt zuweisen und damit die Kinderfrage ‚entprivatisieren‘. Diese Mütter stellen so betrachtet eine sozialpolitische Avantgarde dar, die bestehende Familien- und Arbeitsstrukturen in Frage stellt und Leistungsansprüche gegenüber der Gesellschaft formuliert, indem sie den Bezug von Sozialhilfe als soziale Grundsicherung wahrnimmt“ (vgl. Mädje/Neusüß1996).

2.5 Die Ambivalenz der Sozialhilfe

Sozialhilfe ist eine wichtige Ressource für den Einzelnen, dennoch darf man nicht vergessen, daß das Leben mit Sozialhilfe durch geringe Zahlungen und stigmati- sierende Amtskontakte sehr belastend ist. Sie ist dem einzelnen doch Ultimo Ra- tio. Lutz Leisering schreibt: „Für die Betroffenen gehen unfreiwillige Antragstellung und negative Begleiterscheinungen des Bezugs einerseits und die positive bio- graphische Überbrückungsfunktion von Sozialhilfe andererseits durchaus zu- sammen. Beide Seiten spiegeln sich in den subjektiven Handlungsorientierungen wider. Ihr Erleben ist nicht, wie ältere Studien suggerieren, auf die negative Seite beschränkt“ (Leisering 1997:155-156)

2.6 Fazit für Leisering

Leisering hat nachgewiesen, „daß individualisierte Soziallagen institutionell konsti- tuiert sind, und daß Individualisierung Chancen und Zumutungen beinhaltet“ (Lei- sering 1997:157). Darüber hinaus ist ein sozialstaatlich bedingter Individualisie- rungsschub nach dem 2. Weltkrieg erkennbar, bei dem ehemals ausgeschlosse- ne Gruppen wie alte Menschen und Frauen erfaßt wurden. „Der Sozialstaat hat also vor allem die Individualisierung nicht-erwerbstätiger Gesellschaftsmitglieder gefördert“ (Leisering 1997:157).

Auch ist eine Verzeitlichung der Armut eingetreten, wie Ulrich Beck bereits 1986 als These formulierte. Sozialhilfe ist heute für viele Menschen in vorübergehenden Lebenskrisen zu einer Quelle von Statussicherung und Individualisierung geworden. „Armut und Sozialhilfebezug sind heute überwiegend vorübergehende Phasen im Lebenslauf, reichen als solche aber über traditionelle Randschichten hinaus bin in die Mittelschicht.“ (ebd.).

2.7 Kritische Betrachtung der Armuts- und Sozialpolitik des Staates.

a) Der Wohlfahrtsstaat als Armutserzeuger

Im Allgemeinen vermutet man als Armutserzeuger, meist wirtschaftliche und soziale Ursachen, wie niedrige Löhne, Arbeitslosigkeit und familiale Konstella- tionen wie Alleinerziehung und Scheidung. „Überraschend stellt sich (durch die Bremer Langzeitstudie) heraus, daß Sozialhilfebezug häufig sozialstaatlich erzeugt ist. Insgesamt liegt bei 53% der untersuchten 586 Haushalte friktionel- le, Transfer- oder Statusarmut vor.“ (Leibfried 1995:274). Der Wohlfahrtsstaat bekämpft nicht nur vorgegebene Armut, sondern erzeugt sie auch. Unter frikti- onell Armen versteht man Sozialhilfeempfänger, die andere, vorrangige Leis- tungen beantragt haben, aber noch auf deren Auszahlung warten. Solche Wartefälle sind vor allem bei Bedürftigen vorzufinden, die Arbeitslosenunter- stützung oder Altersrente beantragt haben (nach Leibfried 1995:273).

Transferarme sind Personen, die wegen unzureichender Leistungen vorrangi- ger monetärer Transfersysteme auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen sind.

Beispielsweise arbeitsunfähige Personen, die nur geringen Rentenanspruch geltend machen können (ebd.).

Unter Statusarmut versteht man Einkommensschwache, wie Flüchtlinge, denen ein Arbeitsverbot auferlegt wurde.

„Die tiefere Ursache sozialstaatlich erzeugter Armut liegt in der dualistischen Struktur des deutschen Sozialstaates“ (ebd. 277), weil der Kernbereich des Sozialsystems (Renten-, Kranken-, usw., Versicherung) streng von dem Randbereich Sozialhilfe abgekoppelt ist. Diese sekundäre Armut ist deshalb durch die institutionelle Struktur des deutschen Sozialstaates angelegt und wird auch durch die politischen Akteure untermauert, die diese Struktur ordnungspolitisch zum Ideal erheben.

Um den prekären sozialhilfeorientierten Randbereich zu eliminieren, bedarf es der Integration von Armuts- und Sozialpolitik.

b) Der Mangel an Evaluation von Sozialpolitik in Deutschland

Armut im Jahre 2000 ist eine vielschichtige und komplexe Erscheinung, die man nicht mehr mit statischen Reglement in den Griff bekommt. Sie ist sozial entgrenzt, verzeitlicht und individualisiert. In diesem Maße muß auch ein sozi- alstaatliches Regelsystem entworfen werden, das die vielfältigen Armutslagen bewältigt. Der Gedanke einer Evaluation und Wirkungskontrolle von Maßnah- men und Einrichtungen ist in Deutschland, im Vergleich zur USA, wenig aus- geprägt. Einmal eingeführte Regelungen haben in der BRD eine starke Behar- rungskraft.

Anhand der Verlaufsanalysen der Bremer Sozialstudie lassen sich drei Bereiche ausmachen, wo vorgeordnete Sozialsysteme versagen:

- Administrative Verzögerungen und Ineffizienz bei der Erbringung von Leis- tungen für Arbeitslose und Alte, die auf beantragte Gelder warten müssen
- Systematische Ineffektivität wegen unzureichender Leistungen bei Indivi- dueller Abweichung von der normalen Biographie, etwa bei der Rentenver- sicherung von den Beitragsjahren und der Beitragshöhe des Eckrentners
- Fehlkoordination zwischen Systemen sozialer Sicherung untereinander und mit anderen Politikbereichen bzw. Rechtsgebieten

2.8 Eine neue Sozialstaatlichkeit - Lösungsansätze:

Wie wir bereits festgestellt haben, gibt es ein neues Bild von Armut, das mehr den Blick auf zeitliche Prozesse legt. Vorübergehende Armut wird ausgelöst durch Übergänge wie Scheidung, Auszug aus dem Elternhaus oder Arbeitsplatzverlust. Ein klar gegliederter Lebenslauf ist passé; deshalb spricht man auch von einer Biographisierung der Armut. Da die Sozialhilfeempfänger keine heterogene Grup- pe mehr bilden, bedarf die staatliche Wohlfahrtspolitik einer Änderung. Sie muß der individuellen Lebensplanung mehr Möglichkeiten zur Entfaltung geben. Das Problem der Sozialpolitik gestaltet sich bei der Differenzierung der unterschiedli- chen Leistungen hinsichtlich der individuellen Lage und der quer dazu liegenden zeitlichen Achse. Verzeitlichte und biographisierte Armut stellt hohe Anforderung an die politischen Akteure. Aus diesem Grund fordert Stephan Leibfried folgende drei Punkte:

a) Eine integrierte Armuts- und Sozialpolitik, die die Trennung zwischen diesen beiden Bereichen aufhebt, weil Armut keine marginale und festgefahrene Er- scheinung der Gesellschaft ist. Das herrschende Gesellschaftsbild geht von einer vernachlässigbaren Restkategorie aus, die man gesondert mit Sozialhilfe alimentiert. Die Bremer Langzeitstudie kam aber zu dem Ergebnis, daß das Risiko sozialer Notlagen mannigfaltig sei. Das Sozialsystem der BRD kennt nur Mindestleistung im Erwerbs- und Ehebereich, aber zum Beispiel nicht für alleinerziehende Frauen, die geschieden sind. „Wenn Armut immer deutlicher sozial entgrenzt wird, ist auch die Klientel von Sozialhilfe und Sozialversiche- rung sozial weniger verschieden, als es bei der ordnungspolitisch begründeten Abschottung beider Bereiche voneinander unterstellt wird“ (Leibfried 1995:317).

Als Schritt in Richtung Integration gelang es beispielsweise Teilen der Hilfe- empfänger im Bereich Pflege zurück zu kehren ins reguläre soziale Siche- rungssystem. Ein Teil wird zwar trotz Pflegeversicherung weiterhin auf Sozial- hilfebezug angewiesen sein, weil die Pflegesätze die hohen Unterbringungs- kosten nicht erstattet.

Eine vernünftige Sozialpolitik sollte auch reibungsfrei mit der Steuerpolitik ver- knüpft sein, um den Bürgern nicht nur augenscheinlich ein Existenzminimum vorzugeben. In der Vergangenheit mußte das Bundesverfassungsgericht mehrmals in die Sozialpolitik regulierend zur Wahrung der Grundrechte eingreifen. So stellte ein Urteil sicher, daß das Existenzminimum auf jeden Fall steuerfrei zu bleiben hat.

b) Eine reflexive Armutspolitik, die vor allem eine neue Armuts- und Sozialbe- richterstattung beinhaltet, damit die politischen Akteure gezielt auf die Erfor- dernisse einer modernen Sozialpolitik mit neu entwickelten Reformkonzepten reagieren können.

c) Eine Armutspolitik, die als Lebenszeitpolitik fungiert.

Die Biographien der Bürger setzen sich zunehmend aus „Lebensphasen- Schnitzeln“ (Beck 1986:147) zusammen. Ein vorübergehender Lebensab- schnitt, wie Kindererziehung, bei dem kein Erwerbseinkommen zur Verfügung steht, kann schnell zum Armutsrisiko werden. Solche Episoden treten bei wei- terreichenden Individualisierungsschüben im Lauf des Lebens häufiger auf. Es muß ein gesellschaftspolitischer Diskurs darüber geführt werden, welche Le- benslaufmuster man Frauen und Männern, Familien und Alleinerziehenden, Kindern und Alten ermöglicht oder zumutet und es stellt sich auch die Frage, wie Einkommen und Leistungsansprüche aus Erwerbsarbeit mit der Anerken- nung derartiger Formen nichterwerbsmäßiger Tätigkeit abzustimmen sind.

3 Schlußfolgerungen und Ausblick

Von besonderem Interesse sind die verschiedenen Betrachtungsschwerpunkte bei den Ursachen und Verlaufsformen von Einkommensarmut. Die Bremer Lang- zeitstudie weißt eine sehr dynamische Betrachtung des Problems auf. Sie kommt zu der Erkenntnis, es finde Verzeitlichung und Entgrenzung von Sozialhilfeverläu- fen stattfindet. Im Gegenzug kommt Hans-Jürgen Andreß zum Ergebnis: „...daß die Thesen einer Verzeitlichung und sozialen Entgrenzung von Armut... in ihrer Pauschalität nicht bestätigt werden konnten“ (Andreß 1999:228). Andreß weist aber auf das Problem hin, man könne mit herkömmlichen Erhebungsmethoden keine präzisen Aussagen treffen, weil die Personengruppen unterrepräsentiert sind. „Grundsätzlich zeigen jedoch Beispiele wie die US-amerikanische Panel Study of Income Dynamics, daß bei Verfügbarkeit entsprechender finanzieller und personeller Ressourcen auch standardisierte Erhebungen in den Randbereichen der Gesellschaft, hier etwa dem unteren Einkommensbereich, möglich sind“ (An- dreß 1999:331).

Viel wird über Auflösungserscheinungen im privaten, wie im öffentlichen Bereich diskutiert. Leistungen der staatlichen Wohlfahrt werden zum Teil auf ein Minimum reduziert, wodurch Familien auseinander bröckeln. Dennoch befindet sich das so- ziale Leben nicht im Vakuum, weil zugleich eine Wiedereinbettung des Lebens durch neue Institutionen vonstatten geht. „Neue Rechte und Pflichten, neue Be- gründungen, wem was zusteht und wer verantwortlich zu machen sei, erfordern Institutionen, die sie garantieren und auf Dauer stellen können.“ (Leisering 1995:362). Deshalb sind Institutionen nicht abzubauen, sondern neue zu entwi- ckeln. Vielfältigere, risikobehaftete Lebensläufe und Lebenspläne erfordern ver- stärkte, differenzierte und flexiblere Formen von Institutionalisierung. (ebd.364). Kreativität ist gefragt, um bei allgemeiner Verknappung der Ressourcen effizient das Lebenslaufrisiko abzusichern. Der Staat hat wegen den politischen Folgen der Globalisierung weniger Handlungsspielraum und muß sich darum mehr den Institutionen der Weltwirtschaftsordnung beugen. Auf europäischer Ebene ist es denkbar, daß ein spill-over die Sozialpolitik analog der Währungspolitik entwickelt. Eine Tendenz zur marktorientierten Versicherungspolitik kristallisiert sich heraus, wie das derzeit im Bundestag um ein neues Rentenmodell mit einer Säule priva- ter Absicherung erörtert wird.

4 Literaturverzeichnis

Riedmüller, Barbara(1994): Sozialpolitik und Armut. Ein Thema zwischen Ost und West. In: Beck U./Beck-Gernsheim E. (Hg.): Riskante Freiheiten: Suhrkamp Frankfurt am Main

Beck, Ulrich (1986): Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne. Suhrkamp Verlag Frankfurt am Main

Ebers, Nicola (1995): Individualisierung. Georg Simmel - Norbert Elias - Ulrich Beck. Königshausen und Neumann Würzburg

Beck, Ulrich/Beck-Gernheim, Elisabeth (k. A.): Riskante Freiheiten. Suhrkamp Verlag Frankfurt am Main

Leisering, Lutz (1997): Individualisierung und „sekundäre Institutionen“ - der Sozialstaat als Voraussetzung des modernen Individuums. In: Beck, U./Sopp, P. (Hg.): Individualisierung und Integration. Neue Konfliktlinien und neuer Integrationsmodus? Opladen

Leibfried, Stephan/Leisering, Lutz u.a.(1995): Zeit der Armut. Lebensläufe im Sozialstaat. Suhrkamp Verlag Frankfurt am Main

Fuchs-Heinritz, Werner (Hg.) (1995): Lexikon zur Soziologie. Westdeutscher Verlag. Opladen

Andreß, Hans-Jürgen (1999): Leben in Armut. Analysen und Verhaltensweisen armer Haushalte mit Umfragedaten. Westdeutscher Verlag, Opladen, Wiesbaden

Geißler, Rainer (1996): Die Sozialstruktur Deutschlands. Westdeutscher Verlag. Opladen

Burkart, Günter (1993): Individualisierung und Elternschaft - Das Beispiel USA. In Zeitschrift für Soziologie, Jg. 22

Hübinger W. (1991): Zur Lebenslage und Lebensqualität von Sozialhilfeempfän- gern. Eine theoretische und empirische Armutsuntersuchung. Frankfurt am Main

Mädje, Eva/Neusüß, Claudia (1996): Frauen im Sozialstaat. Zur Lebenssituation alleinerziehender Sozialhilfeempfängerinnen. Campus Verlag, Frankfurt am Main, New York

Zapf, Wolfgang u. a.(1987): Individualisierung und Sicherheit. Untersuchungen zur Lebensqualität in der Bundesrepublik Deutschland. Verlag C.H. Beck, Mün- chen

Zapf, Wolfgang/Habich, Roland (Hg.) (1996): Wohlfahrtsentwicklung im verein- ten Deutschland. Sozialstruktur, sozialer Wandel und Lebensqualität. edition sig- ma. Berlin

[...]


1 Im Streit mit Ulrich Beck und Elisabeth Beck-Gernsheim um die Individualisierungsthese hat Günter Burkart die Feststellung getroffen, daß die Lebenssituation der schwarzen Unterschicht in den USA keinen Raum für Individualisierungsprozesse zulasse. Anhand von Familien schwarzer Bürger in den USA weist Burkart nach, daß die Elternschaft nicht aus freier Entscheidung gefällt wird, und daß auch kein Bildungsschub, der die Geburtenrate senkt, erkennbar ist.

2 Insbesondere sind die Studien von Monika Ludwig, P. Buhr, Leibfried/Leisering und Hagen/Hock zu beachten. Sie zeigen in mehreren deutschen Städten auf, daß die Individualisierung auch in den unteren Schichten der Gesellschaft Einzug erhält.

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Individualisierung und sekundäre Institutionen - der Sozialstaat als Voraussetzung des moderen Individuums
Université
Technical University of Munich
Cours
Sozialstruktur
Note
1,0
Auteur
Année
2000
Pages
18
N° de catalogue
V104209
ISBN (ebook)
9783640025657
Taille d'un fichier
375 KB
Langue
allemand
Mots clés
Individualisierung, Institutionen, Sozialstaat, Voraussetzung, Individuums, Sozialstruktur
Citation du texte
R. Sixt (Auteur), 2000, Individualisierung und sekundäre Institutionen - der Sozialstaat als Voraussetzung des moderen Individuums, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/104209

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Individualisierung und sekundäre Institutionen - der Sozialstaat als Voraussetzung des moderen Individuums



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur