Wahl der Richter des US Supreme Court


Seminar Paper, 2001

8 Pages


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Verfahren
2.1. Die Ernennung
2.2. Der Präsident
2.3. Der Senat

3. Die Kandidaten

4. Die politische Komponente

5. Schluss

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Im Gegensatz zum deutschen Bundesverfassungsgericht1 ist der amerikanische Supreme Court vermeintlich einfacher aufgebaut: Der Supreme Court besteht aus nur einem Gremium, während das BVerfG aus zwei Senaten besteht. Die Wahl der Richter wird in den USA von den zwei großen Parteien entschieden und die Richter auf Lebenszeit ernannt. Die Wahl der Richter wird von der amerikanischen Verfassung in nur einem Satz beschrieben2 und auch fehlt ein zum Bundesverfassungsgerichtsgesetz vergleichbares Gesetz. Zwar gibt es den „Judiciary Act“, in dem der Kongress die Organisation, Aufgabenbereiche und das Budget des Supreme Court festgelegt hat - dort ist z. B. die Anzahl der Richter am Supreme Court geregelt -, aber es ist nicht annähernd so umfangreich wie alle Regelungen, die das BVerfG betreffen.

Doch so einfach die Vorgaben für den Supreme Court auch sind, im politischen Alltag und der Tradition in den USA hat sich herausgestellt, dass viele Faktoren auf das höchste amerikanische Gericht einwirken. Gerade die Wahl der Richter hat eine enorme Bedeutung, die ich in der folgenden Arbeit deutlich machen will.

Zunächst werde ich auf das Wahlverfahren eingehen und welche Rolle der Präsident und der Kongress dabei spielen. Daraufhin werden die Kandidaten, die sich zur Wahl stellen, näher untersucht und abschließend werde ich anhand dreier Beispiele das „Politikum Supreme Court“ darstellen.

2. Das Verfahren

2.1. Die Ernennung

Der amerikanische Präsident schlägt einen Kandidaten vor, ohne dass er Gründe für seine Entscheidung nennen muss. Diesen Vorschlag nimmt der Senat auf, denn an der Wahl der Richter ist nur der Senat - nicht das Repräsentantenhaus - beteiligt. Dann leitet der Senat den Vorschlag des Präsidenten an das senatseigene „Senate Judiciary Committee“ weiter. In diesem Gremium wird über den Kandidaten beraten und eine positive oder negative Empfehlung an den Senat weitergegeben. Der Senat folgt - fast immer - der Entscheidung des Komitees und stimmt für oder gegen den Kandidaten. Hat ein Kandidat die Unterstützung des Senats3, dann wird er vom Präsidenten auf Lebenszeit ernannt. Diese Ernennung kann nur aufgehoben werden, wenn der Senat ein Amtsenthebungsverfahren („Impeachment“) anstrengt.4 So ein „Impeachment“ kam bisher noch nie vor, der einzige Fall, in dem 1805 der Richter Samuel Chase - aufgrund seiner konservativen Einstellung - den Supreme Court verlassen sollte, scheiterte an der 2/3-Mehrheit im Senat.5

Ansonsten gibt es noch drei Möglichkeiten aus dem Supreme Court auszuscheiden: Entweder durch Rückzug oder Tod. Der Rückzug wird noch in zwei verschiedene Arten unterschieden. Zum einen ein ganz normaler Verzicht („resignation“) und zum anderen, wenn der Richter über 70 Jahre alt ist und schon mindestens zehn Jahre am Supreme Court tätig war, kann er ihn verlassen und behält dabei seine Bundesrichterbezüge („retirement“). Es ist zu beobachten, dass in den letzten 50 Jahren immer mehr Richter sich von selbst zurückziehen, während in den 150 Jahren zuvor die meisten Richter noch im Amt gestorben sind.6

2.2. Der Präsident

Wenn man bedenkt, dass die Richter auf Lebenszeit ernannt werden, dann ist schon die Auswahl eines Kandidaten durch den Präsidenten einer der wichtigsten Schritte in der Wahlprozedur. Hinzu kommt noch, dass der Senat keine eigenen Kandidaten ernennen kann, sondern er ist auf die Vorschläge des Präsidenten angewiesen.

Welche Kriterien aber zieht ein Präsident heran, um einen Kandidaten auszusuchen? Er wird sicherlich einen Mann oder ein Frau auswählen, die oder der die selben moralischen, ethischen und politischen Werte hat, wie er selbst. Der Kandidat soll in einem Fall so entscheiden, wie der Präsident es tun würde. Stark ideologisch geprägte Präsidenten (z. B. Ronald Reagan) legen zudem noch einen gesteigerten Wert auf den ideologischen Hintergrund des Kandidaten.

Es können aber auch andere Motive hinter einer Nominierung stehen7:

Manche Präsidenten belohnen mit der Nominierung persönliche oder politische Freunde. So entsprangen die vier Nominierungen von Harry Truman z. B. dieser Motivation. Alle Kandidaten waren alte Freunde von dem Präsidenten und er wollte sie für ihre Loyalität mit einem Richteramt im Supreme Court belohnen. Alle Kandidaten wurden akzeptiert. Ein anderer Beweggrund für die Nominierung kann das Sicherstellen der Repräsentation bestimmter Interessen sein: Während George Washington noch darauf achtete, dass die Richter aus verschiedenen Bundesstaaten stammen und, dass im Supreme Court ein Gleichgewicht an Richtern aus den Nord- und Südstaaten herrscht, ist es heutzutage wichtig, dass verschiedene Faktoren im Supreme Court repräsentiert werden. Dazu gehören z. B. Religion, Rassenzugehörigkeit, Geschlechterzugehörigkeit.

Ähnlich verhält es sich, wenn der Präsident durch eine Nominierung seine politische Unterstützung festigen will. So nominierte Lynden B. Johnson z. B. den ersten schwarzen Richter Thurgood Marshall, um sich bei den Afro-Amerikanischen Wählern für die Unterstützung der demokratischen Partei zu bedanken. Ronald Reagan ernannte die erste Frau zur Bundesrichterin, weil er sich die Stimmen der weiblichen Wähler sichern wollte. Der Präsident wählt also nicht den fachlich besten Kandidaten aus, sondern wird den auswählen, der am besten das geforderte Profil erfüllt.

2.3. Der Senat

Der Senat ist traditionell kritisch zum Präsidenten eingestellt und prüft dessen Kandidatenvorschlag deshalb genau. So verweist er jede Nominierung an das „Senate Judiciary Committee“8. In diesem Gremium sitzen 18 Senatoren, neun demokratische und neun republikanische, und beraten über den Vorschlag des Präsidenten. Die Entscheidung, die das Komitee dann trifft, wird in der Regel von dem Senat übernommen, weil das „Senate Judiciary Committee“ zum einen ein repräsentativer Querschnitt durch den Senat ist und zum anderen, weil in diesem Gremium die Rechtsexperten der beiden großen Parteien sitzen.

Die folgende Grafik (Grafik 1) zeigt sehr deutlich, wie eng der Zusammenhang zwischen „Nein“-Stimmen im Komitee und einer Ablehnung des Nominierten im Senat ist:

Die Abkürzungen entsprechen folgenden Kandidaten:

Bk Bork; F2 Fortas 2nd; Hy Haynsworth; R1 Rehnquist 1st; Sw Stewart; By Bryer; Gs Ginsburg; Mr Marshall; R2 Rehnquist 2nd; Th Thomas; Cr Carswell; Hr Harlan; Pw Powell; Su Souter; Wr Warren;9

Grafik 1

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Wenn der Präsident also einen Kandidaten erfolgreich ernennen will, muss er sich das Plazet des das „Senate Judiciary Committee“ holen. Ohne deren Zustimmung wird kein Richter an den Supreme Court entsandt.

3. Die Kandidaten

Da die Verfassung keine weiteren Einschränkungen macht, kann theoretisch auch ein Nicht- Jurist Oberster Richter am Supreme Court werden. Die Verfassung schreibt lediglich „good behavior“ (gutes Benehmen) vor, also kann kein Richter wegen fachlicher Mängel sein Amt verlieren.

Die Praxis jedoch sieht anders aus: Bei allen Kandidaten handelt es sich um Rechtsexperten, die von der amerikanischen Anwaltsvereinigung auf ihre fachliche Eignung hin überprüft werden. Diese Überprüfung schließt auch eine Bewertung der Integrität des Kandidaten ein. Es gibt verschiedene Gründe, warum einem Kandidaten abgesprochen wird, integer zu sein: Wenn einem Nominierten vorgeworfen wird Drogen genommen zu haben10 oder der sexuellen Belästigung bezichtigt wird.11 Ebenso hinderlich ist es, wenn Interessenkonflikte auftreten oder eine rassistische Befangenheit bekannt wird.12

Die meisten Kandidaten aber werden für integer befunden, was nicht zuletzt auf ihre hervorragende Herkunft zurückzuführen ist: Die meisten Nominierten kommen von den besten „Law Schools“ des Landes und haben sich fast alle während ihrer juristischen Tätigkeiten eine sehr gute Reputation erworben. Dabei müssen sie nicht unbedingt Richter gewesen sein, auch Berufe wie Staatsanwälte, Jura-Professoren oder Anwälte werden anerkannt.

Aber es ist auch wichtig, wer der Richter war oder was er repräsentiert hat: Wenn z.B. eine Frau aus dem Supreme Court ausscheidet, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass ihr auch wieder eine Frau folgen wird.13

4. Die politische Komponente

Da der Supreme Court die höchste Gerichtsinstanz für alle juristischen Fragen darstellt, kommt ihm natürlich eine enorme Bedeutung zu, zumal die Richter noch auf Lebenszeit ernannt werden. Das der Supreme Court damit zum Politikum wird ist klar. Ich möchte an dieser Stelle drei Beispiele anführen, in denen der Supreme Court in das Zentrum des politischen Geschehens rückte:

Der sog. „Court Packing Plan“: Präsident Franklin D. Roosevelt, Demokrat, sah sich Mitte der 1930er Jahre mit einem Supreme Court konfrontiert, der vor allem aus konservativen Richtern bestand. Diese entkräfteten die regulative Politik des Präsidenten und dieser sah seine „New Deal“-Politik in Gefahr. Deshalb entwarf er eine Reform des Supreme Court: Unter dem fadenscheinigen Vorwand, dass die Richter über 70 den Arbeitsbelastungen nicht gewachsen seien, plante er für jeden Bundesrichter über 70 einen zusätzlichen Richter, im Supreme Court bis zu sechs, zu ernennen. Als er mit diesem Plan an die Öffentlichkeit trat, schlug ihm eine Welle der Entrüstung entgegen. Von konservativen Republikanern bis moderaten Demokraten reichte die Spanne der Kritiker, die sich vor allem darüber erregten, dass die Exekutive so unverblümt in die Judikative eingreifen will. Letztendlich scheiterte der Plan, aber in den darauffolgenden Entscheidungen hielt sich der Supreme Court zurück, was die Einschränkungen des „New Deal“ angeht. Die Richter waren sich bewusst, dass sie jederzeit mit solchen Angriffen rechnen mussten.14

In der Entscheidung „Brown vs. Board of Education of Topeka“ (1954) stieß der Supreme Court eine fundamentale Veränderung in der amerikanischen Gesellschaft an: Die Bundesrichter entschieden, dass die Rassentrennung in öffentlichen Schulen verfassungswidrig war und gegen den 14. Zusatz zur Verfassung verstieß.15 Damit war die Judikative und nicht die Legislative der Initiator für die Abschaffung der Rassentrennung, die danach von dem Präsidenten und dem Kongress weiter vorangetrieben wurde; z.B. durch die „Affirmative Action“, bei der in Behörden, Firmen, Schulen und Hochschulen Mindestquotierungen für Minderheiten geschaffen wurden.

Doch in der Entscheidung „Regents of the University of California v. Bakke“ (1978) urteilten die Richter, dass dieser Minderheitenschutz nicht um jeden Preis durchgeführt werden darf und gaben dem Kläger recht, der dagegen geklagt hatte, dass Afro-Amerikaner an einer medizinischen Hochschule akzeptiert wurden, obwohl sie schlechtere Ergebnisse im Einstellungstest aufwiesen als der weiße Kläger, der abgewiesen wurde.

5. Schluss

Durch den großen Einfluss des Supreme Courts hatten und haben die Richterwahlen einen hohen Stellenwert in der amerikanischen Politik. Vielleicht sogar einen höheren als die Richterwahlen zum deutschen BVerfG in der deutschen Politik haben, da es neben dem BVerfG auch noch andere Bundesgerichte gibt. Trotzdem unterscheiden sich die Wahlregulatorein in den USA und Deutschland nicht sehr. Zwar ist das amerikanische System insgesamt transparenter, gleichzeitig werden immer wieder Kandidaten diskreditiert und durch Kampagnen zermürbt. In beiden Systemen sind es eigentlich jeweils die beiden großen Parteien, die die Kandidatenwahl unter sich ausmachen, was aus demokratischen Gesichtspunkten sicherlich bedenklich ist. Die Bundesverfassungsgerichte in beiden Ländern fällen oft politische Urteile, die insgesamt aber ausgewogen erscheinen. Deshalb sind die beiden Gerichte nicht so unterschiedlich wie man annehmen könnte.

6. Literaturverzeichnis

- Hall, Kermit: The Oxford companion to the Supreme Court of the United States, New York 1992.
- Homepage der Arizona State University, Homepage von Prof. Dr. George Watson: http://rodan.asu.edu/~george/vacancy/vacancy.html (Stand: 28.05.2001).
- Ulmer, S. Sidney: Supreme court policymaking and constitutional law, New York 1986

[...]


1 Das Bundesverfassungsgericht wird im folgenden immer mit BverfG abgekürzt.

2 “He (the President) [. . .] by and with the advice and consent of the Senate, shall appoint [. . .[ judges of the Supreme Court [. . .] ” (Artikel 2 Abschnitt 2 der US Constitution)

3 Der Kandidat benötigt eine ablosute Mehrheit im Senat, um in den Supreme Court entsendet zu werden.

4 Im Senat ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich um einen Kandidaten aus dem Supreme Court „herauszuwählen“.

5 Vgl.: Hall, Kermit: The Oxford companion to the Supreme Court of the United States, New York 1992, S. 137f.

6 Vgl.: Homepage der Arizona State University, Homepage von Prof. Dr. George Watson: http://rodan.asu.edu/~george/vacancy/vacancy.html (Stand: 28.05.2001).

7 Homepage der Arizona State University, Homepage von Prof. Dr. George Watson: http://rodan.asu.edu/~george/vacancy/president.html (Stand: 28.05.2001).

8 Das geschieht erst seit 1949. Vorher hat dieses Gremium nur manchmal Anhörungen durchgeführt. Seit 1949 berät es immer zuerst.

9 Vgl.: Homepage der Arizona State University, Homepage von Prof. Dr. George Watson: http://rodan.asu.edu/~george/vacancy/table1.html (Stand: 28.05.2001).

10 Wie es 1987 geschah, als dem Kandidaten Douglas Ginsburg vorgeworfen wurde, während seiner Collegezeit Marihuana geraucht zu haben. Er zog darauf hin seine Bewerbung zurück.

11 1992 beschuldigte Anita Hill den Kandidaten Clarence Thomas der sexuellen Belästigung. Daraufhin kam es zu heftigen Auseinandersetzungen der Befürworter und Gegner des Nominierten. Die Anschuldigungen konnten nicht bewiesen werden.

12 Vgl.: Homepage der Arizona State University, Homepage von Prof. Dr. George Watson: http://rodan.asu.edu/~george/vacancy/integrity.html (Stand: 28.05.2001).

13 Siehe 2.2.

14 Vgl.: Hall, Kermit: The Oxford companion to the Supreme Court of the United States, New York 1992, S. 2037f.

15 „… No State shall make or enforce any law which ahll abridge the privileges or immunities of citizens of zthe United States;…” (14. Zusatz zur Verfassung)

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Details

Title
Wahl der Richter des US Supreme Court
College
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg
Author
Year
2001
Pages
8
Catalog Number
V104261
ISBN (eBook)
9783640026142
File size
390 KB
Language
German
Keywords
Wahl, Richter, Supreme, Court
Quote paper
Johannes Görg (Author), 2001, Wahl der Richter des US Supreme Court, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/104261

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