In dieser Arbeit wird versucht, eine Einordnung des Theorietypus der Hegelschen Straftheorie vorzunehmen. Größere Aufmerksamkeit soll hierbei die von Georg Mohr vorgeschlagene Interpretation als eine retributive Strafrechtfertigung mit präventiver Strafzumessung erfahren, die im Laufe der Arbeit ausführlich diskutiert und als mögliche Lesart abgelehnt werden soll.
Der erste Teil (A) widmet sich der Darstellung zentraler Begriffe und Konzepte der Hegelschen Straftheorie anhand der textlichen Grundlage. Die Teile B-D widmen sich der Einordnung der Hegelschen Straftheorie. Zunächst werden in Teil B die Merkmale verschiedener Straftheorien als Grundlage für die spätere Einordnung dargestellt. Da Mohr bezüglich der Einordnung der Strafrechtfertigung und des Strafmaßes zu unterschiedlichen Ergebnissen kommt, werden auch in dieser Arbeit Strafrechtfertigung und Strafzumessung getrennt eingeordnet (Teil C und D). Bei der Frage der Strafzumessung (Teil D) scheint das von Hegel eingeführte Gleichheitsprinzip von zentraler Bedeutung scheint. Eine präventive Interpretation im Sinne eines Verhältnismäßigkeitsprinzips, wie sie etwa Mohr vorschlägt, soll im Laufe dieser Diskussion mithilfe einer Fallunterscheidung verworfen werden.
Dass die Lesart einer retributiven Strafzumessung auch allgemein die plausiblere ist, soll im Anschluss anhand einer Reihe von Textstellen gezeigt werden, wobei insbesondere aus Hegels Diskussion des Talionsprinzips bei Kant bedeutende Rückschlüsse gezogen werden. Zuletzt werden auf scheinbar präventive Gesichtspunkte bei der Strafzumessung hinweisende Textstellen in den Grundlinien der Philosophie des Rechts diskutiert. Es soll gezeigt werden, dass die präventive Zielrichtung nicht eindeutig ist und auch schlüssige, retributive Interpretationen möglich sind. Die Arbeit wird mit dem Fazit geschlossen, dass, entgegen Mohrs Analyse, sowohl Hegels Strafrechtfertigung als auch seine Strafzumessung retributiver Natur sind.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Hauptteil
- Teil A - Die textliche Grundlage
- §§ 81 f.: Unrecht und Schein
- §§ 83-89 und § 95: Irrtum, Betrug und Verbrechen
- Übersicht über die Formen des Unrechts – die objektive und die subjektive Seite
- §§ 90-96: Zwang, Verbrechen und Strafe
- §§ 97-99: Nichtigkeit des Verbrechens und Strafe als Frage der Gerechtigkeit
- § 100: Subjektive Rechtfertigung der Strafe
- Teil B-Straftheorien allgemein
- Theorietypen der Strafe
- Strafrechtfertigung und Strafzumessung
- Teil C - Einordnung der Strafrechtfertigung
- Die absolute Strafrechtfertigung in den Grundlinien der Philosophie des Rechts
- Teil D - Einordnung der Strafzumessung
- Grundlegendes
- Argumentation 1: Das Gleichheitsprinzip als Verhältnismäßigkeit – Fallunterscheidung
- Argumentation 2: Plausibilität der Lesart als retributiven Strafzumessung
- Argumentation 3: Hinweise auf präventive Gesichtspunkte
- Zusammenfassung und Kommentar der retributiven Strafzumessung bei Hegel
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der Einordnung der Straftheorie von Georg Wilhelm Friedrich Hegel, einem einflussreichen deutschen Straftheoretiker, dessen bedeutendes Werk, die „Grundlinien der Philosophie des Rechts“, Grundlage dieser Arbeit ist. Die zentrale Aussage Hegels ist, dass das Recht durch das Verbrechen negiert und dieses durch die Strafe als Negation der Negation wiederhergestellt werden könne. Die Arbeit zielt darauf ab, die Straftheorie Hegels zu analysieren und einzuordnen, wobei die von Georg Mohr vorgeschlagene Interpretation als eine retributive Strafrechtfertigung mit präventiver Strafzumessung im Zentrum steht.
- Analyse der zentralen Begriffe und Konzepte der Hegelschen Straftheorie anhand der „Grundlinien der Philosophie des Rechts“
- Einordnung der Hegelschen Straftheorie in den Kontext verschiedener Straftheorien
- Untersuchung der Strafrechtfertigung und Strafzumessung bei Hegel
- Kritische Auseinandersetzung mit der Interpretation der Hegelschen Strafzumessung als präventiv
- Begutachtung der Plausibilität einer retributiven Strafzumessung bei Hegel
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Darstellung der zentralen Begriffe und Konzepte der Hegelschen Straftheorie, die auf den „Grundlinien der Philosophie des Rechts“ basieren. Besondere Aufmerksamkeit wird auf die Konzepte von „Unrecht“, „Schein“ und den verschiedenen Formen des Unrechts, wie Rechtsirrtum, Betrug und Verbrechen, gelegt.
Im Anschluss werden verschiedene Straftheorien vorgestellt, um einen Rahmen für die Einordnung der Hegelschen Straftheorie zu schaffen. Dabei werden Strafrechtfertigung und Strafzumessung getrennt betrachtet.
Im Fokus der weiteren Analyse steht die Einordnung der Hegelschen Straftheorie und insbesondere die Auseinandersetzung mit der von Mohr vorgeschlagenen Interpretation. Die Argumentation für eine präventive Strafzumessung wird kritisch hinterfragt und die Plausibilität einer retributiven Strafzumessung anhand von Textstellen aus Hegels Werk beleuchtet.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Straftheorie von Georg Wilhelm Friedrich Hegel, den „Grundlinien der Philosophie des Rechts“, den Begriffen von „Unrecht“ und „Schein“, den verschiedenen Formen des Unrechts (Rechtsirrtum, Betrug, Verbrechen), der Strafrechtfertigung, der Strafzumessung, der Interpretation von Strafzumessung als präventiv oder retributiv und dem Gleichheitsprinzip.
- Quote paper
- Max Schoen (Author), 2021, Zum Theorietypus der Hegelschen Straftheorie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1043227