Die Anforderungen an die Kassenführung wurden zunehmend verschärft. Die Maßnahmen betreffen im Wesentlichen die Transparenz bei dem Austausch von Bargeld. Die zunehmende Verschärfung der Anforderungen für die Kassenführung wird damit begründet, dass Geld als Zahlungsmittel im Bereich eines Bargeschäftes am einfachsten den Besitzer wechseln kann. Verglichen mit anderen Zahlungsmöglichkeiten findet keine besondere Kontrolle statt. Obwohl konkrete Rechtsfolgen bereits zum ersten Januar 2017 rechtskräftig geworden sind, ist die Frage nach den neuen Anforderungen für die Kassenführung erst im Jahr 2020 sichtbar geworden. Besonderes Aufsehen erlangt das Thema durch die Belegausgabepflicht.
Rund um das Thema Kasse herrscht trotz klarer Vorschriften stets Verwirrung. Angefangen bei der Frage welche Kassen noch zulässig sind, über die Voraussetzungen an die Unternehmer/ Unternehmerinnen bezüglich der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, bis hin zu den typischen Fehlern und Konsequenzen soll die Verwirrung endgültig beseitigt werden, indem ein klarer Rahmen ohne Interpretationsspielraum aufgebaut werden soll.
Dieser konkrete Vorgabenkatalog an die offenen Ladenkassen und an die digitalen Kassen wird schrittweise anhand der Grundsätze für die Kassenführung erläutert werden. Dabei werden sowohl die Pflichten, die stätige Einführung der aktuellen Gesetzesgrundlage sowie die Fehler und die damit verbundenen Konsequenzen thematisiert werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Problemstellung, Zielsetzung, Gang der Untersuchung
2. Führung von offenen Ladenkassen ab 2020
2.1 Definition und Verfahrensrichtlinien
2.2 Grundsätze ordnungsgemäßer Kassenführung
2.3 Einzelaufzeichnungspflicht
2.4 Ausnahmen von der Einzelaufzeichnungspflicht
2.5 Aufbewahrungspflicht
2.6 Anschaffung einer offenen Ladenkasse
3. Führung von elektronischen Kassen ab 2020
3.1 Definition und Verfahrensrichtlinien
3.2 Grundsätze ordnungsgemäßer Kassenführung
3.3 Einzelaufzeichnungspflicht
3.4 Übergangsregelung
3.5 Pflicht zur zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung
3.6 Ausnahmen von der Einzelaufzeichnungspflicht
3.7 Aufbewahrungspflicht
3.8 Anschaffung einer elektronischen Ladenkasse
4. Spezialfall Einnahmen-Überschussrechner
5. Betriebliche Prüfung durch die Finanzverwaltung
5.1 Betroffene Systeme und Zeitpunkt der Nachschau
5.2 Ablauf der Nachschau
5.3 Meldungspflicht an die Finanzverwaltung
6. Mängel bei den Grundsätzen ordnungsgemäßer Kassenführung
6.1 Häufige Fehlerquellen
6.2 Konsequenzen für den/die Steuerpflichtige/n
7. Zusammenfassung und Entwicklungstendenzen
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die verschärften gesetzlichen Anforderungen an die Kassenführung ab dem Jahr 2020 und zielt darauf ab, bestehende Unsicherheiten bei Unternehmern hinsichtlich der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten zu beseitigen sowie einen klaren Orientierungsrahmen zu bieten.
- Rechtliche Rahmenbedingungen für offene Ladenkassen
- Vorgaben für elektronische Aufzeichnungssysteme und die technische Sicherheitseinrichtung
- Durchführung und Ablauf der Kassen-Nachschau durch die Finanzverwaltung
- Dokumentationspflichten und Grundsätze ordnungsgemäßer Kassenführung
- Konsequenzen bei mangelhafter Kassenführung und Hinzuschätzungen
Auszug aus dem Buch
5.2 Ablauf der Nachschau
Da die Kassenführung überprüft werden soll, muss eine Zusammenstellung über alle Kassen und ihre Nutzungszeiten vorhanden sein. Die Aufzeichnungen bzw. Bücher sowie die digitalen Aufzeichnungen müssen bei der Kassen-Nachschau vor Ort verfügbar bzw. auslesbar sein. Der Steuerpflichtige ist zur Auskunftserteilung verpflichtet, wenn dies für die Ermittlung der Erheblichkeit der Vorgänge für die Besteuerung erforderlich ist. Ist der Steuerpflichtige bei der Kassen-Nachschau nicht anwesend, müssen die Personen i. S. d. Nr. 4 Satz 2 des AEAO zu § 146b die Mitwirkungspflichten erfüllen. Jeder Kassenbediener und jeder Filialleiter bzw. Geschäftsführer muss einen Ablaufplan mit den entsprechenden Anweisungen für den Fall der Kassen-Nachschau haben. Darin muss geklärt sein, wie zu verfahren ist, wenn der Unternehmer/ die Unternehmerin nicht erreichbar ist. Auch dann muss die Kassen-Nachschau durchgeführt werden können.
Die Prüfer haben keine Wartepflicht und müssen die Kassen-Nachschau nicht unterlassen, wenn nur das Bedienungspersonal anwesend ist. Der Prüfer hat sich auszuweisen sobald er der Öffentlichkeit nicht zugängliche Geschäftsräume betreten will, dazu auffordert, das elektronische Aufzeichnungssystem zugänglich zu machen, verlangt, Aufzeichnungen, Bücher sowie die für die Führung des elektronischen Aufzeichnungssystems erheblichen sonstigen Organisationsunterlagen vorzulegen, Einsichtnahme in die digitalen Daten oder deren Übermittlung über die einheitliche digitale Schnittstelle verlangt, er dazu auffordert, ihm Auskunft zu erteilen. Elektronische Aufzeichnungen darf der Prüfer einsehen. Er kann ihre Übermittlung in digitaler Form oder die Buchungen auf einem maschinell auswertbaren Datenträger anfordern. Damit muss die digitale Auslesung der Speicher in der elektronischen Kassenführung geduldet werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Problemstellung, Zielsetzung, Gang der Untersuchung: Diese Einleitung erläutert die zunehmende Verschärfung der Anforderungen an die Kassenführung und das Ziel, bestehende Verwirrung durch einen klaren Vorgabenkatalog zu beseitigen.
2. Führung von offenen Ladenkassen ab 2020: Hier werden die Definitionen, Grundsätze und Dokumentationspflichten für Kassen ohne technische Ausstattung sowie die Ausnahmen von der Einzelaufzeichnungspflicht dargelegt.
3. Führung von elektronischen Kassen ab 2020: Dieses Kapitel behandelt die spezifischen Anforderungen an digitale Systeme, einschließlich der technischen Sicherheitseinrichtungen und der Übergangsregelungen.
4. Spezialfall Einnahmen-Überschussrechner: Es wird die Frage geklärt, ob bei dieser Gewinnermittlungsart eine Verpflichtung zur Kassenführung besteht und welche Ablagepflichten für Belege gelten.
5. Betriebliche Prüfung durch die Finanzverwaltung: Hier werden die Befugnisse und Abläufe der Kassen-Nachschau sowie die Meldepflichten für elektronische Kassensysteme erläutert.
6. Mängel bei den Grundsätzen ordnungsgemäßer Kassenführung: Das Kapitel analysiert häufige Fehlerquellen in der Kassenführung und die steuerlichen Konsequenzen bei Feststellung solcher Mängel.
7. Zusammenfassung und Entwicklungstendenzen: Den Abschluss bildet eine Synthese der gesetzlichen Änderungen und ein Ausblick auf die verstärkte Eindämmung von Manipulationsmöglichkeiten.
Schlüsselwörter
Kassenführung, Bargeld, GoBD, Einzelaufzeichnungspflicht, Kassen-Nachschau, Finanzverwaltung, elektronische Kassensysteme, technische Sicherheitseinrichtung, Belegausgabepflicht, Kassenbericht, Ordnungsmäßigkeit, Einnahmen-Überschussrechnung, Steuerprüfung, Manipulationsschutz, Aufbewahrungspflicht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit den rechtlichen und organisatorischen Anforderungen an die Kassenführung, die sich durch verschiedene gesetzliche Verschärfungen ab dem Jahr 2020 für Unternehmen ergeben haben.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Unterschiede zwischen offenen Ladenkassen und elektronischen Systemen, die Grundsätze der Kassenführung (GoBD), die Einzelaufzeichnungspflicht sowie der Ablauf der Kassen-Nachschau.
Welches primäre Ziel verfolgt die Arbeit?
Das Ziel ist es, Unternehmern und Verantwortlichen einen klaren Leitfaden an die Hand zu geben, um die aktuellen gesetzlichen Anforderungen zu verstehen und die eigene Kassenführung gesetzeskonform zu gestalten.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literatur- und Rechtsquellenanalyse aktueller Gesetze, BMF-Schreiben und fachlicher Publikationen zum Thema Kassenführung.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Anforderungen an offene und elektronische Kassen, Besonderheiten für Einnahmen-Überschussrechner, Details zur Betriebsprüfung sowie eine Analyse häufiger Fehlerquellen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Kassenführung, Kassen-Nachschau, GoBD, technische Sicherheitseinrichtung, Einzelaufzeichnungspflicht und Ordnungsmäßigkeit.
Was unterscheidet eine offene Ladenkasse von einer elektronischen Kasse in Bezug auf die Aufzeichnungspflicht?
Während bei der offenen Ladenkasse unter bestimmten Zumutbarkeitsgründen auf Einzelaufzeichnungen verzichtet werden kann, ist dies bei der elektronischen Kasse aufgrund der vorhandenen Technik in der Regel ausgeschlossen.
Was sind die Konsequenzen, wenn eine Kassenführung nicht den GoBD-Grundsätzen entspricht?
Bei schwerwiegenden Mängeln kann die Buchführung verworfen werden, was meist zu Umsatz- und Gewinnhinzuschätzungen durch den Betriebsprüfer führt.
Was muss bei der Meldepflicht an das Finanzamt beachtet werden?
Beim Einsatz elektronischer Kassensysteme müssen Anschaffung oder Außerbetriebnahme innerhalb eines Monats nach dem amtlichen Vordruck für jede Betriebsstätte gemeldet werden.
- Arbeit zitieren
- Oleg Rozenblyum (Autor:in), 2021, Die neuen Anforderungen an die Kassenführung ab dem Jahr 2020, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1044800