1994 verneint Papst Johannes Paul II. in seinem Apostolischen Schreiben "Ordinatio Sacerdotalis" endgültig die Frage, ob eine getaufte Frau die heilige Weihe empfangen darf. Nur dem getauften Mann bleibt der Weg zum Priesteramt offen. Dieser Beschluss ist bindend für alle Bischöfe der katholischen Kirche. Doch trotz dieser „endgültigen“ Entscheidung verstummen die kritischen Stimmen nicht. Der Ausschluss der Frauen von der Priesterweihe wird als diskriminierend empfunden und der Wunsch nach einem Wandel im Rahmen des Synodalen Wegs wird seither immer größer.
Aber auf welchem Fundament baut die Entscheidung des Lehramts eigentlich auf? Wie begründet die Kirche ihren Entschluss und warum ist er angreifbar? Welche Rolle spielt das Kirchenrecht? Und ist die scheinbar endgültige Entscheidung für einen Ausschluss der Frauen vom Priesteramt tatsächlich unumstößlich?
Andrea G. Röllin analysiert Inhalt und Rechtslage des päpstlichen Schreibens und klärt über Versäumnisse der Kirche auf. Davon ausgehend beleuchtet sie die Reaktionen und Diskussionen, die das Thema in und außerhalb der Kirche entfacht hat. Die Autorin bietet zudem einen Überblick über vorausgehende lehramtliche Erlasse, Bestrafungsvorgänge bei Missachtung der Lehre und mögliche zukünftige Entscheidungen der Kirche.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Ordinatio Sacerdotalis
2.1 Endgültige Entscheidung über die Bevollmächtigung der Kirche zur Frauenordination
2.2 Endgültigkeit infolge Tradition?
2.3 Lehre von Ziff. 4 OS Teil der endgültigen kirchlichen Lehre?
2.4 Endgültigkeit infolge Zugehörigkeit zum Glaubensgut?
2.5 Ordentliches universales Lehramt
2.5.1 Bereits bestehender Bestandteil dieses Lehramts?
2.5.2 Endgültigkeit infolge Übereinstimmung des Weltepiskopats?
2.5.3 Endgültigkeit infolge der päpstlichen Macht?
2.5.4 Neue Art der päpstlichen Amtsausübung
2.6 Qualifizierte Endgültigkeit der Lehre von Ziff. 4 OS?
2.6.1 Endgültigkeit infolge definitorischem Charakter dieser Lehre?
2.6.2 Endgültigkeit infolge formeller Entscheidung ex cathedra?
2.6.3 Endgültigkeit infolge materieller Unfehlbarkeit dieser Lehre?
2.6.4 Endgültigkeit infolge formaler Entscheidung?
2.7 Entscheid als solcher kein endgültiger Akt
2.8 Endgültige Beachtung der Lehre von Ziff. 4 OS durch alle Gläubigen
2.9 Endgültig einzuhalten statt endgültig zu glauben
2.10 Mit Endgültigkeit verfolgte Absicht
3. Erläuterungen der Kongregation für die Glaubenslehre zu Ordinatio Sacerdotalis
3.1 Nota praesentationis
3.2 Kommentar des Präfekten Kardinal Ratzinger
4. Weiterhin bestehende Zweifel und Diskussion
4.1 Zweifel an der Endgültigkeit der Lehre von Ziff. 4 OS
4.2 Nicht endende Diskussionen
5. Reaktion der Kongregation für die Glaubenslehre
5.1 Responsum vom 28. Oktober 1995
5.1.1 Geäusserter Zweifel
5.1.2 Geforderte endgültige Zustimmung
5.1.3 Endgültigkeit infolge des Verweises auf Art. 25 LG?
5.1.4 Endgültiger Ausschluss der freien Diskutierbarkeit der Frauenweihe
5.2 Erläuterungen zum Responsum
5.3 Begleitschreiben des Kardinalpräfekten Ratzinger vom 8. November 1995 zum Responsum
6. Qualifikation von Ordinatio Sacerdotalis und Responsum aufgrund früherer lehramtlicher Erlasse
6.1 Glaubensbekenntnis und Treueeid von 1989
6.2 Instruktion Donum Veritatis der Kongregation für die Glaubenslehre
7. Änderung der Schlussformel des Glaubensbekenntnisses im Rahmen des Motu Proprio Ad tuendam fidem
8. Kanonischrechtliche Qualifikation von Ziff. 4 OS
8.1 Can. 749 CIC/83 bzw. Can. 597 CCEO
8.2 Can. 750 CIC/83
8.3 Can. 752 CIC/83 bzw. Can. 599 CCEO
9. Bestrafung der Leugnung der Lehre von Ziff. 4 OS
9.1 Verwarnung durch die Kongregation für die Glaubenslehre gemäss Can. 1347 § 1 CIC/83
9.2 Strafbefehl der Kongregation für die Glaubenslehre
9.3 Dekret vom 21. Dezember 2002 über die Rekursablehnung
10. Endgültiger Ausschluss der Frauen auch von der Diakonenweihe?
11. Unabänderliche Glaubenslehre?
11.1 ‘Geschlossene Türe’
11.2 Weiterhin offene Fragen
12. Schlussfolgerung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die kirchenrechtliche und theologische Einordnung der „Endgültigkeit“ des Ausschlusses von Frauen von der Priesterweihe, wie sie im Apostolischen Schreiben Ordinatio Sacerdotalis durch Papst Johannes Paul II. postuliert wurde. Die zentrale Forschungsfrage fokussiert dabei auf die dogmatische Qualifikation dieser Aussage: Handelt es sich um eine unfehlbare Glaubensentscheidung oder um eine lehramtliche Position, die weiterhin theologischer Diskussion zugänglich bleibt?
- Analyse von Ziff. 4 des Apostolischen Schreibens Ordinatio Sacerdotalis.
- Untersuchung des lehramtlichen Begriffs der „endgültigen Einhaltung“ im Vergleich zu unfehlbaren Glaubenswahrheiten.
- Kanonischrechtliche Einordnung im Kontext des Codex Iuris Canonici (CIC/83).
- Diskussion der Reaktion der Kongregation für die Glaubenslehre (Responsum 1995).
- Darstellung der fortdauernden theologischen Kontroversen und kirchlichen Disziplinarmaßnahmen.
Auszug aus dem Buch
2.6.2 Endgültigkeit infolge formeller Entscheidung ex cathedra?
Die vom Ersten Vatikanischen Konzil (1869-1870) vorgesehenen Bedingungen für eine päpstliche Verlautbarung ex cathedra (Universalität, Endgültigkeit, lehrmässiger Charakter der Verlautbarung und materia de fide vel moribus) sind zwar in Ziff. 4 OS alle für sich allein betrachtet in einem positiven Verständnis gegeben. Denn der letzte Satz von Ziff. 4 OS enthält den päpstlichen Willen, eine Glaubenslehre für alle Gläubigen in endgültiger Weise zu bekunden. Insofern ist dieser Satz für sich allein betrachtet eine Entscheidung ex cathedra und ist es auf den ersten Blick schwierig, die Endgültigkeit der Ziff. 4 OS zu erklären, ohne eine solche Entscheidung vorauszusetzen.
Das eben genannte Konzil liess sich aber von einem diametral entgegengesetzten Anliegen als OS leiten, und zwar so sehr, dass es sich verpflichtete, ausdrücklich festzulegen, dass die päpstlichen Definitionen ex cathedra unwiderruflich ex sese, non ex consensu ecclesiae sind. Johannes Paul II. fällt in Ziff. 4 OS hingegen ein Urteil, das endgültig, aber nicht ex sese sein will. Bei OS bestand nicht die Absicht, eine dogmatische Definition ex cathedra zu verlautbaren, die ein im absoluten Sinn verstandenes endgültiges Festhalten am theologischen Glaubensakt erfordert. Ziff. 4 OS ist also trotz der Erklärung einer endgültigen Lehre kein feierlicher Text ex cathedra. Die Verwendung des Begriffs ‘endgültig’ durch Johannes Paul II. bedeutet mithin nicht, dass er diese Entscheidung ex cathedra festgelegt hat. Wenn er hier aber nicht ex cathedra gelehrt hat, kann die Lehre von OS auch nicht wegen damit verbundener Unfehlbarkeit endgültig vorgelegt sein.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung thematisiert den Ausschluss von Frauen von der Weihe und die wachsende Kritik an der im Schreiben Ordinatio Sacerdotalis (OS) postulierten Endgültigkeit dieser Entscheidung.
2. Ordinatio Sacerdotalis: Dieses Kapitel analysiert die verschiedenen Begründungsversuche für die Endgültigkeit des Ausschlusses, wie sie in Ziff. 4 OS dargelegt werden.
3. Erläuterungen der Kongregation für die Glaubenslehre zu Ordinatio Sacerdotalis: Hier werden die offizielle Nota praesentationis und der Kommentar von Kardinal Ratzinger in Bezug auf das Dokument OS untersucht.
4. Weiterhin bestehende Zweifel und Diskussion: Das Kapitel dokumentiert die fortdauernde theologische Debatte und die anhaltenden Zweifel an der endgültigen Verbindlichkeit der kirchlichen Lehre.
5. Reaktion der Kongregation für die Glaubenslehre: Der Fokus liegt auf dem Responsum von 1995 und den Bemühungen der Glaubenskongregation, die Lehre als endgültig festzuschreiben.
6. Qualifikation von Ordinatio Sacerdotalis und Responsum aufgrund früherer lehramtlicher Erlasse: Die Einordnung erfolgt hier anhand des Glaubensbekenntnisses von 1989 und der Instruktion Donum Veritatis.
7. Änderung der Schlussformel des Glaubensbekenntnisses im Rahmen des Motu Proprio Ad tuendam fidem: Dieses Kapitel behandelt die kirchenrechtlichen Anpassungen nach der Veröffentlichung von OS.
8. Kanonischrechtliche Qualifikation von Ziff. 4 OS: Es wird untersucht, wie Ziff. 4 OS in den geltenden Codex Iuris Canonici (CIC/83) einzuordnen ist.
9. Bestrafung der Leugnung der Lehre von Ziff. 4 OS: Dieser Teil beschreibt die kirchenrechtlichen Konsequenzen und disziplinarischen Schritte im Fall der sieben Frauen, die eine Weihe durch einen schismatischen Bischof empfingen.
10. Endgültiger Ausschluss der Frauen auch von der Diakonenweihe?: Die Frage nach dem Frauendiakonat wird als lehramtlich noch nicht endgültig geklärt dargestellt.
11. Unabänderliche Glaubenslehre?: Dieses Kapitel kontrastiert den absoluten Anspruch („Geschlossene Türe“) mit den weiterhin offen gebliebenen theologischen Fragen.
12. Schlussfolgerung: Die Arbeit resümiert, dass eine inhaltliche, schlüssige Begründung für die Endgültigkeit der Lehre aussteht und kritisiert die lehramtliche Argumentationsweise.
Schlüsselwörter
Ordinatio Sacerdotalis, Frauenordination, Endgültigkeit, päpstliches Lehramt, Glaubensgut, Unfehlbarkeit, Responsum, Kongregation für die Glaubenslehre, Kanonisches Recht, Priesterweihe, Bischofsweihe, Ex cathedra, Glaubensbekenntnis, Diskriminierung, Theologischer Diskurs.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit?
Die Arbeit befasst sich mit der kirchenrechtlichen und theologischen Untersuchung der „Endgültigkeit“ des Ausschlusses von Frauen von der Priesterweihe, die durch das Dokument Ordinatio Sacerdotalis von 1994 festgeschrieben wurde.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Die zentralen Themen sind der lehramtliche Status von OS, die Abgrenzung zwischen „endgültiger Einhaltung“ und unfehlbaren Glaubenswahrheiten sowie die kirchenrechtliche Einordnung innerhalb des CIC/83.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist es zu klären, ob die Aussage zur Frauenordination eine dogmatische Unfehlbarkeit besitzt oder ob sie als eine lehramtliche Vorgabe einzustufen ist, die nach wie vor einer kritischen theologischen Prüfung unterliegt.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Autorin?
Die Autorin nutzt eine kirchenrechtliche und dogmengeschichtliche Analyse unter Einbeziehung zahlreicher zeitgenössischer theologischer Fachpublikationen und Lehramtsdokumente.
Was behandelt der Hauptteil des Textes?
Der Hauptteil analysiert detailliert die Begründungen von Johannes Paul II. in Ziff. 4 OS, die Reaktionen der Glaubenskongregation sowie die Schwierigkeiten, die Lehre als „endgültig“ zu qualifizieren, ohne dabei die Bedingungen für eine feierliche Definition ex cathedra zu erfüllen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung?
Zu den wichtigsten Begriffen zählen Ordinatio Sacerdotalis, Unfehlbarkeit, Lehramt, Glaubensgut und kanonischrechtliche Qualifikation.
Wie wird die „Endgültigkeit“ der Entscheidung laut OS begründet?
Die Entscheidung wird unter anderem mit der beständigen Überlieferung der Kirche und der göttlichen Verfassung der Kirche begründet, wobei der Papst das Lehramt der Bischöfe und seine eigene petrinische Autorität anführt.
Welche Konsequenzen ergaben sich für die Frauen, die 2002 eine Priesterweihe durch einen schismatischen Bischof empfingen?
Nach einer Verwarnung und einem Strafbefehl der Kongregation für die Glaubenslehre wurde gegen diese Frauen das Dekret zur Exkommunikation erlassen, da sie die Lehre über die männliche Vorbehaltung des Priesteramtes formell ablehnten.
Was sagt die Arbeit über den Frauendiakonat aus?
Die Arbeit stellt fest, dass die Frage des Diakonats – im Gegensatz zur Priesterweihe – lehramtlich noch nicht endgültig geklärt ist und der Papst Studienkommissionen zu dieser Thematik eingesetzt hat.
Welches Fazit zieht die Autorin bezüglich der lehramtlichen Argumentation?
Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass das Lehramt bisher keine inhaltlich schlüssige und kohärente Begründung geliefert hat, die den Ausschluss von Frauen angesichts der theologischen Einwände für alle Gläubigen überzeugend als endgültig darlegt.
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- Andrea G. Röllin (Author), 2021, Die Endgültigkeit des Ausschlusses der Frauen von der Priesterweihe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1045260