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Die zivilrechtliche Einordnung virtueller Gegenstände unter besonderer Berücksichtigung der Blockchain-Technologie

Titel: Die zivilrechtliche Einordnung virtueller Gegenstände unter besonderer Berücksichtigung der Blockchain-Technologie

Seminararbeit , 2021 , 26 Seiten

Autor:in: Felix Brocker (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Im Folgenden soll aufgezeigt werden, ob und inwieweit sich die zivilrechtliche Einordnung virtueller Gegenstände, die die Nutzer selbst geschaffen haben, ändert, sobald diese als NFTs auf einer Blockchain wiedergegeben werden. Dabei wird insbesondere dargelegt, dass der Einsatz der Blockchain-Technologie einen maßgeblichen Einfluss auf die rechtliche Position des Erstellers virtueller Gegenstände hat.

Rechtliche Fragestellungen virtueller Gegenstände wurden in der Vergangenheit bereits kontrovers diskutiert, insbesondere in Zusammenhang mit dem Computerspiel "Second Life". Dieses setzt im Wesentlichen auf die Kreativität und die Schaffenskraft seiner Spieler, die die virtuelle Welt mitgestalten, indem diese virtuelle Gegenstände selbst kreieren können. Diese virtuellen Gegenstände können neben Dienstleistungen aller Art innerhalb und außerhalb des Spiels gehandelt und erworben werden. Darüber hinaus können die Nutzer ihre eigene Spielfigur (Avatar) individuell anpassen sowie Grundstücke nach ihren eigenen Vorstellungen bebauen und umgestalten. Hierbei müssen die Spieler in finanzieller und zeitlicher Hinsicht einen erheblichen Aufwand betreiben. Die Ausgestaltung und Weiterentwicklung der virtuellen Welt durch von den Nutzern selbst erstellten virtuelle Gegenstände stellt mithin das wesentliche Merkmal dieses Spiels dar. Hierbei haben sich rasch eigene virtuelle Wirtschaftssysteme herausgebildet, an denen auch Unternehmen aktiv beteiligt sind.

Genau denselben Spielregeln folgt auch das Spiel "Decentraland". Der äußere Ablauf dieses Spiels ist exakt derselbe. Der entscheidende Unterschied zu "Second Life" besteht lediglich in der zugrunde liegenden Technik. In "Decentraland" werden die virtuellen Gegenstände im Gegensatz zu "Second Life" nämlich nicht auf den Servern des Spielbetreibers gespeichert, sondern als sogenannte Non-Fungible Tokens (NFTs) auf einer Blockchain.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Begriffsbestimmungen

I. Die Blockchain-Technologie

II. Smart Contracts

III. Differenzierung von Fungible und Non-Fungible Tokens

IV. Virtuelle Gegenstände

1. Unkörperlichkeit

2. Rechtsmacht über eine individualisierbare Vermögensposition

3. Zwischenergebnis

C. Immaterialgüterrechtlicher Schutz von virtuellen Gegenständen

I. Technische oder abstrakte Sichtweise

II. Urheberrecht

1. Persönlich

2. Geistig

3. Schöpfung

a) Der virtuelle Gegenstand in Second Life

aa) Relative oder absolute Wirkung?

bb) Vertragliches Nutzungsrecht

cc) Immaterialgüterrecht sui generis

dd) Immaterialgüterrechtsähnlicher Schutz

dd) Zeitlich begrenztes Immaterialgüterrecht

ff) Stellungnahme

b) Der virtuelle Gegenstand in Decentraland

4. Zwischenergebnis

III. Gewerbliche Schutzrechte

1. Patentrecht

2. Designrecht

3. Markenrecht

4. Zwischenergebnis

D. Handel und Erwerb von virtuellen Gegenständen

I. Handel und Erwerb in Second Life

1. schuldrechtliche Einordnung

2. sachenrechtliche Einordnung

3. Stellungnahme

II. Handel und Erwerb in Decentraland

E. Fazit

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die Arbeit untersucht die zivilrechtliche Einordnung von virtuellen Gegenständen, insbesondere unter dem Aspekt, wie sich die Verwendung der Blockchain-Technologie (NFTs) auf die rechtliche Bewertung und den Schutzstatus dieser Gegenstände auswirkt.

  • Rechtliche Qualifizierung virtueller Gegenstände im Vergleich zwischen zentralisierten Systemen (Second Life) und Blockchain-basierten Welten (Decentraland).
  • Analyse des immaterialgüterrechtlichen Schutzes, insbesondere der Urheberrechtsfähigkeit von nutzergenerierten Inhalten.
  • Untersuchung der Anwendbarkeit gewerblicher Schutzrechte (Patent-, Design- und Markenrecht) auf virtuelle Assets.
  • Klärung der schuld- und sachenrechtlichen Aspekte beim Handel und Erwerb virtueller Gegenstände.
  • Bewertung des Einflusses technischer Disruption durch die Blockchain auf die Rechtsanwendung.

Auszug aus dem Buch

Die Blockchain-Technologie

Eine Blockchain ist eine dezentrale und transparente Registerdatenbank, in der Datenblöcke gewissermaßen in einer Kette aneinandergereiht und sodann distributiv im gesamten Netzwerk gespeichert werden. Bei dieser Registerdatenbank handelt es sich um einen „Nur-Hinzufüge-Speicher“. Das bedeutet, dass Daten, die einmal auf der Blockchain gespeichert werden, sich nachträglich nicht mehr verändern oder manipulieren lassen. Es können den bisherigen Daten nur neue Daten hinzugefügt werden. Genau hierin liegt die Besonderheit der Blockchain-Technologie. Sie ist ein dezentrales Register, das sich nachträglich nicht verändern lässt. Aufgrund dieser Besonderheiten könnten etwa öffentliche Register wie das Grundbuch oder auch das Patent- und Markenregister zukünftig auf Basis einer Blockchain technisch geführt werden.

Neben der bekannten Bitcoin-Blockchain, die ausschließlich auf den monetären Zweck beschränkt ist, einen bestimmten Betrag X von A an B senden zu können, existieren noch weitere Blockchains, die nicht nur auf einen rein monetären Zweck beschränkt sind. Andere Blockchains wie etwa die Ethereum-Blockchain erlauben die Implementierung sogenannter Smart Contracts.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik ein, wie virtuelle Gegenstände in virtuellen Welten wie Second Life und Decentraland zivilrechtlich einzuordnen sind.

B. Begriffsbestimmungen: Dieses Kapitel erläutert die technischen Grundlagen der Blockchain, Smart Contracts sowie die Abgrenzung von fungiblen und nicht-fungiblen Tokens.

C. Immaterialgüterrechtlicher Schutz von virtuellen Gegenständen: Hier wird untersucht, ob virtuelle Gegenstände urheberrechtlich als Schöpfungen geschützt sind und welche Rolle dabei die Speicherung als NFT auf der Blockchain spielt.

D. Handel und Erwerb von virtuellen Gegenständen: Dieses Kapitel analysiert, wie der zivilrechtliche Erwerb und der Handel von virtuellen Gegenständen schuld- und sachenrechtlich zu qualifizieren sind.

E. Fazit: Die Arbeit schließt mit der Erkenntnis, dass durch die Blockchain-Technologie eine klarere urheberrechtliche Einordnung virtueller Gegenstände ermöglicht wird.

Schlüsselwörter

Virtuelle Gegenstände, Blockchain, Smart Contracts, NFT, Urheberrecht, Immaterialgüterrecht, Second Life, Decentraland, Zivilrecht, Sachenrecht, Schutzfähigkeit, Eigentumserwerb, digitale Inhalte, Schöpfung, Rechtsdogmatik.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Frage, wie virtuelle Gegenstände rechtlich einzuordnen sind, wenn Nutzer diese in virtuellen Welten selbst erschaffen oder erwerben.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die Blockchain-Technologie, das Immaterialgüterrecht, der Urheberrechtsschutz von nutzergenerierten Inhalten sowie die zivilrechtliche Einordnung von Handelsvorgängen mit virtuellen Assets.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das primäre Ziel ist es aufzuzeigen, wie sich der Einsatz von Blockchain-Technologie (NFTs) auf die rechtliche Position der Ersteller von virtuellen Gegenständen auswirkt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit verwendet eine rechtswissenschaftliche Analysemethode, basierend auf der Auswertung aktueller juristischer Literatur, Gesetzesbestimmungen und gerichtlicher Diskussionen.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Im Hauptteil werden sowohl die technischen Grundlagen als auch die urheberrechtlichen Schutzmöglichkeiten und die schuldrechtliche Qualifizierung des Handels in zentralen vs. dezentralen Systemen analysiert.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich am besten durch Begriffe wie Virtuelle Gegenstände, Blockchain, NFT, Urheberrecht und Zivilrechtliche Einordnung beschreiben.

Welche Rolle spielt die Blockchain-Technologie für die Urheberrechtsfähigkeit?

Die Blockchain ermöglicht eine eindeutige Zuordnung und fälschungssichere Speicherung, was die Einstufung als persönlich geistige Schöpfung im Sinne des Urheberrechts maßgeblich unterstützen kann.

Warum unterscheidet der Autor zwischen Second Life und Decentraland?

Die Unterscheidung ist entscheidend, da in Second Life der Betreiber die Kontrolle über die Daten hat, während in Decentraland die NFT-Technologie den Nutzern eine eigenständige, von der Plattform unabhängige Verfügungsberechtigung verleiht.

Ende der Leseprobe aus 26 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Die zivilrechtliche Einordnung virtueller Gegenstände unter besonderer Berücksichtigung der Blockchain-Technologie
Hochschule
FernUniversität Hagen
Autor
Felix Brocker (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2021
Seiten
26
Katalognummer
V1045417
ISBN (eBook)
9783346468116
ISBN (Buch)
9783346468123
Sprache
Deutsch
Schlagworte
einordnung gegenstände berücksichtigung blockchain-technologie
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Felix Brocker (Autor:in), 2021, Die zivilrechtliche Einordnung virtueller Gegenstände unter besonderer Berücksichtigung der Blockchain-Technologie, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1045417
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Leseprobe aus  26  Seiten
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