Die Diskussionen um die gesetzliche Rente sind in vollem Gange. Kaum eine Woche vergeht, in der die Medien nicht Berichte über das Rentensystem veröffentlichen.
Bisher hat sich die gesetzliche Rentenversicherung als ausreichend erwiesen. Allerdings basiert die Rentensicherung nicht nur auf der gesetzlichen Rente sondern insgesamt auf dem 3-Säulen-Konzept, die zudem noch die betriebliche – und private Altersvorsorge beinhaltet. Die Rentenreform hat die private Altersvorsorge noch stärker in den Blickpunkt gerückt. Am 11.05.2001 hat der Bundestag und Bundesrat die letzten Teile der Rentenreform beschlossen, die sogenannte „Riester-Rente.“
Diese Praxisarbeit soll die 3-Säulen der Rentenversicherung erklären und insbesondere auf die private Rentenversicherung, sowie deren Vertragsgestaltungsmöglichkeiten und der steuerlichen Betrachtung eingehen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das 3-Säulen-Konzept
2.1. Die gesetzliche Rente
2.2. Die betriebliche Altersvorsorge
2.3. Die private Altersvorsorge
3. Instrumente der privaten Rentenversicherung
4. Vertragsgestaltungsmöglichkeiten
4.1. Beitragsrückgewähr
4.2. Überschussbeteiligung
4.3. Abruf- und Aufschuboption
4.4. Auszahlungswahlrecht
4.5. Rentengarantiezeit
4.6. Rentenbezugszeit
5. Steuerliche Betrachtung
6. Schlussbetrachtung
LITERATURVERZEICHNIS
1. Einleitung
Die Diskussionen um die gesetzliche Rente sind in vollem Gange. Kaum eine Woche vergeht, in der die Medien nicht Berichte über das Rentensystem veröffentlichen.
Bisher hat sich die gesetzliche Rentenversicherung als ausreichend erwiesen. Die staatliche Rentenversicherung wurde 1889 durch den damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck eingeführt.[1] Der Generationsvertrag war und ist es, der die Erwerbstätigen verpflichtet, die Renten der Senioren von heute zu bezahlen. Jedoch führt die Verschiebung der Alterstruktur zu deutlichen Schwachstellen. Im Jahr 2020 werden zwischen 20 % und 30 % der Bevölkerung älter als 65 Jahre sein. Gleichzeitig schmilzt die Zahl der jungen Menschen, was auf die sinkenden Geburtenziffern zurückzuführen ist.[2] Ebenso ist heute beispielsweise eine durchgehende Vollbeschäftigung vom 16. bis zum 65. Lebensjahr wohl eher die Ausnahme. Durch Studium, Familienpause, Arbeitslosigkeit oder Weiterbildung wird das Erwerbsleben von Männern und Frauen immer häufiger unterbrochen. Deshalb fehlen die Beiträge der Erwerbstätigen, die für die jetzigen Renten der „Ruheständler“ von Nöten wären.
Eines ist sicher, das Verhältnis von aktiv Beschäftigten zu Rentnern verschlechtert sich kontinuierlich. Diese Gegebenheiten sind unter anderem der Grund, warum der Gesetzgeber zur gesetzlichen Rente zu einer weiteren Stütze, der privaten Vorsorge auffordert.
2. Das 3-Säulen-Konzept
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an die Verkaufshilfe der Allianz
2.1. Die gesetzliche Rente
Die gesetzliche Rentenversicherung stellt in Deutschland die „Erste Säule“ der Alterssicherung dar. Seit Januar 2001 beträgt der Beitrag zur Rentenversicherung 19,1 % des Bruttolohns. Die Hälfte davon, also 9,05 % übernimmt der Arbeitgeber die andere Hälfte der Arbeitnehmer.
Die Gesetzliche Rentenversicherung basiert seit 1957 auf dem Prinzip des Umlageverfahrens.[3] Der einzelne Beitragszahler spart allerdings nicht seine eigene Rente an, sondern sorgt für die heutige Rentnergeneration. Im Gegenzug kann er erwarten, dass die folgende Generation mit ihren Beiträgen die dann fälligen Renten finanziert. Diese Solidarität zwischen den Generationen stellt das Fundament der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Höhe der eigenen Rente richtet sich nach der Dauer des Arbeitslebens und nach dem Einkommen. Um so höher und länger die Beitragszahlungen waren, desto höher die Rente.
Fehlende Beiträge, die durch Altersverschiebung, Studium, Arbeitslosigkeit und vorzeitiger Ruhestand ausbleiben, erschüttern jedoch das System der gesetzlichen Rente.[4]
Die Verschiebung der Alterspyramide:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Statistisches Bundesamt
2.2. Die betriebliche Altersvorsorge
Die zweite Säule ist die betriebliche Altersvorsorge. Diese ist eine freiwillige Sozialleistung, d.h. ein gesetzlicher Zwang besteht nicht.[5] Eine Art der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung. Dabei schließt der Arbeitgeber auf das Leben seines Mitarbeiters eine Kapital- oder Rentenversicherung ab, deren Leistungen dem Mitarbeiter oder, im Todesfall, seinen Hinterbliebenen zugute kommen. Bei dieser Form der Altersversorgung wird der Versicherungsbeitrag bis max. 3.408 DM jährlich aus einem Teil des Bruttoeinkommens umgewandelt und pauschal mit 20 % Lohnsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls 7 % pauschale Kirchensteuer versteuert. Allerdings werden diese Versicherungen nicht vor dem 60. Lebensjahr fällig.[6]
Weitere Möglichkeiten sind die Direktzusage über die Bildung von Rückstellungen in der Bilanz und der Anschluss oder die Bildung von Pensionskassen oder Unterstützungskassen.
2.3. Die private Altersvorsorge
Die Dritte und letzte Säule bildet die private Altersvorsorge. Die Rentenreform hat die private Altersvorsorge noch stärker in den Blickpunkt gerückt. Am 11.05.2001 hat der Bundestag und Bundesrat die letzten Teile der Rentenreform beschlossen. Damit wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge zum 01.01.2002 Gesetz. Arbeitnehmer können dazu zunächst von 2002 an 1% des Bruttoeinkommens für die private Altersvorsorge abzweigen. Ab 2004 dann 2%, 2006 3% und von 2008 an 4% dauerhaft. Dieses Vorsorgesparen soll ab 2008 an mit knapp 21 Mrd. DM durch direkte Zuschüsse oder Steuerentlastungen unterstützt werden.[7] Die Privatrente soll die Lücken der gesetzlichen Rente ausgleichen. Eine Möglichkeit der Privaten Vorsorge ist die private Rentenversicherung. Ich möchte Ihnen nun auf den nächsten Seiten das Grundgerüst dieser Vorsorgemöglichkeit näher vorstellen.
[...]
[1] Vgl. DÜRR, Ernst/TUCHFELDT, Egon/KÖPP, Günter: Finanzierungsprobleme der Rentenver- sicherung, Band 33, Verlag Paul Haupt Stuttgart, S.12
[2] Vgl. ERNST, Heiko/HAUSER, Renate/KATZENSTEIN, Bernd/MICIC, Pero: 2020 So werden wir leben, Düsseldorf, Berlin 2000, Metropolitan Verlag Düsseldorf, Berlin, S. 56
[3] Vgl. LAUX, Manfred/SIEBEL, Rudolf: Altersvorsorgevermögen (AS), Band 116, Frankfurt am Main, Verlag Fritz Knapp GmbH, Stand 1999, S. 13
[4] Vgl. http://de.biz.yahoo.com/d/h/2g.html, 09.05.2001
[5] Vgl. HORN, Karl-Werner/PONZELET, Rolf: Gut versorgt bis ins hohe Alter, München, Wilhelm Goldmann Verlag, Stand Juli 1998, S. 86 f.
[6] O.V: Finanztest 12/2000, S. 68
[7] Vgl. http://www.handelsblatt.com/hbiwwwangebot/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/GoArt!200012,200045,4 1892 /index.html, 11.05.2001
- Citation du texte
- Stefan David (Auteur), 2001, Private Rentenversicherung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/10470