Aufgeklärter Absolutismus unter Maria Theresia und Joseph II.


Dossier / Travail, 2001

15 Pages


Extrait


Inhalt

1. Inhaltsangabe

2. Einleitung

3. Die tuation der österreichischen Monarchie im Jahre 1766

4. Die Reformen
4. 1. Allgemeines
4. 2. Einleitende Gedanken Josephs II.
4. 3. Überlegungen zur Zentralverwaltung
4. 3. 1. Der Umbruch für Minister und aatsrat
4. 3. 2. Die Veränderungen im Finanzwesen
4. 3. 3. Innovationen in der Justiz
4. 3. 4. Die Bestimmung für die Länderbehörden
4. 4. Überlegungen zur Wirtschaft
4. 5. Überlegungen zum Militär- und Polizeiwesen
4. 6. Überlegungen zur Bildungssituation
4. 7. Überlegungen zur Kirche
4. 8. Überlegungen zu weiteren Aspekten

5. Das politische Testament Friedrichs des Großen von 1752
5. 1. Einleitende Gedanken Friedrichs des Großen
5. 2. Zusammenfassung der zentralen Ideen

6. Joseph II. und Friedrich der Große im Vergleich
6. 1. Gemeinsamkeiten
6. 2. Unterschiede

7. Zusammenfassung

8. Bibliographie

2. Einleitung

„Es ist besser, die Öffentlichkeit direkt von allen seinen Absichten zu unterrichten und, nachdem man eine Entscheidung getroffen hat, widersprechenden Absichten kein Gehör zu schenken und unerschütterlich auf der Ausführung dessen, was man für gut befunden hat, zu bestehen.“1

Dieses Zitat Josephs II. von 1766 beschreibt präzise Inhalt und Intention der in dieser Arbeit analysierten Quelle. Nach einer einleitenden Darstellung der Situation des österreichischen Staates im Jahre 1766 folgt die eigentliche Arbeit mit der Quelle: Der Sohn Maria Theresias stellt in seiner „Denkschrift“2 Überlegungen zu tiefgreifenden personellen und legislative Reformen in den wichtigen Bereichen Verwaltung, Wirtschaft, Militär- und Polizeiwesen sowie Bildung und Kirche in der österreichischen Monarchie an, welche im Ansatz aufgezeigt und interpretiert werden sollen. Diesen Teil abschließend werden verschiedene Aspekte wie Zensur oder Länderinspizierung durch Joseph II. zumindest kurz genannt.

Im Anschluss an diese knappe Beschreibung und Kurzinterpretation der jeweils ausgewählten Reformabsicht folgt ein Minimum eines Vergleiches der Ideen Josephs II. mit denen Friedrichs des Großen aus dem Jahr 1752.

Der Schlussteil versucht, die Intentionen des Sohnes Maria Theresias und die in der Reform Preußens liegende Vorbildfunktion für die Überlegungen Josephs II. zusammenfassend aufzuzeigen.

Der vorgegeben Rahmen dieser Proseminararbeit lässt nur eine übersichtartige und sehr allgemeine Darstellung und Untersuchung der umfangreichen Quelle zu. Deshalb soll die vorliegende schriftliche Ausarbeitung als anrissartige Interpretation verstanden werden.

3. Die Situation der österreichischen Monarchie im Jahre 1766

Maria Theresia ist seit dem Tod ihres Vaters Karl VI. 1740 an der Macht. Österreich ist zu diesem Zeitpunkt ein kraftloser Staat, der keinerlei internationales Ansehen genießt. Vorbelastet durch ihre Erfahrungen bei Antritt der Thronfolge, also ihrer völligen Ahnungslosigkeit in Regierungsangelegenheiten, bezieht sie ihrerseits ihren Sohn Joseph II. sehr früh in die Politik und die Regierung ein.

1766 ist Joseph II. seit einem Jahr Mitregent seiner Mutter. Österreich will dem preußischen Beispiel folgen: Im Mittelpunkt aller Bestrebungen Maria Theresias und Josephs II. steht der Ausbau des Verwaltungs- und Wirtschaftswesens, die innere Stärkung und Festigung des Ansehens Österreichs durch Militärreformen und die allgemeine Verbesserung der Finanzsituation.

4. Die Reformen

4. 1. Allgemeines

In der „Denkschrift“3 vom 02. Januar 1766 äußert sich Joseph II. in umfassendem Maße zu seiner Auffassung eines sinnvoll regierten und strukturierten Staates. Verschiedenen komplex angelegten Reformvorschläge in den Bereichen Verwaltung, Wirtschaft, Militär- und Polizeiwesen sowie Bildung und Kirche gilt der besondere Augenmerk bezüglich einer sowohl innerstaatlichen als auch einer außenpolitischen Verbesserung. In diesen tiefgreifenden Veränderungsgedanken integriert Joseph II. ebenso Aspekte wie Zensur, Herrscherreisen als kontrollierende und in der Bevölkerung

Vertrauen festigende Funktion und die Toleranz sowohl gegenüber Ausländern als auch zwischen den Ständen.

4. 2. Einleitende Gedanken Josephs II.

Die Einleitung zu den Überlegungen Josephs II. von 1766 bilden seine Ausführungen über Veränderungen im Allgemeinen. Seiner Auffassung nach existieren zwei konträre Einstellungen zu Erneuerungen: Obwohl die Menschen aus den besten Gründen eine bestimmte Absicht verfolgten, gäbe es auf der einen Seite die Gruppe, die innovativ und neuen Ideen folgend vorginge, auf der anderen Seite die Gruppe, die an bestehenden Verhältnissen festhalte.

Er beschreibt die Vor- und Nachteile dieser unterschiedlichen Programme. Während das Negative des ersten in seiner ungestümen und überstürzten Veränderungssucht liege, bestehe das des zweiten aus der Mentalität, Überliefertes nicht zu überdenken, da „die Trägheit des Geistes“4 sie davon abhalte. Es lägen jedoch in beiden Gruppen auch Vorteile wie die innovative Kraft der ersten und die sichere Überlegtheit der zweiten. Joseph II. definiert sich selbst als noch zu unerfahren in Regierungsangelegenheiten und identifiziert sich mit keinem der beiden Programme. Er erkenne jedoch die schwierige Situation der österreichischen Monarchie und den Bedarf an weitgreifenden Reformen und begründet seine Überlegungen mit „dem gesunden Menschenverstand“5. Er entferne sich zugunsten diverser Verbesserungsvorschläge von der Tradition, die für die gegenwärtige Situation kein Maßstab sein könne.

Seine einleitenden Ausführungen zur bestehenden Lage und den daraus zu ziehenden Konsequenzen für die Zukunft zeigen Josephs II. klares Verständnis von Nutzen und Effektivität.

Josephs II. Vorstellung von effizienter Politik sei nur mit weitgreifenden Reformen in allen Bereichen des Staatswesens zu befriedigen; kleine Eingriffe würden kurzfristig die Illusion einer Verbesserung bewirken, jedoch das System nicht in dem Maße reformieren, wie es diese Veränderungen braucht, um nicht komplett zu kollabieren.

4. 3. Überlegungen zur Zentralverwaltung

4. 3. 1. Der Umbruch für Minister und Staatsrat

Im Allgemeinen erführen die in seinen Augen ineffizient oder sogar gegen das Wohl des Staates arbeitenden Minister mit der beinahe einzigen Ausnahme des Staatskanzlers Kaunitz-Rietberg starke Straffungen. Sie hätten nicht bloß mit strukturellen Umstellungen wie einem Verbot der Vermischung von verschiedenen Ansichten oder Lösungswegen zu einem Kompromiss zu rechnen, sondern auch mit Strafen bei „Parteilichkeit oder Schwäche“6. Besetzten sie ihr jeweiliges Amt in zufriedenstellendem Maße, garantiere Joseph II. für Belohnung und Privilegien. Ein moralischer Aspekt sei bei diesen Ideen seine Überzeugung, dass das Handeln seiner Minister dem seinen äquivalent sei. „Ich vertraue Euch dieses Ressort an, Ihr leitet es in meinem Namen, aber mit derselben Autorität, als ob ich es selbst täte.“7 Die Beamten am Hof hätten darüber hinaus Priorität vor allen anderen Bediensteten. Auch das

„ Mißtrauen des Vorgesetzten gegenüber seinen Untergebenen“8 wirke sich negativ auf das Staatswesen aus: Durch das ungleiche Machtverhältnis zwischen Herrscher und Untertan entstünden Zweifel an den den Staat erhaltenden und fördernden Absichten. Der Verwaltungsaufwand sei im Verhältnis zu den Resultaten definitiv zu hoch. Joseph II. verfolgt mit seinen Anstößen bezüglich des Staatsrates das Hauptziel, ihn von einem vermischten und schlecht strukturierten Zusammenschluss der Minister der verschiedensten Bereiche zu einer Verbindung von auf ihrem Gebiet kompetenten Personen umzuwandeln. Als Ausgangspunkt karikiert er dessen Bemühungen, der übertriebenen schriftlichen Verwaltung gerecht zu werden. Sein Programm für den Rat sieht eine in erster Linie kontrollierende Funktion der einzelnen Minister vor. Diese Staatsmänner sollten mit der Aufgabe betraut werden, die Beschwerden der Bevölkerung entgegenzunehmen und diese auf ihren Wahrheitsgehalt zu untersuchen. Bei Uneinigkeiten zwischen den den einzelnen Abteilungen vorstehenden Ministern

müsse das Anliegen, wenn keine Einigung erzielt werden kann, Joseph II. persönlich zur Fällung eines Urteils durch ihn vorgetragen werden. Diese Maßnahme bindet Joseph II. stark in die Ratsbestimmungen ein, festigt seine oberste Kontrollfunktion, löst das Vermischungsproblem und verringert den schriftlichen Verwaltungsaufwand. Mit dem Staatsrat solle des Weiteren die „Kontrollabteilung“9 verbunden werden, da der Rat im Zuge der Reform diese Funktion übernehmen solle. Die buchhalterische Tätigkeit dieser Abteilung solle von jedem dem Staatsrat zugehörigen Ministerium genutzt werden können.

Aus dem Dienst ausgeschiedene Beamte müssten zugunsten der Staatskasse auf mehr als die Hälfte ihres vormaligen Lohnes bei der Pension verzichten.

4. 3. 2. Die Veränderungen im Finanzwesen

Joseph II. will ebenfalls ein „Direktorium“10 schaffen, das sich mit der Kammer zu einer Instanz zusammenschließt. Dieser Verbund solle sich mit allen Einnahmen und Ausgaben des Staates befassen und durch seine Eigenschaft als komplex zusammengehöriges System die Verwaltung der Finanzen verkürzen und erleichtern. Zur Erhöhung der Staatseinnahmen bei gleichzeitiger Steuerverringerung, bezüglich der „Abschaffung des Luxus“11 und der Festigung der innerstaatlichen Finanzsituation durch Schuldenabzahlung solle ein Minister beschäftigt werden, dessen Aufgabenbereich den beschriebenen nicht übersteige und der den gesamten Handel betreue.

4. 3. 3. Innovationen in der Justiz

Ein oberster Gerichtshof solle einzig als eine „Abteilung des Gerichtshofes und des Direktoriums“12 gebildet und ihm die Bestimmung über das Heer zugeordnet werden.

Das Kommissariat würde in den Hofkriegsrat eingebunden, der seine Arbeit in Josephs II. Augen zufriedenstellend ausführt und deshalb in der gegenwärtigen Form bestehen bleiben dürfe, obwohl er aufgrund seiner oft vorschnellen Einmischung in Angelegenheiten der einzelnen Regimente kritisiert wird.

4. 3. 4. Die Bestimmung für die Länderbehörden

Die Länderbehörden betreffend ergehe folgender Erlass: Jährlich solle ein Minister pro Land Joseph II. von den Entwicklungen berichten. Dies erspare Personal und Aufwand. Die allgemeine Intention dieser Maßnahmen besteht in der Einsparung von finanziellen Mitteln durch den ersten Schritt der Minimierung der Verwaltung und der Neuverteilung von Kompetenzen.

4. 4. Überlegungen zur Wirtschaft

Einem finanziell gesicherten Staat liege nach einer möglichst großen Bevölkerung eine einträgliche Wirtschaft zugrunde.

Von dieser Tatsache ausgehend richten sich Josephs II. Überlegungen zur Situation des Handels Österreichs auf die Festlegung von Maßnahmen, die das merkantilistische System von der Steigerung des Exports und der Minimierung des Imports, also der Erhöhung der Einnahmen und der Senkung der Ausgaben im Wirtschaftssystem, aus. Joseph II. legt Wert auf eine gerechte Verteilung der Belastungen auf die Stände, die jeder nach seinen Möglichkeiten abführen solle. Der Gerechtigkeitsgedanke der Aufteilung unter den verschiedenen Einkommensklassen scheint im Vordergrund zu stehen, was die Bestimmung der Abgaben angeht. Jedoch führt die darauffolgende Verordnung zu der Annahme, dass in erster Instanz doch die größtmögliche Anhäufung von finanziellen Mitteln für den Staat und nicht die Gerechtigkeit Priorität hat.

Nämlicher Erlass sieht die Übertragung von überschüssigem Geld an die Staatskammer vor. Joseph II. nehme sich in dieser Angelegenheit nicht aus: Auch er behalte nur, was

„der Anstand verlangt“13. Der Gedanke, dass das Wohl des Einzelnen vom Wohl der gesamten Monarchie abhängt, legitimiert in Josephs II. absolutistischem Verständnis diese Anordnung.

Zu den Ausgaben äußert Joseph II. sich nur allgemein: Sie müssten „so weit wie möglich gekürzt werden“14. Des Weiteren würden Beamte künftig nach ihren Leistungen für den Staat bezahlt. Pensionäre seien von dieser Bestimmung nicht getroffen.

Der Adel solle von seiner arbeitsscheuen Haltung abgebracht und im Handel tätig werden. Erfolgreiche Geschäftsmänner würden mit „Ehren, Vorteile[n] und Privilegien“15 ausgestattet werden.

Der Import von ausländischen Waren würde verboten, einzig Gewürze seien von dieser Bestimmung auszunehmen.

Ein Importverbot von textilen oder konsumierbaren Luxusgütern gewährleiste eine sich verbessernde innerösterreichische Konjunktur. Des Weiteren strafft Joseph II. die Anzahl der Feiertage, die Kleidungsbestimmungen und die übertriebene Speisekultur des Hofes.

4. 5. Überlegungen zum Militär- und Polizeiwesen

Beide Instrumente arbeiteten laut Joseph II. nicht in dem Maße zufriedenstellend, wie es ein Staat im Ausbau einer innen- und außenpolitischen Sicherheit benötige. Das Militärwesen könne von den Reformen nicht ausgenommen werden, obwohl der Hofkriegsrat seine Aufgabe größtenteils qualifiziert erfülle (s. 4. 3. 3.), denn das ausführende Organ, das Heer, weise entscheidende Mängel auf. Joseph II. spricht sich in erster Linie gegen den hohen Anteil an freier Zeit der Offiziere und das nicht vorhandene Durchsetzungsvermögen der Regimentsvorsteher aus. Zwei Grundsätze müssten der Armee eingeschärft werden: Zum einen die Anpassungsfähigkeit an den Feind, also die Qualifikation, die österreichische Monarchie mit gleicher Stärke und ebenbürtigen Mitteln verteidigen zu können, zum anderen die Notwendigkeit eines Trainings, in dem die Soldaten lernten, sich schnellstmöglich zu einer Kampftruppe zu formieren.

Überzählige Soldaten müssten zugunsten der Staatskasse auf genau 50 Prozent der eigentlichen Bezahlung verzichten.

Josephs II. Beweggründe für die Militärreformen liegen sowohl in der Einsparung finanzieller Mittel als auch in der allgemeinen Stärkung der Verteidigungs- und Angriffskraft des Heeres.

Bezüglich der Polizei sieht er in der „Denkschrift“16 noch einschneidendere Veränderungen vor. Ein staatlich auferlegter Zwang zur strengsten Disziplin, die der eines vorbildlichen Militärs gleichen soll, stehe dabei an erster Stelle. Darüber hinaus geht er sogar soweit, für die Besetzung eines Polizeipostens Invalide einzusetzen, sofern diese die Aufgabe erledigen könnten, da sie auf diesem Weg den Staat nicht nur nicht mehr belasten, sondern ihm umgekehrt noch nützen würden.

Der Sinn dieser Bestimmung, die Minderung der Ausgaben in den verknüpften Bereichen von Polizeiwesen und Invalidenfürsorge, ist offensichtlich.

4. 6. Überlegungen zur Bildungssituation

Josephs II. Kritik richtet sich gegen die zu stark vernachlässigte und in zu hohem Maße religiös und von allgemeinen Anstandsvorstellungen geprägte Erziehung. Er empfinde im Gegensatz zum Großteil der Bevölkerung nicht den mit den Riten der Kirche vertraut gemachten Menschen, sondern den weltlich orientierten und aufgeklärten Geist als richtig erzogenen, da die innen- und außenpolitische Situation nicht die Wertvermittlung der Kirche, sondern die rationalen und weltlichen Vorstellungen und Mittel benötige. Diese Einstellung ist jedoch nicht als Position gegen das christliche Wertesystem zu verstehen.

Joseph II. spricht sich dafür aus, die Bildungsanstalten aus Wien in die Provinzen zu verlegen, da die Zerstreuungen in der Stadt zu groß und damit den Studien nicht

förderlich seien. Des Weiteren ist er für eine Einkommensverminderung und einen zeitlichen Ausbau der außeruniversitären Lehrtätigkeit der Professoren, da diese somit zur Übernahme der Verantwortung für qualifiziertes Lernen der Studentenangehalten würden.

Ein dreijähriger Militärdienst nach Beendung des Studiums solle dem Vergessen des Gelernten durch „Müßiggang[es]“17 prophylaktisch entgegenwirken. Diese Verpflichtung solle Voraussetzung sein, je an ein Amt oder zu Ansehen gelangen zu können und werde nicht bezahlt.

Josephs II. Reformen im Bildungswesen sollen seine Absicht, den Nachwuchs zu disziplinierten Menschen heranzuerziehen und ihn durch seine Ausbildung wirtschaftlich qualifiziert und staatsdienlich werden zu lassen, in die Tat umsetzen.

4. 7. Überlegungen zur Kirche

Ausgehend von Josephs II. allgemeinen Einstellung zum Einfluss der Kirche auf das Leben in der österreichischen Monarchie (s. 4. 3. 4.) sind die Überlegungen zum geistlichen Einfluss auf eine Minderung dessen gerichtet.

Die Heraufsetzung des Professalters auf 25 Jahre, „um dem Staat mehr Männer von Begabung zu bewahren“18, wird von Joseph II. mit dem Menschenverstand bzw. der Tatsache begründet, dass ein junger Mensch in der Zeit vor diesem Alter nicht verantwortungsbewusst und die Konsequenzen berücksichtigend entscheiden und handeln könne.

Alle kirchlichen Stiftungen müssten von einem neutralen Ausschuss auf ihre Funktion im Sinne des Stifters und die Möglichkeit hin untersucht werden, gegebenenfalls im Sinne Josephs II. abgeschafft oder dem Zweck der Jugenderziehung im christlichen Sinne zugeteilt zu werden. Die Geistlichen der reformierten Stiftungen müssten in den reformierten Gebieten arbeiten.

Josephs II. Maßnahmen zielen wiederum auf Einsparung, aber auch auf die Rückbesinnung auf den katholischen Glauben und damit auf einen religiös begründeten Zusammenhalt des Staates ab.

4. 8. Überlegungen zu weiteren Aspekten

Josephs II. Reformbesterben wirkt sich nicht ausschließlich auf die allgemein als staatstragend definierten Bereiche wie Verwaltung, Militär oder Wirtschaft aus. Der Aspekt der Toleranz existiert in seinen Bestimmungen über die Zukunft seines Staates. So sollten Ausländer nicht zum katholischen Glauben bekehrt, jedoch dort zum Wohl des Staates eingesetzt werden, wo sie keinerlei Schaden anrichten könnten. Letztendlich werde Gott über die Menschen und ihre Glauben richten. Der Toleranzbegriff erscheint aus gegenwärtiger Sicht als ein euphemistischer Bruchteil seines Gegenstandes, muss aber auf der Grundlage des Lebens im Jahre 1766 als fortschrittlich bezeichnet werden.

Josephs II. Ideen zur Bevölkerung sind in der „Denkschrift“ ausschließlich beschreibend und nur in der Absicht, sie stetig zu vergrößern, dargestellt. Als Gründe hierfür führt er Vorteile wie finanzielle Unterstützung des Staates durch Steuereinnahmen oder die Vergrößerung der Armee und damit eine hohe Sicherheit des Landes an.

Zensiert würde nur werden, was in zu hoher Auflage und Verbreitung existieren und damit die Allgemeinheit schädigend beeinflussen würde. Die Bestrafung von Besitz anstößiger Einzelschriften fiele nicht in die Verantwortung des Herrschers, der sich in diesem Punkt auch gerne nicht über genannte Texte informiert wüsste. Die Treue zum Staat bliebe jedoch oberste Prämisse.

Ehen zwischen Angehörigen verschiedener Stände befürworte Joseph II. sowohl aus wirtschaftlichen als auch aus moralischen Beweggründen heraus.

Der Herrscher solle in Person durch seine Länder reisen, um sich von deren jeweiligem Zustand zu überzeugen und sich dem Volk zu präsentieren. Josephs II. Verhalten stimmt damit mit der absolutistischen Idee von der Selbstregierung überein.

5. Das politische Testament Friedrichs des Großen von 1752

5. 1. Einleitende Gedanken Friedrichs des Großen

„Das politische Testament Friedrichs des Großen 1752“19 beinhaltet seine Reformüberlegungen zum Wohl Preußens.

Die höchste Priorität eines jeden Menschen sei sein Wirken zum Wohl seines Landes. Friedrichs diesbezügliche Ausarbeitung seiner Vorstellung von der besten Regierung eines Staates sollten als sein Programm und Rezept für folgende Herrscher verstanden werden.

5. 2. Zusammenfassung der zentralen Ideen

Friedrich der Große sieht den Reichtum eines Landes in einem florierenden Handel und der richtigen Zahlungsmoral seiner Einwohner. Zahlte jeder seine Steuern oder Pachten fristgerecht und würden diese Abgaben fachmännisch verwaltet, reiche der Haushalt auch in finanziellen Krisen des Staates aus. Der Herrscher solle seinen Untertanen bei jeder sich bietenden Gelegenheit Abgaben erlassen, den Adel unterstützen und den Frondienst der Bauern verringern, ihn in einem weiteren Schritt sogar abschaffen. Seine Vorstellung sieht darüber hinaus eine religiöse Toleranz, begründet auf seiner Definition jeglicher Religion als „absurd“20, vor. Er spricht sich gegen den Klostereintritt vor der Volljährigkeit aus; Des Weiteren stimme er jeder Vermählung, sofern sie nicht innerhalb einer Blutsverwandtschaft stattfinde, zu. Die „Freigiebigkeit“21 eines Souveränes sei mit ihren gleichzeitig wirkenden Aspekten Geben und Nehmen die vorbildlichste und weiseste Verhaltensweise. Die Entscheidungsinstanz seiner Person beschreibt er als wichtigstes Organ des Staates:

Zwar stelle er Minister ein, die mit den verschiedenen Gebieter vertrauter sein als er, die abschließende Entscheidung sei jedoch nur von ihm allein zu treffen. Der militärischen Disziplin kommt eine besondere Stellung zu: Ihre Wichtigkeit schildert er in höchstem Maße und sehr detailliert. Friedrichs des Großen Ziel der Überlegungen sind „die Befestigung des Staats und das Anwachsen seiner Macht“22.

6. Joseph II. und Friedrich der Große im Vergleich

6. 1. Gemeinsamkeiten

Im Allgemeinen kann wohl von einer Vorbildfunktion der Reformüberlegungen Friedrichs des Großen für die Joseph II. gesprochen werden. Die Tatsache, dass die Überlegungen Friedrichs des Großen bereits im Jahr 1752, also 14 Jahre vor Josephs II. Denkschrift veröffentlicht worden sind und Preußen mit der Politik seines Herrschers beachtliche innen- und außenpolitische Erfolge erzielt hat, festigt diese Annahme. Die übergeordneten Aspekte Machterhaltung und -vergrößerung sowohl in finanzieller als auch in verteidigungstechnischer Hinsicht, die Zentralisierung auf den Herrscher, ein merkantilistisch geprägter Handel und ein wohl strukturiertes Verwaltungssystem finden sich sowohl in Friedrichs des Großen politischen Testament als auch in Josephs II. Denkschrift.

6. 2. Unterschiede

Die gravierendste Differenz findet sich in den Überlegungen zum Militärwesen. Zwar bestehe auch Joseph II. auf Gehorsam und Einhaltung der Hierarchie in der Armee zur Stärkung und Verteidigung Österreichs, Friedrichs des Großen Ausmaß an detailliertesten und umfassendsten Bestimmungen erreichen Josephs II. Ausführungen jedoch nicht einmal annähernd. Dies wird wohl zum einen an Friedrichs des Großen väterlichem Erbe, zum anderen am als relativ klein zu definierenden Preußen liegen. Eine weitere auffällige Abweichung vom annähernd gleichen Bild stellt der Bereich des Bildungswesens dar: Er scheint von Friedrich dem Großen im Vergleich mit und im Gegensatz zu Joseph II. vernachlässigt zu werden. Eine Quellenanalyse über die Denkschrift und das politische Testament hinaus mag dieser These jedoch sofort widerlegen.

7. Zusammenfassung

Obwohl im Rahmen dieser Proseminararbeit die Regierungsgrundsätze und Reformüberlegungen Josephs II. nur angerissen worden sind und ihre Darstellung und Interpretation als sehr fragmentartig beschrieben werden muss, was für die Friedrichs des Großen in noch höherem Maße gilt, werden die Grundwerte und Regierungsprämissen der beiden Herrscher doch deutlich. In erster Linie sind sowohl Friedrich der Große als auch Joseph II. darum bemüht, das Wohl der Bevölkerung und die Sicherung ihrer Staaten zu gewährleisten, ständig zu verbessern und dafür persönlichen Einsatz zu leisten.

Die Merkmale, die den Absolutismus kennzeichnen, wie die alleinige Fürstenherrschaft, der Ausbau der Verwaltung, die staatlich gelenkte Wirtschaft oder die Zentralisierung der Macht beim selbstregierenden Herrscher, sind sowohl beim österreichischen als auch beim preußischen Fürsten ausgeprägt.

Schließlich wird der Vorbildfunktionsgedanke im Vergleich der beiden Regierungsprogramme beinahe vollständig bestätigt.

8. Bibliographie

Otto Bardong (Hg.), Friedrich der Große (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte der Neuzeit 12), Darmstadt 1982.

Richard Dietrich (Bearb.), Die politischen Testamente der Hohenzollern

(Veröffentlichungen aus den Archiven Preußischer Kulturbesitz 20), Wien 1986.

Walther Hubatsch, Friedrich der Große und die preußische Verwaltung (Studien zur Geschichte Preußens 18), Köln/Berlin 1973.

Hermann Kinder/Werner Hilgemann (Hgg.), dtv-Atlas Weltgeschichte, Bände 1 und 2, München 321998.

Harm Klueting (Hg.), Der Josephinismus (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte der Neuzeit 12a), Darmstadt 1995.

[...]


1 Klueting: Der Josephinismus, S. 107

2 Ebd., S. 88

3 Klueting: Der Josephinismus, S. 88

4 Klueting: Der Josephinismus, S. 88

5 Ebd., S. 89

6 Klueting: Der Josephinismus, S. 94

7 Ebd.

8 Ebd., S. 91

9 Klueting: Der Josephinismus, S. 93

10 Ebd.

11 Ebd.

12 Ebd.

13 Klueting: Der Josephinismus, S. 96

14 Ebd., S. 97

15 Ebd., S. 103

16 Klueting: Der Josephinismus, S. 88

17 Klueting: Der Josephinismus, S. 100

18 Ebd.

19 Dietrich: Die politischen Testamente der Hohenzollern

20 Ebd., S. 315

21 Ebd., S. 325

22 Dietrich: Die politischen Testamente der Hohenzollern, S. 327

Fin de l'extrait de 15 pages

Résumé des informations

Titre
Aufgeklärter Absolutismus unter Maria Theresia und Joseph II.
Auteur
Année
2001
Pages
15
N° de catalogue
V104960
ISBN (ebook)
9783640032570
Taille d'un fichier
360 KB
Langue
allemand
Mots clés
Aufgeklärter, Absolutismus, Maria, Theresia, Joseph
Citation du texte
Dorthe March (Auteur), 2001, Aufgeklärter Absolutismus unter Maria Theresia und Joseph II., Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/104960

Commentaires

  • invité le 25/3/2002

    Daaaaanke.

    Danke, wegen dir hab ich ne 1 in Geschi !!!
    DAAAAANKEEEE !!!

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Titre: Aufgeklärter Absolutismus unter Maria Theresia und Joseph II.



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