Sonderpädagogik


Pre-University Paper, 2001

24 Pages, Grade: 1


Excerpt


I. Wesentliche Begriffe der Sonderpädagogik (nach Bach)

Unter den Oberbegriff „Beeinträchtigung“ fallen: Behinderung, Störung und Gefährdung.

Beeinträchtigung

Beeinträchtigungen sind Erschwerungen verschiedenster Art und unterschiedlicher Intensität in der Entwicklung eines Menschen; sie können in verschiedenen Bereichen der Entwicklung auftreten ( z.B. im körperlichen, motorischen, geistigen, emotionalen und / oder sozialen Bereich ).

Bach unterscheidet Beeinträchtigung nach einem bestimmten Schweregrad, nach dem Umfang und der Dauer.

Behinderung als schwerste Form der Beeinträchtigung

- umfänglich, d.h. sie treten in vielen Verhaltensbereichen in Erscheinung, z.B. schulisch, privat;

- schwer, d.h. starkes Abweichen von den Durchschnittsgegebenheiten vergleichbarer Gruppen;

- langfristig, d.h. die Beeinträchtigung besteht schon länger oder wird vermutlich nicht in kürzerer Zeit - z.B. 2 Jahren - zurückgehen bzw. behoben werden

Als behindert gelten Personen, die infolge einer Schädigung ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen Funktionen schwer, umfänglich und langfristig in ihrem unmittelbaren Lebensvollzug und in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind.

In der Pädagogik gelten laut der Empfehlung der Bildungskommission des Deutschen Bildungsrates alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene als behindert, " die in ihrem Lernen, im sozialen Verhalten, in der sprachlichen Kommunikation oder in den psychomotorischen Fähigkeiten soweit beeinträchtigt sind, dass ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft wesentlich erschwert ist. Deshalb bedürfen sie besonderer pädagogischer Förderung. Behinderungen können ihren Ausgang nehmen von Beeinträchtigungen des Sehens, des Hörens, der Sprache, der Stütz- und Bewegungsfunktionen, der Intelligenz, der Emotionalität, des äußeren Erscheinungsbildes sowie von bestimmten chronischen Krankheiten. Häufig treten Mehrfachbehinderungen auf..."

Störungen als weniger schwere Form der Beeinträchtigung

Von einer Störung spricht man, wenn die Entwicklung eines Menschen beeinträchtigt ist, diese Beeinträchtigung aber kurzfrisitg, partiell und weniger schwer ist.

- partiell bedeutet, dass nur eine oder wenige Komponenten oder Teilkomponenten betroffen sind (z.B. Lernprobleme in einem Fach oder begrenzte motorische Einschränkung)

- weniger schwer bedeutet, dass keine erheblichen Abweichungen vom Regelbereich vorliegen (z.B. bestimmte Artikulationsfehler oder geringfügige Bewegungseinschränkung einer Hand)

- kurzfristig bedeutet, dass voraussichtlich in Kürze eine Behebung möglich erscheint (z.B. bei bestimmten Verletzungen)

Störungen können demnach sein:

- Längerfristige Beeinträchtigungen eines Persönlichkeits-, Lern- oder Sinnesbereich, die jedoch weniger umfänglich und nicht so schwer sind.

- Schwere Verletzungen, die aber weniger umfänglich sind und kürzere Zeit bestehen. · Schwere Krankheiten, die aber vorübergehen.

→Ob eine Lernstörung in eine Lernbehinderung oder eine Sehstörung in eine Sehbehinderung übergeht, hängt davon ab, ab die Störung rechtzeitig erkannt wird und ob entsprechende Fördermaßnahmen eingeleitet werden können.

Gefährdung

Von einer Gefährdung spricht man, wenn die Entwicklung eines Menschen aufgrund von bestimmten Lebensbedingungen so weit von der Norm abweicht, dass sie eine Behinderung oder Störung auslösen oder diese verstärken kann, wenn nicht unterstützende Maßnahmen ergriffen werden.

Gefährdung können durch folgende Gegebenheiten bedingt sein:

- körperliche Gefährdungen, z.B. bei bestimmten Schwangerschaftserkrankungen und Geburtskomplikationen oder bei frühkindlichen Erkrankungen

- soziale Gefährdungen, z.B. bei unzureichenden beengten Wohnverhältnissen, aber auch bei Überbehütung und luxuriösen Milieu

- familiäre Gefährdungen, z.B. bei Unregelmäßigkeiten in der Familie (Alkohol), Heimunterbringung →Gefährdungen können bewirken, dass Störungen auftreten oder dass sich bei vorliegender Störung eine Behinderung manifestiert →Gemäß den permanenten Veränderungen der Grundkomponenten und ihrer

Teilbereiche unterliegt auch deren relationales Zusammenwirken einem ständigen Wandlungsprozess.

Behinderungen sind ebenso wie Störungen und Gefährdungen keine statischen Angelegenheiten. Sie sind abhängig von den Veränderungen ihrer Bestimmungsgrößen, der Behebung bzw. Besserung oder Zunahme von Schädigungen, der Korrektur oder Eskalation von Belastungen durch unangemessene Anforderungen, der Aufhebung, Minderung oder Verstärkung von Benachteiligungen.

Beeinträchtigung als Abweichungen von der Norm Bei der Feststellung einer Beeinträchtigung spielt die Normenvorstellung der Beurteilenden eine wichtige Rolle. Ob ein Verhalten, ein Aussehen oder ein Entwicklungsstand als „normal“ oder als „nicht mehr normal“ gilt, hängt von den Erfahrungen und von den Wertvorstellungen der Beurteilenden ab.

Die Feststellung von „Normalität“ und „Nicht-Normalität“ eines Verhaltens oder Aussehens braucht somit immer eine Bezugsgröße, diese wird als Norm bezeichnet.

Normen sind Verhaltensvorschriften und -erwartungen, die das Tun und Lassen der Mtiglieder einer Gesellschaft oder Gruppen regulieren.

Eine Norm ist damit auch ein Maßstab, an dem das Verhalten des Individuums gemessen wird. Bei der Feststellung einer Beeinträchtigung wird ein Individuum also bewertet, beurteilt und verglichen.

Normalität bedeutet hierbei die relative Übereinstimmung mit den Normen des Beurteilers.

Bei der Einschätzung menschlicher Verhaltensweisen spielen die statistische, die ideale und die funktionale Norm eine Rolle.

Der Maßstab der statistischen Norm ist der statistische Durchschnittswert einer Gesellschaft, d.h. als Norm werden hier die am häufigsten vorkommenden Verhaltensweisen bezeichnet.

Der Maßstab der idealen Norm sind die Vorstellungen, was in einer Gesellschaft für wünschenswert gehalten wird, d.h. als normal gilt hier ein Verhalten, das den allgemein akzeptierten gesellschaftlichen Regeln entspricht.

Als Maßstab der funktionalen Norm wird die subjektive Einstellung bzw. die ganz persönlichen Vorstellungen eines Individuums bezeichnet, d.h. Normalität wird danach beurteilt, inwieweit das Verhalten von den persönlichen Vorstellungen einer Person über sich selbst abweicht.

II. Sonderschulwesen

Nach den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland von 1994 wird der zu fördernden Personenkreis wie folgt definiert:

Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können.

Dies betrifft sowohl eine spezifische Förderung in Sonderschulen, wie auch in allgemeinen Schulen (einschließlich der beruflichen Schulen).

Gesetzliche Grundlage für die Förderung bilden die Schulgesetze der Länder.

Sonderpädagogische Förderung soll das Recht der behinderten und von Behinderung bedrohten Kinder und Jugendlichen auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung verwirklichen. Sie unterstützt und begleitet diese Kinder und Jugendlichen durch individuelle Hilfen, um für diese ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbständiger Lebensgestaltung zu erreichen.

Der besondere Erziehungsbedarf ergibt sich in Art und Umfang aus der jeweiligen Beeinträchtigung. Gemäß der zum Teil extremen Zeitaufwendigkeit der Lernprozesse bei bestimmten Behinderungen erweist sich in der Regel ein Ganztagsangebot sowie eine Verlängerung der Schulbesuchszeit für schwerer behinderte Kinder bzw. Jugendliche um ein bis drei Jahre zur Wahrung der Chancengleichheit als unerlässlich.

Sonderschulen mit überregionalem Einzugsbereich sind Schülerheime anzugliedern. Damit die Bindung der Schüler an das Elternhaus erhalten bleibt, ist für diese Schulen die 5-Tage-Woche dringend zu empfehlen.

Sonderschulen haben nur insofern eine Berechtigung, als sie gekennzeichnet sind durch eine besondere, behinderungsadäquate Zielsetzung und Methodik, durch behinderungsgemäße Unterrichtsorganisation einschließlich der Pausenfrequenz und -gestaltung, durch den Umfang ihres besonderen Angebots auch in zeitlicher Hinsicht, durch Individualisierung ermöglichende LehrerSchüler-Relationen, durch entsprechend ausbildungsmäßig qualifizierte Lehrkräfte und durch der besonderen Aufgabe entsprechende bauliche und ausstattungsmäßige Voraussetzungen.

Lehrpläne, die hinsichtlich der Bildungsziele, Unterrichtsinhalte und Leistungsanforderungen denjenigen der allgemeinen Schulen (Grundschule und Bildungsgänge der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums) entsprechen, sind Grundlage der Arbeit an allen Sonderschulen. Schulen für Lernbehinderte und Geistigbehinderte arbeiten nach eigenen Richtlinien. Das in den Stundentafeln der allgemeinen Schulen vorgesehene Unterrichtsvolumen wird um Stunden für sonderpädagogische Maßnahmen ergänzt.

Da der Schüler infolge seiner Behinderung auch in seiner Leistungsfähigkeit begrenzt ist, und außerdem durch besondere therapeutische Maßnahmen in seinen Kräften und in seiner Zeit stark beansprucht wird, ist bei der Auswahl des Lernstoffes zu beachten, dass der Schüler nicht überfordert wird.

Unerlässlich sind dabei sonderpädagogische Methoden, Mittel und Maßnahmen, bei denen das ständige, zielstrebige Üben der Funktionen, die behindert oder gestört sind, und das Üben der noch erhaltenden Kräfte im Vordergrund steht.

Besondere Aufgabe der Sonderschulen ist es, den Kindern und Jugendlichen rechtzeitig zu helfen, Vertrauen zu sich und ihren Leistungsmöglichkeiten zu gewinnen.

Lebenshilfe ist daher ein Grundprinzip der Sonderschule. Sie bestimmt das Klima der Schule, die Grundsätze des Unterrichts und die einzelnen Hilfeleistungen für jeden Schüler.

Das Sonderschulwesen gliedert sich in folgende Schultypen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die Sonderschule in ihren verschiedenen Typen ist eine eigenständige Schulform.

Die Einrichtung von zweizügigen Schulen ist anzustreben (d.h. Sondergrundschule von 1.-4. Kl. und Sonderhauptschule 5.-9. Kl.).

Es sind Einrichtungen zu schaffen, die nach Möglichkeit auch Behinderte in die Lage versetzen, die Bildungsabschlüsse der allgemeinen Schulen zu erreichen.

Die innere Organisation der Sonderschulen richtet sich nach sonderpädagogischen Grundsätzen. Mehrfachbehinderte Kinder, wie z.B. blinde Gehörlose, blinde und gehörlose und geistig Behinderte, besuchen die Sondeschule, in der sie am besten gefördert werden können, soweit nicht eigene Einrichtungen zu schaffen sind.

Aufnahmeverfahren für die Sonderschule

Aufnahmekriterien

a) keine oder unzureichende Möglichkeit der Förderung in der Normalschule

b) zu erwartende Möglichkeit, die Ziele der Lernbehindertenschule zu erreichen

Bei Schülern mit Erziehungsschwierigkeiten, entwicklungs- oder umweltbedingten Lernausfällen oder Lernrückständen in nur einem Unterrichtsfach ist sorgfältig zu prüfen, inwieweit andere pädagogische Maßnahmen geeigneter sind.

Schüler mit vorübergehenden teilweisen oder milieubedingten Leistungsbehinderungen dürfen nicht in die Sonderschule für Lernbehinderte aufgenommen werden.

Die Aufnahme eines sonderschulbedürftigen Kindes in die Schule für Lernbehinderte erfolgt nach der geltenden Rechtsfassung im Interesse des Kindes, indem sie eine seiner Persönlichkeit entsprechende optimale Beschulung gewährleistet.

Von Erziehungsberechtigten werden jedoch gegen die Aufnahme ihrer Kinder in die Schule für Lernbehinderte mehr Widerstände entgegengebracht als gegen andere Schullaufbahn- entscheidungen. Sie befürchten - in vielen Fällen sicher zu Recht - eine soziale Diskriminierung ihrer Kinder in der Öffentlichkeit.

Um die notwendige Aufnahme notfalls auch gegen den Willen der Eltern durchzusetzen, haben alle Länder der BRD verbindliche Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften erlassen, die das Verfahren regeln.

Antragsstellung zur Aufnahme in die Sonderschule

Der Antrag zur Aufnahme in die Sonderschule kann gestellt werden:

- von den Erziehungsberechtigten -> bei Beginn der Schulpflicht können Eltern ihr offensichtlich sonderschulbedürftiges Kind unmittelbar bei der zuständigen Sonderschule anmelden

- von der allgemeinen Schule -> von der Grundschule werden Schüler zum Besuch der Sonderschule vorgeschlagen, wenn vor oder zu Beginn der Schulpflicht vermutet wird, dass „Sonderschulbedürftigkeit“ vorliegt und ein erfolgreicher Besuch der Grundschule ausgeschlossen erscheint. Ein Zurückstellen dieser Kinder vom Schulbesuch ist zu vermeiden.

- von der Sonderschule und

- unter Umständen von zuständigen Behörden

Das folgende Schema zeigt die Grundstruktur des Aufnahmeverfahrens nach den derzeit geltenden Verordnungen der Länder sowie dem Gutachten und der Empfehlung zur Ordnung des Sonderschulwesens der KMK:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

- Sichtung durch die allgemeine Schule: - Die allgemeine Schule schlägt Schüler, bei denen eine Störung, bzw. eine Behinderung beobachtet oder vermutet wird, rechtzeitig zur Überprüfung vor.

In der Regel sollten die Schüler innerhalb der ersten Schuljahre gemeldet werden.

Für die Überprüfung ist es notwendig, dass die meldende Schule alle wichtigen Tatsachen, Beobachtungen und Erfahrungen, die sich auf die offensichtliche oder vermutete Behinderung, das Verhalten, die Lernweise und die schulischen Leistungen der Kinder beziehen, schriftlich darstellen.

Die allgemeine Schule ist verpflichtet, den Eltern vor Einleitung des Überprüfungsverfahrens Gelegenheit zur Stellungsnahme zu geben.

- Überprüfung durch die Sonderschule: - Die Überprüfung hat nicht nur Art und Umfang der Behinderung und soweit wie möglich ihre Ursachen aufzuzeigen, sondern v.a. die Auswirkungen der Behinderung auf die schulischen Leistungsfähigkeit festzustellen.

Lehrer der entsprechenden Sonderschule führen die sonderpädagogische Überprüfung durch. Die Überprüfung hat sich u.a. zu erstrecken:

- auf den schulischen Leistungsstand

- die Leistungsmöglichkeiten im körperlichen und geistigen Bereich

- das Verhalten beim Erfassen und Ausführen von Aufgaben

- die Ansprechbarkeit und die Kontaktfähigkeit

- die gesamten Lebensumstände

Die Sonderschule legt alle Unterlagen mit einem zusammenfassenden Gutachten, das mit einem Vorschlag abschließt, der Schulaufsichtsbehörde zur Entscheidung vor.

- ärztliche Untersuchung: - Aufgabe des Schularztes ist es, den allgemeinen

Gesundheitszustand zu untersuchen und festzustellen, ob dem Kind ärztlich geholfen werden kann. einige Länder verlangen die ärztliche Untersuchung nur noch in besonderen Fällen. Dabei handelt es sich v.a. im Kinder mit Sinnesschädigungen, organisch bedingten Sprachstörungen, neurologischen Störungen

- Beteiligung der Erziehungsberechtigten: Dem Erziehungsberechtigten steht lt.

Verfassung ein Mitspracherecht, aber kein Mitbestimmungsrecht zu. Es umfasst den Anspruch auf Informationen über die beabsichtigte Aufnahme des Kindes in die Sonderschule und auf Stellungsnahme dazu.

- Entscheidung durch die Schulaufsichtsbehörde: Die Aufnahmeentscheidung ist ein Verwaltungsakt und kann als solcher nach dem geltenden Verwaltungsrecht nur von der Schulaufsichtsbehörde getroffen werden.

Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet, ob das Kind in die allgemeine Schule aufgenommen wird, oder dort verbleiben soll oder ob es in eine Sonderschule und in welche aufzunehmen ist.

Rückschulung

Sobald bei einem Schüler die Gründe entfallen, die seine Aufnahme in eine Sonderschule notwendig gemacht haben, hat der Schüler durch eine rechtzeitige und gutvorbereitete Rückschulung in eine seiner Leistungsfähigkeit angemessenen allgemeinen Hauptschule, die Möglichkeit den Hauptschulabschluss zu erreichen.

Über die Umschulung von einer Sonderschule in die allgemeine Schule entscheidet die Schulaufsichtsbehörde auf Antrag der Sonderschule oder der Eltern.

Der Antrag der Sonderschule hat

- ein Gutachten zu enthalten, aus dem hervorgeht, dass die Voraussetzungen für den Besuch einer Sonderschule entfallen sind, weil der Schüler dem Bildungsgang der allgemeinen Schule zu folgen vermag.

- Weiterhin sind Angaben über den augenblicklichen Leistungsstand des Schülers,

- sowie eine Stellungnahme der für die Aufnahme vorgesehenen allgemeinen Schule darüber beizufügen, ob zu erwarten ist, dass der Schüler aller Voraussicht nach in der Lage sein wird, einen Abschluss oder angemessenen Abgang zu erreichen.

Dieses Verfahren setzt eine enge Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Schulen voraus, bevor ein Antrag gestellt wird. Diese Zusammenarbeit muss jedoch auch nach der Überweisung fortgesetzt werden. Dabei wirkt, falls erforderlich, der Schulpsychologe Dienst mit.

Falls Anträge auf Rückschulung von Erziehungsberechtigten gestellt werden, leitet die Schulbehörde diese der Sonderschule zur Stellungsnahme zu.

Ca. 17% der Schüler der Schulen für Lernbehinderte werden nach dem Ausgleich des schulischen Leistungsstandes wieder in die Hauptschule zurückgeschult.

Statistische Vergleiche der Sonderschulbedürftigen

Gemessen an der Gesamtzahl aller Sonderschüler verteilen sich die prozentualen Anteile der Sonderschüler auf die einzelnen Sonderschultypen wie folgt:

Anteile der Behinderungsarten an der Gesamtzahl aller Sonderschüler

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Demnach bilden die Schüler der Lernbehindertenschule mit 2/3 aller Sonderschüler die größte Gruppe.

Geistigbehinderte und Körperbehinderte, die im öffentlichen Bewusstsein als die Behinderten gelten, bilden zusammen nur 1/5 aller Sonderschüler. Die Schulen für Sprachbehinderte und Verhaltensgestörte, die sich weitgehend als Durchgangsschulen verstehen, werden zusammen mit ¼ aller Sonderschüler besucht. Mit knapp 5% bilden Sehgeschädigte und Hörgeschädigte die kleinste Gruppe.

III. Die Schule für Lernbehinderte

Die Geschichte der Lernbehindertenschule

- Zwischen 1850 und 1900 entwickelte sich in Abhängigkeit von ökonomischen und bildungspolitischen Verhältnissen der neue Schultyp „Hilfsschule“.

- Zeitspezifische Geistesströmungen, wie Aufklärung und Rationalismus schufen die Bereitschaft, allen Menschen, ihren Möglichkeiten entsprechende, Bildung und Erziehung zu vermitteln. So entstanden nach der Einrichtung von Bildungsstätten für Sinnesgeschädigte auch spezielle

Bildungsstätten für Schwachsinnige.

- Die Umwandlung der „Schwachsinnigenschule“ des 19. Jahrhunderts zur Hilfsschule des 20. Jahrhunderts vollzog sich unter dem Einfluss erhöhter Leistungsanforderungen an die Volksschule. Die rasch fortschreitende Industrialisierung gab der Volksschule erhöhte Bildungsziele vor. Der Bedarf an Facharbeitern setzte neue Lerninhalte voraus.

- Die Hilfsschule seit ihrer Entstehung hatte v.a. folgende Funktionen zu erfüllen:

a) Entlastung der Regelschule von störenden und hemmenden Schülern und Aussonderung von Schülern, die zudem nicht diszipliniert sind.

b) Das Bestreben, Behinderte zu einer eigenen weitestgehend selbständigen Lebensführung zu verhelfen, indem sie auf den Produktionsprozess vorbereitet werden.

- Zwischen 1890 und 1914 stieg die Zahl der Hilfsschüler von rund 2.300 auf 43.000, die Zahl der Klassen von ca. 100 auf ca. 1.800. Der erste Weltkrieg verhinderte eine weitere Ausbreitung der Hilfsschulen. 1898 wurde ein Verband der Hilfsschulen Deutschlands in Hannover gegründet.

- Die Situation der Hilfsschulen zu Beginn der 20er Jahre lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Ein eigenes Hilfsschulgesetz gab es nicht. Die Hilfsschule war Teil der Volksschule. Es lag in der Kompetenz der Gemeinden, Hilfsschulen zu errichten.

1922 gab es einen ersten staatl. Ausbildungslehrgang für Hilfsschullehrer in München in Verbindung mit der Universität. Die Gesellschaft für Heilpädagogik wurde in München gegründet.

Bis zum Ende der Weimarer Republik blieb das Hilfsschulwesen uneinheitlich:

Neben selbständigen Hilfsschulen gab es „Sonderklassen“ an beruflichen Schulen, Klassen, die ausschließlich von Hilfsschülern besucht wurde wie auch Klassen, in denen Volks- und Hilfsschüler gemeinsam unterrichtet wurden.

- Während der Nationalsozialistischen Diktatur blieben die Hilfsschüler nicht von Sterilisation und Euthanasie verschont.

Von 1933 bis 1945 wurde die Hilfsschule durch den nationalsozialistischen Staat vernachlässigt, sie wurde zu einem „Sammelbecken für die Ausmerze kranker Erbgänge“ umfunktioniert.

- Nach 1945 versuchte man in der Fortführung der Hilfsschule an die Zeit vor 1933 anzuknüpfen. Hilfsschulen wurden wieder aufgebaut, Abgrenzungsversuche zur Volksschule vornehmlich als Schulen für Schulversager, bestimmten den Aufbau des Sonderschulwesens für Lernbehinderte der BRD.

- 1961 Umbenennung der „Hilfsschule“ in Hessen in „Sonderschule für Lernbehinderte“, anschließend erfolgte die Umbenennung in allen Bundesländern.

Mit dem Ausbau der „Schule für Lernbehinderte“ erfolgte eine weitere Differenzierung des Hilfsschulwesens. Der Ausbau dieser Schule wurde durch die zahlenmäßig starken Jahrgänge, die verminderte Lehrerzahl und dem damit verbundenen Bestreben der Grund- und Hauptschulen nach Aussonderung „schwieriger“ Schüler vorangetrieben. Die Qualität der Beschulung in der Regelschule verbesserte sich damit jedoch nicht.

- Seit ihrem Bestehen ist die Schule für Lernbehinderte als „schichtspezifische“ Schule anzusehen. Die sozialen Determinanten der Lernbehinderung blieben weitgehend unbeachtet und wurden bildungspolitisch nicht berücksichtigt. Die Sonderschule beseitigt nicht soziale Randstände, sondern verfestigt sie geradezu.

Allgemeine Beschreibung der Lernbehindertenschule

Die Schule für Lernbehinderte ist nur im Rahmen des gesamten Schulsystems zu verstehen, in dem sie zwischen Grund- und Hauptschule einerseits und Schule für Geistigbehinderte andererseits eingefügt ist. Sie ist in Unterstufe (1.-3. Klasse), in Mittelstufe (4.-6. Klasse) und in die Oberstufe ( 7-9 (10) Klasse) gegliedert.

Die Schüler dieser Schule sind nicht durch einheitliche Merkmale zu charakterisieren, da ihre Schwächen nur in bestimmten Lern- und Leistungssituationen erkennbar werden.

Der Unterricht in der Schule für Lernbehinderte erfolgt nach eigenen Lehrplänen. Eine Vereinheitlichung dieser Lehrpläne der einzelnen Bundesländer wird angestrebt.

Die Lehrpläne spiegeln die Problematik dieses Sonderschultyps wieder, indem sie einerseits den besonderen Bedürfnissen dieser Schüler gerecht zu werden versuchen und andererseits den Anschluss an die Hauptschulen noch ermöglichen sollen.

Der Bildungsplan der Schule für Lernbehinderte ist nicht eine Verkürzung oder Vereinfachung des Bildungsplanes der Grund- und Hauptschule. Er baut auf den dem lernbehinderten Schüler gegebenen Möglichkeiten auf. Der Schüler soll in die Lage versetzt werden, den Anforderungen seines späteren Lebens soweit als möglich gerecht zu werden und einen Platz in der Arbeitswelt zu finden.

Die Schule für Lernbehinderte führt zu einem eigenen Abschluss, der unterhalb dem der Hauptschule liegt. Rückschulungen in die Hauptschule sind möglich. Die Quote der rückgeschulten Schüler schwankt regional und von Schule zu Schule zw. 1,5% und 20%.

Der Anteil lernbehinderter Schüler am jeweiligen Alterjahrgang schwankt sehr und hängt stark von der Wohnbevölkerung des Einzugsgebietes einer Schule ab. Schulen, deren Schüler aus ungünstigen Wohngebieten kommen, werden von bis zu 10% eines Altersjahrganges besucht, bei Einzugsgebieten mit bevorzugten Wohnlagen sinkt der Anteil lernbehinderter Schüler bis auf 1% und darunter.

Der allgemeine Rückgang der Schülerzahlen an den Grundschulen ermöglicht heute vielen schwächeren Schülern das Verbleiben in der Grundschule und führt daher zu einem verstärkten Rückgang der Schülerzahlen in Schulen für Lernbehinderte.

Die Schule für Lernbehinderte hat die Aufgabe, ihren Schülern unter Anwendung sonderpädagogischer Maßnahmen eine angemessene Bildung zu vermitteln. Durch besondere Erziehungs- und Unterrichtsmethoden, durch sozialpädagogische Fürsorge und durch das Bereitstellen heilpädagogischer wirksamer Situationen soll die geistig-, seelische und körperliche Entfaltung der Lernbehinderten gefördert werden.

Das Lernen durch Beispiel, die eigenen Erfahrung im Umgang mit Personen und Sachen, das ständige Üben, die Gewöhnung und die Pflege persönlicher Kontakte haben den Vorrang vor einer überwiegend belehrenden und erklärenden Unterrichts- und Erziehungsweise.

Um die Fähigkeit zu stärken, Vorgänge darzustellen und ihre Zusammenhänge deutend zu erfassen sowie sich den Mitmenschen sachgerecht und verständlich mitzuteilen, haben sprachlich Ausdruckspflege und Begriffsbildung besonderes Gewicht.

Die Selbsttätigkeit wird in den Schulen für Lernbehinderte besonders gepflegt, weil sie geeignet ist, zu Einsichten zu führen, die dem Lernbehinderten sonst verschlossen blieben. Dabei erzielte Erfolgserlebnisse stärken das Selbstvertrauen.

Um die verschiedenartigen Anlagen der Schüler und die vielfältigen Formen, in denen sich ihre Lernbehinderung äußert, gerecht zu werden, wird der differenzierenden Arbeitsweise weiter Raum gegeben. Technisches Werken und musisches Tun haben zusätzlichen beurteilenden und heilpädagogischen Wert.

Kinder, die in der Schule für Lernbehinderte nicht oder nicht hinreichend gefördert werden können, besuchen die Schule für Geistigbehinderte. Es wird also nicht allein durch die Fähigkeit eines Kindes bestimmt, ob es die Schule für Lernbehinderte besucht, sondern in den oberen und unteren Grenzbereichen immer auch von den Erwartungen und Möglichkeiten der abgebenden Schule.

Der Begriff „Lernbehinderung“

Der Begriff "Lernbehinderung" entstammt dem Bereich der allgemeinbildenden Schulen, wo man in den sechziger Jahren im Zuge einer Neuordnung des Sonderschulwesens die damaligen "Hilfsschulen" in "Schulen für Lernbehinderte" umbenannt hat. Verbunden damit waren eine neue Sicht von Schülern mit Lernbehinderungen und ein verändertes Konzept zu ihrer pädagogischen Förderung. Auch die lange Zeit dominierende "Schwachsinnstheorie" als vorrangiges Erklärungsmodell für Lern- und Schulversagen konnte damit als endgültig überwunden gelten. Heute ist klar und unbestritten, dass Lernbehinderungen ebenso wie Leistungs- und Intelligenzrückstände durch vielerlei Einflüsse zustande kommen und im Verlauf der einzelmenschlichen Entwicklung verstärkt, aber auch über gezielte Hilfe vermindert werden können. Damit steht im Vordergrund derzeitiger pädagogischer und rehabilitativer Bemühungen der Aspekt der Fördermöglichkeiten. Notwendige diagnostische Abklärungen sowie eventuelle kategoriale Zuordnungen erfolgen allein im Dienste dieser Zielsetzung. Die individuelle Problemlage des behinderten Kindes und Jugendlichen an unterschiedlichen Lern- und Tätigkeitsorten steht im Zentrum der pädagogisch-rehabilitativen Intentionen. Deshalb sind die meisten Bundesländer dazu übergegangen, nicht mehr von "Schulen für Lernbehinderte" zu sprechen, sondern von Förderschulen. Ebenso wird eingeräumt, dass hier Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu unterrichten sind, das heißt Kinder und Jugendliche, die spezifischer Unterstützung bedürfen, um ihren Bildungsmöglichkeiten gerecht werden zu können.

Als sonderschulbedürftig lernbehindert sind Kinder anzusehen, die schwerwiegend, umfänglich und langdauernd in ihrem Lernen beeinträchtigt sind, so dass die Aufnahme, Speicherung, Konzentration und Verarbeitung von Lerninhalten nicht in altersentsprechender Weise gelingt und dadurch deutlich normabweichende Leistungs- und Verhaltensformen zeigen und aus diesem Grunde im Unterricht der allgemeinen Schule auch unter Ausschöpfung spezieller Förder- und Stützmaßnahmen nicht hinreichend gefördert werden können.

Kinder und Jugendliche sind in der Regel dann als lernbehindert anzusehen,

a) wenn sie, bezogen auf die Altersnorm, einen psychischen Entwicklungs- und schulischen Leistungsrückstand von mehr als 2-3 Jahren aufweisen,

b) in einem Intelligenzmessverfahren einen Gesamt-IQ im Bereich zwischen 65 und 85 ( untere Grenze zur geistigen Behinderung etwa 55 ) liegt und wenn zugleich ein erhebliches Schulversagen gegeben oder zu erwarten ist, und

c) ein retardiertes Sozialverhalten zeigen.

Neben Lernbehinderung i.e.S. als der schwereren Form von Lernbeeinträchtigung besteht ein breiter Bereich von weniger gravierenden Formen, oft Lernstörungen genannt. Hier handelt es sich um Beeinträchtigungen partieller, temporärer oder reaktiver Art. Die Übergänge zwischen den Formen der Lernbeeinträchtigung sind fließend. Vor allem können durch ungünstige Wechselwirkungen leichtere Formen im Laufe der Zeit kumulativ in schwerere übergehen, wenn eine sonder- pädagogische Gegensteuerung fehlt oder die negativen Umweltwirkungen nicht gemindert werden.

Die Erscheinungsformen des schulischen Lern- und Leistungsversagen sind vielfältig.

Typische Probleme sind:

- Der Lernprozess, insbesondere beim Erfassen von Zusammenhängen und bei Problemlösungen, ist verlangsamt.

- Vor allem beim Lesen, Rechnen und Schreiben wird ein erheblicher Leistungsrückstand erkennbar.

- Labile, zeitlich und thematisch eng begrenzte Motivation, Desinteresse, Schulverdruss.

Konzepte, Förderorte und Maßnahmenkataloge haben sich weiter ausdifferenziert. Dazu zählen ein verändertes Verständnis im Umgang mit behinderten Menschen, Erfahrungen sonderpädagogischer Förderung in Sonderschulen und in allgemeinen Schulen, die Ausweitung der Früherkennung und Frühförderung und der Einsatz weiterentwickelter und neuerer technischer Hilfsmittel. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler an Schulen für Lernbehinderte/Förderschulen nimmt in den letzten Jahren im Vergleich zur Gesamtschülerzahl wieder zu (1994 etwa 382 000 Schüler, das entspricht 2,4

Prozent aller Schüler). Zugleich verbleibt eine wachsende Anzahl von förderbedürftigen Schülern und Schülerinnen in allgemeinen Schulen und wird dort im gemeinsamen Unterricht gefördert. Die der Schule für Lernbehinderte/Förderschule heute überwiesenen Schüler zeigen im Vergleich zu früheren Jahrzehnten zudem größere Rückstände, vermehrt Erziehungsschwierigkeiten und oft Mehrfachbehinderungen, so dass sich auch im Blick auf eine spätere berufliche und soziale Eingliederung zusätzliche sonderpädagogische Aufgabenstellungen ergeben.

Heute geht man von einem dynamischen Behinderungsbegriff aus, da insbesondere Lernbehinderung, eine von vielen Faktoren abhängige und in Grenzen veränderbare Größe darstellt und es wäre falsch, Behinderung als unveränderbare Gegebenheit hinzunehmen. Heute haben rehabilitative und präventive Maßnahmen einen weit höheren Stellenwert als früher. Lernbehinderung ist das exemplarische Beispiel für eine Behinderungsform, bei der durch geeignete Maßnahmen im Sinne der Rehabilitation berufliche und gesellschaftliche Eingliederung sowie personale Selbstbestimmung und Verantwortlichkeit im Erwachsenenalter oft erreichbar sind.

Ursachen einer Lernbehinderung

Organische Bedingungen

a) Erbfaktoren (endogene Faktoren)

- mangelnde Erbanlagen der Eltern sekundär durch ererbte Stoffwechselstörungen

entstandene Schädigungen

b) Erworbene Schädigungen (exogene Faktoren)

- Schädigungen im Mutterleib (z.B. durch Rötelerkrankung der Mutter)

- Geburtsschäden (z.B. Sauerstoffmangel)

- Frühkindliche Gehirnerkrankungen (z.B. Gehirn- und Hirnhautentzündung)

- Verletzungen des Gehirns (z.B. Unfälle)

Umweltbedingungen

a) Individuelle psycho-soziale Beeinträchtigungen

- Störungen der frühen Mutter-Kind-Beziehung

- Mangel an Zuwendung, emotionaler Wärme und Verständnis im Kleinkindalter

- Gestörte oder unvollständige Familien

- übergroße Geschwisterzahlen bei geringer Intaktheit der Gesamtfamilie

- seelische Traumen

- mangelnde oder fehlerhafte Erziehung

- Schulversäumnisse

- Methodische Fehler

- Entwicklungskrisen

b) Sozialisationsmängel

- geringe geistige Anregung

- unzulängliches Sprachmilieu

- geringe Leistungsmotivation

- stark lenkende und einengende Erziehungspraktiken

- geringe Erwartungshaltung der Eltern

- negative Einstellungen der Umwelt

Die überwiegende Zahl der Lernbehinderungen entsteht nicht durch einen einzigen Faktor, sondern durch das Zusammenwirken mehrerer Bedingungen. So sind bei vielen Lernbehinderten soziokulturelle Belastungsmomente wie auch häufig „Mehrfachbehinderungen“ festzustellen.

Vor allem die negativen Einflüsse während der frühkindlichen Kindheit, etwa Lernausfälle auf Grund mangelnder sprachlicher und geistiger Anregung oder emotionaler Bedürfnisversagung, bedingen, dass Kinder sozial benachteiligter Randgruppen von Lernbehinderung bedroht sind. Erhöhter Auslesedruck in der Schulzeit begünstigt oder verstärkt das Entstehen von Lernbehinderungen. Ursachen für das Entstehen von Lernbehinderungen bzw. für deren Verstärkung sind aber nicht allein im Schüler oder in den außerschulischen sozialen Bedingungen, sondern auch in der Schulsituation, zum Beispiel der Qualität und Quantität des Unterrichtsangebotes oder den Reaktionen der Lehrer und der Mitschüler, gegeben.

Es werden schwerpunktmäßig 2 Hauptgruppen von lernbehinderten Schülern unterschieden ( wobei stets von dem Zusammenwirken verschiedener Faktoren auszugehen ist) :

1. Lernbehinderte mit deutlichem Intelligenzrückstand.

Bei ihnen zeigt sich erhebliches Lern- und Leistungsversagen allgemeinre Art, die Intelligenzleistungen sind insgesamt herabgesetzt, das Sozialverhalten ist nicht altersgemäß entwickelt.

2. Lernbehinderte mit generalisierten Lernstörungen

a) Aufgrund von neurologischen Dysfunktionen, d.h. bei diesen Kindern ist der Intelligenzquotient

oft gar nicht oder nur wenig vermindert; umschriebene Ausfälle, Schwächen oder Irregularitäten stehen im Vordergrund und haben sich zu altersunangemessenem Lern- und Leistungsverhalten ausgeweitet.

b) Aufgrund psychoreaktiver Grundlage, d.h. durch neurotisierende Bedingungen im Elternhaus, in

der Schule oder in der übrigen Umwelt haben bei diesen Schülern emotionale Störungen,

Lernhemmungen sowie Verhaltensauffälligkeiten hervorgerufen und zu einem allgemeinen und andauernden Schulversagen geführt.

c) Aufgrund von sozio-kulturell bedingter Art, d.h. durch ungünstige Milieueinwirkungen und mangelnde Anregung haben bei diesen Schülern besondere Sprach- und Verhaltensmuster, einen Entwicklungsrückstand, einen altersunangemessenen kognitiven Verarbeitungsstil sowie motivationale Hemmnisse entstehen lassen, so dass sie den Anforderungen der allgemeinen Schule nicht genügen können, obwohl die intellektuelle Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigt sein muss.

Bestimmungsschema sonderschulbedürftiger Lernbehinderung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abgrenzungen

Es gibt kein eindeutiges Merkmal, das Lernbehinderte als eine in sich geschlossene Gruppe ausweist und sie von Nicht-Lernbehinderten unterscheiden lässt. Abgrenzungen zu anderen Behindertengruppen, wie Schwerhörige oder Sehbehinderte, sind nicht selten in der Praxis nur schwer zu treffen.

Schwierigkeiten ergeben sich, wenn man versucht, Lernbehinderung nach dem Schema körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung zu bestimmen. Lernbehinderte sind in der Regel weder körperbehindert, noch sind sie den Geistigbehinderten zuzuordnen. Lernbehinderte sind meist auch nicht seelisch behindert, wenngleich heute viele von ihnen Verhaltensstörungen aufweisen. Dennoch sind Lernbehinderte zumindest zeitweilig - aufgrund vielfältiger Beeinträchtigungen (körperlicher, psychomotorischer, motivationaler, kognitiver, sprachlicher Art)

- insoweit tatsächlich behindert, als "ihre Teilhabe am Leben der Gesellschaft wesentlich erschwert ist". Dies schließt andererseits nicht aus, dass es Fälle von Lernbeeinträchtigung gibt, bei denen die kognitiven und sozialen Auffälligkeiten mit fließenden Grenzen in den Normalbereich übergehen.

→Nicht zur Gruppe der Lernbehinderungen werden Beeinträchtigungen gerechnet, die primär beruhen auf:

Sinnesschädigungen (Seh- und Hörschädigungen) Körperbehinderungen

Sprachgebrechen

Mittelgradige und schwere geistige Behinderung (IQ unter 55)

Formen primärer Verhaltensstörung mit sekundären Lernschwierigkeiten Umschriebene klinische Zustandsbilder, z.B. Psychosen, Anfallsleiden Verhaltensmerkmale

- grundsätzlich erziehungs- und bildungsfähig bis zur vollen Lebenstüchtigkeit (gesellschaftlich beruflich, privat)

- grundsätzlich dieselben psychischen Abläufe sowie Lern- und Lernaufbauprozesse wie bei nicht behinderten Jugendlichen, jedoch in zeitlich gedehnter, nach Umfang reduzierter, qualitativ modifizierter und strukturell veränderter Ausformung

- Wahrnehmungsleistung eingeschränkt, weniger differenziert und gegliedert

- Vorstellungsfähigkeit vermindert, weniger klar, strukturell vereinfacht

- Zuwendung, Aufmerksamkeit, Konzentration vor allem in komplexen Situationen und bei abstrakten Inhalten vermindert sowie nach Zeit und Intensität wechselnd

- Gedächtnisleistungen zwar sowohl für kurzzeitige Eindrücke als auch für das langfristige Behalten leicht vermindert, aber im Sinne der Lebenstüchtigkeit voll funktionsfähig

- kognitive Verarbeitungsprozesse (Abstrahieren, Begriffbildung, Urteilsbildung, produktives wie reproduktives Denken, Transfer, Gestaltung) besonders erschwert, in der Beweglichkeit eingeschränkt und im Ablauf erheblich verzögert

- Gefühls- und Affektabläufe oft instabil und weniger differenziert

- Eigensteuerung und Selbstkontrolle weniger ausgeprägt, stärker bedürfnisbestimmt, mehr passives Sich-treiben-lassen als aktive Bewältigung, erhöhte Suggestibilität,

Umweltverhaftetheit, unkritisches Verhalten

- Interessen- und Wertbereiche begrenzt

- Sprache in ihrer Entwicklung verzögert, reduzierter und veränderter Wortschatz, artikulatorische und grammatikalische Mängel, semantische Abweichungen, erhöhter Anteil an Sprachfehlern

- motorisch zwar allgemein gewisse Minderleistungen (Tempo, Koordination, Kraft) jedoch relativ bessere Leistungsfähigkeit als bei verbaltheoretischen Anforderungen

- Sozialverhalten: verzögerte soziale Reife, verminderte Kooperation, erhöhte Neigung zu

Regressivität wie Aggressivität, vermehrte Gehemmtheit wie auch Hemmungslosigkeit, geringere Distanziertheit, Schwierigkeiten bei der Bewältigung sozialer Situationen, Schwierigkeiten in der Rollenübernahme und -bewältigung In allen Bereichen sind die genannten Unzulänglichkeiten vielfach anzutreffen, jedoch bestehen z.T. erhebliche Verbessungsmöglichkeiten bei entsprechender sonderpädagogischer Einwirkung und durch geeignete Trainingsverfahren. Gleichfalls lassen sich die Entstehung und Ausweitung der Mangelzustände z.T. vorbeugend verhüten.

Lernziele und Lerninhalte

auf der Unterstufe

- Erlangung von Schulreife, - interesse und -bereitschaft

- Stärkung des Selbstvertrauens, Entwicklung altersangemessener Motiviertheit und Lernbereitschaft

- Anregung kooperativen Verhaltens (Lernfähigkeit in der Gruppe)

- Entwicklung und Training basaler Erkenntnis- und Handlungsformen

- Beginn des Lese- und Schreibunterrichts

- Ausweitung von Sach- und Umweltkenntnissen

- Freisetzen von Spontankräften und schöpferischer Aktivitäten

auf der Mittelstufe

- Systematischer Erwerb elementarer Sachkenntnisse

- Erwerb und Sicherung grundlegender Lese- und Schreibfertigkeiten

- Entwicklung grundlegender mathematischer Einsichten und Erlernen der Grundrechenarten

- Anregung und Schulung gestaltenden Tuns

- körperliche, grob- und feinmotorische Schulung

- verstärkte Förderung und Ausbau der Soziabilität auf der Oberstufe

- Festigung und Ergänzung der Lerninhalte der Mittelstufe

- Lernen und Arbeiten in exemplarischen Sacheinheiten

- politische und gesellschaftliche Bildung

- Hinführen zur Arbeits- und Wirtschaftswelt (Arbeitslehre)

- gezieltes Verhaltenstraining zur Erlangung höchstmöglicher Soziabilität

- Förderung individueller Fähigkeiten

- Anregung und Förderung der persönlichen Entfaltung

Literaturverzeichnis:

- Pädagogik / Psychologie 2 Stamm Verlag Köln 1999 · Grundwissen Pädagogik

Stark Verlag Freising 1996

- Grundlagen der Sonderpädagogik (Heinz Bach) Haupt Verlag Bern - Stuttgart - Wien 1999 · Sonderpädagogik im Grundriss (Heinz Bach)

Carl Marhold Verlagsbuchhandlung Berlin 1985 · Handbuch der Sonderpädagogik Band 4 Pädagogik der Lernbehinderten Carl Marhold Verlagsbuchhandlung Berlin 1977 · Handbuch der Sonderpädagogik Band 11 Vergleichende Sonderpädagogik Carl Marhold Verlagsbuchhandlung Berlin 1987 · Handbuch der Sonderpädagogik Band 10 Sonderpädagogik und Sozialarbeit

Edition Marhold im Wissenschaftsverlag Volker Spiess GmbH Berlin 1990 · Sonderschule von A - Z (Wolfgang Vater)

Rehabilitationsverlag GmbH Bonn 1984

- Grundkonzeption der Lernbehindertenpädagogik (E. Kleber) Ernst Reinhardt Verlag München, Basel 1980

Excerpt out of 24 pages

Details

Title
Sonderpädagogik
Grade
1
Author
Year
2001
Pages
24
Catalog Number
V104977
ISBN (eBook)
9783640032747
File size
423 KB
Language
German
Keywords
Sonderpädagogik
Quote paper
Katja Simmen (Author), 2001, Sonderpädagogik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/104977

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Title: Sonderpädagogik



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