Bündnisse zwischen Staaten - Fluch oder Allheilmittel ? Eine Analyse der heutigen internationalen Organisationen


Seminar Paper, 2001

16 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Das moderne Staatsverständnis

2 Kennzeichen einer nationalen Identität

3 Voraussetzungen für die Entstehung internationaler Organisationen
3.1 Grundlagen für die Entstehung internationaler Organisationen
3.2 Entstehungsgeschichte folgender Organisationen :
3.2.1 UN
3.2.2 EU
3.2.3 NATO
3.2.4 KSZE

4 Entstehung der europäischen Legimität
4.1 Legitimation der Entscheidungen der EU
4.2 Legitimation der Entscheidungen der KSZE

5 Entstehung der internationalen Legitimität
5.1 Legitimation der Entscheidungen und Handlungen der UN
5.2 Legitimation der Entscheidungen und Handlungen der NATO

6 Ausblick

Anhang : Literaturverzeichnis

1 Das moderne Staatsverständnis

Die Idee des „Nationalstaates“ war fast 200 Jahre lang das beherrschende Staatsmodell auf der ganzen Welt.

Die Idee des Nationalstaates wurde erst nach dem 2. Weltkrieg verworfen zu Gunsten komplexer internationaler Systeme auf der Basis völkerrechtlicher Verträge und Abkommen, die die Staaten in bestimmten Bereichen auf multilateraler Form binden. (Blanke : 16)

Diese supranationalen Organisationen sollten nach dem 2. Weltkrieg vor allem dazu dienen, daß Deutschland zügig in das internationale System integriert wurde, nachdem es den 2. Weltkrieg verloren hatte, um zu verhindern, daß es ohne die Unterstützung der Alliierten wieder einen Rückfall zum Nationalsozialismus gab. Denn in der deutschen Verwaltung bzw. in politischen Parteien saßen teilweise noch genügend „Alt-Nazis“, die hofften im alte Stil weiter arbeiten zu können ohne das es jemandem auffallen würde.

Diese supranationalen Systeme boten den Staaten die Möglichkeit, daß ihre politischen und wirtschaftlichen Aktivitäten sich nicht mehr nur auf das eigene Staatsgebiet erstrecken mußten, sondern das die Staaten die Möglichkeit erhielten (fast) in der ganzen Welt vor allem wirtschaftlich aktiv zu werden.

Des weiteren sollten diese internationalen Systeme (EU, NATO) einen Zusam- menhalt westlicher Staaten vor der Gefahr einer kommunistischen Expansion bieten. (Weidenfeld : 15)

Als Gegenstück gab es für die östlichen Staaten den ‚Warschauer Pakt“, der von der UdSSR initiiert wurde, um so die anderen kommunistischen Staaten besser unter Kontrolle zu haben. Er diente der UdSSR als „Bollwerk“ gegen die „West-Mächte“. Die Kontrolle über die Aktivitäten der (westlichen) Staaten sollte durch internationale Systeme gewährleistet werden (EU, NATO), die einen gewissen Grad an eigener Souveränität und Verantwortung erhalten sollten. (Kaldor : 19)

Diese internationalen Systeme (EU, NATO) führten dazu, daß nationale Kompe- tenzen an supranationale Organisationen abgegeben wurden, so daß es zu einer Einschränkung staatlicher Souveränität und Autonomie kam. (Blanke : 17, Reinhard : 525, Lehning : 182b)

Durch den Eintritt in eine internationale Organisation verloren die Staaten einen Teil ihrer Souveränität und Autonomie, weil sie in den jeweiligen Organisationen Kompromisse eingehen mußten, um mit den anderen Staaten einen gewissen Konsens zu erlangen (s. EU - Luxemburger Kompromiß). Es sollte allerdings nicht so weit kommen, daß die Mitgliedstaaten einen Teil ihrer Souveränität zu Gunsten der EU-Entscheidungen abgeben mußten. (Höreth : 34)

Abschließend kann gesagt werden, daß zuwenig Staat in den ehemaligen Kolonien und zuviel Staat in Europa zur Auflösung des staatlichen Machtmonopols bzw. souveräner Handlungskompetenzen des Staates zu Gunsten intermediärer Instanzen und substaatlicher Verbände (EU) führte. (Reinhard : 535, Weidenfeld : 52)

2 Kennzeichen einer nationalen Identität

Der derzeitige Identitätsbegriff wird meist als außenpolitischen Selbstbehauptung bzw. Abgrenzung gegenüber anderen Staaten gesehen. (Pfetsch : 97, Münch : 16,20)

Diese Ansichtsweise hat ihre Wurzeln in der sog. „Kolonisationszeit“ Mitte bis Ende des 19. Jahrhunderts.

Staaten wie England oder Frankreich schufen sich ein riesiges „Reich“ in dem sie den ganzen afrikanischen Kontinent, Asien und Australien unter sich „aufteilten“, weil sie durch den Besitz von Kolonien große Mengen an Gold, Silber und Diamanten, Erze wie Uran sowie teure Gewürze importieren konnten.

Die „Aufteilung“ hatte gerade für den afrikanischen Kontinent katastrophale Folgen, denn durch die Aufteilung Afrikas bzw. die „Gründung“ von Staaten und widernatür- lich linearen Grenzen (z.B. Ägypten/Sudan, Mauretanien/Mali usw.) mußten mit einem Mal mehrere, meist verfeindete Volksstämme in einem Staat zusammenleben. (s. Ruanda, Hutus-Tutsis) Sie wurden quasi in einen Staat „hineingepfercht“ ohne das die Kolonialmächte irgendwie Rücksicht nahmen auf Stammesfeindschaften oder auf durch Jahrhunderte gewachsene Grenzen, die meist schon über Generationen existierten. Diese willkürliche Teilung Afrikas durch die Kolonialmächte, man kann auch teilweise sagen „Lineal-Grenzen“, wenn man sich die Karte Afrikas ansieht, sind bis heute mit Hauptursache der Kriege und Revolutionen in Afrika, außer den noch immer unterschwellig existierenden Interessen der ehemaligen Kolonialmächte ( jetzt Industrienationen ) an den Bodenschätzen Afrikas ( z.B. Diamanten, Uran usw.).

Eine noch genauere Analyse der nationalen Identität eines Individuums erhält man mit sog. „Identitätsmustern“, anhand denen dann die nationale Identität bestimmt werden kann. (Pfetsch : 100)

Die 5 Kriterien sind entweder ein historisches Territorium als Heimatland, gemeinsame geschichtliche Erinnerungen, eine Massenkultur, Rechte und Pflichten für alle Bürger und einen Wirtschaftsraum mit territorialer Mobilität. (Pfetsch : 100) Oder man nimmt ein anderes „Identitätsmuster“, das den Schwerpunkt auf andere Punkte legt, nämlich wie sozialen Status, politische Identität, Loyalität zum Staat, gewisse Grundrechte des Bürgers (z.B. Meinungsfreiheit, Gleichheitsgrundsatz usw.) sowie soziales Verhalten der Mitglieder. (Newman : 139)

Wie man auf den ersten Blick erkennen kann gibt es bei diesen beiden „Identitätsmustern“ sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede.

Die Gemeinsamkeiten bestehen in den „Grundrechten“ bzw. „Rechten und Pflichten“ für den Bürger, die beide „Identitätsmuster“ anführen.

Die Unterschiede werden deutlich, wenn man sich die restlichen Punkte der beiden „Identitätsmuster“ betrachtet.

Die „Identitätsmuster“ können allerdings nie gleich sein, weil sie von Menschen aufgestellt werden und jeder Mensch unterschiedliche Prioritäten bei den Kriterien setzt. Deshalb müssen bei der Feststellung der nationalen Identität eines Individuums immer alle Punkte untersucht und Vergleiche mit anderen nationalen Identitäten von Personen durchgeführt werden, um sicher zu gehen, daß beide Personen die gleiche nationale Identität besitzen.

Nur wenn alle Punkte bei 2 Untersuchungspersonen übereinstimmen kann man davon ausgehen, daß sie beide die gleiche Identität haben d.h. aus ein und demselben Land kommen.

3 Voraussetzungen für die Entstehung internationaler Organisationen

3.1 Grundlagen für Entstehung internationaler Organisationen

Die Entstehung internationaler Organisationen wird als Resultat bzw. Antwort auf eine problematische Situation zwischen Staaten gesehen. (Rittberger : 34) Diese Interpretation spiegelt genau die Situation nach dem 2. Weltkrieg wieder.

Denn auch nach dem 2. Weltkrieg bzw. nach einer "problematischen Situation" zwischen mehreren Staaten (D, F, GB, USA) kam es zur Bildung mehrerer kontinentaler (EGKS bzw. EU) bzw. internationaler (UN, NATO) Organisationen deren Hauptaufgabe darin bestand, den Frieden in dem betreffenden Kontinent (Europa) bzw. auf der gesamten Welt zu sichern und zu erhalten, so daß es nicht wieder zum Ausbruch von Kriegen kommen konnte.

Auf Grund der großen Anzahl von Staaten sind internationale Beziehungen meistens durch konflikterzeugende Interessenwidersprüche bzw. -übereinstimmungen gekennzeichnet. (Rittberger : 76)

Internationale Organisationen wie die EU oder NATO setzen sich aus einer großen Anzahl von Staaten zusammen und werden auch in Zukunft weiter expandieren. (s. EU-Osterweiterung).

Durch die große Anzahl von Staaten kommt es natürlich auch zu nationalen Interes- senswidersprüchen, die die Verabschiedung gemeinsamer Gesetzesvorlagen blockieren kann. Dies sieht man z.B. ganz deutlich in der Ablehnung des Kyoto- Protokolls bzw. Rio-Protokolls durch die USA. Denn wenn schon ein wirtschaftlich starkes Land wie die USA die Umsetzung des Kyoto-Protokolls verweigert mit der Begründung, daß dadurch zu hohe finanzielle Belastungen auf die Wirtschaft zukommen z.B. durch den Einbau bestimmter Filteranlagen in Kraftwerke, dann haben die ärmeren Länder z.B. in Afrika erst Recht die Möglichkeit die Umsetzung des Kyoto-Protokolls abzulehnen mit der Begründung, daß wenn ein so großes und reiches Land wie die USA die Umsetzung nicht vornimmt, die armen Länder der Organisationen wirtschaftlich erst recht nicht dazu in der Lage sind.

Die verschiedenen Gedankenschulen der internationalen Politik interpretieren die Entstehung der internationalen Organisationen allerdings sehr unterschiedlich. Die Realisten führen die Entstehung internationaler Organisationen auf eine dramati- sche Zuspitzung des Sicherheitsdilemmas in den beiden Weltkriegen zurück. (Rittberger : 74)

Die Pluralisten wiederum sehen die Entstehung internationaler Organisationen als ein Ergebnis divergierender Interessen zwischen Staaten, die dazu geführt haben, daß es zur Bildung verschiedener Netzwerke kam, die Regeln, Normen und Verfahren zur Verhaltensregulierung und Ergebniskontrolle hervorgebracht haben. (Mansbach : 233 zitiert v. van der Pijl : 347)

3.2 Kurze Entstehungsgeschichte

3.2.1 UN

Beim Verfassen der Satzung der UN orientierten sich die "Siegermächte" USA, GB und F an den Erfahrungen der NSDAP-Herrschaft in Deutschland sowie des 2. Weltkrieges. (Rittberger : 233)

Die Aufgaben der UN sind neben der Friedenslösung durch Konfliktmanagement auch die Vorbeugung und Ursachenbekämpfung von gewalttätigen Konflikten, die Friedenssicherung (Rittberger : 39,40) sowie die "allgemeine Achtung und Verwirkli- chung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle (Menschen) ohne Unter- schied der Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion."(Art. 55 UN-Satzung n. Rittberger : 233)

3.2.2 EU

Die erste europäische Allianz, die "Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl" (EGKS), wurde am 23.7.1952 gegründet. Ihr Hauptziel lag in der Beseitigung von Kontingenten und Zöllen zwischen den Mitgliedern der EGKS (D, F, I, B, LUX, NL). (Pfetsch 1997 : 291); dadurch erfolgte eine gewisse wirtschaftliche Gleichstellung der Staaten in Europa nach dem 2. Weltkrieg und eine schnellere wirtschaftliche Erholung Europas.

Doch man hatte schon weiterführende Pläne ausgearbeitet. So gründeten die Mitglieder der EGKS bereits am 25.3.1957 durch die Unterzeichnung der sog.

"Römischen Verträge" die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie die Europäische Atomgemeinschaft (EAG). (Pfetsch 1997 : 292)

Am 1.7.1967 verschmolzen dann die EGKS, EWG und EURATOM zur Europäischen Gemeinschaft (EG). (aao : 293)

Somit war die Grundlage für eine gemeinsame europäische Allianz gelegt.

Den vorläufigen Höhepunkt bildete die Einführung der gemeinsamen europäischen Währung EURO am 1.1.1999.

3.2.3 NATO

Die NATO entstand im Jahr 1945 auf Drängen der Siegermächte des 2. Weltkrieges. (Rittberger : 39)

Die Hauptaufgabe der NATO bestand in der Errichtung einer weltweiten kollektiven Sicherheitsordnung, die sich durch eine grundlegende Verbesserung der Strukturen des Völkerbundes einstellen sollte. (Rittberger : 39, Woyke : 289)

Der eigentliche offizielle NATO-Vertrag wurde jedoch erst am 4.4.1949 von mehreren Staaten (GB,F,B,LUX,NL,N, DK, ISL, P, I, USA, CAN) unterzeichnet. (Woyke : 289) Obwohl in der NATO so viele Staaten vertreten sind handelt es sich bei der NATO um ein sog. "intergouvernementales" Bündnis. (Woyke : 290)

3.2.4 KSZE

Die KSZE stellte zur Zeit des Kalten Krieges einen Gegenpol zum Warschauer Pakt dar.

Sie wurde 1975 durch die Helsinki-Schlußakte gegründet, wobei dieser Gründung bereits intensive Konsultationstreffen in den Jahren 1972/73 vorausgegangen waren, in denen die West- und Ostmächte ihre Anliegen in 3 sogenannte Körbe (Sicherheit, wirtschaftliche Zusammenarbeit, Menschenrechte) zusammengefaßt haben, die dann in Helsinki verabschiedet wurden. (Pfetsch 1994 : 247)

Die Aufgabe der KSZE während des Kalten Krieges bestand im Abbau von Spannungen zwischen den West- und Ostmächten. (Pfetsch 1994 : 242)

Seit der Charta von Paris 1990, in der die Mitglieder das Ende des Kalten Krieges erklärt haben, hat sich die KSZE von einer sog. "lockeren Institution" in eine "ständige Organisation" zur Entwicklung kollektiver Sicherheit in Osteuropa verwandelt. (Rittberger : 41, Pfetsch 1994 : 247)

4 Entstehung der europäischen Legimität

4.1 Legitimation der Entscheidungen der EU

Die EU legitimierte sich selbst in den 60er Jahren kraft Aufgabe (Höreth : 35) in dem sie ihre Ziele, die sie umsetzen wollte in die einzelnen Verträge schrieb.

„Die Legitimation und Kontrolle der öffentlichen Gemeinschaftsgewalt wurde durch Kontrollbefugnisse auf der Ebene der Mitgliedstaaten sowie deren Rolle im europäischen Willensbildungsprozeß gewährleistet.“ (Höreth : 37)

Das Regieren auf EU-Ebene glich dennoch eher einem „Government for the people“ statt einem „Government by the people“. (Höreth : 44)

Die Bürger haben im direkten EU-Entscheidungsprozeß nicht die Möglichkeit an diesem Prozeß teilzunehmen, denn der eigentliche EU-Entscheidungsprozeß findet ohne die Beteiligung der Bürger und deren nationalen Parlamenten, in den Gremien bzw. im EU-Parlament statt. (Höreth : 46)

Im europäischen politischen Willensbildungsprozeß fehlen auch die Medien, die über allgemeine Ereignisse wie Wahlen zum Europa-Parlament oder Entscheidungen bzw. Debatten des Europaparlaments berichten. (Höreth : 59, 326)

Denn nur durch die Medien wäre der EU-Bürger in der Lage die politischen Prozesse nachvollziehbar wahrzunehmen, daraus eine eigene Meinung zu bilden und unter Umständen die Ansichten der Politiker kritisch zu hinterfragen.

Das hat im Nachhinein dazu geführt, daß es keinen europaweiten öffentlichen politischen Diskurs gibt, der für einen europäischen Willensbildungsprozeß von großer Bedeutung wäre, weil es keine gemeinsame europäische Öffentlichkeit bzw. einen europäischen „demos“ gibt. (Höreth : 61)

Deshalb offenbart sich der Regime-Charakter der EU vor allem auf der sog. "entscheidungsstrukturellen Ebene". (Schneider/Werle : 422)

Die Bürger der EU-Mitgliedstaaten haben zwar die Möglichkeit durch die Teilnahme an Wahlen zum EU-Parlament ihre "Willensbildungsfunktion" auszuüben, doch oftmals haben Entscheidungen der nationalen Parlamente einen höheren Stellenwert als Entscheidungen des EU-Parlaments. Erst wenn das EU-Parlament Entscheidun- gen erläßt, die eine direkte Auswirkung auf das jeweilige Mitgliedsland der EU haben wird die "Macht" der EU sichtbar, weil nun die Entscheidungen nicht mehr einzig und allein von den nationalen Parlamenten ausgehen, sondern vielmehr auch Entschei- dungen von der EU gefällt werden, die dann innerhalb einer bestimmten Zeit im jeweiligen Land umgesetzt werden müssen z.B. EU-Altautoverordnung.

4.2 Legitimation der Entscheidungen der KSZE

Einige Autoren haben versucht die verschiedenen internationalen Organisationen in andere Organisationsmuster zu integrieren. Sie haben sich u.a. damit auseinander- gesetzt welche Organisation die besten Voraussetzungen für den Aufbau eines - "Systems kollektiver Sicherheit" bietet bzw. am ehesten als "Regime" definiert werden kann.

Sie kommen zum Schluß, daß die NATO nicht geeignet ist für ein "System kollektiver Sicherheit" (SkS), weil sie eine zu starke Koalition darstellt. (Chwaszcza : 200)

Besser geeignet sei hier die KSZE. Sie verfügt zwar auch über einen zu großen und inhomogenen Teilnehmerkreis, um in Kürze zu einem SkS ausgebaut zu werden (Chwaszcza : 205), aber auf Grund der zahlreichen Felder der Kooperation des Kommitees hat die KSZE einen guten Ansatzpunkt für die Gründung eines europäischen SkS. (aao : 207)

Die KSZE weist im Gegensatz zu den anderen internationalen Organisationen aber auch Regime-Merkmale auf, weil die KSZE ihre Hauptaufgabe im Aushandeln eines Konsens zwischen 2 oder mehreren Konfliktparteien sieht und nicht in der Schaffung spezieller Mechanismen von Regeln und Entscheidungsprozessen. (Ropers/Schlotter : 330)

Auf Grund dieses "prozeduralen Gefüges" (Ropers/Schlotter : 330) repräsentiert die KSZE bereits einen "Mechanismus praktischer Konfliktbearbeitung". (aao : 330) Die Legitimierung der Entscheidungen erfolgt durch die verschiedenen Institutionen der KSZE u.a. durch den Rat der Außenminister, den Ausschuß Hoher Beamter, die Parlamentarische Versammlung sowie das Sekretariat.

Sie sind für die Implementierung und Fortentwicklung der Vereinbarungen der KSZE verantwortlich. (Rittberger : 41)

Ein zusätzliches Konfliktverhütungszentrum in Wien sowie der OSZE-Dringlichkeits- mechanismus sorgen für einen reibungslosen Ablauf des Konfliktmanagements. (aao : 41)

5 Entstehung der internationalen Legitimität

5.1 Legitimation der Entscheidungen und Handlungen der UN

Die Legitimation der UN-Entscheidungen erfolgt, wie bereits erwähnt, durch den Artikel 55 der UN-Satzung, der die Hauptaufgabe der UN in der "allgemeinen Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle (Menschen) sieht ohne Unterschied der Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion." (Rittberger : 233)

Hierbei gibt es keine Möglichkeit der Einflußnahme auf die Entscheidungen durch die Bürger der Mitgliedstaaten der UN.

Obwohl die Hauptaufgabe der UN in der Friedenssicherung besteht gibt es jedoch einen großen Mangel bei den operativen Tätigkeiten d.h. daß die UN nicht die Möglichkeit hat ihre Programme bzw. Beschlüsse ohne Hilfe anderer Organisationen z.B. NATO-Einsätze mit sog. UN-Mandat durchzusetzen. (Rittberger : 235) Dem Generalsekretär der UN, z.Zt. Kofi Annan, kommt die Aufgabe der Problemartikulation sowie der Vermittlung in Krisen zu. (Rittberger : 40)

5.2 Legitimation der Entscheidungen und Handlungen der NATO

Bei der NATO handelt es sich um eine "internationale Organisation, deren Aufbau auf dem Prinzip der multilateralen intergouvernementalen Zusammenarbeit beruht." (Woyke : 59)

Demzufolge kommt es nicht zur Abgabe der Souveränität an eine internationale Organisation.(Woyke : 59)

Wie an anderer Stelle bereits erwähnt bestand die Hauptaufgabe der NATO in der Errichtung einer weltweiten kollektiven Sicherheitsordnung, die sich durch eine grundlegende Verbesserung der Strukturen des Völkerbundes einstellen sollte. (Rittberger : 39, Woyke : 289)

Das oberste Entscheidungsorgan ist der NATO-Rat, der die NATO-Mitglieder bei der Umsetzung des NATO-Vertrages unterstützen soll. (Woyke : 67) Als Exekutiv-Organ fungiert das NATO-Generalsekretariat mit dem Generalsekretär an der Spitze.

Dem Generalsekretär der NATO, z.Zt. Javier Solana kommt, wie dem UN-General- sekretär, die "Artikulation der NATO-Interessen nach außen zu, sowie die Lenkung des Konsultations- u. Entscheidungsfindungsprozesses im Bündnis." (Woyke : 69) Auf Grund der immer größer werdenden Zahl an kriegerischen Auseinanderset- zungen z.B. in Bosnien, Kosovo aber auch Israel/Palästina, muß die NATO in Zukunft ihr Augenmerk nicht nur auf die Bündnisverteidigung lenken, sondern in einem weit größeren Maß auch auf die Krisenbewältigung bzw. Konfliktverhütung. (Woyke : 91)

Denn durch den Anstieg an innerstaatlichen Konflikten in der Welt (s. Irland-Konflikt, Ruanda- Hutu-Tutsi-Konflikt, Israel-Konflikt) kommt es immer wieder zu neuen Konflikten bzw. auch teilweise zum "Aufbrechen" alter Konflikte. Die NATO richtet ihr Augenmerk leider hauptsächlich nur auf innereuropäische Konflikte. Die Konflikte in Afrika werden nur am Anfang beachtet. Kommt es nicht zu einer schnellen Einigung zwischen den Konfliktparteien, so zieht sich die NATO "still und leise" zurück und überläßt die Menschen ihrem Schicksal.

Hier muß die NATO nicht nur die Bündnisverteidigung im Auge haben, sondern die gesamte Welt mit ihren unzähligen Konflikten.

Denn gerade in Afrika, aber auch im Nahen Osten, könnte der gezielte Einsatz von NATO-Kräften zur Beilegung der Konflikte beitragen.

Es darf allerdings nicht soweit kommen, daß der militärische Einsatz der NATO von einer oder mehreren der beteiligten Kriegsparteien als Unterstützung des Gegners angesehen wird, weil sich die militärischen Aktionen sonst in größerem Maß gegen die NATO-Truppen selber richten würden.

Das beste Beispiel für einen verspäteten Eingriff in einen Konflikt war der KosovoEinsatz der NATO. (Woyke : 149)

Denn der Eingriff fand zu einem Zeitpunkt statt, in dem der Konflikt schon soweit

fortgeschritten war, daß die Niederschlagung entweder gar nicht oder nur durch den Einsatz massiver Waffengewalt erreicht werden kann. (aao :149)

6 Ausblick

Die derzeitigen internationalen Organisationen können durch ihre Organisations- struktur zur Überwindung von problemspezifischen Kooperationshindernissen beitragen (Rittberger : 246), in dem sie sich an vereinbarte Normen und Regeln halten (Rittberger : 248). Diese Orientierung könnte zur Herausbildung eines sog. "Regierens ohne Staat" führen, in dem es keine Staaten mehr gibt, sondern nur noch zwischenstaatliche Handlungszusammenhänge, die durch vereinbarte Regeln und Normen gesteuert werden. (Rittberger : 250)

Heutzutage erscheint es uns als hätten sich die internationalen Organisationen in den letzten Jahren fest installiert (in der Staatengemeinschaft), so daß sie auf Grund ihrer Mechanismen zur gewaltfreien Konfliktbewältigung beitragen könnten sowie zur Zivilisierung der "prinzipiellen Anarchie" des internationalen Systems. (Staack : 193)

Leider kann man in letzter Zeit allerdings vermehrt feststellen, daß sich einzelne Staaten, hier insbesondere die "ehemaligen" Großmächte USA und Rußland aber auch China, von der Idee internationaler Korporationen distanzieren, so daß man sagen kann, daß wir uns z.Zt. von einer pluralistischen wieder stärker zu einer realistisch-nationalistischen Weltpolitik bewegen. (Staack : 208)

Denn mit der Übernahme des amerikanischen Präsidentenamtes durch den ehema- ligen texanischen Gouverneur Georg W. Bush sowie des russischen Präsidenten- amtes durch den ehemaligen "KGB-Mann" Wladimir Putin haben zwei Politiker das höchste Amt in den beiden "stärksten" Ländern der Erde übernommen, deren Weltbild eher realistisch-nationalistisch geprägt ist, was dazu führt, daß sie einen Großteil ihrer politischen Aktivitäten dem Ausbau bzw. der Aufrüstung ihrer Armeen widmen (s. Raketenabwehrschild-Projekt der USA sowie Erhöhung des Verteidi- gungsetat), was auf eine "Überbewertung militärischer Konfliktlösungsmechanismen" deutet. (Staack : 208)

China und Nordkorea sind zwar bisher in der internationalen Politik nicht bemerkenswert in Erscheinung getreten bzw. sie wurden auch international geächtet auf Grund ihrer Politik gegenüber Regime-Gegnern, aber seitdem der russische Präsident Wladimir Putin und der nordkoreanischen Staatschef Kim Jong-Il erste politische Gespräche geführt haben, in denen sie die aktive Rolle der USA in der Weltpolitik scharf verurteilten, sehe ich eine neue starke Allianz in Asien entstehen, die sich als potentiell gefährlicher Gegner für die USA erweisen könnte.

Denn die Politik beider Staaten (Rußland, Nordkorea) ist gekennzeichnet durch schwere Menschenrechtsverstöße, insbesondere einer systematischen Unterdrükkung der freien Presse.

System-Gegner werden gezielt verfolgt und verhaftet, wenn nicht sogar gefoltert oder aber sie verschwinden unter mysteriösen Umständen.

Das einzige Mittel zur Vermeidung dieser Praktiken ist eine "aktive" Aufklärungsarbeit und Verurteilung der Regierungen durch die internationalen Medien bzw. NGO´s (Amnesty International).

Denn nur wenn international auf die menschenverachtenden Bedingungen in den betreffenden Staaten aufmerksam gemacht wird sehe ich eine, wenn auch kleine, Chance diesen Praktiken Einhalt zu gebieten.

Nichts ist schlimmer für diese Politiker als wenn sie ihren "guten" Ruf verlieren.

Obwohl es Anzeichen für eine stärkere Betonung des Realismus in der derzeitigen Weltpolitik gibt (vgl. aktuelle Situation USA/Rußland) sieht man in anderen Konti- nenten vermehrte Anzeichen für die Gründung internationaler Organisationen z.B. in Afrika.

Es gab in Afrika zwar schon seit einiger Zeit die "Organization of African Unity"

(OAU), deren Aufbau sich an der UN-Menschenrechtscharter orientierte und die es sich zur Aufgabe gemacht hatte eine stabile Ordnung in Afrika herzustellen, die eine friedliche Kooperation zwischen den afrikanischen Staaten ermöglichen sollte (www.oau.com - OAU Charter), aber seitdem der libysche Staatschef Moammar Gadhafi 1999 die ersten Pläne für eine erweiterte "Organization of African Unity" vorgelegt hatte, nämlich das die OAU eine Administration wie die EU erhalten sollte, um gleichberechtigt neben der EU die afrikanischen Staaten zu vertreten, fand diese Idee bei den afrikanischen Staatschefs große Zustimmung, da es Afrika die Chance gibt sich endlich weiter von den westlichen Großmächten "abzunabeln". (auch wirt- schaftlich / Bodenschätze)

Den vorläufigen Höhepunkt bildete eine Konferenz in Lusaka, Sambia am 8.Juli 2001 auf der sich die Staats- und Regierungschefs der afrikanischen Staaten darauf verständigten, daß sich der Aufbau der neuen OAU stark an der jetzigen EU orientieren soll, in dem z.B. eine afrikanische Zentralbank, Gerichtshof, ein Parlament sowie eine gemeinsame afrikanische Währung geplant sind.

Eine erfolgreiche Implementierung der OAU muß aber auch vor den Kriegen und Auseinandersetzungen in Sierra Leone, Kongo und Eritrea-Äthiopien gesehen werden. (www.cnn.com - 8.Juli 2001) Denn solange es eine große Anzahl an kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen einzelnen afrikanischen Staaten gibt bzw. verfeindeter Volksstämme ( s. Ruanda - Konflikt Hutus/Tutsis) ist eine dauerhafte Stabilität der OAU nicht zu gewährleisten.

Hier wird auf einmal der negative Einfluß der Kolonialmächte in Afrika sichtbar. Denn die willkürliche Grenzziehung in Afrika zur Bildung einzelner Staaten geschah unter Mißachtung von jahrhundertealten Stammesgrenzen.

So kam es das mit einem Mal seit langem verfeindete Stämme gemeinsam in einem Land leben mußten oder sich ehemalige Stammesgebiete gleichzeitig über 2 oder mehr afrikanische Länder verteilten.

Diese spannungsgeladenen Konstellationen mußten zwangsläufig zu kriegerischen Auseinandersetzungen in den betreffenden afrikanischen Ländern führen (s. hohe Zahl der Bürgerkriege in afrikanischen Staaten).

Bei gutem Konfliktmanagement der OAU könnten diese Konflikte und Kriege mit der Zeit abgebaut werden.

Literatur :

1. Chwaszcza, C. "Zwischenstaatliche Kooperation - Perspektiven einer normativen Theorie der internationalen Politik", Deutscher Uni-Verlag GmbH, Wiesbaden 1995
2. Deth, J. W. van, „Politicization and Political Interest“ in „Eurobarometer : The dynamics of European Public Opinion“, Macmillan Academic and Professional Ltd., 1991, S. 201-213
3. Diner, D. "Weltordnungen - Über Geschichte und Wirkung von Recht und Macht ", Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt/M., 1993, S. 17-61
4. Frank, A.G., Gills, B.K. "The World System - Five Hundred Years or Five Thousand?", Routledge, London, New York, 1996
5. Höreth, M. „Die Europäische Union im Legitimationstrilemma - Zur Rechtfertigung des Regierens jenseits der Staatlichkeit“, Nomos Verlag, 1999
6. Kaldor, M. „Nation-States, European Institutions and Citizenship“ in Einhorn, B.,Kaldor, M.,Kavan, Z. „Citizenship and Democratic Control in Contemporary Europe", Edward Elgar Publishing Ltd., S.9-22
7. Karádi, M.Z. "Die Reform der Atlantischen Allianz - Bündnispolitik als Beitrag zur kooperativen Sicherheit in Europa ?", LIT Verlag, Münster 1994, S. 102-135 8. Kohler-Koch, B. "Regime in den internationalen Beziehungen", Nomos Verlagsgesellschaft GmbH, Baden-Baden, 1989 (1. Auflage)
9. Lehning, P.B., Weale, A. „Citizenship, democracy and justice in the new Europe“ (Kapitel 1) in Lehning, P.B., Weale, A. „Citizenship, democracy and justice in the new Europe“,Routledge, 1997, S.1-14
10. Lehning, P.B. „European citizenship : A mirage ?“ (Kapitel 11) in Lehning, P.B., Weale, A. „Citizenship, democracy and justice in the new Europe“, Routledge, 1997, S. 175-195
11. Münch, R. „Das Projekt Europa : zwischen Nationalstaat, regionaler Autonomie und Weltgesellschaft“, Suhrkamp Verlag, 1993
12. Newman, M. „Democracy, Sovereignity and the European Union“, S. 138-172
13. Osiander, A. "The States System of Europe, 1640-1990 - Peacemaking and the Conditions of International Stability", Clarendon Press, Oxford, 1994
14. Pfetsch, F.R. "Internationale Politik", Kohlhammer Verlag, Stuttgart 1994
15. Pfetsch, F.R. "Die Europäische Union - Eine Einführung", Wilhelm Fink Verlag, München 1997
16. Plate, B. v. (Hrsg.) "Europa auf dem Weg zur kollektiven Sicherheit ? - Konzeptionelle und organisatorische Entwick-lungen der sicherheitspolitischen Institutionen Europas", Nomos Verlagsgesell-schaft GmbH, Baden-Baden, 1994
17. Reinhard, W. „Krise und Transformation des Staates in Europa“ (Kapitel 6), „Krise oder Transformation des Staates in Europa“,
18. Rittberger, V. "Internationale Organisationen - Politik und Geschichte", Leske + Budrich, Opladen 1995
19. Ropers, N., Schlotter, P. "Regime-Analyse und KSZE-Prozeß" in Kohler-Koch, B. "Regime in den internationalen Beziehungen", Nomos Verlagsgesellschaft GmbH, Baden-Baden, 1989 (1. Auflage), S. 315-339
20. Schneider, V., Werle, R. "Vom Regime zum korporativen Akteur - Zur institutio- nellen Dynamik der Europäischen Gemeinschaft" in Kohler-Koch, B. "Regime in den internationalen Beziehungen", Nomos Verlagsgesellschaft GmbH, Baden- Baden, 1989 (1. Auflage), S. 409-434
21. Staack, M. "Eine europäische Sicherheitskultur : Aussichten für eine regional- spezifische Normen- und Regimebildung" in Plate, B. v. (Hrsg.) "Europa auf dem Weg zur kollektiven Sicherheit ? - Konzeptionelle und organisatorische Entwicklungen der sicherheitspolitischen Institutionen Europas", Nomos Verlagsgesellschaft GmbH, Baden-Baden, 1994, S. 187-208
22. Varwick, J,, Woyke, W. "NATO 2000 - Transatlantische Sicherheit im Wandel", Leske+Budrich, Opladen 1999
23. Viotti, P.R., Kauppi, M.V. "International Relations Theory - Realism, Pluralism, Globalism, and Beyond", Allyn & Bacon, Viacom Ltd., 1999
24. Weidenfeld, W. „Europäische Einigung im historischen Überblick“ (Kapitel 1) in Weidenfeld, W., Wessels, W. (Hrsg.) „Europa von A-Z - Taschenbuch der europäischen Integration“, Bundeszentrale für politische Bildung, 1995, S. 11-63
25. Woyke, W. "Handwörterbuch Internationale Politik", Leske+Budrich, Opladen 1998
26. Young, O.R. "Regime dynamics : the rise and fall of international regimes" in Krasner, S.D. "International Regimes", Ithaca, 1999, S. 93-114
25.www.cnn.com/2001/WORLD/africa/07/08/african.summit.ap/index.html
26.www.oau.com

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Title
Bündnisse zwischen Staaten - Fluch oder Allheilmittel ? Eine Analyse der heutigen internationalen Organisationen
College
University of Potsdam
Course
Internationale Beziehungen
Grade
1,7
Author
Year
2001
Pages
16
Catalog Number
V105162
ISBN (eBook)
9783640034598
File size
374 KB
Language
German
Keywords
Bündnisse, Staaten, Fluch, Allheilmittel, Eine, Analyse, Organisationen, Internationale, Beziehungen
Quote paper
Daniel Monazahian (Author), 2001, Bündnisse zwischen Staaten - Fluch oder Allheilmittel ? Eine Analyse der heutigen internationalen Organisationen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/105162

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