Wertung der Weimarer Verfassung


Exposé / Rédaction (Scolaire), 2001

7 Pages, Note: 14Pkt


Extrait


Inhalt

1. Einleitung

2. Staatsform

3. Wahlrecht und Wahl

4. Staatsoberhaupt

5. Notverordnungsgesetz

6. Parteien

7. Volksbegehren / Volksentscheid

8. Reichsrat und Länder

9. Grundrechte

10. Fazit
a. Positiv / Negativ
b. Damals - Heute
c. Gesamtbeurteilung

1.Einleitung

Deutschland ging als Verlierer aus dem Krieg hervor und sollte sich nach Vereinbarung der Siegermächte, besonders durch Frankreich, zu seiner Kriegsschuld bekennen und die für Deutschland kaum tragbare Reparationszahlungen an die Alliierten leisten (Versailler Vertrag). Der Friedensvertrag von Versailles verfügte über starke territoriale Verluste für Deutschland auf Grund dessen musste Deutschland wirtschaftlich wichtige Gebiete abgeben: Lothringen, Eupen/Malmedy, Elsaß, Westpreußen, Posen und Teile Oberschlesiens, außerdem hatte Deutschland über den Verlust aller Überseekolonien zu klagen. Die allgemeine Wehrpflicht wurde untersagt sowie schweres Waffenarsenal. Das Berufsheer und die Marine wurden beschränkt auf 100000 bzw. 16500 Mann Damit wurde Deutschland wirtschaftlich geschwächt und durch diese Auflagen sehr belastet.

Personen wie Wilhelm II. sollten als Kriegsverbrecher ausgeliefert werden. Die Revolution von 1918, die den Anfang der Weimarer Republik bedeutete, hatte ihren entscheidenden Punkt erreicht, als am 29.10.1918 die Marine in Wihelmshafen zu meutern begann. Die Meuterei breitete sich in vielen Hafenstädten aus.

Diese Meuterei der ,, kaisertreuen" Marine erschütterte das Ansehen des deutschen Kaisers tiefer als vorangegangene Streiks der Linksradikalen, die gegen das monarchische System demonstrierten und den Sozialismus propagierten. Es wurde ein ,, Aufstand der Massen" erwartet. Dieser bedrohlichen Situation wollte man entgehen und so wurde am 9. November 1918 der Rücktritt des Kaisers erklärt. Bereits zwei Stunden später wurde die ,,deutsche Republik" ausgerufen, durch den Mehrheitssozialisten Scheidemann. Er entschied sich wiederum zu diesem Schritt, um Deutschland vor einer sozialistischen Republik der Kommunisten zu bewahren.

Die Zeit nach dem Umbruch war gekennzeichnet von folgenden Umständen und Problemen: den Parteien und ihren führenden Politikern fiel die Umstellung schwer, von einem ,,Obrigkeitsstaat", in dem sie eine kontrollierende Funktion erfüllten, hin zu einer verantwortungsvoll mitwirkenden Organisation. Breite Kreise der Bevölkerung waren für die Monarchie und stellten sich in Opposition zu dem neuentstandenen, von ihnen als ,, Parteiendemokratie" bezeichneten System. Außerdem war Deutschland nach dem verloren Krieg wirtschaftlich und territorial geschwächt.

Generäle wie Ludendorff und Hindenburg verbreiteten eine Behauptung, die als ,,Dolchstoßlegende" bekannt wurde. Diese Behauptung besagte, dass Deutschland den Krieg hätte noch gewinnen können, hätten die sozialistischen und kommunistischen Kräfte dies durch den Waffenstillstand nicht vereitelt.

2. Staatsform

Am 11. August 1919 wurde das Deutsche Reich durch das Inkrafttreten der Weimarer Verfassung zu einer parlamentarischen Republik mit dem Grundsatz der Volkssouveränität bzw. Demokratie. Das heißt - laut Definition - lag alle Macht des Staates beim Volk als dem Inhaber der verfassungsgebenden Gewalt. Im Folgenden ist nachzuprüfen, ob die Verfassungsgeber tatsächlich dem Ausspruch gerecht wurden, das Deutsche Volk zum freisten Volk der Erde zu machen.

3. Wahlrecht und Wahl

Zunächst einmal ist zu erwähnen, dass mit der Weimarer Verfassung sowohl Männer als auch Frauen (Staatsbürger) das aktive und passive Wahlrecht besaßen und das Wahlalter auf 20 Jahre herabgesetzt wurde; beide Geschlechter durften von da an in allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl als Abgeordnete gewählt werden, obwohl die Frauen sich hauptsächlich noch mit sozialpolitischen Problemen auseinander setzten. Diese erstmalig im Gesetzestext fixierte Gleichberechtigung der Geschlechter trägt meiner Meinung nach positiv zur Freiheit des Volkes dar, besonders der Handlungs- und Mitbestimmungsfreiheit der weiblichen Bevölkerung, zudem wurde das Wahlalter herabgesetzt, was auch der ,,jüngeren" Bevölkerung die Möglichkeit gibt, aktiv an der Regierungs- bzw. Gesetzesbestimmung teilzunehmen.

Die wahlberechtigte Bevölkerung hatte nun das Recht sowohl den Reichstag (auf 4 Jahre), als auch den Reichspräsidenten (auf 7 Jahre + Möglichkeit der Wiederwahl) sowie die Länderparlamente zu wählen. Dabei wurden die Abgeordnete des Reichstages - die Träger der Volkssouveränität - nach dem Verhältniswahlrecht bestimmt, wonach jede Partei für 60000 gültige Stimmen ein Mandat in der Nationalversammlung (ab 1920 Reichstag) erhielt.

4. Rolle des Staatsoberhauptes

Die Verfassung der Weimarer Republik sah vor, dass der Reichspräsident eine sehr starke Stellung im Staat hatte. Er hatte den Oberbefehl über die Reichswehr, ernannte die Regierung (Kanzler und Minister) und erließ im Falle eines Gesetzesnotstands die sogenannten Notverordnungen.

Die Weimarer Verfassung stattete den Präsidenten in guter Absicht mit einer Machtfülle aus, um ein großes Gegengewicht zu den parlamentarischen Kräften zu schaffen. Aber genau diese vermeintliche Konstruktionsstärke entpuppte sich in den Krisenjahren der Republik als schwäche. Hindenburgs handeln nach der Verfassung begünstigte den Niedergang der Demokratie, obwohl die angewandten verfassungsrechtlichen Mittel eigentlich zur Stabilisierung des politischen Systems hätten beitragen sollen.

Es herrschte ein scheinbares Gleichgewicht zwischen dem Reichspräsidenten, dem Inhaber der exekutiven Gewalt, und dem Reichstag. Beide wurden direkt vom Volk gewählt, doch hatte der Reichspräsident faktisch mehr Macht und Bedeutung. Er ernannte sowohl die Richter des Staatsgerichthofes (hatte somit auch direkten Einfluss auf die Judikative) so wie er auch die Reichskanzler und Minister ernannte und entließ. Anhand dieser umfangreichen Berechtigungen lässt sich erkennen, dass er nahezu diktatorische Vollmachten besaß und somit tatsächlich mehr Einflussnahme vom Reichspräsidenten ausging als vom Volk selber, somit keine optimale Demokratie gegeben war, das Volk also auch nicht vollkommen frei war.

5. Notverordnungsgesetz

Die Verfassung ermöglichte das Regieren mit Notverordnungen und Präsidialkabinetten als Reaktion auf die Unfähigkeit der Reichsparteien zum Kompromiss und Konsens. Der Artikel 48, der sogenannte Notstandsparagraph, bot Hitler - begünstigt durch Hindenburg - ein „Loch durch das er schlüpfen konnte“.

Mit dem Notverordnungsgesetz konnte der Reichspräsident Maßnahmen gegen das Land treffen und er allein entschied über den „Außnahmezustand“. Stellte er fest, dass „die öffentlic he Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet“ war, so durfte er die „nötigen Maßnahmen“ treffen. Er konnte wichtige Grundrecht der Bürger 2vorübergehend“ außer Kraft setzten, außerdem konnte er das Militär im Inneren einsetzen.

Der Reichstag konnte mit einfacher Mehrheit die Aufhebung dieser Maßnahmen verlangen. Ein Ausführungsgesetz mit dem sich die Gefahr eines Missbrauchs dieser diktatorischen Befugnissen des Reichspräsidenten hätten beseitigen lassen, kam nie zustande. Zwar bedurften alle Anordnungen und Verfügungen des Reichspräsidenten der Gegenzeichnung durch den Reichskanzler bzw. den zuständigen Reichsminister, da aber der Präsident erheblichen Einfluss auf die Regierungsbildung nehmen konnte, war ein Versagen dieses Kontrollinstrumentes nicht auszuschließen.

6. Parteien

Funktionen der politischen Parteien.

Einer repräsentativen Demokratie liegt der Grundsatz zugrunde, dass alles Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Da diese Ausübung staatlicher Herrschaft jedoch nicht unmittelbar vom Volke erfolgt, sondern vor allem in Wahlen zum Ausdruck kommt, ist der Träger des Volkswillen notwendig. Ohne die Parteien könnte das Volk nicht politisch agieren. Erst in den Parteien wird eine pluralistische Gesellschaft politisch handlungsfähig. Parteien versetzen die Wähler in die Möglichkeit ihren politischen Willen in die Wirklichkeit umzusetzen. Parteien sind also die Mittler zwischen dem Volk und den Regierenden. Ohne sie könnte das sich organisierende Volk auf die Politik nicht den Einfluss ausüben, der ihm in einer Demokratie durch Mitbestimmung und Kontrolle zu steht.

Das Wahlsystem der Weimarer Republik kannte keine 5 % Klausel, was dazu führte, dass die Splittergruppen den Einzug im Reichstag vertreten waren. So kam es zu einer großen Parteienvielfalt innerhalb des Reichstages, die eine komplizierte Koalitionsbildung notwendig machte. Dazu unfähig und auch keinen Kompromiss billigend bildeten sich keine Mehrheiten, was ein großes Problem für die Regierungsfähigkeit dieses Organs darstellte. In ihm lag bekanntermaßen die gesetzgebende Gewalt der in der Weimarer Verfassung festgelegten Gewaltenteilung; er kontrollierte auch die Exekutive, Kanzler und Minister bedurften zu ihrer Amtsführung des Vertrauens des Reichstages (Misstrauensvotum), weiterhin hatte er das Recht über Krieg und Frieden zu entscheiden und Haushaltsmittel zu bewilligen.

Auch verfassungsfeindliche Parteien wie beispielsweise die KPD und die NSDAP wurden zugelassen. Diese konnten das Gesetzgebungsverfahren bewusst blockieren, um so zum Beispiel einen Gesetzesnotstand zu provozieren.

Es gibt eine Vielzahl von Gründen für das Scheitern des Parteiensystems in der Weimarer Republik. Viele von ihnen sind in den Vorraussetzungen bei der Gründung der Republik zu finden.

Auf dem Feld der Außenpolitik ergaben sich während des Bestehens der Republik ständige Konflikte, da konservative Kräfte mit Anschuldigungen, wie der Dolchstoßlegende, dazu führten, dass Annäherung an die Alliierten politisch schwer durchzusetzen war. Dabei ist gerade durc h Stresemann eine positive und wirkungsreiche Politik geführt worden, die zur Besserung der Stellung Deutschlands gegenüber den Siegermächten von 1918 führte.

Weiteren Kritikpunkten mussten sich die Regierungsparteien aussetzen im Bereich der Wirtschaft. Die Inflation hatte ihren Ursprung bereits in der Kriegszeit. Zur Finanzierung des Krieges wurde Geld gedruckt ohne materiellen Gegenwert.

Da es aber für die Teile der Wählerschaft leichter zu verstehen war, wurde die Inflation durch Radikale und Konservative ausschließlich, als Folge des Versailles Vertrages dargestellt.

Die Wirtschaft hatte einen erheblichen Einfluss auf das Wählerverhalten. Wirtschaftliche Krisen trafen die SPD besonders, da viele der entlassenen Arbeiter ihre Stimme der radikalen KPD gaben. Die bürgerliche Mitte verarmte zum Teil in der Zeit der Inflation und entzog sich den Demokraten als Wählerbasis. Der Erfolg der NSDAP lässt sich zum Teil auch mit den wechselhaften wirtschaftlichen Umständen der Weimarer Republik erklären.

Das gesellschaftliche Gefüge in der Weimarer Republik schaffte es nicht alle Gruppen zu integrieren. Außen vor standen viele Monarchisten, welche die demokratische Ordnung verneinten. Viele von ihnen dienten bei der Reichswehr. Unter diesen Umständen hat bei der auf 100 000 Mann beschränkten Elitetruppe, eine eigene systemkritische Haltung entwickelt, die ihre eigenen Ziele befolgte. Diese Ziele waren undemokratisch und nationalistisch. Ihre Unterstützung galt vorwiegend den nationalistischen Parteien. Die Weimarer Verfassung hat teilweise zum eigenen Untergang beigetragen indem sie dem plebiszitär gewählten Reichspräsidenten mit kaiserähnlichen Rechten ausstattete. Das Oberbefehl über das Militär, die alleinige Entscheidung über die Ernennung oder Entlassung des Reichskanzlers und die Notverordnungen versetzten den Reichspräsidenten in eine Rolle, die den restlichen Staatsgewalten überlegen war. Kennzeichnet für das System der Weimarer Republik ist die Tatsache, dass von der Möglichkeit zur Auflösung des Reichstages so häufig Gebrauch gemacht worden ist. Seit 1920 fanden Reichstagswahlen nur als Folge einer Reichstagsauflösung durch die Regierung oder den Reichspräsidenten statt. Für das Parteiensystem erwuchs die Schwierigkeit, dass eine langzeitige Profilierung, als Regierungspartei kaum möglich war. Eine stabile planmäßige Politik war unter diesen Umständen nicht machbar. Rein die Parteienlandschaft 1918-1933 betrachtend, muss auf die Wirkung des Verhältniswahlrechts aufmerksam gemacht werden z. B. 1932 traten 40 Parteien zur Wahl an , 13 von ihnen erzielten mindestens ein Reichstagsmandat. Die Vielzahl der Parteien im Reichstag trugen zur Labialisierung des Parteiensystem bei. Durch das automatische Verhältniswahlrecht begünstigt, splitterten sich ganze Parteienflügel von der ,,Mutterpartei" ab, mit einer realistischen Chance auf Mandate im Reichstag.

7. Volksbegehren / Volksentscheid

Als Gegengewicht zum Reichstag wurde dem Volk durch Einführung des Volksbegehrens (durch Unterschriften ausgedrückte Initiative der Wahlbürger; 10% Sollstimmen) und des Volksentscheids (Abstimmung aller stimmberechtigten Bürger über ein, durch Volksbegehren vorgelegtes Gesetz; Entscheidung für das Gesetz bei einfacher Mehrheit) die direkte Gesetzesinitiative bzw. -entscheid ermöglicht. Diese Möglichkeit ist zunächst erst einmal positiv zu bewerten, da sie jedoch in der politischen Praxis häufiger von Gegnern der Republik bei Volksabstimmungen als Instrument der Manipulation der Massen missbraucht wurde, wohl doch eher negativ anzusehen ist.

8. Reichsrat und Länder

Als weiteres Kontrollorgan ist der Reichsrat zu nennen, der die Vertretung der Länder bildete, jedoch nur eingeschränkte Kompetenzen besaß (Einspruchsrecht gegen Gesetze). Und der Vergleich zum Reichstag zeigt auch, wie das Verhältnis des Reiches zu den Ländern war: eine föderalistische Struktur. Reichsrecht brach Länderrecht.

9. Grundgesetze

Der wichtigste Punkt, verankert in der Weimarer Verfassung, der das Leben des Volkes am meisten betrifft sind die Grundrechte bzw. Grundpflichten.

Grundsätzlich waren in der Verfassung zunächst erst mal die klassischen liberalen Rechte verankert, wie z.B. Rechtsgleichheit, Freizügigkeit, Freiheit der Person, Recht der freien Meinungsäußerung, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Petitionsrecht, Vereins- und Versammlungsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung und das Briefgeheimnis. Hinzu traten neue soziale Rechte und Pflichten: Schutz des Staates für die Ehe und Familie, Fürsorge für kinderreiche Familien, Schutz der Jugend gegen Ausbeutung und Verwahrlosung, Trennung von Kirche und Staat, Recht auf Eigentum, aber auch die Möglichkeit der Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit, staatliche Anerkennung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen, Sorge für den notwendigen Unterhalt eines jeden Deutschen und schon früher erwähnt, die Gleichberechtigung beider Geschlechter. Diese Rechte sind wie oben genannt liberal, also der Freiheit des Einzelnen nur zuträglich, jedoch ist zu erwähnen, dass die Grundrechte nicht unmittelbar einklagbares Recht waren, nicht justitiabel, d.h. der Bürger konnte ihre Verletzung durch die Staatsgewalt (zum Beispiel durch Notverordnungen) vor Gericht nicht geltend machen.

Auch Gesetzgebung, Exekutive und Rechtssprechung wurden nicht an die Grundrechte gebunden. Und, so fehlte eine wichtige Kontrollmöglichkeit bzw. Mittel, die Grundrechte der Bevölkerung, welche positiv zu werten sind, zu schützen und zu sichern.

Zusammenfassend kann man jedoch sagen, dass das deutsche Volk im Vergleich zu den Bestimmungen früherer Verfassungen freier geworden ist; diese Freiheit jedoch durch die wertneutrale Formulierung der Verfassung stark missbraucht werden kann. Denn ohne normative Einschränkungen gibt sie praktisch auch Gegnern der Verfassung die Möglichkeit die Republik und auch damit auch sie selbst (die Verfassung) massiv zu bekämpfen.

10. Fazit

a) Positiv / Negativ

Positiv war auf jeden Fall das neue Wahlrecht, nachdem nun Männer und Frauen ab 20Jahren wählen durften. Ein weiterer positiver Fakt liegt darin, das es keine monarchisches Staatsoberhaupt mehr gibt, sondern einen gewählten Reichspräsidenten. Durch diese Neuerung wurde auch die Innerdeutsche Vormachtstellung Preußens eingedämmt bzw. abgeschafft.

Der Reichspräsident, das Länderparlament und der Reichstag werden direkt vom Volk gewählt. Das Volk kann aktiv in die Politik eingreifen durch Volksbegehen und Volksentscheid.

Es war die erste nicht monarchische Staatsform in Deutschland: es war eine parlamentarische Demokratie.

Man führte den 8H Tag ein, es kam zur Aufhebung der Gesindeordnung. Man bildete eine Arbeitslosenversicherung. Verkündigte Tarifautonomie.

Negativ zu bewerten ist jedoch zum einem der Artikel 48, nach dem der Reichspräsident Grundrecht außer Kraft setzen kann. Sowie das nicht vorhanden sein einer 5% Regelung für den Eintritt der Parteien in den Reichstag. Neben dem ist die sehr starke des Reichspräsidenten, der nahezu einen Ersatzkaiser mimt zu bemängeln. Genau so, dass die Grundrecht der deutschen Staatsbürger nicht einklagbar sind. Sie nehmen nur einen geringen Verfassungsrechtlichen Rang ein.

b) Heute - Damals

Wenn man die Weimarer Verfassung aus heutiger Sicht beurteilen soll, so sollte man auf keinen Fall die damaligen Zeitumstände vergessen.

Gemeinsamkeiten zwischen der Weimarer Verfassung und der Bonner Verfassung kann man in vielen Punkten erkennen. Es gibt bei beiden als Staatsform die Demokratie und ein Verhältniswahlrecht. Der (Reichs-)Präsident ernennt und entlässt Beamte/Offiziere. Der Reichs-/Bundestag wird heute wie damals auf 4 Jahre gewählt. Der Minister- /Reichspräsident kann den Bundes-/Reichstag entlassen. Es gibt auch heute noch eine unabhängige Judikative. Volksentscheid und Volksbegehren sind geblieben. Männer und Frauen dürfen allgemein, gleich und geheim wählen. Es gibt ein aktives und passives Wahlrecht. Die Regierung ist bei beidem vom Vertrauen des Reichs-/Bundestages abhängig. Der Reichs-/Bundespräsident ist aktiv an der Gesetzgebung beteiligt. Der Staat hat eine Gewaltenteilung, bei der der Reichs-/Bundestag und der Reichs-/Bundesrat die Legislative hat.

Natürlich gibt es auch Unterschiede.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Nicht geändert wurden bei der Weimarer Verfassung folgendes :

Man behielt die alten Offiziere, Generäle, Minister, Beamten und Richter.

c) Gesamtbeurteilung

Insgesamt betrachtet erleichtert rasch angenommen Reichsverfassung dem deutschen Volk den Übergang von einer provisorischen (revolutionären) Reichsgewalt zu einer verfassungsmächtigen Regierung. Der Vorwurf, der Artikel 48 habe das deutsche Volk an diktatorisch Regierungsmethoden gewöhnt, trifft nur in dem Masse zu, als der Artikel 48 zu Beginn der 30’er Jahre missbraucht wurde.

Der Bestand der Weimarer Republik hing weniger von der Verfassung, sondern mehr von der Einstellung der Bevölkerung und der Parteien zur parlamentarischen Demokratie und damit von den Möglichkeiten, die der Verfassungstext dem Missbrauch bot, ab.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Dabei war zu beachten, das sich die Mehrheit der Bevölkerung nicht um Politik kümmerte und die Demokratie nicht als Ergebnis eines breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens sah. Die Demokratie stellte eine Folge des militärischen Zusammenbruchs dar und wurde daher von der Rechten, die diesen nicht sehen wollte, als aufgezwungen, dem deutschen Wesen fremd, verteufelt. Ebenso sah die Linke die Idee der Räterepublik und der Rätedemokratie verraten und die Republik als bürgerlich-kapitalistisches Zwangsinstrument an.

Beide Randgruppen waren zunächst schwach, gewannen aber in Zeiten der politische und wirtschaftlichen Krise recht schnell Zulauf. Angesichts der harten Diskussionen der Revolutionstag und der Belastung der jungen Demokratie in den Nachkriegsjahren wird vielfach übersehen, dass das parlamentarische System nicht aus der Revolution, d.h. aus der revolutionären Umgestaltung im November/Dezember 1918, sondern aus der von der kaiserlichen Führung im September/Oktober 1918 dekretierten Oktoberverfassung erwachsen ist.

Die Weimarer Verfassung ist der Vorläufer der heutigen Verfassung in Deutschland.

Auch wenn die Weimarer Verfassung Mängel aufweißt sollte man nicht vergessen, das diese Verfassung die erste demokratische Verfassung für Deutschland war. Für damalige Verhältnisse war die Weimarer Verfassung, meiner Meinung nach, fortschrittlich. Auf dem Wege der Entwicklung der Demokratie in Deutschland ist die Weimarer Verfassung ein entscheidender Schritt. Der erste Schritt in eine neue Richtung für Deutschland.

Die Verfassungsgeber waren allerdings zu optimistisch; sie sahen das Wesen der Demokratie im Mehrheitsentscheid und vertrauten zu sehr auf die demokratische Vernunft des Wählers, doch das Volk ist stark beeinflussbar. Als logische Konsequenz gab es häufige Regierungswechsel und unter dieser Bedingung konnte es keine Stabilität auf lange Sicht geben, die Weimarer Republik musste scheitern, aber nicht an der Verfassung, sondern an denen, welche die Verfassung ausüben und diese falsch anwendeten.

Fin de l'extrait de 7 pages

Résumé des informations

Titre
Wertung der Weimarer Verfassung
Cours
LK Ge
Note
14Pkt
Auteur
Année
2001
Pages
7
N° de catalogue
V105242
ISBN (ebook)
9783640035397
Taille d'un fichier
340 KB
Langue
allemand
Mots clés
Wertung, Weimarer, Verfassung
Citation du texte
Maria S. (Auteur), 2001, Wertung der Weimarer Verfassung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/105242

Commentaires

  • invité le 21/2/2002

    special thanks.

    ich muss schon sagen, RESPEKT...ich glaube, du hast mir gerade mein vorabi gerettet...es ist einfach mal wichtig, diese aspekte der weimarer verfassung so ausführlich, in einem zusammenhängenden text zu lesen...mach weiter... nochmals besten dank.....

    ...........lieben gruss..............

  • invité le 11/1/2002

    Besten Dank!.

    Dieser Beitrag ist wirklich meine letzte Rettung gewesen. Tausend Dank!
    Ausgezeichnete Darlegung der Problematik.

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Titre: Wertung der Weimarer Verfassung



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