Die Europäische Union


Presentation / Essay (Pre-University), 2001

10 Pages, Grade: 1-2


Excerpt


Entstehung der EU

Vorgeschichte:

Einer der vielen Gründe der Weltkriege war, dass sich die Regierungen der verschiedenen Staaten „am Tisch“ nicht einig werden konnten. Das war zurückzuführen darauf, dass jeder andere Interessen hatte. Daraufhin wollte man die Interessen der europäischen Staaten aneinander annähern. In weiterer Folge kam es zur Gründung einiger Organisationen. Die Erste war der Völkerbund 1920, der aus 31 Alliierten Staaten bestand und der Vorgänger der UNO war. Damit waren nun die gesundheitlichen und menschenrechtliche Interessen abgedeckt, nun wurden auch Organisationen mit wirtschaftlichen Zielen gegründet, die dann zur EU führten:

- 1946 wünscht sich Churchill in einer seiner Reden vor bedeutenden

Regierungsmitglieder, die Gründun

g von einer Art „Vereinigter Staaten“

- ↠ Gründung der Europäischen Einigungsbewegung: Setzt sich für

überstaatliche Institutionen ein.↠ Gegenbewegung Europäische Föderalisten

- 1948-1950 Gründung verschiedener europäischer Institutionen unabhängig voneinander, die später in die EG eingegliedert wurden und noch heute existieren. Bsp.: Europarat, Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC) 18.4. 1951

Paris: Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS).

Belgien, die BRD, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande Trat am 27.7.1952 in Kraft und war auf 50 Jahre befristet. 2. 6. 1952

Messina

Integration wird in den sogenannten Römische Verträgen auf alle Wirtschaftsbereiche ausgedehnt.

Traten am 1.1 1958 in Kraft.

Römische Verträge:

- Gründung der EWG (Europäische Währungsunion Gemeinschaft)

- Gründung der Euratom, EAG (Europäische Atom Gemeinschaft) ↠ EWG, EAG, Euratom und EGKS bilden die EG

Die Europäische Atomgemeinschaft,

Abkürzung EURATOM, wurde zusammen mit der EWG durch die Römischen Verträge 1957 errichtet. Sie ist übernationale Organisation zur friedlichen Nutzung der Kernenergie. Sie besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit, ist seit 1967 organschaftlich mit der EWG und EGKS verbunden. Sie ist Teil der Europäischen Gemeinschaften. Sitz ist Brüssel.

Ihre Aufgabe ist die Förderung, Koordinierung und Kontrolle der Forschung, Nutzung und Entsorgung im Kernenergiebereich der Mitgliedsländer. Sie soll darüber hinaus die Gemeinschaft mit Kernbrennstoffen versorgen, die Sicherheit entsprechender Anlagen überwachen, einen gemeinsamen Markt auf dem Kernenergiegebiet schaffen sowie die Verbindung zu dritten Staaten und internationalen Organisationen unterhalten. In den 70er-Jahren verlagerte sich der Schwerpunkt der Arbeit auf die Grundlagenforschung (auch Kernfusion).

Die Vereinigung trat 1967 in Kraft

Die Parlamentarische Versammlung (heute: Europäisches Parlament) und der Gerichtshof waren von Anfang an für alle drei Gemeinschaften zuständig.

Schengen-Abkommen

Juni 1985:

- Vorgänger: Zollübereinkommen zwischen BeNeLux Staaten

Vertrag, der die Aufhebung der Grenzkontrollen zwischen den Staaten, die unterzeichnet haben. Vorerst unterzeichnen nur Belgien, Niederlande, Deutschland und Frankreich. Später stimmen aber auch Italien, Spanien, Portugal und Österreich dem Abkommen zu. Das Abkommen tritt 1995 für die meisten Mitglieder in Kraft, nur Österreich muss noch bis 1996 warten. 1997 unterzeichnen auch Schweden, Dänemark und Finnland das Abkommen. Bis heute noch nicht in Kraft getreten.

1986-1987

Schaffung der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA)

Darin sind die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes und Verstärkung der Organe der EG (Europäische Gemeinschaft.

Binnenmarkt mit 4 Freiheiten: freier Verkehr von Wahren, Personen, Dienstleistungen, und Kapital

Trat 1993 in Kraft ist jedoch bis heute nicht vollendet.

Schengen-Abkommen

Juni 1985:

- Vorgänger: Zollübereinkommen zwischen BeNeLux Staaten 1947

Vertrag, der die Aufhebung der Grenzkontrollen zwischen den Staaten, die unterzeichnet haben. Vorerst unterzeichnen nur Belgien, Niederlande, Deutschland und Frankreich. Später stimmen aber auch Italien, Spanien, Portugal und Österreich dem Abkommen zu. Das Abkommen tritt 1995 für die meisten Mitglieder in Kraft, nur Österreich muss noch bis 1996 warten. 1997 unterzeichnen auch Schweden, Dänemark und Finnland das Abkommen. Bis heute noch nicht in Kraft getreten

EU-Vertrag

Vertrag von Maastricht (1992)

- Vollendung der EWWU (Europäische Währungs- und Wirtschaftsunion)
- Es wurden die Kriterien für die Teilnahme an der EWWU festgelegt
- Sieht eine gemeinsame Außen- und Innenpolitik sowie eine Zusammenarbeit in der Justiz vor
- Namensänderung von EG zu EU. EG besteht aber immer noch als einer der 3 Pfeiler weiter.

Vertrag von Amsterdam

- Erweiterung der Kompetenzen der EU
- Neues Ziel: Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
- Innerhalb von fünf Jahren soll er geschaffen sein
- Gemeinsame Asyl- und Migrationspolitik die sich auf ein gemeinsames Asylverfahren und einen einheitlichen Status stützt
- Größere Konvergenz im Bereich Zivilrecht
- Gründung der EuroJust: Mitgliedsstaaten entsenden

Polizisten, Richter und Staatsanwälte zu EuroJust um eine bessere internationale Strafverfolgung zu schaffen

Vertrag von Nizza

Offizielle Ziele (In Wirklichkeit verfolgte jeder nur seine eigenen Ziele):

- Festsetzung von Osterweiterung (Weitere Vorgehensweise nach Kopenhagen- Kriterien)

- Neue Aufteilung im Europaparlament, kleiner werden (nicht mehr nach

Einwohnerzahl; Deutschland verlangt nach Fläche, Frankreich: Bedeutung)Æ tatsächlich aber größer geworden.

- Festlegung einer bestimmten Vorgehensweise, bei Fällen wie Österreich

- Neue Bestimmung der Vetorechte

Zeigt ganz deutlich was die Hauptprobleme der Eu sind:

- Frankreich versucht krampfhaft Macht zu gewinnen

- Große Menge von „klugen Köpfen“ versuchen stur ihre Ideen durchzubringen EU versucht Misserfolg zu vertuschen:

- Der Vertrag definiert alte Verträge, wie Vertrag von Kopenhagen, neu und lobt die Aktivitäten der EU (Æ Selbstlob)

Aufnahme der Länder

ƒ- 1951: EGKS

ƒ- BeNeLux, Frankreich, Italien, BRD

ƒ- 1972

ƒDänemark, Irland, GB

ƒ(Norwegen) Norwegens Antrag wurde zwar von der EU genehmigt allerdings scheiterte der Beintritt an mehreren Volksabstimmungen.

ƒ- 1978

ƒ- Griechenland

ƒ- 1985

ƒ- Portugal, Spanien

ƒ- 1992

ƒ- Österreich, Schweden, Finnland Ziele der EU sind:

1. die Förderung des sozialen und wirtschaftlichen Fortschritts durch einen Raum ohne Binnengrenzen und eine Wirtschafts- und Währungsunion

2. eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Mitgliedsstaaten, zu der zu einem späteren Zeitpunkt auch eine gemeinsame Verteidigungspolitik gehören soll

3. die Stärkung der Bürgerrechte der Angehörigen der Mitgliedsstaaten durch die Einführung einer Unionsbürgerschaft

4. die Wahrung und Weiterentwicklung des bisher im Rahmen der EG Erreichten

Die EG bestand also ursprünglich aus den drei Gemeinschaften

EG = Europäische Gemeinschaft

EGKS = Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl Euratom = Europäische Atomgemeinschaft

Diese besitzen eigene Rechtspersönlichkeiten und werden durch ihre Organe im Rahmen ihrer Befugnisse vertreten.

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik: Ziele:

- Wahrung der gemeinsamen Werte, grundlegender Interessen und Unabhängigkeit der Union
- Stärkung der Sicherheit der Union
- Wahrung des Friedens und Stärkung der internationalen Sicherheit entsprechend den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen sowie den Prinzipien der KSZE-Schlussakte und den Zielen der Charta von Paris (OSZE)
- Förderung der internationalen Zusammenarbeit
- Entwicklung und Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
- Gemeinsame Aktionen: betreffen spezifische Situationen, in denen eine operative Aktion der Union für notwendig erachtet wird; sie sind für die Mitgliedstaaten bindend.
- Gemeinsamen Standpunkte: Das Konzept der Union wird für eine bestimmte

Frage geographischer oder thematischer Art bestimmt; Die nationale Politik der Mitgliedstaaten muss mit diesen in Einklang stehen

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit:

Ziele sind Verhütung und Bekämpfung von:

- Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
- Kriminalität
- Terrorismus
- Menschenhandel und Straftaten an Kindern
- Drogen- und Waffenhandel
- Korruption und Betrug

Die dritte Säule der EU sieht eine enge Zusammenarbeit der Polizei-, Zoll- und

Justizbehörden der Mitgliedstaaten vor. Unmittelbar als auch unter Einschaltung des Europäischen Polizeiamts (Europol) und soweit erforderlich, durch Angleichung der strafrechtlichen Vorschriften der Mitgliedstaaten.

Organe und Einrichtungen der EU:

Das Europäische Parlament

EP

ist das parlamentarische Organ der Europäischen Gemeinschaften. Sitz: Straßburg

Es besteht aus 626 Abgeordneten, welche durch die Bevölkerung der Mitgliedsländer alle fünf Jahre direkt gewählt werden.

Das europäische Parlament kontrolliert die europäische Kommission und kann ein

Mistrauensvotum gegen Entscheidungen oder Mitglieder der Kommission anwenden. Das Europäische Parlament verfügt über kein Initiativrecht bei der Rechtsetzung, leitet aber Vorschläge weiter oder lehnt Vorschläge mit Hilfe des Votums ab. Das Parlament darf bei der Festsetzung des Haushaltsplans mitbestimmen.

Der Europäischer Rat

ER

Im Europäischen Rat kommen die Staats- und Regierungschefs der 15

Mitgliedsstaaten der EU sowie der Präsident der EU, unterstützt von den

Außenministern der Mitgliedstaaten zweimal jährlich zusammen. Gastgeber ist jeweils der Staat, der im Rat der EU den Vorsitz innehat. Der Rat kann auch rechtsverbindliche Beschlüsse fassen.

Derzeitiger Vorsitz: Schweden zweites Halbjahr: Belgien

EU-Ministerrat

- besitzt Entscheidungs- und Rechtsetzungsbefugnis.
- Organ, in dem die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten ihre Interessen geltend machen können.
- sorgt für die Abstimmung der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten
- ist für die Regierungszusammenarbeit im zweiten und dritten Pfeiler der EU zuständig
- ist für ein einheitliches, kohärentes und wirksames Vorgehen der Union verantwortlich.

Europäische Kommission EU-Kommission

Aufgaben:

In den Bereichen, die den ersten Pfeiler der EU bilden, ist die Kommission wegen ihres alleinigen Initiativrechts (ausgenommen Fragen des freien Personenverkehrs) zuständig für die Ausarbeitung von Vorschlägen für gemeinschaftliche Rechtsakte (Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen). Die wichtigsten Entscheidungen über Maßnahmen und Prioritäten der EG treffen jedoch der Rat oder Rat und EP gemeinsam. Diese beiden Organe können die Kommission zur Vorlage von Vorschlägen zur Verwirklichung der gemeinsamen Ziele auffordern. Zusammensetzung: 20 Mitglieder, davon je zwei aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien sowie je eines aus den anderen EU-Staaten.

Im Gegensatz zum Rat sind die Kommissare den Interessen der Gemeinschaft verpflichtet.

Mitglieder:

Romano Prodi (I), Präsident: Generalsekretariat, Presse- und Informationsdienst, Juristischer Dienst.

- Neil Kinnock (UK), Vizepräsident: Verwaltungsreform, Personal und Verwaltung, Generalinspektion, Gemeinsamer Dolmetscher- und Konferenzdienst, Übersetzungsdienst.

- Loyola de Palacio del Valle-Lersundi (E), Vizepräsidentin: Beziehungen zum EP, Verkehr und Energie.

- Mario Monti (I): Wettbewerb.

- Franz Fischler (A): Landwirtschaft, Entwicklung des ländlichen Raums und Fischerei.

- Erkki Liikanen (FIN): Unternehmen und Informationsgesellschaft.

- Frits Bolkestein (NL): Binnenmarkt, Steuern und Zollunion.

- Philippe Busquin (B): Forschung, Gemeinsame Forschungsstelle.

- Pedro Solbes Mira (E): Wirtschaft und Währungsangelegenheiten, Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat).

- Poul Nielson (DK): Entwicklung und humanitäre Hilfe, Amt für humanitäre Hilfe

(ECHO).

- Günter Verheugen (D): EU-Erweiterung.

- Chris Patten (UK): Außenbeziehungen.

- Pascal Lamy (F): Handel.

- David Byrne (IRL): Gesundheits- und Verbraucherschutz.

- Michel Barnier (F): Regionalpolitik, Regierungskonferenz.

- Viviane Reding (L): Bildung und Kultur, Amt für amtliche Veröffentlichungen.

- Michaele Schreyer (D): Haushalt, Finanzkontrolle, Europäisches Amt für

Betrugsbekämpfung.

- Margot Wallström (S): Umwelt.

- António Vitorino (P): Justiz und Inneres.

- Anna Diamantopoulou (GR): Beschäftigung und soziale Angelegenheiten.

- Verwaltung mit Generalsekretär: David O'Sullivan (IRL)

Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften EuGH

Sitz: Luxemburg

besetzt mit 15 Richtern und acht Generalanwälten.

Er entscheidet auch über die Rechtmäßigkeit des Handelns von Rat, Kommission und Mitgliedsstaaten

- gegen seine Entscheidungen ist Revision beim EuGH möglich.

Europäischer Rechnungshof

EuRH

Aufgaben:

- Prüfung von Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie von Rechts- und Ordnungsmäßigkeit aller Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft einschließlich der von dieser geschaffenen Einrichtungen.

- Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung

- jährlicher Rechnungsprüfungsbericht

Weitere Institutionen

- Wirtschafts- und Finanzausschuss

- Europäische Investitionsbank (EIB)

- Europäische Zentralbank (EZB)

Autonome Einrichtungen:

- Europäisches Polizeiamt (Europol) in Den Haag (Niederlande)

- Europäischer Investitionsfonds (EIF) in Luxemburg

EU Ost-Erweiterung

Agenda 2000

Im Juli ´97 beschlossen die EU-Mitglieder ein Paket, das Reformen in der Agrarpolitik und die Ostöffnung bzw. Erweiterung vorsieht und den Finanzrahme von 2000 bis 2001 beschließt, die Agenda 2000. Da die EU nur zu 4% für die Osterweiterungskosten aufkommen kann müssen Mitgliedsstaaten Opfer bringen:

- Nettozahler wie z.B.: Österreich müssen um 0,2% ihres BIPs mehr zahlen Æ Österreich muss nunmehr 0,8% zahlen

- Nettoempfänger wie Spanien, Irland, Portugal oder Griechenland, erhalten 0,2% weniger.

Außerdem besagt die Agenda, dass es Aufgaben- und Verfahrensreformen geben müsse, damit die Erweiterung so billig als möglich vor sich gehen könnte.

Beitrittsverhandlungen:

Ende 1998 wurden Verhandlungen mit Estland, Polen, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn, Zypern aufgenommen.

2000 begann man mit Bulgarien, Lettland, Litauen, der Slowakischen Republik, Rumänien und Malta eröffnet.

Diese 13 beitrittswilligen müssen nun Grenzstreitigkeiten die bis zu einer bestimmten Frist nicht gelöst werden können dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Damit wird vor allem Türkei gemeint(Zypern).

Themen der Verhandlungen:

- Personenfreizügigkeit

- Justiz und Inneres

- Haushaltsfragen

- Agrarpolitik

Bedingungen für Beitritt (Kopenhagen-Kriterien):

- Politische Kriterien (Voraussetzung für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen):

- Institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung

- Wahrung der Menschenrechte

- Achtung und Schutz der Minderheiten

- Wirtschaftliche Kriterien

- Funktionsfähige Marktwirtschaft

- Fähigkeit dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten

Chancen

- Österreich rückt in eine zentrale Lage. Man erwartet dadurch ein großes Wirtschaftswachstum.

- Durch die Osterweiterung werden Direktinvestition leichter und dadurch die Wirtschaft noch mehr angekurbelt.

- In den Reformstaaten besteht zweifellos ein Modernisierungsbedarf wodurch sich ein neuer Exportmarkt für Altmitglieder auftut.

- Durch die Verbesserung der Lebensumstände bei den Beitrittsländern wird der Auswanderungsdruck verringert.

- Die friedliche Überwindung der Teilung Europas sollte nicht an Geizhälsen scheitern. Außerdem wie man am Beispiel USA sieht, die in Europa investiert haben, würden Altmitglieder langfristig gesehen profitieren.

Risken

- Österreichs Firmen werden den billiger produzierenden Ostländer Frimen nicht konkurrieren können.

- Es steht zu befürchten, dass Krisen und hohe Kriminalität wie derzeit in Russland oder Serbien importiert werden.

- Die Arbeitslosigkeit kann auch steigen da billige Arbeitskräfte aus dem Osten nunmehr besser zur Verfügung stehen.

- Manche Experten sagen, dass die EU-Staaten noch nicht bereit sind da die nötigen Reformen noch nicht unternommen wurden und daher die Erweiterung zuviel Geld kosten würde.

Die EWU (Europäische Währungsunion)

Grundsätzliches

- Die Kurse stehen ab 01.01.1999 unveränderlich fest

- Kein Zwang

- Währungskennzeichen: EUR oder

- Durch unabhängige EZB verwaltet

- doppelte Preisauszeichnung:

- EU: nicht verpflichtend

- Österreich: verpflichtend von 1. Oktober 2001 bis 30. Juni 2002

Teilnehmerstaaten

11 Länder sind bereits dabei Nicht dabei sind:

Großbritannien - Teilnahme nächste Runde möglich

Dänemark - Entscheidung per Volksentscheid gegen den Euro

Schweden - noch nicht alle Kriterien zum Beitritt zur WWU erfüllt Griechenland - Konvergenzkriterien noch nicht erfüllt

Chancen und Risiken

Chancen

- neue Marktpotentiale erschließen

- betriebsinterne Prozesse optimieren

- Wettbewerbsvorteile nutzen

- Unternehmensstrategie verbessern

Risiken

- Umstellungskosten

- Preisdruck

Informationsprobleme intern

Zeitplan

01.01.1999

Start der EWU

01.01.99-31.12.2001

Übergangsphase

Euro nur als Buchgeld

01.01.2002

Euro als Bargeld

Doppelte Preisauszeichnung

Spätestens 01.07.2002

Ende doppelte Bargeldphase

Sanktionen gegen Österreich

Absprache der anderen EU- Staaten gegen Österreich.

Sie drohen noch vor Vorliegen eines Regierungsprogramms mit politischer Isolierung:

- Keine bilateralen Kontakte
- Empfang österreichischer Botschafter auf technischer Ebene
- Keine Unterstützung für österreichische Kandidaten für ein Amt einer internationalen Organisation.

Nach der Vereidigung der Koalitionsregierung (ÖVP, FPÖ) treten die Sanktionen in Kraft.

Nach Meinung der EU ist der EU- Vertrag gefährdet und daher die Sanktionen gerechtfertigt: Verletzung der Grundrechte der Freiheit, der Demokratie, der Achtung und der Menschenrechte.

Anfang Juli ernennt der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte „drei Weise“ die einen Bericht über die Haltung der österreichischen Regierung in bezug auf gemeinsamen europäischen Werte, insbesondere die Rechte von

Minderheiten, Flüchtlingen und Einwanderern, sowie die politische Natur der FPÖ erstellen sollen. (Martti Ahtesaari, Marcelino Oreja, Jochen Abraham Frowein). Sanktionen wurden dank diesem Bericht eingestellt.

Seuchen

BSE

Da die häufigsten Fälle von BSE in Groß Britannien aufgetreten sind muss das Rindfleisch aus dem Vereinigten Königreich DEUTLICH GEKENNZEICHNET sein. Weiter müssen ALLE Rinder seit 1.9.2000 beschriftet sein WO es aufgewachsen, geschlachtet und zerlegt wurde. Trotz dieser Maßnahmen fiel der Preis von Rindern drastisch, da die Konsumenten misstrauisch waren und kein/weniger Rindfleisch kauften. Darum bestimmte der Kommission, dass ab 1.1. 2001 ALLE RINDER AB 30 MONATEN einem Schnelltest unterzogen werden müsste. Wenn dieser positiv ist müssen die Rinder zu einem zweiten genaueren nach Deutschland geschickt werden. Da das Ergebnis der Ursachenforschung war, dass BSE durch Tiermehl hervorgerufen wird, ist Verfütterung von Tiermehl bis auf weiteres verboten. Außerdem wurden einige Millionen verdächtige Tiere vom Markt genommen.

MKS

99% Prozent der MKS-Fälle waren in Großbritannien, weitere Vorfälle gab es in

Holland, Frankreich und Deutschland. Deshalb wurden für das vereinigte Königreich folgende Maßnahmen unternommen:

- Ausfuhrverbot für lebende Maul und Klauen- Tiere

- Tötung aller importierter Schafe aus GB seit 1.2

- Versendung von Frischfleisch, Frischmilch, Milchprodukten, Schafsfelle usw. aus GB bis 21.5 verboten falls keine neuen Fälle auftreten. (Nordirland: 19.4) EU- weit gilt:

- Alle Milch- oder Fleischprodukte müssen bis zu einem ph-Wert von 6 gebracht werden, da ab diesem Grad ALLE MKS Bakterien absterben.

- Als Ziel für die Zukunft gilt eine Verringerung der Tiertransporte die zweifellos die Seuche bzw. rasche Verbreitung der Seuche unterstützt hat Die Kosten dieser Seuche betragen sich bis jetzt auf 170 Millionen Euro.

Excerpt out of 10 pages

Details

Title
Die Europäische Union
Grade
1-2
Author
Year
2001
Pages
10
Catalog Number
V105335
ISBN (eBook)
9783640036318
File size
406 KB
Language
German
Notes
Das wichtigste über die EU!
Keywords
Europäische, Union
Quote paper
Philipp Aiginger (Author), 2001, Die Europäische Union, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/105335

Comments

  • guest on 3/26/2003

    Anmerkung.

    Die Daten stimmen soweit (sofern der Autor sie angibt), seine subjektiven Bewertungen einzelner Entwicklungen sind aber teilweise sehr kindisch bzw. "populär" (auch sprachlich); das sollte man wissen, bevor man diese Arbeit "kopiert".

    Bsp.: "eine Große Menge von ,,klugen Köpfen" versuchen stur ihre Ideen durchzubringen, EU versucht Misserfolg zu vertuschen"

    Nix für ungut.

  • guest on 1/13/2002

    kurz und knapp.

    kurz und knapp, fast perfekt für meine hausaufgabe

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Title: Die Europäische Union



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