Nutzung von E-Voting und E-Government-Angeboten - nur etwas für junge Leute ?


Trabajo de Seminario, 2001

15 Páginas, Calificación: 3,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Derzeitige Situation bei Bundestags-, Landtags- bzw. Kommunalratswahlen

2 Einführung in das Thema E-Voting - aktuelle Situation

3 Die verschiedenen Grundkonzepte von E-Voting
3.1 E-Voting im Wahllokal
3.2 E-Voting per Post
3.3 E-Voting per Email

4 Einführung in das Thema E-Government
4.1 Derzeitige Bedingungen im Bereich E-Government - Eher Information statt Interaktion ?
4.2 Wege aus der Krise

5 Die verschiedenen Umsetzungsversuche von E-Government- Strategien

6 E-Interaktion - nur etwas für "junge Leute" ?

7 Ausblick

Anhang : Literaturverzeichnis 15

1 Derzeitige Situation bei Bundestags-, Landtags- bzw. Kommunalrats- wahlen

Vergleicht man die heutige Situation bei Bundestags-, Landtags- bzw. Kommunalratswahlen so muß man sagen, daß sich das Abstimmungsverfahren in den letzten 20 Jahren nicht wesentlich verändert hat.

Denn nach wie vor muß der Bürger zur Wahl in ein Wahllokal gehen, um seine Stimme abzugeben auf extra dafür gedruckten Wahlzetteln.

Die Einrichtung von Wahllokalen erfordert neben einem geeigneten öffentlichen Gebäude auch noch eine ausreichende Zahl an ehrenamtlichen Wahlhelfern sowie Polizisten, die eine ungestörte und sichere Stimmabgabe für die einzelnen Wahlberechtigten gewährleisten sollen.

Obwohl man behaupten könnte, daß somit alle Voraussetzungen für eine "allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl" (Art.38 Abs. 1 GG) gegeben sind, gibt es trotz all dieser Vorkehrungen immer noch eine bestimmte Anzahl an Wahlberechtigten, die auf Grund ihrer körperlichen Situation nicht in der Lage sind zur Wahl zu gehen, weil sie z.B. eine Behinderung oder Krankheit haben, die sie "ans Bett fesselt". (Kabinettsbeschluß v. 22.11.2000, S. 49) Was könnte man in dieser speziellen Situation tun bzw. verbessern, damit diese Personen ebenfalls die Chance haben an Wahlen teilzunehmen ?

Hier gibt es nun die Möglichkeit von E-Voting, die es den betreffenden Perso- nen ermöglichen würde, ihre Stimme von zuhause aus abzugeben. Dadurch hätte man ein Abstimmungsverfahren geschaffen, daß es allen Bürgern ermöglicht ihr Stimmrecht auszuüben und das unabhängig von der körperlichen Verfassung.

Allerdings sollte man vorher genau prüfen, wer Anspruch auf einen PC mit Internet hat und damit "E-Voting-fähig" ist.

Denn wenn man sagt, daß man allen Personen einen PC zur Verfügung stellt, die bettlägerig sind würde man auch denen die Möglichkeit geben am E-Voting teilzunehmen, die nicht mehr im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind. Hier sollte eine klare Trennung bzw. Einstufung erfolgen, die festlegt, wer auf Grund seines geistigen Zustands überhaupt selbst E-Voting-fähig ist und wer nicht. Denn wenn man allen bettlägerigen Personen das Recht auf E-Voting einräumt, dann erfolgt eine Fremdbeeinflussung der betreffenden Person durch andere.

Als Szenario wäre dann denkbar, daß in einem Altenpflegeheim zwar alle Bewohner das Recht auf E-Voting haben aber auf Grund ihrer körperlichen bzw. teilweise auch geistigen Situation überhaupt nicht mehr in der Lage sind ihren politischen Willen frei und unbeeinflußt von anderen zu artikulieren. Dies geschieht dann vielmehr durch die Pflegekräfte, die den älteren Menschen sagen, welche Partei sie ankreuzen sollen.

Um diesen Mißbrauch zu vermeiden muß man die E-Voting-Verfahren auf der einen Seite für alle zugänglich machen, aber auf der anderen Seite gleichzeitig versuchen zu verhindern, daß es in solchen Fällen zu einer Stimmabgabe kommt, die nicht durch eine freie Willenserklärung zustande gekommen ist. Im Anschluß an diese kurze Einführung soll erst einmal die aktuelle E-Voting- Situation in Deutschland dargestellt werden.

2 Einführung in das Thema E-Voting - aktuelle Situation

Obwohl E-Voting erst heute mehr und mehr an Bedeutung gewinnt auf Grund der schnellen und weitreichenden Verbreitung von PC bzw. Internet-Zugang in der Welt, ist die Idee der elektronischen Stimmabgabe schon etwas älter. Bereits in den 70er Jahren gab es erste Versuche mit sog. "Televoting" in den USA und Deutschland. (Zittel : 904)

Die Idee für den Einsatz von E-Voting wird aus der klassischen Demokratietheorie abgeleitet.

In einem demokratischen Gemeinwesen ist es so gut wie unmöglich allen Bürgern die Möglichkeit einzuräumen sich an der Entscheidungsfindung zu beteiligen. (Zittel : 905)

Des weiteren macht die räumliche Ausdehnung sog. "moderner Gemeinwesen" Debatten bzw. Entscheidungen unter der Beteiligung aller Bürger nahezu unmöglich, so daß die Entscheidungsmacht in die Hände gewählter Volksvertreter gegeben werden muß. (Zittel : 905)

Hier kann die elektronische Demokratie Abhilfe schaffen.

Denn sie erlaubt es allen politisch interessierten Personen eine unmittelbare, kostenlose Teilnahme an öffentlichen parlamentarischen Beratungs- und Entscheidungsverfahren (Zittel : 912).

Meiner Meinung nach braucht man für die Umsetzung des Projekts "E-Voting" aber eine gewisse Mindestanzahl an Nutzern für die Angebote.

Denn wenn in einem Land E-Voting eingeführt wird in dem nur 10% der Bevöl- kerung die Möglichkeit haben ins Internet zu gehen, so sehe ich das als nicht repräsentativ an. Diese Personen gehören meistens zur gebildeteren Bevöl- kerung in ihrem Land. Auf Grund dieser Tatsache würde es wieder eine Bevorzugung der gebildeteren bzw. Benachteiligung der ungebildeteren Bevölkerungsschichten geben.

Als Beispiel könnte man Indien nehmen. In Indien gibt es zwar eine große Zahl an Informatikern bzw. Hochschulabsolventen, die durch ihre Ausbildung die Möglichkeit hätten am E-Voting-Verfahren teilzunehmen, doch gemessen an der Größe der Gesamtbevölkerung Indiens bzw. an der Analphabetenrate ist ihre Zahl so gering, daß es beim E-Voting zu keinem repräsentativen Ergebnis kommen würde, weil z.B. 10% der Bevölkerung die Regierung wählen unter "Mißachtung" der politischen Forderungen der restlichen 90%. Hier müssen andere Möglichkeiten gefunden werden, um allen die Teilnahme an den Wahlen zu ermöglichen.

In Deutschland könnte man trotz des großen Anteils älterer Bürger an der Gesamtbevölkerung Informationssendungen im Fernsehen senden, die die Wahlberechtigten vor der Wahl über den Gebrauch der speziellen Wahl- Computer aufklären, um die Ängste bei den älteren Wählern zu zerstreuen und sie somit "Schritt für Schritt" an die Nutzung dieser Abstimmungsmethode heran zu führen.

Denn gerade ältere Menschen haben gewisse Vorurteile gegenüber neuen Techniken. Diese Ängste gilt es durch gezielte "Aufklärung" zu zerstreuen bis gewährleistet ist, daß ein Großteil der Bevölkerung die Wahl-Computer benutzt und das über Alters- bzw. Geschlechter-Grenzen hinweg.

Nach dieser kurzen Darstellung der aktuellen Situation von E-Voting in Deutschland möchte ich nun die verschiedenen Grundkonzepte von E-Voting vorstellen, um zu zeigen, was für Vorschläge es zur Umsetzung von E-Voting gibt und welche Art meiner Meinung nach die beste ist für alle Beteiligten.

3 Die verschiedenen Grundkonzepte von E-Voting

3.1 E-Voting im Wahllokal

Diese Methode ist meiner Meinung nach die am wenigsten fortschrittliche, weil es hier nur darum geht das man die Stimmzettel per Email bereits vor der Wahl nach Hause geschickt bekommt und die Stimmzettel nicht erst im Wahllokal ausgehändigt werden.

In diesem Beispiel kann der Bürger dann entweder den Stimmzettel zuhause ausdrucken, ausfüllen und am Wahltag mit ins Wahllokal nehmen oder er speichert die ausgefüllte Stimmzettel-Datei, nimmt sie am Wahltag mit zum Wahllokal und überspielt sie dann an speziellen Terminals.(Westen : 64) Diese Art der Wahl stellt aber keine Verbesserung gegenüber bestehen Wahlpraktiken dar.

Denn das Ziel von E-Voting soll doch darin bestehen, daß der Bürger nicht mehr gezwungen ist zur Stimmabgabe bei Wahlen aus dem Haus zu gehen. Vielmehr sollte er die Möglichkeit haben alle Wahlen von zu Hause aus vorzunehmen. Diese Form der Stimmabgabe würde den Bürger unabhängig von bestimmten Zeiten, Tagen machen oder Umständen z.B. weite Fahrt mit dem Auto bis zum zuständigen Wahllokal, schlechtes Wetter usw.

3.2 E-Voting per Post

An 2. Stelle liegt die E-Voting-Variante per Post.

Sie geht davon aus, daß der Wähler die Wahlunterlagen per Email zugeschickt bekommt. Er muß die Wahlunterlagen nur zu Hause ausdrucken, ausfüllen und dann per Post wieder zurückschicken. (Westen : 65)

Doch wenn man schon die Wahlunterlagen per Email zugeschickt bekommt sollte man dem Wähler auch die Möglichkeit bieten die Wahlunterlagen gleich am PC auszufüllen und per Email abzuschicken.

Dadurch würde die betreffende Person auch Geld für das nicht durchgeführte Ausdrucken des Stimmzettels sowie des Briefportos sparen. Diese Variante ähnelt eher der bereits heute praktizierten Briefwahl.

Denn die Briefwahl erlaubt es Bürgern, die nicht die Möglichkeit haben zu Wahlen zu gehen, weil sie z.B. bettlägerig sind bzw. im Ausland leben ihre Stimme per Post während eines festgelegten Zeitraums abzugeben.

3.3 E-Voting per Email

Die einfachste und zugleich fortschrittlichste Variante des E-Voting ist das "direkte" E-Voting per Email. Denn hier erfolgt die Stimmabgabe nur noch auf dem elektronischen Weg. (Westen : 65)

Man erhält die Wahlunterlagen zu einem bestimmten Termin vor den Wahlen, und hat dann bis zu einem festgelegten Zeitpunkt die Möglichkeit seine Stimme per Email abzugeben.

Allerdings gibt es auch bei dieser meiner Meinung nach fortschrittlichsten aller E-Voting-Varianten Probleme, die die Authentizität der Stimmabgabe betreffen. Es ist nämlich nicht leicht zu garantieren, daß die abgegebene Stimme überhaupt von der betreffenden Person gemailt wurde Es besteht vielmehr die Möglichkeit, daß z.B. der Ehemann für seine Frau mit wählt oder ein Hacker ins System eindringt und abgegebene Stimmen löscht oder "umschichtet" auf das Konto seiner bevorzugten Partei. (Westen : 65) Um diese Situation zu vermeiden wäre der Einsatz von "Identity-Cards" von großen Vorteil oder die "Digitale Signatur".

Die Stimmabgabe wäre demnach nur nach vorangegangener Identifizierung mit der "Identity-Card" möglich. Doch hier gibt es auch einen gewissen Unsicher- heitsfaktor. Die betreffende Person könnte ihre Identity-Card auch einem Freund oder dem Ehepartner mitgeben, so daß wir wieder bei der "verbotenen" Stimmabgabe einer bekannten Person für einen anderen wären. Des weiteren könnte es auch dazu kommen, daß einem die Identity-Card gestohlen wird und andere Personen ihre Stimme abgeben könnten anstelle des rechtmäßigen Besitzers.

Die Fortschritte in der Informationstechnologie bringen aber nicht nur Verbesserungen bei Wahlen mit sich, sondern auch bei Behördengängen. Diese Verbesserungen werde ich im anschließenden Kapitel erläutern.

4 Einführung in das Thema E-Government

4.1 Derzeitige Bedingungen im Bereich E-Government - Eher Information statt Interaktion ?

Wenn man sich die derzeitigen Internet-Präsentationen der einzelnen Behörden anschaut, so kann man feststellen, daß sie eher auf dem Prinzip "Information für den Bürger" statt "Interaktion mit dem Bürger" beruhen. Es ist für die Behörden viel einfacher eine Informations-Seite ins Internet zu stellen auf der die Besucher alle wichtigen Informationen über die Behörde (Aufgabenbereich der Behörde, Telefonnummern der einzelnen Abteilungen) bzw. ihre "Leistungen" abrufen können als wenn man bei "Information und Interaktion" auf der Homepage auch noch dafür sorgen müßte, daß alle Benutzer die Möglichkeit haben ihre Anfragen anonym an die Verwaltung zu stellen ohne das andere Personen die Möglichkeit haben "mitzuhören". Hier herrscht auch eine breitere Akzeptanz bei den Internet-Nutzern. Sie wünschen sich von den Verwaltungen auf deren Internet-Seiten eher Informa- tion als Interaktion. Fragt man die Internet-Nutzer nach den wichtigsten Dienst- leistungen, die die Verwaltung im Internet zur Verfügung stellen soll, so sagen 80% der Befragten das sie allgemeine Informationen oder Formulare abrufen wollen, 67% sind für Anfragen per Email und nur 66% sind für ein "interaktives" Ausfüllen der Formulare von zuhause aus. (S. 8, INRA-Umfrage v. 08/2000) Der Großteil der Internet-User (69%) wünscht sich eine "digitale Verwaltung", die es ihm ermöglicht rund um die Uhr von zuhause aus Anfragen an Behörden zu stellen; nur 21% der Internet-User sind dagegen; die restlichen 10% sind entweder unentschlossen oder sie haben sich noch keine Gedanken darüber gemacht. (S. 7, INRA-Umfrage v. 08/2000; ExperTeam)

Anhand dieser Zahlen kann man eindeutig feststellen, daß es große Meinungs- unterschiede zwischen Internet-Nutzern bzw. -nichtnutzern gibt. Die Internet-Nutzer stehen dieser Entwicklung positiver gegenüber, weil sie mit dem Medium Internet schon mehr Erfahrungen gesammelt haben und deshalb, meiner Meinung nach, besser beurteilen können wie sicher diese Angebote sein müssen.

Teilt man dieses Ergebnis in Altersgruppen auf so ist auch festzustellen, daß die Akzeptanz von "E-Government" mit steigendem Alter abnimmt.

Sind in der Altersgruppe 25-34 Jahre noch 83% für E-Government-Lösungen so sind es in der Gruppe 65+ Jahre nur noch ca. 51%. (S. 7, INRA-Umfrage) Dieses Ergebnis resultiert daraus, daß die jüngere Generation mehr Erfahrung im Umgang mit dem PC hat im Gegensatz zur älteren Bevölkerung, die nicht an den Umgang mit dem PC gewöhnt ist. Für sie ist es leichter einen Brief handschriftlich bzw. per Schreibmaschine zu schreiben als mit dem PC. Denn die Technik des PC wirkt auf sie beängstigend. Oftmals können sie sich auch die "Prozesse" innerhalb des PC nicht erklären.

Die jüngere Generation hat hingegen weniger Angst vor neuen Techniken. Und auch wenn junge Menschen nicht mit dem Umgang von neuen technischen Geräten vertraut sind, so schaffen sie es durch ihre unbekümmerte Art sich die Funktionen des Gerätes selbst zu erschließen ohne einmal in ein Bedienungshandbuch gesehen zu haben.

Die ältere Generation hingegen ließt vor der Inbetriebnahme des PC erst das Handbuch, um nur nichts falsch zu machen.

Anhand dieses Beispieles will ich die Einstellung der verschiedenen Altersgruppen zu den neuen Medien darstellen.

Ältere Menschen haben bei der Benutzung des PC zu viele Sorgen, sie könnten etwas falsch bzw. kaputt machen, während die jüngeren Leute sich an einen PC setzen und solange ohne Handbuch den PC ausprobieren, bis sie die Handhabung perfekt beherrschen.

Und auf Grund dieser Tatsache ist der größte Teil der E-Government-Befürwor- ter zwischen 25-35-Jahren.

4.2 Wege aus der Krise

Um in Zukunft zu gewährleisten, daß von den Bürgern die Internet-Auftritte der Behörden nicht nur als Informations-Seite, sondern auch Interaktions-Seite gesehen wird, müssen Verfahren geschaffen werden, die eine sichere Datenübermittlung gewährleisten.

Denkbar wäre hier der Einsatz der sog. "digitalen Signatur".

Bei der "digitalen Signatur" gibt es zwei verschiedene Verfahren, die sicher- stellen sollen, daß das verschickte Dokument nur von der gewünschten Person geöffnet werden kann.

Beim sog. "asymmetrischen Verfahren" wird bei der Signaturbildung ein anderer Schlüssel eingesetzt als bei der Signaturprüfung. (RegTP 1999 : 6) Es gibt beim asymmetrischen Verfahren den sog. "öffentlichen Schlüssel" und den "privaten Schlüssel".

Bei diesem Verfahren wird bei der Signaturbildung "ein anderer Schlüssel eingesetzt als bei der Signaturprüfung. Jeder Benutzer erhält zwei verschie- dene, komplementäre Schlüssel (Schlüsselpaar), einen geheimen, privaten Schlüssel und einen öffentlichen Schlüssel. Der öffentliche Schlüssel wird öffentlich bekannt gegeben und ist allgemein zugänglich. Der geheime Schlüssel sollte der absoluten Geheimhaltung unterliegen." (RegTP 1999 : 6) Um allerdings zu gewährleisten, daß die E-Government-Angebote der Behör- den nicht zu kompliziert für den Bürger sind, sollte sich die Implementierung der Strategien am "One-face-to-the-customer"-Prinzip orientieren. (www.experteam.de)

Hierbei setzt die Verwaltung ihre Strategien nur nach vorheriger Abstimmung mit den Wünschen der "Kunden" der Verwaltung (Bürger) um, damit eine falsche Implementation von Verfahren vermieden wird, die überhaupt nicht von den Bürgern gewünscht wurden z.B. mehr Personal anstatt längerer Öffnungs- zeiten.

Allgemein müssen sich die E-Government-Strategien aber immer auch an fünf Hauptzielen orientieren, die es bei jeder Verbesserung zu beachten geht : Senkung der Verwaltungskosten, verbesserte Dienstleistungsqualität, mehr Transparenz, mehr Bürger-Beteiligung, attraktivere Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiter. (www.experteam.de)

Nur wenn man sich bei der Umsetzung an diesen Zielen orientiert ist eine erfolgreiche Implementation von E-Government gewährleistet.

Allgemein kann man festhalten, daß es nur eine erfolgreiche Implementierung von E-Government-Leistungen geben kann, wenn für den Anwender der E-Governmet-Leistungen ein zusätzlicher bzw. größerer Nutzen geschaffen wird gegenüber den traditionellen Arbeitstechniken. (Lucke,J.v. : 6) Obwohl man sagen könnte, daß mit der Analyse der derzeitigen E-Government- Situation in Deutschland bzw. der Altersstruktur der Bevölkerung alle wichtigen Daten für eine abschließende Bewertung gegeben sind weise ich noch auf die unterschiedlichen Umsetzungsversuche von E-Government-Strategien der Städte hin, um zu zeigen, wie groß die Unterschiede noch sind und welche Schritte getroffen werden müssen, um eine einfache und übersichtliche Nutzung der Angebote für den Bürger zu gewährleisten.

5 Die verschiedenen Umsetzungsversuche von E-Government- Strategien

Durch die sehr schnelle Verbreitung des Internets in der Bevölkerung gegen Ende der 90er Jahre in Deutschland waren die Behörden gezwungen innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums einen sog. "Internet-Auftritt" zu arrangieren, damit sie in der Öffentlichkeit nicht als sog. "Nachzügler" angesehen wurden. Denn alle Firmen oder Organisationen, die sehr bekannt sind in der Bevölkerung oder in der ganzen Welt z.B. Parteien, NGOs (Greenpeace) und Firmen (BASF) beanspruchten auf einmal einen Internet-Auftritt für sich, damit sie sich auch den Internet-Surfern präsentieren bzw. Dienstleistungen über das Internet anbieten konnten.

Dieser "Hype" führte in der deutschen Verwaltung dazu, daß mit einem Mal alle Behörden ebenfalls den Wunsch hatten online ihre Behörde vor- bzw. darzu- stellen.

Deutschland war zwischen 1997 und 1999 zwar einer der ersten EU-Staaten, der Pilotprojekte zur Erprobung von E-Government startete, allerdings wurden die Projekte in der Folgezeit nicht ausgebaut zu eigenen E-Government- Auftritten. (www.ftd.de)

Später stellte sich auch heraus, daß jede Behörde bei der Umsetzung einer Internet-Strategie andere Prioritäten setzte.

Gab es bei Behörde A auf der Internet-Seite nur ein Verzeichnis der verschie- denen Abteilungen inkl. Telefonnummern und Sprechzeiten, so bemühte sich eine andere Behörde in "direkten" Kontakt mit dem Bürger zu kommen, in dem sie neben den Abteilungen, Sachbearbeitern und Telefonnummern auch noch die E-Mail-Adressen der Sachbearbeiter in den einzelnen Abteilungen auf- führen, um dem Nutzer / Bürger das Gefühl des direkten Kontakts mit der Behörde zu geben.

Diese verschiedenen Umsetzungsversuche von Internet-Strategien führten und führen immer noch dazu, daß sich die Internet-Auftritte der einzelnen Behörden sehr voneinander unterscheiden.

6 E-Interaktion - nur etwas für "junge Leute" ?

Heutzutage müßte man annehmen, daß es vor allem die jüngere Generation ist, die die meiste Zeit im Internet verbringt und somit auch am schnellsten bereit wäre E-Government-Angebote zu nutzen, weil sie sich auf Grund der intensiven Nutzung des Internets am besten mit der Technik des Internets auskennen. Sie wissen, ohne groß zu überlegen bzw. in speziellen Büchern nachzulesen, wie man Emails schreibt und mit Attachments versieht, wie man Programme aus dem Internet herunterlädt usw.

Denn die jüngere Generation (20-39 J.) ist im Gegensatz zu den 40-50-jährigen mit dem Computer groß geworden.

Einige Studien zeigen jedoch, daß in Deutschland vor allem die Bevölkerungsgruppe zwischen 30-49 Jahren das Internet am meisten nutzt, vor der Gruppe der 20-29-jährigen Internet-Surfer.

( 20-29 J. = 30,4%, 30-39 J. = 33,9%; www.beckermedia.de )

( 15-24 J. = 22,3%, 25-34 J. = 28,0%, 35-49 J. = 30,0%;

de.netvalue.com/ presse/index_frame.htm?fchier=cp0018.htm )

Dieser Umstand könnte damit zusammenhängen, daß die 30-49-jährigen im Gegensatz zu den 20-29-jährigen über mehr Geld verfügen können, um sich damit das Internet-Surfen zu finanzieren.

Gerade in Deutschland ist es nämlich meistens so, daß die Jugendlichen nach dem Bestehen des Abiturs (ca. 19-21 Jahre alt) zuerst ein Studium beginnen. Auf Grund des veralteten Bildungssystems in Deutschland bzw. der sehr theoriebetonten und praxisfernen Studiengänge kommt es dazu, daß Studenten in Deutschland mind. 5-6 Jahre studieren bis sie einen Abschluß erlangen. Im besten Fall sind sie dann 25-27 Jahre alt. Doch auf Grund schwieriger persönlicher Umstände z.B. Arbeiten neben dem Studium u.a. verlängert sich bei vielen deutschen Studenten häufig das Studium um 1-2 Jahre. Das führt zwangsläufig dazu, daß viele Diplomanden um die 30 Jahre alt sind, wenn sie eine Arbeit gefunden haben und somit genügend Geld verdienen, um sich das Internet-Surfen zu finanzieren.

Deshalb sind viele User der E-Government-Angebote über 30 Jahre alt.

7 Ausblick

Leider muß man abschließend festhalten, daß sich in Deutschland die Idee der Nutzung von E-Voting- bzw. E-Government-Angeboten noch in der Anfangs- phase befindet bzw. dort stehengeblieben ist. Einer der Hauptgründe für den zögerlichen Ausbau der E-Voting- und E-Government-Angebote liegt vor allem in der ungelösten Sicherheitsfrage. Bisher ist es nicht gelungen den Internet- Usern bzw. denen, die es noch werden wollen, die Angst vor der Übermittlung persönlicher Daten zu nehmen trotz immer weiter ausgebauten Sicherheits- standards. (s. 128-bit-Verschlüsselung statt 64-bit)

Ich bin der Meinung, daß eine intensive Nutzung von E-Voting- bzw. E-Govern- ment-Angeboten erst dann gegeben sein wird, wenn der Bürger auf eine absolut sichere Übermittlung zugreifen kann. Da es die nicht geben wird in Zukunft, weil sich die Technik immer weiter entwickelt, wird bei der Nutzung dieser Angebote immer ein Unsicherheitsfaktor vorhanden sein, der Skeptiker veranlaßt, die Bürger vor der Nutzung solcher Angebote zu warnen. Eine größere Akzeptanz könnte natürlich auch erzielt werden, in dem die Anzahl der Internet-Anschlüsse in nächster Zeit steigt. Denn je mehr Menschen das Internet nutzen, desto weniger Personen gibt es, die der Nutzung des Internet skeptisch gegenüberstehen, weil sie die Sicherheitsaspekte nicht kennen.

Doch die erhöhte Anzahl von Internet-Nutzern könnte im Gegenzug bewirken, daß die Angst vor der Nutzung von E-Voting- bzw. E-Government-Angeboten weiter zunimmt, weil immer mehr Personen ihre positiven aber auch negativen Erfahrungen im Internet in Chat-Rooms verbreiten, so daß die Zahl der Per- sonen, die E-Government- bzw. E-Voting-Seiten nutzen weiter zurückgeht trotz einer immer größeren Anzahl von Dienstleistungen des Staates im Internet. Um den Bürgern / Internet-Usern die E-Government-Angebote etwas näher zu bringen wären größere Werbekampagnen von Vorteil, die die Bürger über eventuelle Gefahren und Risiken bei der Nutzung von E-Government- und E-Voting-Angeboten aufklären.

Die geringe Nutzung von E-Government-Leistungen mag auch mit der großen Anzahl an Behörden zusammenhängen, die es sowohl in der Bundes- als auch in der Landesverwaltung gibt.

Einen ersten Lösungsansatz bietet hier das Projekt "Bund Online 2005", das es sich zum Ziel gesetzt hat alle Dienstleistungen der Verwaltung bis zum Jahr 2005 online zur Verfügung zu stellen. (Kabinettsbeschluß v. 22.11.2000, S. 45) Hilfreich sind hierbei sicherlich sog. zentrale "Portale" z.B. www.bund.de, www.berlin.de, die dem Bürger eine erste Anlaufstelle bieten bei der er sich über das umfangreiche Angebot der verschiedenen Bundes- bzw. Landes- behörden informieren kann, um dann per Link zur gewünschten Behörde zu gelangen.

Diese zentralen Portale führen bereits, wie beim Einsatz von E-Government theoretisch gewünscht, zu einer transparenten und kundenfreundlichen Verwaltung. (Kabinettsbeschluß v. 22.11.2000, S. 45)

Deshalb sollten bestehende Angebote weiter ausgebaut werden, um dem Bürger einen zentralen Anlaufpunkt zu bieten, an dem er alle Behörden leicht erreichen kann durch eine gezielte und aktuelle Verlinkung auf die betreffenden Seiten.

Ein weiteres ungelöstes Problem für die Verwaltung stellt auch die "Automation von Verwaltungsdienstleistungen" dar. (Blönnigen, Wulf-Nienhüser : 31) Bei der "Automation von Verwaltungsdienstleistungen" will die Verwaltung häufig nachgefragte Verwaltungsdienstleistungen z.B. KFZ-Anmeldung, Ummeldung d. Anschrift, Ausstellen d. Personalausweises usw. automatisieren, um standardisierte Arbeitsabläufe einzuführen, die von Computern durchgeführt werden können und somit zur Personaleinsparung beitragen. Diese häufig nachgefragten Verwaltungsdienstleistungen bieten einen ersten Ansatzpunkt für die Umsetzung von E-Government, weil immer wiederkehrende und vor allem gleiche Arbeitsabläufe am besten durch PC´s ausgeführt werden können, da hierbei keine Einzelfallprüfung erfolgen muß. Die Erstellung der Verwaltungsleistung erfolgt nach einem immer wiederkehrenden Arbeitsablauf, der ideal ist für eine Automation.

Anhang : Literaturverzeichnis

Literatur :

1. Zittel, T. "Elektronische Demokratie - ein Demokratietypus der Zukunft ?" in: "Zeitschrift für Parlamentsfragen", S. 903-925
2. Moderner Staat - Moderne Verwaltung; Zwischenbilanz - Chancen und Veränderungen; Kabinettsbeschluß v .22.11.2000
3. Westen, T. "2004 : A Digital Election Scenario" in : Corrado, A. ; Firestone, C.M. "Elections in Cyberspace : Towards a New Era in American Politics", S. 57-67
4. www.akademie3000.de v. 27.3.01
5. www.beckermedia.de v. 14.8.01
6. de.netvalue.com/presse/index_frame.htm?fchier=cp0018.htm v. 14.8.01
7. "Akzeptanz virtueller Behörden-Dienstleistungen ("E-Government") und Einstellungen zu Wahlen über das Internet ("E-Vote") in der Bevölkerung" - Untersuchungsbericht INRA Deutschland August 2000
8. www.experteam.de/startd/publik.../FEUHeGovernment.htm/?Themen+E- Government, Dr. U. Hein, ExperTeam AG, Frankfurt
9. Lucke, J. v., Reinermann, H. "Speyerer Definition von Electronic Government", Speyerer Forschungsinstitut f. öffentliche Verwaltung, S.1-7
10. www.ftd.de v. 14.3.01
11. "Die digitale Signatur", Bericht der Regulierungsbehörde für Telekommuni- kation und Post, Dezember 2000, S.1-24
12. "Von der Behörde zum modernen Dienstleister - Erwartungen und Erfah- rungen der Bürger in den Kommunen, Allensbach Institut 2000, S. 1-24
13. "Die digitale Signatur", Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, 1999
14. Blönnigen, Dr. P., Wulf-Nienhüser, Dr. M. "Kommunen im Internet : Die strategische Dimension", 1999

Final del extracto de 15 páginas

Detalles

Título
Nutzung von E-Voting und E-Government-Angeboten - nur etwas für junge Leute ?
Universidad
University of Potsdam
Curso
E-Government
Calificación
3,0
Autor
Año
2001
Páginas
15
No. de catálogo
V105394
ISBN (Ebook)
9783640036882
Tamaño de fichero
398 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Nutzung, E-Voting, E-Government-Angeboten, Leute, E-Government
Citar trabajo
Daniel Monazahian (Autor), 2001, Nutzung von E-Voting und E-Government-Angeboten - nur etwas für junge Leute ?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/105394

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