Sexueller Mißbrauch an Kindern


Mémoire (de fin d'études), 2001

35 Pages, Note: gut


Extrait


1. Einleitung

Zungenbrecher

Wenn Du sagst, ich soll nicht fragen, soll mich nichts zu sagen wagen, sagt mir mein Gefühl im Magen, ich werd’s trotzdem weitersagen!

(Gisela Braun)

Sexueller Mißbrauch an Kindern ist ein Thema, das in letzter Zeit in den Medien immer mehr enttabuisiert worden ist. Der Fall des Kinderschänders Dutroux, der wochenlang in sämtlichen Nachrichten Schlagzeile Nummer eins gewesen ist, hat die Welt entsetzt. Im Zusammenhang mit Kindesmißbrauch hört man häufig von wütenden Erwachsenen: „Denen sollte man den Penis abschneiden!“ oder „Die müssen alle umgebracht werden!“ Diese Reaktion ist verständlich, denn sexueller Mißbrauch an Kindern ist grausam und macht betroffen, wütend und hilflos. Leider ist es eine Tatsache, daßErzieher und Sozialpädagogen im Rahmen ihrer Arbeit mit großer Wahrscheinlichkeit mit diesem Thema in Berührung kommen werden. Dann wäre es nicht förderlich, wenn sie wütend und überstürzt handeln würden, denn so können sie dem Kind nicht helfen.

Als ich mein Praktikum in einem Kleinheim für Kinder und Jugendliche absolvierte, bin auch ich das erste Mal persönlich mit sexuellem Mißbrauch an Kindern konfrontiert worden. Im Zuge meiner pädagogischen Arbeit speziell mit meinem Bezugskind habe ich mich mit diesem Thema auseinandergesetzt. In zahlreichen Büchern und Informationsbroschüren finden sich erstaunliche und schockierende Zahlen und Fakten. Denn sexueller Mißbrauch an Kindern kommt überraschend häufig vor. Glaubt man den Schätzungen, dann haben wir alle es irgendwann einmal in unserem Umfeld mit Menschen zu tun, die Kinder sexuell mißbrauchen oder Mißbrauch dulden. Zudem kennt jeder von uns wahrscheinlich nicht nur einen Menschen, der/die als Kind zumindest einmal das Opfer sexueller Übergriffe geworden ist. Da drängt sich einem förmlich die Frage auf: Ist sexueller Mißbrauch denn vielleicht normal, bzw. etwas, womit man sich abfinden muß? Kann man denn nichts dagegen tun, sondern nur hilflos dastehen? Wie können wir Pädagogen die Mauer der lähmenden Wut und Hilflosigkeit durchbrechen, um in der Lage zu sein, diesen Kindern zu helfen? Wie kann man sexuellen Mißbrauch erkennen? Und vor allem: Können nicht Pädagogen mit ihrer Erziehung dazu beitragen, daßKinder diese Erniedrigung gar nicht erst über sich ergehen lassen müssen?

Diese Fragen haben mich im Laufe meiner Forschungen zu dem Thema beschäftigt, und die möchte ich im Folgenden beantworten.

2. Definitionen für sexuellen Mißbrauch

Um sexuellen Mißbrauch zu erkennen und dementsprechend adäquat handeln zu können, ist es für Pädagogen, Mediziner, Polizei und Juristen wichtig, eindeutige, allgemeingültige Definitionen zu haben.

2.1. Allgemeine Definition

„Sexueller Mißbrauch bedeutet, daßeine erwachsene oder jugendliche Person ihre Machtposition oder körperliche oder geistige Überlegenheit sowie die Unwissenheit, das Vertrauen oder die Abhängigkeit des Kindes zur Befriedigung der eigenen sexuellen Wünsche ausnützt und gleichzeitig mit der Verpflichtung zur Geheimhaltung das Kind zur Sprach- und Hilflosigkeit verurteilt.“1

Der Mißbrauch ist vom Täter meist lange vorher bewußt oder unbewußt geplant: Er bereitet günstige Situationen vor, um sich dem Kind zu nähern. Dabei erscheinen die ersten Berührungen beim Toben oder Kitzeln wie zufällig, dann werden sie mit der Zeit fordernder und auch für das Kind eindeutiger. Nur äußerst selten handelt es sich bei Kindesmißbrauch um einmalige „Ausrutscher“, bei fast allen Tätern läßt sich eine Art von Suchtsymptomatik beobachten.

Diese Delikte werden zu ca. 80-90% von Männern begangen, aber auch Jugendliche gehören zum Teil zu den Mißbrauchern. Die Täter findet man meist im persönlichen Umfeld des Kindes, im Verwandten- oder Bekanntenkreis (in mindestens 75% der Fälle ist der Mißbraucher eine vertraute Person wie z.B. der Freund der Mutter, ein Freund der Familie, der Großvater oder Bruder). Sehr häufig handelt es sich um den eigenen Vater oder Stiefvater, der die Tochter mißbraucht.

Die Opfer sind zu ca. 90% Mädchen im Alter zwischen 6 und 13 Jahren, es werden jedoch auch bereits Säuglinge mißbraucht. Häufig müssen die Kinder den Mißbrauch über einen längeren Zeitraum hinweg erleben, vor allem dann, wenn zu dem Täter eine emotionale Bindung besteht. Dann können die sexuellen Übergriffe auch jahrelang andauern.

Hinsichtlich der Häufigkeit besagt die Statistik des Bundeskriminalamtes von 1999, daßin Deutschland 2 138 Fälle „sexuellen Mißbrauches von Schutzbefohlenen pp. unter Ausnutzung einer Amtsstellung oder eines Vertrauensverhältnisses“ (§174 StGB) erfaßt wurden. Von dem Delikt „sexueller Mißbrauch an Kindern“ (§§176, 176a, 176b StGB) wurden im selben Jahr 15 279 Fälle erfaßt. Experten schätzen, daßdie Dunkelziffer, (die Fälle sexuellen Mißbrauches an Kindern, die nicht gemeldet werden), zwischen 10 bis zu 30 mal höher liegt. Hochgerechnet wären das etwa 170 000bis 520 000 Kinder, die im Jahr 1999 Opfer sexueller Übergriffe wurden.

Anders gesagt: Man kann annehmen, daßim Jahr 1999 täglich ca. zwischen 460 und 1420 Kinder mißbraucht wurden.

Auch aus dem wissenschaftlichen Lager gibt es von den letzten Jahren zahlreiche Untersuchungen zu diesem Thema. Aufgrund der Unterschiede in der Konzeption der Fragebögen und der zugrunde gelegten Definitionen von sexuellem Mißbrauch findet man dort zum Teil erhebliche Unterschiede in den Untersuchungsergebnissen. Es lassen sich jedoch trotzdem nützliche Erkenntnisse finden, die Ihnen gemein sind:

Etwa 50% aller befragten Erwachsenen gaben einmalige sexuelle Übergriffe an, 50% erlebte wiederholt sexuellen Mißbrauch.

Von diesen Personen gab ein Drittel an, anal, oral oder vaginal vergewaltigt worden zu sein. Ein weiteres Drittel der Betroffenen erlebte genitale Manipulationen.

Ein Drittel erfuhr Berührungen an der Brust, mußte sich küssen lassen oder begegnete einem Exhibitionisten.2

Das ist nur ein kleiner Teil der Handlungen, die Kinder über sich ergehen lassen müssen. Sexueller Mißbrauch an Kindern fängt schon dann an, wenn sie sich anzügliche Bemerkungen anhören müssen, sich vor dem Täter ausziehen müssen, derjenige sie dazu bringt, sich zusammen Pornos anzusehen; Täter lecken ihren Opfern die Ohren und die Nase, masturbieren vor ihnen, zwingen sie, ihren Aggressor mit den Fingern oder oral zu befriedigen. Die Kinder müssen sich beispielsweise Gegenstände in Genitalien und After einführen lassen oder es wird auf sie uriniert bzw. onaniert.

2.2. Rechtliche Definition

- 173 StGB

(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

- 174 StGB

(1) Wer sexuelle Handlungen

1. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,
2. an einer Person unter 18 Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst-, oder Arbeitsverhältnisses verbundenen Abhängigkeit oder
3. an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommen Kind vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

(2) Wer unter den Voraussetzungen des Abs. Nrn. 1-3

1. sexuelle Handlungen vor dem Schutzbefohlenen vornimmt oder den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, daßer sexuelle Handlungen vor ihm vornimmt, um sich oder den Schutzbefohlenen hierdurch sexuell zu erregen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
2. Der Versuch ist strafbar.

- 176 StGB

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafen bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daßes sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder

2. das Kind bei der Tat körperlich schwer mißhandelt.

(4) Verursacht der Täter durch die Tat leichtfertig den Tod des Kindes, so ist die Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

(5) Mit der Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. sexuelle Handlungen an einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, daßes sexuelle Handlungen vor ihm oder einem Dritten vornimmt, oder
3. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhaltes oder durch entsprechendes Reden einwirkt, um sich, das Kind oder einen anderen hierdurch sexuell zu erregen.

(6) Der Versuch ist strafbar; dieses gilt nicht für Taten nach Abs. 5 Nr. 3.

- 178 StGB

(1) Wer einen anderen mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben nötigt, außereheliche sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder an einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

(3) Verursacht der Täter durch die Tat leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

- 184c StGB

Im Sinne des Gesetztes sind

1. sexuelle Handlungen nur solche, die in Hinblick auf das jeweilige Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind.

2. Sexuelle Handlungen vor einem anderen nur solche, die vor einem anderen vorgenommen werden, der den Vorgang wahrnimmt.

3. Erklärungsansätze zu den Ursachen sexuellen Mißbrauches an Kindern

Auf die Frage, warum Menschen Kinder mißbrauchen, gibt es keine allgemeingültige Antwort. In letzter Zeit haben Wissenschaftler verschiedene Erklärungsansätze untersucht, die unterschiedliche Schwerpunkte hervorheben. Man ist sich inzwischen darüber einig, daßdie Antwort in der Kombination der verschiedenen Auffassungen zu suchen ist.

Im folgenden gehe ich auf einige Theorien ein.

3.1. Motivation des Täters / individuelle Faktoren

Neben den unterschiedlichen individuellen Veranlagungen und Erfahrungswerten, die einen Menschen dazu bringen können, sexuellen Mißbrauch zu begehen, wie beispielsweise Angst vor Homosexualität oder Impotenz, mangelnde soziale Kompetenz, erlebte emotionale Vernachlässigung oder Gewalterfahrungen in der Kindheit spielt bei allen Mißbrauchern Macht die größte Rolle. Die Motivation des Täters ist es, Macht durch sexuelle Unterdrückung auszuüben.

„Sexueller Mißbrauch ist nicht eine gewalttätige Form von Sexualität, sondern eine sexuelle Form der Gewalt.“3 Die Täter wollen nicht in erster Linie ihre sexuellen Wünsche befriedigen, denn häufig haben sie sexuelle Beziehungen zu erwachsenen Frauen. Vielmehr geht es darum, über den Mißbrauch zu demonstrieren, wer mächtig und wer ohnmächtig ist.

Einige Täter haben möglicherweise in ihrer eigenen Kindheit sexuelle oder körperliche Gewalt oder mangelnde Zuwendung erfahren. Sie haben erlebt, daßsie sexuelle Gewalt anstelle von Liebe und Anerkennung bekommen haben und geben das weiter. Vor allem Männer, die als Kind selbst mißbraucht wurden, wollen sich von Gefühlen der Hilflosigkeit und Ohnmacht freimachen, indem sie die Opferrolle mit der Täterrolle tauschen. Sie haben ein geringes Selbstwertgefühl, das sich bei manchen Tätern darin äußert, daßBeziehungen zu Erwachsenen von Unsicherheit und Abhängigkeit geprägt sind. Durch die sexuelle Ausbeutung von Kindern gewinnen sie das Gefühl von Sicherheit und Überlegenheit. Ähnlich kann es sich bei Männern verhalten, die Angst davor haben, homosexuell oder impotent zu sein. Sie fühlen sich als Versager, die nicht in das Selbstbild von Männlichkeit passen. Sie wollen sich selbst beweisen, daßsie ein „richtiger Mann“ sind, indem sie die eigene sexuelle Unzulänglichkeit über den Mißbrauch kompensieren. Doch warum haben sie ein derartiges Männerbild internalisiert, weshalb sind Attribute wie „ängstlich“, „machtlos“ und „unsicher“ in ihren Augen unmännlich?

Hier greift ein:

3.2. Gesellschaftlicher Erklärungsansatz

4 Aus feministischer Sicht leben wir auch heute noch in einer patriarchalischen Gesellschaft, in der Männer traditionell mehr Macht besitzen als Frauen. Macht ist aus Sicht der Gesellschaft ein männliches Attribut, kein weibliches. Frauen verdienen in der Regel weniger Geld als Männer, sind körperlich schwächer, in Industrie und Politik haben meist Männer die höheren Positionen inne. Diese Tatsachen machen Frauen auf privater und struktureller Ebene häufig abhängig von Männern. Daraus resultierend sind sie leichter ausbeutbar, kontrollierbar und manipulierbar. Es wird Männern leicht gemacht, die „ohnmächtigen“ Frauen zu unterdrücken, um ihre Autoritätswünsche zu befriedigen.

Wenn eine Person sehr viel Macht besitzt, besteht immer die Gefahr des Machtmißbrauches (ähnlich wie bei Diktaturen und Tyrannenherrschaften). Wie schon erwähnt, geht es bei sexuellem Mißbrauch um Gewalt, die der „Mächtige“ dem „Machtlosen“ antut. Noch größer ist das Machtgefälle zwischen Erwachsenen und Kindern, da Kinder von Erwachsenen, speziell von den Eltern, in noch größerem Maße abhängig sind. Demnach ist das Machtgefälle zwischen Männern und Mädchen am größtenund somit auch die Gefahr des Machtmißbrauches. Die Zahlen beweisen, wie eingängig erwähnt, daßsexueller Mißbrauch am häufigsten von Männern an Mädchen begangen wird.

Manche Männer gehen sogar so weit, daßsie Frauen und Kinder als ihren Besitz ansehen und meinen, diese hätten sich ihrem Willen- auch in sexueller Hinsicht-unterzuordnen.

Auch in den Medien wird eine solche Einstellung durch die teilweise immer noch vorherrschenden geschlechtsspezifischen Leitbilder gefördert. Ihr Einflußist meiner Meinung nach nicht zu unterschätzen, denn man wird jeden Tag damit konfrontiert und durch ihre allgegenwärtige Präsenz beeinflußt. In Zeitschriften, Filmen, Werbung usw. wird der männliche „Eroberer“, der sich nimmt, was er will, als Ideal vermittelt. Er wird für häufig wechselnde Sexualkontakte auch mit jungen Frauen (den sogenannten Kindfrauen) von anderen Männern bewundert.

Frauen hingegen wollen in den Augen solcher Männer erobert werden; wenn sie „Nein“ sagen, meinen sie in Wirklichkeit „Ja“. Mit diesen Behauptungen wird aggressives, sogar gewalttätiges Verhalten auch in sexueller Hinsicht entschuldigt. Des weiteren seien Männer nun einmal von Natur aus aggressiver als Frauen, und bräuchten angeblich mehr Sex. Haben Frauen oft neue sexuelle Abenteuer, werden sie als „Schlampen“ oder „Flittchen“ bezeichnet. Trotzdem (oder gerade deshalb) sind sie gern gewählte Sexualpartnerinnen. Jedoch nur für eine kurze Zeit, denn längere Beziehungen gehen diese Männer meist nur mit treuen, fürsorglichen und häuslichen Frauen ein.

Die Darstellung der Frau in den Medien hat sich in den letzten Jahren verändert. Seit Frauen angefangen haben, ihre eigenen beruflichen Interessen zu verfolgen, ist auch das Bild der modernen Frau ein anderes. Frauen werden zunehmend als selbstbewußt und unabhängig dargestellt. Neben den familiären Verpflichtungen, die sie meistern, sind sie auch im Berufsleben erfolgreich. Das macht einigen Männern Angst, denn sie sehen ihre Überlegenheit durch den Verlust der weiblichen Abhängigkeit schwinden. In diesem Zusammenhang ist sexueller Mißbrauch ein Mittel, um die „Vormachtstellung“ über die Frauen zurückzugewinnen. Am einfachsten ist dies durch die sexuelle Ausbeutung von Kindern, speziell von Mädchen zu erreichen. Verliert der Mann in der Partnerschaft an Einfluß, so holt er ihn sich in diesem Fall über den Mißbrauch an Kindern zurück. Die Versagensängste werden somit kompensiert.

3.3. Pädagogischer Erklärungsansatz

Im vorigen Kapitel ging es um die Bedeutung gesellschaftlicher Zusammenhänge und Rollenverteilungen. Hier soll nun das Augenmerk auf die Pädagogik gerichtet sein. Sie spiegelt jene gesellschaftlichen Vorstellungen zum einen wider, und macht sie zum anderen erst möglich. Auch wenn sich in den letzten Jahrzehnten schon viel verändert hat, so gibt es doch noch einige Rudimente traditioneller pädagogischer Vorstellungen, die sich im Hinblick auf sexuellen Mißbrauch gefährlich auswirken können.

Erziehungswissenschaftler sehen die traditionelle geschlechtsspezifische Sozialisation von Kindern als Risikofaktor an, Jungen als potentielle Täter und Mädchen als potentielle Opfer von sexueller Gewalt zu erziehen. In den Köpfen vieler Erwachsener herrschen noch immer diese festen Vorstellungen, wie ein Junge/Mann zu sein hat bzw. wie ein Mädchen/eine Frau sein sollte. So werden Kinder folglich häufig noch erzogen.

Ein Junge/Mann ist aktiv und durchsetzungsfähig, eher rational, zielstrebig, leistungsorientiert. Es wird ihm auch eingeräumt, Konflikte aggressiv zu lösen.

Eine Frau/ein Mädchen hingegen sollte emotional, nachgiebig, fürsorglich und sanft sein.

Diese Erziehung aber kann für Jungen und Mädchen in unterschiedlicher Weise schädlich sein: Mädchen, die dazu angehalten werden, lieb, brav und anschmiegsam zu sein, sind leichtere Opfer sexueller Übergriffe, als jene, die zu Selbstbewußtsein und Durchsetzungsvermögen erzogen wurden. Wenn Jungen auf der anderen Seite zu Stärke, Leistungskraft und Durchsetzungsvermögen erzogen werden, so erleben sie von klein auf an, mehr Rechte zu haben als das andere Geschlecht. Das birgt die Gefahr, daßsie sich zur Not mit Gewalt das nehmen, was ihnen vermeintlich zusteht.

Außerdem: Wird ein Junge Opfer sexueller Gewalt, so ist er in dieser Situation ohnmächtig und hilflos. Er glaubt möglicherweise, es wäre seine eigene Schuld, weil er sich als Junge hätte wehren müssen. Er kann nicht über das Erlebte sprechen, weil er angeblich keine Schwäche, Angst oder Trauer zeigen darf.

Neben dieser traditionellen Erziehungshaltung in Bezug auf die geschlechtliche Sozialisation gibt es Verhaltensweisen Erwachsener im Umgang mit Kindern, welche die kindliche Hilflosigkeit verstärken. Sie erhöhen somit die Gefahr, die Kinder zu potentiellen Opfern zu erziehen. Um diesen Fehler nicht zu machen, gilt es vor allem für Eltern und Pädagogen, einige Haltungen zu überdenken. Zum Beispiel:

- Vielen Kindern wird beigebracht, Erwachsenen immer zu gehorchen; nicht zu widersprechen. Die Erwachsenen entscheiden, was „das Beste“ für „die Kleinen“ ist. Mädchen und Jungen können sich dessen nicht erwehren, weil sie von den Erwachsenen abhängig sind. Sie müssen lernen, auch einmal „Nein“ zu sagen, müssen die Möglichkeit haben, ihren Willen behaupten zu können. Denn sonst glauben sie möglicherweise, sich auch dem Willen des Mißbrauchers beugen zu müssen.
- Oft werden Kinder von Bekannten, Verwandten oder sogar von Fremden auf der Straße auf den Arm genommen, gestreichelt oder geküßt, obwohl die Kinder das gar nicht wollen. Die Erwachsenen machen sich darüber häufig keine Gedanken, denn die Geste ist schließlich lieb gemeint und das Kind ja „soooo süß“. Außerdem ist der/die Bekannte etc. ein sympathischer Mensch. Sätze wie: „Willst du deinem Opa denn gar keinen Begrüßungskußgeben, der ist dann ganz traurig.“ vermitteln den Mädchen bzw. Jungen, daßer/sie über den eigenen Körper nicht selbst entscheiden darf. Das Recht, über den Austausch von Zärtlichkeiten zu bestimmen, wird ihnen in solchen Situationen genommen, ihre Abwehr stößt auf Kritik.

Eine Intim- und Privatsphäre kennen diese Kinder häufig nicht. Die Oma wäscht das Kind zum Beispiel, weil es so schneller geht, Erwachsene gehen auch bei älteren Kindern oder Jugendlichen ins Badezimmer, ohne anzuklopfen. So gewinnen die Kinder den Eindruck, daßjeder Erwachsene über ihren Körper verfügen darf, ohne zu fragen. Sie denken, daßsie die Erwachsenen enttäuschen oder Ärger bekommen, wenn sie sich gegen die unandenehmen Grenzüberschreitungen wehren.

- Häufig untergraben Erwachsene die Wahrnehmung der kindlichen Gefühle, indem sie beispielsweise sagen: “Das tut doch gar nicht weh!“ oder „Davor mußt du doch nun wirklich keine Angst haben.“ Normalerweise haben Kinder ein gutes Gespür dafür, wenn etwas nicht stimmt. Wenn man diesem natürlichen Gespür jedoch ständig widerspricht, so kann es dazu kommen, daßdie Jungen oder Mädchen irgendwann ihrer eigenen Wahrnehmung nicht mehr trauen. Wird das Kind sexuell mißbraucht, empfindet es das Kind zwar als beängstigend, aber möglicherweise wird es dem Mißbraucher eher glauben, wenn er z.B. behauptet, die Berührungen verursachen ein schönes Gefühl.
- Kinder erleben oft, daßsie in Entscheidungen nicht mit einbezogen werden. Es wird über ihren Kopf entschieden, auch wenn es sich um wichtige Dinge handelt, die sie betreffen, wie z.B. ein Umzug, Schulwechsel oder die Scheidung der Eltern. Sie schließen daraus, daßihre Meinung in der Welt der Erwachsenen nichts wert ist. Sie fühlen sich machtlos und ausgeliefert. Das könnte sie irgendwann dazu bringen, ihre Meinung für sich zu behalten, da „die Großen“ ja ohnehin die Macht über wichtige Entscheidungen haben. So lassen sie evtl. auch unangenehme Dinge wie Mißbrauch stillschweigend über sich ergehen, ohne jemandem davon zu erzählen.
- Auch heute noch ist es in einigen Familien nicht üblich, über Sexualität zu sprechen (obwohl sich da meiner Ansicht nach schon sehr viel zum Positiven verändert hat). Doch ohne altersentsprechende Sexualaufklärung ist es für den Täter leichter, die Unwissenheit und natürliche Neugier des Opfers auszunutzen.

Zudem trauen sich die Kinder nicht, über das Erlebte zu sprechen, weil sie gelernt haben, daßman über Sexualität nicht spricht. Möglicherweise schweigen sie auch, weil ihnen die Ausdrücke für die Geschlechtsorgane und sexuellen Handlungen fehlen.

- Manche Kinder erhalten zu Hause zu wenig Aufmerksamkeit, Liebe und (körperliche) Nähe. Der Täter kann in diesen Fällen das Bedürfnis nach Zärtlichkeit für sexuelle Übergriffe nutzen.
- Die Eltern sind meist die wichtigsten Vertrauenspersonen für ein Kind. Trotzdem oder gerade deshalb wollen Kinder ihren Eltern häufig nichts von dem erlebten sexuellen Mißbrauch erzählen. Nicht unbedingt, weil der Mißbraucher aus der eigenen Familie stammt, sondern auch um ihnen keinen Kummer zu bereiten. Da wäre es fatal, Kontakte außerhalb der Familie einzuschränken bzw. zu verbieten oder ihnen zu untersagen, familiäre Erlebnisse weiterzuerzählen. Denn dann wäre ihnen die Möglichkeit genommen, sich einer außenstehenden Vertrauensperson mitzuteilen.

3.4. Familienorientierter Erklärungsansatz

Dieser Erklärungsansatz befaßt sich allein mit dem intrafamilialen sexuellen Mißbrauch. Die Ursachen werden in einem sogenannten dysfunktionalen Familiensystem gesehen. Dysfunktional bedeutet, daßdie Beziehungen zwischen den einzelnen Familienmitgliedern durch emotionale Defizite und Konflikte gestört sind, die nicht gelöst werden können (z.B. ungelöster Ehekonflikt im Bereich der Sexualität, gestörte Mutter-Tochter-Beziehung). Auch vor dem sexuellen Mißbrauch ist eine solche Familie bereits gestört.

Trotz der Spannungen halten die Familienmitglieder besonders eng zusammen, die Familie isoliert sich selbst von der Umwelt, entzieht sich gewissermaßen der Außenkontrolle. Der sexuelle Mißbrauch hat hier die Funktion, die Spannungen, welche aus den ursprünglichen Konflikten entstanden sind, abzubauen, ohne sich den Konflikten stellen zu müssen. Er dient somit dazu, den familiären Zusammenhalt zu sichern. Da sich die Familie weitestgehend von der Umgebung zurückzieht, wird die Hilfe für die Opfer erschwert.

4. Anzeichen für sexuellen Mißbrauch - Folgen und Symptome

Nicht immer erzählen Kinder, daßsie sexuell mißbraucht wurden bzw. werden. Doch auch wenn das Kind nicht darüber spricht, sendet es Signale, die darauf hinweisen, daßetwas nicht stimmt. Diese sind individuell sehr unterschiedlich, von Apathie und Rückzug in die Isolation bis hin zu Aggressivität. Die Folgeschäden variieren außerdem je nach Geschlecht: während sich bei Jungen die Verarbeitung des Erlebten oftmals in Aggressivität nach außen (gegen Dinge oder Personen) bemerkbar macht, bewältigen Mädchen sexuellen Mißbrauch eher in Form von autoaggressiven Tendenzen, also nach innen gerichtet.

Natürlich mußes sich nicht in jedem Fall um sexuelle Ausbeutung handelt, wenn ein Kind sich plötzlich anders verhält. Trotzdem sollten Pädagogen Verhaltensänderungen ernst nehmen und Kindesmißbrauch als eine mögliche Ursache in Betracht ziehen. Vor allem dann, wenn mehrere der folgenden Symptome zusammen auftreten.

4.1. Medizinische Symptome

Die Zahl der Fälle, die medizinisch nachweisbar sind, liegt in Deutschland zur Zeit nur bei ungefähr 1-2%. Körperliche Verletzungen aufgrund von sexuellem Mißbrauch sind verhältnismäßig selten. Allerdings kommen sexueller Mißbrauch und körperliche Gewaltanwendung bei Jungen relativ häufig gemeinsam vor.

Medizinisch nachweisbar ist sexueller Mißbrauch nur dann, wenn Verletzungen vorliegen.

Spezifische Anzeichen können für den Arzt sein:

- Spermaspuren
- genetischer Fingerabdruck
- Verletzungen im genitalen, analen und urethralen Bereich
- Fremdkörper in Genital-, Rektal- und Urethralöffnungen
- ungewöhnlich starke Ausdehnungen von Genital- und/oder Rektalöffnungen
- Bißwunden und Blutergüsse am Unterleib, an der Brust oder anderen erogenen Zonen
- Blutungen/blutige Unterwäsche
- Striemen oder blaue Flecken an den Innenseiten der Oberschenkel
- Pilzinfektionen, Juckreiz, Hautrötungen, häufige Entzündungen im Genitalbereich, Geschlechtskrankheiten
- Sehr frühe Schwangerschaften (vor allem bei ungeklärter Vaterschaft)

4.2. Psychosomatische Reaktionen

Dies sind körperliche Erkrankungen, die durch psychische Probleme entstehen und keine physische Ursache haben. Einige davon sind:

- Asthmatische Anfälle sind der physische Spiegel der psychischen Hilflosigkeit. Die extreme Angst vor dem Mißbrauch und das Verbot, über die sexuellen Übergriffe zu sprechen, „schnürt dem Kind die Kehle zu“.
- Häufige Kopfschmerzen stehen für das Chaos und die Verwirrung im Kopf und der Seele des Kindes. Nicht umsonst gibt es das Sprichwort: „Das Problem bereitet mir Kopfschmerzen."
- Einnässen/Einkoten ist eine regressive Verhaltensweise. Mädchen, die in kindliches/klein- kindliches Verhalten zurückfallen, wollen sich unbewußt weniger fraulich machen, um eventuell auf diesem Wege den Übergriffen entgehen zu können.
- Verdauungsstörungen wie z.B. Verstopfung versinnbildlichen das Schweigegebot, das den Opfern auferlegt wurde. Da ist etwas, das unbedingt heraus möchte, aber nicht darf bzw. kann.
- Blutungen auch bei präpubertären Mädchen weisen auf die Wunden der Seele hin.
- Chronische Schmerzzustände verdeutlichen die dauerhafte Beschädigung der Kinderseele.
- Kreislaufstörungen, Ohnmachtsanfälle sind Alarmsignale des Körpers, die den Kontrollverlust zeigen, den die sexuelle Ausbeutung für die Betroffenen bedeutet.
- Angstzustände, z.B. Angst vor Autoritätspersonen wie Lehrern können Anzeichen für sexuellen Mißbrauch sein (siehe auch emotionale Reaktionen).
- Diffuse Bauch- und Unterleibsschmerzen sind als Manifestierung der zugefügten seelischen und körperlichen Schmerzen zu verstehen. Diese äußern sich in den Körperregionen, die von dem Mißbrauch am stärksten betroffen sind. Abgesehen von den Schmerzen, die durch die psychische Belastung hervorgerufen werden (also keine körperlichen Ursachen haben), bereitet die Penetration beim Mißbrauch Schmerzen physischen Ursprungs, die noch lange spürbar sind.
- Schlafstörungen und Alpträume können oftmals bei Kindern auftreten, die abends oder nachts in ihrem Bett sexuell mißbraucht wurden. Sie lauschen dann beispielsweise, ob der Täter sich ihnen wieder nähert. Einige erleben die Taten erneut in ihren Träumen.
- Konzentrationsstörungen hängen damit zusammen, daßdie betroffenen Kinder häufig an das Erlebte erinnert werden und ihre Aufmerksamkeit schwer auf etwas anderes lenken können. Außerdem bietet die Schule nach einer schlaflosen Nacht die Möglichkeit, sich gehenzulassen, nicht gezwungen zu sein, wachsam zu sein.
- Sprach- und Sehstörungen: Sprachstörungen von Stottern über Regression bis hin zu völliger Sprachverweigerung haben ihre Ursache in dem Verbot des Täters, das Erlebte weiterzu- erzählen. Sehstörungen können die Funktion haben, „die Augen zu verschließen“ vor den Handlungen, die das Kind über sich ergehen lassen muß/mußte.
- Lähmungserscheinungen und
- Verspanntheit im Oberschenkel-, Beckenbereich, aber auch in Nacken, Rücken und Schultern rühren zum einen daher, daßdie Opfer sich während der Übergriffe aus Angst und Schmerz völlig verkrampft haben. Zum anderen spiegelt der Körper die psychische Gelähmtheit wider.
- Hautkrankheiten, Allergien und Ekzeme werden als Reaktion auf die unangenehme Nähe des Täters angesehen. Zusätzlich machen sie den Körper unansehnlich für den Mißbraucher.
- Eßstörungen haben für viele mißbrauchte Kinder/Jugendliche (vor allem Mädchen) die gleiche Funktion: sich für den Täter unattraktiv zu machen. Das gilt hauptsächlich für Magersucht und Eßsucht, wobei die Eßsucht zusätzlich ein „Schutzpolster“ schafft, das Distanz zum Täter aufbauen soll. Bulimie hingegen soll ein extremes Kontrollbedürfnis befriedigen. Zwar ist/war eine Kontrolle über den Körper in bezug auf die sexuellen Übergriffe nicht möglich. Doch es ist möglich, zu kontrollieren, was dem Körper zu- und abgeführt wird. In diesem Fall ist das Ziel die Ablösung des Selbst, die Trennung von Körper und Seele.

Des weiteren sind solcherlei Reaktionen Ausdruck eines enormen Selbsthasses (siehe „Autoaggressives Verhalten“).

Eßstörungen können möglicherweise Anzeichen für orale Gewaltanwendung sein.

Viele Kinder machen sich, bzw. ihren Körper für den Mißbrauch verantwortlich. Er wird als etwas Schlechtes, Schmutziges angesehen, denn ihr Körper ist in ihren Augen der Grund für die Übergriffe. Hier liegt der gemeinsame Grund für die aufgeführten psychosomatischen Erkrankungen.

4.3. Emotionale und psychosoziale Reaktionen

Sexuelle Übergriffe stellen für Kinder eine extrem starke emotionale Belastung dar. Sie sind verwirrt und fühlen sich schuldig an dem Erlebten.

Häufig entsteht durch die psychische und emotionale Belastung des Mißbrauches

- zwanghaftes Verhalten wie z.B. Waschzwang (vor allem bei Mädchen). Das Kind möchte den Körper von der Beschmutzung des Mißbrauches reinigen oder sich unansehnlich machen, um den Täter von sich fernzuhalten. Manche Betroffene vernachlässigen aus diesem Grund ihren Körper vollständig. Andere wiederum entwickeln einen nervösen Zwang, sich die Haut aufzupulen, bis tiefe Wunden entstehen (siehe auch „Autoaggressives Verhalten“).
- Angstzustände wie die Angst vor Autoritätspersonen oder vor geschlossenen Räumen kann sich in Schweißausbrüchen, Atemnot etc. äußern. Ähnlich verhält es sich mit
- Phobien.
- Geringes Selbstbewußtsein entsteht aufgrund von Schuld- und Schamgefühlen und den Zweifeln an der eigenen Wahrnehmung.
- Regressives Verhalten hat, wie schon erwähnt, die Funktion, für den Täter weniger fraulich/männlich zu wirken, weniger attraktiv zu sein.
- Aggressives Verhalten ist ein Phänomen, das eher bei Jungen auftritt. Sie versuchen, anhand von Aggressionen gegen Personen und/oder Dinge, Gefühle der Hilflosigkeit und Ohnmacht zu kompensieren. Diese Aggressivität richtet sich in Wirklichkeit gegen den Täter, dem sie jedoch ausgeliefert sind.
- Kontaktstörungen von übersteigertem Fremdeln, Verschlossenheit bis hin zu völliger Isolation sind Zeichen für das tief sitzende Mißtrauen vor anderen. Viele fühlen sich wegen der wiederholten Demütigungen auch wertlos und können/wollen daher nicht mehr auf andere Menschen zugehen.
- Ablehnung der eigenen Geschlechterrolle- vor allem Mädchen haben das Gefühl: Frau/Mädchen sein bedeutet Körper sein, sexuell benutzbar und ausgeliefert zu sein.
- Stark distanzloses Verhalten ist eine Reaktion, die durch die andauernde Grenzüberschreitung des Täters hervorgerufen wird. So haben die Kinder nie gelernt, eigene Grenzen zu setzen und können auch die anderer nicht wahrnehmen.
- Weglaufen, Streunen- So wollen die Kinder dem sexuellen Mißbrauch entfliehen. Vor allem Mädchen gehen aus diesem Grund häufig sehr früh Beziehungen ein

Dies sind nur einige der möglichen emotionalen und psychosozialen Reaktionen. Je nach individueller Konzipiertheit können unter anderem auch ü berangepa ßtes Verhalten, Flucht in die Phantasiewelt, Depressionen und Psychosen Folgen sexueller Ausbeutung sein. Andere wiederum werden straffällig oder klammern sich auffällig an Bezugspersonen (z.B. Erzieher, Lehrer).

4.4. Folgen für das Sexualverhalten

Eine weitere Auswirkung sexueller Gewaltanwendung kann bei Kindern u.a. altersunangemessenes Sexualverhalten sein. Doch auch im Jugend- und Erwachsenenalter können sich die Auswirkungen noch bemerkbar machen. Im folgenden wird auf einige Beispiele eingegangen:

- Sexualisiertes Verhalten kann sich bei Kindern unter Umständen in häufiger Zurschaustellung der Geschlechtsteile, exzessivem offenem Masturbieren oder Reiben an Gliedern anderer Menschen bemerkbar machen.
- Sexualisieren von sozialen Beziehungen- Diese Kinder haben häufig nicht gelernt, daßeine soziale Bindung nicht gleichzusetzen ist mit einer sexuellen Beziehung. Diesen Unterschied haben sie nie kennengelernt. Zuwendung haben sie nur in Form von Sexualität erfahren.
- Wiederholen des Erlebten in Rollenspielen und intensives Doktorspielen dienen dazu, die sexuelle Gewaltanwendung zu verarbeiten. Durch Rituale wie das Verbinden verletzter Körperteile will es seine seelischen Wunden heilen.
- Sexuell aggressives Verhalten ist häufig bei männlichen Opfern zu beobachten. Die Aggressivität richtet sich hierbei meist gegen jüngere Kinder, die sich nur schlecht wehren können.
- Sexuelle Lustlosigkeit/„Frigidität“ begleitet viele Frauen nach sexuellem Mißbrauch ihr Leben lang. Für sie ist es nicht leicht, Sexualität plötzlich als etwas Lustvolles zu erleben, nachdem sie diese eventuell über Jahre hinweg als erniedrigend empfunden haben. Die eigenen sexuellen Bedürfnisse werden häufig vollständig negiert.
- Promiskuität tritt als Folge sexueller Gewaltanwendung relativ häufig auf. Zwar haben die Opfer das Bedürfnis nach Nähe, Zuwendung und harmonischer Sexualität, sie können jedoch auch als Erwachsene ihren Partnern nicht vertrauen. Um sich nie ganz fallenzulassen (sich somit wieder verletzbar zu machen), suchen sie ständig neue Partner.
- Sadomasochistisches Sexualverhalten wird von manchen Wissenschaftlern als mögliche Folge sexuellen Mißbrauches gewertet. Das läßt sich so erklären, daßdie devote Person Sexualität so auslebt, wie sie sie von klein auf erfahren hat. Die dominante Person hingegen hat die Rolle des Hilflosen mit der des Überlegenen getauscht.

Weitere Folgen sind bei Mädchen in manchen Fällen Distanzlosigkeit Männern gegenüber, auffälliges Verhalten während der Menstruation.

4.5. Autoaggressives Verhalten

Dies ist vor allem ein weibliches Phänomen. Wie schon erwähnt, richtet sich Aggressivität bei Jungen und Männern in den meisten Fällen nach außen, bei Mädchen und Frauen nach innen. Autoaggressivität liegt fast immer in extremem Selbsthaßbegründet.

Auf E ßstörungen bin ich bereits bei den psychosomatischen Reaktionen eingegangen. Sie lassen sich jedoch auch als autoaggressives Verhalten einstufen. Die Betroffenen versuchen, ihren Körper, den sie als Ursache für den Mißbrauch ansehen, zu zerstören.

Weitere autoaggressive Verhaltensweisen können sein:

- Selbstverstümmelung reicht von relativ harmlosem Nägelkauen und Haare ausreißen bis hin zu massiveren Taten wie: Sich Schnitte zufügen, Zigaretten auf der Haut ausdrücken, „Pulzwang“ etc. Die Opfer bestrafen sich selbst für das Geschehene oder wollen den diffusen, nicht greifbaren inneren Schmerz nach außen verlagern. Wenn sie das Blut sehen, den Schmerz spüren, wissen sie, daßsie noch leben, daßsie noch etwas fühlen. Der Schmerz dient in diesem Fall dazu, die innere Leere zu füllen.
- Suizidversuche sind in den Augen mancher Opfer sexueller Gewalt der einzige Ausweg aus ihrer Situation. Im Selbstmord sehen sie die Möglichkeit, den Scham- und Schuldgefühlen, sowie dem Selbsthaßzu entgehen.
- Suchtverhalten: Drogen, Tabletten und Alkohol helfen, aus der Realität mit den Erinnerungen an den Mißbrauch zu fliehen. Angst, Verzweiflung und Selbstvorwürfe werden durch die Suchtmittel betäubt.
- Arbeitssucht kann schon bei Schulmädchen auftreten, die über gute schulische Noten ihr geringes Selbstwertgefühl aufzubauen versuchen. Außerdem lenkt die Konzentration auf Hausarbeiten zumindest zeitweise von den Gedanken an den Mißbrauch ab.

Sexueller Mißbrauch ist ein derart einschneidendes Erlebnis, daßdie Auswirkungen Jahre oder Jahrzehnte später noch das Leben der Opfer beeinflussen können. Einige haben auch als Erwachsene noch Probleme damit, Beziehungen einzugehen, leiden an Angstzuständen, sind depressiv etc. . Die psychosomatischen Beschwerden können ein Leben lang anhalten.

Diese Tatsache und die lange Reihe der Folgen, die sexuelle Gewalt für die Betroffenen haben kann, schockieren und erregen Mitleid für die Opfer.

Doch vor allem Pädagogen sollten daran denken, daßdie gesamte Bandbreite der genannten Symptome und Folgen ebenfalls wichtige „Überlebensstrategien“ beinhaltet, die den betroffenen helfen, mit dem Mißbrauch fertigzuwerden. Um sich aus der scheinbar hoffnungslosen Lage zu befreien, mobilisieren viele Kinder eine unheimlich starke Lebensenergie.

„Der Mißbraucher reduziert das Mädchen/den Jungen auf die Rolle des Sexualobjektes; sehen Fachwelt und Öffentlichkeit nur die Folgen der Betroffenen, so übernehmen sie die Perspektive der Täter, sie reduzieren Mädchen und Jungen, Frauen und Männer auf die Erfahrungen der sexuellen Gewalt und ignorieren ihre Überlebenskraft. Damit werden Betroffene zum zweiten Mal zum Opfer: zum Opfer eines an Symptomen orientierten (therapeutischen) Definitionsprozesses. (...)Es ist daher nicht verwunderlich, daßBetroffene immer noch fürchten, als psychisch krank stigmatisiert zu werden, wenn sie über ihre Gewalterfahrungen sprechen.“5

Wie ein Kind sexuelle Gewalt verarbeitet, hängt von verschiedenen Faktoren ab: dem Alter, der Persönlichkeitsstruktur des Kindes, der Beziehung zu der mißbrauchenden Person, der Dauer des Mißbrauches und der Intensität der Übergriffe. Zudem haben die Interaktionsfähigkeit des sozialen Umfeldes und die therapeutische Intervention einen wesentlichen Einflußauf den Bewältigungsprozeß.

5. Gründe für das Schweigen der Opfer

Es ist schwer zu verstehen, wie Kinder es ertragen, zum Teil jahrelang sexuell mißbraucht zu werden. Die Strategien, die sie dazu benutzen, wurden schon aufgezählt. Es bleibt jedoch immer noch die Frage offen, warum sich diese Kinder niemandem anvertrauen, bzw. es erst nach Monaten oder Jahren tun. Nicht selten bleibt der Mißbrauch jahrzehntelang unaufgedeckt. Untersuchungen belegen, daßdie Opfer im Durchschnitt 3 Jahre leiden, ehe die Tat bekannt wird.

Manchmal haben die Opfer ihre Erlebnisse selbst die ganze Zeit verdrängt. Erst bei dem Versuch, als erwachsener Mensch die partnerschaftlichen Probleme zu lösen, kommt die Wahrheit dann zum Vorschein.

Die Gründe, warum die Opfer ihre Erniedrigungen teilweise so lange verheimlichen, sind individuell verschieden. In jedem Fall aber sind die Kinder in einem Netz von Manipulation und vielschichtigen, zum Teil widersprüchlichen Emotionen gefangen, aus dem sie sich nur unter äußerst großer Kraftanstrengung befreien können. Es ist das Zusammentreffen vieler Faktoren, das es ihnen beinahe unmöglich macht, sich zu öffnen.

- Der wichtigste Grund für das Schweigen des Opfers ist der Täter. Er versucht, sich durch Manipulation und Unterdrückung die Geheimhaltung zu sichern. Hierbei bedient er sich eines bestimmten Musters. Wissenschaftler entwickelten ein Phasenmodell, um die Vorgehensweise besonders bei intrafamilialem Mißbrauch zu verdeutlichen:

1. „Verpflichtungsphase“

Der Täter bereitet sein Vorhaben durch versteckte, im Spiel getarnte flüchtige Berührungen vor. Diese wie zufällig anmutenden Übergriffe gehen einher mit kleinen Belohnungen und Bestechungen. Zum anderen wirkt der Mißbraucher besonders interessiert an den Vorlieben des Kindes, es wird von ihm bevorzugt behandelt. Dadurch isoliert er das Kind von den anderen Familienmitgliedern, die möglicherweise mit Eifersucht und Neid reagieren werden. Zwar spürt das Kind die Grenzüberschreitung in den meisten Fällen schnell, doch es ist verwirrt und bereits emotional verstrickt. Da der Täter in diesem Fall eine vertraute Person ist, wird das Kind möglicherweise an der eigenen Wahrnehmung zweifeln. Warum sollte er/sie ihm etwas Böses antun wollen? Außerdem hat der Täter aufgrund seiner Machtposition kaum mit Widerstand zu rechnen. Das Kind ist gefangen in den Manipulationsstrategien und wird sich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht trauen, das Erlebte preiszugeben.

2. „ Phase der sexuellen Interaktion“

Häufigkeit und Intensität der sexuellen Angriffe nehmen zu. Der Täter nähert sich dem Kind immer öfter; zu diesem Zweck plant und organisiert er für ihn günstige Gelegenheiten.

3. „Geheimhaltungsphase“

Da sexueller Mißbrauch meist keine einmalige Sache ist, sondern (wie schon erwähnt) suchtähnliche Symptome aufweist, wird die Sicherheit, daßdie Taten verborgen bleiben, mit der Zeit immer wichtiger für den Mißbraucher. Um seine „Sucht“ auch weiterhin unbemerkt befriedigen zu können, wendet er Manipulationen und (zum Teil versteckte) Drohungen an, die das Kind unter Druck setzen. Einem kleineren Kind erzählt er beispielsweise, daßdie beiden ein gemeinsames Geheimnis hätten, von dem niemand, vor allem nicht die Mutter erfahren, dürfe. Denn die Mutter würde andernfalls vor Kummer sterben. Wenn das Kind die Familie nicht zerstören, bzw. die Mutter nicht belasten will, mußes sein Schweigen aufrechterhalten.

Einem älteren Kind kann er möglicherweise einreden, es hätte an den Aktivitäten selbst Spaßgehabt. Auf diese Weise untergräbt er die Wahrnehmung des Kindes und sät Schuldgefühle und Selbstzweifel. Somit sichert er sich das Schweigen und auch die weitere Verfügbarkeit seines Opfers.

Je länger die Geheimhaltungsphase andauert, umso schwieriger ist es für die/den Betroffenen, über den Mißbrauch zu reden. Die Scham über ihr/sein anfängliches Schweigen macht ihr/ihm das Sprechen schwer.

4. „Aufdeckungsphase“

Entweder die mißbrauchte Person selbst, eine andere beteiligte (z.B. die Mutter) oder eine unbeteiligte Person (z.B. ein/e Erzieher/in) deckt den Mißbrauch auf. Nur in den seltensten Fällen stellt sich der Täter selbst. Manchmal wird der Fall auch unbeabsichtigt durch Dritte öffentlich. Es besteht auch die Möglichkeit, daßder Täter die Absicht der Aufdeckung ahnt und Gegenmaßnahmen ergreift. In diesem Fall geht die Dynamik des Mißbrauchs weiter.

5. „Unterdrückungsphase“

Erfährt der Täter von Bestrebungen einer Aufdeckung, wird er versuchen, das Kind noch massiver unter Druck zu setzen. Er erzählt ihm unter Umständen, daßniemand dem Kind glauben schenken wird. Im Verwandten- und Bekanntenkreis wird er sich bemühen, es unglaubwürdig zu machen. Das Verhältnis zu den Geschwistern wird er aller Wahrscheinlichkeit nach über Intrigen versuchen, zu sabotieren. „Diese Vorgehensweise hat nicht nur Auswirkungen auf das Kind, sondern auch auf den Rest der Familie. Indem der Täter die Kommunikations-, Interaktions- und Beziehungsstrukturen innerhalb der Familie und nach außen kontrolliert, versucht er zu verhindern, daßsich das Kind jemandem anvertraut. Das Resultat seiner Aktivitäten zeigt sich häufig darin, daßden Kindern nicht geglaubt wird, wenn sie sich mitteilen.“6

Eine weitere Möglichkeit, wenn der Täter glaubt, z.B. die Erzieherin des Kindergartens sei ihm auf die Schliche gekommen, ist es, das Kind kurzerhand aus der Einrichtung zu nehmen. So entzieht er sich aus deren Einflußbereich und hat Zeit, die weitere Vorgehensweise zu bedenken.

Der Mißbrauch wird voraussichtlich noch lange weitergehen.

Das vorangegangene Phasenmodell erklärt meiner Auffassung nach nicht nur die Dynamik des intrafamilialen Mißbrauchs, sondern ist auch auf andere sexuelle Mißbrauchssituationen übertragbar.

- Kinder sind es vielfach gewohnt, daßErwachsene Macht über sie ausüben. Erwachsene entscheiden darüber, was richtig und falsch ist (z.B. abendliches zu Bett gehen). Kinder fühlen sich minderwertiger als Erwachsene, da sie den Erwachsenen „ausgeliefert" und von ihnen abhängig sind. Der Täter setzt sie zusätzlich unter Druck. Sie fühlen sich ihm gegenüber wehrlos.
- Die Opfer zweifeln an der eigenen Wahrnehmung. Der Mißbraucher sagt beispielsweise: „Was wir tun, ist schön.“ Das Kind empfindet es als eklig und abstoßend, neigt aber dazu, dem Erwachsenen zu glauben, weil es ihm unterlegen ist. Sie haben gelernt, daßErwachsene immer Recht haben. Zudem hoffen sie möglicherweise, daßder Täter bald mit seinem Verhalten aufhört.
- Einige der betroffenen Kinder glauben, daßsie ihre jüngeren Geschwister vor dem Täter schützen können, wenn sie die sexuelle Gewalt über sich ergehen lassen.
- Die Kinder wollen (bei Mißbrauch innerhalb der Familie) die familiären Beziehungen nicht zerstören oder sie wollen ihren Eltern keine Sorgen machen, indem sie ihre Situation kundtun.
- Sind die Kinder sexuell nicht genügend aufgeklärt, so glauben sie gegebenenfalls, sie seien die Einzigen, denen so etwas widerfährt. Sie fühlen sich mit ihrem Problem allein und im Stich gelassen. Sie sind der Meinung, niemand würde sie verstehen oder ihnen glauben.
- Der Täter hat seinem Opfer das Urvertrauen genommen, das einem Kind im Normalfall innewohnt. Häufig sind die Mißbraucher vertraute Bezugspersonen des Kindes. Wenn selbst diese es benutzen, demütigen und mißbrauchen, ist es für das Kind schwer, anderen Menschen überhaupt noch zu vertrauen.
- Um der Strafverfolgung zu entgehen und sich die Möglichkeit für weitere Übergriffe zu sichern, setzt der Täter mehr oder weniger massive Drohungen ein, die das Opfer unterdrücken. Er droht unter Umständen damit: „Wenn du jemandem erzählst, was wir hier tun, bringe ich deine Katze um / schlage ich dich windelweich / kommst du ins Heim.“ Die Kinder werden z.B. mit Liebe und Zuneigung erpreßt, indem der Täter etwa sagt: „Du hast mich doch lieb; wenn du unser Geheimnis weitererzählst, werde ich krank / komme ich ins Gefängnis.“ etc. .
- Besonders schlimm sind für die Betroffenen die Scham- und Schuldgefühle, die der Mißbrauchende häufig noch zusätzlich verstärkt. „Wenn du etwas sagst, werden alle schlecht von dir denken, alle werden dich für eine Hure halten. / Du hast selbst Schuld an der Situation, so wie du dich immer verhältst. / Du hast es doch auch gewollt, ich habe genau gesehen, wie sehr du es genossen hast, du kleines Luder.“ Dadurch sabotiert der Täter das Selbstwertgefühl seines Opfers und es macht sich selbst für das Geschehene verantwortlich. Wie kann es in dieser Situation irgendjemandem davon erzählen, wenn es sich einen großen Teil selbst zuzuschreiben hat? Es vermutet, daßes vielleicht für sein Verhalten von der Person, der es sich anvertraut hat, für sein Verhalten zur Rechenschaft gezogen würde.
- Oftmals sind die Opfer sexuellen Mißbrauchs hin- und hergerissen zwischen ambivalenten Gefühlen. Sie erhalten vom Täter Aufmerksamkeit, er macht Geschenke, ist besonders freundlich, widmet ihnen viel Zeit u.ä. . Einerseits werden sie gerne verwöhnt, andererseits verabscheuen sie die Dinge, die mit ihnen getan werden. Doch sie glauben, damit die Zuwendung bezahlen zu müssen.

In dieser Situation der Kontrolle, Manipulation, Unterdrückung, des Mißtrauens und der Schuldgefühle sehen sich die betroffenen Kinder nicht in der Lage, ihr Schicksal preiszugeben. Hinzu kommt, daßsich die Opfer mit der Zeit an den Mißbrauch „gewöhnen“. Sie sind in ihrer Emotionalität abgestumpft, für die Verletzungen des Mißbrauchs unempfindlicher geworden. So kommt es, daßsie sich mit den Umständen abfinden und mit Hilfe individueller Überlebensstrategien „das Beste“ aus ihrer Situation machen.

Es mußjedoch nicht sein, daßder Mißbrauch bis zum Ende im Verborgenen bleibt. Glücklicherweise überwinden sich Kinder eventuell doch irgendwann, ihre Erlebnisse einer Person des Vertrauens preiszugeben. Oder ein Außenstehender deutet die Anzeichen richtig, holt sich adäquate Hilfe und es kommt so zu einer Aufdeckung. Häufig sind es Pädagogen, die aufgrund „spezifischer“ Verhaltensweisen des Kindes den Verdacht auf sexuellen Mißbrauch hegen und dementsprechend intervenieren.

6. Konzept für die pädagogische Arbeit

Hat sich der vorherige Teil hauptsächlich mit den wissenswerten Hintergründen sexueller Gewalt an Kindern, also mit der Theorie befaßt, so geht es nun die praktische Arbeit von Erziehern und anderen Pädagogen. Im weiteren soll zusätzlich aufgezeigt werden, wie das juristische Vorgehen bei sexuellem Kindesmißbrauch aussieht, und welche Möglichkeiten beispielsweise Mütter haben, deren Kinder durch den Ehemann Opfer sexueller Gewalt geworden sind. Abschließend bietet er Anleitungen und Anregungen für Präventionsarbeit hinsichtlich sexuellen Mißbrauchs.

6.1. Schritte zur Intervention

Dieses Kapitel befaßt sich mit dem akuten Fall von Kindesmißbrauch. Was können Pädagogen tun, wenn sie von sexuellem Mißbrauch erfahren oder einen konkreten Verdacht haben? Welche Möglichkeiten haben sie, um betroffenen Kindern zu helfen? Ist es in jedem Fall sinnvoll, den Mißbrauch zu melden? Wie sind diesbezüglich die rechtlichen Vorgaben? Was passiert nach einer Strafanzeige?

6.1.1. Pädagogische Vorgehensweise

Erfahren Polizeibeamte von sexuellem Mißbrauch, sind sie verpflichtet, Anzeige zu erstatten (§§ 174 ff sind sogenannte Offizialdelikte und verpflichten die Polizei zum Handeln). Bei Mitarbeitern des Jugendamtes, des Kinderschutzbundes, und Erziehern ist die Sachlage anders. Sie können andere Wege wählen, um zu intervenieren

Bei „bloßem“ Verdacht auf sexuellen Mißbrauch ist es als erster Schritt wichtig, das Vertrauen des Kindes zu gewinnen, indem der Kontakt vorsichtig intensiviert wird. Der Mißbraucher hat das gesunde Urvertrauen des Opfers weitgehend zerstört. Für Erzieher gilt es hier, besonders behutsam vorzugehen, nicht „mit der Tür ins Haus zu fallen“. Vertrauen läßt sich schließlich nicht erzwingen. Läßt man dem Kind genügend Zeit, bringt ihm Aufmerksamkeit und Empathie entgegen, wird es sich wahrscheinlich von selbst öffnen, um das Schweigen über das Geschehene zu brechen.

Dabei ist es von erheblicher Wichtigkeit, daßihm Glauben geschenkt wird, denn Kinder denken sich derartige Erlebnisse nicht aus! „Allein der Gedanke an sexuellen Mißbrauch tut so weh, warum sollte sich ein Mädchen umsonst diese Schmerzen zufügen!“7 Lediglich die Angaben zur Person des Täters entsprechen teilweise nicht der Wahrheit; so behaupten sie z.B., der Onkel sei der Mißbraucher. Erst nach einiger Zeit, wenn das Kind mehr Vertrauen gefaßt hat, stellt sich heraus, daßes sich um den Bruder oder Vater o.ä. handelt.

Oft wird der Mißbrauch von Kindern symbolisiert, in verschlüsselter Form beschrieben oder nur vorsichtig und versteckt angedeutet (z.B. „Machen alle Männer ins Bett?“, „Ich will noch nicht nach Hause.“, Nachspielen des Erlebten oder ähnliches), denn vielen (besonders jüngeren Kindern) fehlen die Worte für diese Taten. Außerdem wollen sie häufig vorerst testen, wie vertrauenswürdig der Gesprächspartner ist. Erzieher sollten für solch versteckte Anspielungen sensibel sein und behutsam darauf eingehen.

Eventuell bietet es sich an, im Kindergarten oder der Klasse zunächst in großer Gruppe über „gute und schlechte Geheimnisse“ zu sprechen. Schon kleinen Kindern kann man beibringen, daßgute Geheimnisse Spaßmachen, schlechte Geheimnisse hingegen Unwohlsein und Angst hervorrufen. Wenn sie realisiert haben, daßman diese schlechten Geheimnisse weitererzählen darf, können sie sich möglicherweise von der Vorstellung freimachen, durch das Preisgeben des Erlebten Verrat zu üben.

Es kann auch sinnvoll sein, in der Gruppe vorsichtig das Thema „sexueller Mißbrauch" anzuschneiden. Der Erzieher/ die Erzieherin signalisiert dem Kind dadurch, daßman weiß, daßes so etwas gibt, und daßes sich ihm/ ihr anvertrauen kann.

Manche Opfer ziehen ihre Aussagen wieder zurück, behaupten, sie hätten gelogen. Andere wiederum erzählen das Erlebte kalt und rational, als hätten sie es im Fernsehen gesehen. Trotz und gerade wegen dieser Widersprüche sollten Pädagogen den Betroffenen glauben und sagen: „Das ist Mißbrauch. Das ist nicht richtig.“ Denn auch wenn einem die Art, wie ein Kind davon erzählt widersprüchlich vorkommt, mußman gleichzeitig bedenken, daßdas durch den Mißbrauch gelernte Verhalten prägend ist. Kinder geben die sexuellen Übergriffe sachlich und distanziert wieder, weil sie die Strategie entwickelt haben, die unerträgliche Realität von ihren Emotionen abzuspalten. Deshalb erzählen sie ihre Erlebnisse zunächst so, als wären es nicht die eigenen, sondern die eines Dritten. Später nehmen sie aus Schuldgefühl dann möglicherweise ihre Aussage zurück, da sie meinen, sie hätten Verrat begangen. Möglich ist auch, daßsie sich vor eventuellen Sanktionen des Mißbrauchers fürchten, falls er davon erführe.

Hinzu kommt, daßPädagogen wie Erzieher, Lehrer und Sozialarbeiter verständlicherweise Angst davor haben, einen Menschen zu Unrecht zu beschuldigen. Vor allem dann, wenn sie den Täter persönlich womöglich als sympathischen, kinderlieben Menschen kennen, wehren sie sich gegen die Vorstellung, der-/diejenige könnte dem Kind etwas derart Schreckliches angetan haben. Da hilft es, sich auf das Verhalten des Kindes zu berufen, welches eventuell sexualisiert, aggressiv oder autoaggressiv ist. Ein Tagebuch über Hinweise auf sexuellen Mißbrauch im Verhalten des Kindes zu führen, ist in diesem Zusammenhang von Vorteil. Die Indizien schriftlich festzuhalten, ist auch später bei der Beweisaufnahme nach einer eventuellen Anzeige förderlich.

Sinnvoll ist es auch, sich mit anderen Erziehern der Einrichtung zu beraten oder/und sich an eine spezielle Beratungsstelle zu wenden. Diese verfügen über mehr Objektivität und haben sicherlich Vorschläge bezüglich des weiteren Vorgehens. Kooperation, „Vernetzung" helfender Institutionen sichert den wertvollen Austausch von Erfahrungen und Sichtweisen.

Auch die Angst, durch die Aufdeckung eine Familie zu zerstören, mußnicht immer berechtigt sein. Denn in vielen Fällen ist der Täter kein unmittelbares Familienmitglied, sondern der Lehrer, der Nachbar, ein Freund der Familie, ein älterer Jugendlicher aus dem Umfeld etc. . Doch selbst wenn es sich um den Vater, Stiefvater, die Mutter, den Bruder oder Großvater handelt, so trägt er/sie die Schuld am Zerfall der Familie, nicht die Person, die den Mißbrauch aufdeckt. Indem sich professionelle Helfer das vor Augen führen, können sie sich von der Last ihres schlechten Gewissens befreien.

Des weiteren besteht kein Zwang, den sexuellen Mißbrauch sofort zu melden. Im Gegenteil, überstürztes Handeln richtet in den meisten Fällen mehr Schaden an als Nutzen. Ob es ratsam ist, eine Strafanzeige erstatten, kann nur in jedem Einzelfall entschieden werden. Maßgeblich sind diesbezüglich die psychische Verfassung des Opfers, die Familienkonstellation, eine eventuelle Unterstützung des Kindes, sein Schutz und viele andere Faktoren8. Auf keinen Fall nützt es jemandem, den Verdächtigen darauf anzusprechen. Denn gegebenenfalls würde z.B. der Vater sein Kind aus der Einrichtung nehmen, um sich und es aus dessen Einflußbereich zu entfernen. Zudem wird der Täter sein Opfer erneut unter Druck setzen. Daraufhin streitet es die Taten womöglich ab, und die Beweise wären somit hinfällig. Diese Art des Aktionismusses verletzt zusätzlich das Vertrauen des Kindes, das unter Umständen noch gar nicht bereit war, den Mißbrauch an die Öffentlichkeit zu bringen. Es ist zum zweiten Male das Opfer eines massiven Vertrauensmißbrauches geworden, der für das Kind gefährlich werden könnte. Will man dem Kind helfen, mußruhig und besonnen gehandelt werden.

Der Pädagoge sollte das Kind über jeden seiner Schritte einweihen. Vor einer Anzeige mußes auf jeden Fall um seine diesbezügliche Meinung gefragt werden.

Entschließt sich beispielsweise die Erzieherin nach Beratung mit kompetenten Fachkräften, nach Abwägung der individuellen, psychologischen und familiären Umstände und nach Rücksprache mit dem betroffenen Kind zu einer Anzeige, so mußsie sich über die Verantwortung im klaren sein. Neben der Tatsache, daßsie wahrscheinlich eine Aussage vor Gericht machen muß, so ist es nun in noch größerem Maße ihre Pflicht, das Kind zu unterstützen. Besucht das Kind weiterhin die Einrichtung, so sollte sie sich vor allem in der Zeit des Gerichtsverfahrens vermehrt Zeit für es nehmen. Sie sollte sich als Gesprächspartner zur Verfügung stellen und dem Kind gleichzeitig die Möglichkeit geben, Abstand von der Verhandlung und der damit verbundenen emotionalen Belastung zu gewinnen.

Ruhe und Besonnenheit auf der Seite von der Vertrauensperson ist im Gespräch mit dem Opfer äußerst wichtig. Natürlich ist es schockierend und beängstigend, wenn ein Kind von sexuellen Übergriffen erzählt. Womöglich sieht sich der Erzieher/ die Erzieherin an eigene (Kindheits-) Erlebnisse erinnert. Aber Angst und Unsicherheit verschrecken das Kind, das in dem Moment auf die Hilfe des Erwachsenen angewiesen ist. Es sucht Schutz und Sicherheit. Bemerkt es jedoch beim Gegenüber Hilflosigkeit oder gar Panik, so wird es sich unter Umständen zurückziehen, um den Erwachsenen nicht zu belasten. Es mußdas Gefühl haben, daßes das Richtige war, sich zu offenbaren. Es braucht die Gewißheit, daßsein Gegenüber mit der Situation nicht überfordert ist.

Auch in diesem Fall macht es Sinn, wenn Erzieher mit anderen erfahrenen Kräften sprechen, bei denen sie ihre Wut und ihre Angst zum Ausdruck bringen können. Das hilft dem Helfer selbst, und er/sie kann ruhiger mit dem Kind ins Gespräch kommen/bzw. im Gespräch bleiben.

Bei diesen Gesprächen mußder Pädagoge/die Pädagogin dem Kind auf jeden Fall die Schuldgefühle nehmen. Zwar gilt es, diese Emotionen ernst zu nehmen, doch sollte der Erwachsene immer wieder betonen, daßder Täter die gesamte Verantwortung für das trägt, was passiert ist, und daßniemand einem anderen Menschen so etwas antun darf. Fragen wie: „Warum sprichst du denn jetzt erst darüber?“, wenn der Mißbrauch schon länger andauert, sind in jedem Fall zu vermeiden. Sie klingen wie Vorwürfe, und könnten das Kind einschüchtern. Pädagogen sollten besser sagen, daßsie froh darüber sind, daßdas Opfer nun davon erzählt.

Der Pädagoge/die Pädagogin sollte genau zuhören und den Jungen oder das Mädchen ermutigen, von den Vorfällen zu erzählen, aber nicht nachbohren. Das Kind soll selbst entscheiden, was es wann preisgibt. Jedem Opfer tut es weh, von den Taten zu sprechen; alte Wunden werden durch das Aussprechen der Erlebnisse aufgerissen, Verdrängtes kommt wieder ins Bewußtsein. Doch nahezu alle Opfer fühlen sich befreit, nachdem sie das lange gehütete Geheimnis endlich gelüftet haben. Allein das ist den Betroffenen eine sehr große Hilfe.

Für Pädagogen ist die Ambivalenz der Beziehung vom Mädchen/Jungen zum Täter schwer nachvollziehbar. In den meisten Fällen besteht zu dem Mißbraucher trotz der sexuellen Gewaltanwendung eine emotionale Bindung. Nicht selten identifizieren sich Kinder mit ihrem Aggressor und entschuldigen ihn, um die Erlebnisse besser ertragen zu können. Auch Gefühle der Loyalität müssen professionelle Helfer zulassen können, ohne sie irrtümlich als Ausdruck einer positiven Beziehung zu bewerten.

„Der Ambivalenz der Beziehung des Mädchens (Jungen) zum Täter gerecht werden, heißt, ihr einen Schutzraum zu geben, indem sie langsam lernen kann, ihre negativen Gefühle zum Täter zu artikulieren, Schmerz und Wut zuzulassen.9

Dem Kind mußZeit und Raum gegeben werden, seine Selbstheilungskräfte zu aktivieren. Erwachsene verarbeiten ihre Probleme in der Regel, indem sie mit Vertrauenspersonen darüber sprechen. Kinder tun dies auch, aber meist in geringerem Umfang. Je jünger das Kind ist, desto mehr bewältigt es innere Konflikte im Spiel. Oft kann man in diesem Zusammenhang beobachten, daßvon sexuellem Mißbrauch betroffene Kinder „Arzt" oder „Krankenhaus" spielen: Sie selbst, die Puppe oder ein Spielkamerad ist verletzt und wird vom „Arzt" durch „Medikamente" und Verbände gesund gemacht. Aus psychologischer Sicht sind solcherlei Spiele für Kinder eine wirksame Methode, um die seelischen Wunden zu heilen. Ein Erzieher/eine Erzieherin sollte das Kind nicht zum Reden drängen; es genügt, wenn es weiß, daßes die Möglichkeit hat, mit der Person zu sprechen. Wenn es sich danach fühlt, wird es das Gespräch von sich aus suchen.

Pädagogen können außerdem versuchen, über diese Spiele mit dem/der Betroffenen auf der gleichen Ebene (auch wörtlich, also im Sitzen oder Hocken, um nicht überlegen zu erscheinen) zu kommunizieren und unter Umständen so ins Gespräch zu kommen. Als weiteres adäquates Spielmaterial sind zu empfehlen: ein Puppenhaus, um familiäre Situationen nachspielen zu können, Handpuppen (verschiedene Tiere und Personen) und mehrere anatomische Puppen. Des weiteren ist es sinnvoll, dem Kind Stifte, Papier, verschiedene Spiele und eine Kuschelecke zum Ausruhen zur Verfügung zu stellen.

Suggestive Befragungen wie beispielsweise: „Der Täter hat dich doch bestimmt auch an dieser Stelle berührt, oder?" gilt es um jeden Preis zu vermeiden. Sie verwirren das Kind, und könnten es zusätzlich dahingehend beeinflussen, daßes quasi „aus Versehen" Dinge erzählt, die in der Art nicht vorgefallen sind. Solcherlei widersprüchliche Aussagen können sich bei einem Gerichtsverfahren verheerend auf das Urteil auswirken. Im ungünstigsten Fall wird die Anklage gegen den Täter fallengelassen, und das Kind ist der sexuellen Gewalt erneut ausgeliefert. Diesmal vielleicht unter noch größerem Druck seitens des Aggressors.

Soweit dies möglich ist, sollte der Kontakt zur Mutter bei gemeinsamen Vorbereitungsarbeiten oder Elternabenden intensiviert werden, um ihre Belastbarkeit zu prüfen.

Pädagogen neigen dazu, bei Verdacht auf sexuellen Mißbrauch eine ärztliche Untersuchung zu veranlassen. In der Regel ist das jedoch ein hoffnungsloses Unterfangen (wie die Zahlen unter Punkt 4.1. „Medizinische Symptome" belegen). Nur selten lassen sich eindeutige körperliche Spuren sexueller Gewaltanwendung diagnostizieren. Ein weiteres Argument gegen eine (gynäkologische) Untersuchung ist die erneute Traumatisierung, die sie hervorrufen kann. Vertreter der forensischen Psychiatrie machen immer wieder deutlich, daßKinder die glaubwürdigsten aller Zeugen sind und ihre Aussagen hinsichtlich sexueller Gewalterfahrungen nahezu immer der Wahrheit entsprechen.

Nach den ersten Schritten der Intervention sollte in jedem Fall über eine eventuelle Therapie für das Kind nachgedacht werden. Möglicherweise ist eine Therapie auch für die Eltern sinnvoll.

6.1.2. Opferschutz- Rechtliche Grundlagen

Wurde der Täter mit dem Mißbrauch konfrontiert, so kann der Schutz des Kindes ausschließlich durch die räumliche Trennung zum Täter gewährleistet werden. Wohnen Opfer und Täter in der selben Wohnung/dem selben Haus, so sollte möglichst versucht werden, daßer es verläßt. Kind, Geschwister und die Mutter(oder ggf. der Vater) haben das Recht, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Ist der Täter der Ehemann der Mutter, kann das Familiengericht auf Antrag der Mutter gemäߧ 1361 b des Bürgerlichen Gesetzbuches innerhalb von Stunden anordnen, daßer die Wohnung zu räumen hat. Gleichzeitig ist es ihm verwehrt, die Wohnung/das Haus wieder zu betreten. Für den Fall, daßer sich nicht an den Beschlußhält, kommt in der Regel ein Ordnungsgeld oder Ordnungshaft hinzu. Es ist empfehlenswert, das zuständige Polizeirevier über den richterlichen Entscheid zu informieren und zu bitten, in den ersten Tagen vor dem Haus zur Kontrolle gelegentlich Streife zu fahren.

Ebenso kann das Familiengericht auf Antrag der Mutter ein Umgangs- und Kontaktverbot für den Vater zu dem Kind und seinen Geschwistern erwirken (§ 1634 II 2 BGB). Dann, gestützt auf die Entscheidung des Familiengerichts, sollte beim zuständigen Landesgericht Antag auf eine einstweilige Verfügung gestellt werden. Diese soll dem Vater unter Androhung eines hohen Bußgeldes oder Haftandrohung verbieten, in jeglicher Weise Kontakt zum Kind und den Geschwistern aufzunehmen. Solange kein Scheidungsverfahren im Gange ist, kann die Mutter diese Anträge ohne Zuhilfenahme eines Anwalts stellen. Lediglich für die Anträge beim Landesgericht besteht Anwaltszwang.

Letztendlich kann die Mutter die sofortige Scheidung ohne Vollzug des Trennungsjahres erwirken. Der Antrag mußjedoch durch einen Anwalt oder eine Anwältin gestellt werden.

Das Vormundschaftsgericht kann dem Täter oder gegebenenfalls beiden Elternteilen das Sorgerecht entziehen, wenn die Mutter sich nicht auf die Seite des Kindes stellt.

- 1666 I BGB:

"Wird das körperliche, seelische und geistige Wohl des Kindes durch mißbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Verhalten eines Dritten gefährdet, so hat das Vormundschaftsgericht, wenn die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden, die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Das Gericht kann auch Maßnahmen mit Wirkung gegen Dritte treffen."

Entzieht das Gericht den Sorgeberechtigten das Sorgerecht, so setzt es in der Regel das zuständige Jugendamt als Vormund ein. Die Fachkräfte dort werden das Kind voraussichtlich in einer geeigneten Einrichtung unterbringen (u.U. in einer Pflegefamilie, einem Kleinheim oder einer vergleichbaren familienanalogen Gruppe). Zumindest so lange, bis die Schuld oder die Unschuld des Verdächtigen vor Gericht geklärt worden ist. Aber auch eine engagierte Einzelperson (z.B. eine Betreuungsperson, ein Verwandter oder Freund/in) hat die Möglichkeit, das Sorgerecht für das Kind zu übernehmen (§1791 b BGB).

Es ist empfehlenswert, das Kind so früh wie möglich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Es macht das Kind meist stolz, einen eigenen Anwalt zu haben. Dadurch haben sie die Möglichkeit, Einflußauf das eigene Schicksal zu nehmen. Sie sind nicht länger „Objekt von Erwachsenen(...), sondern können als Subjekt ihre eigenen Interessen wahrnehmen(...)."10

6.1.3. Das Strafverfahren

Für die Opfer sexuellen Mißbrauchs stellt das gerichtliche Verfahren eine enorme Belastung dar. Es bedeutet eine abermalige detaillierte Konfrontation mit den sexuellen Gewalterfahrungen. Sie müssen Rede und Antwort stehen, sehen sich, wenn sie über 16 Jahre alt sind, sogar dem Mißbraucher gegenüber. Allerdings hat sich bei der Art der Verhandlungen schon einiges zum Positiven verändert. Es ist beispielsweise erlaubt, die Aussage des Kindes unter Ausschlußder Öffentlichkeit auf ein Videoband aufzuzeichnen, sodaßes nicht an der eigentlichen Verhandlung teilnehmen mußund dort womöglich dem Angeklagten begegnet. Des weiteren wird inzwischen versucht, die Aussage des Kindes nach Möglichkeit nicht an mehreren Tagen, sondern an einem Tag festzuhalten. So möchte man ihm/ihr unnötige zusätzliche Belastungen ersparen.

Auch wenn das Verfahren für die Betroffene/den Betroffenen positiv verläuft, so braucht sie/er doch trotzdem dringend eine Vertrauensperson an ihrer/seiner Seite, die das Kind vorbehaltlos unterstützt, während des Verfahrens begleitet und auch nach dem Urteil da ist, um bei der Bewältigung zu helfen. Es ist empfehlenswert, das Kind so früh wie möglich von einem in diesem Bereich erfahrenen Anwalt oder einer Anwältin vertreten zu lassen. Dadurch hat es die Möglichkeit, Einflußauf das persönliche Schicksal zu nehmen. Der Anwalt/die Anwältin kann für das Kind eine Vertrauensperson im Kampf gegen den Mißbrauch sein. Ihre/seine Aufgabe ist es, dem Kind klarzumachen, daßdie Befragungen, die eventuellen Angriffe und Vorwürfe, die im Verlauf der Verhandlung gegen es verwendet werden, es nicht persönlich betreffen. Er/sie kann während der Verhandlung auf etwaige Verständnisfragen des Opfers eingehen; und allein durch die Anwesenheit des juristischen Beistandes bekommt das Kind mehr (Selbst-)Sicherheit.

Ein/e erfahrene/r Anwalt/in weißaußerdem um die Angst und Schuldgefühle des Kindes und kann es immer wieder in seinem Vorhaben bestärken, dem sexuellen Mißbrauch ein Ende zu setzen.

6.2. Prävention durch Pädagogik

Dies ist meines Erachtens der wichtigste Punkt, den es für Erzieher zu beachten gilt.

Selbstverständlich ist es in der pädagogischen Arbeit ebenfalls von erheblicher Bedeutung, sexuellen Mißbrauch definieren und erkennen zu können, und um die Hintergründe seiner Entstehung zu wissen. Natürlich wäre es auch fatal, wenn Erzieher und andere Pädagogen bei einem akuten Fall von sexueller Gewalt an einem Kind nicht zu intervenieren wüßten.

Doch sollte das Augenmerk bei den Kindern, die (noch) nicht Opfer sexueller Übergriffe geworden sind, auf deren Vermeidung gerichtet sein. „Vorbeugen statt Heilen!". Auch wenn dieser vielzitierte Satz bereits ein wenig abgedroschen klingt, sagt er in seiner Einfachheit doch das aus, worauf sich die heutige Pädagogik in noch größerem Maße konzentrieren sollte. Denn wir können mit unserer Erziehung einen wichtigen Beitrag dazu leisten, um Kinder vor sexuellem Mißbrauch zu schützen.

6.2.2. Allgemeine Regeln zur Stärkung des kindlichen Selbstbewußtseins

Erzieher können sexuellem Mißbrauch am besten dadurch entgegenwirken, daßsie die Kinder zu Selbständigkeit und Selbstbewußtsein erziehen. Denn erfahrungsgemäßsuchen sich die Täter in der Regel unsicher und unselbständig wirkende Kinder als Opfer aus. Dem wirken einige bestimmte Erziehungsweisen im Umgang mit Kindern entgegen:

Das Kind sollte Mitspracherecht bei Entscheidungen haben, die die Gruppe im Ganzen, und es selbst im Einzelnen betreffen. Erzieher müssen dem Kind das Recht einräumen, eigene Entscheidungen auch durchzusetzen. Wenn dies aus Gründen der Sicherheit für die Gruppe oder einzelne Kinder nicht möglich ist, sollten Erzieher/innen es trotzdem um seine Meinung fragen und die situativen Umstände erklären, die es dem Kind verwehren, sich zu behaupten. Hier bietet es sich an, mit dem Kind gemeinsam nach einer anderen Lösung zu suchen. . Dadurch lernt es, daßKinder ebenso über sich und ihre Lebensumstände entscheiden dürfen wie Erwachsene. Es darf dem Kind nicht das Gefühl vermittelt werden, die Erwachsenen hätten in jeder Hinsicht Macht über es und es mußsich ihren Entscheidungen hilflos beugen. Natürlich haben Erzieher auch eine Verantwortung für das Kind, und je jünger es ist, desto mehr müssen Erwachsene entscheiden. Doch wenn man die Gründe dafür darlegt, so mußsich das Kind nicht der Willkür und der Überlegenheit Erwachsener ausgeliefert fühlen.

In diesem Zusammenhang ist ebenfalls von Bedeutung, daßKindern auch beigebracht bzw. erlaubt werden muß, „Nein" zu sagen, ihren Willen durchzusetzen. Kinder müssen oft genug die Erfahrung machen, daßEltern, Erzieher, Lehrer über ihren Kopf hinweg entscheiden. Oftmals ist dies womöglich auch sinnvoll, doch wenn ein Lehrer z.B.. eine ungerechte Entscheidung fällt, so sollte der/die Betroffene in der Lage sein, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Auch wenn eigensinnige und eigenwillige Kinder oft unbequem und anstrengend sind; diese Kinder sind eher fähig, sich gegen Erwachsene und nötigenfalls auch gegen sexuelle Gewalttäter zu wehren.

Um Selbstbewußtsein und Selbstwertgefühl des Kindes zu stärken, gilt es, seine Fähigkeiten zu fördern. Jedes Kind kann irgendetwas besonders gut, z.B. malen, singen, auf Bäume klettern handwerklich arbeiten usw. . Ein/e Erzieher/in kann diese Fähig- und Fertigkeiten nutzen, indem er/sie beispielsweise das Kind auf einer großen Tapetenrolle malen läßt, und das Bild anschließend im Gruppenraum einen besonderen Platz erhält; dem Kind vorschlägt, in einem Chor mitzumachen, weil es so schön singt; einen Kletterwettbewerb ins Leben ruft oder mit dem Kind zusammen ein Fahrrad repariert. Das Kind bekommt wichtige Erfolgserlebnisse, die ihm vermitteln: „Ich bin zu etwas wert, ich habe Talent.". Das ist vor allem wichtig, da Kinder jeden Tag ihre Minderwertigkeit gegenüber erwachsenen Personen erleben: sie können z.B. nicht Auto fahren, können vielleicht noch nicht lesen und schreiben etc. . Gegen dieses Minderwertigkeitsgefühl hilft es, wenn sie merken, daßsie einige Dinge vielleicht sogar besser können als Erwachsene.

Die Persönlichkeit des Kindes mußin jedem Fall von Erziehern und anderen Pädagogen respektiert und akzeptiert werden. Kritisiert man jedoch ständig das Verhalten des Kindes, so leidet nach einer gewissen Zeit sein Selbstbewußtsein darunter. Es ist daher wichtig, die kindlichen Gefühle ernstzunehmen und Ängste nicht als albern und unsinnig abzutun. So wird sich das Kind als vollwertiger Mensch anerkannt fühlen.

Jedes Kind, jeder Mensch hat Grenzen, die es/er sich selbst setzt. Erzieher/innen müssen diese Grenzen der Kinder genauso selbstverständlich akzeptieren, wie sie dies bei Erwachsenen tun. Will ein Kind seine Ruhe haben oder nicht über ein bestimmtes Problem reden, so hat auch ein Erwachsener nicht das Recht, sich darüber hinwegzusetzen. Wird die Privatsphäre eines Kindes oft ignoriert, so besteht die Gefahr, daßes sich damit abfindet, daßErwachsene sich einfach über diese Grenze hinwegsetzen dürfen.

Ein/e Pädagoge/in sollte sich Zeit nehmen, um über die Erlebnisse, die Probleme und Sorgen des Kindes zu sprechen. Es sollte ihm/ihr alles erzählen können, was ihm merkwürdig oder gar beängstigend vorgekommen ist. Es braucht den Rückhalt und die Unterstützung der Erwachsenen. Neben den Eltern sind Erzieher wichtige Bezugspersonen, denen sich ein Kind anvertrauen kann. Ist die Beziehung zwischen Kind und Erzieher/in von Vertrauen, Interesse und Verständnis geprägt, so wird es sich möglicherweise, wenn es das Opfer sexuellen Mißbrauchs wird, an diese Vertrauensperson wenden.

6.2.3. Konkrete Präventionsschwerpunkte

Zum Schutz der Kinder vor sexuellem Mißbrauch hat die Psychologin Elisabeth Fey sechs Schwerpunkte gesetzt, die in der Erziehung unbedingt beachtet werden sollten. Die Merksätze bzw. Verhaltensregeln, die Kinder durch sie lernen, können ihnen helfen, sexuellem Mißbrauch besser zu widerstehen. Im folgenden werde ich auf die kindlichen Haltungen und Einstellungen eingehen, die dem Mißbraucher sein Vorhaben extrem erschweren. Es werden auch praktische Anleitungen gegeben, wie Erzieher diese fördern können. Ziele sind die Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes des Kindes über seinen Körper, die Förderung der Wahrnehmung des eigenen Körpers sowie der gesamten Individualität. Gibt man Kindern dazu Gelegenheit, so werden sie ihren eigenen Wert kennenlernen, können Stolz darauf entwickeln, daßandere Menschen seine Grenzen nicht überschreiten dürfen und sie sich auch wehren dürfen. Um den Kindern diese Einstellungen und Verhaltensregeln nahezubringen, halte ich es für sinnvoll, Aktions- und Gesprächstage zum Thema „Mein Körper und ich" o.ä. zu machen. Diese lassen sich in unterschiedlicher Ausprägung mit Kindern allen Alters durchführen.11

1. Mein Körper gehört mir!

Erzieher sollten Kindern beibringen, daßihr Körper nur ihnen selbst gehört und niemand das Recht hat, über ihn zu verfügen. Auch Bekannte und Verwandte, sogar Eltern müssen die Privat- und Intimsphäre der Kinder respektieren. Kinder müssen das Recht haben, Berührungen, auch wenn sie nur harmlose Knuddeleien sind, ablehnen zu dürfen, selbst wenn sich Oma, Vater, Bekannte/r oder Pädagoge/in zurückgestoßen fühlt. Hier gilt es für Pädagogen, auch das eigene Verhalten zu reflektieren; setzen wir uns nicht auch von Zeit zu Zeit über die Grenzen der Kinder hinweg, ohne uns Gedanken darüber zu machen? Genauso mußman ihnen meiner Meinung nach aber auch den Umkehrschlußklarmachen: Die Grenzen anderer nämlich genauso zu achten, wie sie es von anderen erwarten dürfen.

Praktische Vorschläge zur Förderung der Körper- und Sexualwahrnehmung von Kindern:

Auf einer Tapetenrolle werden von einem anderen Kind die Körperumrisse des/der Liegenden nachgezeichnet. Daraufhin stellt das Kind sich vor den Spiegel und schaut sich die Details seines Körpers wie Augen- und Haarfarbe ganz genau an und fügt es dem Bild hinzu. Anhand dieses Bildes werden gemeinsam die Körperteile mit den Geschlechtsorganen gezeigt und benannt. Auf diese Weise lernt es seinen Körper besser kennen. Vor allem die korrekte Benennung der Genitalien ist für eine geeignete Sexualerziehung wichtig.

Mit älteren Kindern und Jugendlichen könnte man zusätzlich einen Selbstverteidungskurs durchführen (oder von kompetenten Fachleuten durchführen lassen). Das schafft Selbstbewußtsein, Körpererfahrung und demonstriert die eigene Stärke. Und zu guter Letzt sind sie dadurch in der Lage, sich auch körperlich gegen sexuelle Übergriffe zu wehren.

Buchvorschlag zu diesem Thema: „Mein Körper gehört mir" Hrsg.: Pro Familia, Loewe Verlag

2. Ich kann mich auf meine Gefühle verlassen!

Ziel dieses Präventionsschwerpunktes ist die Stärkung der verschiedenen Gefühlswahrnehmungen des Kindes. Erzieher sollten im Hinblick darauf den Kindern ihre Gefühle zugestehen und nicht versuchen, ihnen ihre eigenen oder andere erwartete Gefühle überzustülpen. Denn jedes Kind, jeder Mensch hat eine Art „sechsten Sinn", der vor Gefahren und unheimlichen Situationen warnt. Erwachsenen ist dieses natürliche Gespür teilweise abhanden gekommen - wahrscheinlich aufgrund ihrer Erziehung zu Rationalität und Realismus. Pädagogen sollten diesen Erziehungsfehler jedoch nicht wiederholen, indem sie die Wahrnehmung der Kinder sabotieren (siehe Beispiele unter Punkt 3.3. „Pädagogischer Erklärungsansatz"). Sie sollten verständnisvoll auf Ängste, Aggressionen und andere Emotionen eingehen und sich die Zeit nehmen, die Kinder nach ihren Erlebnissen, Sorgen und Freuden zu fragen.

Im folgenden werden einige praktische Methoden vorgestellt, wie man Kindern helfen kann, (ihre eigenen) Gefühle besser kennenzulernen und somit das Beharren auf die Einschätzung zu bestärken, wenn sich etwas komisch, eklig oder beängstigend anfühlt.

Der Mimüffel:

Dies ist ein Würfel, der sich leicht aus Pappe o.ä. herstellen läßt. Er hat auf allen Seiten verschiedene Gesichtsausdrücke wie Wut, Trauer, Angst etc. . Die Mitspieler würfeln und müssen das gewürfelte Gesicht pantomimisch nachspielen. Dazu können sie eine kleine Geschichte erzählen; entweder eine reale (wann es ihm/ihr ebenfalls mal so ergangen ist) oder eine fiktive.

Darstellendes Spiel zum Erkennen von Gefühlen:

Die Kinder ziehen vorbereitete Zettel mit verschiedenen Gemütszuständen. Diese stellen sie pantomimisch dar, während die anderen versuchen, das jeweilige Gefühl zu erraten. Weiterführend können die Kinder sich auch noch darüber austauschen, wie sie mit den einzelnen Gefühlen umgehen. Wie bewältigen sie ihre Angst, Wut, Trauer usw.? Wo und wie haben sie z.B. beängstigende Situationen erfahren?

Das Gespräch darüber vermittelt Jungen und Mädchen, daßes solcherlei Gefühle gibt. Sie bekommen den Rückhalt, daßsie mit diesen Emotionen nicht allein sind. In diesem Zusammenhang sollten Pädagogen ihnen explizit das Recht zusprechen, sich gegen die Personen zu wehren, die unangenehme Gefühle auslösen.

U.a. behandeln folgende Bücher diese Thematik, sie bieten auch Vorschläge für Spiele, Lieder etc. :

„Gefühle sind wie Farben" von Aliki, Beltz Verlag, 1987

„Ich sag NEIN" von Gisela Braun, Verlag an der Ruhr, 1989

„Schön blöd" ; „LiLole Eigensinn" von Ursula Enders (Autorin) und Dorothee Wolters (Zeichnungen), Anrich Verlag, 1994

„Frühling, Spiele, Herbst und Lieder" von Knister/Maar, Ravensburger Buchverlag, 1991

3. Es gibt gute, schlechte und merkwürdige Berührungen

Dieser Bereich verfolgt das Ziel, die kindliche Wahrnehmung in Bezug auf angenehme, unangenehme und merkwürdige Berührungen zu stärken. Das Kind wird ermutigt, möglichst genau für sich zu klären, welche Berührungen es mag und welche nicht. Auch wir als Pädagogen haben die Pflicht, darauf zu achten, wann ein Kind unsere Berührungen möchte. Bei dem kleinsten Anzeichen dafür, daßes sie nicht mag, müssen wir sensibel darauf reagieren. Wir müssen dem Kind verdeutlichen, daßwir sofort damit aufhören, wenn es diese Berührungen als unangenehm empfindet, und noch einmal betonen, daßandere Menschen sich ebenso verhalten müssen.

Auch hierzu ein Beispiel für die praktische Umsetzung:

Körperschema:

Jedes Kind erhält den Umrißeines nackten Menschen auf einem Blatt Papier, jeweils vom eigenen Geschlecht.

Im nachfolgenden Gespräch werden Fragen gestellt, die jeder für sich beantworten kann: Was sind angenehme, unangenehme, merkwürdige oder eklige Berührungen? Von wem wird das Kind berührt? Gibt es bei verschiedenen Personen Unterschiede in den Berührungen? Von wem möchte das Kind berührt werden?

Anschließend werden die Teilnehmenden aufgefordert, die Körperteile, an denen sie berührt werden möchten, und diejenigen, an denen sie nicht berührt werden möchten, farbig zu kennzeichnen. Dabei können sie ihre Lieblingsfarbe als Symbol für „Ja" benutzen und eine andere für „Nein".

4. Ich sage laut und deutlich NEIN!

Es liegt in der Verantwortung von Erziehern, Kinder zu lehren, daßsie, wenn es um die Abgrenzung ihrer Gefühle und ihres Körpers geht, das Recht haben, sich durchzusetzen und Nein zusagen. In anderen Lebensbereichen (wie zur Schule zu gehen) sind Einschränkungen des Selbstbestimmungsrechts jedoch unumgänglich, in diesen Bereichen haben die Erwachsenen das Recht, zu entscheiden.

Wenn ein Kind jedoch sagt, daßes im Badezimmer lieber allein sein möchte, sich vor dem Erzieher/der Erzieherin nicht ausziehen möchte oder einfach seine Ruhe haben will, so ist es die pädagogische Pflicht, diesem Wunsch Folge zu leisten. Dabei ist es sinnvoll, diesen Respekt auch verbal zum Ausdruck zu bringen, indem man möglicherweise sagt: „ Ich respektiere deine Entscheidung. Wenn du nicht möchtest, daßich hierbleibe, dann warte ich draußen." o.ä. .

Gisela Braun stellt in ihrer Sammlung „Ich sag NEIN" eine meiner Auffassung nach sehr gute Geschichte zum Neinsagen vor. Es folgt eine kurze Zusammenfassung:

Das große und das kleine Nein:

Das kleine Nein kann sich gegen andere Menschen nicht durchsetzten. Zum Beispiel nimmt ein Junge ihm seine Schokolade weg und ein Mann gibt ihm einen Kuß, obwohl das keine Nein beides nicht wollte. Doch seine Ablehnungen klingen leise und zaghaft, denn das kleine Nein ist schüchtern. Irgendwann hat es jedoch genug von den Frechheiten der anderen und ruft laut und deutlich: „Nein, nein, nein, laßt mich alle in Ruhe!" Die anderen sind verwirrt und gehen weg. Als das kleine Nein daraufhin realisiert hat, daßdie Menschen nicht zuhören, wenn man leise und schüchtern ist, sondern nur, wenn man sich laut und deutlich abgrenzt, ist aus dem kleinen Nein ein großes Nein geworden.

Diese Geschichte zeigt Kindern, daßsie sich mit einem klaren, deutlichen Nein auch gegen Erwachsene wehren können.

Weitere Beispiele für diesbezügliche Literatur:

„Kein Küßchen auf Kommando" und „Kein Anfassen auf Kommando" von Marion Mebes, Donna Vita Verlag

„Jenny sagt Nein" von der Aktion Jugendschutz

5. Es gibt gute und schlechte Geheimnisse!

Man kann auch kleinen Kindern bereits beibringen, daßes gute Geheimnisse (die Spaßmachen und lustig sind) und schlechte Geheimnisse (die belasten, Kopf- oder Bauchschmerzen und ein schlechtes Gefühl verursachen) gibt. Bei schlechten Geheimnissen ist meistens ein Dritter daran interessiert, daßsie nicht weitererzählt werden. Manchmal werden Kinder auch erpreßt oder bedroht, damit sie Geheimnisse nicht preisgeben.

Ein Beispiel für die praktische Darstellung:

In einer Runde sollen die Kinder ein Bild malen, eine Collage erstellen, ein Rollenspiel darstellen o.ä., das ein Beispiel für ein gutes, und ein Beispiel für ein schlechtes Geheimnis zeigt (z.B. ein Kind mußden Diebstahl, den ein Freund beging, geheimhalten). Der nächste Schritt könnte sein, gemeinsam mit den Kindern zu überlegen, was man in solch einer Situation tun kann.

Es sollte ihnen abschließend klargemacht werden, daßschlechte Geheimnisse in jedem Fall weitererzählt werden dürfen und sogar müssen, irrelevant, mit wem sie geteilt werden. Vor allem, wenn es sich um unangenehme oder eklige Berührungen handelt, müssen sie die ausdrückliche Erlaubnis erhalten, darüber mit einer Vertrauensperson zu sprechen.

Buchempfehlung:

„Heimlich ist mir unheimlich" von Oralee Wachter, Donna Vita Verlag

6. Ich darf mir Hilfe holen!

Dieser thematische Schwerpunkt soll Kindern bewußt machen, daßsie sich Unterstützung suchen sollten, wenn sie sich nicht stark genug fühlen, aus eigener Kraft einer beängstigenden Situation oder Person zu entkommen.

Wenn sie aber Schulgefühle haben, wie es bei sexuellem Kindesmißbrauch häufig der Fall ist, fällt es ihnen oftmals schwer, sich Hilfe zu holen, aus Angst vor Strafe oder davor, daßihnen nicht geglaubt wird. Nicht nur Kinder müssen lernen, sich Rat und Hilfe zu holen, auch Erwachsene müssen lernen, verständnisvolle, einfühlsame Helfer für Kinder zu sein. Nur so fassen Kinder genügend Vertrauen, um sich auch in erneuten Notsituationen an Erwachsene zu wenden. Erwachsene und vor allem Pädagogen sollten sich also nicht nur auf die Frage des „Warum" beschränken, sondern mit dem Kind gemeinsam überlegen, welche Lösungen es gibt und wie er/sie in der Lage ist, ihm zu helfen.

Ein Medium zur Verdeutlichung:

Die Gruppe erstellt gemeinsam beispielsweise ein großes Wandplakat, auf dem verschiedene Strategien abgebildet werden, wie Kinder einer unangenehmen Situation entfliehen können. Es werden „Rettungsinseln" aufgezeichnet (z.B. die Nachbarin, das Haus des Freundes, das Polizeirevier, der Einkaufsladen...), bei denen sie Schutz und Hilfe suchen können. Zur ständigen Erinnerung kann es an einer Wand der Einrichtung dauerhaft hängenbleiben.

Eine Auswahl an Büchern, die das Thema zum Inhalt haben:

„Stück für Stück - Sicher, stark und selbstbewußt - Ein Spiel rund um die persönliche Sicherheit",(Donna Vita Verlag)

„Versuchen und Verstehen" von Jerry Jennings, Verlag an der Ruhr

„Hallo, wie geht es Dir?" von Ursula Reichling und Dorothee Wolters, Verlag an der Ruhr

6.2.4. Prävention durch Elternarbeit

Für Eltern ist das Thema sexueller Kindesmißbrauch wie ein rotes Tuch. Der Gedanke daran, daßdem eigenen Kind so etwas zustoßen könnte, versetzt viele Eltern verständlicherweise in große Angst. Um ihnen ein wenig dieser Angst zu nehmen und gleichzeitig Tips zur Prävention zu geben, sollten pädagogische Einrichtungen Elternabende mit diesen Inhalten veranstalten. Folgende Themen sind empfehlenswert:

- Eltern sollten über die Hintergründe sexuellen Mißbrauchs aufgeklärt werden: Was ist sexueller Mißbrauch, was können die Folgen sein, wie kann sexueller Mißbrauch entstehen? Ich bin der Meinung, daßdieser Bereich nicht in aller Ausführlichkeit behandelt werden sollte. Zum einen aus dem praktischen Grund, daßman bei solcherlei Veranstaltungen nur eine begrenzte Zeit zur Verfügung hat, zum anderen auch, um die Eltern nicht zusätzlich zu verunsichern und verängstigen.
- Viel wichtiger ist es in meinen Augen, sie hinsichtlich der Prävention zu stärken. Die Punkte, die ich unter Punkt 6.2. „Prävention durch Pädagogik" aufgeführt habe, sind nicht nur wichtige Anleitungen und Verhaltensratschläge für Erzieher und andere Pädagogen, sondern sollten sinnvollerweise gerade auch Eltern nahegebracht werden. Vielleicht könnte sich dieses Vorhaben als ein wenig schwierig herausstellen, da sich Eltern zuweilen ungern in die Erziehung ihrer Kinder hineinreden lassen. Sind sie jedoch verantwortungsbewußt, so werden sie sich gerne auf nützliche Tips einlassen.
- Die Erzieher könnten den Eltern zusätzlich vorschlagen, daßsie ihr Kind nicht allein, sondern in kleinen Gruppen zur Schule, auf den Spielplatz... gehen lassen sollten.
- Pünktlichkeit gilt auch für die Eltern, nicht nur für die Kinder.
- Eltern sollten sich mit ihrem Kind „Rettungsinseln"(siehe oben) in der Umgebung aussuchen, wo das Kind gegebenenfalls um Hilfe fragen kann.
- Sinnvolle Verhaltensweisen in Notsituationen können Eltern mit ihren Kindern üben (um Hilfe rufen, wegrennen, Hilfe holen usw.).12
- Es ist sinnvoll, Vätern ein partnerschaftliches Verhältnis im Umgang mit Frauen und Kindern nahezulegen, um somit ein gutes Vorbild zu sein.13
- Eltern sollten, auch wenn ihnen dies peinlich sein sollte, ihr Kind in sexueller Hinsicht aufklären. Es ist hierbei die Aufgabe von Erzieher/innen, ihnen zu erklären, daßein Kind andernfalls leichter zum Opfer sexueller Übergriffe werden könnte (aus den bereits genannten Gründen).

7. Nachwort

In meiner Arbeit habe ich mich lediglich auf das Arbeitsfeld des Erziehers beschränkt, d.h. den gesamten Bereich der Therapie habe ich außen vor gelassen. Zwar kann die Therapie für Opfer ein wichtiger Bestandteil im Verarbeitungs- und Bewältigungsprozeßsein, doch diese Aufgabe kann nur von ausgebildeten Psychologen geleistet werden. Deshalb habe ich mich auf das meiner Auffassung nach Wesentliche konzentriert: Wissenswertes für das pädagogische Arbeitsgebiet zu vermitteln. Aus dem gleichen Grund habe ich leider auch auf Beispiele aus meinem letzten Praktikum verzichten müssen, denn das hätte den Rahmen der Arbeit gesprengt.

Bei der Beschäftigung mit dem Thema sexueller Mißbrauch bin ich in Hinsicht auf die statistischen Zahlen auf zum Teil erhebliche Unterschiede gestoßen (der Anteil von weiblichen bzw. männlichen Opfern, die Prozentzahlen der Täter aus dem Bekannten- und Verwandtenkreis etc.).Trotzdem kann man sich anhand dieser Zahlen einen hilfreichen Überblick verschaffen. Außerdem ist es in meinen Augen viel wichtiger, sich auf die Interventions- und Präventionsmöglichkeiten zu konzentrieren, als sich mit Statistiken auseinanderzusetzen.

Zu den beiden letzteren Bereichen habe ich viele nützliche Orientierungshilfen für Erzieher und Pädagogen gefunden, die zum Schutz der Kinder beachtet werden sollten. Eigeninitiative heißt hierbei der Grundsatz, der für Intervention und Prävention wesentlich ist.

Als mir klarwurde, daßes zwischen Erziehung und der Entstehung sexuellen Kindesmißbrauchs bedeutsame reziproke Zusammenhänge gibt, fing ich an, mein eigenes Verhalten zu reflektieren. Ich ertappte mich dabei, daßauch ich teilweise einige nicht förderliche Erziehungsmuster weitergegeben habe. Zum Beispiel habe ich Entscheidungen getroffen, ohne den Jungen/das Mädchen über den Sinn dessen aufzuklären.

Sicherlich ist es nicht leicht, die Prägung, die man als Kind und Jugendlicher in seiner Erziehung (von Eltern, Lehrern, Erziehern usw.) erhalten hat, von heute auf morgen abzulegen. Doch verantwortungsvolle Pädagogen haben ebenso wie Eltern die Pflicht, ihr Verhalten und ihre Auffassungen von Moral immer wieder zu überdenken. Vor allem dann, wenn sie, wie bei diesem Thema, um die Auswirkungen wissen.

Natürlich ist kein Mensch unfehlbar, im Gegenteil: Wenn ich ehrlich bin, halte ich mich selbst nicht unbedingt an die Verhaltensregeln, die ich Kindern beizubringen versuche. Beispielsweise vertraue ich nicht stets meinem Gefühl, sondern lasse mich schon mal zu etwas überreden, von dem ich denke, daßes nicht gut ist. Ich traue mich auch nicht immer, meine Meinung offen preiszugeben, und ich kenne ganz bestimmt auch ein oder zwei „schlechte" Geheimnisse, die ich möglicherweise besser erzählen sollte. Zudem hole ich mir auch nicht in jedem Fall Hilfe bei meinen Problemen, entweder aus Stolz oder um meine Freunde nicht zu belästigen.

Da habe ich mir die Frage gestellt: „ Wie kann ich denn Kindern etwas vermitteln, zu dem ich selbst nicht hundertprozentig in der Lage bin? Bin ich dann überhaupt ein gutes Vorbild?" Doch hätte ich diese Frage verneint, wäre die logische Schlußfolgerung gewesen, die Ausbildung sofort abzubrechen und einen anderen Beruf zu erlernen. Ich bin zu der Überzeugung gekommen, daßes keinen Schaden anrichtet, Fehler zu machen, solange man sie erkennt und versucht, sie zu ändern. Genau wie Kinder müssen auch Erwachsene lernen, welches Verhalten sinnvoll und förderlich ist; und eben dies sollten wir Kindern unumwunden erklären: Auch Erwachsene sind nicht perfekt, sie machen Fehler; und manche Dinge, die sie Kindern raten, halten sie selbst nicht ganz ein, weil sie diese noch lernen müssen. Vielleicht sollten wir Kinder einfach fragen, ob sie uns dabei nicht ein wenig unterstützen können. Man könnte sogar einige Verhaltensweisen (wie z.B. nach Hilfe zu fragen) mit ihnen gemeinsam üben, damit beide darin gestärkt werden. Es wird sie stolz machen, zu sehen, daßsie einige Dinge genauso gut oder möglicherweise besser können als wir Erwachsenen. Das gibt ihnen das Gefühl, daßErwachsene zwar Vorbilder, aber nicht unfehlbar sind.

Aus den gewonnen Informationen habe ich ein Fazit für meine eigene pädagogische Arbeit gezogen. Die meisten der Erziehungshaltungen, die im Hinblick auf die potentielle Gefahr des sexuellen Mißbrauches relevant sind, kannte ich schon aus Büchern, Vorträgen und meinen Erfahrungen aus den Praktika und habe sie dementsprechend pädagogisch angewandt. Doch über andere hatte ich mir vor der intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema kaum Gedanken gemacht. Ein Beispiel hierfür ist das absolute Selbstbestimmungsrecht der Kinder über ihren Körper. In Zukunft werde ich noch verstärkter darauf achten, wann ein Kind von mir berührt werden möchte und auch andere Erwachsene auf diese Grenzüberschreitungen aufmerksam machen. Es ist mein Vorsatz, die Privatund Intimsphäre von Kindern in größerem Ausmaßzu respektieren.

Des weiteren habe ich mir zum Ziel gesetzt, meine pädagogische Handlungsweise diesbezüglich häufiger zu überdenken, um nicht in alte Verhaltensmuster zu verfallen. Zwar weißich jetzt noch nicht, in welchem Bereich ich nach meiner Ausbildung arbeiten werde, doch ich würde mir wünschen, daßich dort die Möglichkeit haben werde, die unter Punkt 6.2.2. „Konkrete Präventionsschwerpunkte" bereits erwähnten Aktions- und Gesprächstage zum Thema „Mein Körper und ich" durchzuführen, denn ich halte dies für eine äußerst gute Möglichkeit, Prävention praktisch, transparent und mit Spaßzu verwirklichen.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch auf die Adressenliste im Anhang hinweisen, denn einige der dort aufgezählten Hilfsinstitutionen bieten für Pädagogen zusätzlich Fortbildungen zum Thema sexueller Mißbrauch an. Ich halte es für sinnvoll, wenn Mitarbeiter aus den Bereichen Kindergarten/Hort, erzieherische Hilfen und Jugendarbeit daran teilnehmen, um ihren pädagogischen Horizont zu erweitern.

[...]


1 „Gewalt gegen Kinder... so nicht!“ International Police Association Deutsche Sektion e.V.

2 „Wie schütze ich mein Kind vor sexuellem Mißbrauch?" Sabine Kellner, GTB-Verlag 1999

3 „Gegen sexuellen Mißbrauch an Mädchen und Jungen - Ein Ratgeber für Mütter und Väter“ Hrsg. Kriminalpolizeiliches Vorbeugungsprogramm des Bundes und der Länder

4 „Sexueller Mißbrauch - Schutz durch Aufklärung", Karin Frei, Ravensburger Buchverlag, 1997

5 „Zart war ich, bitter war´s", Ursula Enders, Kölner Volksblatt Verlag, 1990

6 „Wie schütze ich mein Kind vor sexuellem Mißbrauch?" Sabine Kellner, GTB Verlag, 1999

7 „Zart war ich, bitter war`s", Ursula Enders, Kölner Volksblatt Verlag, 1990

8 „ Sexueller Mißbrauch von Kindern - Vorbeugen, erkennen, helfen", Willy Hane, WEKA Fachverlag, 1996

9 „Zart war ich, bitter war´s", Ursula Enders, Kölner Volksblatt Verlag, 1990

10 „Zart war ich, bitter war`s" Ursula Enders, Kölner Volksblatt Verlag, 1990

11 „Sexueller Mißbrauch - Schutz durch Aufklärung", Karin Frei, Ravensburger Buchverlag,1997

12 „ Wie schützen Sie Ihr Kind?" eine Broschüre der Polizei, Hrsg. Innenministerium BadenWürttemberg

13 „Gegen sexuellen Mißbrauch an Mädchen und Jungen, Broschüre der Polizei, erarbeitet von Gisela Braun, AJS Landesstelle NRW e.V.

Fin de l'extrait de 35 pages

Résumé des informations

Titre
Sexueller Mißbrauch an Kindern
Note
gut
Auteur
Année
2001
Pages
35
N° de catalogue
V105571
ISBN (ebook)
9783640038626
Taille d'un fichier
557 KB
Langue
allemand
Annotations
Ein Überblick über die Hintergründe, Interventions- und Präventionsmöglichkeiten für Pädagogen, Eltern und andere Erwachsene.
Mots clés
Sexueller, Mißbrauch, Kindern
Citation du texte
Nadine Schult (Auteur), 2001, Sexueller Mißbrauch an Kindern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/105571

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Titre: Sexueller Mißbrauch an Kindern



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