Klonen. Grundlagen, Chronologie, ethische und rechtliche Beurteilung der Genforschung


Ponencia / Ensayo (Colegio), 2001

14 Páginas, Calificación: 1


Extracto


1.Inhaltsverzeichnis

2. Einführung

3. Grundlagen für das Verfahren des Klonens und mögliche Anwendung auf den Menschen
3.1 Definition: Klonen
3.2 Chronologie der Genforschung
3.3 Kloning von Versuchs und Nutztieren

4. Ethische Beurteilung
4.1 Ziele
4.2 Mittel
4.3 Zusammenfassung

5. Rechtliche Beurteilung
5.1 Klonierung bei der Verwendung menschlichen Erbguts nach dem geltenden Embryonenschutzgesetz
5.2 Rechtspolitische Notwendigkeit einer internationalen Übereinkunft

6. Das Thema Klonen in der Öffentlichkeit
6.1 Chris de Burgh
6.2 Zitate zum Thema Klonen

7. Schlussfolgerungen

8. Quellenangabe

9. Versicherung

10. Anhang

2. Einführung

,,Verbote sind in der Forschung nicht sinnvoll. Sie repräsentieren mittelalterliches Denken.“

(Gratwohl, H ä matologe Basel)

Dieses Zitat spiegelt die Problematik des Konfliktes zwischen der Forschung und den Geboten und Verboten wieder. Besonders aktuell zeigt sich dieser Konflikt bei der Gentechnik. In den Medien flaut das Thema Klonen und Klontechnik nicht mehr ab, es gibt täglich neue Meldungen. In dieser Arbeit soll das Klonen an sich und die möglichen Anwendungen erklärt werden (3), die ethischen Prinzipien beleuchtet werden (4), der rechtlichen Rahmen dargestellt werden (5) und ein Einblick in den Umgang mit dem Thema in der Öffentlichkeit gezeigt werden (6) um dann Schlussfolgerungen für mögliche Handlungen in der Zukunft zu ziehen (7).

3. Grundlagen für das Verfahren des Klonens und mögliche Anwendungen auf den Menschen

3.1 Definition: Klonen

Eine allgemeingültige Definition des Begriffs Klon existiert nicht, da diese Bezeichnung für verschiedene Arten von Lebewesen gleichermaßen genutzt wird. Ein Klon ist im Prinzip eine durch asexuelle Vermehrung aus einer einzigen Mutterzelle entstandene Gruppe von einzelligen Nachkommen. Demnach eine Gruppe genetisch identischer, also erbgleicher Organismen. Klone entstehen auf einfachste Weise durch vegetative Vermehrung sprich Zweiteilung. Genetisch identische Individuen (>Klone ) können auf natürliche Weise dadurch entstehen, dass sich Embryonen in frühen Teilungsstadien spontan aufspalten und sich die Teile dann in unabhängigen Individuen weiterentwickeln. Demnach sind z. B. menschliche Blutzellen definitionsgemäß Klone, da sie durch ungeschlechtliche Vermehrung aus Einzelzellen erzeugt werden. Ein Klon sein heißt nur, dass das Erbgut, der sogenannte Genotyp der Individuen, identisch ist. Der Phänotyp, die vom Genotyp beeinflussten äußeren Merkmale, müssen dabei noch lange nicht identisch sein. Das kommt dadurch, da nicht alle Merkmale allein durch Genwirkung, sondern auch durch die Entwicklungsbedingungen, beim Menschen vor allem durch das soziologische Umfeld, mitbestimmt sind.1

3.2 Chronologie der Genforschung/ des Klonens

Die nachfolgende Chronologie soll lediglich einen Überblick ermöglichen. Vollständigkeit kann nicht gewährleistet werden.

- 1865 Gregor MENDEL beweist in Versuchen die Gesetze der Vererbung, was allerdings kaum beachtet wird
- 1900 drei Forscher entdecken unabhängig voneinander die Mendelschen Gesetze wieder
- 1902 Zoologe H. SPEMANN teilt einen zweizelligen Salamanderembryo mithilfe eines Haares. Beide Zellen entwickeln sich zu vollständigen, genetisch identischen Tieren, zu Klonen.
- 1928 SPEMANN führt die erste Zellkerntransplantation durch, wieder mithilfe eines Haares
- 1952 R. BRIGGS und T. KING führen bei Fröschen erstmals einen echten Kerntransfer durch
- 1953 J. WATSON und F. CRICK beschreiben die Struktur der DNA
- 1962 J. GURDON behauptet er habe volldifferenzierte Zellen aus dem Darmtrakt geklont. Die Fachwelt zweifelt
- 1973 Forscher produzieren ein gentechnisch verändertes Bakterium
- 1982 das erste gentechnisch hergestellte Medikament (Insulin) kommt in den USA auf den Markt
- 1984 S. WILLADSEN lässt die Zelle eines Schafembryos mit einer zuvor entkernten, unbefruchteten Eizelle verschmelzen. Zum ersten Mal ist damit nachweislich das Klonen von Säugetieren geglückt
- 1988 in den USA wird mit der ,,Krebsmaus“, in deren Erbsubstanz ein menschliches Krebsgen eingeschleust wurde, erstmals auf ein genmanipuliertes Tier ein Patent erteilt.
- 1989 die Übertragung fremder Gene in menschliche Körperzellen mittels Viren ist in den USA erstmals gelungen. Es handelt sich nur um ein Marker-gen ohne therapeutischen Zweck.
- 1990 14. September gilt als Start zu Versuchen der Gentherapie. Forscher schleusen in die Körperzellen eines immunkranken Mädchens neue Gene ein
- 1990 Verabschiedung des deutschen Embryonenschutzgesetztes
- 1994 K.RAJEWSKI schaltet gezielt einzelne Gene nur in bestimmten Zellen von Mäusen ab
- 1995 Gentherapien zur Behandlung von Mukoviszidose und Muskelatrophie schlagen in den USA fehl
- 1997 Klonschaf ,,Dolly“ entfacht die Diskussion um das exakte Kopieren von Menschen
- 1999 erstes Todesopfer nach einer Gentherapie
- 2000 C. VENTER und das staatliche Human Genom Projekt präsentieren eine grobe Karte des menschlichen Erbguts
- 2001 US-Forscher stellen den ersten Affen vor, dessen Keimbahn genetisch verändert ist2 ;3

3.3 Kloning von Versuchs- und Nutztieren

Für die medizinische Grundlagenforschung sind Klone höherer Organismen von großem Interesse. Inzuchtlichtlinien werden gebraucht, wenn es um das Studium von Arzneimittelund Arzneimittelnebenwirkungen an genetisch möglichst übereinstimmenden Versuchstieren geht. Durch die neue Möglichkeit der Genomanalyse lassen sich Embryonen vor der Klonierung auf unerwünschte und erwünschte Merkmale hin auswählen. Zur Erzeugung von Klonen höherer Organismen stehen zwei Verfahren zur Verfügung, die Embryoteilung und die Zellkern- Transplantation in Ei- oder Embryozellen, denen ihr eigenes genetisches Material entfernt wurde. (Auf den Ablauf der genannten Verfahren wird in dieser Arbeit aus thematischen Gründen nicht weiter eingegangen.)

Grundsätzlich sind die beiden Verfahren auch auf den Menschen anwendbar. Inwieweit man diese Verfahren jedoch vertreten und zulassen kann ist jedoch kein biologisches, sondern ein ethisches und rechtliches Problem.1

4. Ethische Beurteilung

Viele Menschen sehen Ethik als ein flexibles und wandelbares Menschengut an, ähnlich wie die Gesetzgebung. Ethik ist unter einem historischen Blickwinkel auch graduell wandelbar, aber sehr viel weniger als das Recht. Aus diesem Grund hat sich die Rechtsbildung in christlich- humanistisch orientierten Ländern an ihr zu orientieren.4

Die ethische Betrachtung der Klonierungstechnik muss weit über eine einfache KostenNutzen oder Schaden-Nutzen-Analyse hinausgehen.

Bei der Ablehnung des Klonierungsverfahrens kommt die moralische Überzeugung zum Ausdruck, dass mit der Klonierung von Menschen eine Grenze überschritten würde, die der Mensch nicht überschreiten sollte. Das Erschrecken vor der Neuartigkeit eines solchen Verfahrens spielt dabei einen große Rolle. Ohne Zweifel ist aber der Wegfall von Grenzen, die bislang die Natur selbst dem Menschen gezogen hat, kein Grund, nicht aus moralischen und rechtlichen Gründen an ihnen festzuhalten. Um zu einer ethischen und rechtlichen Beurteilung zu gelangen, erscheint es als notwendig, nach der Legitimität der Ziele zu fragen und die eingesetzten Mittel hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu prüfen.

4.1 Ziele

Für beide Methoden des Klonierens (siehe3.3) werden als mögliche Ziele unter anderen genannt: eine Verbesserung bei der Behandlung von Unfruchtbarkeit, die Vermeidung von genetischen Krankheiten, die Replizierung eines verstorbenen oder als vortrefflich empfundenen Menschen, die Möglichkeit einer Organspende bzw. Gewebespende durch den klonierten Menschen, eine Vermehrung in Form eines Zwillings, eine Verbesserung der Embryonenforschung um Erbkrankheiten zu Heilen oder zu Verhindern.1

Bei der Prüfung der Legitimität solcher Ziele ist von dem Grundprinzip der Unverletzlichkeit der Würde des Menschen auszugehen, aus der als Grundansprüche das Recht auf Leben und leibliche Integrität und das Recht auf Selbstbestimmung folgen. Zu erwähnen sind aber auch das Gleichheitsprinzip, sowie der Schutzanspruch. Insofern die Klonierung menschliche Embryonen betrifft, ist die Anwendung der genannten Prinzipien von der Natur und dem Status abhängig, den wir dem menschlichen Embryo zumessen.

Zu beachten ist das Individualität und persönliche Identität eines Menschen nicht in seiner genetischen Ausstattung aufgehen, sondern das sie Resultat einer in Wechselwirkung mit der Umwelt sich vollziehenden Entfaltung sind.

Will man der Würde eines Menschen entsprechen, dann muss dem aus nat ü rlicher Zwillingsoder Mehrlingsbildung entstandenen Menschen die gleiche Würde zukommen wie allen anderen Menschen. Wenn trotz aller Verbote ein geklonter Mensch entstünde, hätte er die gleiche Würde wie jeder andere.

Problematisch ist die Tatsache, dass ein Mensch als Mittel zum Zweck hergestellt wird, um für einen anderen als Organ- oder Gewebespender zu dienen oder als Kind die genetische Wiederholung eines anderen sein soll. In diesem Falle der genetischen Wiederholung ist zu beachten das ein Klon nicht wie erwartet mit dem Original identisch ist. Da Persönlichkeitseigenschaften vor allem von Müttern übertragen werden, könnte es zu drastischen Störungen des Mutter- Kind- Verhältnisses durch Fehlidentifizierung und falscher Erwartenshaltung kommen. Dem klonierten Mensch wird die Möglichkeit geraubt wie jeder andere in der ihm eigenen, genetisch unerwarteten Identität respektiert zu werden. Dagegen kann nicht mit Gründen argumentiert werden, die auf bestimmte Interessenlagen einzelner oder auf Konstellationen abheben, die die befürchtete Instrumentalisierung nicht notwendig eintreten lassen. Die biologische Manipulation würde auch die elementaren Grundeinstellungen in der Generationenfolge verändern und damit zu einer neuen Ungleichheit unter den Menschen führen und damit gegen den Schutz der Familie und das Gleichheitsgebot sowie das daraus folgende Diskriminierungsverbot verstoßen. Wenn die Klonierung allerdings dem Ziel dient, menschliche Embryonen zu Zwecken der Diagnose oder der Forschung herzustellen und damit die Behandlung der Infertilität zu verbessern oder durch Präimplantationsdiagnostik Eltern zu Kindern zu verhelfen, kann diese Begründung nicht angewandt werden.

Geht man widerrum (wie das Embryonenschutzgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht) davon aus, dass das menschliche Lebewesen mit Beginn der Kernverschmelzung unter dem Schutz der menschlichen Würde steht, verbietet sich die Klonierung zu Zwecken der Diagnose ebenso wie zu Zwecken der Forschung.

Beim Kloning wird die biologische Auslese (z. B. das ,,Wettrennen“ der Spermien und andere Effekte), die das Filtern defekter Erbinformationen bewirkt und der natürliche Zweck der sexuellen Zeugung ist, völlig ausgeschaltet. Sollte das Kloning einen wesentlichen Anteil an der Fortpflanzung der Menschheit erreichen, was durch eine Verbreitung von Unfruchtbarkeit infolge von Degeneration durchaus wahrscheinlich ist, ist auch eine Verminderung des menschlichen Genpools durch Zwillingskaskaden und durch Bevorzugung bestimmter Modetypen möglich.

Zusammenfassend ergibt sich, dass das Ziel einer Klonierung des Menschen ethisch nicht mit den Prinzipien der Menschenwürde und dem Embryonenschutzgesetzes vereinbar ist und somit als illegitim angesehen werden muß.1

4.2 Mittel

Geht man davon aus, dass eine Klonierung beim Menschen nicht ohne entsprechende Forschung möglich ist und diese Forschung in Form von Humanexperimenten bzw.

Embryonenforschung geschieht, die ethisch nicht vertretbar und nach deutschen Recht ebenso nicht erlaubt sind, kann eine Klonierung auch aus diesen Gründen nicht in Frage kommen. Weiterhin verblieben trotz der erfolgten Forschung noch besondere Risiken ür den geklonten Menschen und sich eine Anwendung damit ausschließt, da eine Einwilligung des Betroffenen nicht einholbar ist.

4.3 Zusammenfassung

Die mit der Klonierung eröffneten Handlungsmöglichkeiten berühren unsere Grundeinstellung zum Leben und zur Würde der Person. Es wird deutlich, dass es notwendig gewordenen ist, aus moralischen und rechtlichen Gründen Grenzen zu ziehen, wo dies bislang nicht notwendig war, weil die Natur selbst uns Grenzen setzte. So kommt man zu dem Schluss das eine Klonierung von Menschen sowohl den Zielen nach wie auch als Mittel ethisch nicht vertretbar ist.

5. Rechtliche Beurteilung

5.1 Klonierung bei Verwendung menschlichen Erbguts nach dem Embryonenschutzgesetz

In grundsätzlicher Übvereinstimmung mit der ethischen Beurteilung kann auch aus rechtlicher Sicht die Verbotswürdigkeit des Klonens von Menschen für Deutschland als praktisch unumstritten gelten. Im Embryonenschutzgesetz ist durch §6 das Klonen ausdrücklich unter Strafe gestellt. Die Teilung totipotenter Zellen ist schon gemäß §2 mit Strafe bedroht. Nach beiden Tatbeständen ist auch die versuchte Tat mit Strafe bedroht.

(siehe Anhang : Embryonenschutzgesetz)

5.2 Rechtspolitische Notwendigkeit einer internationalen Übereinkunft

Ein nationales Verbot des Klonens steht angesichts einer international ausgerichteten Forschung auf wackligem Boden. Forscher würden sich entsprechend permissive Länder aussuchen. So wie zum Beispiel Michael Ruhl, Chef der Firma Cardiogene der mit Hilfe von Embryonen eine Zelltherapie für die Bauchspeicheldrüse entwickeln möchte, um somit Hoffnung für Millionen von Diabetikern zu schaffen. Da die Gesetze dies verbieten wird Ruhl einen Teil seines Labors nach Amerika verlagern. ,,Ich wäre lieber geblieben, aber leider sieht man hier derzeit immer nur die Risiken, nie die Chancen der Biotechnologie.“5

Bislang ist das therapeutische Klonen nur in den USA und unter rigiden Auflagen in Japan erlaubt. So bietet das WiCell Research Institute inzwischen embryonale Stammzellen weltweit zum Kauf an. Jedoch ohne hier die Rechtslage in anderen Ländern im Detail darstellen zu können ist zu erkennen, dass international eine Ablehnung des Klonens von Menschen weit verbreitet ist.

Das Menschenrechtsabkommen zur Biomedizin erwähnt das Klonen zwar nicht ausdrücklich, doch ist davon auszugehen das es implizit durch Artikel 13 untersagt ist.

(siehe Anhang: Menschenrechtsabkommen zur Biomedizin)

6. Das Thema Klonen in der Öffentlichkeit

In diesem Abschnitt soll ein Einblick in den Umgang der Medien gegeben werden. Die angeführten Zitate sollen die Spannbreite verdeutlichen die das Thema umfasst.

6.1 Chris de Burgh ,, Making the Perfect Man“

Chris de Burgh, britischer Popsänger, ist politisch sehr engagiert, jedoch ohne ideologielastig zu sein. Er legt mit seinen Texten den Finger auf die Wunde und regt zum Nachdenken an. In einem Song von seiner 92er CD ,, Power of Ten“ lässt er eine Frankensteinhorrorvision entstehen und warnt vor der letzten Konsequenz des Manipulismus: der genetischen Erzeugung eines Menschen nach Wunsch. Das dort erschaffene Monster wirkt allerdings nicht sonderlich abstoßend. Im Gegenteil, es hat beste Manieren und die Unverbindlichkeit, die nötig sind, um Menschen zu manipulieren und zu betrügen. Und damit lässt er sich prima einsetzen: Politiker, Nachrichtenagenturen, Banken - sie alle sind im Manipulismus die Stützen des Systems der Ausbeutung.

Das erschreckende jedoch ist, das der Manipulismus nicht nur schon in Sichtweite ist, sondern das wie bereits mittendrin stecken. Deshalb ist es auch so wichtig, die Menschen immer wieder darauf aufmerksam zu machen. Denn wer die Mechanismen kennt, ist nicht mehr so leicht manipulierbar.

Making the Perfect Man

It was all after midnight, all the village was asleep, all except for one young villian trough the night did creep, he went down to the church, started ringing at the bell, everybody came out looking, running like the hounds of hell;

,, there are lights in the castle, they are blazing all night long, let me tell you everybody there is something going on, ” so they took to the torches and went over the wall, someone went ahead to tell of horrors hiding in the hall;

,what did you see? ´ - ,I saw an apparition ´

,what did you see? ´ - ,A monster on a bed ´

,what did you see? ´ - ,I saw an old magician, waking up the living from the dead.

´ Keep away, keep away, they are making the perfect man,

Keep away, keep away, they are making the perfect,

Making the perfect man!

So they called for the doctor, doctor said ,It ´ s strange, He ´ s got pistols on his fingers, he ´ s got love on the brain, he ´ s got a tongue good for lying and the legs to run away, he will fool all the people all the time some day! ´

,what will he be? ´ - ,A leader of a country

´ ,what will he be? ´ - ,A member of the press ´

,what will he be? ´ - ,A banker selling moonbeams, you can watch your money going west!

´ Keep away, keep away …

,I ´ d like to spend a night with you, and show you what I am …´

,what will he be? ´ - ,could make a politician ´

,what will he be? ´ - ,a member of the press ´

keep away, keep away …

6.2 Zitate zum Thema Klonen

- ,, Wenn Ärzte wirklich hin zum Klonen drängen, dann sollten sie dies sicherlich mit dem selben vorsichtigen Geist tun wie Edwards und Steptoe“

Ian Wilmut ( „ Dollysch ö pfer “ )

- „ In der Natur kann es nichts widernatürliches geben, dies ist ein moralisch begründetes Produkt menschlicher Wertung!“ ... „ Die Wissenschaft darf sich niemals anmaßen, den Menschen vorzuschreiben, was sie ethisch gut zu bewerten haben.“

Hubert Makel (Pr ä sident der Max Planck Gesellschaft)

- „Patente kommen zuerst, Diskussionen später“

Colin Tudge (Journalist)

- „Sicherlich besteht ein enormes Missverhältnis zwischen den zahllosen und mächtigen Mitteln, mit denen die Kräfte ausgestattet sind, die zur Unterstützung der >Kultur des Todes< am Werk sind, und jenen, über die die Förderer einer >Kultur des Lebens und der Liebe< verfügen. Doch wissen wir, dass wir auf die Hilfe Gottes vertrauen dürfen, für den nichts unmöglich ist.“

Johannes Paul II. (in EV Nr. 100) 6

7. Schlußfolgerungen

Aus naturwissenschaftlicher Sicht kann die Anwendung des Klonings beim Menschen nicht als unmöglich betrachtet werden.

In ethischer Sicht zeigt eine erste Prüfung im Licht der akzeptierten ethischen Prinzipien, dass eine Klonierung beim Menschen weder im Hinblick auf die Legitimität der Ziele noch auf die Vertretbarkeit der Mittel zulässig ist.

In rechtlicher Sicht ist das Klonen beim Menschen - sowohl in Form der Embryonenteilung als auch der Kerntransplantation - nach deutscher Gesetzeslage verboten.

Die deutsche Rechtslage ist aber nur begrenzt wirksam, solange nicht international verbindliche Regelungen getroffen sind. Als eine internationale Regelung scheint die Menschenrechtskonvention zur Biomedizin des Europarates eine durchaus geeignete Grundlage zu sein, da sie erlaubt in dem vorgesehenen Protokoll zum Embryonenschutz ein entsprechendes Verbot zu verankern. Da die Konvention aber nur von den Mitgliedsstaaten des Europarates und den USA und Kanada unterzeichnet werden, sind weitere internationale Vereinbarungen notwendig.1

8. Quellenangabe

9. Versicherung

Hiermit versichere ich, dass ich die Belegarbeit selbständig und nur mit der Zuhilfenahme der in den Literaturnachweisen angegeben Quellen angefertigt habe.

[...]


-1 Klonierung beim Menschen. Stellungnahme von Prof. Dr. : Eser, Frühwald, Honnefelder, Markl, Reiter, Tanner, Winnacker für den Rat für Forschung, Technologie und Innovation; April 1997

-2 Chronik des Klonens. Die Zeit 12/2001

-3 150 Jahre Genforschung. Das Parlament Nr.11 , 9.März 2001

-4 http://www.clickfish.com/guidearea/wissensbildung/biologie/gentechnik/archiv2001 Text: Ethik und Gentechnologie

-5 Die Menschen-Fabrik. Der Spiegel 34/2000

-6 http://cloning.ch/cloning/main_p.html

Final del extracto de 14 páginas

Detalles

Título
Klonen. Grundlagen, Chronologie, ethische und rechtliche Beurteilung der Genforschung
Calificación
1
Autor
Año
2001
Páginas
14
No. de catálogo
V105594
ISBN (Ebook)
9783640038831
Tamaño de fichero
467 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Klonen
Citar trabajo
Monique Rickler (Autor), 2001, Klonen. Grundlagen, Chronologie, ethische und rechtliche Beurteilung der Genforschung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/105594

Comentarios

  • visitante el 24/3/2007

    Fuck you.

    Ja woll! ^^

Leer eBook
Título: Klonen. Grundlagen, Chronologie, ethische und rechtliche Beurteilung der Genforschung



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona