Integration geistig Behinderter in den Arbeitsmarkt


Pre-University Paper, 2002

22 Pages, Grade: 2


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definitionen:
2.1 Geistige Behinderung
2.2 Integration Behinderter

3. Geschichte der Geistigbehindertenversorgung
3.1 Die Entwicklung der institutionalisierten Schwachsinnigen Fürsorge
3.1.1 Die religiös - karitative Entwicklungslinie:
3.1.2 Die heil- und hilfsschulpädagogische Entwicklungslinie:
3.1.3 Die medizinisch - psychiatrische Entwicklungslinie
3.2 Die Geschichte der Eugenetik

4. Der Weg in die Arbeitswelt
4.1 Bedeutung der Arbeit
4.2 Übergang Schule-Beruf
4.3 Voraussetzung des Übergangs
4.4 Barriere der beruflichen Integration
4.5 Einstellung von Betrieben zur Beschäftigung behinderter Menschen

5. Arbeiten in einer Werkstatt für Behinderte

6. Aufgaben eines Integrationsdienstes am Beispiel der Arbeitsassistenz

7. Formen der Arbeitsmarktpolitik
7.1 Landesgesetzliche Regelung der Behindertenhilfe

8. Studie über das Erleben von Berufstätigkeit

9. Schlussbemerkung

10. Literaturliste

1. Einleitung:

Menschen mit geistiger Behinderung zählen offensichtlich zu den vergessenen Bevölkerungsgruppen in unserer Gesellschaft.

In vielen Gebieten Österreichs gibt es noch keine fortschrittlichen Konzepte zur gesellschaftlichen und beruflicher Eingliederung geistig behinderter Menschen. Ein Großteil dieser Menschen lebt in Heimen und ist weitgehend von der Gesellschaft isoliert.

Ich habe mich für dieses Thema entschieden, weil ich ein Praktikum in einer Werkstätte für Behinderte gemacht habe und mich das Thema berufliche Integration damals schon interessiert hat.

Während meines Praktikums habe ich einige Menschen mit Lerndefiziten kennen gelernt und mich gefragt, warum sie in einer Werkstatt arbeiten. Sie machten auf mich den Eindruck, dass sie intelligent genug sind, um im ersten Arbeitsmarkt zu arbeiten.

Um zu erfahren warum dies nicht der Fall ist habe ich mich in meiner Seminararbeit mit diesem Thema auseinandergesetzt und habe festgestellt, dass die berufliche Integration in Österreich noch stark zu entwickeln ist.

2. Definitionen:

2.1 Geistige Behinderung

Behinderung ist keine Krankheit, sondern eine menschliche Seinsweise.

Behinderung lässt sich allerdings nicht allgemeinverbindlich definieren.

Als geistig Behindert gelten Personen, deren Lernverhalten wesentlich hinter der auf das Lebensalter bezogenen Erwartungen zurückbleibt und durch ein dauerndes Vorherrschen des Aufnehmens, Verarbeitens und Speicherns von Lerninhalten und eine Konzentration des Lernfeldes auf direkte Bedürfnisbefriedigung gekennzeichnet ist, was sich in der Regel bei einem Intelligenzquotienten von unter 55/60 findet. Geistigbehinderte sind zugleich im sprachlichen, emotionalen und motorischen Bereich beeinträchtigt und bedürfen dauernd umfangreicher pädagogischer Maßnahmen. (Bach 1975)

Behinderung ist nichts Absolutes und genau Definierbares, sondern unterliegt einer konventionellen Beurteilung. Welche durch die Gesellschaft immer wieder neu definiert wird, es ist also etwa relatives.

2.2 Integration Behinderter

Nach der lateinischen Ursprungsbedeutung heißt Integration: unter den Schutz eines Daches bringen. Im übertragenen Sinne ist die Wiederherstellung gemeint.

Integration Behinderter beschreibt heute das Bemühen um die gemeinsame Erziehung, Bildung und Unterrichtung behinderter und nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher. (Bauer Lexikon des Sozialen- und Gesundheitswesen) Integration meint allgemein einerseits die Wiederherstellung des Ganzen, wie andererseits alle Bestrebungen, die auf soziale Eingliederung von bislang ausgeschlossenen oder marginalisierten Individuen und Personengruppen (Randgruppen, Behinderte, Obdachlose, Homosexuelle u.a.m.) zielen. Soziale Integration darf dabei nicht missverstanden werden als bedingungslose Anpassung. Pädagogische Bemühungen, ausgegrenzte Kinder/Jugendliche in den regulären Schulbetrieb aufzunehmen, fallen dabei ebenso unter die Integrationsproblematik wie die Diskussion um die Gesamtschule. (Reinhold Pädagogiklexikon)

3. Geschichte der Geistigbehindertenversorgung:

3.1 Die Entwicklung der institutionalisierten Schwachsinnigen Fürsorge:

Im 19 Jahrhundert entwickelten sich drei, parallel verlaufende Richtungen:

- die religiös - karitative,
- die heil- und hilfsschulpädagogische sowie
- die medizinisch - psychiatrische Richtung

3.1.1 Die religiös - karitative Entwicklungslinie:

Diese Richtung hat ihren Ausgangspunkt Ende des 18 Jh. im Aufeinandertreffen des christlichen Kleinbürgertums mit der öffentlichen Armenfürsorge. Die öffentliche Armenfürsorge war der wachsenden Massenarmut und der Verelendung nicht mehr gewachsen. Diese Zeit ist gekennzeichnet durch das Auseinanderfallen der traditionellen Bereiche Arbeit, Wohnen und Leben. Durch die zunehmende Auflösung der dörflichen Familienstruktur konnte die Versorgung der behinderten Menschen nicht mehr gewährleistet werden. Vor allem geistig Behinderte und psychisch kranke passten nicht mehr in das gesellschaftliche Leben. Auf die Reaktion der sozialen Frage entwickelten sich Mitte des 19 Jh. die ersten karitativen Wohlfahrtseinrichtungen (z.B.: Kolpingswerk, Caritas). Motiviert durch die christlich - humanitäre Ideale entwickelte sich in Folge dessen institutionalisierte Hilfsmaßnahmen. Mitte des 19Jh. kam es zur Gründung der ersten katholischen Schwachsinnigenanstalten, kurz darauf entstanden auch die ersten evangelischen Wohlfahrtsorganisationen. Insbesondere die religiös moralisierende Ideologie der Philanthropen setzt sich damals mit der Lehre von den „Kinderfehlern“ auseinander. Aus der Kinderfehlerlehre des 18 und frühen 19 Jh. wurde später das „medizinische Schwachsinnsmodell“. Schwachsinn galt als unabänderliches persönliches Schicksal, nach der Kinderfehlerlehre resultierte es aus einer medizinisch- biologischen Schädigung. Den Schwachsinnigen wurde folglich eine dauerhafte klinische Behandlung auferlegt.

3.1.2 Die heil- und hilfsschulpädagogische Entwicklungslinie:

Bedeutsame pädagogische Impulse waren vor allem von J.H. Pestalozzi ausgegangen. Pestalozzi hatte nicht nur die Pädagogik entscheidend beeinflußt sondern auch die Heilpädagogik. Er war durch die Erziehungsversuche an schwachsinnigen Kindern zu der Erkenntnis gekommen, dass selbst diese durch zugewandte, individuelle pädagogische Betreuung zu einer halbwegs zufriedenen Lebensführung fähig sind.

Zwischen 1810 und 1840 kam es bereits zur Gründung von speziellen privaten Idiotenanstalten. Ab Mitte des 19 Jh. beteiligten sich dann immer mehr Pädagogen, Theologen und Ärzte an dem Aufbau von weiteren Anstalten und an der Beschulung von Schwachsinnigen in öffentlichen Nachhilfeklassen und Hilfsschulen. Der Hauptgrund dafür war die Ansicht, dass schwachsinnige Menschen unter fördernden Bedingungen noch entwicklungsfähig sind.

Mitte des 19 Jh. wurde daraufhin der Begriff Heilpädagogik geprägt, pädagogisches Heilen wurde als Intention beschrieben, die Schwachsinnige zur „bürgerlichen Brauchbarkeit“ erziehen sollte. Das primäre Erziehungsziel war in der damaligen Zeit, die schwachsinnigen Kinder und Jugendliche auf ein annähernd selbständiges bürgerliches und berufliches Leben vorzubereiten. Allerdings unter der Berücksichtigung, dass die Mehrzahl von ihnen einer lebenslangen Fürsorge bedurfte. Die neu gegründeten Anstalten waren meist private oder kirchlich-religiöse Vereinigungen. Nur sehr vereinzelt wurden auch staatliche Anstalten gegründet, damit wurde der heilpädagogischen Bewegung deutliche Grenzen gesetzt, denn durch die Ablehnung der öffentlichen Finanzierung wurde die Vergrößerung der Schwachsinnigenfürsorge erheblich eingeschränkt. Es konnte so nur ein Bruchteil der relevanten Personen erreicht werden, denn oftmals waren die Anstalten nur für die Wohlhabenden zugänglich, weil das zu zahlende Kostgeld sehr hoch war. Laut Mühl erhielten um 1880 nur 10% der blödsinnigen Kinder eine heilpädagogische Betreuung in den Idiotenanstalten.

Ab 1870 begann eine neue Phase der Anstaltsgründung. Bis zum ersten Weltkrieg ließ sich ein Anstieg der Anstaltsgründungen verzeichnen, mit enormen Bettenanstieg. Es gab teilweise Anstalten mit bis zu tausend Bewohnern. Gleichzeitig kamen eugenische Gedanken auf, was zu einer Verschiebung der Ziele führte (siehe Entwicklung der Eugenetik).

Ab ca. 1890 kehrten, statt den Pädagogen, wieder die Ärzte in die Anstalten zurück. Um die Jahrhundertwende spitzte sich die Kontroverse zwischen den Ärzten und Pädagogen zu. Der Verein deutscher Irrenärzte forderte 1893, dass die Leitung der Idiotenanstalten in ärztliche Hände gelegt wird. Es bezweifelte allerdings keiner der beiden Kontrahenten die Notwendigkeit des anderen.

Zu Beginn des 20 Jh. vollzog sich ein entscheidender Wandel in den Idiotenanstalten. Die gesamte Schwachsinnigenfürsorge geriet in den Einfluss der Psychiatrie. Nahezu alle Anstalten wurden nun durch die Psychiatrie kontrolliert. Damit veränderte sich die Schwachsinnigenanstalten hin zu Massenverwahranstalten. Im Zuge des immer größer werdenden eugenischen und sozialdarwinistischen Denkens innerhalb der Psychiatrie, gewann die Meinung der Unheilbarkeit und Bildungsunfähigkeit schwachsinniger Menschen wieder an Bedeutung.

3.1.3 Die medizinisch - psychiatrische Entwicklungslinie:

Zu Beginn des 19 Jh. kam es zu einer Differenzierung des Anstaltswesen und somit zu einer Trennung von Idioten- und Irrenhäusern. Doch von Beginn an konnte diese Trennung nicht eingehalten werden und es kam immer wieder zu Fehlunterbringungen. Die Trennung von akut Geisteskranken und Schwachsinnigen wurde allerdings ab Mitte des 19 Jh. wieder aufgehoben und es entstanden kombinierte Heil- und Pflegeanstalten. Dies geschah aber aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen, es konnten die Kosten für zwei verschiedene Anstaltstypen nicht aufgebracht werden und man konnte keine exakte Trennung zwischen Heilpatienten und Pflegepatienten finden.

Mitte des 19 Jh. wurden nur die als unheilbar geltenden Idioten schweren Grades bei ausreichend vorhandenen Plätzen in Psychiatrieanstalten aufgenommen. Sie galten durch ihre „Unheilbarkeit“ als uninteressant für die Psychiatrie. Im Vergleich zu heute hat sich der gesellschaftliche Auftrag der Psychiatrie stark geändert. Im 19. Jh. konnte die Psychiatrie noch nach Heilungsaussichten selektieren und heute hat sie einen gesetzlichen Pflichtversorgungsauftrag. Die beschriebenen Unterbringungsmöglichkeiten änderten sich Ende des Jahrhunderts. Die Psychiatrie ordnete sich dem utilitaristischen und sicherheitspolitischen Interesse des Staates unter und die Anstalten wurden zu Massenverwahranstalten. Es fanden nun noch mehr Schwachsinnige einen Platz in der Psychiatrie und sie wurde allmählich zum Auffangbecken von Personen, die anderswo keinen Platz fanden.

3.2 Geschichte der Eugenetik:

In der Geschichte gibt es die unterschiedlichsten Haltungen gegenüber behinderten Menschen. In manchen Kulturen werden sie abgelehnt, verfolgt oder sogar getötet in anderen Kulturen genießen sie hohes Ansehen und Schutz oder werden sogar wie Götter verehrt.

Eugenetik ist die Wissenschaft, die sich mit der Verbesserung des Erbguts befasst. Der Sozialdarwinismus geht von einer natürlichen Auslese aus, bei der nur der Stärkste und Beste überlebt. Ernst Haeckel hat diese These weiterentwickelt und meint, dass soziale, intellektuelle und sonstige Unterschiede zwischen den Menschen vererbt werden und deshalb fordert der Sozialdarwinismus eine Selektion von Verbrechern, Behinderten, Asozialen, Geisteskranken usw. Dies ist nun notwendig, weil die „natürliche Auslese“ aufgrund gesellschaftlicher Hilfen nicht mehr erfolgt.

Der Begriff Eugenetik wurde erstmals 1883 geprägt und meint damit folgendes:

- Die Ungeeigneten erst gar nicht ins Leben treten zu lassen =Verhütung erbkranken Nachwuchses.

- Verbesserung der Rasse durch Förderung der Fortpflanzung der Geeigneten Um die Jahrhundertwende kam der Begriff Rassenhygiene dazu.

Die weiße Rasse sieht sich als Hauptrasse an , insbesondere die germanische Rasse. Rassenhygiene wird als die Lehre von den Bedingungen der optimalen Erhaltung und Vervollkommnung der menschlichen Rasse gesehen. 1905 wird die Gesellschaft für Rassenhygiene gegründet. Die Rassenhygiene soll durch zwei Wege erfolgen:

1. Selektion durch Ausschaltung der Untüchtigen aus dem Leben der Rasse
2. Positive Beeinflussung des Volkes durch die Pflege der Kinder und Jugendlichen in bezug auf die Erhaltung der Fortpflanzungsfähigkeit

1933 wird das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses verabschiedet. Durch diese Gesetz ist auch eine unfreiwillige Sterilisierung möglich. Die genaue Zahl der Menschen die während des dritten Reichs sterilisiert wurden ist nicht genau bekannt, die Schätzungen schwanken zw. 300.000 und 400.000. Der Umgang mit diesen Opfern der Rassenhygiene ist geprägt durch jahrelange Ignoranz.

4. Der Weg in die Arbeitswelt:

4.1 Bedeutung der Arbeit:

In unserer Gesellschaft hat Arbeit einen sehr hohen Stellenwert.

Wie für den normal begabten, gehört auch für einen geistig behinderten Menschen die Arbeit zu den Merkmalen des Erwachsenseins.

Die Arbeit erfüllt die Funktion die Identität zu festigen und schenkt Bestätigung. Arbeitsintegration bedeutet für viele Menschen mit geistiger Behinderung eine Aufnahme in eine Werkstatt für Behinderte.

Ein Großteil der geistig Behinderten arbeitet in „Werkstätten für Behinderte“ und verrichtet dort Tätigkeiten den Fähigkeiten entsprechend.

Durch Arbeit erfährt der behinderte Mensch eine Struktur und einen Rhythmus des Alltags und dadurch Sicherheit.

Er erlebt seine Nützlichkeit und bekommt Anerkennung für seine Leistung durch Lohn.

Die berufliche Eingliederung außerhalb geschützter oder teilgeschützter Beschäftigungen ist jedoch nicht leicht realisierbar.

Trotz der Entstehung von speziellen Einrichtungen zur Integration ist der erste Schritt in den Arbeitsmarkt nicht viel leichter geworden.

4.2 Übergang Schule-Beruf:

Der Übergang von der Schule in das Erwerbsleben bedeutet eine schlagartige Veränderung vieler sozialer Stellungen, wie der sozialen Rolle, des sozialen Status und der sozialen Beziehungen. Damit entstehen auch weiter Entwicklungsaufgaben, wie die Ablösung vom Elternhaus und der Aufbau einer Partnerschaft.

Für die Absolventen der Schule für geistig Behinderte ist die Frage, was nach der Schule gemacht wird, nur selten strittig.

Der normale Bildungsweg von über 90% aller Schulabgänger führt direkt in die Werkstätten für Behinderte (WfB).

Man muss aber davon ausgehen, dass ein kleiner Teil der Werkstufenschüler auf einem höheren Anforderungsniveau förderbar ist, als die WfB das kann.

Es bestehen fest definierte und institutionalisierte Angebote, denen behinderte Menschen zugeordnet werden. Durch bestimmte Maßnahmen soll der behinderte Mensch so qualifiziert werden, dass eine anschließende Aufnahme in den Arbeitsmarkt möglich ist.

Die Übergangsquote von der WfB in den Arbeitsmarkt liegt bei etwa 1%.

4.3 Voraussetzungen für einen Übergang:

Die berufliche Integration von geistig Behinderten Schülern und Schülerinnen in den Arbeitsmarkt ist prinzipiell möglich, aber um es realisieren zu können müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

- Lehrerinnen und Lehrer sollten sich an die Idee der beruflichen Integration in den Arbeitsmarkt gewöhnen. Leider ist die Meinung noch vorherrschend, dass für geistig Behinderte ausschließlich die Werkstatt als Arbeitsort in Frage kommt.
- Mit der schulischen Vorbereitung auf die berufliche Integration muss sehr früh angefangen werden. Der Unterricht muss auf die spätere Integration und die dafür erforderlichen Kompetenzen bezogen sein. Es sollten sich nicht nur Lehrer und Lehrerinnen daran orientieren sondern auch das gesamte Schulsystem.
- Die Vernetzung mit dem Integrationsdienst sollte bereist sehr früh erfolgen. Es hat sich als sinnvoll erwiesen, dass die Kooperation zwischen der Schule und dem Integrationsdienst zwei Jahre vor der Schulentlassung beginnen sollte. Damit ausreichend Zeit bleibt mit den Schülern an einer beruflichen Integration zu arbeiten.
- Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist es, dass alle Beteiligten kooperativ am gemeinsamen Ziel arbeiten.
- Eine andere wichtige Voraussetzung ist aus der Sicht der Betriebe, ist die passende Besetzung des Arbeitsplatzes. Wichtig ist dabei Fähigkeiten zu entwickeln bzw. festzustellen. Zur Ermittlung der Fähigkeit sind Praktika zu machen.

Konzeptionell sind zwei Wege des Übergangs denkbar:

a) der direkte Übergang von der Schule in den allgemeinen Arbeitsmarkt:

Bei dieser Maßnahme wird versucht ohne berufliche Qualifikation eine Integration zu erreichen.

b) es kann versucht werden einen Förderlehrgang zu besuchen.

Der F-Lehrgang wird üblicherweise in einer überbetrieblichen Einrichtung durchgeführt. Wenn allerdings ein geeigneter Betrieb gefunden wird, kann er auch innerbetrieblich statt finden. Diese Förderlehrgänge haben in der Regel dazu geführt, dass der Betrieb dann den Behinderten eingestellt hat.

Aus Studien ist ersichtlich, dass der Übergang von der Schule in den Arbeitsmarkt wesentlich leichter gelingt, als der Übergang von einer Werkstätte für Behinderte.

4.4 Barrieren der beruflichen Integration:

Als wichtigste Barriere für die berufliche Integration behinderter Personen wird im allgemeinen ihre meist unzureichende Ausbildung gesehen.

Diese Tatsache, die zunächst als Merkmal der betroffenen Person erscheint, ist durch mehrere Aspekte beeinflusst. Zum einen wurden Personen, deren Behinderung seit ihrer Geburt bzw. ihrer Kindheit besteht, bis vor wenigen Jahren vom Regelschulsystem ausgeschlossen und waren aufgrund fehlender Begleitmaßnahmen meist chancenlos, höhere Qualifikationen zu erwerben. Obwohl gerade im Bereich der vorschulischen und schulischen Integration behinderter Kinder in den letzten Jahren gewisse Erfolge zu vermerken sind, wird es wohl noch mehr als eine Generation dauern, bis die Trennung zwischen Sonderschulen und Regelschulen endgültig überwunden werden kann. Rolle der Angehörigen:

Eine häufig unterschätzte, aber sehr einflussreiche Größe, gerade in bezug auf die berufliche Eingliederung behinderter Menschen, stellt die Rolle der Angehörigen, insbesondere der Eltern dar. Die Einstellung der Eltern zur Selbständigkeit ihrer Kinder kann zum Beispiel entscheidend dafür sein, ob eine Rehabilitationsmaßnahme erfolgreich verläuft bzw. überhaupt in Betracht gezogen wird.

Mitunter ziehen Eltern es vor, wenn ihre Kinder in Einrichtungen untergebracht sind, die eine ähnlich überfürsorgliche Haltung einnehmen wie sie selbst. Darüber hinaus werden Angehörige vielfach nicht über die Entwicklungspotentiale ihrer behinderten Verwandten informiert, sodass sie sich Sorgen über eine mögliche Überforderung im Falle der beruflichen Integration machen.

Nicht zu vergessen sind Ängste der behinderten Menschen selbst in bezug auf eine Arbeit in der freien Wirtschaft. Dazu gehören die (gelernten) Befürchtungen, durch die Arbeit überfordert zu sein und sozial isoliert zu werden. Letzteres ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn die betreffende Person etwa in einer geschützten Werkstätte über gut ausgebaute soziale Kontakte verfügt.

In den meisten untersuchten Staaten fehlt es behinderten Menschen, die ein berufliches Betätigungsfeld suchen, an Informationen hinsichtlich Förderungs- und Arbeitsmöglichkeiten. Aufgrund der oft zersplitterten Kompetenzlage und Unübersichtlichkeit der vorhandenen Möglichkeiten sind wohnortnahe Anlaufstellen mit entsprechender Beratungskompetenz sehr wichtig.

Problematisch ist auch die Tatsache, dass eine allgemeine Zugänglichkeit zu bestehenden Beratungsstellen - einerseits durch den Mangel an Öffentlichkeitsarbeit und andererseits durch die Konzentration solcher Stellen in Großstädten - nicht gegeben ist. Rehabilitationseinrichtungen oder geschützte Werkstätten selbst sind meist als zentrale Großinstitutionen organisiert und für viele Personen aufgrund fehlender Fahrtendienste oder unzugänglicher öffentlicher Verkehrsmittel nicht erreichbar.

4.5 Einstellungen von Betrieben zur Beschäftigung behinderter Menschen:

Das Ziel, behinderte ArbeitnehmerInnen am allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren, wurde und wird von den meisten europäischen Ländern mithilfe traditioneller Steuerungsmechanismen (rechtliche Vorschriften und finanzielle Anreize bzw. Strafen, z.B. Quotenregelungen) zu erreichen gesucht. Viele nationale und internationale Studien zeigen allerdings, dass Quotenregelungen und Ausgleichsabgaben einen sehr eingeschränkten Einfluss auf die Bereitschaft der Betriebe haben, behinderte Menschen einzustellen. Auch Lohnkostenzuschüsse bilden an sich keinen Anreiz zur Beschäftigung behinderter Menschen, sind jedoch bei Klein- oder Mittelbetrieben häufig die Voraussetzung für eine Einstellung.

Vielmehr gibt es eine Reihe relevanterer Einflussfaktoren auf die Einstellung von Betrieben zur Beschäftigung behinderter Arbeiternehmerinnen. So hängt die Bereitschaft, behinderte Personen anzustellen, in einem beträchtlichen Ausmaß von den vorherigen Erfahrungen ab, die ein Unternehmen mit behinderten Beschäftigten gemacht hat. Betriebe, die keine behinderten Menschen beschäftigen, beurteilen deren Leistungsfähigkeit viel negativer und sind auch prinzipiell seltener bereit, Personen mit Behinderungen neu einzustellen. Im Gegensatz dazu sind zahlreiche Betriebe, die ihre Pflichtquote bereits erfüllt haben, viel eher dazu bereit, weitere behinderte Menschen zu beschäftigen.

Als größtes Hindernis erweist sich die mangelnde Information der meisten Betriebe in bezug auf Förderungsmöglichkeiten wie Lohnkostenzuschüsse oder technische Umgestaltung des Arbeitsplatzes sowie in bezug auf Fähigkeiten und Bedürfnisse behinderter Menschen. Darüber hinaus bestehen Unsicherheiten über Möglichkeiten der Arbeitsplatzvorbereitung und Betreuung am Arbeitsplatz. Meist muss der Anstoß für eine Beschäftigung behinderter Menschen von außen kommen, wobei eine begleitende Betreuung sowie die Information über und eventuelle Übernahme der Beantragung von Förderungsmöglichkeiten seitens begleitender Fachdienste meist entscheidend ist. Dabei ist ein Zugang zu den Betrieben über betriebliche Praktika ausschlaggebend, um den Betrieben ein unverbindliches und langsames Herantasten an den Umgang mit behinderten Menschen zu ermöglichen. Auch innerbetriebliche Ausbildungen erleichtern die Beschäftigung behinderter ArbeitnehmerInnen.

5. Arbeiten in einer Werkstatt für Behinderte:

Den Werkstätten geht es darum, den Behinderten ein sinnvolles Leben zu ermöglichen, wozu auch die Arbeit gehört.

Die Grundbefindlichkeit des Menschen, besonders das Recht auf menschenwürdige Arbeit, dürfen nicht verdrängt werden.

Ohne Arbeit fehlt dem Leben der Halt, an dem man es bestimmen kann.

In der Wirtschaft wird der Behinderte manchmal nur unter dem Aspekt wirtschaftlicher verwertbarer Leistungsreste gesehen. Die Werkstatt hat die Aufgabe ihn nicht als verwertbaren Menschen zu sehen, sondern als einen Werktätigen, der seine Arbeit beherrscht.

Dem Behinderten wird um so mehr geholfen, je weniger man etwas für ihn tut und je mehr man mit ihm zusammen etwas tut.

Der Auftrag und die Anforderungen an die Mitarbeiter einer Werkstatt für Behinderte lassen sich zwar nicht eindeutig definieren, aber ein Hauptbestandteil ist die berufliche Wissensvermittlung.

Die Werkstätten tragen überdies zur Bildung und Festlegung sozialer Identitäten bei und versuchen die Teilnahme am Leben der Gesellschaft zu ermöglichen.

Dies heißt auch, dass man den Auftrag im Zusammenhang mit Emanzipation zu sehen hat. Die Befreiung von den vorgegeben Rollen bedeutet Veränderung und Fortschritt, welcher Autonomie des Behinderten ermöglicht.

Der Leiter der Werkstatt hat die Aufgabe, die Arbeit so zu gestalten, dass sie für den Behinderten die Möglichkeit bietet seine persönlichen Fähigkeiten zu entfalten.

Wichtig ist allerdings auch, dass man Geld verdienen kann, um seine persönlichen Bedürfnisse zu befriedigen und das Gefühl gebraucht zu werden, wenn man eine Leistung für andere vollbringt.

In den Werkstätten steht zwar die Produktion im Vordergrund, aber die Arbeit wird nicht als Selbstzweck gesehen. Sie ist vielmehr ein Mittel, um den Behinderten bei seiner menschlichen Verwirklichung zu helfen.

6. Aufgaben eines Integrationsdienstes am Beispiel der Arbeitsassistenz:

Unter Arbeitsassistenz versteht man die Hilfe oder den Beistand, den jemand braucht, um arbeiten zu können, also alle Maßnahmen der vermittlungsorientierten Integration für behinderte Menschen.

Arbeitsassistenz basiert auf dem in den 70er Jahren in den USA gestartetem Konzept, Supported Employment.

Die Grundgedanken dieses Konzeptes sind folgende:

− Es wird davon ausgegangen, dass jeder Mensch ein Recht auf richtige Arbeit für richtigen Lohn hat. Die hergestellten Produkte müssen also Verwendung finden (sinnvolle Arbeit)
− Es besteht ein Anspruch auf eine Erwerbsarbeit an den Orten, an denen überwiegend nicht behinderte Menschen arbeiten. Es geht um die Möglichkeit zur täglichen Begegnung zwischen behinderten und nicht behinderten Kollegen.
− Prinzipiell ist kein behinderter Mensch so stark, um nicht auf dem Arbeitsmarkt arbeiten zu können. Es wird also kein Mensch aufgrund der Schwere der Behinderung von der Integration ausgeschlossen. Es kommet darauf an, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass auch stark geistig behinderte Arbeitnehmer an der Erwerbsarbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt teilnehmen können.

(Junker, 1998)

Seit einiger Zeit findet dieses Konzept auch im deutschsprachigen Raum Verwirklichung. Das Konzept der unterstützten Beschäftigung gründet sich auf fünf (Menschen)Rechte behinderter Personen:

− das Recht auf Achtung der menschlichen Würde
− das Recht auf Freiheit der Wahl in allen Lebenslagen
− das Recht, zwischenmenschliche Beziehungen aufzubauen und gleichberechtigt am sozialen Geschehen teilzunehmen.
− das Recht, eine aktive Rolle in der Gesellschaft zu spielen
− das Recht, integriert in der Ortsgemeinschaft zu leben

(Lynch, 1997)

Der Begriff Arbeitsassistenz war in den frühen 90er Jahren bei uns noch ein Fremdwort. Dies hat sich mit dem Beitritt Österreichs zur EU verändert.

„Supported Employment“ ist mittlerweile, zumindest in Ansätzen, auch zu einer europäischen Bewegung geworden. In Österreich wurden erst einige wenige Startversuche unternommen.

Was geschieht bei der Arbeitsassistenz?

Die Arbeitsassistenz nimmt eine vermittelnde Rolle zwischen den Interessen der Klienten als Arbeitnehmer und den Interessen des Arbeitsgebers ein.

Eine offene und direkte Kommunikation mit allen Beteiligten stellt ein wichtiges Kriterium dar, um ein Klima der gegenseitigen Akzeptanz und Bereitschaft zu gemeinsamen Lösungen zu schaffen.

Arbeitsassistenz muss mehr sein als nur die Vermittlung eines Arbeitsplatzes. Sie kann helfen

- beim Finden von Bedürfnissen
- beim Erlernen der notwendigen Fertigkeiten
- bei der Arbeitsplatzsuche
- am Arbeitsplatz (Job-Coaching)

Am Beginn des gemeinsamen Prozesses stehen meist vier bis acht Beratungen. In diesen Beratungsstunden werden bisherige Lernerfahrungen, Lernwünsche, Berufswünsche, Arbeitsbilder und Arbeitserfahrungen erhoben und sichtbar gemacht. Der erste Teil der gemeinsamen Arbeit dient der Berufsorientierung und Berufsberatung. Die Arbeitsassistent begibt sich dann auf die Suche nach einem geeigneten Praktikums- oder Ausbildungsort. Ist dieser gefunden, wird mit dem Betrieb der konkrete Praktikumsablauf besprochen und organisiert, und während des Praktikums durch die Arbeitsassistenz vor Ort, im Betrieb begleitet. Die Erfahrungen werden anschließend reflektiert und ausgewertet. Verläuft der Prozess für alle Beteiligeten gut, kann an einer Verlängerung gearbeitet werden. Mündet das Praktikum nicht in einen Arbeitsplatz, ist dies trotzdem ein positiver Prozess weil er klar macht: Ich habe mir die Arbeitsanforderungen anders vorgestellt. Mündet es in einem Arbeitsplatz, dann ist die Kernaufgabe der Arbeitsassistenz, den innerbetrieblichen Lernprozess vor Ort zu begleiten.

Gerade wenn sich eine positive Zusammenarbeit entwickelt, ist es wichtig, dass sich die Arbeitsassistenz nicht völlig zurückzieht, denn berufliche Integration passiert nicht von selbst.

7. Rechtliche Situation behinderter Menschen:

Für Behinderte Menschen wurde nach dem 1. Weltkrieg - vor allem im Hinblick auf zahlreiche Kriegsinvalide - eine besondere gesetzliche Norm geschaffen, nämlich das Invalideneinstellungsgesetz (heute: Behinderteneinstellungsgesetz). Dieses Gesetz geht vom sogenannten „Begünstigten Behinderten“ aus und gewährt ihm einen geschützten Arbeitsplatz. Hierfür sind zwei Rechtskriterien nötig: zum einen ein Grad der Behinderung von mindestens 50%, zum anderen eine wirtschaftliche Restarbeitsfähigkeit von mindestens 50%. Dies bedeutet, dass vor allem Menschen mit geistiger und mehrfach Behinderung aus diesem Personenkreis herausfallen

Behindertenkonzept der Österreichischen Bundesregierung:

Das am 22.12.1992 beschlossene „Behindertenkonzept der Österreichischen Bundesregierung“ basiert auf folgenden Grundsätzen:

Integration - Normalisierung - Selbstbestimmung - Finalität - Unabhängigkeit von der Staatsbürgerschaft - Dezentralisierung - Rehabilitation - Überschaubarkeit - Zugänglichkeit

7.1 Landesgesetzliche Regelungen der Behindertenhilfe:

Die Behindertenhilfe der Länder ist in den Bundesländern Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg und Wien in Landesbehindertengesetzen geregelt.

In Kärnten und Niederösterreich in den Sozialhilfegesetzen und in Tirol im Rehabilitationsgesetz geregelt.

Den jeweiligen landesgesetzlichen Regelungen ist gemeinsam, dass sie mit Ausnahme von Oberösterreich zwischen 1964 und 1967 entstanden sind, auf einem gemeinsamen Musterentwurf beruhen und zumindest in den Grundsätzen gleichartige Leistungen enthalten. Sie wurden auf Grund der Generalklausel des Art. 15 Abs 1 B-VG erlassen und fünf Bundesländer haben zudem gestützt auf Art. 15a B-VG sog. Gliedstaatsverträge zur Frage der Behindertenbetreuung abgeschlossen.

Der in den einzelnen Landesgesetzen zur Behindertenhilfe enthaltene Behindertenbegriff lässt sich mit Ausnahme jenes des Landes Oberösterreich wie folgt zusammenfassen :

"Als Behinderte gelten Personen, die infolge eines (angeborenen oder erworbenen)(physischen oder psychischen) Leidens oder Gebrechens (Behinderung)(einschlie ß lich Sinnesbehinderung) in ihrer F ä higkeit, eine angemessene Erziehung und Schulausbildung (sowie Berufsausbildung) zu erhalten oder einen Erwerb (zumutbare Besch ä ftigung) zu erlangen oder beizubehalten dauernd wesentlich beeintr ä chtigt sind."

Die in Klammer gesetzten Ausdrücke sind Ergänzungen in einzelnen Landesgesetzen.

In Niederösterreich ist ein neues Sozialhilfegesetz in Kraft getreten, das sich einer neueren Terminologie bedient. Behinderte werden als "Menschen mit besonderen Bedürfnissen" bezeichnet :

"Menschen mit besonderen Bed ü rfnissen sind Personen, die auf Grund einer wesentlichen k ö rperlichen, geistigen oder psychischen Beeintr ä chtigung oder einer Beeintr ä chtigung der Sinne nicht in der Lage sind, aus eigener Kraft zu einer selbst ä ndigen Lebensf ü hrung zu gelangen oder diese beizubehalten.

Diese Menschen sind hilfebed ü rftige Menschen im Sinne dieses Gesetzes, wenn sie in einem lebenswichtigen sozialen Beziehungsfeld mindestens 6 Monate wesentlich beeintr ä chtigt sind oder wenn auf Grund einer konkreten St ö rung von Lebensfunktionen eine solche Beeintr ä chtigung in absehbarer Zeit droht und diese nicht altersbedingt ist."

Der Anspruch auf Behindertenhilfe besteht in den landesrechtlichen Regelungen i.a. für österreichische Staatsbürger bzw. diesen gleichgestellten Personen, die ihren (ordentlichen) Wohnsitz im Geltungsbereich des jeweiligen Gesetzes haben und keine anderen gleichartigen Ansprüche haben.

8. Studie über das Erleben von Berufstätigkeit:

1 In einer Österreichweiten Studie wurden zum Thema Integration von geistig behinderten Menschen 53 Personen und deren Angehörige befragt. Es zeigte sich, dass die Zufriedenheit mit dem Arbeitsplatz und den Kollegen sehr hoch ist und dass die ausgeübten Tätigkeiten als befriedigend erlebt werden.

In Österreich existieren mittlerweile zahlreiche Einzelprojekte zur beruflichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Die Anzahl jener Personen, die durch diese Projekte Arbeit gefunden hat, ist jedoch noch immer sehr gering. Nach der Schule stellt sich immer die Frage, inwieweit die Anforderungen eines regulären Arbeitsplatzes erfüllt werden können oder ob ein Arbeitsplatz im geschützten Bereich nicht sinnvoller wäre.

Es werden oft Probleme, wie eine starke soziale Ausgrenzung befürchtet.

Methode der Studie:

Durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurden Menschen mit einer Lern- bzw. geistigen Behinderung angeschrieben und 53 davon wurden schließlich befragt. In halbsturkurierten Interviews wurden folgende Fragen erörtert:

- Beschreibung der Arbeitsstelle und der auszuführenden Tätigkeiten
- Schulischer und beruflicher Werdegang des Befragten
- Soziales Arbeitsumfeld
- Motivation zur Arbeitstätigkeit am regulären Arbeitsmarkt
- Wahrgenommene Konsequenzen der beruflichen Tätigkeit außerhalb der Arbeit
- Bei Personen, die Arbeitserfahrung im Geschützten Bereich hatten: wahrgenommene Veränderungen

Bei Fragen die von Lern bzw. geistigen Behinderten nicht beantwortet werden konnten, wurde die Information, wo möglich war, von den Bezugspersonen eingeholt.

Beschreibung der Stichprobe:

Das durchschnittliche Alter der Befragten betrug zum Zeitpunkt der Untersuchung 29 Jahre. 43 Personen sind männlich, 10 weiblich.

Außer einer Person, die eine Hauptschule besucht hat, sind alle Befragten Abgänger der Allgemeinen Sonderschule.

15 Personen haben eine Lehre besucht, aber keiner hat sie abgeschlossen. 35 Personen waren zuvor in einer Beschäftigungseinrichtung für Menschen mit einer Lern- und geistigen Behinderung tätig.

Ergebnis der Untersuchung:

Bei den Berufen handelt es sich um einfache Anlern- oder Hilfstätigkeiten. Mehr als die Hälfte der Befragten erhält täglich Anleitungen und wird kontrolliert, nur 10% arbeiten weitgehend selbstständig. Kontrolliert wird meist die Genauigkeit und nicht die Schnelligkeit.

Es werden Tätigkeiten wie Lagerarbeiter, Raumpfleger, Helfer bei der Müllabfuhr, Küchengehilfe usw. verrichtet.

Einundzwanzig der Befragten sagen, dass sie mit ihrer Arbeit und den Kollegen sehr zufrieden sind und nur drei der Befragten äußerten Unzufriedenheit. Die Tätigkeiten die sie ausüben bringen Freude und Befriedigung.

Beweggründe für einen Einstieg in den Arbeitsmarkt:

Ein großes Motiv ist das Erleben von Selbständigkeit bei einer regulären Beschäftigung. Wichtig ist auch die Freuden an der Arbeit und dass man selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann.

9. Schlussbemerkung:

Ich hatte beim Schreiben meiner Seminararbeit das Gefühl, dass die berufliche Integration geistig Behinderter noch in Kinderschuhen steckt.

In den letzten Jahren sind allerdings die ersten großen Fortschritte zu erkennen und es zeigte sich dass berufliche Integration möglich ist.

Wichtig wäre natürlich, dass die Berufsvorbereitung bereits in der Schule beginnt, zum Beispiel durch Förderung der manuellen Geschicklichkeit oder durch das Erlernen eines wünschenswerten Arbeitsverhalten wie Ausdauer und Konzentrationsfähigkeit.

Besonders am Übergang von der Schule in die Arbeitswelt sind noch Veränderungen notwendig. Wie ich aus einem Teil der Literatur entnommen habe sind noch die meisten Lehrer und Lehrerrinnen der Ansicht, dass für einen Grossteil der geistig Behinderten nur die Werkstätte als Arbeitsplatz in Frage kommt.

Auch viele Betriebe haben Unbehagen in bezug auf die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes und zahlen lieber dafür keine aufzunehmen. Die meisten Betriebe die schon Erfahrungen mit geistig behinderten Arbeitnehmern gemacht haben sind eher bereit wieder welche zu nehmen.

Ich bin der Meinung, dass sich in den nächsten Jahren noch einiges in Bereich der Integration und auch im Bereich der Aufklärung verändern wird und muss.

10. Literaturliste:

Bauer: Lexikon des Sozialen- und Gesundheitswesens München 1996

Droste, T: Die Historie der Geistigenbehindertenversorgung unter dem Einfluss der Psychiatrie seit dem 19 Jahrhundert

Münster, LIT Verlag 1999

Holtz, K. L.: Geistige Behinderung und Soziale Kompetenz

Heidelberg, Universitätsverlag 1994

Hovorka, H.: Ich werde Behindert

Universität Klagenfurt 1999

Jakobs, H. ;König, A. und Theunissen, G.: Lebensräume - Lebensperspektiven

Butzbach-Griedel: AFRA Verlag 1998

Krueger, F.: Lebensbegleitendes Lernen behinderter Werktätiger

Freiburg 1990

Pfaffenbichler, M.: Lebensqualität durch Arbeitsassistenz

Innsbruck 1999

Reinhold, Pollak, Heim: Pädagogik-Lexikon

München 1999

Senckel, B.: Mit geistige Behinderten leben und arbeiten

München, Beck 1998

Zwierlein, Eduard.: Handbuch der Integration und Ausgrenzung

Berlin 1996

http://bidok.uibk.ac.at ⇒ Studie von Schabmann und Klicerpa

[...]


1 Erstellt von Schabmann und Klicerpa.

Excerpt out of 22 pages

Details

Title
Integration geistig Behinderter in den Arbeitsmarkt
Grade
2
Author
Year
2002
Pages
22
Catalog Number
V105603
ISBN (eBook)
9783640038916
File size
452 KB
Language
German
Keywords
Integration, Behinderter, Arbeitsmarkt
Quote paper
Pansky, Barbara (Author), 2002, Integration geistig Behinderter in den Arbeitsmarkt, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/105603

Comments

  • No comments yet.
Look inside the ebook
Title: Integration geistig Behinderter in den Arbeitsmarkt



Upload papers

Your term paper / thesis:

- Publication as eBook and book
- High royalties for the sales
- Completely free - with ISBN
- It only takes five minutes
- Every paper finds readers

Publish now - it's free