Die Anfänge der Inquisition / Konrad von Marburg


Trabajo de Seminario, 2001

16 Páginas, Calificación: 1,5


Extracto


Die Anfänge der Inquisition / Konrad von Marburg

Einleitung

Wann die mittelalterliche Inquisition wirklich begann ist nicht genau festzustellen. Man kann ihre Entwicklung aber an drei Daten festmachen: 1184, 1215 und 1229. 1184 verfasste Papst Lucius III ein Dekret zur Ketzerbekämpfung und 1215 wurde auf dem 4. Laterankonzil unter Innozenz III. ein Antiketzerkanon verfasst. 1229, nach dem Ketzerkreuzzug in Südfrankreich, wurden erstmals Inquisitoren zur Aufspürung von Ketzern eingesetzt. Die Fragen, die hier nun zu stellen sind: Wie unterschieden sich die Maßnahmen gegen Ketzer im Laufe der Jahrhunderte, und welche Gemeinsamkeiten sind festzustellen? Einen der Höhepunkte erreichte die Inquisition in Deutschland 1231/33 mit dem von Gregor IX. eingesetzten Inquisitor Konrad von Marburg, dessen Wirken die Machenschaften anderer Inquisitoren derart in den Schatten stellte, und heute noch stellt, dass es auch manchen Zeitgenossen schien als sei er der einzige Inquisitor seiner Zeit gewesen1.

In dieser Arbeit sollen zunächst die Anfänge der Inquisition und die Entwicklung des Inquisitionsprozesses bis zu Konrad von Marburg dargestellt werden. Dazu ist es wichtig, zunächst einmal die Ketzergruppen selbst darzustellen, und die damit verbundene Angst, die dann zu den entsprechenden Maßnahmen führte. Der zweite Teil beschäftigt sich mit dem Wirken des Inquisitors Konrad von Marburg, dessen Persönlichkeit viel Raum für Diskussionen und Untersuchungen lässt. War Konrad wirklich derart skrupellos und brutal, wie er auch heute meist in der Forschung dargestellt wird2, oder beruhte sein Handeln vielmehr auf der strikten Ausübungen des Inquisitionsrechtes? Hier sollen verschiedene Aspekte des Lebens Konrads von Marburg dargestellt werden um eine Deutung seines Handelns zu versuchen. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf seine Zeit als Seelenführer der Landgräfin Elisabeth von Thüringen gerichtet werden.

1. Die Anfänge der Inquisiton in Deutschland

1.1. Die Ketzerbedrohung - Waldenser, Katharer, Albigenser

Henry Lea nennt das Aufkommen der Ketzer: „Das geistige Erwachen im 12. Jahrhundert“3. Eine neue Autorität hatte sich in Europa durchgesetzt, die sogar über Kaisern und Königen stand: die Autorität der katholischen Kirche. Und so „verfügte diese Hierarchie bald über Machtmittel, von denen die Urkirche nicht zu träumen wagte“4. Schon im 11. Jahrhundert setzte ein neues Bewusstsein in der Bevölkerung gegenüber diesen Strukturen ein. Angesichts der Geistlichen, die zwar Armut predigten, jedoch selbst nicht im Einklang mit ihren Predigten lebten, wuchs eine neue Opposition gegen die Kirche heran. Es waren einerseits Geistliche oder gebildetere Bürger, die zumindest ein wenig lesen konnten, die ein apostolisches Leben des Klerus, wie es in der Bibel geschrieben steht forderten. So zum Beispiel der Lyoner Kaufmann Valdes. Er war ein Mann der sich sehr für religiöse Fragen interessierte und da er nicht sehr gut Latein sprach, ließ er sich die Bibel übersetzen. 1177 / 78 fasste er dann den Entschluss sein gesamtes Hab und Gut den Armen zu schenken und arm und mittellos, wie die Apostel, das Wort Gottes zu predigen. Er fand großen Zuspruch in Lyon und bald auch anderen Orts, da er nach seiner Vertreibung aus Lyon 1182 / 83 ein Leben als Wanderprediger begann. Das zentrale und ketzerische Element von Valdes waren seine Forderungen auf das Recht zu predigen, mit dem Kernsatz: „Man muss Gott mehr gehorchen als dem Menschen“ (Apg. 5,29). Damit erklärte er seinen Missionsbefehl direkt von Christus erhalten zu haben, womit niemand, kein Priester, Bischof oder Papst, ihm diesen Auftrag abstreitig machen konnte. Valdes akzeptierte zwar die Kirche und ihre Hierarchie wollte sie aber nicht für sich und seine Gemeinschaft geltend machen. 1184 wurden die Waldenser wegen der praktizierten Laienpredigt als Häretiker verurteilt. Zudem war ihre Ethik nicht nur durch eine einfache Lebensweise bestimmt, sondern auch durch die Ablehnung von Eid und Todesstrafe und die Verweigerung des Kriegsdienstes.5

Die zweite große Ketzergruppe des Mittelalters waren die Katharer, die Mitte des 12. Jahrhunderts entstanden ist. Doch anders als die Waldenser hatten sie sich eine Kirchenorganisation geschaffen mit Bischöfen, Sakramenten, Dogmen, die somit eine regelrechte Gegenkirche zur christlichen Kirche darstellte. Sie stammen wohl von den aus den Balkanregionen kommenden Bogomilen ab und vertraten ebenso wie diese ein dualistisches Weltbild. Dabei schrieben sie nicht Gott die Schöpfung zu, da dieser nichts böses schaffen könne, sondern Satan und nahmen Gott damit die Verantwortlichkeit für das Böse. Für die Katharer sind das Gute und das Böse zwei gleichberechtigte, feindliche Elemente, die nebeneinander existieren und das menschliche Leben bestimmen. Der Mensch in diesem „Spiel“ sei das Werkzeug Gottes, nach dessen Willen der Mensch handle, aber nur weil Gott gegen das Böse angehen müsse. Die Katharer hatten schnell einen immensen Anhang. In den deutschen Gebieten fand man die größten Gruppen in Köln und Flandern, in verschiedenen Städten Italiens hatten sie Anhänger, und besonders groß war die Anzahl in Südfrankreich, im Gebiet zwischen Toulouse und Albi, weswegen sie dort Albigenser genannt wurden. 1208 rief Innozenz III. in Südfrankreich sogar einen Ketzerkreuzzug aus, der sich jedoch bald seiner Kontrolle entzog, dazu jedoch später mehr6.

1.2. Die Vorgehensweisen gegen Ketzer bis 1184

Vom frühen Mittelalter bis zur Stauferherrschaft gab es eigentlich keine Anzeichen für eine Verfolgung oder gar Vernichtung der Ketzer durch die abendländische / lateinische Kirche7. Im ältesten kanonischen Recht war Ketzerei zwar eines der schwerwiegensten Vergehen, auf dem ursprünglich lebenslänglicher Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft stand,. doch bereits seit dem 4. Jahrhundert ist diese Strafe auf „nur“ 15 Jahre reduziert worden, mit der Auflage in dieser Zeit eine entsprechende Buße abzulegen. Danach wurde der „Ketzer“ wieder in die Gemeinde aufgenommen8.

742 dann erließen die Karolinger unter Karlmann ein Gesetz wonach auf die Beobachtung heidnischer Bräuche eine Strafe von 15 Soldi stand und bestätigten somit die Beschlüsse der Synoden von 742 / 44 unter Bonifatius. Um 769 unter Karl dem Großen wird jegliche Zauberei verboten, ohne jedoch bestimmte Strafen festzulegen9. Aber auch wenn entsprechende Vorgaben über Bußstrafen für Ketzer bestanden, kann man nicht behaupten, dass diese auch konsequent angewandt wurden. Im Gegenteil: Ketzer schienen bis ins 11. Jahrhundert gar nicht wirklich wahrgenommen zu werden. So zählt Henry Lea einige Ketzer auf, die bedeutende Persönlichkeiten waren, denen keinerlei Strafen zuteil wurden10, und meint, dass auch noch im 10. Jahrhundert „für die Ketzerei, die immerhin eine gewisse Regsamkeit des Geistes voraussetzt, [...] der Bildungsstand [...] zu tief [war]11.“ Lea geht also davon aus, dass es schlichtweg kaum Ketzer gab und somit zwangsläufig die Repressionen ausbleiben mussten. Da die Untersuchung dieses Tatbestandes nicht Gegenstand dieser Arbeit ist, soll dies nun unbewertet stehen gelassen werden.

Im 11. / 12. Jahrhundert dann schien die Anzahl der Ketzer immer weiter anzusteigen, die größten Gruppen waren, wie bereits angesprochen, die Waldenser und Katharer. Bis ca. zur Mitte des 12. Jahrhunderts versuchte die Kirche die Ketzer eher mit Bekehrungen wieder zurückzuholen, als mit körperlichen Strafen gegen sie vorzugehen. Nur mancher Orts wurden Ketzer zum Tode verurteilt.

1.3. Die Be-und Verurteilung der Ketzer bis zu Innozenz III. (1198- 1216)

Im 9. Jahrhundert wurden im fränkischen Reich nach dem germanischen Rügeprinzip Sendgerichte aufgebaut12, die schon eine Art von Inquisitionsprozess durchführten, den sogenannten Infamationsprozess. Dieser Prozess richtete sich anfänglich nicht nur gegen Kleriker, war dann aber nur noch beim bischöflichen Sendgericht in seinen Hauptzügen verwendet worden13. Klagte eine bestimmte Anzahl ehrenwerter Personen gegen einen Kleriker, erfolgte eine inquisito famae, bei der der Angeklagte sich durch einen Reinigungseid, sofern er einige Eideshelfer hatte, die ihm guten Leumund geben konnten, von seiner Schuld befreien konnte. Gelang der Reinigungseid, wurde er freigesprochen, ansonsten verurteilt14. Das Sendgericht übte seine Tätigkeit dort aus, wo von „exzessiv“ lebenden Geistlichen gehört wurde. Die Aufgabe des jeweiligen Bischofs war es, aufgrund von derlei Gerüchten die betreffenden Orte aufzusuchen. 1184 wurden nun die Aufgaben der Sendgerichtstagungen noch um die Ketzer erweitert. Die Häresie wurde, sowohl ideell als auch materiell, zu einer immer größeren Gefahr für die Kirche. Papst Lucius III. verfasste mit Hilfe von Kaiser Friedrich I. somit 1184 auf dem Konvent von Verona das Edikt Ad abolendam, dass die Vorgehensweise gegen Ketzer regeln sollte15. An der Art des Prozesses änderte sich aber nichts, es fanden nur häufiger Sendgerichtstagungen statt als bisher. Diese Regelung für das Vorgehen gegen Ketzer wurde bis zum 4. Laterankonzil 1215 beibehalten.

Die Dekretalen Innozenz III. von 119916 wurden auch lange Zeit als der Anfang der Inquisitionsverfahren angesehen. So steht dort bspw., dass man bei notorischen Exzessen „per accusationem [...], denuntiationem et inquisitionem“ vorgehen könne. Winfried Trusen stellt dazu fest, dass Innozenz´ Anordnungen alleinig auf der Anwendung des Infamationsprozesses beruhten und dort vor allem die inquisitio famae hervorgehoben wurde17. Eine Neuerung, so Trusen, gebe es nach diesen Dekreten noch nicht, vor allem, da diese Dekrete eindeutig Geistliche zum Gegenstand hatten, keine Ketzer und somit nicht in Verbindung mit einer Ketzerinquisition gebracht werden können. Innozenz hatte den Infamationsprozess sogar in überkommener Weise praktiziert18. Der Infamationsprozess wurde jedoch immer problematischer, da es eigentlich galt, gegen immer mehr Geistliche vorzugehen, diese sich jedoch meistens ohne weiteres genügend Eideshelfer beschaffen und somit einen Reinigungseid leisten konnten. Die entscheidende Wende im Vorgehen Innozenz III. kam 1205. Der Bischof von Agde war wegen eines starken Verdachtes vorläufig suspendiert worden. Innozenz wies nun seine Delegaten an, gegebenenfalls seine Entschuldigung zu prüfen und ihn, wenn sich herausstellte, dass er die Wahrheit gesagt habe, freizusprechen. Ein Reinigungseid wurde hier nicht mehr in Erwägung gezogen19. Nun beginnt sich auf der Basis des Infamationsverfahrens der Inquisitionsprozess zu formieren. Doch ist zu betonen, dass dieses Verfahren nicht mit der Ketzerinquisition gleichzusetzen ist. Innozenz´ Anliegen als Juristenpapst war es durch Untersuchungen die Wahrheit zu finden20. So auch seine Äußerung, er wolle nicht „Unschuldige zusammen mit Schuldigen verurteilen“21. Das Verfahren sah nun folgendermaßen aus22: Aufgrund einer Infamie reiste der Bischof an den betreffenden Ort, daraufhin erfolgte eine Befragung ehrenhafter Zeugen. Ein Verdacht konnte nun nicht mehr mittels Eideshelfer durch einen Reinigungseid getilgt werden, sondern mit Hilfe der inquisitio sollte die Wahrheit durch einen materiellen Beweis, wie z. B. Tatzeugen, herausgefunden werden. Wer allerdings nicht überführt werden konnte, ein Verdacht jedoch weiterhin bestand, hat die Möglichkeit „in dubio pro reo“ durch eine Art Reinigungseid freigesprochen zu werden. Die Folter zur „Wahrheitsfindung“ kannte man noch nicht, dafür bedienten sich die Geistlichen häufig dem ebenso barbarischen Mittel der Gottesgerichte. Hierbei wurde einem Verdächtigen beispielsweise ein heißes Eisen auf das Gesicht gedrückt. Ist er unschuldig verschonte ihn Gott, wenn nicht sollte er gebranntmarkt sein. 1157 wurde dies auf dem Konzil von Reims sogar als Regel für die Fälle aufgestellt, in denen man Ketzerei vermutete23.1212 allerdings wurde die Anwendung von Gottesgerichten von Innozenz III verboten.

1.4.Vom IV. Laterankonzil 1215 bis zum Ende des Albigenserkreuzzuges 1229

Auf dem IV. Laterankonzil 1215 wurden dann größtenteils die früher erlassenen Dekrete, wie „Qualiter et quando“24 (1206) oder „Licet Heli25 “ (1199) bestätigt26. Das Vorgehen gegen Ketzer war somit noch auf Kirchenbann oder Interdikt beschränkt, sowie der Tätigkeit der bischöflichen Sendgerichte. Darüber hinaus wurde noch festgelegt, dass der Beschuldigte anwesend sein musste. Ihm musste auch die Anklageschrift vorgelegt werden, damit er sich angemessen verteidigen konnte. Herbert Grundmann stellt dazu fest, dass vom IV. Laterankonzil an „die Methode gegen Ketzer unverändert so beibehalten worden [ist], wie sie schon vor 1200 gehandhabt [worden war], ohne dass Erfahrungen während des Papats Innozenz´ III. das Konzil zu neuen Maßnahmen veranlasst hätten“27.

Erst mit dem Ende des Albigenserkreuzzuges 1229 sollte sich die Vorgehensweise ändern. Innozenz III. hatte 1209 nach der Ermordung einer seiner Legaten durch einen Ministerialen des Grafen Raimund von Toulouse, zum Kreuzzug nach Südfrankreich gerufen. Dieser Krieg, auf dessen Verlauf hier nicht näher eingegangen werden soll, hatte tiefgreifende Veränderungen gebracht: Zum einen hatte er sich sehr bald zu einem inner-französischen Krieg entwickelt, an dessen Ende die südfranzösischen Territorien dem restlichen Frankreich eingegliedert wurden. Zum anderen wurde 1229 in Toulouse ein Konzil einberufen, auf dem Gregor IX. anordnete in Frankreich „Inquisitoren“ einzusetzen, die die Ketzer aufspüren sollen, doch dazu später mehr.

2. Die Inquisition unter Gregor IX. (1227- 1241) / Der deutsche Inquisitor Konrad von Marburg (gest. 1233)

2.1. Die Inquisition unter Gregor IX.

Die Vorgehensweise der Sendgerichte gegen Ketzer wurde im ersten Viertel des 13. Jahrhunderts immer uneffizienter. Die Bischöfe waren bei vielen Gerichten nicht selbst zugegen sondern schickten Abgesandte. Zudem gab es keine Richtlinien zur Bestrafung28. Auf dem Konzil von Toulouse 1229 begann Gregor IX. sich mit der Ketzerfrage zu beschäftigen. Er verfasste auf der Synode 45 Artikel, von denen 18 zur Ketzerei sind29. In jeder Stadt sollte ein Priester mit zwei bis drei Laien nach Häretikern suchen30 und dem zuständigen Erzbischof, Bischof oder Abt melden. Es durfte jedoch niemand bestraft werden, der nicht durch einen Bischof oder eine andere Kirchenperson verurteilt wurde31. Dies galt jedoch zunächst nur für Frankreich, abgesehen davon, dass für die deutschen Gebiete Konrad von Marburg 1227 eine spezielle Anordnung über das Aufspüren von Ketzern erhalten hatte.

Das erste allgemeine Gesetz verfasste Gregor erst im Februar 123132. Anhänger jeglicher Häresien werden darin verdammt33. Überführte Ketzer, die Buße leisten wollten seien zu lebenslangem Kerker verurteilt34, und wer in irgendeiner Art Umgang mit Ketzern pflegte, solle exkommuniziert werden. Selbst an Kindern von Häretikern sollte die Schuld noch bis in die 2. Generation haften. Über die Formen des Gerichtsverfahrens ließ Gregor IX. auch in späteren Edikten nichts verlautbaren, außer, dass Ketzer zunächst von kirchlicher Seite abgeurteilt sein müssten, um dann dem weltlichen Arm übergeben zu werden35. Als Vollzugsorgane wurden Bischöfe, Einzelpersonen wie Konrad von Marburg, sowie Dominikanerkonvente beauftragt36.

2.2. Eine Kurzbiographie Konrads von Marburg

Geboren wurde Konrad wahrscheinlich im letzten Jahrzehnt des 12. Jahrhunderts in Marburg. Er kam wohl aus einer wohlhabenden Familie, hatte studiert und war ein Mann, dessen Bildung hoch geschätzt wurde37. 1215 wurde er von Innozenz III. zum Kreuzprediger berufen38, war dann im Nordwesten Deutschlands tätig und wurde bald noch zum päpstlichen Schiedsrichter in Halberstadt und Magdeburg bestellt39. Ungefähr seit dieser Zeit trug er den Titel Magister. Einem Orden gehörte er vermutlich nicht an, obwohl er den Prämonstratensern sehr nahe stand. Zwischen 1218 und 1226 taucht er kaum in den Quellen auf, was aber vermutlich an der Quellenlage liegt. Im Frühjahr 1226 erschien er dann am thüringischen Hof und wurde Beichtvater der Landgräfin Elisabeth und Berater des Landgrafen Ludwig IV. 1227 wurde ihm nach dem Tod Ludwigs, durch Gregor IX., die Vormundschaft über dessen Frau Elisabeth übertragen. Am 12. Juni des selben Jahres erhielt er den Auftrag, mit ihm geeignet scheinenden Helfern, gegen die Ketzerei in Deutschland vorzugehen. Wobei allerdings Dietrich Kurze der Ansicht ist, Konrad habe sich diesen Auftrag selbst erteilt40. Trotz allem ging der Auftrag nur dahin, die Ketzer aufzuspüren. Das Richten über sie war noch Sache der bischöflichen Sendgerichte, denen die Ketzer übergeben werden sollten. Erst am 11. Oktober 1231 wurden ihm inquisitorische Aufgaben zuteil. Seine Zeit als Inquisitor war jedoch nicht von langer Dauer: Am 30. Juli 1233 wurde Konrad, im Zusammenhang mit seiner inquisitorischen Tätigkeit, ermordet.

2.3. Konrad, der Kreuzprediger

Unter Innozenz III. wurde die Kreuzpredigt neu organisiert. Es wurden nun in jeder Provinz bestimmte Männer ernannt, die das Kreuzzugsheer rekrutieren sollten. Vorher gab es nur wenige, die damit beauftragt waren41. Konrad von Marburg erhielt, wie schon erwähnt, 1215 den Auftrag zum Kreuzzugsprediger und erlangte, wie Pixton ausführt, schnell große Bedeutung42. Ursprünglich war er für die Diözesen Bremen und Trier zuständig, wirkte 1218 jedoch auch in Mainz und Meißen und in weiten Teile Thüringens43. Die deutschen Kreuzzugsprediger waren keine homogene Gruppe. Die einzelnen Männer wurden aber wegen ihrer Nähe zum radikalen Armutsgebot, zur asketischer Strenge und vor allem ihrer rhetorischen Fähigkeiten wegen ausgewählt44. Die Regularkleriker unter ihnen gehörten jedoch ausnahmslos den Zisterziensern oder Prämonstratensern an. Konrad von Marburg unterschied sich maßgeblich von den meisten anderen Kreuzpredigern: „ Er erscheint weder als Inhaber hoher, mit reichen Einkünften verbundener geistlicher Würden, noch verfügt er über materiellen Rückhalt bei einer bedeutenderen kirchlichen Institution“45. Dies erstaunt natürlich sehr, betrachtet man die weitere Karriere Konrads. Er bestach nicht nur durch seine Predigten, sondern vor allem durch seinen starken religiösen Eifer und seine äußerste Armut. So gab der Zeitgenosse und Zisterziensermönch Cäsarius von Heisterbach, den Konrad auch beauftragte die Heiligenvita Elisabeths zu schreiben, Konrads Leben wie folgt wieder: „ Qui Cunradus, licet uteretur habitu clericorum secularium, nil tamen in hoc [mundo] possidebat neque possidere curabat, non prebendas, non ecclesias seu quaslibet alias dignitates, corpus suum assiduis ieiuniis et multis laboribus affligens et macerans, ne forte, aliis prdicans, ipse reprobus inveniretur “ 46. 1224 verpflichtete sich der Landgraf Ludwig IV. von Thüringen zur Teilnahme am Kreuzzug Friedrichs II., was vermutlich Konrads Verdienst war. Auch wenn ihn zunächst die Kreuzpredigt nach Thüringen geführt hatte, so wendete sich die Landgräfin Elisabeth von Thüringen bald auch in anderen geistlichen Fragen an Konrad von Marburg.

2.4.Konrad, der Beichtvater und Seelenführer Elisabeths von Thüringen

Elisabeth, geboren 1207, Tochter des ungarischen Königs, Gattin des Landgrafen Ludwigs IV. von Thüringen, stammte also aus höchsten Adelskreisen. Sie war zwar einem prunkvollen Leben durchaus nicht abgeneigt, doch zeichnete sie sich „schon als kleines Mädchen durch besondere Frömmigkeit, Demut und Verzichtsleistungen“47 aus. Die im 13. Jahrhundert aufgekommene religiöse Frauenbewegung und die Worte der Bettelmönche übten später auf die junge Frau starken Einfluss aus. Sie bat 1225 den Eisenacher Mönch Rodeger sie zu unterweisen Keuschheit, Demut und Geduld zu üben. Rodeger konnte sie darin bekräftigen ein Leben in freiwilliger Armut nach dem Vorbild des Franz von Assisi zu führen, doch konnte er ihr nicht „den geistlichen Rückhalt bieten, um diese Ideale zu verwirklichen“48. Sie suchte jemanden, der ihr helfen konnte, ihre Standesverpflichtungen mit ihren religiösen Idealen zu verbinden. In dieser Lage tauchte Konrad von Marburg am thüringischen Hof auf, der mit seinen Forderungen nach Armut und strenger Askese ganz dem religiösen Ideal Elisabeths entsprach. 1226 ernannte sie ihn zu ihrem Beichtvater und legte ein Keuschheitsgelübde ab, sollte ihr Mann sterben49. Sie hatte sich allerdings auch zum Gehorsam gegenüber Konrad verpflichtet und sich somit größtenteils seinem Willen unterstellt. Ein Jahr später starb Ludwig IV. auf dem Kreuzzug, und 1228 erteilte Papst Gregor IX. Konrad die Vormundschaft über Elisabeth50. Das Leben Elisabeths unter ihrem Seelenführer Konrad von Marburg war von psychischen und physischen Qualen geprägt. Konrad wollte die Vollkommenheit Elisabeths erreichen und so soll er sie zum Zweck der Buße unter anderem häufig stark gepeitscht und geprügelt haben. Allerdings muss hier angemerkt werden, dass körperliche Qualen seit jeher zu den asketischen Leistungen gehörten, um die Leiden Christi nachzuempfinden. Eine Dienerin von Elisabeth beschrieb, dass sie diese Qualen mit Geduld, sogar mit Freude ertrug51. Zu Elisabeths Gehorsam sagt sie: „So sehr war Elisabeth gehorsam, dass sie, wenn sie Besuch von uns, Isentrud und Guda, erhielt, es nicht wagte, uns ohne Erlaubnis Konrads etwas zu essen zu geben oder mit uns zu sprechen.“52.

Nach heutigem Verständnis ist es sehr schwer nachzuvollziehen, warum sich diese junge Frau derlei Qualen aussetzte. Sie hatte sich Konrad als Seelenführer jedoch bewusst ausgesucht, wusste genau worauf sie sich einließ und dass sie durch ihn mehr als die üblichen asketischen Qualen zu erwarten hätte53. Am Karfreitag 1228 kam es zu einem neuen Gelübde Elisabeths, in dem sie erklärte all dem zu entsagen, wie es das Evangelium gebiete: dem Glanz der Welt, ihrem eigenen Willen und jeglichem Besitz. Letzteres ließ Konrad allerdings nicht zu, da er wollte, dass sie mit ihrem Besitz den Armen Gutes tue und mit ihm in Marburg ein Hospital gründe54. Im Sommer zog sie nach Marburg und lebte dort, im Ende 1228 fertig gebauten Hospital, als einfache Hospizschwester. Sie brauchte ihre ganze Kraft für die Armen - und Krankenfürsorge auf. Zu Beginn ihrer Hospitalzeit traf Konrad noch eine schwerwiegende Entscheidung, die Frage betreffend, mit wem sie leben und ihre Dienstzeit ausüben sollte. Er stellte ihr nur drei Personen an die Seite: einen Laienbruder, der ihre Geschäfte führen sollte, eine fromme Jungfrau und eine taube, unfreundliche Witwe55. Konrad verbot Elisabeth somit den Umgang mit ihren beiden Dienerinnen und Freundinnen, Guda und Isentrud. Dies sollte eine weitere Probe für ihre Standhaftigkeit sein, zudem glaubte Konrad dass die beiden Frauen Elisabeth an ihr früheres Leben erinnerten, was ihr Leiden nur noch erschweren würde56. Die Erschöpfung holte Elisabeth schnell ein: Sie starb im Alter von 24 Jahren am 17. November 1231. Ihre Beziehung zu Konrad war zeitlebens von Furcht vor diesem Mann geprägt57. Doch diese Furcht gehörte auch zu ihrer Vorstellung über Gehorsam einem Menschen gegenüber. So würde diese Furcht die Furcht vor Gott wiederspiegeln58. Allerdings darf die Präsenz Konrads in Elisabeths Leben nicht überbewertet werden. So stellt Wilhelm Maurer fest, dass Konrad gerade in ihren Witwenjahren „sich nur in sehr großen zeitlichen Abständen um sie kümmern“59 konnte, da er noch zusätzlich mit Aufgaben betraut war, die ihn zu Reisen in ganz Deutschland veranlassten. Nach dem Tod Elisabeths war es eine der wichtigsten Aufgaben Konrads ihre Heiligsprechung durchzusetzen. Schon 1235 sprach Gregor IX. sie heilig. Konrad erlebte dies selbst jedoch nicht mehr, da er zu diesem Zeitpunkt bereits tot war.

2.5. Konrad, der Ketzerrichter und Inquisitor Deutschlands

Konrad von Marburg wurde von Gregor IX. am 12. Juni 1227 in Ketzerangelegenheiten angeschrieben und zum Reformator und Visitator für Deutschland bestimmt60. „Inquirere“ darf man hier aber nicht mit dem späteren juristischen Sinn verwechseln. Konrad erhielt nur die Anweisung, die Ketzer aufzuspüren61 und zu denunzieren, wie sie zwei Jahre später, nach dem Konzil von Toulouse auch an andere erging. Am 11. Oktober 1231 wurde dem predicator verbi dei dann von Gregor IX. auch die Jurisdiktion übertragen62. Patschovsky meint dazu, dass damit „die päpstliche Ketzerinquisition [...] in Deutschland, ja überhaupt in Europa, ihren Anfang nahm“63. Konrad schlossen sich bald zwei Gehilfen an: Konrad Tors, ein Dominikaner, und ein Mann namens Johannes, wahrscheinliche ein Laie, dem eine Hand und ein Auge fehlten64. Die Männer behaupteten Ketzer auf anhieb zu erkennen und waren für zahlreiche Feuertode verantwortlich65. Der Wirkungskreis der drei Männer beschränkte sich auf Hessen, den Mittel-und Niederrhein, die Moselregion, das kurkölnische Sauerland, sowie das kurmainzische Erfurt. „[...] Die oberdeutsche Inquisition [wurde] von den Dominikanern [geleitet], [...]zwischen Lippe und Nordsee [waren] die Bischöfe [zuständig]“66.

Eine der Hauptquellen, die die Taten Konrads wiedergibt, ist die Continuatio IV der Gesta Treverorum67. Patschovsky bezeichnet Konrads Wirken als „Schreckensregiment“68 und weiter führt er aus: „Dieses Dreiergespann hat zahllose angebliche oder wirkliche Häretiker auf den Scheiterhaufen gebracht, und es machte an keiner sozialen Schranke halt“69. So scheute Konrad auch nicht davor mächtige Adlige anzuklagen, was 1233 dann seine Ermordung bedeutete. Obwohl Konrad anfangs von Bischöfen und Erzbischöfen unterstützt worden war, bildete sich bald eine Opposition der Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier gegen Konrad, die seinem Inquisitionsverfahren immer missbilligender gegenüberstanden. Sie trauten sich auch nicht beim Papst gegen ihn Einspruch zu erheben, da sie wegen Konrads „hoher Gunst [...] beim Papst, nicht gewagt hätten einen Bruch herbeizuführen“70. Dazu kam, dass die Spannungen zwischen dem Papst und diesen Bistümern immer größer wurden, unter anderem auch wegen unterschiedlichen Auffassungen zur Ketzerpolitik71. Konrad jedoch, unbeirrt von der wachsenden Kritik der Erzbischöfe, sandte indes in den ersten Monaten des Jahres 1233 Gregor IX. Berichte über eine „luziferanische“ Sekte, der der einflussreiche Graf Heinrich von Sayn, „der auf einem Krebs durch die Lüfte zur reiten pflege“, vorstehen würde72. Die Vorstellung Konrads über die Katharer und Waldenser erinnert überhaupt nicht an die Vorstellung, die wir heute von diesen Gruppen haben. Für ihn waren es nicht nur Andersgläubige, sondern Satansdiener, „die einem veritablen Teufelskult frönten mit allen absurden, obszönen und unzüchtigen Begleiterscheinungen, die man noch heutigentags mit dem Vorstellungskreis „schwarze Messe“ verbindet“73. Die Sektenmitglieder seien „Kröten - und Katerverehrer“, die auf Feiern diese Tiere küssten und mit ihnen Geschlechtsverkehr pflegten, zudem träfen sie sich in geheimen und dunkeln Räumlichkeiten74. So schuf sich Konrad auch die Meinung Katharer stamme von Kater ab. Patschovsky stellt dazu fest, dass die Tradition dieser Ketzervorstellung eindeutig aus dem Umfeld der Inquisition Konrads entspringe und er seine Opfer zu entsprechenden Geständnissen gezwungen habe75.

Gregor IX. reagierte auf die Schriften Konrads damit, dass er Konrad am 10. Juni 1233 „mit uneingeschränkten Vollmachen zur Kreuzzugspredigt gegen die Ketzer“ beauftragte76 und zwischen dem 11. und 13. Juni die Briefe Vox in Rama unter anderem an die Erzbischöfe, Friedrich II. und Konrad von Marburg schrieb, die die luziferanischen Initiationsriten enthielten77. Auch der Papst selbst schien immer mehr die Beherrschung zu verlieren. So rief er am 17. Juni den Kreuzzug gegen die Stedinger Bauern aus78 und im Oktober, den dritten Ketzerkreuzzug dieses Jahres, gegen die „heidnischen Prussen“.

Zum Fall des Grafen von Sayn berief der Mainzer Erzbischof Siegfried am 25. Juli 1233 eine Provinzialsynode ein, an der auch König Heinrich (VII.) anwesend war. Siegfried und Heinrich ließen ein Rüge - und Leumundverfahren durchführen, wobei die Zeugen des Grafen von Sayn denen Konrads zahlenmäßig überlegen waren. Es kam zu keiner Einigung, da Konrad sich wehrte die Zeugenaussagen der Gegenpartei anzuerkennen. Auch die Bischöfe wagten nicht sich gegen ihn zu stellen. So wurde die Synode vertagt, und dem Papst sollte Bericht erstattet werden79. Konrad verließ die Synode und begab sich den Weg nach Marburg. Am 30 Juli 1233 wurde er kurz vor seinem Ziel auf offener Strasse ermordet80. Wer dafür verantwortlich war wurde nie herausgefunden.

2.6 Konrads Nachwirken

Auf die Zeit nach Konrads Tod soll hier nur kurz eingegangen werden81.

Als Gregor IX. von der Ermordung Konrads erfuhr war er so erzürnt, dass er zunächst ganz Deutschland verfluchte, das seiner Ansicht nach mit Häresie überwuchert sei. Gregor gestand zwar vorsichtig einige Fehler Konrads ein, verglich seine Taten aber sogar mit denen Christis82. Am 31. Oktober rief er wieder zu einem Kreuzzug auf, doch nur der Hildesheimer Bischof, der Konrad von Marburg schon immer sehr nahe stand, kam dem nach. Die anderen Bischöfe und Landesherren hatten sich vom Kreuzzugsgedanken bereits distanziert. Am 2. Februar 1234 wurde die Synode vom Juli des vorigen Jahres fortgesetzt. Als Ergebnis wurden etliche Menschen, die von Konrad diffamiert worden waren, darunter der Graf von Solms und Graf Heinrich von Sayn, sowie andere Adlige, rehabilitiert. „Mit Konrads Tod“ , so Patschovsky „und der Ordnung [gleichsam] seiner prozessualen Hinterlassenschaft fand eine

Ketzerverfolgung ihr Ende, die ihresgleichen suchte und für die es für mehr als ein Jahrhundert in Deutschland nichts Vergleichbares mehr geben sollte“83. In Deutschland wirkten erst Mitte des 14. Jahrhunderts wieder päpstliche Inquisitoren.

Zusammenfassung

Seit dem 11. / 12. Jahrhundert wuchs mit der gleichzeitig größer werdenden Macht der Kirche sicherlich auch ihre Angst vor Kritikern und Gegnern und damit vielleicht auch die Angst vor dem Verlust dieser Macht. Ob die Anzahl der sogenannten Ketzer ebenfalls stieg, kann nicht genau festgestellt werden, da es damals keine Statistiken darüber gab. Fest steht jedoch, dass die Maßnahmen immer mehr verschärft und konsequent angewandt wurden. Durch Angst und Repressionen sollten die einfachen Bauern und Bürger im Notfall nicht vor Gott, sondern vor dessen „Repräsentanten auf Erden“ erzittern, sollten deren Worte nicht gehört werden. Inwieweit sich die Kleriker wirklich von Gott berufen fühlten und mit festem Glauben und besten Absichten ihr Handeln gerechtfertigt sahen, oder ob dahinter pures Machtkalkül steckte, ist reine Spekulation.

Konrad von Marburg erscheint mir jedenfalls als ein Mann mit tiefstem aber auch fanatischstem Glauben. Er repräsentiert nicht den Klerus, den Waldenser und Bettelmönche ablehnten: er war eigentlich der Geistliche wie diese Gruppen ihn sich vorstellten. Ein Mann der in äußerster Armut lebte, weder Bischof, Abt, noch jemals Priester war. Er schien aus vollster Überzeugung den katholischen Glauben predigen und verteidigen zu wollen, sei es, wenn es um den Kreuzzug ins Heilige Land ging, um die Vervollkommnung der Seele Elisabeths oder um die Verfolgung der Ketzer. Dass er ein brutaler, kranker Sadist und Menschenquäler war ist nach heutiger Auffassung schnell dahin gesagt, doch muss berücksichtigt werden, dass er vor fast 800 Jahren lebte, in einer Zeit, in der alle Menschen, auch die Theologen, einen tiefsitzenden Aberglauben in sich hatten. Die Angst vor der Rückkehr des Antichristen war den Menschen ständig gegenwärtig. Da die Katharer ein dualistisches Weltbild vertraten, das Satan ebensoviel Platz in der Welt einräumte, wie Gott, ist es vielleicht verständlich, dass ein Mann wie Konrad von Marburg derartige Phantasien auf die Katharer projizierte und tatsächlich eine reale Angst vor Satan hatte, der mittels der Katharer auf die Erde kommen würde. Um es mit modernen Begriffen auszudrücken, litt Konrad sicherlich unter Größen - und Verfolgungswahn, selbst unter Zeitgenossen galt er als sozial auffälliger Mensch84.

Doch war er kein Einzelkämpfer, wie unter anderem auch die Reaktionen Gregors IX. zeigten, nur dass er mit mehr Härte und vielleicht auch willkürlicher als andere vorging.

[...]


1 Siehe dazu: Alexander Patschovsky: Zur Ketzerverfolgung Konrads von Marburg, in: DA, Bd. 37, Köln 1981, S.646

2 u.a. Paul Braun: Der Beichtvater der heiligen Elisabeth und deutsche Inquisitor Konrad von Marburg, Weimar 1909; Ludwig Förg: Die Ketzerverfolgung unter Gregor IX. Ihre Herkunft, ihre Bedeutung und ihre rechtlichen Grundlagen, in: Historische Studien, Bd. Nr. 218, Berlin 1932, S.71 ff.

3 Henry Charles Lea: Ursprung und Organisation der Inquisition, in: Geschichte der Inquisition im Mittelalter, Bd. 1, Bonn 1905, S. 62ff

4 Hans-Georg Beck: Vom Umgang mit Ketzern. Der Glaube der kleinen Leute und die Macht der Theologen, München 1993, S. 18

5 Zu den Waldensern u.a.: Ernst Werner / Martin Erbstößer: Ketzer und Heilige. Das religiöse Leben im Hochmittelalter, Berlin 1986, S.152-314; Arno Borst: Lebensformen im Mittelalter, Berlin 1999, S. 106 f

6 Zu den Katharern: Bernd Rill: Die Inquisition und ihre Ketzer, Puchheim 1982, S.29-57; Arno Borst: Die Katharer, Stuttgart 1953; Ernst Werner, Martin Erbstößer (wie Anm. 5), S. 314-397

7 Förg (wie Anm. 2), S. 17

8 Vgl. dazu: Joseph Hansen: Zauberwahn, Inquisition und Hexenprozess im Mittelalter und die Entstehung der großen Hexenverfolgung, in: Historische Bibliothek, Bd. 12, München und Leipzig 1900, S.37

9 Zu den karolingischen Beschlüssen: ebd., S. 63 f

10 Lea (wie Anm.3), S. 243 f

11 ebd. S. 244

12 Hansen (wie Anm.8), S. 102

13 Förg (wie Anm.2), S. 29

14 nach Winfried Trusen: Von den Anfängen des Inquisitionsprozesses zum Verfahren bei der inquisitio haereticae pravitatis, in: Die Anfänge der Inquisition im Mittelalter, hg. von Peter Segl (Bayreuther historische Kolloquien, Bd. 7), Köln 1993, S.40f

15 Das Edikt Ad abolendam u.a. in: Texte zur Inquisition, aus der Reihe: Texte zur Kirchengeschichte, Heft 4, hg. von Kurt-Victor Selge, S. 26-29

16 Register Innozenz III. Bd. 2: Das zweite Ponitfikatsjahr 1199/1200, bearbeitet von Othmar Hageneder / Werner Maleczek / Alfred Strnad ( Publikationen des österreichischen Kulturinstituts in Rom, 2. Abt.: Quellen, 1. Reihe, Bd.2), Böhlau 1979

17 Trusen (wie Anm. 14), S. 42f

18 Winfried Trusen: Der Inquisitionsprozess. Seine historischen Grundlagen und frühen Formen, in: ZRG, kan. Abt. 105, 1988, S. 168-230

19 dazu Trusen (wie Anm. 14), S.45

20 Dietrich Kurze, Anfänge der Inquisition in Deutschland, in: Die Anfänge der Inquisition im Mittelalter, hg. von Peter Segel (Bayreuther historische Kolloquien, Bd. 7), Köln 1993, S.134 ff

21 So am 6. Dez. 1199 in einem Schreiben an den Bischof von Verona: „ Quia vero non est nostre intentionis innoxios cum nocentibus condemnare. “, in: Die Register Innozenz III. (wie Anm. 16), Nr. 219 (228), S. 424 f.

22 nach Trusen (wie Anm. 14), S. 46

23 Lea (wie Anm. 3), S. 342

24 in: Constitutiones Concilii quarti Lateranensis una cum commentariis glossatorum, hg. von Antonius Garcia y Garcia (Monumenta Juris Canonici. Series A: Corpus Glossatorum 2), Vatikanstadt 1981, S. 54 ff.

25 in: Die Register Innozenz III. (wie Anm. 16), Nr. 250 (260), S. 477-480

26 über das 4. Laterankonzil: Constitutiones Concilii quarti Lateranensis (wie Anm.22), dazu: Trusen (wie Anm. 14), S. 47

27 Herbert Grundmann: Religiöse Bewegung im Mittelalter: Untersuchungen über die geschichtlichen Zusammenhänge zwischen der Ketzerei, den Bettelorden und der religiösen Frauenbewegung im 12. und 13. Jahrhundert und über die geschichtlichen Grundlagen der Mystik, Darmstadt 1961, S. 137

28 Förg (wie Anm.2), S. 41

29 Synode von Toulouse u.a. in: Selge (wie Anm. 15), S. 30-34

30 ebd., erster Abschnitt, S. 30: „ Ut in sungulis locis sacerdos unus et tres laici constituantur, qui diligenter inquirant haereticos “

31 ebd., achter Abschnitt, S. 31 „ Ut nemo puniatur tanquam credens, vel haereticos, nisi talis per postestatem ecclesiasticam judicatus “

32 Die Statuten Gregors IX. u.a. in: Selge (wie Anm. 15), S. 41-47

33 „ Excommunicamus et anathematizamus universos hereticos “ , ebd., S. 41

34 „ Si qui autem de predictis [...] redire voluerint [...]in perpetuo carcere detrudantur “, ebd. S. 41

35 Förg (wie Anm. 2), S. 51

36 ebd., S. 57

37 Matthias Werner: Die heilige Elisabeth und Konrad von Marburg, in: Sankt Elisabeth. Fürstin, Dienerin, Heilige: Aufsätze, Dokumentationen, Katalog, hg. von der Philipps-Universität Marburg in Verbindung mit dem Hessischen Landesamt für geschichtliche Landeskunde, Sigmaringen 1981, S.46

38 Nach Cäsarius von Heisterbach: Schriften über die heilige Elisabeth von Thüringen, hg. von Albert Huyskens, in: Die Wundergeschichten des Cäsarius von Heisterbach, hg. von Alfons Hilka, Bd. 3 (Publikationen der Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde 43), Bonn, 1937, S. 351: „ Hic auctoritatem predicandi primum accepit a domino Innocentio papa contra Saracenos, in qua plurimum profecit innumerabiles signans. “

39 Werner (wie Anm. 35), S. 46

40 Kurze (wie Anm. 17), S. 148

41 Paul B. Pixton: Die Anwerbung des Heeres Christi: Prediger des Fünften Kreuzzuges in Deutschland, in: DA, Bd. 34, Köln 1978, S. 166

42 ebd., S. 174 ff.

43 Werner (wie Anm. 37), S. 46 f.

44 Pixton (wie Anm. 41), S. 167 ff.

45 Werner (wie Anm. 37), S. 47

46 Cäsarius von Heisterbach (wie Anm. 38), S.351

47 Werner (wie Anm. 37), S. 48

48 ebd., S. 49

49 Konrad von Marburg schildert dies selbst in seiner Summa Vitae in: Quellenstudien zur Geschichte der heiligen Elisabeth. Landgräfin von Thüringen, hg. von Albert Huyskens, Marburg 1908, S. 156:

„ Duobus annis antequam michi commendaretus, adhuc vivente marito suo, confessor eius, extiti, ipsam querelosam reperiens, quod aliquando fuerit coniugio copulata et quod in virginali flore non poterat presentem vitam terminare. “ ,

50 ebd., S. 157: „ Tandem ipsa marito suo defuncto, dum vestra paternitas eam michi dignum duxisset conmendandam [...].

51 Werner (wie Anm. 37), S. 58

52 ebd., S. 58

53 ebd., S. 46

54 Summa Vitae (wie Anm. 49), S. 157 f: „ Et in ipso Parasceve, cum nundata essent altaria [...] , presentibus quibusdam fratribus, parentibus et pueris et proprie voluntati et omnibus pompis muni et hiis, que salvator mundi in ewangelio consulit relinquendo rennuntiavit. Et cum possessionibus renuntiare vellet, ipsam retraxi tum propter redenda debita mariti sui, tum propter egenos, quibus volui de hiis, que pertinebant ad eam ratione dotis, subveniri. Quo factoipsa videns se a tumultu seculi et gloria mundana illius terre, in qua vivente marito suo gloriose vixerat, posse absorberi, me licet invitum secuta est Marpurc, quod fuit in ultimis terminis viri sui. Ibi in opido construxit quoddam hospitale, infirmos et debiles recolligens. “

55 Summa Vitae (wie Anm. 49), S. 158: „ Ego autem videns eam velle proficere, omnem superfluam ei amputans familiam tribus personis iussi eam esse contentam, quodam converso, qui negocia sua peregit, virgine religiosa valde despectabili et quadam nobili vidua surda et valde austeram ad patientiam excitaretur. “

56 Werner (wie Anm. 35), S. 58

57 hier wäre beispielsweise zu nennen, wie Elisabeth einmal aufgrund eines unvorhergesehenen Besuches der Markgräfin von Meißen, nicht an Konrads Predigt teilnehmen konnte. Für Konrad war dies ein Skandal und er wollte sogar die „Seelenführung“ Elisabeths seinerseits beenden. Die Schilderung u.a. bei Cäsarius (wie Anm. 38), S. 359f. Cäsarius schildert Conrad darin als „sicut omnes novimus, homo rigidus et austerus, und a multis timebatur, maxime propter auctoritatem a summo apostolico sibi concessam, quam exercere non neglexit.“

58 Irmingard, Dienerin Elisabeths, schilderte diese Worte Cäsarius wie folgt wieder (wie Anm. 38), S. 375: „Si hominem mortalem tantum timeo, quantum Deus omnipotens timendus est, qui est dominus et iudex omnium.“

59 Wilhelm Maurer: Zum Verständnis der heiligen Elisabeth von Thüringen, in: Zeitschrift für Kirchengeschichte, hg. von Hans Campenhausen / Karl Fink / Peter Meinhold / Ernst Wolf, vierte Folge, Bd 1953 / 54, S. 18

60 MGH Epp. saec. XIII 1, S. 277, Nr. 362: „ Sollicitudinem tuam, quam diligenter intendis ad investigandum in partibus Theutonie pravitatis heretice sectatores, in Domino comendamus, dum pestis huiusmodi, quanto serpit occultius, tanto gravius vineam Dominicam in simplicibus demolitur. Quia vero efficacius procedere poteris ad heresim de illis partibus abolendam, si aliqui a te fuerint in partem huius sollicitudinis evocati, districte tibi per apostolica scripta mandamus, quatinus assumtis ad eandem sollicitudinem quos noveris expedire, diligenter et vigilanter inquiras heretica pravitate infectos in partibus memoratis, ut per illos ad quos pertinet zizania valeat de agro Domini extirpari. “

61 inquirere aliquem in ursprünglichen Sinn: forschen / suchen nach jemandem

62 Der Auftrag ist ediert von Kurze (wie Anm. 17), nach der Vorlage des Rommersdorfer Briefbuchs (Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 162 Nr. 1401), S. 190-193

63 Patschovsky (wie Anm. 1), S. 644; Förg (wie Anm. 2) sah dies nicht so, S.71 ff

64 Continuatio IV der Gesta Treverorum, in: MGH SS 24, S. 400: „[...] et ministri eius Conradus quidam cognomento Tors et Iohannes carens uno oculo et una manu, qui duo ex hereticis conversi fuisse ferebantur. “

65 Bernd-Ulrich Hergemöller: Krötenkuss und schwarzer Kater. Ketzerei, Götzendienst und Unzucht in der inquisitorischen Phantasie des 13. Jahrhunderts, Warendorf 1996, S. 3f

66 ebd., S. 8

67 Continuatio IV der Gesta Treverorum ( wie Anm. 64), S. 400-402

68 Patschovsky (wie Anm. 1), S. 646

69 ebd., S. 649

70 Förg (wie Anm. 2), S. 76

71 Hergemöller (wie Anm. 65), S. 12f

72 ebd., S. 11ff

73 Alexander Patschovsky: Konrad von Marburg und die Ketzer seiner Zeit, in: Sankt Elisabeth. Fürstin, Dienerin, Heilige: Aufsätze, Dokumentationen, Katalog, hg. von der Philipps-Universität Marburg in Verbindung mit dem Hessischen Landesamt für geschichtliche Landeskunde, Sigmaringen 1981, S.74

74 vgl. dazu: Patschovsky (wie Anm. 73), S. 70-73, Hergemöller (wie Anm. 65), S. 11ff

75 Patschovsky (wie Anm. 1), S. 653

76 Hergemöller (wie Anm. 65), S. 14

77 Vox in Rama: MGH Epp. saec. XIII / 1, 37 ff, S. 433 ff

78 zu den Stedingern: Rolf Köhn: Die Stedinger in der mittelalterlichen Geschichtsschreibung, in : Niedersächsisches Jahrbuch, Nr. 63, 1991, S. 139-202

79 zur Synode u.a.: Hergemöller (wie Anm. 65), S. 15; Förg (wie Anm. 2), S. 80ff

80 Zur Ermordung: Paul Braun (wie Anm. 2), S. 348 f; Cäsarius (wie Anm. 38), S. 353

81 ausführlicher u.a. Hergemöller (wie Anm. 65), S. 16ff

82 ebd.

83 Patschovsky (wie Anm. 1), S.689f

84 Hergemöller (wie Anm.65), S. 11

Final del extracto de 16 páginas

Detalles

Título
Die Anfänge der Inquisition / Konrad von Marburg
Calificación
1,5
Autor
Año
2001
Páginas
16
No. de catálogo
V105666
ISBN (Ebook)
9783640039524
Tamaño de fichero
460 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Anfänge, Inquisition, Konrad, Marburg
Citar trabajo
Bettina Sonja Ohler (Autor), 2001, Die Anfänge der Inquisition / Konrad von Marburg, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/105666

Comentarios

  • visitante el 3/7/2003

    spannendes Thema.

    Es ist sehr schön, dass sich jemand auch mal mit Regionalgeschichtlichen Themen beschäftigt.

  • visitante el 3/7/2003

    Sehr Gut.

    Die Autorin hat sich sehr ernsthaft mit dem Thema beschäftigt. Sie schafft es, trotz der Komplexheit des Themas, einen guten Einblick in Thematik zu geben.

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Título: Die Anfänge der Inquisition / Konrad von Marburg



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