Sexuelle Gewalt gegen Jungen. Unterstützungs- und Präventionsansätze in der Sozialen Arbeit


Thèse de Bachelor, 2020

54 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung

1. Ausgangssituation und Problemstellung der Arbeit
1.1 Ausgangssituation und Ziel
1.2 Hintergrund und Aktualität des Problemfeldes
1.3 Fragestellung und Ziele der Arbeit

2. Definition und Abgrenzung von Schlüsselbegriffen
2.1 Sexuelle Gewalt
2.2 Prävention gegen sexuelle Gewalt
2.3 Jungen*
2.4 Rechtliche Rahmenbedingungen

3. Methodik der Datenerhebung und Datenauswertung
3.1 Setting der Experteninterviews
3.2 Entwicklung und Vorstellung des Interviewleitfadens
3.3 Durchführung der Interviews und Expertenauswahl
3.4 Transkription und Verwendung der Experteninterviews
3.5 Methodik der Datenauswertung
3.6 Ergebnisdarstellung

4. Analyse der Fachberatungsstellen für Jungen* in Berlin
4.1 TWG Male e.V. des EJF e.V
4.2 Tauwetter, vereint gegen sexualisierte Gewalt e.V
4.3 Strohhalm e.V
4.4 Weitere Akteure im Bundesland Berlin

5. Ergebnisse der Analysen
5.1 Fachberatungsstellen
5.2. Ergebnisse der Interviews
5.3. Thesen

6. Fazit

Literaturverzeichnis

Quellenverzeichnis

Anhänge

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Einleitung

Das Thema der vorliegenden Arbeit wurde gewählt, da es ein Thema ist, welches in Ausbildung und Studium der Sozialen Arbeit oft nicht ausreichend behandelt wird. Dies vor dem Hintergrund, dass gerade in der Sozialen Arbeit, ob im Jugendamt im Bereich des Kinderschutzes, als Sozialarbeiter*in einer ambulanten oder stationären Jugendhil­feeinrichtung oder bei der Arbeit in einer Fachberatungs- oder Beratungsstelle, Wissen über Täterstrategien, Anzeichen zur Erkennung von sexueller Gewalt, sowie das Wissen über präventive Maßnahmen und deren Ausgestaltung und Umsetzung in der täglichen Arbeit z.B. mit Schutzkonzepten oder präventiven Projekten genauso unabdingbar ist, wie Handlungsfähigkeit und Haltung, wichtige Voraussetzungen sind, um für die Betroffe­nen von sexueller Gewalt angemessen in deren Sinn agieren und reagieren zu können. Der Fokus meiner Arbeit liegt dabei auf der Untersuchung der Möglichkeiten und Voraus­setzungen um Jungen*, die sexuelle Gewalt erlebt haben, Hilfe und Unterstützung zu­kommen zu lassen.

Zu diesem Zweck habe ich drei Forschungsfragen entworfen, deren Beantwortung ich durch die Führung von Experteninterviews nach Meuser und Nagel und einer grundle­genden Analyse von in Berlin vorhandenen Fachberatungsstellen nachgehen will. Beginnend mit der Darstellung der angewandten Methodik, folgt dieser eine Definitions­klärung und eine Abgrenzung von Begriffen, die für diese Bachelorarbeit wichtig sind. Im Hauptteil geht es um die Analyse der in Berlin bestehenden Fachberatungsstellen für betroffene Jungen*, die sexuelle Gewalt erlebt haben, sowie der Herausfilterung fehlen­der Aspekte bei Präventionsmaßnahmen in diesem Themenkomplex. Des Weiteren flie­ßen die Ergebnisse aus den von mir geführten Interviews, sowie der genutzten Literatur, in Thesen ein, die ich nach dem 6-stufigen Verfahren nach Mühlfeld formuliere, bevor ich die Arbeit mit dem Fazit beende.

Ich beschränke mich auf das Bundesland Berlin, da eine bundesweite Analyse der Fach­beratungsstellen, die von sexueller Gewalt betroffene Jungen* unterstützen und die Aus­wertung von spezifischen Präventionsmaßnahmen über Berlin hinaus, für diese Ba­chelorarbeit zu weit führen würden.

Die gendergerechte Sprache in Form von * wird bevorzugt angewendet, zudem ver­wende ich den Begriff „Betroffener“ statt des Wortes, „Opfer von...“, da ich das Wort Opfer als erneut stigmatisierend empfinde.

1. Ausgangssituation und Problemstellung der Arbeit

1.1 Ausgangssituation und Ziel

Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist ein gesellschaftliches Problem, denn auch wenn dies eine unangenehme Wahrheit ist, die viele Präventionsangebote, auch in Berlin, nicht gerne in den Fokus stellen, finden die meisten Übergriffe sexueller Gewalt in den Familien und ihrem unmittelbaren sozialen Umfeld statt. Die Täter*innen sind da­bei keinesfalls unbekannt, sondern stehen oft in direkter Beziehung zu den Betroffenen. Die Zahlen der Landeskriminalämter unterstreichen dies leider deutlich.

Die Problematik muss also auf verschiedenen Ebenen angegangen werden, durch Auf­klärung von Kindern und Jugendlichen zu Themen wie Selbstbestimmung und Sexuali- tät1 ; der Unterstützung des direkten Umfeldes2 ; die Fortbildung von Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten3 ; der gesellschaftliche Umgang mit dem Thema bis hin zur besseren Sensibilisierung und Weiterbildung für Entscheidungsträger in Jugend­ämtern, bei Gerichtsverhandlungen oder den Anamneseprozessen in Kliniken und bei niedergelassenen Praxen. Es bedarf einer Verbesserung der Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche4, der Hinterfragung von althergebrachten, traditionellen Rollen­bildern gerade im Hinblick auf das Rollenbild von Jungen*; der Schaffung von Schutz­konzepten in allen Bereichen, in denen mit Kinder und Jugendlichen gearbeitet wird; sowie dem Beleuchten von blinden Flecken in der vorhandenen Angebotsstruktur.

Das Ziel ist es, durch die Auswertung der genutzten Literatur und den mit den Fachbe­ratungsstellen geführten Interviews, einen Überblick über die in Berlin vorhandenen Fachberatungsangebote für Jungen*, die Betroffene von sexueller Gewalt wurden, zu erhalten und daraus ferner abzuleiten, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, da­mit sich Jungen* in Hilfeangebote eingliedern lassen und ihr Schweigen brechen.

Daneben soll die Arbeit eruieren, welche Angebote oder Projekte in Berlin fehlen und welche Aspekte betrachtet und ergänzt werden müssen, um Jungen* besser vor sexuel­ler Gewalt zu schützen und zu unterstützen.

1.2 Hintergrund und Aktualität des Problemfeldes

Die in den letzten Monaten publik gewordenen größeren, erneuten Fälle von Kindes­missbrauch an Kindern in den Fällen von Staufen, Lügde oder Bergisch-Gladbach und die mediale Berichterstattung haben den gewohnten reflexartigen Aufschrei der Empö­rung, den Ruf nach mehr Schutz für Betroffene und härtere Strafen für Täter*innen von Gesellschaft bis hin zur Politik nach sich gezogen. Nichtsdestotrotz ist sexueller Miss­brauch ein alltägliches und unterschätztes Problem, welches aber im Alltag nicht im Fo­kus der Gesellschaft steht, dabei sprechen die Zahlen der Landeskriminalstatistiken bun­desweit jedes Jahr aufs Neue eine deutliche Sprache, aber sie müssen öfter erwähnt werden, um das Thema auch ins alltägliche Bewusstsein aller gesellschaftlichen Akteure zu holen.

Allein im Land Berlin gab es 2019 807 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern (schutzbefohlene Kinder inklusive) nach § 176 StGB, welches 22 Fälle je 100.000 Ein­wohner bedeutet. Darin enthalten sind Taten nach § 176 StGB (sexueller Missbrauch von Kindern), § 176a StGB (schwerer sexueller Missbrauch von Kindern) und Taten nach § 176b StGB (sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge)5. 77 Fälle von Miss­brauch von Jugendlichen nach § 182 StGB (Sexueller Missbrauch von Jugendlichen); 30 Fälle von Missbrauch von Schutzbefohlenen nach § 174 StGB (Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs-, oder Betreuungsverhältnisses). 592 Fälle von Kinderpornografie nach § 184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder­pornografischer Schriften) und 91 Fälle von Jugendpornografie nach § 184 StGB (Ver­breitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften) (vgl. Kriminalstatistik BKA, 2019; vgl. dejure.org).

Jeder einzelne dieser Fälle von sexueller Gewalt gegen Kinder ist einer zu viel. Das Hauptproblem von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist wie eingangs er­wähnt, dass die meisten Fälle im familiären Umfeld oder sogar direkt in der Familie auftreten und von außen nur begrenzt Möglichkeiten greifen, frühzeitig Anzeichen zu erkennen und entsprechende Hilfen zu installieren. Daher ist es umso wichtiger, Familien von Anfang an zu begleiten, z.B. durch einen Begrüßungsdienst für werdende Eltern; in den Jugendämtern im Bereich der Hilfen zur Erziehung und dem Kinderschutz, aber auch, dass in den ambulanten wie stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugend­hilfe, bei Kinderärzt*innen, Lehrer*innen oder Erzieher*innen ein Bewusstsein für das Problem und Handlungsfähigkeit geschaffen wird.

1.3 Fragestellung und Ziele der Arbeit

Ausgehend von meiner Frage: „Was braucht es präventiv, damit Jungen*, die Betroffene von sexueller Gewalt wurden, besser erkannt werden können, um sie in Hilfeangebote einzugliedern?“ stellen sich mir folgende Fragen, denen ich in der Bachelorarbeit nach­gehen will und welche als Forschungsfragen in den geführten Interviews den Fachbera­tungsstellen gestellt wurden.

Forschungsfrage 1: Wie kann man Jungen* besser vor sexueller Gewalt schützen?

Forschungsfrage 2: Welche Anzeichen oder Merkmale gibt es im Verhalten von Jun­gen* (und Mädchen*), die es ermöglichen sie als Betroffene zu identifizieren?

Forschungsfrage 3: Wie kann man speziell Jungen* helfen, sich zu öffnen und das Schweigen zu brechen?

Ich konzentriere mich bei der Beantwortung dieser Forschungsfragen auf die Analyse der bestehenden Fachberatungsstellen in Berlin für Jungen*, die Betroffene sexueller Gewalt wurden, der genutzten Literatur und den mit den folgenden Fachberatungsstellen Strohhalm e.V., Tauwetter e.V. und dem EJF (TWG Male) geführten Interviews, die durch ihre Arbeit als Experten fungieren.

Anhand der vorhandenen Fachliteratur möchte ich einen Überblick über Möglichkeiten der Hilfe für Jungen* erhalten und zusammen mit den daraus und aus den geführten Interviews gewonnenen Erkenntnissen, möchte ich ableitend Thesen erstellen, welche Bedingungen es braucht, um Jungen* besser zu erreichen und sie in diese bestehenden Hilfeangebote zu integrieren.

Dazu werden die Analyseergebnisse der Interviews und der Fachliteratur nach Katego­rien sortiert. Im abschließenden Fazit leite ich aus diesen ein Resümee ab und beant­worte somit die Forschungsfragen.

2. Definition und Abgrenzung von Schlüsselbegriffen

2.1 Sexuelle Gewalt

Generell ist jeder versuchte oder vollendete sexuelle Akt und auch alle Handlungen, die gegen die sexuelle Selbstbestimmung gerichtet sind, auch wenn sie ohne direkten Kör­perkontakt stattfinden, als sexuelle Gewalt zu definieren (vgl. Fegert, 2015, S. 43; Schlingmann, 2016, S. 11). In den Richtlinien des amerikanischen National Center for Disease Control and Prevention lässt sich eine noch genauere Unterscheidung zwischen direktem Körperkontakt z.B. penetranteren Handlungen und Handlungen mit sexuellem Kontakt und dem ohne direkten Körperkontakt als „enge und „weite“ Definitionen finden (vgl. Herzig, 2011, S. 10; Goldbeck, 2017, S. 9), z.B. die Aussetzung des Kindes gegen­über sexuellen Aktivitäten wie z.B. Pornografie (vgl. Fegert, 2015, S. 44). Dem fügt der Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für den sexuellen Missbrauch in Deutschland noch den Fakt des Willens hinzu, indem es heißt, dass jede sexuelle Hand­lung, die gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der es aufgrund körper­licher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann, als sexueller Missbrauch (vgl. UBSKM, 2017) gilt und so sexuelle Übergriffe mit dem Zusatz, dass sie gegen den Willen der Betroffenen geschehen, verbindet. Dadurch wird zwischen zwei Merkmalen unterschiede, der sexuellen Gewalt, die eine sexuelle Handlung an dem Kind beinhaltet und der ausdrückliche Zwang des Betroffenen gegen dessen Willen sexuelle Handlungen an ihm zu vollziehen zu lassen. Zudem wird zwi­schen den Begriffen sexueller Gewalt und sexueller Missbrauch (vgl. Bange, 2002, S. 47f) unterschieden. Nach Bange wird mit dem Begriff sexuelle Gewalt, die Gewalt gegen die Betroffenen betont, welche den Gefühlen der Betroffenen näher kommt (vgl. Bange, 2002, S. 48). Unterscheidend verweist Bange beim Begriff sexueller Missbrauch darauf hin, dass es verschiedene Formen der Gewalt gegen Kinder gibt und sich die sexuelle Form nicht grundsätzlich von der nicht-sexuellen Form unterscheidet (vgl. Bange, 2002, S. 48).

Abschließend kann festgehalten werden, dass es im wissenschaftlichen Diskurs ver­schiedene, aber keine abschließende Definition für die Definierung von sexuellem Miss­brauch an Kindern gibt (vgl. Bange, 2002, S. 48; Andresen, 2018, S. 68), sondern sich in verschiedenen Berufsfeldern verschiedene Erklärungsansätze finden lassen (vgl. Her­zig, 2011, S. 10). Alle vorhandenen Definitionen werden jedoch den in der Realität vor­kommenden Fällen nicht gerecht (Unterstaller, 2006). Einigkeit herrscht jedoch darüber, dass durch Drohungen oder körperliche Gewalt erzwungene sexuelle Handlungen als sexueller Missbrauch bezeichnet werden können (vgl. Bange, 2002, S. 49) und generell mit sexualisierter Gewalt, vor allem Macht- und Erniedrigungsverhältnisse bezeichnet werden (vgl. Bundschuh, 2010, S. 8f).

2.2 Prävention gegen sexuelle Gewalt

Das Wort Prävention leitet sich von dem spätlateinischen Wort „praeventio“ ab (vgl. Du­den, 2020) und darunter versteht man, organisierte Anstrengungen zu unternehmen, um sexuelle Gewalt gegen Kinder- und Jugendliche zu unterbinden (vgl. Fegert, 2014, S. 352). Dabei ist in Deutschland immer noch eine Diskrepanz zwischen dem Ausmaß von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendlichen und dem aufgebrachten Investment in Prävention (vgl. Röhrig, 2016, S. 4) festzustellen.

Prävention wird ferner in primäre, sekundäre und tertiäre Prävention unterschieden. Die primäre Prävention hat den Zweck, die Tat zu verhindern, während es bei der sekundä­ren Prävention darum geht, sexuellen Missbrauch frühzeitig aufzudecken und ihn zu be­enden. Bei der tertiären Prävention bildet die Unterstützung, Beratung und Therapie der Betroffenen, um die Minimierung der negativen Folgen zu lindern, den Mittelpunkt der unternommenen Präventionshandlungen (vgl. Amann, 1998, S. 657).

Es gibt vier verschiedene Ansatzpunkte für präventive Maßnahmen gegen sexuellen Missbrauch:

(1) Unterrichtseinheiten in Form von Sexualpädagogik, welche sich an Kinder als po­tenziell Betroffene wenden;
(2) Fortbildungen für Eltern und Fachkräfte, die sich an Erwachsene und nicht-miss- brauchte Bezugspersonen wendet;
(3) Täterarbeit z.B. im Projekt „Kein Täter werden!“ der Charité und
(4) strukturelle Veränderungen, die es Täter*innen erschweren Jungen* und Mädchen* näherzukommen (z.B. Führungszeugnisse, Einstellungsfragen zum Thema Umgang mit sexueller Gewalt, etc.), um so Übergriffe bereits im Vorfeld zu verhin­dern (vgl. Kindler, 2011, S. 37).

Präventionsarbeit hat also den Sinn, einerseits Kinder über sexuellen Missbrauch zu in­formieren (vgl. Helming, 2011, S. 28), sie aber andererseits nicht zu verstören oder gar zu belasten (vgl. Helming, 2011, S. 29). So fanden 55% der Befragten der DJI-Studie „Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Institutionen“ (vgl. Deutsches Jugend­institut e.V., (2011): Seite 135) institutionsweite Angebote für Kinder und Jugendliche zu schaffen als elementar. Ein weiterer Baustein in der Prävention ist die Qualifizierung und Sensibilisierung von pädagogischem Fachpersonal (vgl. Helming, 2011, S. 132). Dafür sprachen sich 6% der Befragten der DJI-Studie aus. Zudem gaben 5% der Befragten an, es brauche darüber hinaus konkrete Handlungsleitlinien für den Einzelfall, etwa durch Schutzkonzepte oder Ablaufpläne (vgl. Helming, 2011, S. 132).

[...]


1 Durch z.B. Präventionsprogrammen in Kindergärten, Schulen, etc.

2 Durch z.B. Hilfeangebote in Familienzentren oder Fachberatungsstellen

3 Damit eine Sensibilisierung beim Thema sexuelle Gewalt eintritt; diese Personengruppe Checklisten und Handlungsleitlinien an die Hand bekommt, um handlungsfähig zu sein und zu bleiben, Schutzkonzepte zu leben und Erkennungsmerkmale richtig zu deuten.

4 z.B. durch durchgängige Projekte und Angebote in allen Altersstufen

5 Diese bilden einen Schwerpunkt im StGB §174-184j - Besonderer Teil - Strafen gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Fin de l'extrait de 54 pages

Résumé des informations

Titre
Sexuelle Gewalt gegen Jungen. Unterstützungs- und Präventionsansätze in der Sozialen Arbeit
Université
Protestant University of Applied Sciences Berlin
Note
1,0
Auteur
Année
2020
Pages
54
N° de catalogue
V1059681
ISBN (ebook)
9783346479921
ISBN (Livre)
9783346479938
Langue
allemand
Mots clés
Soziale Arbeit, sexuelle Gewalt gegen Jungen, Prävention, sexuelle Gewalt, Unterstützung, Männer, Jungen, Schweigen, Erkennung von Betroffenen Jungen*
Citation du texte
Daniel Rath (Auteur), 2020, Sexuelle Gewalt gegen Jungen. Unterstützungs- und Präventionsansätze in der Sozialen Arbeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1059681

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