Die Diskursethik von Jürgen Habermas


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 1996

13 Pages, Note: 2


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Zwei Vorüberlegungen
1.1 Was ist ein normativer Ansatz?
1.2 Kognitivismus vs. Metaethik

2 Zum Begründungsprogramm der Diskursethik
2.1 Grundlegende Voraussetzungen der Diskursethik
2.2 Zwei Ebenen der Kommunikation
2.3 Präsuppositionen und die ideale Sprechsituation
2.3.1 Die logische Ebene der Produkte
2.3.2 Die dialektische Ebene der Prozeduren
2.3.3 Die rhetorische Ebene der Prozesse
2.4 Zur Gültigkeit einer Norm

3 Das Diskursprinzip in Anwendung auf den Rechts- staat und die demokratische Grundordnung

4 Zusammenfassung und Kritik

5 Literaturverzeichnis

.1 Zwei Vorüberlegungen

Im Folgenden möchte ich zwei Vorüberlegungen voran schicken, um anzudeuten, welche Absichten Jürgen Habermas mit seiner Diskursethik verfolgt. Anfangs möchte ich darstellen welches Erkenntnisinteresse ein normativer Ansatz, wie zum Beispiel die Diskursethik, anstrebt. Daraufhin wird klar, in welcher Tradition stehend man den diskursethischen Ansatz begreifen kann, wenn man diese den metaethischen Skeptikern gegenüberstellt.

1.1 Was ist ein normativer Ansatz?

Bei einem kurzen Überblick über die Geschichte der Ethik fällt auf, daß sämtliche Ansätze, mehr oder weniger scharf, in zwei Klassen von einander abgegrenzt werden können. Zum einem erkennt man das Bemühen, moralisches Handeln und die herrschende Praxis der moralischen Urteilsfindung in seinem Ist-Zustand zu beschreiben. Hierbei handelt es sich um einen deskriptiven Ansatz, welcher in erster Linie theoretisches Erkenntnisinteresse befriedigt.1 Der Ethiker begibt sich in die Position eines Beobachters, um von dieser Position wertfrei die Vorstellungen einer Gesellschaft über Moral und Moralität zu erfassen. Zum anderen wird versucht kritisch Stellung zu beziehen und Methoden zur moralischen Urteilsfindung anzubieten. Es wird ein System mit präskriptivem Charakter vorgeschlagen, daß heißt eine Handlungsperspektive, die ein Sollen vorschreibt. Um die präskriptive Rolle zu begründen, wird auf eine Norm zurückgegriffen, die, ob sie nun teleologischer, verfahrenstechnischer oder prinzipiengebender (in Form einer Handlungsmaxime) Natur ist, wiederum rational begründet werden muß. Eine Norm erhebt einen Anspruch auf Allgemeingültigkeit, den sie nur erheben kann, wenn sie eine kontextunabhänige Regel oder Richtschnur darstellt. An dieser Stelle wird ersichtlich, daß die jeweils angestrebte Vorstellung des Begriffs der Rationalität tragenden Einfluß auf die Ausrichtung eines normativen Ansatzes hat. Das wird auch im weiteren Verlauf bei der Diskursethik von Habermas deutlich werden.

Zusammenfassend kann man festhalten, daß ein normativer Ansatz versucht, auf vernunftgeleitetem Wege einen nicht widerlegbaren (im Sinne von Argumentativ überzeugend) Fixpunkt heraus zu arbeiten, an dem eine vollständige Ethik aufgehängt werden kann, die es ermöglicht zu einem moralischen Urteil gelangen. Das Erkenntnisinteresse ist also praktischer Art, nicht theoretischer, wie bei dem deskriptiven Ansatz.2

1.2 Kognitivismus vs. Metaethik

Habermas verteidigt „...den kognitivistischen Ansatz der Ethik gegenüber den metaethischen Ausweichmanövern der Wertskeptiker...“3. Der kognitivistische Ansatz sucht aus einem Aufklärungsgedanken heraus mit einer Verfahrensratio- nalität antworten auf praktische Fragen, anders als die Metaethik, die deskriptiv vorgeht und die „Wahrheitsfähigkeit“ praktischer Fragen ablehnt. Dem gegen- über hat Habermas ein praktisches Erkenntnisinteresse, und verteidigt diese Position mit Hilfe der Beobachtungen von P.F. Strawson4. Ausgehend von dem Gefühl der Verletztheit, welches von einer zweiten Person, die unmoralisch handelt, ausgelöst wird, wird deutlich, daß, wenn wir es bei der zweiten Person mit einem voll zurechnungsfähigem Subjekt zu tun haben, nur mit einer performativen Einstellung moralische Erscheinungen als solche wahrnehmen können. Wenn ich eine objektive Position eines neutralen Beobachters einnehme, kommt kein Gefühl der Verletztheit auf, daß mir indirekt die unmoralische Handlung der zweiten Person anzeigt. So gilt auch für den Moralphilosophen, der sich mit dem Problem wissenschaftlich befaßt: Nur aus der Teilnehmerperspektive erschließen sich moralische Erscheinungen in ihrer ganzen Komplexität. „Empiristische Ethiken können auch dann, wenn sie wahr wären, einen aufklärenden Effekt nicht erzielen, weil sie die Intuitionen der Alltagspraxis nicht erreichen:...“.5

Wenn sich Moral aus der Teilnehmerperpektive ausreichend erschließt, steht des weiteren die Frage im Raum, warum dies nur mit einem normativen Ansatz der Ethik gelingen kann. Moralisch motivierte Gefühle werden erst durch das Existieren von, für eine ganze soziale Gruppe geltende, Normen geboren. Eine aus der Teilnehmerperspektive entwickelte Ethik ohne zu Grunde liegende Normativität hätte keine praktischen, das soziale Leben ermöglichende, Folgen. Sie wäre eher, wenn überhaupt dekonstruktivistischer Natur.

2 Zum Begründungsprogramm der Diskursethik

Die Diskursethik besitzt, in kognitivistischer Tradition stehend, einen normativen Anspruch. Dieser Anspruch auf normative Geltung wird von Habermas durch ein Begründungsprogramm untermauert, daß ich im Folgenden vorstellen möchte.

2.1 Grundlegende Voraussetzungen der Diskursethik

Wie in dem AusdruckDiskursethik bereits angelegt, liegt das Arbeitsfeld dieser Theorie in dem Bereich der Kommunikation. Im Gegensatz zu John Rawls, der auch im Denken des Einzelnen einen kommunikativen Akt sieht, läßt Habermas die Vorstellung einer monologischen Kommunikation aus seiner Theorie außen vor, wie in seinem Universalisierungsgrundsatz noch deutlich wird.6 Da moralische Fragen erst innerhalb einer sozialen Gemeinschaft Relevanz erlagen, gilt es diese Problemstellungen unter Einbeziehung der gesamten Gemeinschaft aufzulösen. So erlangt der Begriff der Intersubjektivität zentrale Bedeutung. Erst mit der Interaktion der Subjekte bekommt Normativität einen funktionalen Sinn, sie regelt das Zusammenleben einer Menge von Individuen. Wenn man allen Individuen ein Interesse an einem geregelten Zusammenleben unterstellt, liegt es nahe, daß es nicht dem Einzelnen überlassen sein kann, wann eine Handlung, sei es nun seine Eigene oder die einer zweiten Person, moralisch ist und welche handlungskoordinierende Norm Gültigkeit beanspruchen kann. Die Diskursethik ist eine kommunikative Ethik, das heißt erst die Verständigung aller Beteiligten auf eine Norm verleiht ihr intersubjektive Geltung. Anzumerken bleibt, daß damit eine Demokratisierung aller Lebensbereiche angestrebt wird. Die politischen Konsequenzen einer solchen Theorie sind radikal basisdemokratischer Art.

Habermas sieht sich als postmetaphysischer Philosoph. Das gilt auch für seine Diskursethik, mit der er sich von jedem Letztbegründungsanspruch distanziert, im Gegensatz zu dem tranzendentalpragmatischen Ansatz von Karl-Otto Apel, der ebenfalls eine kommunikative Ethik entworfen hat. Da auch der Empirismus für Habermas nicht in Frage kommt, setzt er auf ein formalpragmatisches Programm, das so angelegt ist, daß es jederzeit auf seine Richtigkeit hin überprüft werden kann7 .

2.2 Zwei Ebenen der Kommunikation

Kommunikation findet auf zwei Ebenen statt: Die des kommunikativen Handelns und die des Diskurses. Im Zentrum der Kommunikation stehen bei diesem Modell die auf der illokutionären Ebene eines Sprechaktes gemachten Geltungsansprüche. Anders gesagt, wir beziehen mit jeder Äußerung über die vorgefundene Welt Stellung zu eben dieser Äußerung. Diese erhobenen Stellungnahmen oder Geltungsansprüche können in vier verschiedene unterteilt werden. Die der Wahrheit und Wirksamkeit, der Angemessenheit von Wertestandards, der Wahrhaftigkeit von Expressionen, der Verständlichkeit und schließlich der Richtigkeit von Handlungsnormen, die an dieser Stelle von Bedeutung sind.8

Auf der ersten Ebene der Kommunikation, dem kommunikativem Handeln, wird die Richtigkeit einer Handlungsnorm, die ein Sprecher für seine Äußerung beansprucht, vom Hörer aufgrund seiner Lebenswelt, dem kulturell eingespieltem Vorverständnis, fraglos angenommen. Die Lebenswelt hat gegenüber den kommunikativen Äußerungen eine transzendentale Position, weil sie die subjektive, objektive und soziale Welt in einen interpretierten Zusammenhang stellt und Grundlage für jene bildet. Wird ein Konsens brüchig, weil die Lebenswelten divergent sind oder die eigene Erfahrung angezweifelt wird, kommt es zu einem Wechsel auf die Ebene des praktischen Diskurses.9 Hier wird der kritisierte Geltungsanspruch thematisiert, um die gestörte Interaktion wieder herzustellen, das heißt einen neuen Konsens zu finden. Ist man dazu nicht bereit, bleibt nur das strategisches Handeln, das heißt sein Handeln lediglich von Interessen des eigenen Subjekts leiten zu lassen, oder Schweigen.

2.3 Kommunikative Vernunft und die Konsensustheorie der Wahrheit

Immanuel Kant und seine Vorstellung der praktischen Vernunft, die dem Einzelnen zu moralischen Urteilen verhilft, indem sie eine Letztbegründung für das universale Prinzip des kategorischen Imperativs liefert, wird in der Diskursethik ersetzt durch die Vorstellung einer kommunikativen Rationalität.10 Dieser Vernunftbegriff ist nötig, um auf der Basis von Geltungsansprüchen, die mit jeder Äußerung erhoben werden, einen Konsensus zwischen den Kommunikationsteilnehmern zu erzielen.

Für Habermas ist „... das Kriterium der Wahrheit der Konsens der Argumentierenden...“11. Dabei gilt, daß nur der in einem Diskurs mittels „des Zwanges des zwanglosen Argumentes“ erzielte Konsens ein Kriterium für Wahrheit, beziehungsweise die Richtigkeit einer Norm ist. Ein Argument besitzt dann „rationale Motivation“, wenn es in all seinen Aspekten und Zusammenhängen eine angemessene Begründungssprache besitzt.

Um einen Konsens zu erzielen, bedient man sich der Verständigung, die mit der kommunikativen Rationalität angestrebt wird12. Vernunft dient hier nicht als normatives Element, wie bei Kant, sondern als Vorbedingung, die das Führen von Diskursen, gleich welcher Art, erst ermöglicht. Ein Kommunikationsteilnehmer handelt in diesem Sinne vernünftig, wenn er erstens einen Geltungsanspruch nicht aufgrund persönlicher Interessen durchzusetzen versucht und damit strategisch handelt13, zweitens einen Geltungsanspruch durch einen lebensweltlichen Erfahrungshintergrund oder, im Falle eines Diskurses, kraft des besseren

Argumentes mit den anderen Kommunikationsteilnehmern teilt

(Intersubjektivität!) und drittens die sich aus solch einem Konsens ergebenden handlungsrelevanten Folgen mitträgt. Die dargestellten Aspekte lassen sich zusammenfassen unter dem Begriff der Wahrhaftigkeit, welche die tragende Säule der kommunikativen Vernunft ist. Hinzu kommt, daß eine Sprache gewählt wird, die für die übrigen Teilnehmer verständlich ist und die gewählten Begrifflichkeiten klar sind. Damit wird dem Kommunikationsteilnehmer keine inhaltliche Vorgabe gemacht, sondern vielmehr ein formalpragmatischer Rahmen beschrieben, der rekonstruktiv die intuitiv grundsätzlich vorhandene Fähigkeit zur Kommunikation beschreibt.

2.3 Präsuppositionen und die ideale Sprechsituation

Da jeder Kommunikationsteilnehmer intuitiv über kommunikative Vernunft verfügt stellt sich an dieser Stelle die Frage, in welcher Form diese konstituierend für den Diskurs ist. Die Antwort liegt in den Diskursvoraussetzungen, den sogenannten Präsuppositionen, die erst durch die Fähigkeit zur kommunikativen Vernunft möglich werden. Dabei unterscheidet man drei Ebenen von Voraussetzungen, die den Diskurs von verschiedene Aspekten aus beleuchten. Hinzu kommen die Diskursregeln, die jedoch ebenfalls nicht präskriptive Konventionen darstellen, sondern vielmehr die präsuppositionale Perspektive einer idealen Sprechsituation eröffnen.14

2.3.1 Die logische Ebene der Produkte

Um innerhalb eines Diskurses einen wahren Konsens zu erreichen, bedarf es triftiger, logisch schlüssiger Argumente.15 Habermas macht die Regeln der Minimalogik als diejenigen aus, die anzeigen, ob Argumente in pragmatischer Weise „...für die diskursive Erzielung eines Konsensus triftig sind.“16. Ein als als Sprechakt verstandenes Argument muß in sich konsistent sein. Hinzu kommt, daß zum Einem der Sprecher sich in seiner Argumentationsfolge nicht wiedersprechen darf und zum Anderen, daß der Sprecher ein auf einen Gegenstand angewendetes Prädikat F genauso auf einen Gegenstand anwenden muß, der dem ersten in allen grundlegenden Eigenschaften gleicht. Die Diskurslogik weißt eine Nähe zur Konsensustheorie der Wahrheit auf, weil sie ein Kriterium der rationalen Motivation bietet. Bei der logischen Ebene der Produkte handelt es sich um semantische und logische Kriterien, nicht um ethischen Bewertungen.

2.3.2 Die dialektische Ebene der Prozeduren

Den Prozeduren der Interaktion der Wahrheitssuche liegen Bedingungen zugrunde. Bei der Verständigungsprozedur der Argumentation ist die Aufrichtigkeit ( kommunikative Rationalität!) von entscheidener Bedeutung. Es gilt,“...in hypotetischer Einstellung, und von Handlungs- und Erfahrungsdruck entlastet, problematisch gewordene Geltungsansprüche prüfen zu können.“17 Der Sprecher darf nur äußern, was seiner eigenen Überzeugung entspricht, andernfalls gleitet sein Handeln in eine strategische Dimension. Wenn der Sprecher eine Norm kritisiert, kann er dies zusätzlich nicht ohne ein untermauerndes Argument tun. Zu dem muß der Diskursteilnehmer zurechnungsfähig sein, weil der Maßstab der Wahrhaftigkeit auf Menschen, wie zum Beispiel geistig Behinderte und Kinder, nur

bedingt angewendet werden kann. Die Dialektik liegt in der reziproken Anerkennung der Diskursteilnehmer, die durch die genannten Bedingungen ermöglicht wird. Diese Bedingungen sind ethischer Art, liegen für Habermas jedoch in der Definition des Diskurses begründet, weil er ihn im kommunikativem Handeln verankert sieht.

2.3.3 Die rhetorische Ebene der Prozesse

Mit der rhetorischen Ebene der Prozesse wird schließlich die ideale Sprechsituation angestrebt. Ziel der idealen Sprechsituation ist es, systematische Verzerrungen, durch äußere Einwirkungen und innere Zwänge, zu verhindern.18 Mit anderen Worten: Um Mißverständnissen und Ungerechtigkeiten zu entgehen, soll ein allgemeines Symmetrieverhältnis zwischen den Diskursteilnehmern geschaffen werden.

Mit der idealen Sprechsituation ergeben sich eine Reihe von Diskursregeln. Zum einen wird festgelegt, wer berechtigt ist an einem Diskurs teilzunehmen, oder vielmehr dazu in der Lage ist. Die teilnehmenden Subjekte müssen fähig sein, sich sprachlich zu äußern und zusätzlich handlungsfähig sein. Zum anderen wird Chancengleichheit dadurch garantiert, daß es für jeden Beteiligten möglich ist jede Behauptung anzuzweifeln und damit zur Debatte zu stellen. Die Möglichkeit zur Äußerung der persönlichen Einstellungen, Wünsche und Bedürfnisse muß zusätzlich für jeden gegeben sein. Und schließlich: “Kein Sprecher darf durch innerhalb oder außerhalb des Diskurses herrschenden Zwang daran gehindert werden, seine...[oben genannten]...festgelegten Rechte wahrzunehmen.“19 Das gilt sowohl für direkte wie auch indirekte Einflußnahme, sei sie nun beabsichtigt oder nicht, und es spielt keine Rolle wie offensichtlich diese Einwirkung ist.

Die beschriebenen Diskursregeln mit ihrem gleichzeitig präsuppositionalen und normativen Charakter stützt Habermas mit dem Verweis auf den performativen Wiederspruch. Anhand semantischer Beobachtungen weißt er nach, daß, sobald ein Proponent diese Regeln indirekt anzweifelt, zum Beispiel die Meinung vertritt jemanden mit einer Lüge zu überzeugen,sich dadurch in einen Wiederspruch verwickelt. Wenn der Proponent diese Meinung versucht zu begründen, tritt er damit in eine Argumentation ein, und nimmt gleichzeitig die Voraussetzung an, daß er in einem Diskurs niemals jemanden mit einer Lüge überzeugen könnte, es sich dann nur um einen Akt des Überredens handelt.20 Damit würde er die letztgenannten Diskursregel verletzen. Mit ähnlichen performativen Wiedersprüchen lassen sich auch die übrigen Diskursregeln untermauern.

2.4 Zur Gültigkeit einer Norm

Aus den erläuterten Diskursvoraussetzungen läßt sich auf transzendentalpragmatischem Weg ein Universalisierungsgrundsatz(U) ableiten. Die Idee des Universalisierungsgrundsatzes übernimmt Habermas von Kant, jedoch im Unterschied zu diesem schließt er eine monologische Formulierung aus. Um sicherzustellen, daß eine Norm einen allgemeinen Willen darstellt, da ich nicht mit Sicherheit wissen kann, welcher Art der Wille der anderen Subjekte ist, muß ein intersubjektiv wirkende Formulierung verwendet werden. Der Begriff des Diskurses und seine Präsuppositionen implizieren, daß ein normativer Geltungsanspruch vonallenDiskursteilnehmern nur akzeptiert wird, „wenn die Folgen und Nebenwirkungen, die sich aus einerallgemeinenBefolgung der strittigen Norm für die Befriedigung der Interessen eines jeden Einzelnen voraussichtlich ergeben, von allenzwanglosakzeptiert werden können.“21 (U) ist nicht wie der kategorische Imperativ bei Kant ein normativer Inhalt, sondern vielmehr eine prozedurale Argumentationsregel. Das bedeutet, daß (U) einen Rollentausch zwischen den Diskursteilnehmen fordert, eine hermeneutische Konsequenz die dazu führt die Position des Gegenübers anzunehmen, um ihn zu verstehen. Die Urteilsbildung erlangt dadurch den Status der Unparteilichkeit, der Einzelne orientiert sich nicht mehr an seinen eigenen Interessen. Das Universalisierungprinzip ist ein Brückenprinzip, weil mit ihm ein Konsensus machbar wird, der über die Annahmen des Subjekts hinaus reicht. Die deskriptive Beschreibung der Welt durch den einzelnen kann damit, mittels der Argumentation, prinzipiell normative Geltung erlangen.

Wiederum beruft sich Habermas bei der Absicherung von (U) auf den performativen Wiederspruch. Der in der Sprechhandlung als solcher liegende Wiederspruch liegt bei seiner Diskursethik in der Tatsache, daß sobald ich eine Kritik erhebe in die Argumentation, den Diskurs, eintrete. Wenn ich nun (U) kritisiere, setze ich damit voraus, daß mir zurechnungsfähige Personen zuhören, nicht versucht wird mich zu manipulieren und meine Äußerungen ernst genommen werden. Die genannten Aspekte aber, sind genau jene Diskursvoraussetzungen, die bereits performativ Abgesichert sind und (U) implizieren. Wenn ich diese Kritik außerhalb der Praxis des kommunikativen Handelns begehe, tue ich dies nicht als kommunikationsorientierten Akt der Kritik, sonder als Versuch der Manipulation anderer. Eine Konsequenz, die Verweigerung jedes Sprachaktes wirft mich gänzlich aus der sozialen Alltagspraxis und führt in die Isolation.

Aus (U) schließlich kann der eigentliche Kern der Diskursethik auf dem Wege der schwachen tranzendentalen Nötigung (schwach deshalb, weil Habermas im Gegensatz zu Apel auf einen Letztbegründungsanspruch verzichtet) abgeleitet werden, der diskursethische Grundsatz(D), „daß nur die Normen Geltung beanspruchen dürfen, die die Zustimmung aller Betroffenen als Teilnehmer eines praktischen Diskurses finden (oder finden könnten).“22 Mit (D) ist ein echtes Moralprinzip formuliert, daß bestimmt, welche in einem Diskurs erwogene Norm zulässig ist und welche nicht. (D) stellt eine Perspektive dar die (U) erweitert. Erst mit der faktischen Anerkennung einer Norm durch alle an einem Diskurs beteiligten, beziehungsweise der hypotetischen Zustimmung aller von der Norm betroffenen (Die erste Diskursregel formuliert nur die ideale Sprechsituation!), gilt dieser normative Geltungsanspruch als ethisch abgesichert.

3 Das Diskursprinzip in Anwendung auf den Rechtsstaat und die demokratische Grundordnung

In seinem neueren Werk, „Faktizität und Geltung“, untersucht Habermas die Verknüpfung von Legalität und Legitimität. Er stellt dabei die These auf, „daß die Legalität ihre Legitimität allein aus einer moralisch gehaltvollen Verfahrensrationalität schöpfen kann.“23 Da positives Recht sich jedoch nicht aus einem Naturrecht begründet, sich auch nicht allein auf einen kontraktualistischen Kompromiß stützt, oder lediglich im Verrechtlichen von, mit Hilfe des diskursethischen Grundsatzes erzeugten, moralischen Normen besteht, wird (D) eine wesentlich abstrahiertere Fassung gegeben. Denn schließlich fließen nicht nur moralische Normen in das geltende Recht ein, sondern auch zweckorientierte, explikative, formalpragmatische Geltungsansprüche und so weiter. „D: Gültig sind genau die Handlungsnormen, denen alle möglicherweise Betroffenen als Teilnehmer an rationalen Diskursen zustimmen können.“24 Mit einem rationalem Diskurs ist das Bestreben nach einem Konsensus über jede Art von Geltungsanspruch gemeint. Diskurse besitzen eine konstitutive Funktion für die Produktion von Rechtsnormen, weil sie die gegenseitige Anerkennung persönlicher Rechte sichern (vgl. Diskursregeln!). Damit wird auch deutlich welche Funktion ein Rechtssystem hat: Verhaltenserwartungen müssen nicht mehr ausschließlich in privaten Diskursen durch die Bestätigung von Geltungsansprüchen gesichert werden, vielmehr bildet das Rechtssystem einen Teil der Lebenswelt und hat dadurch stabilisierende, sozialintegrative Funktion.

Für Habermas ist das beschriebene Verfahren ein demokratisches, die einzige Möglichkeit zur Legitimität, ohne eine metaphysische Fundierung, sei es nun eine Religion oder eine andere Ideologie, die in der westlichen Gesellschaft ohnehin abhanden gekommen ist.25 Um dieser Legitimität verbindlichen Charakter zu geben, ist es nötig, das Diskursprinzip selbst zu institutionalisieren und rechtlich fest zu schreiben. Das Diskursprinzip transformiert sich auf diese Weise zum Demokratieprinzip. Die gesetzgebende Meinungsbildung kommt nicht durch die faktische Anerkennung aller betroffenen zustande, sondern wird durch die institutionalisierte Möglichkeit an der Teilnahme an einem Diskurs eines jeden legitimiert.

4 Zusammenfassung und Kritik

Die Diskursethik stellt eine normative Ethik postmetaphysischer Art dar. Sie unterscheidet drei Ebenen der Normativität.

1.An höchster Stelle stehen die Diskursvoraussetzungen, die präsuppositionalen Charakter haben und zu (U) und (D) führen. Die Beweisführung erfolgt durch die transzentalpragmatische Nötigung und wird mit dem Verweis auf den performativen Widerspruch abgesichert. Die Präsuppositionen sind formal und inhaltlich neutral.

2. Aus (U) und (D) folgt die Ebene der konsensuellen Normierungen, welche die aus einem Diskurs entstehenden inhaltlichen Normierungen darstellen.

3. Die lebensweltlichen Normierungen schließlich sind jene Normierungen, welche als Geltungsansprüche nicht problematisiert sind.

Rechtliche Normierungen beziehen ihre Legitimität aus dem Demokratieprinzip und bilden lebensweltliche Normierungen, die aus dem Diskurs entstanden sind. Wenn Habermas das Normative in den Bereich der Intersubjektivität verlegt, wird das monologische Gewissen entwertet. Dieses Gewissen ist jedoch empirisch belegbar und mit der vorgenommenen Verlagerung nicht aus der Welt geschafft. Habermas sieht dieses Gewissen wahrscheinlich im Bereich der Werte, nicht der Normen, womit meinem monologischem Gewissen jede Möglichkeit fehlt, Normen aufzustellen, die lediglich Gültigkeit für meine Person besitzen. Als Werte verlieren sie ihren verbindlichen Charakter, da sie jederzeit revidiert werden können.

Der Begriff der kommunikativen Vernunft ist nicht ausreichend gesichert. „Unklar bleiben sowohl die Ansprüche als auch die Autorität der kommunikativen Vernunft.“26 Die Frage, woher die Vernunft ihre Autorität bezieht, ist nicht dadurch beantwortet, daß ihre Lokalität

(Subjektiv/Intersubjektiv) bestimmt wird, wobei unsicher ist ob dies ohne eine Letztbegründung überhaupt möglich ist, was den Begriff der Vernunft als solchen fragwürdig machen würde.

5 Literaturverzeichnis

Habermas, Jürgen: Erkenntnis und Intresse. Frankfurt a.M. 1973.

- Theorie des kommunikativen Handelns. Frankfurt a.M. 1984.

- Vorstudien und Ergänzungen zur Theorie des kommunikativen Handelns. Frankfurt a.M 1984.

- Erläuterungen zur Diskursethik. Frankfurt a.M. 1996.

- Faktizität und Geltung. Darmstadt 1992, bzw. 1996.

- Moralbewußtsein und kommunikatives Handeln. Frankfurt a.M. 1996.

- Erläuterungen zur Diskursethik. Frankfurt a.M. 1992

Linke, Angelika, u.a.: Studienbuch Linguistik. Hrsg. von Helmut Henne, Horst Sitta und Herbert E. Wiegand. Tübingen 1994.

O´Neill, Onora: Kommunikative Rationalität und praktische Vernunft. In: Dtsch.

Z. Philos. 41. Berlin 1993.

Pieper, Annemarie: Einführung in die Ethik. Tübingen und Basel 1994. Tugendhat, Ernst: Vorlesungen über die Ethik. Frankfurt a.M. 1993.

[...]


1 Pieper, Annemarie: Einführung in die Ethik. Tübingen und Basel 1994. S. 205.

2 Pieper, Annemarie: Einführung in die Ethik. Tübingen und Basel 1994. S.205.

3 Habermas, Jürgen: Moralbewußtsein und kommunikatives Handeln. Frankfurt a.M. 1996. S.67.

4 Habermas, Jürgen: Moralbewußtsein und kommunikatives Handeln. Frankfurt a.M 1996. S.55ff.

5 Habermas, Jürgen: Moralbewußtsein und kommunikatives Handeln. Frankfurt a.M. 1996. S.58.

6 vgl. Habermas, Jürgen: Moralbewußtsein und kommunikatives Handeln. Frankfurt a.M. 1996. S.76.

7 Habermas, Jürgen: Moralbewußtsein und kommunikatives Handeln. Frankfurt a.M. 1996. S108.

8 Habermas, Jürgen: Theorie des kommunikativen Handelns. Bd.1. Frankfurt a.M. 1984. S.45.

9 Habermas, Jürgen: Erkenntnis und Interesse. Frankfurt a.M. 1973. S.215.

10 vgl. Habermas, Jürgen: Faktizität und Geltung. Darmstadt 1992. S.17.

11 Tugendhat, Ernst: Vorlesungen über die Ethik. Frankfurt a.M. 1993. S.162.

12 Habermas, Jürgen: Faktizität und Geltung. Darmstadt 1992. S.18.

13 vgl. Habermas, Jürgen: Vorstudien und Ergänzungen zur Theorie des kommunikativen Handelns. Frankfurt a.M. 1984. S.576.

14 Habermas, Jürgen: Moralbewußtsein und kommunikatives Handel. Frankfurt a.M.1996. S.99-101.

15 Habermas, Jürgen: Moralbewußtsein und kommunikatives Handel. Frankfurt a.M. 1996. S.97.

16 Habermas, Jürgen: Vorstudien und Ergänzungen zur Theorie des kommunikativen Handelns. Frankfurt a.M. 1984. S.162.

17 Habermas, Jürgen: Moralbewußtsein und kommunikatives Handeln. Frankfurt a.M. 1996. S.98.

18 Habermas, Jürgen: Vorstudien und Ergänzungen zur Theorie des kommunikativen Handelns. Frankfurt a.M. 1984. S.177.

19 Habermas, Jürgen: Moralbewußtsein und kommunikatives Handeln. Frankfurt a.M. 1996. S.99.

20 Habermas, Jürgen: Moralbewußtsein und kommunikatives Handeln. Frankfurt a.M. 1996. S.100-101.

21 Habermas, Jürgen: Moralbewußtsein und kommunikatives Handeln. Frankfurt a.M. 1996. S.103.

22 Habermas, Jürgen: Moralbewußtsein und kommunikatives Handeln. Frankfurt a.M. 1996. S.103.

23 Habermas, Jürgen: Faktizität und Geltung. Darmstadt 1996. S.542.

24 Habermas, Jürgen: Faktizität und Geltung. Darmstadt 1996. S.138.

25 Habermas, Jürgen: Faktizität und Geltung. Darmstadt 1996. S.662.

26 O´Neill, Onora: Kommunikative Rationalität und praktische Vernunft. In: Dtsch. Z. Philos. 41. Berlin 1993. S.330.

Fin de l'extrait de 13 pages

Résumé des informations

Titre
Die Diskursethik von Jürgen Habermas
Université
University of Münster
Note
2
Auteur
Année
1996
Pages
13
N° de catalogue
V105994
ISBN (ebook)
9783640042739
Taille d'un fichier
429 KB
Langue
allemand
Mots clés
Diskursethik, Jürgen, Habermas
Citation du texte
Marco Söte (Auteur), 1996, Die Diskursethik von Jürgen Habermas, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/105994

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